Erbschaftsteuerreformgesetz
|
|
- Helga Berg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Erbschaftsteuerreformgesetz Auswirkungen auf die Wertermittlungsgrundlagen - Neue und bestehende Aufgaben der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Lichte der Bewertung des Grundvermögens Dipl.-Ing. Robert Krägenbring (Vermessungsassessor) Gotha, 4. März 2009
2 Was erwartet Sie? 1. Handlungsauftrag des BVerfG Handlungsauftrag des BVerfG Gemeiner Wert? 2. Aufgaben der Gutachterausschüsse Übersicht der Aufgaben Bodenrichtwerte und erforderliche Daten 3. Bewertung des Grundvermögens 1. Systematisierung der Bewertung 2. Verfahrenspräferenzen 3. Schematisierung der Verfahren und Bezug zu den GAA 4. Fazit Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 2
3 Bedeutung der Erbschaftund Schenkungsteuer Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 3
4 Bedeutung der Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer 4,203 Quelle: BMF Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 4
5 Steueraufkommen 2008 Gesamtsteueraufkommen ca. 555 Mrd. Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ca. 4,4 Mrd. Euro entspricht ca. 0,9 % Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 5
6 Steueraufkommen in Thüringen steigender Trend Zunahme des Grundvermögens um mehr als 50 % gegenüber 2002 Quelle: [1] Thüringer Landesamt für Statistik Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 6
7 Steueraufkommen in Thüringen (2) Anteil des Grundvermögens (Thüringen) 18% 4% land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen 78% Betriebsvermögen übriges Vermögen Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer: 11,2 Mio. Euro (Thüringen 2007) Anteil des Grundvermögens: ca. 8 Mio. Euro / Jahr Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 7
8 Handlungsauftrag BVerfG Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 8
9 Auftrag der Verfassungsrichter (1) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Az 1 BvL 10/02 198: 19 Abs. 1 ErbStG ist demnach mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Denn er bestimmt einheitliche Steuersätze für alle [ ], obwohl die Vorschriften über die Ermittlung des Werts [ ] den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügen. In [ ] wesentlichen Teilbereichen [ ] werden die übertragenen Vermögenswerte nicht in Annäherung an den gemeinen Wert erfasst und zudem sowohl innerhalb einzelner als auch im Vergleich verschiedener Vermögensarten in ihrer Relation zueinander nicht realitätsgerecht in der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgebildet. Die Entscheidung des Gesetzgebers, die durch den Erwerb erhöhte finanzielle Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zu belasten, ist daher nicht belastungsgleich und nicht folgerichtig umgesetzt. Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 9
10 Auftrag der Verfassungsrichter (2) bisherig Steuerwert des Grundvermögens lediglich bei ca. 60 % des Verkehrswertes unzulässige Begünstigung des Grundvermögens bereits auf Bewertungsebene Belastungsgrundentscheidung muss für alle Vermögensarten einheitlich sein Begünstigungen, Befreiungen und Verschonungsregelungen dürfen daher erst auf der Ebene der Steuerfestsetzung erfolgen Ziel: Besteuerung in Annäherung an den gemeinen Wert dennoch typisierte und standardisierte Bewertungsverfahren Typisierungen/Vereinfachungen sind verfassungsrechtlich zulässig Die Bewertungsmethoden müssen jedoch strukturell geeignet sein, um eine Annäherung an den gemeinen Wert zu gewährleisten Vorgabe +/- 20 % um den Verkehrswert Prüfung der Bewertungsverfahren ob diese strukturell geeignet sind, dem gemeinen Wert nahezukommen Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 10
11 Gesetzliche Änderungen durch das ErbStRG Parlamentarischer Weg Frist des BVerfG: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Januar 2008 Beschluss des Bundestages vom Zustimmung des Bundesrates am Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am Verkündung im Bundesgesetzblatt zum Gesetzesänderungen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Art.1 ErbStRG Bewertungsgesetz (BewG) Art. 2 ErbStRG In-Kraft-treten am bzw. am Baugesetzbuch (BauGB) am Art. 4 ErbStRG Einkommensteuergesetz (EStG) Art. 5 ErbStRG Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 11
12 gemeiner Wert? Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 12
13 Wertbegriffe So sehen Sie Ihr Haus So sieht der Käufer Ihr Haus Ihr Haus im Wertgutachten ±20% So sieht die Bank Ihr Haus? So sieht das Finanzamt Ihr Haus Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 13
14 Wertbegriffe im Vergleich Gemeiner Wert 9 Abs. 2 BewG Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der [Stichtag 1, vgl. 11 ErbStG] im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit Berücksichtigung aller Umstände, die den Preis beeinflussen ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht berücksichtigen bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. = = = }= = = Verkehrswert 194 BauGB Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht [Stichtag] im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks [Qualität] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre ErbStG: Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 14
15 Aufgaben der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 15
16 193 BauGB Aufgaben der Gutachterausschüsse Grundlagen Gutachten (1) Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken [ ] (2) [Gutachten über Höhe der Entschädigung für Rechtsverlust oder andere Vermögensnachteile] (3) Die Gutachten haben keine bindende Wirkung [ ] (4) Eine Abschrift des Gutachtens ist dem Eigentümer zu übersenden. (5) Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. [ ] Die erforderlichen Daten im Sinne der Sätze 1 und 2 sind den zuständigen Finanzämtern für Zwecke der steuerlichen Bewertung mitzuteilen. Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 16
