Beköstigung, Betreuung und Unterkunft Sportschulen, Schulinternate Kapitel 1024 Titel Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft

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1 Senatsverwaltung für Bildung Berlin, den 15. Mai 2009 Wissenschaft und Forschung Tel.: 9026 (926) 6399/ II Ltr / II G - ludger.pieper@senbwf.berlin.de sabine.schmidt@senbwf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen 0611 D Beköstigung, Betreuung und Unterkunft Sportschulen, Schulinternate Kapitel 1024 Titel Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft Rote Nr A 46. Sitzung des Hauptausschusses vom Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: ,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Planung): ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,35 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist: per ,15 Gesamtkosten: Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildWiss wird gebeten, dem Hauptausschuss zum betr. Entgeltordnung für Internate der Eliteschulen des Sports entweder das Ergebnis der Gespräche mit den Ländern und dem DOSB darzustellen oder eine eigene Entgeltordnung für das Land Berlin vorzulegen. Es wird gebeten, mit dem nachfolgenden Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen: Dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gelungen, eine vergleichbare Darstellung der bestehenden für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung an den Schulinternaten an den Eliteschulen des Sports zu erstellen. Die Internatskosten an den Eliteschulen des Sports sind durch Berlin auf der 145. Sitzung der Kommission Sport der KMK am 8. Juni 2008 thematisiert worden. Neben dem unterschiedlichen Verlauf der Entwicklung der Eliteschulen des Sports in den Ländern gibt es auch sehr unterschiedliche Konstruktionen bezüglich der Trägerschaft für die Internate und der direkten und indirekten Zuschussmöglichkeiten. Im Ergebnis der Beratung konnte ein geringes Interesse der Länder an einer Diskussion zur Vereinheitlichung der Vorstellungen zu den Elterngebühren an Internaten der Eliteschulen des Sports festgestellt werden.

2 Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung legt nunmehr eine Übersicht über Entgelte vor, die in anderen Bundesländern in Internaten für leistungssportlich trainierende Schüler/innen als erhoben werden (Anlage). Die Angaben beruhen auf den aus den Ländern gegebenen Auskünften. Nur begrenzt konnten dabei auch Besonderheiten einer Bezuschussung durch einzelne Länder ermittelt werden. Zur Entwicklung der Rahmenbedingungen der Eliteschulen des Sports in Berlin wird auf folgendes hingewiesen: Das Abgeordnetenhaus von Berlin forderte den Senat am 28. März 1996 auf, den Kostendeckungsgrad bei den Internatsentgelten bis zum Schuljahr 1999/2000 deutlich zu erhöhen. Die Anhebung der Entgeltsätze für die Internatsunterbringung führte zu Beginn des Schuljahres 1997/1998 zu einer erheblichen Erhöhung der Elternbelastung, da parallel zu den Entgeltsätzen auch die Zuschüsse zu den Verpflegungskosten den Auflagen des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 (HStrG 1996) entsprechend abgebaut wurden. Dies führte in der Konsequenz zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach Internatsplätzen, verbunden mit einer Gefährdung des pädagogischen und sportlichen Gesamtkonzepts der Sporteliteschulen. Die für das Schuljahr 1999/2000 ursprünglich vorgesehene letzte Anhebung des Internatskostenbeitrags um weitere 25,56 DM pro Monat wurde nicht mehr realisiert. In seiner Sitzung am 29. Juni 1999 verzichtete der Senat auf die im laufenden Jahr abschließend eingeplante Erhöhung der Internatskosten; die Entgeltsätze aus dem Schuljahr 1998/1999 wurden beibehalten. Das Abgeordnetenhaus hat im März 2005 die Konzeption der Eliteschulen des Sports in Berlin beschlossen und damit bestätigt, dass die Koordinierung und das Management der Zeitbudgets der leistungssportlich trainierenden Schülerinnen und Schüler für Unterricht, Training, Wettkampf, Lernen und Freizeit im Alltag und im Wochen- und Jahresverlauf von entscheidender Bedeutung für die sport- und bildungspolitische geforderte systematische Talentförderung im Leistungssport sind. Hierzu gehört auch das Angebot von Internatsplätzen für Schüler/innen an den Eliteschulen des Sports, um so eine bessere Unterstützung der schulischen und sportlichen Entwicklung leistungssportlich trainierenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können. Bereits in der 2005 beschlossenen Konzeption wurde festgestellt, dass die Beiträge der Eltern für Unterkunft und Verpflegung in Berlin erheblich über denen in anderen Ländern liegen. Deshalb hatten sich Landessportbund und Olympiastützpunkt Berlin seinerzeit dafür ausgesprochen, einen mit anderen Eliteschulen des Sports vergleichbaren Pauschalpreis für Unterkunft und Verpflegung von ca. 300,- monatlich zu erheben. Derzeit gelten im Schulinternat am Standort des Schul- und Leistungssportzentrums Berlin folgende Entgeltsätze: Kosten für ein Einbettzimmer (12 m²): 230,08 Kosten für ein Bett im Zweibettzimmer (ca. 24 m²): 204,51 Aufgrund von Mängeln in der Ausstattung und baulichem Zustand wurde seit März 1997 der Entgeltsatz in den betroffenen Zimmern um 20 % gemindert: Kosten für ein Einbettzimmer (12 m²): 184,06 Kosten für ein Bett im Zweibettzimmer (ca. 24 m²): 163,61 Insgesamt verfügt das Schul- und Leistungssportzentrum Berlin über 126 Internatsplätze. Die Minderungstatbestände gelten gegenwärtig für 96 Plätze, von denen 70 Plätze belegt sind; davon sind 17 Plätze aus sozialen Gründen von der Entgeltzahlung befreit. Für 25 Plätze wird der volle Entgeltsatz gezahlt.

