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1 Arbeitslos Was nun? Ein Ratgeber für das Jahr 2015 wien.arbeiterkammer.at Gerechtigkeit muss sein

2 Arbeit schaffen und Arbeit schützen Wir wollen mehr Investitionen in Beschäftigung, gute Aus- und Weiterbildungsangebote und eine verbesserte Arbeitsvermittlung. Rudi Kaske AK Präsident

3 ARBEITSLOS WAS NUN? Ein Ratgeber

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5 INHALTSVERZEICHNIS 1. HILFE ZUR SELBSTHILFE? WAS TUN BEI ARBEITSLOSIGKEIT? Grundsätzliches zu den Anspruchsvoraussetzungen Wer ist arbeitslos? Wer ist arbeitsfähig? Wer ist arbeitswillig? Wer ist verfügbar? Wann ist die Anwartschaft erfüllt? Unverbrauchter Leistungsanspruch Der Antrag beim Arbeitsmarktservice Wo müssen Sie den Antrag stellen? (Zuständigkeiten) Unterlagen für die Antragstellung Verspätete Antragstellung beim Arbeitsmarktservice BEENDIGUNG DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES UND DESSEN RECHTLICHE WIRKUNG Sperre des Anspruchs für 28 Tage Beendigungsarten, die zu einer Sperre führen Kündigung durch die/den ArbeitnehmerIn ohne wichtigen Grund Unberechtigter vorzeitiger Austritt durch die/den ArbeitnehmerIn Berechtigte fristlose Entlassung Freiwillige und selbstverschuldete Beendigung des freien Dienstverhältnisses Beendigungsarten, die zu keiner Sperre führen Kündigung durch die/den ArbeitgeberIn Unberechtigte fristlose Entlassung durch die/den ArbeitgeberIn Berechtigter vorzeitiger Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis.. 24 Weitere Beendigungsarten Kündigung und Entlassung bei besonderem Kündigungsschutz Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses Lösung in der Probezeit Beendigung durch Zeitablauf eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung oder auf Ersatzleistung für Urlaubsentgelt Vorschuss auf Kündigungsentschädigung AK-Infoservice 1

6 Vorschuss auf Ersatzleistung für Urlaubsentgelt Lösung eines Lehrverhältnisses Lösung während der Probezeit Berechtigte vorzeitige Lösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrling Berechtigte vorzeitige Lösung des Lehrverhältnisses durch die/den Lehrberechtigte/n Einvernehmliche Lösung des Lehrverhältnisses Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses (Ausbildungsübertritt) durch den Lehrling Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses (Ausbildungsübertritt) durch die/den Lehrberechtigte/n ARBEITSLOSENGELD Anspruch auf Arbeitslosengeld Anspruchsvoraussetzungen Erstmalige Inanspruchnahme einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung Anrechenbare Zeiten für die Anwartschaft Rahmenfristerstreckung Rahmenfristerstreckende Gründe Übergangsregelung Inanspruchnahme einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung durch Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr Dauer des Arbeitslosengeldanspruches Wiederholte Arbeitslosigkeit Fortbezug der Leistung Fortbezug nach einer Unterbrechung durch Krankenstand Fortbezug des Arbeitslosengeldes nach einem Auslandsaufenthalt oder Auslandsurlaub Fortbezug nach einer kurzen Beschäftigungsdauer Fortbezug bei Nichtzustandekommen einer Beschäftigung Wann besteht ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ruhen des Arbeitslosengeldes Höhe des Arbeitslosengeldbezuges Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (Grundbetrag) Was tun, wenn die Beitragsgrundlage fehlt? Familienzuschläge Ergänzungsbetrag zum Arbeitslosengeld AK-Infoservice

