9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1
|
|
- Fritzi Winter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 1 Eltern werden ist nicht schwer 9.1 Mutterschutz Mutterschutz im Überblick Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie einen besonderen Kündigungsschutz vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung. Die Mutterschutzfristen von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung ermöglichen es Ihnen, sich völlig unbelastet von einer beruflichen Arbeitsleistung auf Ihr Kind einzustellen und sich zu erholen. ( 3 Abs u. 6 MuschG) Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung, bei Frühgeburten außerdem über die 12 Wochen hinaus (der durch die Frühgeburt verlorene Fristanteil wird an die 12 Wochen angehängt). ( 6 Abs 1MuSchG) Während dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Anschließend können Sie (oder der Vater des Kindes) Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Sozialleistungen setzen erst mit der Geburt des Kindes ein. Wenn Sie als werdende Mutter vor der Geburt in Not geraten, können Sie von der nächstgelegenen Schwangerenberatungsstelle Hilfen aus Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens erhalten Mutterschutz im Einzelnen Mitteilungspflicht Sobald eine Frau Gewissheit über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin der Geburt hat, soll sie ihren Dienstgeber unverzüglich davon unterrichten. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter nicht an Dritte weiter geben. Verlangt der Dienstgeber einen Nachweis des Arztes/der Ärztin, muss er die Kosten für die Bescheinigung übernehmen. ( 5 MuschG)
2 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT Beschäftigungsverbote In den letzten sechs Wochen vor dem, vom Arzt/von der Ärztin festgestellten voraussichtlichen Geburtstermin, und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. ( 6 MuSchG) Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit (das ist mehr als 8,5 Std. täglich), nicht in der Nacht zwischen und 6.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden Stillzeit Auf Verlangen der stillenden Mutter ist ihr die zum Stillen erforderliche Zeit (mindestens zweimal eine halbe Stunde oder einmal eine Stunde) freizugeben. Durch die Genehmigung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die anderen Ruhepausen angerechnet werden. ( 7 MuschG) Kündigungsverbot Während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung durch den Dienstgeber unzulässig, wenn ihm die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde. ( 9 MuSchG) Befristete Dienstverträge enden zum vereinbarten Termin, selbst wenn eine Schwangerschaft vorliegen sollte Freistellung für Untersuchungen Für die Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, ist die Frau vom Dienstgeber frei zu stellen. ( 16 MuSchG)
3 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT Erholungsurlaub Weibliche GA/GR/PA/PR haben für das Geburtsjahr ihres Kindes Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser beträgt für jeden Beschäftigungsmonat einschließlich der gesetzlichen Mutterschutzfrist ein Zwölftel des zustehenden Jahresurlaubs. Dabei werden angefangene Monate als volle Monate angerechnet. Jeder volle Kalendermonat des Erziehungsurlaubs ohne Teilzeitbeschäftigung vermindert den Erholungsurlaub um ein Zwölftel. Es empfiehlt sich, den Erholungsurlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist zu nehmen. Beachten Sie: Wird der Urlaub nach Ablauf der Mutterschutzfrist und vor Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs genommen, ist das für den Bezug von Erziehungsgeld schädlich. Sie bekommen für diese Zeit aber das normale Gehalt. Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden. Dies gilt nicht, wenn während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird. Wird während der Elternzeit keine Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber geleistet, hat der Arbeitgeber den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Er erlischt nicht wie im Normalfall zu einem festen Zeitpunkt des Folgejahres. Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum. Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr, in dem die erste Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der ersten Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte. 1 ( 17 BEEG) Gehalt Wichtig: Mit Beginn der Mutterschutzfrist enden die regelmäßigen Gehaltszahlungen. Sie können jedoch eine Woche vor Beginn einen Vorschuss auf das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen und mit der Bescheinigung über den gezahlten Vorschuss bei der Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats um die Zahlung eines Abschlages bitten. Erst nach der Geburt wird die genaue Endabrechnung erfolgen. 1 Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Elterngeld und Elternzeit