3 Nach heutigem Planungsstand werden die Sanierungsmaßnahmen im Dezember 2009 beendet sein und damit die Minderungstatbestände entfallen. Zuzüglich sind von den Erziehungsberechtigten Verpflegungskosten direkt an einen externen Essenanbieter zu entrichten. Sie betragen gegenwärtig je nach Anwesenheitstagen monatlich zwischen 200 bis 300. Um günstigere Essenpreise zu erzielen, befinden sich die Cateringleistungen zurzeit in der Ausschreibung. Der Zugang leistungssportlich talentierter Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien zum Schul- und Leistungssportzentrum Berlin ist gewährleistet, weil eine Befreiung von den Unterkunftsgebühren gewährt werden kann. Die Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt auf der Grundlage des 22 Sozialgesetzbuches II (SGB II). Insgesamt ergeben sich derzeit in Berlin Elternbeiträge in einem Umfang von 363,61-504,51 für einen Platz in einem Zweibettzimmer bzw. 384,06 530,08 in einem Einbettzimmer. Mit diesen Einnahmen bleibt das Land unter den ihm selbst entstehenden Kosten. Ausweislich der Anlage liegt die Spannbreite der erhobenen Elternbeiträge in den anderen Bundesländern zwischen 174,- und 580,-. Dabei erhebt Brandenburg in allen seinen Sportinternaten den niedrigsten Beitrag in Höhe von 174,-. Das Land Berlin liegt bei den in der Anlage ausgewiesenen Gesamtentgelten im obersten Bereich der in anderen Bundesländern erhobenen Entgelte. Aufgrund dieser Situation gibt es bereits jetzt konkrete Abwanderungen aus Berlin. Es besteht weiterhin angesichts der Konkurrenzsituation die Gefahr, herausragende Berliner Talente zu verlieren oder gar nicht erst für den Berliner Leistungssport zu gewinnen. Deshalb sehe ich keine Möglichkeit die derzeitigen Entgelte zu erhöhen. Eine Anhebung der Entgelte würde von den Eltern nicht akzeptiert werden. Erhöhter Leerstand im Haus der Athleten und ggf. verstärkte Abwanderungen in die wesentlich günstigeren Brandenburger Internate oder auch in andere günstigere Leistungssportstützpunkte wären die Folge. Damit könnte ein zentraler Bausstein des national und international sehr erfolgreichen Berliner Leistungssportssystems wegbrechen. In Vertretung Claudia Zinke Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

