Telefon mit Vorwahl: Fax: Telefon mit Vorwahl: Fax: Gemarkung(en) Flur(e) Flurstück(e) Erklärung des Bauherren der Bauherrin: ja nein
|
|
- Annegret Förstner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einan bei der Bauaufsichtsbehörde: An die Kreis- und Hochschulstadt Meschede Fachbereich Planun und Bauordnun Sophienwe Meschede Geschäftszeichen / Aktenzeichen: Erklärun zur Artenschutzprüfun im Innenbereich ( 34 BauGB) sowie im Geltunsbereich eines Bebauunsplanes ohne durcheführte Artenschutzprüfun auf der Grundlae der Bestimmunen des Bundesnaturschutzesetzes (BNatSchG) Bauherr(in) Antrasteller(in) Name, Vorname, Firma Entwurfsverfasser(in) (*) siehe unten Name, Vorname, Büro Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort PLZ, Ort vertreten durch: Name, Vorname, Anschrift ( 69 Abs. 3 BauO NRW) bauvorlaeberechtit: Name, Vorname, ( 70 Abs. 3 BauO NRW) Mitliedsnummer der Architekten- oder der Inenieurkammer des Landes Telefon mit Vorwahl: Fax: Telefon mit Baurundstück Ort, Straße, Hausnummer, f. Ortsteil Gemarkun(en) Flur(e) Flurstück(e) Erklärun des Bauherren der Bauherrin: - Es sind entweder Vorkommen planunsrelevanter Arten in einem Radius von 300 m um das Baurundstück bekannt oder ein eschützter Biotop nach 30 BNatschG - Durch das Vorhaben wird voraussichtlich auf dem Grundstück ein nicht nur erinfüier Gehölzbewuchs (10 v.h. und mehr des Holzbewuchses) im Sinne des 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 BNatSchG beseitit - Auf dem Grundstück befindet sich ein Gewässer Erläuterunen siehe Rückseite! Ort, Datum Der Bauherr die Bauherrin: Ort, Datum Der bzw. die bauvorlaenberechtite (*) Entwurfsverfasser(in): Unterschrift Unterschrift Erklaerun zum Artenschutz Innenbereich neu.doc
2 Erläuterunen zum Boen "Erklärun zur Artenschutzprüfun" Die umseitien Abfrae-Inhalte sollen dazu dienen, zu beurteilen, ob die Kreis- und Hochschulstadt Meschede als Untere Bauaufsichtsbehörde die Untere Landschaftsbehörde in Bezu auf den Artenschutz zu beteilien hat. Zu den Artenschutzrechtlichen Vorschriften: Das Bundesnaturschutzesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, in Kraft etreten am 1. März 2010, enthält in 44 Absatz 1 Zuriffsverbote (Tötuns-, Beschädiuns-, Zerstöruns-, Störunsverbote) für eschützte Arten, die allerdins in speziellen Fällen teilweise eineschränkt sind ( 44 Absatz 5) oder durch Ausnahme ( 45 Absatz 7) und Befreiun ( 67) überwunden werden können, was von der Unteren Landschaftsbehörde beim Hochsauerlandkreis zu beurteilen ist. Die Beriffsbestimmunen für eschützte Arten enthält 7 Absatz 2 des BNatSchG und zwar unter Nr. 12. europäische Voelarten unter Nr. 13. besonders eschützte Arten unter Nr. 14. stren eschützte Arten. Diese sind von der Bauherrin / vom Bauherrn auf dem Baurundstück zu ermitteln oder ermitteln zu lassen. Aber: Nicht alle der vorstehend erwähnten eschützten Arten kommen in Nordrhein- Westfalen vor. Daher erarbeitete das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die soenannten planunsrelevanten Arten für Nordrhein-Westfalen und lete diese in einem Fachinformationssystem ab. Zum Fachinformationssystem (FIS) Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen Um der Praxis für die artenschutzrechtliche Prüfun im Sinne einer Art-für-Art-Prüfun eine bewältibare Vorehensweise an die Hand zu eben, hat das LANUV ein Fachinformationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, auf die vorhandenen Messtischblattraster bezoen und in das Internet estellt. Jedes