Artenhilfsprogramm Feldhamster TLUG Fachtagung Dipl.-Biol. Jörg Braun-Lüllemann/Hohengandern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artenhilfsprogramm Feldhamster TLUG Fachtagung 26.11.2014. Dipl.-Biol. Jörg Braun-Lüllemann/Hohengandern"

Transkript

1 TLUG Fachtaun Dipl.-Biol. Jör Braun-Lüllemann/Hohenandern Beachtun der artenschutzrechtliche Belane zum Feldhamster am Beispiel der Erweiterun eines Landwirtschaftsbetriebes im Weimarer Land I NGENI EURE FÜR BI OLOGI SCHE STUDI EN, I NFORMATI ONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG An der Ki r che 5, Hohenander n, Tel. : / 60216, Fax. : / 60217, i bi s. l and@t - onl i ne. de

2 Ausanslae Landwirtschaftsbetrieb plant Erweiterun des Betriebes in 2 Planunsphasen 1. Planunsphase Erweiterun der Anlae um 3,28 ha (2010) 2. Planunsphase Erweiterun der Anlae um 2,32 ha (2016/17) Lae der Erweiterunsflächen im Verbreitunsebiet des Feldhamsters sap mit besonderer Berücksichtiun des Feldhamsters erforderlich

3 Arbeitschritte Kartierun der Erweiterunsfläche und eines Umfeldes von bis zu 1000 m Erebnis: Keine Feldhamster auf der Erweiterunsfläche, auch nicht im näheren Umfeld (bis 500 m), allerdins wenie Einzelbaue im weiteren Umfeld der Anlae Vorkommen des Feldhamster rundsätzlich bestätit, Prüfun auf möliche Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG erforderlich

4 Abarbeitun mölicher Verbotstatbestände Tötunsverbot emäß 44 Abs. 1 Nr. 1 könnte beim Bau der Anlae eintreten, falls Feldhamster die Erweiterunsfläche zu diesem Zeitpunkt besiedeln Erneute Kartierun der Erweiterunsfläche unmittelbar vor Baubeinn, falls Feldhamster festestellt werden sind diese umzusiedeln Bei der Umsiedelun sind folende Grundsätze zu beachten: Fan und Aussetzun der Hamster darf nur durch Fachleute erfolen Fan der Tiere nur außerhalb der Juntieraufzucht, also nicht vom Aussetzun der Tiere nur in eeinete Lebensräume

5 Abarbeitun mölicher Verbotstatbestände Zerstörun von Fortpflanzuns- und Ruhestätten emäß 44 Abs. 1 Nr. 3 ist durch die Überbauun der Ackerfläche anzunehmen, da es sich um für die Art eeinete Standorte handelt Anwendun der so. Lealausnahme nach 44 Abs. 5 : Verbote treten nicht ein, soweit die ökoloische Funktion der von dem Einriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzuns- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhan weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorezoene Ausleichsmaßnahmen festesetzt werden. Planun einer entsprechenden Ausleichsmaßnahme

6 Ausleichsmaßnahmen müssen hamstertaulich sein Ausleichflächen müssen bodeneoloisch für Hamster eeinet sein Maßnahmen müssen den Lebensraumansprüchen des Hamster enüen. Ein neuepflanztes Feldehölze stellt keine eeinete Ausleichsmaßnahme dar! Maßnahmen müssen je nach Einriffsintensität, räumlichen Geebenheiten und Struktur der Landwirtschaftsbetriebe im Einzelfall eplant werden. Geeinete Maßnahmen sind u.a. Verlänerun der Stoppelruhe bis 30.9., Teilun roßer Ackerschläe und Erhöhun des Winteretreideanteils, Schaffun von Schutzstreifen.