17 193 BauGB - Aufgaben der Gutachterausschüsse Gutachtenerstellung ( 193 I bis IV BauGB 2009) Kaufpreissammlung ( 193 V BauGB 2009) weitere Aufgaben ( 199 VI BauGB) Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke und Grundstücksteile Rechte an Grundstücken Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust sonstige Vermögensnachteile Führung Auswertung aller Verträge 1 zur Grundstücksübertragung ( 195 I) Daten der Flurbereinigungsbehörden ( 9 ThürGaaVO) Heranziehung sonstiger Daten ( 197 BauGB) 1 Übertragung von Eigentum an einem Grundstück oder Begründung eines Erbbaurechtes; unabhängig davon, ob entgeltlich (Kauf), unentgeltlich (Schenkung) oder Tausch Gotha, Zugänglichkeit Veröffentlichungspflicht (Bodenrichtwerte) ( 196 III S 1) Übermittlungspflicht (an Finanzamt) ( 196 III S 1) Auswertung Ermittlung von Bodenrichtwerten Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten Mitteilung an Finanzämter [Veröffentlichung von Marktinformationen] Auskunftspflicht ( 195 III, 196 III S 2) Gesetzestext Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform aufgrund landesrechtlicher Regelungen (z.b. in ThürGaaVO) Ortsüblicher Pachtzins gemäß 5 II BKleinG Erstellung und Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichts 17
18 193 BauGB - Aufgaben der Gutachterausschüsse Gutachtenerstellung ( 193 I bis IV BauGB 2009) Kaufpreissammlung ( 193 V BauGB 2009) weitere Aufgaben ( 199 VI BauGB) Gutachten Führung Auswertung Landesrecht Verkehrswertgutachten Auswertung Notarverträge Bodenrichtwerte Pachtzins BKleinG Erhebung sonstiger Daten Markttransparenz erforderliche Daten Entschädigungsgutachten Grundstücksmarktbericht Auskünfte Übermittlung Veröffentlichung Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform Gesetzestext 18
19 198 - Oberer Gutachterausschuss Aufgaben des oberen Gutachterausschusses sind künftig zwingend einzurichten (mindestens zentrale Geschäftsstellen) Vereinheitlichung der Richtwertermittlung Abstimmung zwischen den örtlichen Gutachterausschüssen Überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktes - örtlich geringe/keine Kaufpreise - überörtliche Märkte (Sonderimmobilien) - Ermittlung allg. Zusammenhänge zentraler Zugang zu Marktdaten Verbesserung der Datengrundlage Flächendeckung, Qualität Obergutachten für Gerichte Kontrollfunktion Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 19
20 Aufgabe 1 Bodenrichtwerte Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 20
21 196 BauGB 2009 Bodenrichtwerte 196 Abs. 1 BauGB 2009 Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen. Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 21
22 Bodenrichtwerte Der Entwurf der ImmoWertV ( 10) konkretisiert hier: Darzustellen sind [bei baureifen Grundstücken]: der Entwicklungszustand (z.b. baureifes Land, werdendes Bauland) die Art der Nutzung das Maß der baulichen Nutzung der erschließungsbeitragsrechtliche Zustand die Grundstücksgröße Abweichung der Bodenwerte der einzelnen Grundstücke innerhalb einer Richtwertzone < ± 30 % geeignete Bodenrichtwerte Beispiel: BORIS.NRW Beispiel: Bodenrichtwertkarte Thüringen Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 22
23 Beispiel Bodenrichtwertkarte Quelle: BORIS.NRW Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 23
24 Ausschnitt einer (zonalen) Bodenrichtwertkarte Nr. der Richtwertzone Bodenrichtwert /m² wertrelevante Merkmale Quelle: TLVermGeo Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 24
25 Aufgabe 2 erforderliche Daten Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 25
26 Ableitung erforderlicher Daten 193 BauGB Aufgaben der Gutachterausschüsse (5) [ ] Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören insbesondere 1. Kapitalisierungszinssätze, mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (Liegenschaftszinssätze), für die verschiedenen Grundstücksarten, insbesondere Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, 2. Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt (Sachwertfaktoren), insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser, 3. Umrechnungskoeffizienten für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung und 4. Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor). Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 26
27 Bewertungssystematik Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 27
28 Systematisierung des Grundbesitzes Grundbesitz 12 (3) ErbStG land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen Betriebsvermögen Zurechnung zum Grundvermögen? 159 BewG ja Bewertungsvorschriften des Grundvermögens BewG 2009 ja Betriebsgrundstücke? 99 (1) Nr. 1 BewG Grund und Boden, Gebäude, sonst. Bestandteile und Zubehör Erbbaurecht Wohnungs- und Teileigentum Wohnungserbbaurecht/Teilerbbaurecht Gebäude auf fremdem Grund und Boden Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 28
29 Systematik der Bewertung des Grundvermögens Bewertungsgesetz BewG 2009 Zweiter Teil, 6. Abschnitt, Kapitel C unbebaute Grundstücke ( 178, 179) bebaute Grundstücke ( ) Sonderfälle ( ) Abhängig von Grundstücksart ( 181, 182) Erbbaurecht/ Erbbaugrundstück Grundstücke im Zustand der Bebauung Bodenrichtwerte ( 179) Vergleichswert ( 183) Ertragswert ( ) Sachwert ( ) Gebäude auf fremden Grund und Boden Werte vergleichbarer Flächen ( 179 S 4) Gebäude des Zivilschutzes Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 29
30 Grundstücksarten 181 BewG BewG 181 Grundstücksarten Abs. (2) Ein- und Zweifamilienhäuser EFH/ZFH bis zu zwei Wohnungen kein Wohnungseigentum Mitbenutzung zu anderen Zwecken nur untergeordnet (3) Mietwohngrundstücke zu mehr als 80% Wohnzwecken dienend kein EFH/ZFH oder Wohnungseigentum (4) (5) Wohnungs- und Teileigentum Sondereigentum - an einer Wohnung (Wohnungseigentum) oder - an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) Miteigentum an gemeinschaftlichem Eigentum (6) Geschäftsgrundstücke zu mehr als 80% betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienend kein Teileigentum (7) (8) gemischt genutzte Grundstücke sonstige bebaute Grundstücke dienen Wohnzwecken und betrieblichen Zwecken kein EFH/ZFH oder Wohnungs-/Teileigentum Der Rest Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 30
31 Präferenz der Bewertungsverfahren 183 BewG Grundstücksart bis 2008 Primärverfahren ab 2009 Ersatz-Verfahren Ein- und Zweifamilienhäuser EFH/ZFH E V S Mietwohngrundstücke E E??? Wohnungs- und Teileigentum E V S Geschäftsgrundstücke E/S E S gemischt genutzte Grundstücke E/S E S sonstige bebaute Grundstücke E/S S??? V Vergleichswertverfahren E Ertragswertverfahren S - Sachwertverfahren Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 31
32 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gesetzlich geregelte Öffnungsklausel ( 198 BewG 2009) aufgrund des höheren Wertniveaus größere Bedeutung Nachweislast bei Steuerpflichtigen Vorschriften der (Immo)WertV gelten für den Nachweis! grundsätzlich frei in der Wahl der Mittel: Gutachten eines Grundstückssachverständigen Gutachten des Gutachterausschusses Kaufpreis (des selben Grundstücks) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (i.d.r. bis zu einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt) freie Würdigung des Beweismittels durch das Finanzamt u.a. Plausibilitätsprüfung, gewöhnlicher Geschäftsverkehr? Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 32