Messtischblatt enthält für das Land NRW eine Liste von planunsrelevanten Arten, mit dessen Vorkommen innerhalb der Grenzen des Messtischblattes zu rechnen ist. Das Stadtebiet von Meschede überlappt die folenden Messtischblätter anz oder zum Teil: 4614 Arnsber, 4714 Endorf, 4615 Meschede, 4715 Eslohe (Sauerland), 4616 Olsber, 4716 Bödefeld. Des Weiteren definierte das LANUV insesamt 24 Lebensraumtypen und ordnete diese den Messtischblattzuschnitten je nach Vorkommen zu. Demzufole kann bereits in einem frühen Stadium der Bauplanun ermittelt werden, ob auf dem Baurundstück mit planunsrelevanten Arten zu rechnen ist, indem erfasst wird, welche Lebensraumtypen auf dem Baurundstück vorhanden sind. Als Beispiel für einen Lebensraumtyp sei enannt: Fettwiesen und weiden. Diese Informationen sind für die Bauherrin / den Bauherrn auf folenden Internetseiten einsehbar oder auch zum Ausdrucken verfübar: und dort speziell unter: Liste der eschützten Arten in NRW ---- Messtischblätter. Nähere Informationen zu den Arten sind unter: Liste der eschützten Arten in NRW ---- Artenruppen einsehbar oder auch zum Ausdrucken verfübar. Achtun: Diese Auswertunen ersetzen jedoch keine Ermittlunen vor Ort. Zum Beriff esetzlich eschützte Biotope nach 30 BNatSchG In Nordrhein-Westfalen handelt es sich hierbei um die in 62 des Landschaftsesetzes für Nordrhein-Westfalen beschriebenen esetzlich eschützten Biotope, beispielsweise Moore und Sümpfe. Diese sind zum überwieenden Teil kartiert und diital erfasst und können bei der Unteren Landschaftsbehörde erfrat werden. Die Kartierun ist aber nicht Voraussetzun für den esetzlichen Schutz dieser Biotope. Der esetzliche Schutz ist immer dann eeben, wenn die fachlichen Kriterien der Kartieranleitun erfüllt sind. Erklaerun zum Artenschutz Innenbereich neu.doc
3 Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):. Stufe I: Vorprüfun (Artenspektrum/Wirkfaktoren) Ist es mölich, dass bei FFH-Anhan IV-Arten oder europäischen Voelarten die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzun des Plans bzw. Realisierun des Vorhabens auselöst werden? Stufe II: Vertiefende Prüfun der Verbotstatbestände (unter Voraussetzun der unter B.) (Anlaen Art-für-Art-Protokoll ) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frae in Stufe I : Wird der Plan bzw. das Vorhaben een Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen (f. trotz Vermeidunsmaßnahmen inkl. vorezoener Ausleichsmaßnahmen oder eines Risikomanaements)? G Arten, die nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtun einzeln eprüft wurden: Beründun: Bei den folenden Arten liet kein Verstoß een die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störun der lokalen Population, keine Beeinträchtiun der ökoloischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzunen oder Tötunen und kein sinifikant erhöhtes Tötunsrisiko). Es handelt sich um Irräste bzw. um Allerweltsarten mit einem landesweit ünstien Erhaltunszustand und einer roßen Anpassunsfähikeit. Außerdem lieen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten Bestand der Arten im Bereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtun rechtfertien würden. Stufe III: Ausnahmeverfahren Nur wenn Frae in Stufe II : 1. Ist das Vorhaben aus zwinenden Gründen des überwieenden öffentlichen Interesses erechtfertit? 2. Können zumutbare Alternativen auseschlossen werden? 3. Wird der Erhaltunszustand der Populationen sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV-Arten ünsti bleiben?.
