Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik
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- Sofie Arnold
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1 Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik
2 Zuwanderungsrecht und Zuwanderungspolitik
3 Die neue Leitung des Bundesministeriums des Innern (Stand 1. Dezember 2005) Die Publikationen des Bundesministeriums des Innern werden zur Zeit aktualisiert. Bis zum Neudruck und um Haushaltsmittel einzusparen, dient dieses Einlegeblatt der Information über die neue Leitung des Ministeriums. Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern Geboren am 18. September 1942 in Freiburg, evangelisch, verheiratet, vier Kinder. Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Hamburg. Von 1984 bis 1989 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes. Bundesminister des Innern von 1989 bis 1991 und seit dem 23. November Weitere Informationen über Dr. Wolfgang Schäuble finden Sie auf seiner Homepage unter Die Parlamentarischen Staatssekretäre Die Parlamentarischen Staatssekretäre haben die Aufgabe, die Minister bei der Erfüllung ihrer politischen Aufgaben zu unterstützen. Dabei pflegen sie besonders die Verbindung zum Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen, zu den Fraktionen und deren Arbeitskreisen und zu den politischen Parteien. Der Minister legt fest, welche Aufgaben der jeweilige Parlamentarische Staatssekretär für ihn wahrnehmen soll. In diesen Aufgabenbereichen sowie in den vom Minister bestimmten Einzelfällen erfolgt die Vertretung des Ministers durch die Parlamentarischen Staatssekretäre. Sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein. Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten im Einvernehmen mit dem Bundesminister, für den der Parlamentarische Staatssekretär tätig werden soll, die Ernennung vor. Die Staatssekretäre Die beamteten Staatssekretäre sind die ranghöchsten Beamten im Ressort. Sie tragen die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums nach den Richtlinien und Weisungen des Ministers und vertreten den Minister als Leiter dieser obersten Bundesbehörde nach innen und außen. Da für diese Tätigkeit ein besonderes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Ministers notwendig ist, gehören die Staatssekretäre zu den so genannten politischen Beamten. Sie können auf Vorschlag des Ministers jederzeit durch den Bundespräsidenten ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
4 Die neue Leitung des Bundesministeriums des Innern (Stand 1. Dezember 2005) Dr. August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Geboren am 16. Februar 1946 in Nordwalde (Westfalen), Jurist. Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Geboren am 24. November 1948 in Zwickau/Sachsen, Agrarwissenschaftler. Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Geboren am 18. Juni 1958 in Ensdorf im Saarland, Jurist. Dr. Göttrik Wewer, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Geboren am 2. Januar 1954 in Salzgitter-Lebstedt, Politologe.
5 Vorwort von Bundesinnenminister Otto Schily Viele Jahre hat der Leitsatz Deutschland ist kein Einwanderungsland die Grundposition der deutschen Ausländerpolitik beschrieben. Lange wurde die Tatsache, dass eine Vielzahl von Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Deutschland kommt und häufig für längere Zeit oder auch dauerhaft in Deutschland bleibt, weitgehend ignoriert. Die Augen wurden bewusst vor der Realität Deutschlands als Zuwanderungsland verschlossen. Mit der Migration verbundene Chancen wurden vergeben und unbestreitbar vorhandene Probleme wurden verdrängt und nicht gelöst. Mit dem Regierungswechsel 1998 hat die rot-grüne Regierungskoalition sich der Herausforderung gestellt, Deutschland für den internationalen Wettbewerb in einer globalisierten Welt in allen Bereichen zu wappnen. Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist hier nur ein Teilbereich, wenn auch ein wichtiger. Für den Bereich der Migration fiel es insbesondere in die Zuständigkeit meines Ministeriums, den rechtlichen Rahmen für ein zeitgemäßes und in sich geschlossenes, vernünftiges Zuwanderungskonzept zu schaffen. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde hierfür bereits im Jahr 2000 der Grundstein gelegt. Mit dem Zuwanderungsgesetz, das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurde ein weiterer wichtiger Baustein hinzugefügt. Die vorliegende Broschüre erläutert die Grundzüge der Migrationspolitik und des Zuwanderungsrechts in Deutschland. Daneben werden auch die wichtigen Sicherheitsaspekte und die vorhandenen internationalen Verflechtungen und Verpflichtungen Deutschlands auf diesem Gebiet dargestellt. Otto Schily Bundesminister des Innern 3
6 Inhalt Vorwort von Bundesinnenminister Otto Schily 3 1 Deutschland als Zuwanderungsland Migrationspolitische Grundpositionen Historische Dimension der Zuwanderung Aktuelle Grunddaten Zuwanderergruppen Entwicklung der Zuwanderung in Deutschland seit Das neue Zuwanderungsrecht Zweck des neuen Zuwanderungsrechts Wesentliche Neuregelungen Aufenthaltsgesetz Integration Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten 41 3 Politische Rechte von Zuwanderern Grundrechte Wahlrecht Sonstige Beteiligungsmöglichkeiten 43
7 4 Asyl und Flüchtlinge Asylrechtliche Grundlagen Voraussetzungen Ausschluss des Asylrechts Asylverfahren Subsidiärer Schutz Aktuelle Situation in Deutschland 47 5 Jüdische Zuwanderung 50 6 Beendigung des Aufenthalts Allgemeines Ausweisung Abschiebung Statistik 53 7 Ausländerkriminalität 54