33 Systematik der Wertermittlung Verkehrswertermittlung Steuerliche Bewertung objektbezogen vollständige und zutreffende Beschreibung der wertrelevanten Merkmale Qualitätsbestimmung (Lage, Nutzbarkeit, Beschaffenheit) objektbezogen typisiert objekt- und methodenbezogen Daten der Gutachterausschüsse oder individuelle Ermittlung Wertermittlungsgrundlagen (Bodenrichtwerte, erforderliche Daten, Mieten) Daten der Gutachterausschüsse alternativ gesetzlich fixierte Daten!! Typisierung abhängig von Objektart Wertbildungsprozesse auf dem Markt Datengrundlage Begründung der Methodenwahl normierte Verfahren (WertV) und nicht normierte Verfahren möglich Würdigung der angewendeten Methode(n) Anpassung an den Grundstücksmarkt Methodenwahl (VW, EW, SW, sonstige) Wertbemessung abhängig von Objektart gesetzlich vorgeschrieben klare Verfahrenspräferenzen keine Wahlmöglichkeit typisierte, normierte Verfahren Anpassung an den Grundstücksmarkt nur bedingt Verkehrswert Annäherung an den gemeinen Wert?? Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 33
34 unbebaute Grundstücke Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 34
35 Unbebaute Grundstücke, Bodenwert Bodenrichtwert BRW x Grundstücksfläche! Qualitätsanpassung = Bodenwert Bodenwertermittlung 179 BewG entspricht methodisch der WertV - grundsätzlich der zuletzt (turnusmäßig) ermittelte Bodenrichtwert maßgebend - alternativ Bodenwert aus vergleichbaren Flächen ableiten, sofern kein Richtwert nach 196 BauGB vorliegt - BRW darf keine Preisspanne sein - Erleichterung für die Finanzämter da zonale BRW flächendeckend bisheriger Abschlag von 20 % entfällt! Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 35
36 Behandlung von Qualitätsunterschieden Anpassung des Bodenrichtwertes bei Abweichungen der wertrelevanten Eigenschaften (Qualität) des Grundstücks vom Bodenrichtwert Entwicklungsstufe des Bodens Bodenrichtwerte auch für werdendes Bauland und landwirtschaftliche Flächen alternativ bisherige Vorgehensweise prozentuale Abschläge vom Bodenrichtwert Grundstücksgröße GZF-Unterschiede Selbstständig verwertbare Teilfläche oder GFZ-Anpassung? Anpassung mittels Umrechnungskoeffizienten Anwendung nur, wenn örtlich (vom GAA) ermittelt! (Urteil BFH v Az. II R 21/02) Rückgriff auf Anlage 11 der WertR2006 verbietet sich daher Abweichend Urteil BFH v Az. II R 01/04 Anderweitige Berücksichtigung (z.b. Aufteilung in Vorder-/Hinterland)! Erschließungsbeitragsr. Zustand Auskünfte bei Kommunen oder Gutachterausschüssen Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 36
37 Grundstücke mit Übertiefe selbstständig verwertbare Teilfläche BW = BRW x (F TF1 + F TF2 ) X X ggf. Teilungskosten, Wertminderungen etc. keine selbstständig verwertbare Teilfläche BW = F x BRW x K K z.b. GFZ-Anpassung Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 37
38 Grundstücke mit Überbreite BW = BRW x (F TF1 + F TF2 ) X X ggf. Teilungskosten, Wertminderungen etc. selbstständig verwertbare Teilfläche Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 38
39 Grundstücke mit Überbreite durchschnittliches Grundstück keine selbstständig verwertbare Teilfläche BW = F x BRW x K K z.b. GFZ-Anpassung Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 39
40 Vergleichswertverfahren 183 BewG Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 40
41 Vergleichswertverfahren 183 BewG 2009 Vergleichswertverfahren unmittelbar mittelbar Vergleichsgrundstücke stimmen in allen wertbeeinflussenden Merkmalen (hinreichend) überein (Kaufpreis des selben Grundstücks) Vergleichsgrundstücke wertbeeinflussende Merkmale stimmen hinreichend überein Z.B. Wohnfläche differiert ggf. Anpassung von Qualitätsunterschieden ausreichende Anzahl Vergleichsfaktoren wertbeeinflussende Merkmale stimmen hinreichend überein ggf. Anpassung von Qualitätsunterschieden Ausnahmefall Regelfall 183 Abs. 1 BewG 2009 Alternative (Immobilienrichtwerte) 183 Abs. 2 BewG 2009 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 41
42 Vergleichswertverfahren BewG 2009 Kaufpreise von Vergleichsgrundstücken 183 I BewG 183 II BewG Kaufpreis pro Bezugseinheit (Vergleichspreise) (geeigneter) Vergleichsfaktor Mittelbildung = Vergleichswert pro Bezugseinheit ggf. Qualitätsanpassung x x statistische Ermittlung des Mittelwertes Vervielfachung mit Bezugseinheit = Vervielfachung mit Bezugseinheit = Vergleichswert Vergleichswert Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 42
43 Vergleichswertverfahren BewG 2009 Das neue Vergleichswertverfahren ( 183 BewG 2009): - entspricht dem Vergleichswertverfahren der (Immo)WertV - zu klären: - ausreichende Anzahl: keine wesentliche Genauigkeitsverbesserung bei mehr als 10 Werten - mittl. Fehler Einzelwert - mittl. Fehler Mittelwert - hinreichend übereinstimmend: - Lage, Nutzbarkeit - Bodenwertniveau, Grundstücksgestalt - Gebäudeart, Alter des Gebäudes (Baujahr), Zustand Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 43
44 Beispielrechnung Wohnungseigentum Ermittlung des Gebäudefaktors GF i = Kaufpreis i Berechnung Steuerwert Bezugseinheit i Kaufdatum Straße Baujahr Kaufpreis Wohnfl. Etage Gebäudefaktor GF i m² /m² /m² R-Str OG R-Str OG R-Str OG E-Str. 4/ OG E-Str. 6a OG E-Str. 4/ OG H-Str OG M-Str OG E-Str OG V-Str OG W-Str OG Mittelwert Mittelwert Standardabw. 29% Standardabw. 19% 9% Ausschlussgrenzen +30% % 1767 Erbfall Hildegard M. R-Str. 22 Eigentumswohnung 2. Obergeschoss 73 m² Wohnfläche Baujahr 1994 Vergleichswert = Bezugsgröße x GF Wohnfläche 73 m² Gebäudefaktor x /m² Vergleichswert = Verfahrenspräferenz Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 44
45 Vergleichswertverfahren BewG 2009 Ist das Vergleichswertverfahren geeignet? Nachteile: Kaufpreise von Vergleichsgrundstücken müssen vorhanden sein ausreichende Anzahl hinreichend vergleichbar Vergleichsfaktoren (Immobilienrichtwerte) müssen geeignet sein differenziert nach den wertbeeinflussenden Merkmalen hohe Sachkunde notwendig Vorteile: anschauliches und plausibles Verfahren führt (bei sachgerechter Anwendung) direkt zum Verkehrswert Vergleichswertverfahren geeignet zur Annäherung an den gemeinen Wert Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 45
46 Ertragswertverfahren BewG 2009 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 46
