Bebauungsplan 6.3 Ehemalige Grundschule Rohdenhaus Artenschutzprüfung ASP (i.s.d. 44 BNatSchG)

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1 Bebauungsplan 6.3 Ehemalige Grundschule Rohdenhaus Artenschutzprüfung ASP (i.s.d. 44 BNatSchG) In der Fassung vom: 13. August 2015

2 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr Ehemalige Grundschule Rohdenhaus- Bebauungsplan Nr. 6.3 Artenschutzprüfung 2 15

3 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Stufe I: Vorprüfung Vorprüfung des Artenspektrums Potenzielle Vorkommen geschützter planungsrelevanter Arten 6 (Vorkommen planungsrelevanter Arten in charakteristischen Lebensräumen im Naturraum Bergisches Land. Planungsrelevante Arten Messtischblatt 4608 Velbert Quadrant 3.) Bekannte Vorkommen geschützter planungsrelevanter Arten Beschreibung der Habitatansprüche der planungsrelevanter Arten Vorprüfung der Wirkfaktoren Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens Bewertung der Auswirkungen im Hinblick auf die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG 8 3. Ergebnis der Artenschutzprüfung Stufe I Quellen und Anlagen 15 Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 3 15

4 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann 1. Einleitung Inhalt und Ziele des Bauleitplans Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans 6.3. Ehemalige Grundschule Rohdenhaus ist die alternative Flächennutzung des ehemaligen Grundstücks der Grundschule Rohdenhaus. Das Bebauungsplangebiet im Zentrum des Grundstücks ist ca qm groß und regelt die innere Erschließung, die Nutzung einer privaten Grünfläche, den Erhalt einer Baumreihe und die Bebauung der zentralen Grundstücke mit bis zu 8 Wohheiten als Doppel- oder Einzelhäuser. Die Umgebung des Areals ist überwiegend durch Wohngebäude in ein- bis zweigeschossiger Bauweise geprägt. Erfordernis und Ablauf der Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen von Bauleitplanverfahren 1 Artenschutzbelange müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung 2 (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum geprüft wird. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben sind für die europäisch geschützten Arten die in 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten sogenannten Zugriffsverbote zu beachten. Demnach ist es verboten, Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wird überprüft, ob durch das jeweilige Vorhaben die oben genannten Zugriffsverbote ausgelöst werden. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 4 15

5 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Eine Artenschutzprüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Vorprüfung des Artenspektrums und der Wirkfaktoren Es ist überschlägig zu prognostizieren, ob artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Dazu sind Informationen zum betroffenen Artenspektrum auszuwerten und die Auswirkungen des Vorhabens auf diese Arten im Hinblick auf die Zugriffsverbote zu bewerten. Bei möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten, ist eine weitere Prüfung der Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 5 15

6 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann 2. Stufe I: Vorprüfung 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums Potenzielle Vorkommen geschützter planungsrelevanter Arten (Vorkommen planungsrelevanter Arten in charakteristischen Lebensräumen im Naturraum Bergisches Land. Planungsrelevante Arten Messtischblatt 4608 Velbert Quadrant 3 3.) Folgende planungsrelevanten Arten kommen potenziell im Plangebiet vor (innerhalb der Lebensraumtypen Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen): Säugetiere Wasserfledermaus Großer Abendsegler Zwergfledermaus - Hauptvorkommen Vögel Habicht Sperber Eisvogel - Nebenvorkommen Graureiher Waldohreule Steinkauz Kuckuck Mehlschwalbe Kleinspecht Turmfalke Rauchschwalbe Feldsperling Gartenrotschwanz Turteltaube - Nebenvorkommen - Waldkauz Schleiereule Amphibien Geburtshelferkröte Kreuzkröte - Hauptvorkommen - Kammmolch - Nebenvorkommen - Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 6 15