8 8 Geistig-politische Auseinandersetzung mit Extremismus und Islamismus 56 9 Terrorismusbekämpfung Allgemeines Terrorismusbekämpfungsgesetz Zuwanderungsgesetz Rückführung und Förderung der freiwilligen Rückkehr Allgemeines Förderung der freiwilligen Rückkehr Rückübernahmeabkommen Rückkehr in das Kosovo Freizügigkeit von Unionsbürgern Allgemeines Rechtliche Grundlagen Rechtsstellung von Unionsbürgern Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt Übergangsregelungen für die mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten 67
9 12 Spätaussiedler Aufnahme von Spätaussiedlern Rechtsgrundlagen für Statusdeutsche, Volksdeutsche und Spätaussiedler Einbeziehung nichtdeutscher Ehegatten oder Abkömmlinge Kontingentierung der jährlich aufzunehmenden Spätaussiedler Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler und in deren Aufnahmebescheid einbeziehbare Familienangehörige Erwerb des Spätaussiedlerstatus oder des Status eines in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten oder Abkömmlings Status und Anzahl der ohne Aufnahmebescheid eingereisten Personen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Grundsatz Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs Umfang der Einbürgerungen Europäisches Übereinkommen vom 6. November Europäische Zusammenarbeit Einführung Rechtsakte des Europäischen Rechts Ein- und Ausreise, Grenzübertritt Reguläre Migration Asyl und Flüchtlinge 82
10 14.6 Europäische Visumpolitik EU-Visa-Informationssystem (VIS) EU-Rückführungspolitik Assoziierung Türkei Europa-Abkommen Sonstige internationale Zusammenarbeit 86 I Anhang I Begriffsdefinition 88 II Anhang II Zeittafel der Ausländerpolitik seit dem Anwerbestopp 90 III Anhang III Behörden und Einrichtungen 94
11 1Deutschland als Zuwanderungsland 1.1 Migrationspolitische Grundpositionen Garantie des Schutzes und der Sicherheit Deutschlands und der Menschen, die in Deutschland leben, Deutschland ist kein Einwanderungsland das war die ausländerpolitische Kernaussage der achtziger und neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts. Bereits damals war diese Aussage falsch. Deutschland war bereits im 19. Jahrhundert Zielland für eine große Zahl von Migranten und ist seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa zum Land mit der größten Zahl von Zuwanderern geworden. Die bewusste Verleugnung dieser Tatsache hat lange die Schaffung eines modernen und umfassenden Zuwanderungsrechts verhindert. Deutschland muss sich bereits heute und verstärkt in den kommenden Jahren dem internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe stellen. In einer globalisierten Welt braucht Deutschland ein in sich schlüssiges Migrationskonzept, das es erlaubt, die Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und, wo erforderlich, zu begrenzen. Deutschland lebt vom internationalen Austausch von Waren, Dienstleistungen und von der Mobilität der Menschen. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde bereits eine erste entscheidende Grundlage für ein modernes und umfassendes Rechtssystem geschaffen. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde nun ein zweiter wichtiger Schritt in diese Richtung vollzogen. Die neu gestaltete Zuwanderungsspolitik der Bundesregierung orientiert sich an folgenden wesentlichen Eckpunkten: Berücksichtigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse Deutschlands durch eine differenzierte, bedarfsorientierte Steuerung und Begrenzung zukünftiger Zuwanderung, Integration der auf Dauer rechtmäßig bei uns lebenden Zuwanderer, Erfüllung der humanitären Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz und aus einer Vielzahl international bindender Verträge und Pakte ergeben, aktive Einbringung der deutschen Grundpositionen auf der Ebene der Europäischen Union. 1.2 Historische Dimension der Zuwanderung Migration hat, wie überall auf der Welt, auch in Deutschland eine lange Geschichte. Die Gründe dafür sind seit Jahrhunderten im Kern die Gleichen das Streben nach einem besseren Leben für sich selbst und die Nachkommen, die Flucht vor politisch, ethnisch oder religiös motivierter Verfolgung oder die gewaltsame Vertreibung. Deutschland ist nicht erst seit der Gastarbeiteranwerbung ab dem Jahr 1955 Ziel für eine große Zahl von Zuwanderern. So hat zum Beispiel binnen kurzer Zeit unter anderem Preußen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eine in Relation zu seiner damaligen Gesamtbevölkerung enorme Zahl protestantischer Franzosen, die im katholischen Frankreich um ihr Leben und ihre Existenz bangen mussten, aufgenommen. Damals kamen circa so genannte Hugenotten nach Brandenburg-Preußen. Sie stellten damals etwa ein Drittel der Bevölkerung Berlins. Die Aufnahme und Integration der Hugenotten verlief zunächst auch nicht völlig ohne Konflikte. Dieses Beispiel zeigt aber besonders deutlich, dass Zuwanderung mittel- und langfristig ein Gewinn für eine Gesellschaft darstellen und zu einem maßgeblichen Wachstumsfaktor werden kann. Ein weiteres Beispiel sind die Polen, die sich nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 im Ruhrgebiet angesiedelt haben. Ein wesentlicher Aspekt der weltweiten Migration ist seit jeher Flucht und Vertreibung. So wie in der Zeit des Nationalsozialismus eine Vielzahl von Deutschen ihre Heimat verlassen mussten oder wie nach dem Ende des zweiten Weltkrieges Millionen von Deutschen unter anderem aus dem heutigen Polen und der Tschechischen Republik (laut Volkszählung 1950 in West- und Ostdeutschland circa 12,5 Millionen Menschen) ihre angestammte Heimat 10