47 Ertragswertverfahren BewG 2009 vereinbarte Jahresmiete NKM x Vervielfältiger V 12,5 - Alterswertminderung AWM 0,5% / Jahr max. 25 % = Bodenwert BW Bodenanteil + Jahresrohertrag NKM - Bewirtschaftungskosten BWK - Bodenwertverzinsung BW x LGZ x Vervielfältiger V = f(lgz, RND) = Gebäudeanteil Ertragswert bis 2008 ab 2009 Ertragswert Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 47
48 Ertragswertverfahren BewG 2009 Das neue Ertragswertverfahren ( BewG 2009): - entspricht dem (allgemeinen) Ertragswertverfahren der (Immo)WertV - bisherige Pauschalisierung fällt weg! - Typisierungen: - pauschale Gesamtnutzungsdauern (GND) der Objektarten (Anlage 22 BewG) - Kappung der Restnutzungsdauer nach unten mind. 30 % der jeweiligen GND ( 185 III S 5) - subsidiäre Anwendung der Liegenschaftszinssätze (LGZ) und der Bewirtschaftungskosten (BWK) aus BewG ( 188 II S 2) - bei Liquidationsobjekten mind. Bodenwert ( 184 III S 2) ist marktnah, wenn vom örtlichen Gutachterausschuss abgeleitete Liegenschaftszinssätze (LGZ) vorliegen! Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 48
49 Einfluss des Liegenschaftszinssatzes Einfluss des Liegenschaftszinssatzes 5 % lt. BewG RND 60 jahre 40 Jahre 25 Jahre Beispiel: Mietwohngrundstück Mehrfamilienhaus Grundstück 500 m² Bodenrichtwert 200 /m² Ertragswert [ ] % Wohneinheiten 6 x 70 m² Nettokaltmiete 6 /m² WF ,25 4,5 4,75 5 5,25 5,5 5,75 6 Liegenschaftszinssatz [%] 10% Der Liegenschaftszinssatz ist der Marktanpassungsfaktor im Ertragswertverfahren Ableitung aus Kaufpreisen Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 49
50 Einfluss des Liegenschaftszinssatzes Quelle: Grundstücksmarktbericht Dresden 2008 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 50
51 Einfluss des Liegenschaftszinssatzes Vergleich Ertragswertverfahren Beispiel: Mietwohngrundstück Mehrfamilienhaus Ertragswert [ ] Berechnungsverfahren neu LGS 4% neu LGS 5% EW bisher Grundstück 500 m² Bodenrichtwert 200 /m² Wohneinheiten 6 x 70 m² Nettokaltmiete 6 /m² WF neu LGS 6% Restnutzungsdauer [Jahre] Beispielrechnung alt - neu Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 51
52 Beispiel Ertragswertverfahren BewG 2009 Beispiel: Mietwohngrundstück Mehrfamilienhaus Grundstück 500 m² Bodenrichtwert 200 /m² bisher Jahreskaltmiete (Rohertrag) Vervielfältiger x 12, /Jahr = Alterswertminderung 40 Jahre x 0,5 % = 20 % Ertragswert = Wohneinheiten 6 x 70 m² Nettokaltmiete 6 /m² WF Baujahr 1910 Restnutzungsdauer 40 Jahre ab 2009 Jahreskaltmiete (Rohertrag) /Jahr Bewirtschaftungskosten 23% /Jahr Reinertrag = /Jahr Bodenwertverzinsung /Jahr BW x LGZ, LGZ = 5% Gebäudereinertrag = /Jahr Vervielfältiger x 17,16 LGZ = 5%, RND = 40 Gebäudeertragswert = Bodenwert Ertragswert = Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 52
53 Modifizierte Restnutzungsdauer Verlängerung der Restnutzungsdauer - Modernisierungen u.ä. verlängern die (wirtschaftliche) Nutzbarkeit Ableitung einer modifizierten Restnutzungsdauer mittels Punktraster Quelle: Sprengnetter, Arbeitsmaterialien /2 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 53
54 Ertragswertverfahren BewG 2009 Berücksichtigung übergroßer Grundstücke Prüfung auf selbstständig verwertbare Teilfläche Teilfläche bei Verzinsungsbetrag des Bodens nicht berücksichtigen! ( 183 II S 3 BewG) Exkurs Ertragswertverfahren Exkurs Grundstücke mit Übergröße Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 54
55 Ertragswertverfahren BewG 2009 Ist das Ertragswertverfahren geeignet? Vorteile: starke Anlehnung an Verfahren nach WertV Marktnähe bei Verwendung der vom GAA abgeleiteten Liegenschaftszinssätze liefert (erwartungsgemäß) höhere Werte Problematisch: detaillierte und geeignete Liegenschaftszinssätze notwendig Aufgabe der GAA Liquidationsobjekte werden wahrscheinlich zu hoch bewertet Mietansatz (Nachhaltigkeit der vereinbarten Mieten) Ertragswertverfahren geeignet zur Annäherung an den gemeinen Wert Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 55
56 Sachwertverfahren BewG 2009 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 56
57 Sachwertverfahren BewG 2009 Regelherstellungskosten RHK 2007 x Brutto-Grundfläche BGF = BewG 2009 Bodenrichtwert BRW x Grundstücksfläche = Gebäuderegelherstellungswert - Alterswertwinderung f(gnd, RND) max. 60% Gebäude(sach)wert + Bodenwert vorläufiger Sachwert x Anpassung an den gemeinen Wert ( 189 III S 2) Wertzahl (Sachwertfaktor) = Sachwert Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 57
58 Bruttogrundfläche DIN 277: Bereich a: Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. Bereich b: Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. Bereich c: Nicht überdeckte Bereiche. Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 58
59 Sachwertverfahren BewG 2009 Das neue Sachwertverfahren ( BewG 2009): - entspricht grundsätzlich dem Sachwertverfahren der WertV - Ziel: Annäherung an den gemeinen Wert durch Sachwertfaktoren der GAA - Typisierungen: - Generalisierte Regelherstellungskosten - pauschale Gesamtnutzungsdauern (GND) der Objektarten (Anlage 22 BewG) - Lineare Alterswertminderung - Kappung der Alterswertminderung nach unten max. 60 % Minderung bzw. mind. 40 % des vorläufigen Sachwertes ( 190 II S 4) - subsidiäre Anwendung der Wertzahlen aus BewG ( 191 II) strukturelle Geeignetheit zur Annäherung an den gemeinen Wert? Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 59
60 Regelherstellungskosten RHK 2007 abgeleitet aus gewöhnlichen Herstellungskosten (NHK) + Fortschreibung (BPI) Gebäudeklasse zusammengefasst Nebenkosten eingerechnet Angaben beziehen sich auf /m² Bruttogrundfläche (BGF) gegliedert nach Ausstattungsstandard und Baujahr Standard-Tabelle inhaltlich identisch mit NHK 2000 kritisch: Standardeinstufung bei den NHK 2005 Fortschreibung durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) Quelle: Anlage 24 BewG 2009 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 60
61 Ausstattungsstandard NHK 2000 RHK Tabellen NHK 2000 und RHK 2007 inhaltlich identisch außer: stark gehoben wird zu gehoben Kappung der Werte für Luxusobjekte Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 61
62 Annäherung an den gemeinen Wert? Warum ist der vorläufige Sachwert mit einer Wertzahl zu korrigieren? RHK sind Durchschnittswerte keinerlei Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (auf dem Markt der Bauleistungen) Alterswertminderung ist nur ein Modell vorläufiger Sachwert ist daher nur ein Modellwert Preisniveau ergibt sich aus Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage Korrekturfaktor zwischen Modellwert und Preisniveau notwendig Wertzahl Ableitung aus Kaufpreisen geeigneter Vergleichsgrundstücke durch GAA Ermittlung durch Umkehrung des Sachwertverfahrens für Vergleichsgrundstücke Modell: meist NHK 2000 (2005) und Alterswertminderung nach Ross aber Ableitung und Bewertung stets im selben Modell (Herstellungskosten, Alterswertminderung) Kritisch? Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 62