7 Zusatzbetrag zum Arbeitslosengeld Wie können Sie die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes überprüfen? Bemessungsgrundlagenschutz Auszahlung des Arbeitslosengeldes Arbeitslosenversicherung für Selbstständige Wer kann der Arbeitslosenversicherung beitreten? Eintritt in die Versicherung Austritt aus bzw. Ende der Arbeitslosenversicherung Wie hoch sind die Beiträge in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung? NOTSTANDSHILFE Allgemeines Leistungsvoraussetzungen für den Bezug der Notstandshilfe Wann liegt Notlage vor? Höhe der Notstandshilfe Zusatzbetrag zur Notstandshilfe Anrechnung des PartnerIn-Einkommens Anrechnung des fiktiven Unterhaltes Welche Einkünfte bzw. Vermögenswerte werden noch auf die Notstandshilfe angerechnet? Was ist eine Lebensgemeinschaft? Freigrenzen bei der Anrechnung des PartnerIn-Einkommens Freigrenzenerhöhungen Wie wirkt sich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (vormals Sozialhilfe) bei der Anrechnung des PartnerIn- Einkommens aus? Mindeststandards nach der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.. 59 Wie ist das Einkommen nachzuweisen? Dauer des Notstandshilfebezuges Neuantrag auf Notstandshilfe bei geänderten sozialen Verhältnissen Deckelung der Notstandshilfe PENSIONSVORSCHUSS Anspruchsvoraussetzungen Dauer des Pensionsvorschusses Höhe des Pensionsvorschusses UMSCHULUNGSGELD Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation AK-Infoservice 3

8 Mitwirkungspflicht Höhe des Umschulungsgeldes ÜBERGANGSGELD Anspruchsvoraussetzungen Höhe des Übergangsgeldes Dauer des Übergangsgeldes Sonstiges WEITERBILDUNGSGELD Bildungskarenz Anspruchsvoraussetzungen Wie lange kann eine Bildungskarenz vereinbart werden? Welche Ausbildungen können absolviert werden? Besondere Anspruchsvoraussetzungen für Studierende Höhe des Weiterbildungsgeldes Weiterbildungsgeld für Saisonbeschäftigte Anspruchsvoraussetzungen Sonstiges Muster für eine Vereinbarung über eine Bildungskarenz BILDUNGSTEILZEITGELD Bildungsteilzeit Anspruchsvoraussetzungen Wie lange kann eine Bildungsteilzeit vereinbart werden? Welche Ausbildungen können absolviert werden? Besondere Anspruchsvoraussetzungen für Studierende Höhe des Bildungsteilzeitgeldes Bildungsteilzeitgeld für Saisonbeschäftigte Anspruchsvoraussetzungen Sonstiges Wechsel von Bildungskarenz zu Bildungsteilzeit Wechsel von Bildungsteilzeit zur Bildungskarenz WAS SIE SONST NOCH WISSEN SOLLTEN Optionsrecht auf Grund einer geringfügigen Erwerbstätigkeit Urlaub während des Leistungsbezuges Krankengeldbezug und Krankenhausaufenthalt Wann kann das Arbeitsmarktservice eine ausbezahlte Leistung widerrufen bzw. zurückfordern? AK-Infoservice

9 Arbeitslosengeld während eines Studiums bzw. einer Ausbildung Wechsel von einem vollversicherten Dienstverhältnis in eine geringfügige Beschäftigung Bewertung der Bezugszeiten in der Pensionsversicherung Pensions- und Krankenversicherungszeiten ohne Leistungsbezug Arbeitssuche im Ausland Zusammenrechnung von Versicherungszeiten DAS VERFAHREN VOR DEM ARBEITSMARKTSERVICE UND DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT Allgemeines Antrag auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung Beschwerde Beschwerdevorentscheidung Vorlageantrag Parteiengehör Akteneinsicht Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ARBEITSVERMITTLUNG DURCH DAS ARBEITSMARKTSERVICE ( ZUMUTBARKEIT ) Hilfe durch das Arbeitsmarktservice bei der Arbeitssuche Vermittlung durch ejobroom des Arbeitsmarktservice Ihre Daten im Internet Welche Beschäftigung ist zumutbar? Welche Kriterien muss eine zumutbare Beschäftigung erfüllen? Körperliche Eignung, keine Gefährdung der Sittlichkeit oder Gesundheit Wegzeit Berufsschutz und angemessene Entlohnung Berufsschutz Entgeltschutz Entgeltschutz auf Grund vorangegangener Teilzeitarbeit Vermittlung trotz (Wieder-)Einstellungszusage Welcher Kurs (welche Maßnahme) ist zumutbar? Belehrungsverpflichtung durch das Arbeitsmarktservice Verlust ( Sperre ) des Arbeitslosengeldes (der Notstandshilfe) Versicherung Betreuungsplan Kontrollmeldungen AK-Infoservice 5