7 Ausleichsmaßnahme für Lebensraumverluste des Feldhamsters Schaffun einer feldhamstererecht enutzten Ackerfläche Streifenförmier Anbau von Luzerne, Getreide und Erbsen/Ackerbohnen Getreidestreifen werden nicht beerntet und verbleiben bis zum Frühjahr Keine chem. Spritzmittel/Rodentizide auf der Fläche Keine chem. synthetischen Dünemittel, keine Gülle auf der Fläche Kein Tiefpflüen, keine Bodenbearbeitun außer zur Neuansaat Größe der Fläche bisher ca. 3 ha ( 5 Streifen), Erweiterun um 1 ha voresehen

8 Erebnisse Realisierun in 2011: Maßnahmenfläche ca. 3 ha. Erebnis Frühjahr 2012: Maßnahme wurde emäß den Voraben bewirtschaftet, bei Kontrollan im Mai wurden 4 Winterbaue im stehen elassenen Getreidestreifen sowie ein Sommerbau am Rand der Luzerne festestellt. Erebnis Herbst 2015: Maßnahme wurde emäß den Voraben bewirtschaftet, bei Beehun im Oktober wurden auf der Hälfte der Maßnahmenfläche 12 Baue des Feldhamster im stehen elassenen Getreidestreifen festestellt.

9

10 Mai 2011

11 Februar 2013

12 Mai 2014

13 Oktober 2015

14 Oktober 2015 Hamsterbau Oktober 2015

15 schutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll

Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):. Stufe

Mehr

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung

Mehr

Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)

Antragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben) Anlae 2 Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):.

Mehr

Telefon mit Vorwahl: Fax: Telefon mit Vorwahl: Fax: Gemarkung(en) Flur(e) Flurstück(e) Erklärung des Bauherren der Bauherrin: ja nein

Telefon mit Vorwahl: Fax: Telefon mit Vorwahl: Fax: Gemarkung(en) Flur(e) Flurstück(e) Erklärung des Bauherren der Bauherrin: ja nein Einan bei der Bauaufsichtsbehörde: An die Kreis- und Hochschulstadt Meschede Fachbereich Planun und Bauordnun Sophienwe 3 59872 Meschede Geschäftszeichen / Aktenzeichen: Erklärun zur Artenschutzprüfun

Mehr

Umsetzung von Natura 2000 eine Evaluierung. IBIS Landschaftsplanung INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG

Umsetzung von Natura 2000 eine Evaluierung. IBIS Landschaftsplanung INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfung und FFH Verträglichkeitsprüfung Verfahrensbremsen oder wirksame Instrumente zur Sicherung der Biodiversität Beispiele aus Thüringen Vortrag zur Tagung 19. März 2014

Mehr

Greening. - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke

Greening. - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke Greening - was kommt da auf uns zu - 03.12.2014 Saatbauverein Saar e.v. Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Bedingungen 2.1. Umweltleistungen 2.2. Betriebsstruktur 3. Details der Umweltleistungen

Mehr

Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben

Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben Uta Röhl, R Ingenieurbüro ro für f r Planung und Umwelt Neues Recht und neue Regeln Die Änderungen im Naturschutz-, Wasser- und Honorarrecht

Mehr

Die Letzten ihrer Art

Die Letzten ihrer Art so. SACHSEN Früher ein Schädling, heute stark gefährdet der sächsische Feldhamster lebt nur noch auf einigen Feldern bei Delitzsch, im Nordwesten Leipzigs. Der kleine Nager ist vom Aussterben bedroht.

Mehr

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans Liedhorn I in Weinstadt Freie Landschaftsarchitekten König + Partner Welzheimer Straße 13 7 0 1 8 8 S t u t t g a r t T e l 0 7 1 1 / 9 9 0 5 1 7 3 Fa x 9 9 0 5 1 7 4 info@koenig-partner-mail.de Beurteilung des artenschutzrechtlichen

Mehr

raskin BERICHT raskin Umweltplanung und -beratung GbR Erfassung des Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem

raskin BERICHT raskin Umweltplanung und -beratung GbR Erfassung des Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR BERICHT Titel: Erfassung des Feldhamsters im Umfeld des Kraftwerks Niederaußem Datum: 16. Oktober 2013 Auftraggeber: TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG (Essen) Ansprechpartner:

Mehr

Anlage 3.2 zu GR 31/2016. Stadt Bietigheim-Bissingen. Bebauungsplan Südlich Güterbahnhof. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) StadtLandFluss

Anlage 3.2 zu GR 31/2016. Stadt Bietigheim-Bissingen. Bebauungsplan Südlich Güterbahnhof. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) StadtLandFluss Anlage 3.2 zu GR 31/2016 Stadt Bietigheim-Bissingen Bebauungsplan Südlich Güterbahnhof spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) StadtLandFluss spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan

Mehr

Hansestadt Lüneburg Hr. Zurheide Neue Sülze Lüneburg

Hansestadt Lüneburg Hr. Zurheide Neue Sülze Lüneburg Peter Mix Diplom-Inenieur Landschaftsplanun Hauptstr. 23 21406 Barnstedt Telefon (04134) 8606 mix@mix-landschaftsplanun.de www.mix-landschaftsplanun.de Hansestadt Lünebur Hr. Zurheide Neue Sülze 34 21335

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 6.13 Az.: 659.041 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Geändert am 20.11.2001 zum 01.01.2002 (Euro-Umstellung),

Mehr

Forschung, Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit für den Feldhamster

Forschung, Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit für den Feldhamster Forschung, Ehrenamt und Öffentlichkeitsarbeit für den Feldhamster Dipl. Biol. Tobias E. Reiners Fachgebiet Naturschutzgenetik Forschungsinstitut Senckenberg Der Feldhamster (Cricetus cricetus) Kleinsäuger

Mehr

Wer macht Inklusion? Der Beitrag der Aktion Mensch: Locken oder Lenken? BeB Bundeskongress für Führungskräfte, Bergisch Gladbach, 23.04.

Wer macht Inklusion? Der Beitrag der Aktion Mensch: Locken oder Lenken? BeB Bundeskongress für Führungskräfte, Bergisch Gladbach, 23.04. Wer macht Inklusion? Der Beitrag der Aktion Mensch: Locken oder Lenken? BeB Bundeskongress für Führungskräfte, Bergisch Gladbach, 23.04.2012 Agenda 1) Inklusion ein gesellschaftlicher Prozess mit besonderer

Mehr

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14.12.1989 zuletzt geändert am 28.06.2001 Aufgrund von

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Rechtsgrundlagen: 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 1 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Fassung vom 12. Dezember 1989 Inhaltsverzeichnis Übertragung der Reinigungs-,

Mehr

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 8. Dez. 1989 in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) für Baden-Württemberg

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11. 1/30 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

BECO Italy KUGELLAGER FÜR HOHE TEMPERATUREN BHT 320. Technische angaben: Anwendungsbereiche:

BECO Italy KUGELLAGER FÜR HOHE TEMPERATUREN BHT 320. Technische angaben: Anwendungsbereiche: HT 320 ie Kuellaer HTS 320 sind aufrund der Grösse eines Standardkuellaers, der aber einem entsprechenden Stabilisierunsverfahren, Einpinseln, AusrRdierun, Schmierun und spezielen Platten Viton unterstellt

Mehr

Schweine bis 140 kg mästen?

Schweine bis 140 kg mästen? Schweine bis 140 mästen? Für weiter steiende Endewichte sprechen weder die Preismasken noch der zum Mastende überproportional zunehmende Futterverbrauch. Doch Ereinisse, wie z.b. die Dioxinkrise oder der

Mehr

Plakate / Plots. DIN A3 (297 x 420 mm) DATEN: BITTE BEACHTEN SIE: 30,1 29,7 cm (Endformat) 42,0 cm (Endformat) 42,4. Datenformat

Plakate / Plots. DIN A3 (297 x 420 mm) DATEN: BITTE BEACHTEN SIE: 30,1 29,7 cm (Endformat) 42,0 cm (Endformat) 42,4. Datenformat DIN A3 (297 x 420 mm) 30,1 29,7 cm () 42,4 42,0 cm () + Beschnittzugabe 301 x 424 mm 297 x 420 mm Rand des es reichen, sonst können beim DIN A2 (420 x 594 mm) 42,4 42,0 cm () 59,8 59,4 cm () + Beschnittzugabe

