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1 Einan bei der Bauaufsichtsbehörde: An die Kreis- und Hochschulstadt Meschede Fachbereich Planun und Bauordnun Sophienwe Meschede Geschäftszeichen / Aktenzeichen: Erklärun zur Artenschutzprüfun im Innenbereich ( 34 BauGB) sowie im Geltunsbereich eines Bebauunsplanes ohne durcheführte Artenschutzprüfun auf der Grundlae der Bestimmunen des Bundesnaturschutzesetzes (BNatSchG) Bauherr(in) Antrasteller(in) Name, Vorname, Firma Entwurfsverfasser(in) (*) siehe unten Name, Vorname, Büro Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort PLZ, Ort vertreten durch: Name, Vorname, Anschrift ( 69 Abs. 3 BauO NRW) bauvorlaeberechtit: Name, Vorname, ( 70 Abs. 3 BauO NRW) Mitliedsnummer der Architekten- oder der Inenieurkammer des Landes Telefon mit Vorwahl: Fax: Telefon mit Baurundstück Ort, Straße, Hausnummer, f. Ortsteil Gemarkun(en) Flur(e) Flurstück(e) Erklärun des Bauherren der Bauherrin: - Es sind entweder Vorkommen planunsrelevanter Arten in einem Radius von 300 m um das Baurundstück bekannt oder ein eschützter Biotop nach 30 BNatschG - Durch das Vorhaben wird voraussichtlich auf dem Grundstück ein nicht nur erinfüier Gehölzbewuchs (10 v.h. und mehr des Holzbewuchses) im Sinne des 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 BNatSchG beseitit - Auf dem Grundstück befindet sich ein Gewässer Erläuterunen siehe Rückseite! Ort, Datum Der Bauherr die Bauherrin: Ort, Datum Der bzw. die bauvorlaenberechtite (*) Entwurfsverfasser(in): Unterschrift Unterschrift Erklaerun zum Artenschutz Innenbereich neu.doc

2 Erläuterunen zum Boen "Erklärun zur Artenschutzprüfun" Die umseitien Abfrae-Inhalte sollen dazu dienen, zu beurteilen, ob die Kreis- und Hochschulstadt Meschede als Untere Bauaufsichtsbehörde die Untere Landschaftsbehörde in Bezu auf den Artenschutz zu beteilien hat. Zu den Artenschutzrechtlichen Vorschriften: Das Bundesnaturschutzesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, in Kraft etreten am 1. März 2010, enthält in 44 Absatz 1 Zuriffsverbote (Tötuns-, Beschädiuns-, Zerstöruns-, Störunsverbote) für eschützte Arten, die allerdins in speziellen Fällen teilweise eineschränkt sind ( 44 Absatz 5) oder durch Ausnahme ( 45 Absatz 7) und Befreiun ( 67) überwunden werden können, was von der Unteren Landschaftsbehörde beim Hochsauerlandkreis zu beurteilen ist. Die Beriffsbestimmunen für eschützte Arten enthält 7 Absatz 2 des BNatSchG und zwar unter Nr. 12. europäische Voelarten unter Nr. 13. besonders eschützte Arten unter Nr. 14. stren eschützte Arten. Diese sind von der Bauherrin / vom Bauherrn auf dem Baurundstück zu ermitteln oder ermitteln zu lassen. Aber: Nicht alle der vorstehend erwähnten eschützten Arten kommen in Nordrhein- Westfalen vor. Daher erarbeitete das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die soenannten planunsrelevanten Arten für Nordrhein-Westfalen und lete diese in einem Fachinformationssystem ab. Zum Fachinformationssystem (FIS) Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Um der Praxis für die artenschutzrechtliche Prüfun im Sinne einer Art-für-Art-Prüfun eine bewältibare Vorehensweise an die Hand zu eben, hat das LANUV ein Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, auf die vorhandenen Messtischblattraster bezoen und in das Internet estellt. Jedes Messtischblatt enthält für das Land NRW eine Liste von planunsrelevanten Arten, mit dessen Vorkommen innerhalb der Grenzen des Messtischblattes zu rechnen ist. Das Stadtebiet von Meschede überlappt die folenden Messtischblätter anz oder zum Teil: 4614 Arnsber, 4714 Endorf, 4615 Meschede, 4715 Eslohe (Sauerland), 4616 Olsber, 4716 Bödefeld. Des Weiteren definierte das LANUV insesamt 24 Lebensraumtypen und ordnete diese den Messtischblattzuschnitten je nach Vorkommen zu. Demzufole kann bereits in einem frühen Stadium der Bauplanun ermittelt werden, ob auf dem Baurundstück mit planunsrelevanten Arten zu rechnen ist, indem erfasst wird, welche Lebensraumtypen auf dem Baurundstück vorhanden sind. Als Beispiel für einen Lebensraumtyp sei enannt: Fettwiesen und weiden. Diese Informationen sind für die Bauherrin / den Bauherrn auf folenden Internetseiten einsehbar oder auch zum Ausdrucken verfübar: und dort speziell unter: Liste der eschützten Arten in NRW ---- Messtischblätter. Nähere Informationen zu den Arten sind unter: Liste der eschützten Arten in NRW ---- Artenruppen einsehbar oder auch zum Ausdrucken verfübar. Achtun: Diese Auswertunen ersetzen jedoch keine Ermittlunen vor Ort. Zum Beriff esetzlich eschützte Biotope nach 30 BNatSchG In Nordrhein-Westfalen handelt es sich hierbei um die in 62 des Landschaftsesetzes für Nordrhein-Westfalen beschriebenen esetzlich eschützten Biotope, beispielsweise Moore und Sümpfe. Diese sind zum überwieenden Teil kartiert und diital erfasst und können bei der Unteren Landschaftsbehörde erfrat werden. Die Kartierun ist aber nicht Voraussetzun für den esetzlichen Schutz dieser Biotope. Der esetzliche Schutz ist immer dann eeben, wenn die fachlichen Kriterien der Kartieranleitun erfüllt sind. Erklaerun zum Artenschutz Innenbereich neu.doc