10 14. ZUVERDIENST Zuverdienst aus geringfügiger Erwerbstätigkeit Versicherung während einer geringfügigen Erwerbstätigkeit Zuverdienst aus vorübergehender Erwerbstätigkeit Versicherung Zuverdienst aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ARBEITSLOSIGKEIT WEGEN INSOLVENZ (KONKURS/SANIERUNGSVERFAHREN) DES ARBEITSGEBERS/ DER ARBEITGEBERIN Konkurs Abweisung eines Insolvenzantrages mangels hinreichenden Vermögens Sanierungsverfahren Anordnung der Geschäftsaufsicht Amtswegige Löschung einer Kapitalgesellschaft Umwandlung von Insolvenzverfahren Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Insolvenzeröffnung Anspruchsberechtigte Personen für das Insolvenzentgelt Welche Forderungen sind gesichert? Wie ist der Anspruch auf Insolvenzentgelt zu stellen? Erledigung und Auszahlung des Insolvenzentgelts Arbeitslosengeld als Vorschusszahlung auf Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung WICHTIGES FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMERINNEN Aufenthaltsrecht und Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung EU-/EWR-BürgerInnen Befristet zugelassene ausländische Arbeitskräfte (ehemalige Saisonarbeitskräfte) ELTERNSCHAFT, KINDERBETREUUNG, FAMILIE Schwangerschaft und Arbeitsverhältnis Schwangerschaft und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Meldung der Schwangerschaft Höhe des Arbeitslosengeldbezugs und Schwangerschaft Höhe der Notstandshilfe bzw. Höhe des anrechenbaren PartnerIn- Einkommens und Schwangerschaft Vermittelbarkeit während der Schwangerschaft AK-Infoservice

11 Schutzfrist und Wochengeld Höhe des Wochengeldes Anspruchsvoraussetzungen für Wochengeld Geburt des Kindes und Notstandshilfebezug (Kinder-)Betreuung und Arbeitsvermittlung Gesetzliche Betreuungs- und Beistandspflichten Zeitliche Mindestverfügbarkeit Beschäftigung/Kurs über der zeitlichen Mindestverfügbarkeit Betreuungspflichten und Wegzeit Kinderbetreuungspflichten und Arbeitsvermittlung Arbeitsvermittlung und gezielte Maßnahmen Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezug während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe mit Kinderbetreuungsgeld Arbeitslosengeldbezug und Kinderbetreuungsgeld Notstandshilfebezug und Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld als PartnerIn-Einkommen Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld auf Basis von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Einkommensermittlung Kinderbetreuungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice Voraussetzungen Antragstellung Regelungen und Einkommensgrenzen bis ca. zur Jahresmitte Regelungen und Einkommensgrenzen ab ca. zur Jahresmitte Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe Familienbeihilfe Höhe der Familienbeihilfe , Schulstartgeld Kinderabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Auszahlung der Familienbeihilfe Kurze Krankenpflege von Kindern und Angehörigen Dauerhafte Pflege von Kindern und Angehörigen Pflege und Verfügbarkeit AK-Infoservice 7

12 Pflege als Rahmenfrist erstreckender Grund Pflegekarenz, Familienhospizkarenz Voraussetzungen und Rahmenbedingungen Höhe des Pflegekarenzgeldes Abmeldung vom Leistungsbezug Wirkung in der Arbeitslosenversicherung Todesfall Familienhärteausgleichsfonds BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG Hintergründe und Grundsätze Mindeststandards Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Arbeitslosenversicherung Mindestsichernde Elemente Ergänzungsbetrag Mindeststandards und PartnerIn-Einkommensanrechnung Wiener Bedarfsorientierte Mindestsicherung Anspruchsvoraussetzungen Personenkreis Einsatz der Arbeitskraft Leistungskürzung Vermögensverwertung Kostenersatz (Regress) und Rückforderung Bedarfsgemeinschaft Wiener Mindeststandards E-Card und Krankenversicherung Mietbeihilfe Erwerbsarbeit und Zuverdienstgrenzen Geringfügiger Zuverdienst Geringfügiger Zuverdienst zu Mindestsicherung und AMS-Leistung. 172 Zuzahlung zur AMS-Leistung Zuverdienst zur Ergänzungsleistung Nicht geringfügiger Zuverdienst zur Wiener Mindestsicherung Unterlagen für die Antragstellung Rechtssicherheit Förderungen Energieunterstützung Mobilpass Kulturpass AK-Infoservice