Mehr

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989, geändert am 04.12.2002

Mehr

2.4.4 Piezoelektrischer Kraftaufnehmer

2.4.4 Piezoelektrischer Kraftaufnehmer 2.4.4 Piezoelektrischer Kraftaufnehmer Sachworte: Piezoelektrischer Kraftaufnehmer, Kraftmessun, Spannunsverstärker, Ladunsverstärker, Piezo-Einzelelement, Piezo-Doppelelement I n R u e OV u a i I p C

Mehr

Feldhamster im Artenschutzvollzug TLUG Fachseminar Steffen Adler (B.Sc. Ing. f. Naturschutz & Landschaftsplanung) Der Feldhamsterbau

Feldhamster im Artenschutzvollzug TLUG Fachseminar Steffen Adler (B.Sc. Ing. f. Naturschutz & Landschaftsplanung) Der Feldhamsterbau Steffen Adler (B.Sc. Ing. f. Naturschutz & ) Der Feldhamsterbau ein Erdbau mit allerlei Röhren und Kammern INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG An der Kirche 5,

Mehr

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben

Mehr

STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G

STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Download. Mathe an Stationen Handlungsorientierte Materialien für die Klassen 3 und 4. Mathe an Stationen SPEZIAL Geometrie 3-4.

Download. Mathe an Stationen Handlungsorientierte Materialien für die Klassen 3 und 4. Mathe an Stationen SPEZIAL Geometrie 3-4. Download Carolin Donat Mathe an Stationen SPEZIAL Geometrie 3-4 Das Geodreieck zielt üben Anforderunen des ch Geometrie erfüllen wichtie Inhalte und leiten zuleich Ihre eiten trotz unterschiedlicher Lern

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung

Stadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 30. Mai 1989 *) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in

Mehr

1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) 1 Streupflicht-Satzung 1/6 1/6 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der

Mehr

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren

Mehr

SATZUNG 1 ÜBERTRAGUNG DER REINIGUNGS-, RÄUM- UND STREUPFLICHT

SATZUNG 1 ÜBERTRAGUNG DER REINIGUNGS-, RÄUM- UND STREUPFLICHT STADT LEINFELDEN-ECHTERDINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT- SATZUNG) VOM 28. NOVEMBER 1989 - AZ: 100.42 - Aufgrund

Mehr

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

PLANFESTSTELLUNG UNTERLAGE VIERSTREIFIGER AUSBAU DER B 96 SÜDLICH BERLIN 1. BAUABSCHNITT. Inhaltsverzeichnis

PLANFESTSTELLUNG UNTERLAGE VIERSTREIFIGER AUSBAU DER B 96 SÜDLICH BERLIN 1. BAUABSCHNITT. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 11.1.1 Einleitun...2 11.1.2 Rechtliche Grundlaen...2 11.1.3 Schalltechnische Grundlaen...3 11.1.3.1 Berechnun- und Bemessunsverfahren...3 11.1.3.2 Feststellun der Notwendikeit von Schallschutzmaßnahmen...3

Mehr

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer 63.010

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer 63.010 die Höhe des Geldbetrages nach 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen - Landesbauordnung (BauO NW) - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 63.010 Fachbereich 1 05.02.2003 die

Mehr

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.).