4 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT Geburtsbeihilfe Nach dem Beschluss der Bistums-KODA vom steht GA/GR/PA/PR eine einmalige Geburtsbeihilfe in Höhe von 700,00 DM zu (auch bei Teilzeitbeschäftigten!). Sie muss nach der Geburt bei der zentralen Beihilfestelle im Bischöflichen Ordinariat beantragt werden. Ein Antragsvordruck wird zugeschickt. Arbeiten beide Eltern im kirchlichen Dienst, erhalten beide die Geburtsbeihilfe. Der Zeitpunkt des Antrags bestimmt die Höhe der Beihilfe. 9.2 Elternzeit und Erziehungsurlaub (vgl. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) Elternzeit 2 Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und mit dem Kind in einem Haushalt leben, das Kind überwiegend selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, haben Anspruch auf Elternzeit. ( 15 BEEG) Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Dienstgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z.b. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Meldet ein Elternteil nur für ein Jahr Elternzeit an, folgt daraus, dass im darauf folgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung der Dienstgeberseite möglich oder wenn ein vorgesehener Wechsel zwischen den Eltern aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. ( 16 BEEG) 2 Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Elterngeld und Elternzeit
5 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 5 Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist oder an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist und des Urlaubs ab Geburt bei dieser Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in bis zu zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist mit Zustimmung der Dienstgeberseite möglich. Nicht beanspruchte Elternzeit kann mit Zustimmung der Dienstgeberseite auch auf einen späteren Zeitpunkt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden. Wird beabsichtigt, während der Elternzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt Teilzeit zu arbeiten, wird dringend empfohlen, dem Dienstgeber bereits bei der Anmeldung der Elternzeit einen späteren Teilzeitwunsch zu signalisieren und auch schon Vorschläge zum Zeitpunkt und zur Lage der Arbeitszeit zu unterbreiten. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann ab Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen. Wenn während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind geboren wird, schließt sich die Elternzeit für das weitere Kind an die abgelaufene erste Elternzeit an 3 Eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden ist in der Elternzeit zulässig. 3 Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Elterngeld und Elternzeit
6 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT Elterngeld Wahrend der Elternzeit wird staatlicherseits Elterngeld gezahlt. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und die nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. ( 1 BEEG) Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem Nettoeinkommen vor der Geburt von Euro und mehr zu 65 Prozent, von Euro zu 66 Prozent, zwischen Euro und Euro zu 67 Prozent ersetzt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens Euro. 4 ( 2 BEEG) Das Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. ( 4 BEEG) Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. ( 7 BEEG) Antragstellen Hessen: Ämter für Versorgung und Soziales Rheinland-Pfalz: Jugendämter Antragsformular online verfügbar unter Sonderurlaub zur Betreuung eines Kindes GA/GR/PA/PR haben die Möglichkeit, beim Bischöflichen Ordinariat Sonderurlaub zur Betreuung des Kindes zu beantragen. Der schriftliche Antrag muss spätestens 4 Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Elterngeld und Elternzeit