4 Antra auf Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG Nur wenn alle Fraen in Stufe III : Die Realisierun des Plans/des Vorhabens ist aus zwinenden Gründen des überwieenden öffentlichen Interesses erechtfertit und es ibt keine zumutbare Alternative. Der Erhaltunszustand der Populationen wird sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV- Arten ünsti bleiben. Deshalb wird eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten em. 45 Abs. 7 BNatSchG beantrat. Zur Beründun siehe f. unter B.) (Anlaen Art-für-Art-Protokoll ). Nur wenn Frae 3. in Stufe III : (weil bei einer FFH-Anhan IV-Art bereits ein unünstier Erhaltunszustand vorliet) Durch die Erteilun der Ausnahme wird sich der unünstie Erhaltunszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellun eines ünstien Erhaltunszustandes wird nicht behindert. Zur Beründun siehe f. unter B.) (Anlaen Art-für-Art-Protokoll ). Antra auf Befreiun nach 67 Abs. 2 BNatSchG Nur wenn eine der Fraen in Stufe III : Im Zusammenhan mit privaten Gründen liet eine unzumutbare Belastun vor. Deshalb wird eine Befreiun von den artenschutzrechtlichen Verboten em. 67 Abs. 2 BNatSchG beantrat. Kurze Beründun der unzumutbaren Belastun.
5 B.) Antrasteller (Anlae Art-für-Art-Protokoll ) Anaben zur Artenschutzprüfun für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtun eprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdunsstatus der Art FFH-Anhan IV-Art europäische Voelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltunszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Reion kontinentale Reion rün ünsti elb unünsti / unzureichend rot unünsti / schlecht Erhaltunszustand der lokalen Population (Anabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störun (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A ünsti / hervorraend B ünsti / ut C unünsti / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlun und Darstellun der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidunsmaßnahmen und des Risikomanaements Arbeitsschritt II.3: Pronose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzun der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder etötet? (außer bei unabwendbaren Verletzunen oder Tötunen, bei einem nicht sinifikant erhöhtem Tötunsrisiko oder infole von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzuns-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinteruns- und Wanderunszeiten so estört, dass sich der Erhaltunszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzuns- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädit oder zerstört, ohne dass deren ökoloische Funktion im räumlichen Zusammenhan erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklunsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädit oder zerstört, ohne dass deren ökoloische Funktion im räumlichen Zusammenhan erhalten bleibt?
6 Arbeitsschritt III: Beurteilun der Ausnahmevoraussetzunen (wenn mindestens eine der unter II.3 enannten Fraen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwinenden Gründen des überwieenden öffentlichen Interesses erechtfertit? 2. Können zumutbare Alternativen auseschlossen werden? 3. Wird der Erhaltunszustand der Populationen sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV-Arten ünsti bleiben?