63 Modellinkonsistenz Sachwertverfahren vorläufiger Sachwert vorläufiger Sachwert - Modellvergleich RHK NHK NHK Baujahr Beispiel: Einfamilienhaus freistehend unterkellert, 2-geschossig Dachgeschoss ausgebaut Zustand durchschnittlich mittlerer Standard Grundstück 500 m² Bodenrichtwert 100 /m² Bruttogrundfläche 250 m² Beispielrechnung EFH alt-neu Beispielrechnung Eigentumswohnung Verfahrenspräferenz Abweichung führt zu modellbedingtem Fehler Abweichung teilweise > 20 % Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 63
64 Beispiel Sachwertverfahren BewG 2009 Beispiel: Einfamilienhaus freistehend unterkellert, 2-geschossig Dachgeschoss ausgebaut Zustand durchschnittlich mittlerer Standard bisher Übliche Jahresmiete /Jahr Vervielfältiger x 12,5 = Alterswertminderung 40 Jahre x 0,5 % = 20 % = Zuschlag 20 % Ertragswert = Baujahr 1969 Grundstück 500 m² Bodenrichtwert 100 /m² Bruttogrundfläche 250 m² Wohnfläche 140 m² Mietansatz 6 / m² WF ab 2009 Regelherstellungskosten RHK 2007 GKL 1.11, BJK Bruttogrundfläche BGF x 250 m² Gebäuderegelherstellungswert = Alterswertminderung - 50% GND = 80 J, RND = 40 J Gebäudesachwert = Bodenwert Vorläufiger Sachwert = Wertzahl (nach Anlage 25) x 1,0 720 /m² BGF Sachwert = Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 64
65 Vergleichswertverfahren Sachwertverfahren Beispiel: Eigentumswohnung Befindet sich in Mehrfamilienhaus Anzahl Wohnungen 16 Lage: R-Str. 22 Etage: 2. OG Wohnfläche 73 m² Baujahr 1994 Grundstück 800 m² Bodenwert 150 /m² Ausstattung mittel Vorrang: Vergleichswertverfahren Wohnfläche 73 m² Gebäudefaktor x /m² Vergleichswert Nachrang: Sachwertverfahren Regelherstellungskosten RHK 2007 GKL 2.11, BJK BGF = 1,55 x Wohnfläche x 113 m² Gebäuderegelherstellungswert = Alterswertminderung - 18,75% GND = 80 J, RND = 65 J Gebäudesachwert = Bodenwertanteil = 1/16 von 800m² Vorläufiger Sachwert = Wertzahl (nach Anlage 25) x 1,1 Sachwert /m² BGF Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 65
66 Sachwertverfahren BewG 2009 Ist das Sachwertverfahren geeignet? Vorteile: schematische Vorgehensweise basiert auf genormten Ausgangsgrößen (BGF) Problematisch: Subsidiäre Anwendung der im BewG fixierten Wertzahlen regelmäßige Verfehlung des gemeinen Wertes Ausstattungsstandard muss ermittelt werden Anwendung der vom GAA abgeleiteten Wertzahlen (Sachwertfaktoren) Modellbruch Sachwertverfahren hat strukturelle Schwäche Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 66
67 Fazit Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 67
68 FAZIT Auftrag des Bundesverfassungsgericht erfüllt? grundsätzlich ja Verfahren an klassische Wertermittlung angelehnt Einzelfragen zu Verfahrensweisen (Modellbrüche, Wertansätze etc.) näher untersuchen Kontakt mit Gutachterausschüssen suchen! Gutachterausschusswesen Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages! bessere personelle und materielle Ausstattung der Geschäftsstellen der GAA Unterstützung durch den oberen Gutachterausschuss Datengrundlage Ableitung geeigneter Daten; Qualitätsangaben (Stichprobe, Streubreite etc.) Abstimmung zw. FA und GAA zu den benötigten Daten und den Modellen Klärung der Vorgaben für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 68
69 Haben Sie Fragen? Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 69
70 Einige Quellen [1] Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen 2007; Statistischer Bericht; Thüringer Landesamt für Statistik; 2008 [2] Beschluss des BVerfG Erbschaftsteuer, Az 1 BvL 10/02 vom [3] Erbschaftsteuerreform Gewinner sind die Gutachter; Kierig, Jochem; immobilien & bewerten; 04/2008 [4] Die geplante erbschaftsteuerliche Bewertung bebauter Grundstücke in Anlehnung an die WertV; Wiebke, B.; Prof. Dr. Maiterth, R.; Finanzrundschau 15/2008 [5] Neues Erbschaftsteuergesetz - Synopse des alten und des neuen Rechts; DNotI Deutsches Notarinstitut; Stand [6] Die neue Bewertung des Grundbesitzes nach dem Erbschaftsteuerreformgesetzes, Kommentar; Drosdzol/Stemmler; Sprengnetter GmbH, 2009 [7] Begründung zum Gesetzentwurf ErbStRG, BT-Drucksache 4/08 Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 70
71 Kontaktdaten des Verfassers Dipl.-Ing. Robert Krägenbring Vermessungsassessor Technische Universität Dresden - Geodätisches Institut - Professur für Bodenordnung und Bodenwirtschaft Dresden Telefon: robert.kraegenbring@tu-dresden.de Gotha, Robert Krägenbring - DVW Thüringen - Fortbildung 1/ Erbschaftsteuerreform 71
erstellt durch : Dr. Gütter/Busse Grundbesitzwerte
e Ermittlung von en bebauter Grundstücke zum Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer F. 1 - Pauschalansätze versus Marktdaten - Dr. Kornelius Gütter, Dipl. agr., ö.b.sv Jan Eike Busse, StB/RA/FAfStR
MehrMarkttransparenz für den Bürger oder Dienstleister für den Fiskus
Markttransparenz für den Bürger oder Dienstleister für den Fiskus - Welche Aufgaben haben die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte? Dipl.-Ing. Robert Krägenbring (Vermessungsassessor) Gotha, 26. Januar
MehrZeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Gemeinsame Arbeitstagung der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen in Hessen Alsfeld, 30.09.2010
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz ErbStRG) Vom...
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz ErbStRG) Vom... Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
MehrBewertung von Resthöfen aus praktischer Sicht
Referat anlässlich der Informationsveranstaltung und Netzwerkbildung für Regionalleiter der Agrarboden GmbH & Co. KG Freitag, 18. Juni 2010, 14.00 Uhr Referent: Nico Wolbring von der Landwirtschaftkammer
Mehr- kurze Vorstellung Herbert Schlatt
10. Die neue Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts Ertragswert-Richtlinie (EW-RL) vom 12.11.2015 - kurze Vorstellung Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter
MehrBewertung von Auslandsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem BewG i. d. F. des ErbStRG
Bewertung von Auslandsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem BewG i. d. F. des ErbStRG StB Dipl.-Kfm., MITax PwC Agenda 1. Einleitung 2. Auslandsvermögen 3. Bewertung von ausländischen
MehrEnergetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln?