12 verlassen mussten, muss auch heute eine große Zahl von Menschen aufgrund politischer Verfolgung ihre Heimat in Afrika oder Asien verlassen. Die wenigsten erreichen im Übrigen Europa. Die weit überwiegende Mehrzahl findet in ihrer Herkunftsregion in zum Teil bitterarmen Ländern Hilfe und Aufnahme. Deutschland wird, so wie in der Vergangenheit, auch künftig seinen internationalen Verpflichtungen diesen Menschen gegenüber, die sich insbesondere aus der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen und dem im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankerten Asylrecht herleiten, gerecht werden. Im Folgenden werden die aktuellen Grunddaten über Ausländer in Deutschland und die Entwicklung der Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 für die wichtigsten Zuwanderergruppen dargestellt. 1.3 Aktuelle Grunddaten Ausländer in Deutschland Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland lag 1950 mit lediglich etwa Ausländerinnen und Ausländern bei etwa einem Prozent. DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Daneben hat es immer auch Auswanderung aus Deutschland gegeben. In Phasen des Wohlstands in geringerem, in Phasen der wirtschaftlichen Depression oder der politischen Unsicherheit in größerem Umfang. Ein Beispiel dafür ist die Auswanderung von Pfälzern und Hessen im 19. Jahrhundert nach Frankreich, wo diese Menschen maßgeblich am Ausbau des Kanalnetzes und der Eisenbahn mitgewirkt haben. Weitere Beispiele sind die Auswanderung von abertausenden von Menschen aus bitterer Armut in Deutschland im 19. Jahrhundert nach Russland, Südamerika, in die USA und nach Kanada. Es ist bereits heute absehbar, dass Deutschland unter anderem infolge der Schrumpfung und Alterung seiner Bevölkerung mittel- und langfristig auf die Zuwanderung junger, gut ausgebildeter und motivierter Zuwanderer angewiesen sein könnte, die mithelfen, den erreichten Wohlstand auch langfristig zu sichern. Dies hat sich bis heute nachhaltig geändert. Derzeit leben etwa 7,3 Millionen Ausländer in Deutschland (8,9 Prozent der Gesamtbevölkerung) (Abbildung 1). Ausländer in Deutschland nach Staatsangehörigkeit Die Zahl der Ausländer in Deutschland wird nicht nur durch das Wanderungsgeschehen beeinflusst, sondern auch durch die Zahl der Geburten in Deutschland (so genannte zweite und dritte Migrantengeneration), Todesfälle von Ausländern in Deutschland sowie Einbürgerungen. Von den rund 7,3 Millionen Ausländern in Deutschland (Stand: 31. Dezember 2003) besitzen rund 2,34 Millionen Personen eine Staatsangehörigkeit der 24 weiteren Staaten der Europäischen Union (32,0 Prozent). Abb. 1: Ausländer in Deutschland seit Quelle: Ausländerzentralregister 11
13 Den höchsten Anteil an der ausländischen Bevölkerung haben Staatsangehörige der Türkei mit 1,88 Millionen (25,6 Prozent), Italiens mit 0,60 Millionen (8,2 Prozent), Serbien und Montenegros mit 0,57 Millionen (7,7 Prozent), Griechenlands mit 0,35 Millionen (4,8 Prozent) und Polens mit 0,33 Millionen (4,5 Prozent). Etwa jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer wurde bereits hier geboren (1,5 Millionen Personen) und gehört somit zur so genannten zweiten oder dritten Migrantengeneration. 35 Prozent der Türken, 29 Prozent der Italiener, 27 Prozent der Griechen, 20 Prozent der Personen mit der Staatsangehörigkeit Serbien und Montenegros sowie fünf Prozent der Polen wurden in Deutschland geboren (Tabelle 1). Ausländeranteil Der Anteil von Ausländern an der Wohnbevölkerung in den Bundesländern ist regional sehr unterschiedlich. Tabelle 1: Ausländer in Deutschland nach Staatsangehörigkeit Quelle: Ausländerzentralregister insgesamt EU - Ausländer (der EU-15) Türkei Italien Italien Griechenland Serbien und Montenegro Österreich Griechenland Portugal Polen Spanien Kroatien Niederlande Österreich Frankreich Russische Föderation Großbritannien Bosnien und Herzegowina Belgien Portugal Dänemark Ukraine Schweden Spanien Finnland Niederlande Irland Frankreich Luxemburg USA Großbritannien EU-Beitrittsstaaten Rumänien Polen Vietnam Ungarn Irak Tschechien Iran Slowenien Marokko Slowakei China VR Afghanistan noch als CSSR-Bürger ˇ gespeichert Mazedonien Litauen Kasachstan Lettland Ungarn Estland ungeklärt Zypern 956 Thailand Malta 352 Libanon gesamt Bulgarien ehem. Sowjetunion (incl. balt. Staaten)
14 So liegt der Anteil in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) bei lediglich 1,9 Prozent, während in den alten Bundesländern etwa jeder zehnte Bürger Ausländer ist. Aber auch im alten Teil der Bundesrepublik ist die Verteilung höchst unterschiedlich; die Bandbreite bewegt sich nach den Daten des Ausländerzentralregisters zwischen 19,5 Prozent in Hamburg und fünf Prozent in Schleswig-Holstein. Noch höher ist der Ausländeranteil in einigen größeren Städten, zum Beispiel Offenbach 25,0 Prozent, Stuttgart 24,5 Prozent, Frankfurt am Main 24,1 Prozent oder München 22,8 Prozent (Stand Dezember 2001). Insgesamt leben 25 Prozent der Ausländer in Städten mit mehr als Einwohnern (gegenüber zwölf Prozent bei Deutschen). Der Ausländeranteil an der Bevölkerung in den Bundesländern stellte sich 2003 wie folgt dar (Tabelle 2): Dauer des Aufenthalts Tabelle und Diagramm zeigen den Anteil der ausländischen Bevölkerung zum 31. Dezember 2003 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und nach der Aufenthaltsdauer in Deutschland. Demnach hielten sich von den am 31. Dezember 2003 im Ausländerzentralregister erfassten 7,3 Millionen Ausländern rund 61 Prozent seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf. Circa 34 Prozent lebten bereits 20 