13 19. MEDIZINISCHE VERSORGUNG OHNE KRANKENVERSICHERUNG Krankenhaus der Barmherzigen Brüder AmberMed GEWERKSCHAFTSUNTERSTÜTZUNG (ÖGB-MITGLIEDER) Gewerkschaften und arbeitslose ArbeitnehmerInnen Allgemeine Voraussetzungen Gemaßregelten-Unterstützung Arbeitslosen-Unterstützung Rechtsschutz durch den ÖGB FÖRDERUNGEN Förderungen des Arbeitsmarktservice Fachkräftestipendium Kinderbetreuungsbeihilfe Entfernungsbeihilfe Vorstellungsbeihilfe Eingliederungsbeihilfe Come Back Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) Beihilfe zu den Kurskosten Beihilfe zu Kursnebenkosten Das Weiterbildungskonto des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) Förderungen des ÖGB Bildungsgutschein der Arbeiterkammer Wien WOHNKOSTEN Beihilfen Wiener Wohnbeihilfe (MA 50) Mietzinsbeihilfe des Wohnsitzfinanzamts Mietbeihilfe von Wien Sozial (MA 40) Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust Energiekosten Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag Wiener Energieunterstützung FERNSPRECHENTGELT UND RUNDFUNKGEBÜHR AK-Infoservice 9

14 24. REZEPTGEBÜHREN-BEFREIUNG Die Antragstellung ANHANG Zu Kapitel 2 Was tun bei Arbeitslosigkeit? Zu Kapitel 11 Was Sie sonst noch wissen sollten Zu Kapitel 15 Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin Zu Kapitel 17 Elternschaft, Kinderbetreuung, Familie Zu Kapitel 18 Bedarfsorientierte Mindestsicherung Zu Kapitel 21 Förderungen Zu Kapitel 22 Wohnkosten Zu Kapitel 23 Fernsprechentgelt und Rundfunkgebühr

15 1. HILFE ZUR SELBSTHILFE? Wer seine Arbeit verliert, braucht zunächst einmal ganz praktische Hilfe, um mit der schwierigen Situation zurecht zu kommen: Wie hoch wird mein Arbeitslosengeld sein? Welche Rechte und Pflichten habe ich gegenüber dem Arbeitsmarktservice? Von wem sonst kann ich noch Hilfe und Unterstützung erhalten? Das sind nur einige der Fragen, die sich bei Arbeitslosigkeit stellen. Wir haben versucht, die wichtigsten dieser Fragen, vor allem rund um Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in diesem Ratgeber zu beantworten und möchten dort, wo einfache Antworten nicht möglich sind, wenigstens Tipps geben, was zu beachten ist. Vor allem war uns wichtig, dass die Probleme und ihre Lösungen möglichst praxisgerecht und auch für NichtjuristInnen verständlich behandelt und dargestellt werden. Natürlich ist es nicht möglich, das Thema in einem Ratgeber wirklich lückenlos zu behandeln. Bitte bedenken Sie auch, dass dieser Ratgeber nur der Orientierung dient und keine rechtsverbindlichen Aussagen für Ihre Situation treffen kann. Wir können daher auch keine Haftung für Missverständnisse oder Irrtümer jeglicher Art übernehmen. Wir hoffen aber, dass es uns gelungen ist, Ihnen mit diesem Ratgeber eine brauchbare und nützliche Hilfe anbieten zu können, die es Ihnen erleichtert, zu Ihrem Recht zu kommen. AK-Infoservice 11

16 2. WAS TUN BEI ARBEITSLOSIGKEIT? Grundsätzliches zu den Anspruchsvoraussetzungen Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie einerseits die materiellen Leistungsvoraussetzungen und andererseits die formellen Leistungsvoraussetzungen erfüllen. Materiellrechtlich haben Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, wenn Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, die Anwartschaft erfüllen und die Bezugsdauer noch nicht ausgeschöpft haben. Faktisch sind fünf Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, d. h. Sie müssen n arbeitslos n arbeitsfähig n arbeitswillig n verfügbar sein und müssen entweder n die Anwartschaft erfüllen oder n einen unverbrauchten Restleistungsanspruch haben. Wer ist arbeitslos? Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie nach der Beendigung Ihres unselbstständigen oder selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses oder freien Dienstverhältnisses noch keine neue Beschäftigung gefunden haben. Die Arbeitslosigkeit wird durch das Arbeitsmarktservice auf Grund Ihrer Angaben, die Sie im Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemacht haben sowie der vorgelegten Dokumente, geprüft. Wird vom Arbeitsmarktservice nach diesen unten beispielhaft angeführten Kriterien Arbeitslosigkeit nicht angenommen, wird die Arbeitslosigkeit generell ausgeschlossen und Ihr Antrag mangels Arbeitslosigkeit abgelehnt. Keine Arbeitslosigkeit ist anzunehmen, wenn Sie eine andere Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausüben oder aus anderen Gründen nicht als arbeitslos gelten. Und zwar: n wenn Sie in einem (freien) Dienstverhältnis stehen (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung), n wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind, n wenn Sie, ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, im Betrieb des Ehegatten/der Ehegattin, der Eltern oder der Kinder tätig sind, 12 AK-Infoservice