7 C.) Landschaftsbehörde Erebnis der Prüfun durch die zuständie Landschaftsbehörde Landschaftsbehörde:. Prüfun durch (Name): am (Datum):. Entscheidunsvorschla: Zustimmun Zustimmun mit Nebenbestimmunen (s.u.) Ablehnun 1. Es ibt keine ernst zu nehmenden Hinweise auf Vorkommen von FFH-Anhan IV-Arten oder europäischen Voelarten, die durch den Plan bzw. das Vorhaben betroffen sein könnten. Nur wenn Frae 1. : 2. Es liet kein Verstoß een die Verbote des 44 Abs.1 BNatSchG vor. Beründun (f. ausführliche Beründun in esonderter Anlae): Es sind keine neativen Auswirkunen auf FFH-Anhan IV-Arten oder europäische Voelarten zu erwarten, aufrund des vorhandenen Artenspektrums und der relevanten Wirkfaktoren ODER weil die voresehenen Vermeidunsmaßnahmen inkl. vorezoener Ausleichsmaßnahmen sowie f. das Risikomanaement eeinet und wirksam sind. Gf. sind die u.a. Nebenbestimmunen zu beachten. Nur wenn Frae 2. : 3. Es ist eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Alle drei Ausnahmevoraussetzunen sind aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt, so dass die Ausnahme erteilt bzw. in Aussicht estellt* bzw. befürwortet** wird. Beründun (f. ausführliche Beründun in esonderter Anlae): Das Artenschutzinteresse eht im Verhältnis zu den dareleten zwinenden Gründen im Ran nach UND es ibt keine zumutbare Alternative UND der Erhaltunszustand der Populationen wird sich bei europäischen Voelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhan IV-Arten ünsti bleiben; f. notwendie Kompensatorischen Maßnahmen sowie f. das Risikomanaement sind eeinet und wirksam. Gf. sind die u.a. Nebenbestimmunen zu beachten. Sofern bei einer FFH-Anhan IV-Art bereits ein unünstier Erhaltunszustand vorliet wird sich aufrund der Ausnahme der unünstie Erhaltunszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellun eines ünstien Erhaltunszustandes wird nicht behindert. Nur wenn Frae 3. : (und sofern im Zusammenhan mit privaten Gründen eine unzumutbare Belastun vorliet) 4. Es wird eine Befreiun nach 67 Abs. 2 BNatSchG ewährt bzw. befürwortet**. Beründun (f. ausführliche Beründun in esonderter Anlae): Die vom Antrasteller dareleten privaten Gründe werden als unzumutbar eineschätzt. Gf. sind die u.a. Nebenbestimmunen zu beachten. Artenschutzrechtlich relevante Nebenbestimmunen: Gf. Nennun der Nebenbestimmunen, f. Verweis auf andere Unterlaen. *: bei Stellunnahmen zu Bebauunsplänen **: bei Stellunnahmen zu Verfahren mit Konzentrationswirkun (z.b. Panfeststellunsverfahren, Immissionsschutzrechtliche Genehmiunen)
8 D.) Genehmiunsbehörde Anaben zur Planenehmiun/Vorhabenzulassun Genehmiunsbehörde:. Genehmiun durch (Name): am (Datum):. Entscheidun: Genehmiun Genehmiun mit Nebenbestimmunen (s.u.) Untersaun Beteiliun der zuständien Landschaftsbehörde: (Erebnis der Prüfun siehe unter C.) Artenschutzrechtlich relevante Nebenbestimmunen der Genehmiun: Gf. Nennun der Nebenbestimmunen, f. Verweis auf andere Unterlaen. Gf. Beründun, warum vom Entscheidunsvorschla der zuständien Landschaftsbehörde abewichen wird. Es ist eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Alle drei Ausnahmevoraussetzunen sind erfüllt, so dass die Ausnahme erteilt wird*. (Stellunnahme der zuständien Landschaftsbehörde siehe unter C.) Es wurde eine Befreiun nach 67 Abs. 2 BNatSchG beantrat. Die Voraussetzunen für eine Befreiun sind erfüllt, so dass die Befreiun ewährt wird*. (Stellunnahme der zuständien Landschaftsbehörde siehe unter C.) Gf. Beründun, warum vom Entscheidunsvorschla der zuständien Landschaftsbehörde abewichen wird. *: nur bei Verfahren mit Konzentrationswirkun (z.b. Panfeststellunsverfahren, Immissionsschutzrechtliche Genehmiunen)
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll
Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):. Stufe
MehrAntragsteller (Angaben zum Plan/Vorhaben)
Anlae 2 Protokoll einer Artenschutzprüfun (ASP) Gesamtprotokoll A.) Antrasteller (Anaben zum Plan/Vorhaben) Allemeine Anaben Plan/Vorhaben (Bezeichnun):. Plan-/Vorhabenträer (Name): Antrastellun (Datum):.