Jahre oder länger bei uns. Rund 25 Prozent lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland und rund 14 Prozent weisen eine Aufenthaltsdauer von sechs bis unter zehn Jahren auf. Die Aufenthaltsdauer differiert deutlich nach den einzelnen Staatsangehörigkeiten (vgl. Tabelle 3, Seite 12 f. und Abb. 2, Seite 14). DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Tabelle 2: Ausländeranteil an der Bevölkerung in den einzelnen Bundesländern bis zum Quellen: * Statistisches Bundesamt, **Ausländerzentralregister Stand: 31. Dezember 2003 Hinweis: Ausländerzahlen einzelner Bundesländer können von den amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes abweichen. Länderanteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland Ausländer** Wohnbevölkerung* Ausländeranteil in % Baden-Württemberg 12,95 % ,63 % Bayern 15,05 % ,43 % Berlin 4,11 % ,66 % Brandenburg 3,12 % ,02 % Bremen 0,80 % ,34 % Hamburg 2,10 % ,50 % Hessen 7,38 % ,49 % Mecklenburg-Vorpommern 2,10 % ,85 % Niedersachsen 9,68 % ,98 % Nordrhein-Westfalen 21,91 % ,66 % Rheinland-Pfalz 4,92 % ,26 % Saarland 1,29 % ,40 % Sachsen 5,24 % ,12 % Sachsen-Anhalt 3,06 % ,04 % Schleswig-Holstein 3,42 % ,00 % Thüringen 2,88 % ,46 % Deutschland gesamt 100% ,89% davon alte Bundesländer (ohne Berlin) 79,50 % ,02 % davon neue Länder (mit Berlin) 20,49 % ,49 % davon neue Länder (ohne Berlin) 16,39 % ,94 % 13
15 Tabelle 3: Anteil der ausländischen Bevölkerung zum nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltsdauer (Teil 1) Quelle: Statistisches Bundesamt Staatsangehörigkeit gesamt unter 4 Jahre 4 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 8 Jahre Europa Italien Griechenland Portugal Spanien Polen EU EU-Staaten (EU 15) Türkei Serbien und Montenegro Bosnien und Herzegowina Kroatien Russische Föderation Bulgarien Rumänien Ukraine Afrika Marokko Tunesien Amerika Asien Afghanistan China Vietnam Australien und Ozeanien staatenlos ungeklärt / ohne Angabe insgesamt in % ,3 7,90 7,2 14
16 Tabelle 3: Anteil der ausländischen Bevölkerung zum nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltsdauer (Teil 2) Quelle: Statistisches Bundesamt 8 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 20 Jahre 20 bis unter 30 Jahre 30 Jahre und länger Staatsangehörigkeit durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Jahren DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Europa ,6 Italien ,0 Griechenland ,6 Portugal ,2 Spanien ,7 Polen ,5 EU EU-Staaten (EU 15) ,8 Türkei ,1 Serbien und Montenegro ,3 Bosnien und Herzegowina ,6 Kroatien ,4 Russische Föderation ,7 Bulgarien ,0 Rumänien ,3 Ukraine ,8 Afrika ,5 Marokko ,8 Tunesien ,1 Amerika ,3 Asien ,6 Afghanistan ,5 China ,0 Vietnam ,2 Australien und Ozeanien ,2 staatenlos ,0 ungeklärt / ohne Angabe ,1 insgesamt ,0 in % 6,9 27,0 14,7 19,0 15
17 Aufenthaltsstatus Zum 31. Dezember 2003 besaßen 6,5 Millionen Ausländer in Deutschland einen Aufenthaltstitel, darunter 4,8 Millionen eine unbefristete oder befristete Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsberechtigung, eine Aufenthaltsbewilligung sowie Ausländer eine Aufenthaltsbefugnis Ausländer befanden sich in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren. Ausreisepflichtig waren Ausländer, darunter mit einer Duldung. Das seit 1. Januar 2005 geltende Aufenthaltsgesetz kennt nur noch zwei Kategorien von Aufenthaltstiteln, die unbefristete Niederlassungserlaubnis und die befristete Aufenthaltserlaubnis. Die nach altem Recht erteilten Titel gelten je nach Aufenthaltszweck über den ersten Januar 2005 fort und werden sukzessive durch die neuen Aufenthaltstitel abgelöst. Das Aufenthaltsgesetz sieht auch weiterhin für bestimmte Fälle die Erteilung einer Duldung vor (vgl. Kapitel 2). Geschlecht, Altersstruktur, Geburten 2003 waren 3,5 Millionen (48 Prozent) weiblichen und 3,8 Millionen (52 Prozent) der Ausländer männlichen Geschlechts. Ausländerinnen und Ausländer sind mit einem Durchschnittsalter von 34,9 Jahren rund acht Jahre jünger als Deutsche (42,5 Jahre) kamen Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit zur Welt (sechs Prozent von allen Geburten). Von den geborenen Kindern ausländischer Eltern erhielten 48 Prozent aufgrund des seit dem 1. Januar 2000 geltenden Staatsbürgerschaftsrechts die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Geburtenhäufigkeit ausländischer Frauen lag 1999 mit abnehmender Tendenz bei 1,8 (bei deutschen Frauen etwa 1,3). Überblick über das Wanderungsgeschehen Einen groben Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland liefert die allgemeine Zu- und Fortzugsstatistik. Von 1991 bis 2003 wurden 14,2 Millionen Zu- und 9,6 Millionen Fortzüge (Deutsche und Ausländer) zwischen Deutschland und dem Ausland registriert. Mit über 1,5 Millionen Zuzügen wurde im Jahr 1992 der historische Höchststand erreicht, im Jahr 2003 liegt der Wert erstmals knapp unter Die hohen Zuzugszahlen sind vor allem auf den bis Mitte der 1990er Jahre erhöhten Zuzug von (Spät-) Aussiedlern, die bis 1992 gestiegene Zahl von Asylsuchen- Abb. 2: Aufenthaltsdauer der ausländischen Bevölkerung in Deutschland zum in % 100 % 90 % 80 % 70 % 19,0 14,7 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % 27,0 6,9 7,2 7,9 17,3 30 und länger 20 bis unter bis unter 20 8 bis unter 10 6 bis unter 8 4 bis unter 6 unter 4 Quelle: Statistisches Bundesamt 16