7 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Bekannte Vorkommen geschützter planungsrelevanter Arten Kartierte Vorkommen im Informationssystem 4 Auswertung Landschaftsinformationssammlung des LANUV Stand 15. Juli 2014 : Im Plangebiet keine und im Umkreis bis 300 m südlich ein Vorkommen des geschützten Turmfalken in den hoch aufragenden Industriebauten der Kalkindustrie. Im Jahr 1995 wurden m nördlich der ehemaligen Schule im Wald Laich und adulte Individuen der Geburtshelferkröte und Kreuzkröte gefunden. Die Vorkommen sind räumlich durch zwei Straßen und Siedlungsgebiet vom Planort getrennt. Sonstige Vorkommen (Untere Landschaftsbehörde) 5 Die Auswertung des Landschaftsinformationssystems (LIS) bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann vom 13. August 2015 bestätigt, dass im Plangebiet keine planungsrelevanten Arten kartiert sind. Die Landschaftsbehörde bestätigt, dass im ca. 300 m nördlich gelegenen Schutzwald des Kalksteinbruchs Rohdenhaus Vorkommen von planungsrelevanten Amphibien, genauer der Geburtshelferkröte und der Kreuzkröte zu finden sind. Darüber hinaus wurden im ca. 500 m nördlich gelegenen Steinbruch Rohdenhaus Brutvorkommen des Uhu registriert Beschreibung der Habitatansprüche der planungsrelevanter Arten Die Habitatansprüche der planungsrelevanten Arten sind in den Art für Art Protokollen in der Anlage genau beschrieben. Zusätzlich wurde der Uhu als geschützte, aber nicht planungsrelevante Art mit aufgelistet. 2.2 Vorprüfung der Wirkfaktoren Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens Planungsanlass Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Zahl der Grundschulkinder im Ortsteil so weit zurückgegangen, dass die städtische Grundschule Rohdenhaus geschlossen werden musste. Es wird der Bebauungsplan 6.3. Ehemalige Grundschule Rohdenhaus aufgestellt, um den erkennbaren Bedarf an individuell bebaubaren Grundstücken zu befriedigen. Auf der bisherigen Fläche der Grundschule soll Wohnbebauung entstehen. Von ca m² Grundstücksfläche wird ein ca m² großes Kerngebiet mit Bebauungsplan geregelt. Die restlichen Flächen werden als Innenbereichsbebauung nach 34 BauGB realisiert. Ziel ist es, auf dem Grundstück ca. 20 Wohheiten als Doppel- oder Einzelhäuser zu ermöglichen. Davon befinden sich bis zu 8 Wohheiten innerhalb des Bebauungsplangebietes. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 7 15

8 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Bisherige Flächennutzung Im bisherigen Schulbetrieb waren ca qm versiegelter Flächen, wie Hoffläche, Schulgebäude, drei PKW Stellplätze sowie ein 650 qm großer Bolzplatz mit wassergebundener Decke in Nutzung. Die verbliebenen Freiflächen sind Rasenflächen mit großen Bäumen und nur gering ausgeprägter Strauchschicht. Das Gelände ist von einem Gürtel aus ungeformten standortgerechten Gehölzen umgeben. Das Schulgebäude einschließlich Fundament wurde vor ca. einem Jahr abgerissen und mit Recyclingmaterial verfüllt. Künftige Entwicklung der Fläche Die Grundstücke innerhalb und außerhalb des Bebauungsplans werden zur besseren Marktgängigkeit ohne Auflagen zum Erhalt der Grünstrukturen verkauft. Bei Realisierung der Wohnbebebauung in 1 bis 2 - geschossiger Bauweise wird es zu deutlichen Änderungen der belebten Strukturen kommen. Insbesondere werden die stattlichen Exemplare älterer Bäume verschwinden, die bis dahin Brutplätze für Vögel oder Fledermäuse gewesen sind. Diese Strukturen werden durch Ziergehölze, Zierrasen, Haus- und Wegeflächen der Hausgärten ersetzt. Auf dem Grundstück stehen 72 Bäume wovon 17 Bäume erhalten werden können. Die zu fällenden Bäume sind gemäß Baumschutzsatzung zu ersetzen. Die Fällungen der Bäume und die Rodung der Sträucher gehen mit Lebensraumverlust für die Tierwelt einher. Um dem Artenschutz Rechnung zu tragen wird deshalb auf einem drei Meter breiten Streifen nördlich der inneren Erschließungsstraße (ca. 150 qm) und in einem Keil einer privaten Grünfläche (ca. 290 qm) der Erhalt von Großbäumen und Grünstrukturen festgesetzt. Eine alte bruchgefährdete Weide mit potenziellen Bruthöhlen wird durch Abwerfen der Krone in ca. 4 m Höhe zu einem Kopfbaum entwickelt der auch künftig Bruthöhlen bieten kann. Dabei soll durch Anbringung künstlicher Nisthilfen die Qualität der verbliebenen Bäume für die Vogelbrut und Fledermäuse gesteigert werden Bewertung der Auswirkungen im Hinblick auf die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG Laut Handlungsempfehlung MWEBWV ist zunächst zu prüfen, ob durch die Auswirkungen des Vorhabens Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich gestört, verletzt oder getötet werden können. Dazu wird untersucht, ob diese geschützten Tierarten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können. Das Ergebnis ist in den ABC Bewertungsbögen in der Anlage dokumentiert. Im Text werden die planungsrelevanten Tierarten mit Hauptvorkommen ausführlicher betrachtet. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 8 15

