SKFM. Fachbereich Soziale Beratung. SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN UND MÄNNER e.v. SKFM e.v. Hellendahl

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1 e.v. Hellendahl

2 Die Schuldnerberatungsstelle des e.v. berät seit 1985 Familien und Alleinstehende deren Lebenssituation durch finanzielle Probleme, Verschuldung oder Überschuldung belastet ist. Seit 1999 ist die Beratungsstelle anerkannte Insolvenzberatungsstelle. e.v. Hellendahl

3 Ziel der Schuldnerberatung ist es, in scheinbar völlig verfahrenen Lebenssituationen neue Perspektiven zu entwickeln. Unsere Beratung ist ganzheitlich. Materielle Schwierigkeiten und Notlagen sind ebenso Thema wie damit häufig zusammenhängende psychische und soziale Konflikte und Belastungen. e.v. Hellendahl

4 Zuständigkeiten Die Schuldner- und Insolvenzberatung des e.v. ist zuständig für Ratsuchende, die ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben, keine Eingliederungsvereinbarung mit dem Fallmanagement des Jobcenters Düsseldorf abgeschlossen haben. e.v. Hellendahl

5 Voraussetzung für einen gelingenden Hilfeprozess ist, dass die Ratsuchenden bereit sind, aktiv an den Lösungen ihrer Probleme mitzuarbeiten. e.v. Hellendahl

6 Schuldner- und Insolvenzberatung ist kein niederschwelliges Angebot. Es ist unbedingt notwendig, dass Vereinbarungen und Termine von den Ratsuchenden eingehalten werden.

7 Verschuldung / Überschuldung Man ist überschuldet, wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen weder durch Einsatz des Einkommens, noch des Vermögens nachkommen kann.

8 Auslöser für eine Überschuldung sind: gescheiterte Selbstständigkeit unwirtschaftliches Verhalten äußere Umstände Arbeitslosigkeit Trennung/Scheidung Krankheit/Sucht Schwangerschaft

9 Arbeitsschwerpunkte Existenzsichernde Maßnahmen Entschuldungshilfen Tipps zu unterschiedlichen Fragen des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung Überprüfen von Unterlagen und Verträgen Rechtliche Überprüfung der Forderung und Abwehr ungerechtfertigter Maßnahmen Vermeidung von zwangsrechtlichen Maßnahmen e.v. Hellendahl

10 Arbeitsschwerpunkte Hilfestellung beim Umgang mit Gläubigern Erstellung von Zahlungs- und Sanierungsplänen Präventive Unterstützung und Präventionsveranstaltungen Psychosoziale Hilfen Insolvenzberatung e.v. Hellendahl

11 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Fallbeispiel: Christoffer K., 22 Jahre alt, Auszubildender, ledig, allein lebend Einkommen Ausbildungsvergütung 394 BAB 137 Kindergeld 184 Gesamt 715 Ausgaben Miete 250 Strom 60 Internet/Telefon 25 Handy 20 Ticket 60 Gesamt 415 Restbetrag: 300

12 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Forderungen: Staatsanwaltschaft Geldstrafe BTM Rheinbahnforderungen Schwarzfahren 420 Base Kontopfändung, Konto ist gesperrt Vodafone 600 Neckermann Playstation 300 Stadtwerke 150 Stromsperre angekündigt

13 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Ist die Existenz gesichert?

14 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Forderungen: Staatsanwaltschaft Geldstrafe BTM 800 Inhaftierung droht 4 Rheinbahnforderungen Schwarzfahren 420 Base Kontopfändung, Konto ist gesperrt Vodafone 600 Neckermann Playstation 300 Anzeige wegen Eingehungsbetruges droht Stadtwerke 150 Stromsperre angekündigt

15 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel 1. Kontopfändung, Konto ist gesperrt Umwandlung in P-Konto 2. Staatsanwaltschaft Ratenangebot 30 Sicherung des Einkommens auf dem Konto Vermeidung Inhaftierung 3. Stromsperre angekündigt Stromschuldenübernahme durch Wohnungsnotstelle 4. Neckermann Ratenangebot 20 Vermeidung Stromsperre Vermeidung Anzeige wegen Eingehungsbetruges

16 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Staatsanwaltschaft Geldstrafe BTM 800 Rate 30 / Monat Stadtwerke 150, Stromschuldenübernahme Wohnungsnotstelle Neckermann Playstation 300 Rate 20 / Monat 4 Rheinbahnforderungen Schwarzfahren 420 Base Vodafone 600

17 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Was geschieht mit dem Rest?