18 den, die seit 1991/92 aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohenen Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge (von denen jedoch die meisten bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind) sowie auf die gestiegene, aber zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten (insbesondere von Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmern) zurückzuführen. Sowohl die Zu- als auch die Fortzüge werden in quantitativer Hinsicht durch Ausländer bestimmt: Von 1999 bis 2003 lag der Anteil von Ausländern an den Zuzügen bei circa 78 Prozent und circa 82 Prozent bei den Fortzügen. Beim Zuzug von Deutschen handelt es sich um aus dem Ausland rückwandernde deutsche Staatsangehörige und Spätaussiedler, die zwar nach dem Grundgesetz Deutsche sind, unter anderem aufgrund zum Teil unzureichender Sprachkenntnisse jedoch erhebliche Integrationsprobleme haben. Nach einem negativen Wanderungssaldo (Differenz aus Zu- und Fortzügen) von Ausländern in den Jahren 1997 und 1998 ist der Wert seit 1999 wieder positiv, verringert sich aber seit 2001 insbesondere durch die gesunkenen Asylbewerber- und Spätaussiedlerzahlen. Herkunfts- und Zielländer: Die Struktur der Herkunftsländer ist heute wesentlich vielfältiger als noch zu Zeiten der so genannten Gastarbeiterwanderungen und seit Mitte der 1990er relativ konstant. Von den 2003 registrierten Zuzügen erfolgten 17 Prozent aus den 15 alten EU-Mitgliedstaaten, 14 Prozent aus Polen (vor allem Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer), neun Prozent aus der Russischen Föderation (vor allem Spätaussiedler), sechs Prozent aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, sechs Prozent aus der Türkei (vor allem Ehegatten- und Familienangehörige sowie Asylantragssteller), vier Prozent aus Kasachstan (vor allem Spätaussiedlerzuzug) und 44 Prozent aus sonstigen Herkunftsländern (Migrationsbericht 2004). Bei den Fortzügen war 2003 die Europäische Union mit 25 Prozent das Hauptzielgebiet, gefolgt von Polen mit 13 Prozent, die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens mit acht Prozent, die Türkei mit sechs Prozent, die USA mit vier Prozent, Rumänien mit drei Prozent und andere Zielländer mit 41 Prozent (Migrationsbericht 2004). 1.4 Zuwanderergruppen Werkvertrags-, Saisonarbeitnehmer und weitere zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten (zum Beispiel Green Card) ausländische Studierende (Bildungsausländer) jüdische Zuwanderer EU-Binnenmigration Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union genießen als Unionsbürger grundsätzlich Freizügigkeit innerhalb der EU (Näheres vgl. Kapitel 11). Zwischen 1998 und 2003 zogen jedes Jahr zwischen und Ausländer aus der Europäischen Union (EU-15) nach Deutschland zu. Per Saldo spielt die EU-Binnenmigration allerdings keine große Rolle. Zwischen 1998 und 2003 zogen jedes Jahr zwischen 961 und mehr EU-Ausländer aus Deutschland fort als nach Deutschland neu zugezogen sind. Eine Ausnahme dieser Entwicklung stellt das Jahr 2000 mit einem Wanderungsüberschuss von Personen dar. Familien- und Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen Ehegatten, Kinder und unter Umständen auch weitere Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen (Näheres siehe Kapitel 2) im Familienverband einreisen oder zu dem bereits in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen nachziehen. Vollständige statistische Daten hierzu liegen nicht vor. Anhalt bietet die Anzahl der Visa, die in deutschen Auslandsvertretungen zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt wurden. Die seit 1996 geführte Statistik weist eine Größenordnung von circa bis Personen pro Jahr aus, mit bis 2002 steigender Tendenz. Im Jahr 2003 sank der Wert erstmals wieder auf Personen. Etwa ein Drittel aller nachziehenden Familienangehörigen beantragten das Visum in der Türkei. Die tatsächliche Zahl dürfte aber höher sein, da es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, den Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Diese Fälle werden statistisch nicht als Familiennachzüge erfasst. DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Der Zuzug von Ausländern und Aussiedlern nach Deutschland setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Personengruppen zusammen: EU-Binnenmigranten Ehegatten und Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen Spätaussiedler Flüchtlinge, Asylsuchende Spätaussiedlerzuwanderung Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes, die in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion oder anderen ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes leben und in der Folge der Ereignisse des Zweiten Weltkrieges auch noch nach dem 31. Dezember 1992 erheblichen Repressionen und Benachteiligungen ausgesetzt waren. 17
19 Trotz der deutschen Staatsangehörigkeit treten bei dieser Personengruppe zunehmend Integrationsprobleme auf, die mit denen anderer Zuwanderergruppen vergleichbar sind. Dies ist nicht zuletzt auch Folge der wachsenden Zahl mitziehender Familienmitglieder nichtdeutscher Herkunft mit mangelnden Deutschkenntnissen. Nach Zuwanderungszahlen von über in den Jahren 1993, 1994 und 1995 ist die Zahl der Spätaussiedler auf im Jahr 2003 zurückgegangen (vgl. Kapitel 12). Ausländische Flüchtlinge (einschließlich Asylbewerber sowie Aufnahme aus humanitären Gründen) Seit Mitte der 1990er Jahre nimmt die Zahl der Asylanträge kontinuierlich ab. Mit Personen weist das Jahr 2003 den niedrigsten Stand seit 1984 auf. Zu den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern (nach Erstanträgen) zählten 2003 die Türkei (zwölf Prozent), Serbien und Montenegro (zehn Prozent), der Irak (acht Prozent), die Russische Föderation (sieben Prozent), China (fünf Prozent), Vietnam (vier Prozent), der Iran (vier Prozent), Indien (vier Prozent), Afghanistan (drei Prozent) und Aserbaidschan (drei Prozent). Am 31. Dezember 2003 lebten in Deutschland etwa 1,1 Millionen Personen, die im weitesten Sinn als Flüchtlinge zu bezeichnen sind. Hierunter waren rund Asylberechtigte, geschätzt etwa Familienangehörige von Asylberechtigten, Konventionsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge, jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, heimatlose Ausländer, Asylbewerber sowie De-facto-Flüchtlinge. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge hat sich seit 1998 nur unwesentlich verändert (Abbildung 3). Werkvertrags-, Saisonarbeitnehmer und sonstige zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten Mit dem so genannten Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer vom 21. November 1973 kam die seit 1955 wegen des Arbeitskräftemangels in Deutschland erfolgte Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland praktisch zum Erliegen. In besonderen Bereichen, in denen trotz hoher Arbeitslosigkeit keine ausreichende Zahl von Arbeitskräften zur Verfügung stand, wurde der Anwerbestopp teilweise aufgehoben. Der Einsatz von Ausländern kommt nur in Betracht, wenn keine Deutschen oder gleichgestellte Ausländer auf den Arbeitsplatz vermittelt werden können. Im wesentlichen Unterschied zu der ersten Anwerbung von Arbeitskräften in den 50er, 60er und frühen 70er Jahren ist der Aufenthalt der Arbeitskräfte bis auf wenige Ausnahmen zeitlich streng befristet. Insbesondere ist ein dauerhafter Aufenthalt für Personen, die im Rahmen von Werkvertrags- und Saisonarbeitsverträgen beschäftigt werden, in Deutschland nicht möglich. Auf dieser Grundlage wurde im Laufe der letzten Jahre eine Vielzahl von Möglichkeiten der Arbeitsmigration nach Deutschland geschaffen wurden durchschnittlich noch rund Personen auf der Grundlage von bilateralen Regierungsvereinbarungen im Rahmen zeitlich befristeter Werkverträge in Deutschland beschäftigt. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen mit: Abb. 3: Zahl der Asylbewerber, Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlinge in Deutschland 1997 bis = 1,35 Mio 1998 = 1,2 Mio 1999 = 1,2 Mio 2000 = 1,1 Mio 2001 = 1,1 Mio 2002 = 1,1 Mio 2003 = 1,1 Mio Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina (bis 2001) De-facto-Flüchtlinge Asylbewerber Jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion Konventionsflüchtlinge nach 51 Abs.1 Ausländergesetz Asylberechtigte und im Ausland anerkannte Flüchtlinge Sonstige Quellen: Ausländerzentralregister, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, eigene Berechnungen 18
20 Polen ( Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Ungarn (6.709 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Rumänien (4.101 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Kroatien (3.761 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Bulgarien (1.651 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Slowakische Republik (1.594 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Türkei (1.402 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Tschechische Republik (961 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Bosnien und Herzegowina (1.146 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Slowenien (641 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Mazedonien (224 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Lettland (284 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Serbien und Montenegro (603 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt) Saisonarbeitnehmer aus mittel- und osteuropäischen Staaten können insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe für eine Beschäftigung von bis zu drei Monaten (seit 1. Januar 2005 für bis zu vier Monaten) zugelassen werden, um einen vorübergehenden Arbeitskräftebedarf zu decken. Im Jahre 2003 wurden in Deutschland Ausländer (überwiegend polnische Staatsangehörige) in diesen Bereichen zugelassen (2002: ). Neben diesen beiden großen Gruppen von Arbeitnehmern sind noch folgende Personengruppen zu erwähnen: Gastarbeitnehmerprogramm für junge Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa zum Zweck der Qualifizierung, Dauer maximal 18 Monate, jährlich bis Personen, qualifizierte Kräfte in der Kranken- und Altenpflege, bestimmte Berufsgruppen mit speziellen Qualifikationen sind von dem Anwerbestopp generell ausgenommen, zum Beispiel Wissenschaftler, Führungskräfte, leitende Angestellte, Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts, Spezialitätenköche, Seelsorger, Pflegepersonal, Künstler, Artisten, Fotomodelle, Mannequins, Berufssportler und -trainer, Heimatstaat zurückkehrten oder eine auf längstens zwei Tage pro Woche begrenzte Beschäftigung ausüben wollten. Im Jahr 2003 gab es Arbeitserlaubnisse aufgrund derartiger Grenzgängerbeschäftigungen (2002: 8.964; 2001: 9.957). Seit 1. August 2000 können darüber hinaus ausländische IT-Fachkräfte, die über einen einschlägigen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen, in der IT-Branche in Deutschland arbeiten. Bis zum September 2004 wurden über der so genannten Green Cards erteilt. Wie bei verschiedenen anderen höher qualifizierten Beschäftigungen wird diesen Ausländern die Perspektive eines Daueraufenthalts eröffnet (vgl. Kapitel 2). Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes ist ferner ein bereits von Anfang an gewährter Daueraufenthalt für Hochqualifizierte wie hochrangige Wissenschaftler und Spitzenkräfte der Wirtschaft eingeführt worden. Auch ausländischen Selbstständigen wird der Zuzug gestattet, wenn von ihrer Tätigkeit positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft zu erwarten sind und ein wirtschaftliches Interesse an dieser Tätigkeit besteht (vgl. Kapitel 2). Ausländische Studierende (Bildungsausländer) Im Jahr 2003 kamen etwa ausländische Studierende zum Hochschulstudium nach Deutschland, die die Zulassung zum Studium im Ausland erworben haben (2002: ; 2001: ). Deutschland im internationalen Vergleich Umfang und Anteil der Migranten sind nur begrenzt international vergleichbar, da die Staaten unterschiedliche Definitionen und statistische Methoden zur Erfassung von Migranten haben (Abbildung 4, Seite 16 und Tabelle 4, Seite 18). Ausländische Studierende an der Magdeburger Otto-von-Guericke-Universität. DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Ausländer unter 25 Jahren können für eine Au-pair- Beschäftigung bis zu einem Jahr zugelassen werden und Schüler und Studenten ausländischer Bildungseinrichtungen haben die Möglichkeit, Ferienbeschäftigungen sowie studienbezogene Fachpraktika aufzunehmen. Bis zum Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten konnte in Polen oder der Tschechischen Republik wohnenden Ausländern eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn sie in ihrem Heimatstaat keine Sozialleistungen bezogen, täglich in ihren 19
21 Abb. 4: Bevölkerung und Ausländeranteil in der EU (EU-Stand 2001) Belgien * 8,33 % Deutschland ** 8,87 % Dänemark 4,83 % Frankreich ** 5,58 % Griechenland * 1,58 % Großbritannien * 4,19 % Irland 4,05 % Italien 2,53 % Luxemburg ** Niederlande 4,18 % Portugal 2,03 % Spanien 2,28 % Österreich * 9,30 % Finnland 1,76 % Schweden * 5,37 % 34,13 % 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen Stand: 1. Januar 2001, außer: * 1. Januar 2000; ** 1. Januar 1999; *** 1. Januar 1998 Tabelle 4: Bevölkerung und Ausländeranteil in der EU (EU-Stand 2001) Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen Stand: 1. Januar 2001, außer: * 1. Januar 2000; ** 1. Januar 1999; *** 1. Januar 1998 Land Gesamt - bevölkerung davon Ausländer Anteil zum Belgien * ,33 % Deutschland ,87 % Dänemark ,83 % Frankreich ** ,58 % Griechenland ** ,58 % Großbritannien * ,19 % Irland ,05 % Italien ,53 % Luxemburg *** ,13 % Niederlande ,18 % Portugal ,03 % Spanien ,28 % Österreich * ,30 % Finnland ,76 % Schweden * ,37 % Summe ,09 % 20
22 Tabelle 5: Bevölkerung und Asylbewerberanteil in der EU (Stand 2001) Quellen: Eurostat und Statistisches Bundesamt Stand der Bevölkerungsdaten: 2001, außer: * 2000; ** 1999; *** 1998 Land Gesamt - bevölkerung * Asylbewerber 2003 Anteil der Bevölkerung Rangfolge DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Österreich * ,40 % 1. Luxemburg ** ,36 % 2. Schweden ,35 % 3. Irland ,21% 4. Belgien * ,17 % 5. Großbritannien * ,10 % 6. Frankreich ** ,10 % 7. Dänemark ,09 % 8. Niederlande ,08 % 9. Griechenland *** ,08 % 10. Deutschland ,07 % 11. Finnland ,06 % 12. Spanien ,01 % 13. Portugal ,00 % 14. Summe ,09 % Abb. 5: Asylbewerber 2003 in den Staaten der EU im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Portugal 0,00 % Spanien 0,01 % Finnland 0,06 % Deutschland 0,07 % Griechenland *** 0,08 % Niederlande 0,08 % Dänemark 0,09 % Frankreich ** 0,10 % Großbritannien * 0,10 % Belgien * 0,17 % Irland 0,21 % Schweden 0,35 % Luxemburg ** 0,36 % Österreich * 0,40 % 0,00 % 0,05 % 0,10 % 0,15 % 0,20 % 0,25 % 0,30 % 0,35 % 0,40 % Quellen: Eurostat, Statistisches Bundesamt 21
23 Tabelle 6: Asylbewerberzugänge im internationalen Vergleich, Teil 1 Quellen: bis 2003 BAFI (außer Kanada, USA, Australien = IGC); ab 2004 IGC, UNHCR EU-Staaten Stand Belgien Apr 04 Dänemark Mai 04 Deutschland Mai 04 Finnland Mai 04 Frankreich Mai 04 Griechenland Mai 04 Großbritannien Mrz 04 Irland Mai 04 Italien k. A k. A. Mai 04 Luxemburg k. A Mai 04 Niederlande Mai 04 Österreich Apr 04 Portugal Mai 04 Schweden Mai 04 Spanien Apr 04 Estland k. A. k. A. k. A. k. A Dez 03 Lettland k. A. k. A. k. A. k. A Dez 03 Litauen k. A. k. A. k. A Dez 03 Malta k. A Dez 03 Polen k. A Apr 04 1 ohne minderjährige Angehörige 2 ohne Angehörige 22
24 Tabelle 6: Asylbewerberzugänge im internationalen Vergleich, Teil 1 Quellen: bis 2003 BAFI (außer Kanada, USA, Australien = IGC); ab 2004 IGC, UNHCR EU-Staaten Stand Slowakische Republik k. A Mai 04 Slowenien k. A. k. A Mai 04 Tschechische Republik k. A Mai 04 Ungarn k. A Mai 04 Zypern k. A Dez 03 Anteil Deutschland 41,1 46,0 50,0 40,4 30,7 26,3 19,4 20,2 17,4 15,0 15,9 Weitere Staaten: Mai 04 Norwegen Mai 04 Schweiz Mai 04 Bulgarien k. A Mai 04 Rumänien k. A. k. A Mai 04 Kanada Mai 04 USA Mai 04 Australien Mai 04 DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND 23
25 1.5 Entwicklung der Zuwanderung in Deutschland seit 1950 Ausländermigration Der Zuwachs der ausländischen Bevölkerung in Deutschland nach 1945 speiste sich im Wesentlichen aus zwei Quellen: dem Arbeitskräftezuzug durch so genannte Gastarbeiter zwischen 1955 und 1973 und dem Zuzug von Flüchtlingen, der ab etwa Ende 1980 an Bedeutung zunahm. Je mehr Menschen aus diesen Gruppen nach Deutschland kamen, umso stärker entwickelte sich der Familiennachzug und entsprechend die Zahl der Ausländer, die als Kinder von Migranten bereits in Deutschland geboren wurden. Gastarbeitnehmer Mit dem so genannten Wirtschaftswunder in den fünfziger Jahren in der Bundesrepublik Deutschland wuchs auch der Bedarf an zumeist un- oder angelernten Arbeitskräften. Dieser Bedarf konnte durch das inländische Arbeitskräfteangebot nicht ausreichend gedeckt werden. In der Folge wurden daher