9 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Säugetiere Die strukturreichen Vegetationselemente sind potenzielles Jagdgebiet für zwei der Fledermausarten, die Zwergfledermaus und den Großen Abendsegler. Die Wasserfledermaus kann dort nicht vorhanden sein. Die Zwergfledermaus (Hauptvorkommen) Erscheint im Flug so klein wie ein Zaunkönig. Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptgdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht. Die Tiere gen in 2-6 (max. 20) m Höhe im freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete sind durchschnittlich 19 ha groß und können in einem Radius von 50 m bis zu 2,5 km um die Quartiere liegen. Als Sommerquartiere und Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder auf Dachböden. Baumquartiere sowie Nistkästen werden ebenfalls bewohnt. Die ortstreuen Weibchenkolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich aus mehr als 80 (max. 400) Tieren. Dabei werden mehrere Quartiere im Verbund genutzt, zwischen denen die Tiere im Durchschnitt alle Tage wechseln. Ab Mitte Juni werden die Jungen geboren. Ab Anfang/Mitte August lösen sich die Wochenstuben wieder auf 3. Ab Oktober/November beginnt die Winterruhe, die bis März/Anfang April dauert. Auch als Winterquartiere werden oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, außerdem natürliche Felsspalten sowie unterirdische Quartiere in Kellern oder Stollen bezogen. Die Standorte sind nicht immer frostfrei und haben eine geringe Luftfeuchte. Zwergfledermäuse gelten als quartiertreu und können in traditionell genutzten Massenquartieren mit vielen tausend Tieren überwintern. Bei ihren Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Wanderstrecken unter 50 km zurück. Die Zwergfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen derzeit als ungefährdet. Sie ist in allen Naturräumen auch mit Wochenstuben nahezu flächendeckend vertreten. 3 Die parkartigen Gehölzbestände im Plangebiet kommen als Jagdgebiet für die Zwergfledermaus in Frage. Im näheren Umfeld sind Jagdreviere und Quartiere in weit größerem Umfang als im Plangebiet vorhanden, sodass die Tiere andere Jagdreviere und Quartiere nutzen können. Weitere Fledermausarten Die weiteren planungsrelevanten Fledermausarten im Plangebiet sind Wasserfledermaus und der Große Abendsegler (s. Art für Art Protokolle in der Anlage). Der Wasserfledermaus fehlen die großen Wasserflächen im Nahbereich. Ihr Vorkommen ist im Plangebiet also äußerst Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 9 15