18 Entschuldungshilfen\Fallbeispiel Restforderungen: Idee eines Vergleiches: Einmalzahlung, Tilgung eines Teils der Forderung, Gläubiger verzichtet auf Restbetrag Die Eltern stellen Christoffer zu Weihnachten eine Summe von maximal zur Verfügung. Es wird ein Vergleich mit einer Tilgungsquote von ~ 40 % erreicht: Rheinbahnforderungen: 168 Base: 600 Vodafone: 240

19 Erläuterung von weiteren Arbeitsschwerpunkten

20 Arbeitsschwerpunkt/Existenzsichernde Maßnahmen Unter existenzsichernden Maßnahmen versteht man z. B.: Sicherung der Wohnung Sicherung der Energieversorgung Erstellung eines Haushaltsplanes und Budgetierung des Einkommens Sicherung des Arbeitplatzes Abwendung einer Kontopfändung weitere Schuldnerschutzmaßnahmen e.v. Hellendahl

21 Arbeitsschwerpunkt/Entschuldungshilfen Vergleich oder Ratenzahlungsvergleich Ratenzahlungsvereinbarung Stundung Niederschlagung Erlass e.v. Hellendahl

22 Arbeitsschwerpunkt/Mahnverfahren u. Zwangsvollstreckung Überprüfung von Mahnbescheiden/Vollstreckungsbescheiden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse Sachpfändung Lohn- und Gehaltspfändung Kontopfändung Eidesstattliche Versicherung

23 Arbeitsschwerpunkt/Prävention Vermittlung von Finanzkompetenz in Schulen Öffentlichkeitsarbeit

24 Weitere Fallbeispiele

25 Fallbeispiel: Einkommen: Eheleute Erna und Hubert P. 68 und 71 Jahre Schulden ca Euro (Verbraucherkredit und überzogenes Girokonto) Ausgaben: Miete 440,-- Herr P. Altersrente 1.320,-- Telefon 35,-- Frau P. Hausfrau 0,-- Versicherungen 50,-- übrig für Essen, Kleidung, Medikamente..: 357,-- pro Monat GEZ 18,-- Kreditrate 420,-- 963,-- ======

26 Fallbeispiel: Eheleute Erna P. und Hubert P. Herr P. verstirbt. Frau P. erhält die große Witwenrente in Höhe von 60 % der Altersrente des Verstorbenen 792,--.

27 Fallbeispiel: Frau Erna P. 68 Jahre Schulden ca Euro Einnahmen: Ausgaben: Witwenrente 792,-- Miete 440,- Telefon 35,- Versicherungen 50,-- GEZ 18,-- Kreditrate 420,- Verbleibendes Einkommen Minus 171,-- Die laufenden Kosten sind nicht gedeckt. Es steht kein Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung.

28 Fallbeispiel: Was konnten wir für Erna P. tun? Wohngeld beantragen Neues Konto eröffnen Kreditrate einstellen Versicherungen kündigen oder Beiträge reduzieren GEZ-Befreiung beantragen Telefonkosten durch Vertragsumstellung reduzieren

29 Fallbeispiel: Was konnten wir für Erika P. tun? Einkommen: Ausgaben: Witwenrente 792,-- Miete 440,-- Wohngeld 64,-- Telefon 35,-- Versicherungen 10,-- (gekürzt) GEZ 18,-- Kreditrate 420,-- (eingestellt) 856,-- 503,-- übrig für alles andere: 353,-- pro Monat außerdem haben wir ein Verbraucherinsolvenzverfahre n eingeleitet. Frau P. wird im Jahr 2021 schuldenfrei sein, sie ist dann 74 Jahre alt.

30 außerdem haben wir ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet. Frau P. wird im Jahr 2021 schuldenfrei sein, sie ist dann 74 Jahre alt.