17 n wenn Sie bei der/dem selben ArbeitgeberIn eine geringfügige Beschäftigung nach einem vollversicherten Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, n wenn Sie eine Ausbildung machen (siehe Kapitel Was Sie sonst noch wissen sollten, Arbeitslosengeld während eines Studiums bzw. einer Ausbildung ) oder n wenn Sie der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen. ACHTUNG! Auch wenn Sie zwei oder auch mehrere vollversicherte Dienstverhältnisse oder freie Dienstverhältnisse parallel ausgeübt haben und ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird, besteht KEIN Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie für das beendete Beschäftigungsverhältnis Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben. ACHTUNG! Wenn Sie bei der/dem selben ArbeitgeberIn von einem vollversicherten in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (siehe Kapitel Was Sie sonst noch wissen sollten, Wechsel von einem vollversicherten Dienstverhältnis in eine geringfügige Beschäftigung ) wechseln, MUSS zwischen dem Ende des vollversicherten Beschäftigungsverhältnisses und dem Beginn der geringfügigen Beschäftigung mindestens ein Monat Unterbrechung gelegen sein! Liegt diese Unterbrechung nicht vor, kommt es oft sehr viel später zu einer Rückforderung des ausbezahlten Arbeitslosengeldes, und es verbleibt Ihnen für diesen Zeitraum nur das Einkommen aus der geringfügigen Erwerbstätigkeit. Handelt es sich bei der geringfügigen Erwerbstätigkeit um eine/n neue/n ArbeitgeberIn, muss keine Unterbrechung vorliegen! ACHTUNG! Wenn Sie in einer Schule oder in einem geregelten Lehrgang auch als ordentliche/r HörerIn einer Hochschule, als SchülerIn einer Fachschule oder mittleren Lehranstalt ausgebildet werden oder ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, sich einer praktischen Ausbildung unterziehen (siehe Kapitel Was Sie sonst noch wissen sollten, Arbeitslosengeld während eines Studiums bzw. einer Ausbildung ) gelten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen als arbeitslos. AK-Infoservice 13

18 ACHTUNG! Landwirte/Landwirtinnen, die der Pflichtversicherung unterliegen, aber deren Einheitswert nicht über ,67 (2015) liegt, gelten trotz Pflichtversicherung als arbeitslos. Wer ist arbeitsfähig? Arbeitsfähig sind Sie dann, wenn Sie nicht invalid bzw. nicht berufsunfähig sind. Sollten Sie bereits medizinische Befunde über Ihren Gesundheitszustand haben, legen Sie diese beim Arbeitsmarktservice vor, damit die gesundheitlichen Einschränkungen bei der Vermittlung berücksichtigt werden können. Sollten sich beim Arbeitsmarktservice berechtigte Zweifel über Ihre Arbeitsfähigkeit ergeben, müssen Sie sich auf Anordnung Ihrer Beraterin/Ihres Beraters arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Sollten Sie bereits Befunde von früheren Untersuchungen haben, bringen Sie diese zur arbeitsmedizinischen Untersuchung mit. Verweigern Sie die arbeitsmedizinische Untersuchung, erhalten Sie für die Dauer der Weigerung kein Arbeitslosengeld! Liegt allerdings bereits ein Gutachten der Pensionsversicherung über Ihre Arbeitsfähigkeit vor, so ist das Arbeitsmarktservice grundsätzlich an dieses Gutachten gebunden, soweit dieses Gutachten nicht älter als ein Jahr ist. ACHTUNG! Um die Voraussetzungen für einen Bezug aus der Arbeitslosenversicherung zu erfüllen, müssen Sie nicht 100%ig arbeitsfähig sein. Eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit muss jedoch gegeben sein! ACHTUNG! Eine Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftsbeschwerden sind bei der Beurteilung, ob Sie arbeitsfähig sind, außer Betracht zu lassen. Ein Krankengeldbezug ist ebenfalls kein Kriterium für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, sondern hat lediglich zur Folge, dass der Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ruht (siehe Kapitel Arbeitslosengeld, Ruhen des Arbeitslosengeldes ). 14 AK-Infoservice