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.). Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994 Aufgrund des 51 Abs. 5 Satz 1 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflicht-Satzung) Gemeinde Satzung Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Stand: 01.10.2001 S 27. Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Stand: 01.10.2001 S 27. Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Stand: 01.10.2001 S 27 Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Streupflichtsatzung Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Thema: Hans-Peter Jahn BMW Group Herbstkonferenz Gfa. Arbeitsschutz

Thema: Hans-Peter Jahn BMW Group Herbstkonferenz Gfa. Arbeitsschutz Thema: Datenerfassun und verarbeitun bei der eronomischen Gestaltun von Arbeitsplätzen - mehrere Jahre nach Abschluss eines HdA- Projektes für Leistunsewandelte Hans-Peter Jahn BMW Group 12.10. 2001 Herbstkonferenz

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989. 1 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

STADT BALINGEN. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der. Gehwege (Streupflicht-Satzung)

STADT BALINGEN. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der. Gehwege (Streupflicht-Satzung) STADT BALINGEN Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 21. November 1989 in der Fassung vom 19. November 2002

Mehr

Untersuchung zu einem potenziellen Vorkommen des Feldhamsters bei Wustweiler (Gemeinde Illingen, Saarland) Ergebnisbericht

Untersuchung zu einem potenziellen Vorkommen des Feldhamsters bei Wustweiler (Gemeinde Illingen, Saarland) Ergebnisbericht Untersuchung zu einem potenziellen Vorkommen des Feldhamsters bei Wustweiler (Gemeinde Illingen, Saarland) Ergebnisbericht? Untersuchung zu einem potenziellen Vorkommen des Feldhamsters bei Wustweiler

Mehr

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Satzung der Stadt Radeberg, Landkreis Kamenz, über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Räum- u. Streupflichtsatzung) vom 23.10.02 Aufgrund von 4 und

Mehr

B IOPLAN. Bebauungsplan Nr. 988 der Landeshauptstadt Kiel Möbel Kraft. Artenschu tzrechtlic her Fac hbeitrag (Stand Juni 2015)

B IOPLAN. Bebauungsplan Nr. 988 der Landeshauptstadt Kiel Möbel Kraft. Artenschu tzrechtlic her Fac hbeitrag (Stand Juni 2015) Bebauunsplan Nr der Landeshauptstadt Kiel Möbel Kraft Artenschu tzrechtlic her Fac hbeitra (and Juni 1) Auftrae ber: Landeshauptstadt Kiel adtplanunsamt Fleethörn Kiel Neumünster, d 001 Auftrane hmer und

Mehr

Regierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen

Regierungspräsidium Gießen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen GDA Fachveranstaltung 18. Februar 2016 Sicherheit und Gesundheitsschutz managen Maschinen und Arbeitsmittel was beim Einkauf oder Marke Eigenbau zu beachten ist Gießen, den ArbSchG... BetrSichV Produktsicherheitsgesetz

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 659.049 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Vom 21.11.1989 in der redaktionell ergänzten

Mehr

Anrechenbarkeit der Kostengruppen: Objektplanung Gebäude

Anrechenbarkeit der Kostengruppen: Objektplanung Gebäude Anrechenbarkeit der Kostengruppen: Objektplanung Gebäude 210 Herrichten x 33 Abs.3 HOAI 230 Nichtöffentliche Erschließung x 33 Abs.3 HOAI 310 Baugrube x 33 Abs.1 HOAI 320 Gründung x 33 Abs.1 HOAI 330 Außenwände

Mehr

Nitratbelastung im Grundwasser als Folge einer intensiven Biogasproduktion

Nitratbelastung im Grundwasser als Folge einer intensiven Biogasproduktion Wasserverbandstag e.v. Nitratbelastung im Grundwasser als Folge einer intensiven Biogasproduktion Berlin - 18. März 2011 Wasserverbandstag e.v. Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anlt Wasserverbandstag e.v.