31 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Fallbeispiel: Eheleute Susanne (40 Jahre) + Paul M. (42 Jahre), 2 Kinder ( Jahre) Einkommen Nettoeinkommen er (Vollz.) 2108 Nettoeinkommen sie (Teilz.) 900 Kindergeld 368 Gesamt 3376 Differenz: 1884 Ausgaben Miete 800 Strom 120 Internet/Telefon 30 Handys 80 Ticket sie 60 Tankkosten 150 KfZ Versicherung + Steuer 50 Schokotickets 32 Nachhilfe 30 Fußballverein 10 Verpflegung Schule 100 GEZ 18 Haftpflicht & Hausrat 12 Gesamt 1492

32 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Verbindlichkeiten: Restbetrag: Rate: 1. Ratenkredit, gemeinsam KfZ-Ratenkredit, gemeinsam Dispositionskredit, er Küche-Ratenkredit, er Dispositionskredit, sie übrig für Essen, Kleidung, usw (Differenz) Raten 734 / Monat gesamt: 1.150

33 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Die Eheleute trennen sich. Herr M. zieht aus. Er muss künftig Unterhalt für seine beiden Kinder zahlen. Seine Ehefrau hat auf Trennungsunterhalt verzichtet, da sie die Trennung gewünscht hatte. Die Eheleute müssen nun zwei Haushalte führen.

34 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Haushaltsübersicht Herr M. Einkommen Nettoeinkommen er (Vollz.) 2108 Gesamt 2108 Einkommen: Ausgaben: Rate Dispo Rate Küche ½ Rate Kredit ½ Rate KfZ-Kredit -125 Ausgaben Miete 400 Strom 40 Unterhalt Unterhalt Internet/Telefon 30 Handy 30 Tankkosten 150 KfZ Versicherung + Steuer 50 GEZ 18 Haftpflicht & Hausrat 10 Gesamt 1598 Gesamt Die laufenden Kosten sind nicht gedeckt. Es steht kein Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung.

35 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Haushaltsübersicht Frau M. Einkommen Nettoeinkommen sie (Teilz.) 900 Kindergeld 368 Unterhalt Unterhalt Gesamt 2138 Einkommen: Ausgaben: Rate Dispo ½ Rate Kredit ½ Rate KfZ-Kredit -125 Gesamt 411 = 4,57 pro Tag pro Person Ausgaben Miete 800 Strom 120 Internet/Telefon 30 Handys 50 GEZ 18 Haftpflicht & Hausrat 12 Schokotickets 32 Nachhilfe 30 Fußballverein 10 Verpflegung Schule 100 Gesamt 1202 Es steht zu wenig Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung.

36 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Existenzsicherung: 1.Neue Konten eröffnen, Verrechnung vermeiden 2.Zahlungsverkehr umleiten 3.Kreditraten einstellen 4.Statt Auto -> Bahnticket

37 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Haushaltsübersicht Herr M. Einkommen Nettoeinkommen er (Vollz.) 2108 Gesamt 2108 übrig für Essen, Kleidung, usw Einkommen Ausgaben 629 / Monat Ausgaben Miete 400 Strom 40 Unterhalt Unterhalt Internet/Telefon 30 Handy 30 Ticket 80 GEZ 18 Haftpflicht & Hausrat 10 Gesamt 1479

38 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Haushaltsübersicht Frau M. Einkommen Nettoeinkommen sie (Teilz.) 900 Kindergeld 368 Unterhalt Unterhalt Gesamt 2138 übrig für Essen, Kleidung, usw Einkommen Ausgaben 936 / Monat Ausgaben Miete 800 Strom 120 Internet/Telefon 30 Handys 50 GEZ 18 Haftpflicht & Hausrat 12 Schokotickets 32 Nachhilfe 30 Fußballverein 10 Verpflegung Schule 100 Gesamt 1202

39 Insolvenzberatung\Fallbeispiel Für beide Ehepartner wird eine Verbraucherinsolvenz beantragt. Frau M. hat keine pfändbaren Bezüge. Bei Herrn M. werden monatlich 177,02 an den Insolvenztreuhänder abgeführt und an die Gläubiger verteilt. Herr M. ist nach 5 Jahren schuldenfrei, Frau M. nach 6 Jahren.