Energetische Bewertung von Immobilien welche Wertsteigerung lässt sich ermitteln? Berlin, 06. Juni 2013 Falk Rüdiger Geschäftsführer der RB IMMO-EXPERTISE GmbH Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC
Mehrvom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G1990 Jahrgang 58 Ausgegeben am Sonnabend, dem 10. Juni 2006 Nummer 108a vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Vom 1. März 2006
MehrLiegenschaftszinssatz 2012 für Mehrfamilienhäuser
Berichte zum Grundstücksmarkt Heft 1 Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet der Kreisfreien Stadt Erfurt NORDHAUSEN EICHSFELD KYFFHÄUSERKREIS UNSTRUT- HAINICH-KREIS SÖMMERDA EISENACH WARTBURG-
MehrErbschaftsteuerreform
Erbschaftsteuerreform Die individualisierte Pauschalierung oder Die Bewertung von selbstgenutzten oder vermieteten Grundstücken zu Wohnzwecken 55. Sachverständigen- und Berater- Fachtagung des HLBS Göttingen,
MehrVERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.
VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Hauptstraße 29 53844 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 27. Juli 2016 Verfasser: youvalue GmbH Lambertusstraße 70 53844 Troisdorf Zusammenfassung
Mehr12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz
Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! (+49) 040-41 91 58 80 nachlassverwaltungen@bernd-clasen.de 12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz (1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis
MehrSPRENGNE Immobilienbewertung. Sprengnetter / Kierig. ImmoWertV. Das neue Wertermittlungsrecht - Kommentar zur Immobilienwertermittlungsverordnung
SPRENGNE Immobilienbewertung ER Sprengnetter / Kierig ImmoWertV Das neue Wertermittlungsrecht - Kommentar zur Immobilienwertermittlungsverordnung 1 Vorwort, Ziele des Kommentars 10 2 Rechtsgrundlage der
MehrVerordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 27. Mai 2010 639 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung
MehrVerkehrswertermittlung
Seite 1 von 1 Seiten Verkehrswertermittlung 1. Allgemeine Angaben zum Bewertungsobjekt: Bewertungsobjekt: Wohnhaus am Campingplatz Straße / Hausnummer: Stettiner Str.12 Postleitzahl / Ort: 34621 Frielendorf
MehrErgänzungs-/Ersatztatbestände ( 7 ErbStG)
Ergänzungs-/Ersatztatbestände ( 7 ErbStG) Entstehung eines Gesamtguts bei Ehegatten (I Nr. 4) Surrogate/Abfindungen für den Verzicht auf eine erbrechtliche Position schon zu Lebzeiten (I Nr. 5) Gesellschaftsrechtliche
MehrBewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo
Bewertungsgrundlagen g g für die Besteuerung Workshop am 10.05.2012 in Valjevo Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München
MehrDie geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien
Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien Folie 1 Zu meiner Person: - Studium der Architektur in München (TU) - Tätigkeit im Architektur- und Bauträgerbereich
MehrDr. Geppert Immobilienbewertung
Synopse WertV / ImmoWertV (Entwurf gemäß Kabinettsbeschluss vom 1.4.2009) (Diese Synopse basiert auf der zum v.g. Beschluss herausgegebenen Bundesrats-Drucksache. Die Synopse ist nach den Inhalten der
MehrGutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen Daten für die Wertermittlung (Stichtag )
Gutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen Daten für die Wertermittlung (Stichtag 31.12.2016) Der Gutachterausschuss von Leinfelden-Echterdingen hat zum Stichtag 31.12.2016 die im Folgenden dargestellten
MehrVermessungsingenieurtag der Hochschule für Technik Stuttgart. Wertermittlung
Wertermittlung - Aktuelle Entwicklungen - 1 Entwicklungen seit 2009 & Ausblick Änderung BewG und BauGB durch Erbschaftssteuerreform Änderung H OAI Inkrafttreten ImmoWertV Richtlinie zur Ermi von Bodenri
MehrImmobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG
Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Dipl.-Ing. Dipl.-Immobilien-Ök. Jürgen Jacoby Inhaltsverzeichnis 1 Volltext Immobilienbewertung gem. BewG und
MehrErster Teil Anwendungsbereich, allgemeine Verfahrensgrundsätze und Begriffsbestimmungen. Anwendungsbereich
Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) vom 6.12.1988 (BGBl. I 1988, S. 2209) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur
MehrBenjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG
Eheleute x Benjamin Nolte Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie) Hubertusstraße 38 32429 Minden Telefon: +49(0)151-165 Internet: www.immobilienbewertung.haus Email: info@immobilienbewertung.haus
MehrVergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen
Wilfried Mannek Profi-Handbuch Wertermittlung von Immobilien Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert Hilfen für Kauf, Verkauf, Erbfolge und Steuer Gutachten kontrollieren und professionell erstellen 10.,
MehrBewertung von Hofstellen in Baden- Württemberg und Niedersachsen Transparenz und Qualität der Datengrundlage in den beiden Bundesländern
Bewertung von Hofstellen in Baden- Württemberg und Niedersachsen Transparenz und Qualität der Datengrundlage in den beiden Bundesländern Arbeitstagung der Sachverständigen im Landesverband anlässlich der
MehrAktuelle Änderungen im grundstücksbezogenen
Dr. jur. Wolf-Dietrich Drosdzol, Bundesfinanzakademie, Bonn Aktuelle Änderungen im grundstücksbezogenen Steuerrecht Vortrag zum 18. Jahreskongress "Immobilienbewertung" vom 14. bis 16. Januar 2010 in Fulda
MehrStudienbrief MARKTWERTERMITTLUNG. PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON. 4. Auflage. Stand: März 2015
Stand: März 2015 Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON 4. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller
Mehr1 Der Grundstücksmarkt in Kürze Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7
Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze... 5 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes... 6 3 Rahmendaten zum Grundstücksmarkt... 7 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen... 7 3.2
MehrImmobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?
8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung
MehrÜbertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?
Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche
MehrInhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8
Grundstücksmarktbericht 2013 LGLN Regionaldirektion Lüneburg Inhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8 3 RAHMENDATEN ZUM GRUNDSTÜCKSMARKT 9 3.1
MehrVerordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)
Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) vom 6. Dezember 1988 (BGBl. 1 S. 2209), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des
Mehrim Rahmen von Erbschaft und Kriterien für die Einholung eines
Niedriger gemeiner Wert im Rahmen von Erbschaft und Schenkung Kriterien für die Einholung eines Gutachtens Landesverbandstagung am 16.03.2017 in Walsrode F. 1 Systematik der Grundbesitzwerte im BewG Wirtschaftsteil
MehrSensitivitätsanalyse zur Verkehrs Wertermittlung von Grundstücken
INSTITUT FÜR STÄDTEBAU, BODENORDNUNG UND KULTURTECHNIK Sensitivitätsanalyse zur Verkehrs Wertermittlung von Grundstücken Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) der
MehrErläuterungen zu den Bodenrichtwerten
1. Gesetzliche Grundlagen Die Bodenrichtwerte für den Kreis Pinneberg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte gemäß 196 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
Mehrhsp immowert Ermittlung
hsp immowert Ermittlung Steuerliche Wertermittlung über den Grundbesitzwert gemäß 189-191 Bewertungsgesetz des Objekts Bahnhofstr. 900, 98765 Westersund Einfamilienreihenhaus Objektfoto Grundbesitzwert:
MehrKommunale Wertermittlung 4/2016
Stadtvermessungsamt Frankfurt a.m., 11.03.2016 Kommunale Bewertungen Tel.: 3 33 27 62.51/12-4/2016 He Stadtplanungsamt 61.S Kommunale Wertermittlung 4/2016 Bewertungsobjekt: Niddastraße 57, Frankfurt Bewertungsauftrag:
MehrBewertung von Grundbesitz. für Zwecke der Erbschafter und Schenkungsteuer
Bewertung von Grundbesitz 1 Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschafter und Schenkungsteuer 1. Allgemeines Unter den Begriff des inländischen Grundbesitzes sind nach 19 BewG zu fassen: Betriebe
MehrDie ImmoWertV in der Praxis
Die ImmoWertV in der Praxis für Gutachterausschüsse und Sachverständige sowie ihre Auftraggeber, Träger und Verbände Bearbeitet von Jörn Freise 1. Auflage 2016. Buch. XII, 279 S. Softcover ISBN 978 3 17
MehrInhaltsverzeichnis 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8
Inhaltsverzeichnis 1 DER GRUNDSTÜCKSMARKT IN KÜRZE 7 2 ZIELSETZUNG DES GRUNDSTÜCKSMARKTBERICHTES 8 3 RAHMENDATEN ZUM GRUNDSTÜCKSMARKT 9 3.1 Berichtsgebiet, regionale Rahmenbedingungen 9 4 ÜBERSICHT ÜBER
Mehr11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien
Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz
MehrErbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien
MehrGrundstücksmarktbericht 2013
Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundstücksmarkt in Kürze...5 1.1 Stadt Oldenburg...5 1.2...5 1.3 Landkreis Ammerland...6 1.4 Landkreis Friesland...6 1.5 Landkreis Wesermarsch...7 2 Zielsetzung des Grundstücksmarktberichtes...8
MehrDas neue Wertermittlungsrecht in Deutschland
Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Die Praxis der Immobilienbewertung nach ImmoWertV Bearbeitet von Bernhard Bischoff überarbeitet 2010. CD. 408 S. ISBN 978 3 7892 2016 6 schnell und portofrei
MehrGemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg
Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss- Gebührensatzung) vom 25.2.1992 in der
MehrFreistaat Thüringen. Sachwertfaktoren 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser. Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen
Berichte zum Grundstücksmarkt Heft 1 Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen Sachwertfaktoren 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser Freistaat Thüringen Seite 2 www.gutachterausschuss-th.de
MehrDie Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale
MehrAktuelle Entwicklung in der amtlichen Wertermittlung durch die Gutachterausschüsse
Aktuelle Entwicklung in der amtlichen Wertermittlung durch die Gutachterausschüsse 16. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes
MehrDresdner Grundstücksmarkt 2016
Dresdner Pressekonferenz 25. April 2016 für die Ermittlung von Grundstückswerten Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Rechtsgrundlagen für die Einrichtung und Arbeit des es Baugesetzbuch
MehrExpertise Ermitteltes Preisniveau ,00
Expertise Ermitteltes Preisniveau 151.000,00 Wertermittlungsstichtag 09.01.2013 Bewertetes Objekt Wohnung Stuttgarter Straße 50 Kornwestheim Im Auftrag von Max Mustermann Beispielstraße 15 71364 Ludwigsburg
MehrSo schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33. Sachwertrichtlinie 197
Schnellübersicht Seite So schätzen Sie professionell 3 Was Sie vorher wissen sollten 5 Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Vergleichswertverfahren 39 Ertragswertverfahren 5 Sachwertverfahren
MehrAnleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises
Allgemeine Hinweise Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte
MehrErbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
von Daniel Simon 1 1. Der Urknall in Kraft treten des ErbStRG zum 1. Januar 2009 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus November 2006: ErbStG ist in bisheriger Form verfassungswidrig drei Eckpunkte
MehrWichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken. Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB. Tel.: (0 74 52) 84 46-20
Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB Tel.: (0 74 52) 84 46-20 Erbschaftsteuerreform Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
MehrErben und Vererben ohne Sorgen
Erben und Vererben ohne Sorgen Wann bleibt unser Haus steuerfrei? Immobilienbewertung, Vergünstigungen, Vorabschenkung Referent: Dr. Joachim Wüst Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
MehrGrundstücksmarktbericht 2019 für den Bereich des Landkreises Ludwigslust-Parchim
5. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN Aufgabe des Gutachterausschusses ist es aus Auswertungen der Kaufpreissammlung sonstige für die Wertermittlung relevante Daten zu ermitteln. Dazu gehören (nach
MehrWorkshop am in Subotica-Palic
Marktkonforme Wertermittlung Workshop am 28.03.2012 in Subotica-Palic Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München Studium
MehrErbschaft und Schenkung
Steuerliche Wertermittlungen Grundvermögen Erbschaft und Schenkung Stand Juli 2016 Gliederung Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetztes der gemeine Wert Definition der Grundstücksarten für das Bewertungsverfahren
MehrDie Bewertung von Immobilienvermögen nach der Erbschaftsteuerreform
Die Bewertung von Immobilienvermögen nach der Erbschaftsteuerreform 1 Referent Diplom Kaufmann Rolf Markfort Wirtschaftsprüfer Steuerberater Markfort & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mehr- kurze Vorstellung -
7. Die neue Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012 - kurze Vorstellung - Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter
MehrImmobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land
Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land Klaus Bechstein Arbeitskreis 1 : Erfassung und Bewertung des Vermögens Dezernat III Bauverwaltungsamt / Gebäudemanagement Gebäudewertermittlung nach Normalherstellungskosten
MehrSchnellübersicht. Seite. So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33
Schnellübersicht Seite So schätzen Sie professionell 13 Was Sie vorher wissen sollten 15 Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Vergleichswertverfahren 39 Ertragswertverfahren 51 Sachwertverfahren
Mehr5) Welche drei gesetzlich normierten Wertermittlungs-Verfahren gibt es? Nennen Sie je mind. ein Anwendungsgebiet.