7 9 MUTTERSCHUTZ - ELTERNZEIT 7 drei Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem der Sonderurlaub in Anspruch genommen werden soll, beim Dienstgeber unter Angabe des Zeitraums, für den Sonderurlaub in Anspruch genommen wird, vorliegen. Beachten Sie, dass die Kirchliche Zusatzversorgung, wenn Sonderurlaub direkt im Anschluss an den Erziehungsurlaub genommen wird, für die gesamte Zeit gemindert wird Auskunft und Beratung Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitglieder der MAVen. Auskünfte erteilen auch die Krankenkassen und Sozialämter, sowie das zuständige Bundesministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Glinkastraße Berlin (Postadresse: Berlin) info@bmfsfjservice.bund.de Einen ersten Überblick gibt die Broschüre Elterngeld und Elternzeit :
I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden
KAV Nds. R A 4/2015 Anlage 2 Rundschreiben R 31/2015 Mitgliedverbände der VKA Frankfurt am Main, den 4. Februar 2015 647-TM/Pi Hinweise zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014. Az: 47.02.03-47.1.1/53
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.02.03-47.1.1/53 5075 Verbindliches Informationsblatt, gültig ab 01.08.2013 Informationsblatt zur Elternzeit für
MehrFragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland
Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März
MehrMutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz und Elternzeit 22. Juli 2015 IHK Saarbrücken Referentin: Raín Silke Brombach www.teras-anwaltskanzlei.de Übersicht A. MUTTERSCHUTZ 1. Allgemeines und besonderer Kündigungsschutz, insbesondere
MehrAuf dem Weg zur Familienarbeitszeit
Auf dem Weg zur Familienarbeitszeit Mehr Partnerschaftlichkeit und Zeit für Familie Plus Elternzeit Für: eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein gutes Leben mit Kindern gute Chancen von Müttern
MehrAntrag auf Elternzeit
Antrag auf Elternzeit Über den Dienstweg Bischöfliche Stiftungsschulamt Abteilung I - Personal Hinweise: Bitte fügen Sie die Geburtsurkunde(n) bei. Dieser Antrag gilt für Angestellte der AVO-DRS sowie
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101
MehrWas ändert sich durch ElterngeldPlus?
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Was ändert sich durch ElterngeldPlus? Multiplikator/innen-Workshop des DGB-Projektes Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten am 02.11.2015 Petra
MehrKanzlei Königstraße. Das neue Elterngeld. Vortrag am 29.10.2008. VHS Leinfelden-Echterdingen. Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol.
Das neue Elterngeld Vortrag am 29.10.2008 VHS Leinfelden-Echterdingen Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol. Königstraße 64 70173 Stuttgart Telefon: 0711 24 83 83-0 Telefax: 0711 24 83 83-19 e - Mail:
MehrStorch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld. Webinar: Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau
Storch im Anflug?! Durchblick bei Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld Webinar: 18.01.2018 Petra Kather-Skibbe DGB-Projekt Was verdient die Frau 2 Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der
MehrMitarbeiterInnen - Info
Gleichstellungsbeauftragte MitarbeiterInnen - Info Arbeiten und Zeit für Kinder? Arbeitsrechtliche Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen
MehrElternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben
Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres
MehrDeutscher Hochschulverband KURZINFORMATION
Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION Der rechtliche Rahmen für Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen für wissenschaftliches Personal an der Hochschule Bei vielen
MehrNach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger,
Elterngeld Höhe in Euro Prozent Prozent Höhe in Euro 300 15,0 100 100 28,5 300 90 90 300 bis 500 500 bis 750 6,5 9,7 80 80 750 bis 1.000 13,6 70 70 21,0 300 bis 500 60 Väter: 167.659 60 1.000 bis 1.250
MehrQuelle: AWO Bundesverband e. V.
Elterngeldratgeber Elterngeld steht allen Müttern und Vätern zu, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern
MehrArbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)
Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.