10 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann unwahrscheinlich und die Art ist nicht betroffen. Dem Großen Abendsegler und der Zwergfledermaus könnten Baumhöhlen in den vorhandenen Altbäumen als Sommerquartier dienen. Durch das vorsorgliche Anbringen von Fledermauskästen in Bäumen sind neue Quartiere künstlich zu schaffen. Das Vorkommen dieser Arten ist dann durch die Planungen nur unerheblich beeinträchtigt. Zusammenfassende Bewertung: Keine Winterquartiere für Fledermäuse / Sommerquartiere möglich Die Gehölzstrukturen des Schulgeländes sind ein potenzielles Jagdgebiet für Zwergfledermaus und Großen Abendsegler. Es besteht somit die Möglichkeit, dass die Zwergfledermaus in Fugen naheliegender Häuser zum Beispiel außerhalb des Plangebiets ihr Sommerquartier aufschlägt. Diese Möglichkeit wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Der große Abendsegler könnte sein Sommerquartier auch in Baumhöhlen im alten Baumbestand des Plangebietes finden. Frostfreie Winterquartiere mit hoher Luftfeuchtigkeit mit Platz für die üblicherweise vielköpfigen Lebensgemeinschaften der Fledermäuse finden sich derzeit auf der überplanten Fläche nicht. Die Winterlebensräume sind also nicht betroffen. Auf dem Gelände der Schule stockt eine Vielzahl alter Laubbäume, die mögliche Sommerquartiere des Großen Abendseglers sind. Bei den Bäumen mit Baumhöhlen hat deshalb vor der Fällung eine Belegungsprüfung zu erfolgen. Durch das Anbringen von 3-5 Fledermauskästen in den zum Erhalt festgesetzten Altbäumen sind vorsorglich geeignete Artenschutzmaßnahmen für den Großen Abendsegler möglich und zu ergreifen. Dann ist eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung dieser Arten nicht mehr möglich. Folgende planungsrelevante Fledermausart ist vom Planvorhaben nicht betroffen, weil das Plangebiet ungeeignet als Nahrungs- oder Bruthabitat ist: Wasserfledermaus Bei diesen Fledermausarten müssen Artenschutzmaßnahmen ergriffen werden, damit nur eine geringfügige Beeinträchtigung der Art erfolgt: Zwergfledermaus (Erhalt von Höhlenbäumen/Nistkästen und Grünflächen) Großer Abendsegler (Erhalt von Höhlenbäumen und Angebot von 3-5 Sommerquartieren) Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 10 15

11 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Vögel Potenziell finden sich im Plangebiet planungsrelevante Vogelarten; keine Art jedoch mit Hauptvorkommen³. Die Ansprüche dieser Vogelarten werden detailliert in den Art für Art Protokollen im Anhang überprüft. Ergänzend wird auch der Uhu betrachtet, der im nahen Steinbruch vorkommt, aber hier keine planungsrelevante Art ist. Während der Begehung im Januar und April 2014 wurden keine Exemplare planungsrelevanter Vogelarten angetroffen. Die Fläche bietet Höhlen- und Baumbrütern jedoch einen vielfältigen Lebensraum, worauf auch die angefundenen Altnester, Baumhöhlen und Nistkästen hindeuten. Somit ist für einige planungsrelevante Vogelarten ein Vorkommen im Plangebiet wahrscheinlich. Zusammenfassende Bewertung: Keine Gefährdung planungsrelevanter Vogelarten Folgende planungsrelevante Vogelarten sind durch das Planvorhaben nicht betroffen, weil das Plangebiet ungeeignet als Nahrungs- oder Bruthabitat ist: Eisvogel Graureiher Mehlschwalbe Rauchschwalbe Turteltaube Schleiereule Uhu (nicht planungsrelevant) Bei folgenden planungsrelevanten Vogelarten ist nur eine geringfügige Beeinträchtigung vorhanden, die jedoch nicht zu einer Gefährdung der Art führt: Habicht Sperber Waldohreule Steinkauz Kuckuck Kleinspecht Turmfalke Bei diesen Vogelarten müssen Artenschutzmaßnahmen ergriffen werden, damit nur eine geringfügige Beeinträchtigung der Art erfolgt: Feldsperling (5 Nistkästen) Gartenrotschwanz (3 Nistkästen) Waldkauz (Kontrolle von Baumhöhlen zu fällender Bäume) Die Verluste an Brutgelegenheiten für die planungsrelevanten Vogelarten werden an den verbleibenden Bäumen durch künstlich zu schaffende Nistmöglichkeiten und durch Anlage von Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 11 15

