Jahrgang 38. Nr. 04. FREITAG, 29. Januar 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrgang 38. Nr. 04. FREITAG, 29. Januar 2016"

Transkript

1 Jahrgang 38 Nr. 04 FREITAG, 29. Januar 2016 Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen

2 Heimat-Kurier Rengsdorf 2 Nr. 04/2016 Notrufe und Bereitschaftsdienste Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen IMPRESSUM: Die Wochenzeitung Heimat Kurier mit den öffentlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Rengsdorf sowie die Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld- Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen sowie seiner Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- u. den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich freitags. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Höhr-Grenzhausen, Postf (PLZ Rheinstr. 41). Tel.: / Fax: / Internet: ANZEIGEN- anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktions- rengsdorf@wittich-hoehr.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Trudi Eudenbach, unter Anschrift des Ver lages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb des Verbandsgemeindebereichs wird die Heimat- und Bürgerzeitung jedem erreich baren Haushalt zugestellt. Bei Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen, Textveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Neuwied DRK Krankenhaus Neuwied Marktstraße 104, Neuwied Tel (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten: Montag Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr bis Freitag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Feiertag: Vom Vortag Uhr bis nächster Werktag Uhr Den ärztlichen Notfalldienst im Bereich Horhausen- Flammersfeld erreichen Sie unter der Rufnummer Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit und schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Notfalldienst Einheitliche Notrufnummer (zu den üblichen Telefontarifen). Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Fr Uhr, Sa Mo Uhr, Mi Uhr An Feiertagen entsprechend bis zum nachfolgenden Tag Uhr An Feiertagen mit Brückentagen von Do bis Sa Uhr Weitere Informationen können Sie unter nachlesen. Apotheken Notdienst der Apotheken unter (vom Festnetz) und (vom Handy) Unter diesen Telefonnummern werden Ihnen jederzeit die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angesagt. Den Notdienst können Sie auch im Internet abrufen unter: 1.) -nach Eingabe der Postleitzahl ihres Standortes werden die umliegenden dienstbereiten Apotheken angezeigt, oder 2.) - nach Eingabe Notdienst suchen und Angabe der PLZ von Rengsdorf oder Neuwied werden die dienstbereiten Apotheken angezeigt. Sozialstation Straßenhaus Tel Bereitschaftstelefon Rund um die Uhr Störungsdienste Gasversorgung Ortsgemeinde Melsbach, Stadtwerke Neuwied /850 alle übrigen Ortsgemeinden Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein AG.Tel. 0261/ Kabel-TV / Internet KEVAG Telekom GmbH...Tel. 0261/ Süwag Energie AG Service-Telefon / Service-Fax / Entstörungsdienst Strom / Internet... Stromversorgung Ortsgemeinde Melsbach, Stadtwerke Neuwied /850 Wasserversorgung - Verbandsgemeindewerke Für den gesamten Versorgungsbereich (außer den Ortsgemeinden Ehlscheid, Hümmerich und Melsbach) während der Dienstzeit / nach Dienstschluss / Für die Ortsgemeinden: Hümmerich, Ehlscheid und Melsbach Kreiswasserwerk Neuwied (Stadtwerke /850 Abwasserbeseitigung - Verbandsgemeindewerke für den gesamten Entsorgungsbereich während der Dienstzeit / nach Dienstschluss / Verbandsgemeindeverwaltung Westerwaldstraße 32-34, Rengsdorf oder Postfach 1141, Rengsdorf, Telefon 02634/61-0 (Durchwahlmöglichkeit), Fax 02634/ info@rengsdorf.de VG-Kasse:... vg-kasse@rengsdorf.de Internet:... Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf vormittags: Montag bis Donnerstag... von 7.30 bis Uhr Freitag... von 7.30 bis Uhr nachmittags: Montag bis Mittwoch... von bis Uhr Donnerstag... von bis Uhr An den Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro durchgehend geöffnet. Das Bürgerbüro sowie die Ordnungs- und Sozialabteilung sind Mittwoch nachmittags geschlossen. Bitte machen Sie von dem Dienstleistungsabend am Donnerstag bis Uhr Gebrauch! Öffnungszeiten Tourist-Information Montag bis Freitag.von 9.00 bis Uhr und Uhr Samstag... von 9.00 bis Uhr Sprechstunden von Bürgermeister Hans-Werner Breithausen Während der regulären Dienstzeit nach Vereinbarung / Sprechstunden Nebenstelle Anhausen: dienstags von bis Uhr /228 Gleichstellungsbeauftragte VG Rengsdorf Sonja Werner, VGV Rengsdorf, Westerwaldstraße 34, Zimmer 6. Termine nach Vereinbarung Tel / sonja.werner@rengsdorf.de Öffnungszeiten der Bücherei In der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf / Montag... von bis Uhr... von bis Uhr Donnerstag... von bis Uhr... von bis Uhr Freitag... von bis Uhr