Mehr!"#$ $+, +, -.+,./ )40 $&5$$ &1. Juli 2014 ' */).7.& %",++9:5-9;<",++9:5+9+
" " %&'$()*& $+, +, -.+,./ 01 2 3)40 $&5$$ $$ &1. Juli 2014 0 5!*6!*63 3 ' */) *378.7.& %",++9:5-9;*3) !?% 7 ' 7 + )$4;@$$ A + : /) )$#$ 7 + : 0 9 ; $&$A&9 77 /B077. ' 7+ - 315=C =C 7
MehrArtenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren
Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Sondergebiet Reitzentrum Pingelerhook" der Gemeinde Südlohn Im Auftrag von: Gemeinde Südlohn - Planen und Bauen - Sachgebiet
MehrDas Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG
P. Schütz Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrFortbildung für Architekten und Planer
Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders
MehrHansestadt Lüneburg Hr. Zurheide Neue Sülze Lüneburg
Peter Mix Diplom-Inenieur Landschaftsplanun Hauptstr. 23 21406 Barnstedt Telefon (04134) 8606 mix@mix-landschaftsplanun.de www.mix-landschaftsplanun.de Hansestadt Lünebur Hr. Zurheide Neue Sülze 34 21335
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrFORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben
FORMBLATT Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben Bitte füllen Sie den nachstehenden Vordruck aus, und reichen Sie diesen mit den Bauantragsunterlagen ein, da sonst Ihr Antrag nicht bearbeitet
MehrAnlage 2 - Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) A.) Antragsteller oder Planungsträger (zusammenfassende Angaben zum Plan/Vorhaben)
.) ntragsteller oder Planungsträger (zusammenfassende ngaben zum Plan/Vorhaben) llgemeine ngaben Plan/Vorhaben (ezeichnung): ebauungsplan Nr. 45 "Iburger Straße" in Lengerich. Plan-/Vorhabenträger (Name):
MehrSTADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL
STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3
MehrArtenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen
zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3
MehrEs ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde vor Einreichung der Antragsunterlagen durchzuführen.
Merkblatt des Dezernates 51 - Landschaft, Fischerei - der Bezirksregierung Arnsberg, höhere Naturschutzbehörde, zu Angaben zum Naturschutz, zur Landschaftspflege und zum Artenschutz Es ist grundsätzlich
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
MehrFachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim
Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet
MehrAnforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen
P. Schütz Anforderungen an die Bearbeitung von Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000,
MehrAblauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP)
P. Schütz Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP) 16./17.10.2017 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz,
MehrLeitfaden Artenschutz bei forstrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren Dienstanweisung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
MehrLeitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen
Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
MehrStadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Rathaus II Windmühlenweg Soest ZUM GEPLA NTEN A BBRUCH VON SCHLICHTWOHNUNGEN
Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung Rathaus II Windmühlenweg 21 59494 Soest A RT ENS CHUTZ RECHT LICHE PRÜFUNG (ST UFE II) ZUM GEPLA NTEN A BBRUCH VON SCHLICHTWOHNUNGEN AM ENDLOSEN WEG (STA
MehrArtenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen des Landes NRW (Obere Immissionsschutzbehörden und Höhere Landschaftsbehörden) per Email 17.01.2011 Seite 1 von 5
MehrBebauungsplan 6.3 Ehemalige Grundschule Rohdenhaus Artenschutzprüfung ASP (i.s.d. 44 BNatSchG)
Bebauungsplan 6.3 Ehemalige Grundschule Rohdenhaus Artenschutzprüfung ASP (i.s.d. 44 BNatSchG) In der Fassung vom: 13. August 2015 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.3 -Ehemalige Grundschule Rohdenhaus-
MehrArtenschutz bei der Gewässerunterhaltung
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen
MehrAnlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage
Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Warendorfer Strasse / Auf dem Esch, Everswinkel - Artenschutzfachliche Begutachtung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 - Warendorfer Strasse / Auf dem Esch, Everswinkel - Artenschutzfachliche Begutachtung Oktober 2015 Auftraggeber: W. Wittkamp Wohnbau GmbH Graf-Zeppeling-Ring 17 48346
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung
Schwarz Immobilien Verwaltungs- GmbH & Co. KG z. Hd. Herrn John-Paul Schwarz Bromberger Straße 6-10 58511 Lüdenscheid Artenschutzrechtliche Prüfung zur Umwidmung einer festgesetzten Waldfläche in eine
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)
der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4
MehrMathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I der Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Physik Physikalisches Grundpraktikum.
