Anlage 2 - Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) A.) Antragsteller oder Planungsträger (zusammenfassende Angaben zum Plan/Vorhaben)

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1 .) ntragsteller oder Planungsträger (zusammenfassende ngaben zum Plan/Vorhaben) llgemeine ngaben Plan/Vorhaben (ezeichnung): ebauungsplan Nr. 45 "Iburger Straße" in Lengerich. Plan-/Vorhabenträger (Name): Stadt Lengerich ntragstellung (Datum): Die Stadt Lengerich beabsichtigt, mit der ufstellung des ebauungsplanes Nr. 45 Iburger Straße weitere auflächen für Mischnutzung auszuweisen. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 1,11 ha. Stufe I: Vorprüfung (rtenspektrum/wirkfaktoren) Ist es möglich, dass bei en oder europäischen Vogelarten die Verbote des 44 bs. 1 NatSchG bei Umsetzung des Plans bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden? ja nein aufeldräumung, auaktivitäten, etc. können nur außerhalb des Hauptbrutzeitraumes der Vögel, also zwischen dem 1.ugust eines Jahres und dem 1.März des Folgejahres stattfinden. Unter eachtung dieses auzeitenfensters werden keine Verbotstatbestände gem. 44 NatSchG ausgelöst. g Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter.) (nlagen rt-für-rt-pokoll ) beschriebenen Maßnahmen und Gründe) Nur wenn Frage in Stufe I ja : Wird der Plan bzw. das Vorhaben gegen Verbote des 44 bs. 1 NatSchG verstoßen (ggf. tz Vermeidungsmaßnahmen inkl. vorgezogener usgleichsmaßnahmen oder eines Risikomanagements)? G rten, die nicht im Sinne einer vertiefenden rt-für-rt-etrachtung einzeln geprüft wurden: edung: ei den folgenden rten liegt kein Verstoß gegen die Verbote des 44 bs. 1 NatSchG vor (d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine eeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebens stätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Es handelt sich um Irrgäste bzw. um llerweltsarten mit einem landesweit en Erhaltungszustand und einer großen npassungsfähigkeit. ußerdem liegen keine ernst zu nehmende Hinweise auf einen nennenswerten estand der rten im ereich des Plans/Vorhabens vor, die eine vertiefende rt-für-rt-etrachtung rechtfertigen würden. Ggf. uflistung der nicht einzeln geprüften rten. Stufe III: usnahmeverfahren Nur wenn Frage in Stufe II ja : öffentlichen Interesses gerechtfertigt? 2. Können zumutbare lternativen ausgeschlossen werden? Kurze Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und edung warum diese dem rten- schutzinteresse im Rang vorgehen; ggf. Darlegung warum sich der une Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines en Erhaltungszustandes nicht behindert wird; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Kurze Darstellung der geprüften lternativen, und ewertung bzgl. rtenschutz und Zumutbarkeit; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. g ntrag auf usnahme nach 45 bs. 7 NatSchG Nur wenn alle Fragen in Stufe III ja : Die Realisierung des Plans/des Vorhabens ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt und es gibt keine zumutbare lternative. Der Erhaltungszustand der Populationen wird sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-nhang IV- rten bleiben. Deshalb wird eine usnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. 45 bs. 7 NatSchG beantragt. Zur edung siehe ggf. unter.) (nlagen rt-für-rt-pokoll ). Nur wenn Frage 3. in Stufe III nein : (weil bei einer bereits ein uner Erhaltungszustand vorliegt) Durch die Erteilung der usnahme wird sich der une Erhaltungszustand der Populationen nicht weiter verschlechtern und die Wiederherstellung eines en Erhaltungszustandes wird nicht behindert. Zur edung siehe ggf. unter.) (nlagen rt-für-rt-pokoll ). ntrag auf efreiung nach 67 bs. 2 NatSchG Nur wenn eine der Fragen in Stufe III nein : Im Zusammenhang mit privaten Gründen liegt eine unzumutbare elastung vor. Deshalb wird eine efreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten gem. 67 bs. 2 NatSchG beantragt. Kurze edung der unzumutbaren elastung.

2 Feldlerche (lauda arvensis) europäische Vogelart un / unzureichend un / schlecht / hervorragend / gut rbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der etroffenheit der rt * un / mittel-schlecht ls ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine harakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes ckerland, extensiv genutzte Grünländer und rachen sowie größere Heidegebiete. Durch die Planung können potentiell Teile der Fortpflanzungs- und Ruhestätte zerstört werden. 3S rbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements auzeitenbeschränkung: aufeldräumung, austelleneinrichtung und auaktivitäten können nur außerhalb des Hauptbrutzeitraumes der Vögel, also zwischen dem 1. ugust eines Jahres und dem 1. März des Folgejahres stattfinden. rbeitsschritt II.3: Unter eachtung und nwendung der o.g. euzeitenbeschränkung werden keine Verbotstatbestände erwartet. 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, ufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- ökologische Funktion im räumlichen rbeitsschritt III: eurteilung der usnahmevoraussetzungen ja nein ja nein ja nein ja nein Kurze Darstellung der edeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der rt (lokale Population und Population in der 2. Können zumutbare lternativen ausgeschlossen werden? Kurze ewertung der geprüften lternativen bzgl. rtenschutz und Zumutbarkeit. Kurze ngaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der une Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines en Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei en mit unem Erhaltungszustand).