1) Nennen Sie mind. drei gesetzliche Grundlagen, die im Rahmen der (Immobilien)-Wertermittlung eine Rolle spielen können. Bewertungsgesetz, Baugesetzbuch, Wertermittlungsverordnung, Wertermittlungsrichtlinien,
MehrNutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis
KOESLING ANDERSON Nutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis Andreas Gottensträter Koesling Anderson GmbH www.koesling-anderson.de Inhalt 1. Kennzeichen und
MehrSchnellübersicht. Seite 13. So schätzen Sie professionell. Was Sie vorher wissen sollten. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung
Schnellübersicht So schätzen Sie professionell Was Sie vorher wissen sollten Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Die besten Profi-Tricks
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrAnforderungen an Verkehrswertgutachten aus Sicht der Finanzbehörde
41. Arbeitstagung für landwirtschaftliche Buchstellen und Sachverständige am 10.10.2017 Thema: Anforderungen an Verkehrswertgutachten aus Sicht der Finanzbehörde 1 Anforderungen an Verkehrswertgutachten
MehrRehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt
Dipl.-Ing. Stephan Klein Dipl.-Ing. S. Klein,, Eheleute X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt 66780 Rehlingen - Siersburg Telefon: 06835-93751 Telefax: 06835-93752 Internet: www.buero-klein.de
MehrGrundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung
Grundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung Grundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung Sachwertverfahren: Folie 1 1. Grundlagen 2. Vergleichswertverfahren 3. Sachwertverfahren Gliederung
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 2. Jahrgang Dinslaken, 24. Februar 2009 Nr. 5 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Gutachterausschusses - Ermittlung der Bodenrichtwerte
Mehr4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN
4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN Aufgabe des Gutachteraussschusses ist es, aus Auswertungen der Kaufpreissammlung sonstige für die Wertermittlung relevante Daten zu ermitteln. Dazu gehören (nach
MehrS A T Z U N G. 1 Gebührenpflicht
S A T Z U N G DER STADT GÖPPINGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE TÄTIGKEIT DES GUTACHTERAUSSCHUSSES UND SEINER GESCHÄFTSSTELLE (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrVerwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Brandenburgische Sachwertrichtlinie RL SW-BB)
Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Brandenburgische Sachwertrichtlinie RL SW-BB) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern vom 31. März
MehrReform der Erbschaftsteuer 2008
Reform der Erbschaftsteuer 2008 7.11.06 Beschluss BVerfG Derzeitiger Stand Wie weit ist der Gesetzgeber? Zur Bewertung: Entwurf von Verordnungen für die Bewertung von Grundstücken, Betriebsvermögen und
MehrRichtlinien in der Immobilienwertermittlung. Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg
Richtlinien in der Immobilienwertermittlung Volker Junge, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg Richtlinien in der Immobilienwertermittlung 1. Wertermittlung von Immobilien
MehrWertermittlung. Inhaltsübersicht 1)
Wertermittlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Überblick B. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, allg. Verfahrensgrundsätze
MehrImmobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen
Immobilienbewertung Ein Buch mit sieben Siegeln? Nadine Dauk, geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung (GIS Akademie) Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung Walkenhausweg
MehrDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Transparenz auf dem Immobilienmarkt Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Düren Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss
Mehr4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN
4. WEITERE WERTERMITTLUNGSRELEVANTE DATEN Aufgabe des Gutachterausschusses ist es aus Auswertungen der Kaufpreissammlung sonstige für die Wertermittlung relevante Daten zu ermitteln. Dazu gehören (nach
MehrDie Erbschaft- und Schenkungsteuer Teil 2: Die Bewertung von Grundvermögen ab dem
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer Teil 2: Die Bewertung von Grundvermögen ab dem 01.01.2009 1. Einleitung...2 2. Allgemeines...2 3. Bewertung unbebauter Grundstücke...3 4. Bewertung bebauter Grundstücke...3
MehrWettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie
Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Sehr geehrte Verkäufer, die Ermittlung des Angebotspreises ist die wichtigste Aufgabe beim Verkauf der eigenen Immobilie. Oftmals lassen sich Privatpersonen von selbsternannten
MehrInformationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht 2017
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt Informationen zum Bocholter Grundstücksmarktbericht 2017 Berichtszeitraum 01.01.2016 31.12.2016 Grundstücksmarkt des Jahres 2016 in Bocholt
MehrObjektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Kölner Straße Troisdorf
VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Kölner Straße 23 53840 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 19. Oktober 2016 Verfasser: Sieger und Sieger Immobilien GmbH Kölnerstrasse
MehrAuftakt-Workshop Belgrad, Dr. Otmar Schuster Öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur Mühlheim an der Ruhr
Wertermittlung in Europa ein Überblick über Verfahren Auftakt-Workshop Belgrad,01.03.2012 Dr. Otmar Schuster Öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur Mühlheim an der Ruhr Inhalt: 1. Allgemeine
MehrDr. Kornelius Gütter:
Dr. Kornelius Gütter: Novellierung der Wertermittlungsverordnung (WertV) - Sachstand und kritische Würdigung des aktuellen Entwurfs Vortrag anlässlich der HLBS-Tagung am 13. November 2008 in Göttingen
MehrEine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrere Standardstufen aufweisen.
1 Sachwertermittlung Bodenwert Herstellungskosten Herstellungskosten der baulichen Anlage ( 22 ImmoWertV) - Alterswertminderung ( 8 III ImmoWertV) geminderter Sachwert der Herstellungskosten I. Ermittlung
MehrWertermittlung unbebauter Grundstücke (Bodenwert)
Wertermittlung unbebauter Grundstücke (Bodenwert) Gemäß WertR 2002 Anlage 1 Auftraggeber: Name... Anschrift:.Tel.: Auftragsdatum. 0. Allgemeine Angaben ` 0.1 Grundstück Gemeinde/Ortsteil... Straße... Art
Mehrüber die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001
MehrSonstige Daten der Wertermittlung
Sonstige Daten der Wertermittlung Liegenschaftszinssätze und Rohertragsfaktoren 2018 für Mehrfamilienhäuser in der kreisfreien Stadt Weimar Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises
MehrOnline-Wertermittlung
Online-Wertermittlung Objekt: Einfamilienhaus in Musterstadt Datum: 03. 12. 2004 Auftrags-Nr.: 041203-OW-301 In der vorliegenden Schätzung ist es nicht möglich, Einflussgrößen wie die sonstige Beschaffenheit,
MehrWas ist meine Immobilie wert? Kreissparkasse Heilbronn
Was ist meine Immobilie wert? Heilbronn Aktuelle Lage am regionalen Immobilienmarkt Seit ca. 2008/2009 herrscht ein sogenannter Verkäufermarkt vor, d.h. die Nachfrage ist größer als das Angebot geringes
MehrM a r k t w e r t e r m i t t l u n g
Eheleute Mathilde und Max Mustermann Musterstr.1 23456 Musterdorf Datum: 26.08.2013 M a r k t w e r t e r m i t t l u n g für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in 23456 Musterdorf, Musterstr.
MehrLiegenschaftszinssätze Eigentumswohnungen
Liegenschaftszinssätze 2013-2015 Objektart Eigentumswohnungen Kauffälle 01.01.2013 31.12.2015 Mathematisches Modell arithmetisches Mittel nach vorgeschalteter linearer Regressionsanalyse zur Eliminierung
MehrG U T A C H T E N. 27.500,00 DM (i.w. Siebenundzwanzigtausendfünfhundert Deutsche Mark)
G U T A C H T E N über den Wert des Sondernutzungsrechtes an einer Teilfläche des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Xstadt, Ystraße Z Gemarkung Flurstück Xstadt 1111111 Der Wert wurde
Mehr