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I der Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Physik Physikalisches Grundpraktikum Versuchsprotokoll zum Fadenpendel (F3) am Arbeitsplatz 3 durcheführt
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS
MehrArtenhilfsprogramm Feldhamster TLUG Fachtagung 26.11.2014. Dipl.-Biol. Jörg Braun-Lüllemann/Hohengandern
TLUG Fachtaun 26.11.2014 Dipl.-Biol. Jör Braun-Lüllemann/Hohenandern Beachtun der artenschutzrechtliche Belane zum Feldhamster am Beispiel der Erweiterun eines Landwirtschaftsbetriebes im Weimarer Land
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrArtenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven
Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus
MehrB IOPLAN. Bebauungsplan Nr. 988 der Landeshauptstadt Kiel Möbel Kraft. Artenschu tzrechtlic her Fac hbeitrag (Stand Juni 2015)
Bebauunsplan Nr der Landeshauptstadt Kiel Möbel Kraft Artenschu tzrechtlic her Fac hbeitra (and Juni 1) Auftrae ber: Landeshauptstadt Kiel adtplanunsamt Fleethörn Kiel Neumünster, d 001 Auftrane hmer und
MehrUlrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax
Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche
MehrKonsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die
MehrFachliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen Gliederung Herkunft/Eigenart der Siedlungsfauna Relevante Strukturen an Gebäuden und Arten im Siedlungsbereich Rechtliche Rahmenbedingungen Tierarten als Schutzgut/Teil
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrAnders planen und bauen - Artenschutz am Haus
Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus Zukunftsforum Naturschutz 2018 Mehr Natur wagen - Chancen für die Artenvielfalt in Städten und Dörfern? 10.11.2018 Johannes Mayer Hintergrund Abbruch und Neubau
MehrAufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke
Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke
MehrModul Suchmaschinen. Methodisch-didaktische Hinweise. Arbeitsblatt AB 5
Modul Suchmaschinen Methodisch-didaktische Hinweise Arbeitsblatt AB 5 Titel Ziele Unefähre Zeitanabe (Unterrichtsstunden à 45 Min.) Methodische Hinweise und Lösunen Sucherebnisse beurteilen: Quellen einschätzen
MehrHandlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler
Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-
MehrDas FFH-Monitoring in TH im Kontext von EU-Vorgaben, dem Deutschen Monitoringkonzept sowie Landeserfordernissen
Einführun: Das FFH-Monitorin in TH im Kontext von EU-Voraben, dem Deutschen Monitorinkonzept sowie Landeserfordernissen Art. 11 FFH-RL = Verpflichtun der Mitliedsstaaten zur Überwachun des Erhaltunszustandes
MehrAnlage 2: Art-für-Art-Protokolle
Anlage 2: Art-für-Art-Protokolle Artenschutzprüfung potentiell beeinträchtigter planungsrelevanter Arten im Einzelnen Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung
MehrArtenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 14. Januar 2011 Bezirksregierungen Dezernate 35 und 51 Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster
MehrReiner Winter. Analysis. Aufgaben mit Musterlösungen
Reiner Winter Analysis Aufaben mit Musterlösunen. Aufabe: Geeben sei die Funktion ƒ(x) 5 x5 4 x mit x IR +... Untersuchen Sie die Funktion ƒ(x) auf Symmetrie, Nullstellen, Extrempunkte und Wendepunkte.