3 Wachtel (oturnix coturnix) europäische Vogelart un / unzureichend un / schlecht / hervorragend / gut rbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der etroffenheit der rt un / mittel-schlecht rbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements * Die Wachtel besiedelt ckerbrachen, Getreidefelder (v.a. Wintergetreide, Luzerne und Klee) und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Standorte auf tiefdigen öden werden bevorzugt. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und ckerraine sowie unbefestigte Wege zur ufnahme von Insektennahrung und Magensteinen. Durch die Planung können potentiell Teile der Fortpflanzungs- und Ruhestätte zerstört werden. auzeitenbeschränkung: aufeldräumung, austelleneinrichtung und auaktivitäten können nur außerhalb des Hauptbrutzeitraumes der Vögel, also zwischen dem 1. ugust eines Jahres und dem 1. März des Folgejahres stattfinden. 2S rbeitsschritt II.3: Unter eachtung und nwendung der o.g. euzeitenbeschränkung werden keine Verbotstatbestände erwartet. 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, ufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- ökologische Funktion im räumlichen rbeitsschritt III: eurteilung der usnahmevoraussetzungen ja nein ja nein ja nein ja nein Kurze Darstellung der edeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der rt (lokale Population und Population in der 2. Können zumutbare lternativen ausgeschlossen werden? Kurze ewertung der geprüften lternativen bzgl. rtenschutz und Zumutbarkeit. Kurze ngaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der une Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines en Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei en mit unem Erhaltungszustand).

4 Rebhuhn (Perdix perdix) europäische Vogelart un / unzureichend un / schlecht / hervorragend / gut rbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der etroffenheit der rt un / mittel-schlecht rbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 2 ls ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit ckerflächen, rachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind cker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Hier finden Rebhühner ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerkleinerung. Durch die Planung können potentiell Teile der Fortpflanzungs- und Ruhestätte zerstört werden. auzeitenbeschränkung: aufeldräumung, austelleneinrichtung und auaktivitäten können nur außerhalb des Hauptbrutzeitraumes der Vögel, also zwischen dem 1. ugust eines Jahres und dem 1. März des Folgejahres stattfinden. 2S rbeitsschritt II.3: Unter eachtung und nwendung der o.g. euzeitenbeschränkung werden keine Verbotstatbestände erwartet. 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, ufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- ökologische Funktion im räumlichen rbeitsschritt III: eurteilung der usnahmevoraussetzungen ja nein ja nein ja nein ja nein Kurze Darstellung der edeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der rt (lokale Population und Population in der 2. Können zumutbare lternativen ausgeschlossen werden? Kurze ewertung der geprüften lternativen bzgl. rtenschutz und Zumutbarkeit. Kurze ngaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der une Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines en Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei en mit unem Erhaltungszustand).

5 Kiebitz (Vanellus vanellus) europäische Vogelart un / unzureichend un / schlecht / hervorragend / gut rbeitsschritt II.1: Ermittlung und Darstellung der etroffenheit der rt un / mittel-schlecht rbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements 2 Der Kiebitz ist ein haraktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch ckerland. Inzwischen brüten etwa 80 % der Kiebitze in auf ckerflächen. Dort ist der ruterfolg stark abhängig von der ewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. ei der Wahl des Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt. Durch die Planung können potentiell Teile der Fortpflanzungs- und Ruhestätte dieser rt zerstört werden. auzeitenbeschränkung: aufeldräumung, austelleneinrichtung und auaktivitäten können nur außerhalb des Hauptbrutzeitraumes der Vögel, also zwischen dem 1. ugust eines Jahres und dem 1. März des Folgejahres stattfinden. 3S rbeitsschritt II.3: Unter eachtung und nwendung der o.g. euzeitenbeschränkung werden keine Verbotstatbestände erwartet. 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, ufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- ökologische Funktion im räumlichen rbeitsschritt III: eurteilung der usnahmevoraussetzungen ja nein ja nein ja nein ja nein Kurze Darstellung der edeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen Populationen der rt (lokale Population und Population in der 2. Können zumutbare lternativen ausgeschlossen werden? Kurze ewertung der geprüften lternativen bzgl. rtenschutz und Zumutbarkeit. Kurze ngaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. ggf. Darlegung, warum sich der une Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtern wird und die Wiederherstellung eines en Erhaltungszustandes nicht behindert wird (bei en mit unem Erhaltungszustand).

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