12 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Gehölzstrukturen in der zentralen Grünfläche kompensiert. In diesem Fall sind durch das Planvorhaben höchstens geringfügige Beeinträchtigungen für planungsrelevante Tierarten zu verzeichnen, die von diesen Arten toleriert werden können. Amphibien Kreuzkröte 3 (Hauptvorkommen) Die Kreuzkröte ist als planungsrelevante Art mit Hauptvorkommen innerhalb des Lebensraumtypus Parkanlagen, Gärten und Siedlungsbrachen zu betrachten. Ein Vorkommen der Kreuzkröte wurde erst ca. 300 m nördlich im Schutzwald zum Steinbruch Schlupkothen bestätigt 5. Die Eiablage und die Larvalentwicklung finden innerhalb der Laichgewässer (warme temporäre Wasserflächen) und die Nahrungssuche im Umkreis von ca. 100 m um den Aufenthaltsort statt. Landlebensräume sind vegetationsarm und offen mit grabbaren, sandigen Substraten und trocken warmem Mikroklima. Ruhestätten im Winter sind im Umkreis bis ca. 500 m um das Laichgewässer anzufinden. Diese Habitatansprüche werden im Steinbruch Rohdenhaus 500 m nördlich erfüllt. Bewertung: Kreuzkröte nicht vorhanden / Gefährdung nicht möglich Wegen des fehlenden Laichgewässers kann sich die Kreuzkröte nicht im Plangebiet aufhalten. Eine Gefährdung ist also nicht möglich. Auch eine Wanderung der Spezies ins Plangebiet ist unwahrscheinlich, da die Bestände dieser Tierart durch Siedlungsgebiet und zwei querende Straßen vom Plangebiet abgetrennt sind und die Lebensraumansprüche im Gebiet nicht erfüllt werden. Sonstige Amphibien Laut Landschaftsinformationssystem des Kreises Mettmann LIS 5 ist als weitere planungsrelevante Amphibienart noch die Geburtshelferkröte im nördlichen Schutzwald zum Steinbruch gefunden worden. Aufgrund der räumlichen Entfernung und der nicht vorhanden Biotopqualität ist jedoch ein Vorkommen dieser Tierart im Plangebiet ebenfalls nicht möglich. Der potenziell ebenfalls mögliche Kammmolch ist ebenfalls nicht beeinträchtigt, da die Habitatanforderungen an Gewässer und Nahrungsraum im Plangebiet fehlen. Die Art kommt nicht vor und wird durch die Planungen nicht beeinträchtigt. Zusammenfassende Bewertung Amphibien: Keine planungsrelevanten Amphibienarten betroffen Durch das Planvorhaben sind Amphibien insbesondere folgende planungsrelevanten Amphibien nicht betroffen, da sie hier wegen ungeeigneter Habitate nicht vorkommen können: Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 12 15

13 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann Kreuzkröte Geburtshelferkröte Kammmolch Reptilien Laut Landschaftsinformationssystem des Kreises Mettmann LIS 5 und nach dem Fachinformationssystem des LANUV 3 sind keine geschützten Reptilien im Plangebiet und in 300 m Umkreis vorhanden. Zusammenfassende Bewertung: Keine planungsrelevanten Reptilien betroffen Durch die geplante Nutzung sind planungsrelevante Reptilienarten nicht betroffen. Schmetterlinge Laut Landschaftsinformationssystem des Kreises Mettmann LIS 5 und nach dem Fachinformationssystem des LANUV 3 sind keine planungsrelevanten Schmetterlinge im Plangebiet und in 300 m Umkreis vorhanden. Zusammenfassende Bewertung: Keine planungsrelevanten Schmetterlinge betroffen Durch die geplante Nutzung sind planungsrelevante Schmetterlingsarten nicht betroffen. Farn-, Blütenpflanzen und Flechten 3 Keine planungsrelevanten Arten Innerhalb der zu untersuchenden Lebensraumtypen Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen finden sich laut Landschaftsinformationssystem des Kreises Mettmann LIS 5 und nach dem Fachinformationssystem des LANUV 3 keine planungsrelevanten Arten auf deren Vorkommen hier zu achten wäre. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 13 15