40 Arbeitsschwerpunkt/Insolvenzberatung Ein Weg der Entschuldung ist die gerichtliche Schuldenregulierung mittels Verbraucherinsolvenzverfahren, an deren Ende nach drei, fünf oder sechs Jahren die Restschuldbefreiung steht. Ein gerichtliches Verfahren findet nur statt, wenn keine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern erzielt wird. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein dreistufiges Verfahren: außergerichtlicher Einigungsversuch, gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren und vereinfachtes Insolvenzverfahren Damit ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zustande kommt müssen alle Gläubiger zustimmen. Nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs kann beim zuständigen Amtsgericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Das Gericht entscheidet, ob das Verfahren eröffnet oder ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren versucht wird. e.v. Hellendahl

41 Arbeitsschwerpunkt/Insolvenzberatung Die Restschuldbefreiung wird beantragt. Liegen keine Versagungsgründe vor, kündigt das Gericht in einem Beschluss an, dass die Restschuldbefreiung erlangt werden kann, wenn der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode seinen Verpflichtungen nachkommt und nach Abschluss dieser Periode keine Gründe für die Versagung vorliegen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen: Geldstrafen, Geldbußen sowie Zwangs- und Ordnungsgelder, zinslose Darlehen, die Dritte zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt haben, Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen Unterhaltsrückstände: wenn der Unterhalt vorsätzlich nicht gewährt wurde Steuerschulden: wenn rechtskräftig wg. Steuerstraftat verurteilt. e.v. Hellendahl

42 Arbeitsschwerpunkt/Insolvenzberatung Obliegenheiten während des Verfahrens: Ererbtes Vermögen zur Hälfte an die Treuhänderin/ den Treuhänder herausgeben und jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen, eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und jede zumutbare Arbeit annehmen, keinen Gläubiger zu begünstigen. e.v. Hellendahl

43 Arbeitsschwerpunkt/Insolvenzberatung Keine Restschuldbefreiung gibt es wenn: in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Verurteilung wg. 283 bis 283c StGB mit einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erfolgte, in den letzten drei Jahren vor Antragstellung falsche schriftliche Angaben über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse im Bezug auf Kreditaufnahmen, Steuererklärungen und Sozialleistungen gemacht wurden, in den letzten drei Jahren vor Antragstellung unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen oder das Vermögen verschwendet wurde, der Schuldner den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, in den Verzeichnissen des Insolvenzantrages vorsätzliche Falschangaben gemacht wurden der Schuldner seine Erwerbsobliegenheit verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt. e.v. Hellendahl

44 Insolvenzreform 2014\Fallbeispiel Fallbeispiel: Herr Michael E., 42 Jahre alleinstehend, keine Kinder Einkommen: netto Ausgaben: Miete 450 Strom 30 Festnetz 30 Handys 20 GEZ 18 Haftpflicht 5 gesamt: 553

45 Insolvenzreform 2014\Fallbeispiel Verbindlichkeiten: Restbetrag: Rate: 1. Ratenkredit Einkommen: Ausgaben: Rate Kredit Gesamt 147 Es steht zu wenig Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung.

46 Insolvenzreform 2014\Fallbeispiel Bei Herrn E. sind 318,47 pfändbar. Zur Existenzsicherung wird die Rate eingestellt. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren wird beantragt. Nach 3 Jahren Laufzeit hat Herr E ,92 bezahlt. Er hat somit über 35% der Gesamtverschuldung sowie die Verfahrenskosten getilgt. Das Insolvenzverfahren wird somit 2017 vorzeitig beendet. Herr E. ist dann schuldenfrei.

47 Zugang 1) Telefonische Kurzberatungen Vermittlung von gezielten Informationen, um eigenständig die nächsten Schritte einleiten zu können Klärung, ob ein persönliches Gespräch notwendig ist aus der telefonischen Beratung ergibt sich die persönliche Beratung 2) Persönliche Beratungen Längerfristige-, umfassende Begleitung Unterstützung im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe Einsichtnahme in Unterlagen zur Klärung von Sachverhalten e.v. Hellendahl

48 Telefonische Erstgespräche Dienstag: 10:00 12:00 Uhr Frau tom Dieck 0211/ Herr Sonntag 0211/ Donnerstag: 15:00 17:00 Uhr Herr Krohn 0211/ Herr Küppers 0211/ Die telefonische Erstberatung ist Voraussetzung für eine persönliche Beratung. e.v. Hellendahl

49 Informationen Sekretariat: 0211/ FAX: 0211/ Leitung: Gabriele Hellendahl, Tel. 0211/ e.v. Hellendahl

50 e.v. Hellendahl

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