3 Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):. Stufe I: Vorprüfun (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es mölich, dass bei FFH-Anhan IV-Arten oder europäischen Voelarten die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzun des Plans bzw. Realisierun des Vorhabens auselöst werden? Stufe II: Vertiefende Prüfun der Verbotstatbestände (unter Voraussetzun der unter B.) (Anlaen Art-für-Art-Protokoll ) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frae in Stufe I : Wird der Plan bzw. das Vorhaben een Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (f. trotz Vermeidunsmaßnahmen inkl. vorezoener Ausleichsmaßnahmen oder eines Risikomanaements)? G Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtun einzeln eprüft wurden: Beründun: Bei den folenden Arten liet kein Verstoß een die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störun der lokalen Population, keine Beeinträchtiun der ökoloischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzunen oder Tötunen und kein sinifikant erhöhtes Tötunsrisiko). Es handelt sich um Irräste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit ünstien Erhaltunszustand und einer roßen Anpassunsfähikeit. Außerdem lieen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtun rechtfertien würden. Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frae in Stufe II : 1. Ist das Vorhaben aus zwinenden Gründen des überwieenden öffentlichen Interesses erechtfertit? 2. Können zumutbare Alternativen auseschlossen werden? 3. Wird der Erhaltunszustand der Populationen sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV-Arten ünsti bleiben?.

4 Antra auf Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fraen in Stufe III : Die Realisierun des Plans/des Vorhabens ist aus zwinenden Gründen des überwieenden öffentlichen Interesses erechtfertit und es ibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltunszustand der Populationen wird sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV- Arten ünsti bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten em. 45 Abs. 7 BNatSchG beantrat. Zur Beründun siehe f. unter B.) (Anlaen Art-für-Art-Protokoll ). Nur wenn Frae 3. in Stufe III : (weil bei einer FFH-Anhan IV-Art bereits ein unünstier Erhaltunszustand vorliet) Durch die Erteilun der Ausnahme wird sich der unünstie Erhaltunszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellun eines ünstien Erhaltunszustandes wird nicht behindert. Zur Beründun siehe f. unter B.) (Anlaen Art-für-Art-Protokoll ). Antra auf Befreiun nach 67 Abs. 2 BNatSchG Nur wenn eine der Fraen in Stufe III : Im Zusammenhan mit privaten Gründen liet eine unzumutbare Belastun vor. Deshalb wird eine Befreiun von den artenschutzrechtlichen Verboten em. 67 Abs. 2 BNatSchG beantrat. Kurze Beründun der unzumutbaren Belastun.

5 B.) Antrasteller (Anlae Art-für-Art-Protokoll ) Anaben zur Artenschutzprüfun für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtun eprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdunsstatus der Art FFH-Anhan IV-Art europäische Voelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltunszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Reion kontinentale Reion rün ünsti elb unünsti / unzureichend rot unünsti / schlecht Erhaltunszustand der lokalen Population (Anabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störun (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A ünsti / hervorraend B ünsti / ut C unünsti / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlun und Darstellun der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidunsmaßnahmen und des Risikomanaements Arbeitsschritt II.3: Pronose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzun der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder etötet? (außer bei unabwendbaren Verletzunen oder Tötunen, bei einem nicht sinifikant erhöhtem Tötunsrisiko oder infole von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzuns-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinteruns- und Wanderunszeiten so estört, dass sich der Erhaltunszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzuns- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädit oder zerstört, ohne dass deren ökoloische Funktion im räumlichen Zusammenhan erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklunsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädit oder zerstört, ohne dass deren ökoloische Funktion im räumlichen Zusammenhan erhalten bleibt?