4 Anlage 1 SenBWF VI A Sp Dr. Poller Übersicht Internate für leistungssportlich trainierende Schüler/innen () Berlin Bundesland Standort Trägerschaft Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Berlin (Haus der Athleten Schul- und Leistungssportzentrum) Freiburg (Sportinternat) Tauberbischofsheim (Haus der Fechter) Berchtesgaden (Internat CJD Christophorusschule) München (Internat Isargymnasium) Garmisch-Partenkirchen (Internat am Olympiastadion) Potsdam Cottbus Frankfurt/Oder Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Unterkunft / Betreuung OSP Freiburg 225 bis 325 Stiftung Fechtsport Tauberbischhofsheim Verpflegung Gesamt 163 bis bis bis bis 150 Individuell mit Essenmarken Besonderheiten / unmittelbare Zuschüsse für 325 bis 475 max. 150 Landeszuschuss möglich 160 bis bis (monatliche Nebenkostenpauschale) Christliches Jugenddorfwerk 375 gemeinnützige GmbH 290 bis pro Mittagessen 380 bis 485 GmbH (Private Förderer) im Aufbau zum Schuljahr 2009/ nur für leistungsportlich trainierende Schüler/innen mit Kaderstatus und Förderung der Deutschen Sporthilfe 60 Aufnahmegebühr 75 Landeszuschuss möglich nur für leistungsportlich trainierende Schüler/innen mit Kaderstatus und Förderung der Deutschen Sporthilfe Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Hamburg Frankfurt/Main (Volleyball-Internat) Bad Soden Allendorf (Sportinternat) Neubrandenburg (Internat Sportgymnasium Neubrandenburg) Rostock (CJD Christophorusschule Rostock) Schwerin (Internat Sportgymnasium Schwerin) Hannover Bochum (Sportinternat Bochumbeim OSP) Bonn (Fechtinternat) Essen (Sportinternat Helmholtz-Gymnasium) Leverkusen (Teilzeitinternat des Landrat-Lucas-Gymnasium) Kaiserslautern (Sportinternat Heinrich-Heine-Gymnasium) Koblenz (Sportinternat Gymnasium an der Kartause) kein spezielles Internatsangebot für leistungsportlich trainierende Schüler/innen OSP Hamburg / Schleswig-Holstein Vollverpflegungs- und Einzelzimmerangebot Deutscher Turner Bund 580 kommunale Trägerschaft 400 Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbh Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) für Schüler/innen aus anderen Bundesländern 510 Christliches Jugenddorfwerk 550 kommunale Trägerschaft 285 bis Aufnahmegebühr 170 Schulgeld 54 Schullastenausgleich (monatl. Betrag für Schüler/innen aus anderen Bundesländern) Landessportbund 250 zusätzliche Betreuungskosten Förderverein und Stadt Bochum 320 bis 360 Deutscher Fechter Bund 435 kommunale Trägerschaft 400 Teilzeitinternat 10 monatliche Internetgebühr Kosten für Profisportarten (Fußball) werden komplett über Bundesligaverein erhoben (700 bis 800 ) Vollinternat in Aufbau kommunale Trägerschaft 264 bis 324 Zusatzkosten Wochenende (10 ) kommunale Trägerschaft pro Mittagessen 260 selbständige Essenversorgung (Frühstück/Abend) 1

5 Anlage 1 SenBWF VI A Sp Dr. Poller Übersicht Internate für leistungssportlich trainierende Schüler/innen () Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Bundesland Standort Trägerschaft Schleswig-Holstein Thüringen Saarbrücken (Internat an der Hermann-Neuberger-Sportschule) Altenberg (Internat Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg) Chemnitz (Internat am Sportgymnasium) Dresden (Internat Sportgymnasium) Klingenthal (Internat Gymnasium Oelsnitz/AST Klingenthal) Leipzig (Internat Sportgymnasium) Oberwiesenthal (Internat Gymnasium St. Annen Annaberg) Halle (Internat Sportgymnasium Halle) Magdeburg (Internat Sportgymnasium Magdeburg) Kiel/Schilksee Ratzeburg Erfurt (Internat Sportgymnasium Erfurt) Jena (Internat Sportgymnasium Jena) Oberhof (Internat Sportgymnasium Oberhof) Landessportverband Unterkunft / Betreuung Verpflegung Gesamt 250 bis 300 kommunale Trägerschaft kommunale Trägerschaft kommunale Trägerschaft GmbH Landesträgerschaft kommunale Trägerschaft Gesellschaft zur Förderung des Leistungssports mbh Gesellschaft zur Förderung des Leistungssports mbh Besonderheiten / unmittelbare Zuschüsse für 50 Zuschuss für Bundeskader durch den Landessportverband nur für 10 Monate a 20 Tage / Tagessatz Vollverpflegung 7,30 nur für 10 Monate a 20 Tage / Tagessatz Vollverpflegung 7,30 OSP Hamburg / Schleswig-Holstein Aufnahme von Schülern/innen ab dem 16. Lebensjahr OSP Hamburg / Schleswig-Holstein 140 bis bis 370 Aufnahme von Schülern/innen ab dem 15. Lebensjahr 2

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