19 Wer ist arbeitswillig? Als arbeitswillig gelten Sie, wenn Sie bereit sind, eine zumutbare, die Arbeitslosigkeit beendende Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis anzunehmen. Wer ist verfügbar? Sie gelten als verfügbar, wenn Sie sich für eine auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 20 Stunden bereithalten und aufenthaltsrechtlich zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt sind. Haben Sie Betreuungspflichten für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich (z. B. durch eine Bestätigung der Gemeinde, Jugendamt) keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, ist die Voraussetzung der Verfügbarkeit mit 16 Wochenstunden erfüllt. Weiteres zur eingeschränkten Verfügbarkeit siehe Kapitel Elternschaft, Kinderbetreuung, Familie, (Kinder-)Betreuung und Arbeitsvermittlung. Wann ist die Anwartschaft erfüllt? Siehe dazu die Ausführungen im Kapitel Arbeitslosengeld, Anspruchsvoraussetzungen. Unverbrauchter Leistungsanspruch Siehe dazu die Ausführungen im Kapitel Arbeitslosengeld, Wiederholte Arbeitslosigkeit ). Die formellen Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn Sie den Anspruch mittels Antrag geltend machen. (Siehe dazu die Ausführungen im folgenden Kapitel Der Antrag beim Arbeitsmarktservice.) Der Antrag beim Arbeitsmarktservice Grundsätzlich empfehlen wir, sich möglichst unverzüglich nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beim zuständigen Arbeitsmarktservice (siehe Anhang Kapitel Was tun bei Arbeitslosigkeit? ) persönlich zu melden. Wenn alle Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind und der Anspruch nicht ruht (siehe Kapitel Arbeitslosengeld, Ruhen des Arbeitslosengeldes ), gebührt das Arbeitslosengeld ab dem Tag der Geltendma- AK-Infoservice 15

20 chung, frühestens ab dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, das heißt, nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und nach dem Ende eventueller Ruhenszeiträume (siehe Kapitel Arbeitslosengeld, Ruhen des Arbeitslosengeldes ). Das Arbeitslosengeld kann auch rückwirkend, ab dem Eintritt der Arbeitslosigkeit, zuerkannt werden: Wenn Ihr letzter Arbeitstag vor einem Samstag oder Feiertag lag, dann bekommen Sie das Arbeitslosengeld auch für den Samstag und Sonntag bzw. den gesetzlichen Feiertag, wenn Sie sich am nächstmöglichen Werktag beim Arbeitsmarktservice melden. Die Geltendmachung können Sie auch auf elektronischem Weg vornehmen, sofern Sie über ein eams-konto verfügen. Die Zugangsdaten für ein derartiges eams-konto sind persönlich bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle zu beantragen. Aber auch bei der elektronischen Geltendmachung des Anspruches ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie müssen innerhalb von 10 Tagen ab der Geltendmachung des Antrages beim Arbeitsmarktservice persönlich vorsprechen. Die elektronische Geltendmachung erfordert jedoch zusätzlich eine vorherige Arbeitslosmeldung mit dem Meldeformular des Arbeitsmarktservice oder die Vormerkung zur Arbeitssuche. Die frühzeitige Arbeitslosmeldung können Sie ab dem Zeitpunkt vornehmen, ab dem Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird (Kündigung, Nichtverlängerung einer befristeten Beschäftigung). Diese Arbeitslosmeldung muss spätestens am letzten Tag der Beschäftigung beim Arbeitsmarktservice erfolgen. Das bundeseinheitliche Formular für die frühzeitige Arbeitslosmeldung können Sie unter Next Job auf der Homepage des AMS Österreich online ausfüllen und sofort an die zuständige Regionale Geschäftsstelle übermitteln WICHTIG! Von der persönlichen Vorsprache innerhalb von 10 Tagen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit kann das Arbeitsmarktservice absehen. Nur wenn der Verzicht der persönlichen Vorsprache seitens des Arbeitsmarktservice völlig klar und eindeutig vereinbart wurde, sollten Sie auf die persönliche Vorsprache verzichten. 16 AK-Infoservice

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