6 Arbeitsschritt III: Beurteilun der Ausnahmevoraussetzunen (wenn mindestens eine der unter II.3 enannten Fraen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwinenden Gründen des überwieenden öffentlichen Interesses erechtfertit? 2. Können zumutbare Alternativen auseschlossen werden? 3. Wird der Erhaltunszustand der Populationen sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV-Arten ünsti bleiben?

7 C.) Landschaftsbehörde Erebnis der Prüfun durch die zuständie Landschaftsbehörde Landschaftsbehörde:. Prüfun durch (Name): am (Datum):. Entscheidunsvorschla: Zustimmun Zustimmun mit Nebenbestimmunen (s.u.) Ablehnun 1. Es ibt keine ernst zu nehmenden Hinweise auf Vorkommen von FFH-Anhan IV-Arten oder europäischen Voelarten, die durch den Plan bzw. das Vorhaben betroffen sein könnten. Nur wenn Frae 1. : 2. Es liet kein Verstoß een die Verbote des 44 Abs.1 BNatSchG vor. Beründun (f. ausführliche Beründun in esonderter Anlae): Es sind keine neativen Auswirkunen auf FFH-Anhan IV-Arten oder europäische Voelarten zu erwarten, aufrund des vorhandenen Artenspektrums und der relevanten Wirkfaktoren ODER weil die voresehenen Vermeidunsmaßnahmen inkl. vorezoener Ausleichsmaßnahmen sowie f. das Risikomanaement eeinet und wirksam sind. Gf. sind die u.a. Nebenbestimmunen zu beachten. Nur wenn Frae 2. : 3. Es ist eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Alle drei Ausnahmevoraussetzunen sind aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt, so dass die Ausnahme erteilt bzw. in Aussicht estellt* bzw. befürwortet** wird. Beründun (f. ausführliche Beründun in esonderter Anlae): Das Artenschutzinteresse eht im Verhältnis zu den dareleten zwinenden Gründen im Ran nach UND es ibt keine zumutbare Alternative UND der Erhaltunszustand der Populationen wird sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV-Arten ünsti bleiben; f. notwendie Kompensatorischen Maßnahmen sowie f. das Risikomanaement sind eeinet und wirksam. Gf. sind die u.a. Nebenbestimmunen zu beachten. Sofern bei einer FFH-Anhan IV-Art bereits ein unünstier Erhaltunszustand vorliet wird sich aufrund der Ausnahme der unünstie Erhaltunszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellun eines ünstien Erhaltunszustandes wird nicht behindert. Nur wenn Frae 3. : (und sofern im Zusammenhan mit privaten Gründen eine unzumutbare Belastun vorliet) 4. Es wird eine Befreiun nach 67 Abs. 2 BNatSchG ewährt bzw. befürwortet**. Beründun (f. ausführliche Beründun in esonderter Anlae): Die vom Antrasteller dareleten privaten Gründe werden als unzumutbar eineschätzt. Gf. sind die u.a. Nebenbestimmunen zu beachten. Artenschutzrechtlich relevante Nebenbestimmunen: Gf. Nennun der Nebenbestimmunen, f. Verweis auf andere Unterlaen. *: bei Stellunnahmen zu Bebauunsplänen **: bei Stellunnahmen zu Verfahren mit Konzentrationswirkun (z.b. Panfeststellunsverfahren, Immissionsschutzrechtliche Genehmiunen)

8 D.) Genehmiunsbehörde Anaben zur Planenehmiun/Vorhabenzulassun Genehmiunsbehörde:. Genehmiun durch (Name): am (Datum):. Entscheidun: Genehmiun Genehmiun mit Nebenbestimmunen (s.u.) Untersaun Beteiliun der zuständien Landschaftsbehörde: (Erebnis der Prüfun siehe unter C.) Artenschutzrechtlich relevante Nebenbestimmunen der Genehmiun: Gf. Nennun der Nebenbestimmunen, f. Verweis auf andere Unterlaen. Gf. Beründun, warum vom Entscheidunsvorschla der zuständien Landschaftsbehörde abewichen wird. Es ist eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Alle drei Ausnahmevoraussetzunen sind erfüllt, so dass die Ausnahme erteilt wird*. (Stellunnahme der zuständien Landschaftsbehörde siehe unter C.) Es wurde eine Befreiun nach 67 Abs. 2 BNatSchG beantrat. Die Voraussetzunen für eine Befreiun sind erfüllt, so dass die Befreiun ewährt wird*. (Stellunnahme der zuständien Landschaftsbehörde siehe unter C.) Gf. Beründun, warum vom Entscheidunsvorschla der zuständien Landschaftsbehörde abewichen wird. *: nur bei Verfahren mit Konzentrationswirkun (z.b. Panfeststellunsverfahren, Immissionsschutzrechtliche Genehmiunen)

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