14 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann 3. Ergebnis der Artenschutzprüfung Stufe I Die vorhandene halboffene Parkstruktur des nur qm großen Plangebietes innerhalb des umgebenden Siedlungsraumes ist geeignet, einer Vielzahl von Vogelarten Brut- und Nahrungsraum zu bieten. Das Gebiet wird von den hier untersuchten planungsrelevanten und darüber hinaus auch von vielen Allerweltsarten angenommen. Fledermäuse können Nahrungsraum und Sommerquartiere finden. Die Verluste an Brutbäumen für Höhlenbewohner (Vögel und Fledermäuse) können durch geeignete Artenschutzmaßnahmen wie Anbringung von Nistkästen und Fledermaushöhlen in festgesetzten Altbäumen kompensiert werden. Hierzu werden eine zentrale private Grünfläche mit der vorhandenen Gehölzbestockung, eine Reihe von Bäumen oberhalb der zentralen Erschließungsstraße und eine alte bruchgefährdete Weide mit potenziellen Bruthöhlen zum Erhalt als Kopfbaum festgesetzt. An den festgesetzten Altbäumen müssen vor der Realisierung der Bebauung mindestens 3 Sommerquartiere für die Fledermausart Großer Abendsegler weiterhin 5 Nistkästen für die Vogelart Feldsperling und 3 Nistkästen für den Gartenrotschwanz angebracht werden. Um eine Gefährdung des Waldkauzes und anderer Baumhöhlenbewohner zu vermeiden, müssen zu fällende Bäume vor der Fällung auf besetzte Höhlen, Nester und besetzte Nistkästen geprüft werden. Eine Fällung ist nur möglich, wenn die Bäume unbesetzt sind. Artenschutzrechtliche Konflikte können ausgeschlossen werden, sofern die oben genannten Maßnahmen zuvor ergriffen wurden. Es sind keine Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet bekannt oder aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen zu erwarten. Die möglicherweise vorhandenen planungsrelevanten Arten werden - sofern die notwendigen Artenschutzmaßnahmen vor der Realisierung ergriffen werden - nur unerheblich beeinträchtigt. Die Stufe II der Artenschutzprüfung, eine vertiefende Artenschutzprüfung oder die Stufe III, ein Ausnahmeverfahren, ist unter diesen Voraussetzungen nicht notwendig. Das Planvorhaben ist somit bei Schaffung der genannten Artenschutzmaßnahmen aus Sicht des Artenschutzes zulässig. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 14 15

15 Stadt Wülfrath Stadtplanungsamt Dipl. Biol. Andreas Bornemann 4. Quellen und Anlagen Quellen: 1 MWEBWV 2011: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22. Dezember Düsseldorf. 2 LANUV 2011: Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) Gesamtprotokoll Stand: 15. April LANUV 2014: Geschützte Arten. Auszug 15. April 2015 auf 4 LANUV elektronische Landschaftsinformationssammlung des LANUV Auszug Stand 15. April Untere Landschaftsbehörde Kreis Mettmann 2015 Auskunft Fundortkataster des Landschaftsinformationssystems LIS Stand 13. August 2015 Anlagen: 23 x Art-für-Art-Protokolle planungsrelevanter Arten Stand 15. April Bearbeiter Dipl. Biol. Andreas Bornemann Stadt Wülfrath. Bebauungsplan Nr Artenschutzprüfung 15 15