MehrArtenschutzprüfung. regio gis + planung. Bebauungsplan Nr. 631 Flurstraße. Auftraggeber: Stadt Remscheid
Artenschutzprüfung Bebauungsplan Nr. 631 Flurstraße Auftraggeber: Stadt Remscheid regio gis + planung Dipl.-Ing. Norbert Schauerte-Lüke Beratender Ingenieur Niederrheinallee 309 47506 Neukirchen-Vluyn
MehrEntwerfen Hotel Vivarium
Planunsvoraben: Gesetze und Vorschriften 9 6 6 8 8 3 Übersicht Grundstücke, Grundrenzen Flächenwidmuns- und Bebauunsplan www.wien.at/flaechenwidmun/public Maßstab :500 0 4 8 m 6.03.0 :49 Weiterverwendun
MehrEuropäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung
P. Schütz Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000,
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrLoopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)
von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42
MehrDipl.-B i o l. Karsten Lutz
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,
MehrAntrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Sonderbauten Antrag auf Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrWer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrPLANFESTSTELLUNG UNTERLAGE VIERSTREIFIGER AUSBAU DER B 96 SÜDLICH BERLIN 1. BAUABSCHNITT. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 11.1.1 Einleitun...2 11.1.2 Rechtliche Grundlaen...2 11.1.3 Schalltechnische Grundlaen...3 11.1.3.1 Berechnun- und Bemessunsverfahren...3 11.1.3.2 Feststellun der Notwendikeit von Schallschutzmaßnahmen...3
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrSpannungsfeld Glasfassade
Spannungsfeld Glasfassade Rechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas zum Schutz vor Vogelschlag Benedikt Huggins Institut für Umwelt und Planungsrecht Universität Münster Überblick I. Rechtliche
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Bebauungsplan "Kohkamp" der Stadt Sendenhorst Im Auftrag von: WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße 15 48653 Coesfeld Umfang 28 Seiten und artenschutzrechtliche
MehrProtokoll der Sitzung des Studierendenparlaments der Fachhochschule Gelsenkirchen
Protokoll der Sitzun des Studierendenparlaments der Fachhochschule Gelsenkirchen Mittwoch, 11.01.2012-17:00 Uhr (laut Einladun) im roßen Saal - Neubau II, Gelsenkirchen EXTERN Präsident: Mathias K. stellvertretender
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Anlage 3 Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Landkreis Goslar Fachbereich Bauen & Umwelt Klubgartenstr.
MehrBebauungsplan Am Klingen. Umweltbericht
Ceraline GmbH Gemeinde Klettau Bebauunsplan Am Klinen Umweltbericht mit interiertem Grünordnunsplan Rottweil, den 09022015 Freie Landschaftsarchitekten bdla Eisenbahnstraße 26 wwwfaktorruende 78628 Rottweil
MehrBauregelliste 2002/3 klärt Umsetzungsfragen zum Fenster-U-Wert
von Rainer Oberacker, Fachverband Glas-Fenster-Fassade EnEV2002: Baureelliste 2002/3 klärt Umsetzunsfraen zum Fenster-U-Wert Einführun Die Enerieeinsparverordnun 2002 (EnEV) ist bereits am 1. Februar 2002
MehrAktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen
Aktuelle Entwicklungen rund um die Verbandsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen Veranstaltung am 12. September 2015, Haus Ripshorst, Oberhausen Dipl.-Biol. Regine Becker und Ass. iur. Stephanie Rebsch -
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.
Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrBebauungsplan ehemalige Gärtnerei Brinkmann in Oelde
Bebauungsplan ehemalige Gärtnerei Brinkmann in Oelde Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Antragsteller: Hans Haferkemper Zum Geisterholz 10 59302 Oelde Erstellt durch: Münster, Juli 2014 Bearbeiter: Dipl.-Biologe
MehrAufgabe 11: Windanlage
Zentrale schritliche Abiturprüunen im Fach Mathematik Auabe 11: Windanlae Das Foto zeit einen Darrieus-Windenerie-Konverter. Der Wind setzt die drei Blätter um die vertikale Achse in Drehun; die Blätter
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP)
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Bebauungsplan SW 40 der Stadt Bocholt, Kreis Borken. Im Auftrag von: AG Immo Invest GmbH Schlavenhorst 51 46395 Bocholt Umfang 21 Seiten mit artenschutzrechtlichen