MehrMerkblatt. für. werdende Mütter. (Stand: 01.01.2015)
Merkblatt für werdende Mütter (Stand: 01.01.2015) 1. Vorsorgeuntersuchungen Der Arbeitgeber hat die werdende Mutter unter Fortzahlung des Entgelts für die notwendigen Untersuchungen freizustellen. 2. Arbeitsplatzgestaltung
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit
MehrBundeselterngeldund Elternzeitgesetz
Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XV Gesetzestexte mit Anderungsgregister Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld-
MehrWas muss ich wann beantragen? VOR DER GEBURT. Nach der Feststellung der Schwangerschaft:
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
MehrKIT-Broschüre Beruf und Familie - Stand 01.03.2011
KIT-Broschüre Beruf und Familie - Stand 01.03.2011 Für Sie als (werdende) Eltern und Tarifbeschäftigte haben wir die folgenden Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit im KIT-Großforschungsbereich
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrMerkblatt zur Elternzeit für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung
10.A.1.5 Merkblatt zur Elternzeit für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis im Geltungsbereich der Bistums-KODA-Ordnung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
MehrDas neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes. Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal
Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat, Geschäftsführerin work&life, Bonn www.mittelstand-und-familie.de
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales. Vortrag am zu den Themen Elterngeld und Elternzeit
Zentrum Bayern Familie und Soziales Vortrag am 30.09.2014 zu den Themen Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Was ist Elterngeld? Wie und wo kann ich es beantragen? Wie lange bekomme ich Elterngeld? Wie
MehrMerkblatt. für. werdende Mütter. (Stand: )
Merkblatt für werdende Mütter (Stand: 01.01.2010) 1. Vorsorgeuntersuchungen Der Arbeitgeber hat die werdende Mutter unter Fortzahlung des Entgelts für die notwendigen Untersuchungen freizustellen. 2. Arbeitsplatzgestaltung
MehrSchwangerschaft Mutterschutz Elternzeit (Plus) Powerpoint für die LR-Teil-PV plus AfGen am in Tilbeck
Schwangerschaft Mutterschutz Elternzeit (Plus) Powerpoint für die LR-Teil-PV plus AfGen am 22.05.19 in Tilbeck Schwangerschaft Am besten möglichst bald die SL informieren, denn euer Immunschutz sollte
MehrArbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO)
Altersteilzeitordnung AtzO 7.512 MP Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Vom 22. November 2012 (KABl. 2013 S. 70) 21.05.2013 Nordkirche 1 7.512 MP AtzO Altersteilzeitordnung
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte
MehrElterngeld beantragen
Elterngeld beantragen Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie: Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
MehrAktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld
Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld Std Dez. 2014 Mutterschutz 1. Gefährdungsbeurteilung ( 2 MuSchG) Der Immunstatus ist zu prüfen Das RP trägt ggf. die Kosten für diese Untersuchung
MehrWebinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen.
Webinar Elternzeit - gesetzliche Regelungen Was Arbeitgeber wissen müssen. 13.07.2018 Petra Kather-Skibbe Ihr heutiges Webinar-Team Kirsten Frohnert Projektleiterin Netzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie Petra
Mehr3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit
MehrInformationen zum Thema Elternzeit
Informationen zum Thema Elternzeit Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)für Geburten ab
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)für Geburten ab 01.07.2015 I. Nachweise und Arbeitsschutz 1. Die werdende Mutter teilt dem Dienstgeber die
MehrSCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018
SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu
MehrDie IHK informiert: Merkblatt. Mutterschutz und Elternzeit. 1. Mutterschutz
Die IHK informiert: Merkblatt Mutterschutz und Elternzeit 1. Mutterschutz Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von werdenden Müttern bildet das Mutterschutzgesetz. Es schützt alle schwangeren Frauen,
MehrInformationen zum Thema Elternzeit im Überblick
Informationen zum Thema Elternzeit im Überblick Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen geben und gibt die Rechtslage nicht vollständig und nicht in allen Einzelheiten wieder. Im Einzelfall
MehrLeseprobe aus "Mutterschutz & Karenz" 2. Auflage Mai 2012
Vorwort Eine Schwangerschaft bringt für DienstnehmerInnen und Dienstgeber zahlreiche Verpflichtungen aber auch Rechte mit sich. Wie komplex die Rechtsmaterie rund um die Geburt eines Kindes geworden ist,
MehrBehörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Mutterschutz Vortrag AV Praxis und Recht
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Mutterschutz Vortrag AV Praxis und Recht 1 Inhalt Geltungsbereich und Ziel des MuSchG Aufgaben und Befugnisse der Gewerbeaufsicht
MehrFreistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303)
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,
MehrElternzeit und Elterngeld
ARBEITSRECHT A30 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Clß E-Mail heike.clss @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Elternzeit und Elterngeld Elternzeit Neuerung 2015 Zum 1. Juli
MehrElterngeld beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Elterngeld beantragen Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert
MehrDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Elterngeldstelle - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Deutsche Familienstiftung in Kooperation mit dem Hessischen Amt für Versorgung und
MehrBezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar Az: /53
Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 10. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.02.03-47.1.1/53 5075 Verbindliches Informationsblatt, gültig ab 01.08.2013 Informationsblatt zur Elternzeit für
MehrPRÜFUNGSTRAINING. Arbeits- und Sozialrecht Mutterschutz Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz. Hinweis
Auf den folgenden Seiten können Sie Aufgaben aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht, mit dem Schwerpunkt Mutterschutz bearbeiten. Die Lösungen finden Sie ab Seite 30. PRÜFUNGSTRAINING Arbeits- und Sozialrecht
Mehr1/6. Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter
1/6 Fast alle Mütter nehmen Elterngeld in Anspruch, aber nur ein Viertel der Väter Anteil der Mütter und Väter mit beendetem Elterngeldbezug nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland (2008 ), in Prozent
MehrMutterschaft. Mutterschaft: Alles zum Thema. Mutterschaft: Schwangerenvorsorge. Mutterschaft: Leistungen in und nach der Schwangerschaft
Mutterschaft Mutterschaft: Alles zum Thema Wenn eine Frau Mutter wird, ändert sich alles. Sie braucht nicht nur die Unterstützung der Familie, sondern auch der Gesellschaft. Eine Fülle an Maßnahmen und
MehrUnter diesen Umständen...
Folie 1 Unter diesen Umständen... Wissenswertes rund um Mutterschutz und Elternzeit Unter besonderem Schutz Folie 2 Wird in Deutschland eine berufstätige Frau schwanger, unterliegt sie damit automatisch
MehrElternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen
Elternzeit gesetzliche Regelungen. Was Arbeitgeber wissen müssen Nachbereitung der Webinare am 13.07.2018 und 23.07.2018 Wir möchten uns für Ihr großes Interesse am Webinar Elternzeit gesetzliche Regelungen.
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrJOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT Mainz ABTEILUNG PERSONAL
JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT Mainz ABTEILUNG PERSONAL Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld bzw. Elterngeld, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen Dieses Merkblatt soll über
MehrSeniorenzentrum. Villa Brökelmann. Mutterschutz. Grundlagen Pflichten Umgang in Alten- und Pflegeheimen. 09.02.2011 Sindy Sulk
Mutterschutz Grundlagen Pflichten Umgang in Alten- und Pflegeheimen 1. Gesetzliche Grundlagen und Paragraphen Für die werdende und stillende Mutter gibt es 4 wesentlich wichtige Gesetze: Mutterschutzgesetz
MehrAzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie
AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Aufgrund häufiger Anfragen zum Themenbereich des MuSchG und dem BEEG beschreibt das Merkblatt im Folgenden
MehrSchwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit
Schwangerschaft, Mutterschutz & Gestaltung der Elternzeit Rahmenbedingungen & Tipps zur Umsetzung Telefonvortrag am 25. April 2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat work & life
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info Ihr Baby kommt, was tun?
Arbeits- und Sozialrechts-Info Ihr Baby kommt, was tun? Ein kleiner Leitfaden für die Zeit vor und nach dem freudigen Ereignis Stand: 5/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Ihr Baby kommt, was tun? Termin/Ereignis
MehrInformationsbroschüre für werdende Eltern
Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009 Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
MehrMerkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Aufgrund häufiger Anfragen zum Themenbereich des MuSchG und dem BEEG beschreibt das Merkblatt im Folgenden
MehrDer Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet
zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 i.d.f. vom 09./10.12.2015 Kurzinfo Frauen, die
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!
MehrGleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile
Elternzeit Wesentliche Regelungen im Überblick Die Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Folgende wesentlichen Regelungen sind zu beachten:
MehrInfoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach. 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007 Dieses Infoblatt
MehrBücher die nicht fehlen sollten!
Bücher die nicht fehlen sollten! 2 Das Gesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen in privaten und öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahme sind arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnisse freier Dienstvertrag,
MehrMerkblatt für werdende und stillende Mütter
Merkblatt für werdende und stillende Mütter Liebe Mitarbeiterin, wir haben Ihnen in diesem Merkblatt wichtige und nützliche Informationen, in Schlagworten, alphabetisch geordnet, zusammengestellt und bitten
MehrAzubi mit Kind? Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung. Baden. Diakonie für Frauen und Familien
Baden Azubi mit Kind? Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung Diakonie für Frauen und Familien Informationen zu Schwangerschaft und Eltern sein in der Ausbildung www.onlineberatungdiakonie-baden.de
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus: Finanzielle Absicherung. Alleinerziehende Eltern und ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ElterngeldPlus macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet
MehrWir hoffen, Sie erhielten durch die Storchenpost einen guten Überblick. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!
Storchenpost für Ihr Baby ist unterwegs, wir freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen von Herzen eine schöne Schwangerschaft, alles Gute und viel Gesundheit! Um Ihnen zu helfen an alles Wichtige in Zusammenhang
MehrMutterschutz, Elternzeit und Betreuungsgeld
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld 1. Mutterschutz Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von werdenden Müttern bildet das Mutterschutzgesetz. Es schützt alle schwangeren Frauen,
MehrStatistisches Bundesamt
Wiesbaden, 27. Juni 2012 Pressekonferenz Elterngeld wer, wie lange und wie viel? am 27. Juni 2012 in Berlin Statement von Präsident Roderich Egeler Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrDer Mutterschutz. Rechte und Regelungen
Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften
MehrFoto: Katharina Bode
Foto: Katharina Bode Inhaltsverzeichnis: Grußwort... 5 Vorwort... 6 1. Schwangerschaft und Mutterschutz... 8 Wann muss die Schwangerschaft dem Arbeitgeber gemeldet werden?... 8 Welche besonderen Schutzrechte
MehrMerkblatt für werdende Mütter
Vorbemerkung Kirchenkreisverwaltungsamt Nordfriesland -Personalabteilung- Merkblatt für werdende Mütter Dieses Merkblatt wurde für werdende Mütter erstellt. Es ist eine Zusammenfassung der wichtigsten
MehrW EGWEISER. für schwangere Frauen
W EGWEISER für schwangere Frauen Während der Schwangerschaft: Arbeitslosengeld II Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht oder Sie kein Einkommen haben, können Sie Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe beantragen.
MehrElternzeit gestalten bei der Stadt Nürnberg
Die Ansprechpartner für Männer Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Frauenbeauftragte Elternzeit gestalten bei der Stadt Nürnberg 3. Städtische Familienkonferenz 05. April 2017 Dienststelle Thema 1 Elternzeit
MehrWas? Bis wann? Wo? 1. Allgemein Schwangerschaft feststellen und Mutterpass ausstellen lassen
Was? Bis wann? Wo? 1. Allgemein Schwangerschaft feststellen und Mutterpass ausstellen lassen Sobald ein Verdacht auf Schwangerschaft besteht Frauenarzt/ - ärztin Frauengesundheitszentrum Göttingen u.a.