Mehr

im Offenland im Gewässerbereich Feldlerche, Wiesenschafstelze Höckerschwan 1 Grundinformationen 2 Kurze Beschreibung der Betroffenheit der Artengruppe

im Offenland im Gewässerbereich Feldlerche, Wiesenschafstelze Höckerschwan 1 Grundinformationen 2 Kurze Beschreibung der Betroffenheit der Artengruppe Bestand und Betroffenheit der Arten 15 D. Artengruppe der bodenbrütenden Vogelarten im Offenland im Gewässerbereich Feldlerche, Wiesenschafstelze Höckerschwan 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland,

Mehr

Zur Berechnung von ψ-werten für Baukonstruktionen im Bereich bodenberührter Bauteile

Zur Berechnung von ψ-werten für Baukonstruktionen im Bereich bodenberührter Bauteile Ao. Univ. Prof. ipl.-in. r. tehn. Klaus Kreč, Büro für Bauphysik, Shönber am Kamp, Österreih raft, 24. 8. 2009 Zur Berehnun von ψ-werten für Baukonstruktionen im Bereih bodenberührter Bauteile I. Vorbemerkun

Mehr

Werkzeuge für höchste Ansprüche

Werkzeuge für höchste Ansprüche Seite 1 Tilo.Schwarz@tts-festool.com xx.xx.20xx Ursachen für die Ausgangssituation Disziplin Lösungen eher kopiert als entwickelt Kopieren Kapieren Problemlösungsfähigkeit wird nicht entwickelt Standard

Mehr

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen?

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? 2 HBauO Begriffe Absatz 3 Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen? Ein Gebäude ist als freistehend einzustufen, wenn es zu den Grundstücksgrenzen

Mehr

Leseprobe aus: Leitzgen, Bockelmann, Erforsche das Meer, ISBN 978-3-407-82130-0 2016 Beltz & Gelberg in der Verlagsgruppe Beltz, Weinheim Basel

Leseprobe aus: Leitzgen, Bockelmann, Erforsche das Meer, ISBN 978-3-407-82130-0 2016 Beltz & Gelberg in der Verlagsgruppe Beltz, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-407-82130-0 12 >> Meerwissen >> Wasser Warum wird die Erde Blauer Planet genannt? Ohne Wasser gibt es kein Leben. Und kein anderer

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 1 1 Übertragung der

Mehr

70.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

70.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Albstadt Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 19. Mai 2004 - 2 - Auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Das Feldhamsterprojekt des Naturschutzbundes (NABU) Mannheim. Erstellt von: Torsten Kliesch

Das Feldhamsterprojekt des Naturschutzbundes (NABU) Mannheim. Erstellt von: Torsten Kliesch Erstellt von: Torsten Kliesch Wer oder was ist der NABU Mannheim? Was: Mitgliederstärkster Umweltverband in Baden- Württemberg (ca. 70.00 Mitglieder) Organisation, die Menschen davon begeistert, sich gemeinsam

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Natura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick

Natura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick im Wald Aktueller Stand und Ausblick Alois Zollner Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Was ist eigentlich? = kohärentes Netz von Schutzgebieten Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten

Mehr

Bedroht und Bedrohung

Bedroht und Bedrohung Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien

Mehr

Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus

Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus Zukunftsforum Naturschutz 2018 Mehr Natur wagen - Chancen für die Artenvielfalt in Städten und Dörfern? 10.11.2018 Johannes Mayer Hintergrund Abbruch und Neubau

Mehr

Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 23.06.2006

Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 23.06.2006 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 23.06.2006 Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat auf ihrer Sitzung am 07.06.2006 auf Grund des 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Flurbereinigungsverfahren Hessisch Lichtenau A44 (UF 1321)

Flurbereinigungsverfahren Hessisch Lichtenau A44 (UF 1321) Zusatzleende zur Karte zu Wee- und Gewässerplan it landschaftspfleerische Beleitplan 1 A 25.1 A Planfestestellte Maßnahen Dritter Änderun an planfestestellten Maßnahen Dritter Planfestestellte Maßnahen

Mehr

Skulpturen und Objekte im öffentlichen Raum

Skulpturen und Objekte im öffentlichen Raum Bewerbungsbedingungen 2. Kunstpreis der Stadt Walldorf Skulpturen und Objekte im öffentlichen Raum Abgabetermin der Bewerbungsunterlagen: 24. Juni 2005 (Eingangsstempel) Auslober: Stadt Walldorf Wirtschaftsförderung