16 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt 4608 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

17 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

18 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt 4608 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Durch das Anbringen von 3-5 Fledermauskästen in den festgesetzten Bäumen sind vorsorglich geeignete Artenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

19 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

20 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B günstig / gut C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

21 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

22 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Habicht Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut V ungünstig / mittel-schlecht 4608 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Der Lebensraum sind Kulturlandschaften mit Wechsel zwischen Wald und Feldgehölzen. Gebrütet wird in Waldinseln ab einer Größe von 1-2 ha an altem Baumbestand. Jagdrevier ist potenziell gegeben, Brutrevier jedoch nicht. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Gut geeignete Jagdreviere sind im Umland von Rohdenhaus in großem Umfang vorhanden. Der mögliche Verlust an Jagdrevier ist unbedeutend, sodass eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung der Art nicht erfolgen kann. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

23 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

24 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Sperber Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen * Messtischblatt 4608 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bruthabitat: Der Sperber bevorzugt 20-50jährige Stangenholzparzellen von Fichte, Lärche und Kiefer, die im Plangebiet nicht vorhanden sind. Als Nahrungshabitat braucht der Sperber strukturierte Landschaft mit hohem Kleinvogelvorkommen und genügend Deckung (z. B. Waldränder, Bäume und Hecken). Strukturen sind nur im geringen Umang im Plangebiet darüber hinaus aber reichlich vorhanden. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

25 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

26 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Eisvogel Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt 4608 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Uferabbrüche oder Steilwände aus Lehm oder Sand an Fließ- und Stillgewässern werden als Brutplätze benötigt. Kleinfischreiche Fließ- oder Stillgewässer als Nahrungshabitat. Beides ist im Plangebiet und der näheren Umgebung nicht vorhanden. Eisvogel ist also nicht betroffen. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

27 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

28 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Graureiher Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt 4608 Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bruthabitat: Graureiher brüten meist in Kolonien auf Bäumen mit freiem Anflug. Bevorzugt Fichte, Lärche, Kiefer, Eiche, Buche und Weiden. Alte Nester werden erneut genutzt. Nahrungshabitat: fischreiche Gewässern mit Watzonen. Selbst kleine Wasserbecken in Hausgärten. Daneben werden auf Grünland, Brachflächen + abgeernteten Äckern Kleinsäuger erbeutet. Diese Strukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Graureiher ist durch die Planung nicht betroffen. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

29 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

30 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Waldohreule Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut 3 ungünstig / mittel-schlecht 4608 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Lebensraum ist die halboffene Parklandschaft mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen. Als Nistplatz alte Nester anderer Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube). Strukturen sind im Plangebiet und darüber hinaus im großen Umfang vorhanden. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

31 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

32 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Steinkauz Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut 2 3S ungünstig / mittel-schlecht 4608 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Brütet in Höhlen in Bäumen oder Nischen an Gebäuden und auch Nistkästen. Deckungsreiche Tageseinstände (Bäume, Scheunen, Schuppen, Holzstapel) als Ruheplatz. Braucht kurzrasiges Grünland bis 200 m Entfernung als Jagdrevier. Struktur für Brut vorhanden, aber es fehlt das Jagdrevier, sodass ein Vorkommen sehr unwahrscheinlich ist. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

33 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

34 B.) Antragsteller (Anlage Art-für-Art-Protokoll ) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Kuckuck Schutz- und Gefährdungsstatus der Art FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region kontinentale Region grün günstig gelb ungünstig / unzureichend rot ungünstig / schlecht Rote Liste-Status Deutschland Nordrhein-Westfalen Messtischblatt Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) A günstig / hervorragend B C günstig / gut 3 ungünstig / mittel-schlecht 4608 Arbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heideund Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen antreffen. Als Brutschmarotzer kann er grundsätzlich in den Strukturen des Plangebietes vorkommen. Gleichwertige Strukturen sind in der Nähe des Plangebietes reichlich vorhanden Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements./. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?

35 Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?

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