Mehr2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz
2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher
MehrWer erhält Elterngeld? 5. Wie hoch ist das Elterngeld? 13
2 Inhalt Wer erhält Elterngeld? 5 Allgemeine Voraussetzungen 6 Voraussetzungen für nichtdeutsche Eltern 9 Wie hoch ist das Elterngeld? 13 Die Grundregeln 14 Mehr als ein Kind? Mehr Elterngeld! 19 Ihr Anspruch
MehrA Z. Elterngeld. Gesetzentwurf. Das Elterngeld von A Z
Das Elterngeld von A Z Wissenswertes zum Gesetzentwurf zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) Gesetzentwurf A Z Elterngeld Elterngeld von A Z 3 Wissenswertes zum
MehrInformationen zum Elterngeld und Erläuterungen zu den Formularen (für Geburten und Adoptionen ab dem 01. Januar 2013)
Informationen zum Elterngeld und Erläuterungen zu den Formularen (für Geburten und Adoptionen ab dem 01. Januar 2013) Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, die nachfolgenden Informationen aufmerksam
MehrStand: August 2012. Gliederung:
Rosa Faden Informationen zur Schwangerschaft im Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein erstellt vom Referendarrat bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Stand: August 2012
MehrMutterschutz, Elternzeit/-geld
Mutterschutz, Elternzeit/-geld Information des Arbeitgebers Mutterschutz Mutterschaftsgeld Die werdende Mutter ist verpflichtet, den Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu unterrichten und den voraussichtlichen
MehrFrauen und Männern ( ) Frauen erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Männer
Elterngeld und Kinderbetreuung Höhe des Elterngeldanspruchs von und n (2008 2014) Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Grafik FL 04.1 Höhe des
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? 2012 Deutscher Bundestag Seite 2 Erholungsurlaub während Mutterschutz und Elternzeit? Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. März
MehrElterngeldPlus. ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus by HappyDaddy -
macht es für Singlemamas und alleinerziehende Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum,
MehrSchwangerschaft Info für Jugendliche
Über sabbruch wird auch heute noch wenig geredet, obwohl sehr viele Frauen schon einmal in einer ähnlichen Situation waren wie du 1 jetzt. Viele Frauen schämen sich, oder haben Angst, für ihr Verhalten
MehrVOR DER GEBURT. 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen nach der Geburt
Was muss ich wann beantragen? Frauen- und Gleichstellungsbüro, Family Welcome und Dual Career Service, Yvonne Weber VOR DER GEBURT Nach der Feststellung der Schwangerschaft: Mitteilung über bestehende
Mehr16 Hilfe vom Staat 16 Beratung und Beistand von Anwälten und Jugendamt
7 Inhalt 01 Einführungsfall 14 Grundfall 14 Sorge- und Umgangsrecht 15 Unterhalt 16 Hilfe vom Staat 16 Beratung und Beistand von Anwälten und Jugendamt 02 Kindschaftsrecht 20 Abstammung 20 Elternschaft
MehrGesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit
drubig-photo - Fotolia.com drubig-photo - Fotolia.com Gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld Gestaltungsmöglichkeiten & praxisnahe Fallarbeit Informationsveranstaltung am 26.01.2017 Kreis
MehrElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern, also kein Sonderurlaub im Sinne von 28 TV-L.
1 M e r k b l a t t zum Mutterschutz und zur Elternzeit (nur für Tarifbeschäftigte) Die Texte des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz MuSchG) vom 20.6.2002, zuletzt geändert
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird
MehrIhr Baby kommt, was tun?
beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Ein kleiner Leitfaden für die Zeit vor und nach dem freudigen Ereignis Stand: 5/2019 Termin/Ereignis Was/Wo? Welche Unterlagen sind notwendig? Ab
MehrSie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.
Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,
MehrTeilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Teilzeitarbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen
MehrElterngeld und Elternzeit. Elterngeld
Elterngeld und Elternzeit Elterngeld Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld)
MehrMutterschutz, Elterngeld und Elternzeit - im Fokus
Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband
MehrM e r k b l a t t. über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter
M e r k b l a t t über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter A - Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) I. Gesetzliche Gebote und Verbote
MehrMerkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Merkblatt zur Neuregelung des Mutterschutzrechts A. kurzer Überblick 1. Ziele Ziel der Reform ist es, auch weiterhin eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere
Mehr