MehrAnhang 2: Art-für-Art-Protokolle
Anhang 2: Art-für-Art-Protokolle Artenschutzprüfung potentiell beeinträchtigter planungsrelevanter Arten im Einzelnen Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang
MehrArtenschutzprüfung. Bebauungsplan Nr. 7/66 (173), 1. Änderung - Kramberg-, Schwerterund Külpstraße, Verfahren nach 13a BauGB
Artenschutzprüfung Bebauungsplan Nr. 7/66 (173), 1. Änderung - Kramberg-, Schwerterund Külpstraße, Verfahren nach 13a BauGB Auftraggeber: A+ Massivbau GmbH Elberfelder Straße 95 58095 Hagen Projektbearbeitung:
MehrRohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
MehrBebauungsplan Nr. 15 / 25. Änderung, Everswinkel
Bebauungsplan Nr. 15 / 25. Änderung, Everswinkel Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Juli 2011 Auftraggeber: Gemeinde Everswinkel Der Bürgermeister Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel Auftragnehmer:
MehrErgänzungsblatt zur Aktualisierung des Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen
Ergänzungsblatt zur Aktualisierung des Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen - insbesondere Berücksichtigung der am 01.03.2010 in Kraft getretenen
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand: Februar 2015 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige
MehrARTENSCHUTZPRÜFUNG FÜR DIE AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANS RO 48 BETREUTES WOHNEN II
GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN ARTENSCHUTZPRÜFUNG FÜR DIE AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANS RO 48 BETREUTES WOHNEN II Niederlassung Köln Karlstraße 40-44 50679 Köln Telefon 0221 689308-0 Telefax 0221 689308-11 Oktober
MehrArtenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zum B-Plan Nr. 86 Gewerbegebiet Ibbenbüren Süd, 10. Änderung
Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zum B-Plan Nr. 86 Gewerbegebiet Ibbenbüren Süd, 10. Änderung Stadt Ibbenbüren bearbeitet für Planungsbüro Hahm (pbh) Mindener Str. 205 49084 Osnabrück durch Dulings
MehrKennzeichnung Honig. Musteretikett. Honig. 500 g. Imkerei Muster Musterplatz 1 1234 Musterdorf
Kennzeichnun Honi Musteretikett Honi 500 Bezeichnun des Lebensmittels Nettofüllmene Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Imkerei Muster Musterplatz 1 1234 Musterdorf Mindestens haltbar
MehrAntrag auf Baugenehmigung
An die Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10 Eingangsvermerk der Gemeinde Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde 29439 Lüchow (Wendland) Über die Gemeinde Aktenzeichen
Mehr1. Das neue Artenschutzrecht 1.1. Vorbemerkungen 1.2. Naturschutzrechtliche Rechtsgrundlagen
1 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums
MehrProf. Dr. Franz Feldmeier Blumenstr 38
Prof. Dr. Franz Feldmeier Blumenstr 38 Bauphysik - Glas und Fassaden D 83109 Großkarolinenfeld Telefon +49-8031-50844 Telefax +49-8031-50846 feldmeier@fh-rosenheim.de Dr.F.Feldmeier Blumenstraße 38 83109
MehrNeubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss
Neubau von Mietwohnungen Wolberostraße in Neuss - Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 - Auftraggeber Neusser Bauverein AG Am Zollhafen 1 41460 Neuss Projektbearbeitung M.Sc. Landschaftsökologin Verena Schwarz
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrNaturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen
Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Sonja Müller-Mitschke Referat 72: Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung 1. Naturschutzrechtliche Grundsätze
MehrDas neue Artenschutzrecht Die Verwaltungsvorschrift zur Artenschutzprüfung
Das neue Artenschutzrecht Die Verwaltungsvorschrift zur Artenschutzprüfung Impressum Herausgeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Telefon 0251/2376-0 Fax 0251/2376-521
MehrVektoralgebra. - Anwendungen: Geraden FACHBEREICH BAUINGENIEURWESEN PROF. DR. PETER SPARLA & DR. BRITTA FOLTZ MATHEMATIK 1 1
Vektralebra - Anwendunen: Geraden FACHBEREICH BAUINGENIEURWESEN ROF. DR. ETER SARLA & DR. BRITTA FOLTZ MATHEMATIK 1 1 Achtun! Dieses Flienskript sll den Studierenden einies an mechanischer Schreibarbeit
Mehr