Anwerbevereinbarungen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) abgeschlossen. Von 1955 bis 1961 nahm die ausländische Bevölkerung dadurch jedoch zunächst nur um etwa zu. Ab dem Jahr 1961 kam es bei anhaltender Konjunktur und gleichzeitigem Ende des Arbeitskräftezustroms aus der DDR (bedingt durch den Bau der Mauer ) zunehmend zu Engpässen auf dem Arbeitsmarkt. Diese Entwicklung wurde durch gleichzeitige Verkürzung der Arbeitszeiten sowie durch ein Schrumpfen der deutschen Erwerbsbevölkerung noch verstärkt. So sank zwischen 1960 und 1972 die Zahl der einheimischen Erwerbstätigen um 2,3 Millionen. Daher wurden nun vermehrt ausländische Arbeitskräfte angeworben. Waren 1960 noch 1,3 Prozent aller Erwerbstätigen Ausländer, so stieg diese Quote bis 1973 auf 11,9 Prozent. Insgesamt stieg die Erwerbstätigenzahl in diesem Zeitraum von 26,3 Millionen auf 27,7 Millionen, die einheimische Erwerbsquote sank von 1961 bis 1970 hingegen von 47,6 auf 43,7 Prozent. Diese erste Generation der angeworbenen Arbeitskräfte bestand zunächst vor allem aus allein stehenden Männern zwischen 20 und 40 Jahren, aber auch zunehmend aus Frauen, die ebenfalls ohne Familie nach Deutschland kamen. Bis in die späten sechziger Jahre waren Italiener, Spanier und Griechen am stärksten vertreten. In den folgenden Jahren dominierten zunehmend Menschen aus dem damaligen Jugoslawien und vor allem aus der Türkei nahmen türkische Staatsangehörige innerhalb der Ausländer einen Anteil von 10,7 Prozent ein (Jugoslawen 8,8 Prozent) betrug ihr Anteil bereits etwa 23 Prozent (Jugoslawen 17,7 Prozent). Schwerpunkte der Zuwanderung von Arbeitskräften waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Abb. 6: Anteil bestimmter Staatsangehöriger an allen Ausländern 100 % 80 % Polen Jugoslawien * 60 % 40 % Türkei Portugal Spanien 20 % Griechenland Italien 0 % Sonstige (*ab 2003 Serbien und Montenegro) Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen 24
26 Ursprünglich war eine befristete Zuwanderung der angeworbenen Arbeitskräfte vorgesehen. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist sollten die ausländischen Arbeitskräfte in ihre Heimatländer zurückkehren und andere an ihre Stelle treten ( Rotationsprinzip ). Ab den späten sechziger Jahren blieb eine wachsende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern jedoch dauerhaft in Deutschland. Das lag sowohl im Interesse der betroffenen Unternehmen, die die eingearbeiteten Arbeitskräfte behalten wollten, als auch der ausländischen Arbeitnehmer, die mehr und mehr ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland sahen und dauerhaft an den besseren Verdienstmöglichkeiten und der vorhandenen Infrastruktur teilhaben wollten. Der Anwerbestopp im Jahr 1973 mag zudem für viele ausländische Arbeitskräfte den Anstoß für die Entscheidung gegeben haben, längerfristig in Deutschland zu bleiben. Denn mit dem Anwerbestopp war es nicht mehr möglich, lediglich für einen begrenzten Zeitraum in die Heimat zurückzukehren, um nach einer gewissen Zeit wieder in Deutschland arbeiten zu können. Infolgedessen setzte nun ein verstärkter Familiennachzug ein bis 1979 blieb der Ausländeranteil in Deutschland stabil. Der negative Saldo von Zu- und Fortzug wurde im Wesentlichen durch eine gleichzeitig steigende Geburtenrate annähernd ausgeglichen. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Ausländer von 1973 bis 1988 nur langsam von vier Millionen auf 4,8 Millionen. Aber bereits ab 1986 stieg der Zuzug von Ausländern, vor allem aber der Saldo aus Zu- und Fortzug wieder deutlich an (Tabelle 7). DEUTSCHLAND ALS ZUWANDERUNGSLAND Tabelle 7: Zu- und Fortzüge von Ausländern Quelle: Statistisches Bundesamt Jahr Zuzug Fortzug Überschuss der Zu- und Fortzüge insgesamt davon Ausländer insgesamt davon Ausländer insgesamt davon Ausländer
27 Innerhalb von nur elf Jahren (1986 bis 1996) erhöhte sich die Zahl der Ausländer in Deutschland um 2,8 Millionen auf 7,3 Millionen Personen. Dieser starke Anstieg war nur zum Teil durch den anhaltenden Familiennachzug und die circa eine Million in Deutschland geborenen ausländischen Kinder in diesem Zeitraum zu erklären. Entscheidend war der um 1980 kurzzeitig ansteigende und ab 1985 verstärkt einsetzende Zuzug von Asylbewerbern. Zuwanderung von Flüchtlingen Asylbewerber Neben der Zuwanderung von angeworbenen Arbeitskräften und deren Familienangehörigen fand seit den fünfziger Jahren auch ein Zuzug von Asylbewerbern statt. Dieser war jedoch bis zur zweiten Hälfte der siebziger Jahre mit jährlichen Zugangszahlen um die Personen relativ unbedeutend. Die meisten Asylbewerber stammten aus den Ländern des so genannten Ostblocks. In den Jahren von 1979 und 1980 stiegen die Asylbewerberzahlen vorübergehend an. Von den Antragstellern im Jahr 1980 waren mehr als 50 Prozent türkische Staatsangehörige (Tabelle 8). Tabelle 8: Asylbewerber 1980 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt darunter: Türkei Pakistan Afghanistan Indien Sri Lanka CSSR ˇ Polen Der Anstieg steht auch im Zusammenhang mit dem Anwerbestopp für Gastarbeitnehmer, was sich an den deutlich niedrigeren Anerkennungsquoten ablesen lässt ging die Anzahl der Asylbewerber wieder auf unter Personen zurück. Ab 1984 stieg die Zahl kontinuierlich an und erreichte 1992 den historischen Höchststand von fast Seit der Asylrechtsreform von 1993 ist die Asylbewerberzahl jedoch fast stetig gesunken und erreichte Abb. 7: Asylbewerberzugänge in Deutschland seit Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 26
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