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 1.3 Vorhabenträger Adresse Telefon / Fax / E-Mail 1.4 Gemeinde 1.5

Mehr

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Satzung vom 17.01.1990 über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 27.06.2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Vergleich von Winterungen beim Anbau in Dammkultur (System Turiel) und in Drillsaat

Vergleich von Winterungen beim Anbau in Dammkultur (System Turiel) und in Drillsaat Vergleich von Winterungen beim Anbau in Dammkultur (System Turiel) und in Drillsaat Die Dammkultur (System Turiel) wurde bereits in mehreren Artikeln beschrieben. Diese wurden im Mitteilungsblatt der Bgld.

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U1 - - E-Mail-Verteiler U2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U1 - - E-Mail-Verteiler U2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Fragebogen zum Fleischkonsum

Fragebogen zum Fleischkonsum Otto-von-Guericke Universität Magdeburg Fragebogen m Fleischkonsum Tutorium Testtheorie und Testkonstruktion Lieber Umfrage-Teilnehmer, danke, dass Sie sich bereit erklärt haben, an dieser Umfrage des

Mehr

Prof. Dr. Franz Feldmeier Blumenstr 38

Prof. Dr. Franz Feldmeier Blumenstr 38 Prof. Dr. Franz Feldmeier Blumenstr 38 Bauphysik - Glas und Fassaden D 83109 Großkarolinenfeld Telefon +49-8031-50844 Telefax +49-8031-50846 feldmeier@fh-rosenheim.de Dr.F.Feldmeier Blumenstraße 38 83109

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Vom 20.09.1989 geändert am 12.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 2 2 Verpflichtete... 2 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 3

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Stadt Zschopau S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

KULAP 2014, Teil Naturschutz geplante Ackermaßnahmen Informationsveranstaltung der TLUG zu KULAP, Teil Naturschutz am 12.

KULAP 2014, Teil Naturschutz geplante Ackermaßnahmen Informationsveranstaltung der TLUG zu KULAP, Teil Naturschutz am 12. KULAP 2014, Teil Naturschutz geplante Ackermaßnahmen Informationsveranstaltung der TLUG zu KULAP, Teil Naturschutz am 12. März 2014 Dr. Helmut Laußmann TMLFUN, Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung,

Mehr

Allgemeine Betriebskriterien für regionale Qualitätsproduzenten - Landwirtschaft Version 28.05.2014

Allgemeine Betriebskriterien für regionale Qualitätsproduzenten - Landwirtschaft Version 28.05.2014 Allgemeine Betriebskriterien für regionale Qualitätsproduzenten - Landwirtschaft Version 28.05.2014 Es gelten alle aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Nr. Kriterium Beschreibung Kontrolle

Mehr

B IOPLAN. Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änd. des B-Plans Nr. 30 der Stadt Schleswig. Andreas Albrecht Faulstraße 30.

B IOPLAN. Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änd. des B-Plans Nr. 30 der Stadt Schleswig. Andreas Albrecht Faulstraße 30. Artenschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änd. des B-Plans Nr. 30 der Stadt Schleswig Auftraggeber: Auftragnehmer: Andreas Albrecht Faulstraße 30 B IOPLAN Biologie & Planung 24837 Schleswig Dipl. Biol.

Mehr

Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin

Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin Bearbeitet von Boris Sommer, Dorothee Berfeld, Gerhard Sattler 4., aktual. u. erw. Aufl. 2010. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 13 137674 9 Format (B

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Allgemeines Wohngebiet Am Eselsberg II Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Allgemeines Wohngebiet Am Eselsberg II Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Allgemeines Wohngebiet Am Eselsberg II Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Aufgestellt: Stand: 13.06.2018 Inhalt Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Datengrundlagen 3 3. Methodisches Vorgehen

Mehr

Aufkleber der Gruppe:

Aufkleber der Gruppe: Praxis 9 Theorie Bewertung.doc Situation: Theorie A e m e F g e ng nom ne ol n: A nm e r k ung : D i e g e s t e l l t e n A u f g a be n w e r d e n n a c h d e n a k t u e l l g ü l t i g e n L e h r

Mehr

Visuelle Wahrnehmung

Visuelle Wahrnehmung Visuelle Wahrnehmung I. Die Verarbeitung visueller Information - Von den Ganglien zur visuellen Cortex - Rezeptive Felder - Der Aufbau des Kniekörpers und die visuelle Region der Großhirnrinde II. Unwillkürliche

Mehr

Wann Gülle fahren im Frühjahr?

Wann Gülle fahren im Frühjahr? Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland

Mehr

Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015

Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015 Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015 Gegenstand SV Nr. 1510301 Vorstellung Verein zur Förderung regenerativer Energien Ramsau E- Mobilität Konzeptvorschlag, Daten,

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Satzung der Stadt Heidenau über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung)

Satzung der Stadt Heidenau über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Satzung der Stadt Heidenau über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) vom 29. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich

Mehr

Gutachten zur Erfassung

Gutachten zur Erfassung ANHANG V Gutachten zur Erfassung von Feldhamstern (Cricetus cricetus L. 1758) im Bereich des Bauvorhabens Golfresort Mascherode Planungs- Gemeinschaft GbR LaReG Landschaftsplanung Rekultivierung Grünplanung

Mehr

Sieben Zwerge im Regenbogenland

Sieben Zwerge im Regenbogenland In der kalten Jahreszeit, dem Winter, wird es für Mensch und Tier ungemütlich. Wir ziehen uns wärmer an. Auch Tiere schaffen es, sich vor der Kälte zu schützen. In der kalten Jahreszeit, dem Winter, wird

Mehr

Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder auf Baugrundstücken (Kinderspielplatzsatzung) der Stadt Dormagen

Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder auf Baugrundstücken (Kinderspielplatzsatzung) der Stadt Dormagen 1.6/63.07 Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder auf Baugrundstücken vom 20.01.2004 1 Anwendungsbereich... 2 2 Größe der Spielflächen... 2 3 Lage der Spielflächen...

Mehr

Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager

Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz. Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager Das europäische Netz Natura 2000 Der europäische Artenschutz Verbandsdirektor Dr. Gerd Hager Folie 2 Aktuelles BNN 22.11.2013 Folie 3 Aktuelles BNN 22.11.2013 Folie 4 Aktuelles FAZ 13.11.2012 Folie 5 Ortsumfahrung

Mehr

Partizipation: Realität und Vitalisierungschancen. Abschlussbericht. von Dennis Dalwigk, WG Breidenstein

Partizipation: Realität und Vitalisierungschancen. Abschlussbericht. von Dennis Dalwigk, WG Breidenstein PARTIZIPATIONS-PROJEKT: Gelingende Beteiligung im Heimalltag Partizipation: Realität und Vitalisierungschancen Abschlussbericht von Dennis Dalwigk, WG Breidenstein 1. Idee und Entstehung des Projekts:

Mehr

Leitart der offenen Bördelandschaft des Rheinlandes. Dietlind Geiger-Roswora, FB 24, LANUV NRW. Feldhamster bei Rommerskirchen (19.08.

Leitart der offenen Bördelandschaft des Rheinlandes. Dietlind Geiger-Roswora, FB 24, LANUV NRW. Feldhamster bei Rommerskirchen (19.08. Die Situation des Feldhamsters (Cricetus cricetus) in NRW, bisherige Schutzaktivitäten und fachliche Anforderungen für die Gegenwart (12.02.2016, Zülpich) Leitart der offenen Bördelandschaft des Rheinlandes

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 23.

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 23. SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 23. Oktober 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Projekt Insektenhotel

Projekt Insektenhotel Projekt Insektenhotel Projektskizze Datum: 23.10.2014 Förderverein Grundschule Altenmedingen e.v. Kirchstraße 3 29575 Altenmedingen www.gs-altenmedingen.de Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Wir stellen

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflichtsatzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflichtsatzung) Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am 06.12.2010, auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683) und von 4

Mehr