3 Heimat-Kurier Rengsdorf 3 Nr. 04/2016 Aktuelles Ev. Kindertagesstätte Sonnenland Rengsdorf An alle Familien in Rengsdorf und Umgebung: Bitte melden Sie alle Kinder, die im kommenden Kindergartenjahr 2016/17 betreut werden sollen, bis zum 15. Februar 2016 in unserer KiTa an. In unseren 5 Gruppen können insgesamt 95 Kinder im Alter von 1 Jahren bis zur Einschulung aufgenommen werden, unsere Tagesstätte betreut 40 Kinder. Nähere Informationen zu unserer Arbeit und dem Betreuungsangebot erhalten Sie unter (Frau Habich). Unsere Öffnungszeiten: Konfettimöhnen laden zum Carneval Venezia Im letzten Jahr waren wir noch mit Kamelen im Orient unterwegs, in der Session 2015/2016 schiffen wir mit Gondeln zum Carneval Venezia. Wir, die Kurtscheider Konfetti Möhnen, freuen uns am unserem Möhnedaach -wieder auf vielen närrischen Frauen von nah und fern, um sie auf unserer Sitzung um Uhr begrüßen zu dürfen. Mit einem bunten und vielfältigen Programm werden wir unserem Publikum wie gewohnt wieder eine tolle Sitzung bereiten. Plätze können ab Uhr eingenommen werden und natürlich gibt es auch wieder zur Stärkung vorab Kaffee und Quarkinis. Im Anschluß an die Sitzung sind dann auch alle Casanovas und Gondolieri herzlich eingeladen, um mit den Möhnen gemeinsam zu tanzen und zu feiern. Natürlich fährt ab Uhr wieder unser Möhnentaxi in die umliegenden Gemeinden. Wir freuen uns auf euch!!! Veranstaltungen Regelgruppe: Mo. - Fr.: 7-14 Uhr Tagesstätte: Mo. - Fr.: 7-17 Uhr Gerne können Sie Ihr Kind auch schon für das Kindergartenjahr 2017/18 vormerken lassen. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder! Konzertfahrt nach Bonn am 1.Mai 2016 Für die Fahrt des Seniorenbeirats in das Beethovenkonzert am 1. Mai 2016 um 11 Uhr sind noch Restkarten übrig. Das Beethoven-Orchester spielt die Coriolanouvertüre, das Violinkonzert und die Sinfonie Nr. 4. Telefonische Anmeldungen unter 02634/3740 bis spätestens bis Montag, 1. Februar. Die Kosten für Fahrt und Konzert betragen 36. Der Bus fährt in Rengsdorf um 9 Uhr, in Ehlscheid um 9:10 Uhr, in Kurtscheid um 9:15 Uhr und in Straßenhaus um 9:20 Uhr ab. Zur stimmungsvollen Après-Ski-Party in und an der Grillhütte in Hardert lädt der Gesangverein 1888 Hardert am Samstag herzlich ein. Ab Uhr heizen wir die legendäre Hütten-Gaudi in der Bergstation an. Am prasselnden Kaminfeuer im gemütlichen Innenbereich ist echte Berghütten-Atmosphäre angesagt. Die beheizte Pisten-Bar im urigen Außenzelt bietet allen Gästen beeindruckendes Berg-Feeling mit Schmankerln aus Keller und Küche. Verbringt ein paar schöne Stunden in einzigartiger Atmosphäre mit Spaß und fetzigem DJ-Lupo-Sound. Wir freuen uns auf Euch!

4 Heimat-Kurier Rengsdorf 4 Nr. 04/2016 Aus dem Rathaus / Verwaltung Fundbüro Auf dem hiesigen Fundbüro wurde 1 Klavier als Fundsache angezeigt. Nähere Auskünfte unter der Tel.-Nr / Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister Auszug des Protokolls der 8. Sitzung des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Rengsdorf vom 07. Januar 2016 Herr Hünerfeld begrüßte die anwesenden Mitglieder mit guten Wünschen zum Neuen Jahr und bekräftigte, dass die Arbeit des Beirates erfolgreich weitergehen möge. Herr Frankhäuser hielt eine Laudatio zum Abschied von Herrn Harry Hildebrandt. Sie waren beide Gründungsmitglieder des Seniorenbeirats in der VG Rengsdorf. Herr Hünerfeld informierte über ein Schreiben von Herrn Reupke aus Hardert worin dieser seinen Rücktritt aus dem Seniorenbeirat mitteilte. Desweiteren informierte Herr Sandmann über die Kleine Hilfe Hümmerich. Nach Befragung der Senioren in Hümmerich kristallisierten sich 7 Punkte als wichtig heraus. 1. Schaffung eines Seniorenhilfsdienstes 2. Altersgerechte Verkehrsplanung 3. Entwicklung von Seniorenerlebnistagen 4. Schaffung eines Seniorenkulturkreises 5. Entwicklung einer Nachbarschaftshilfe Senioren helfen Senioren 6. Entwicklung und Förderung von Wohngemeinschaften in der VG Rengsdorf 7. Koordination und Kooperation von Seniorennachmittagen die schon in der VG vorhanden sind. Nach einem Aufruf in Hümmerich meldeten sich 12 Personen für die Nachbarschaftshilfe ehrenamtlich. Der Vorsitzende schlug vor, dass sich der Vorstand jeweils vor einer Sitzung vorab treffen soll um die jeweilige Sitzung komprimierter gestalten zu können. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Der Seniorenbeirat beschloss das Motto für den Seniorentag 2016 Miteinander Füreinander. Am 18. April soll ein Treffen aller Aussteller stattfinden. Die Notfallmappe ist in Bearbeitung. Die nächste Sitzung wird am Donnerstag, , in Rengsdorf stattfinden. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Wie in den vergangenen Jahren, wurde in der Zeit vom bis zum wieder die Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. durchgeführt. Die Sammlung brachte in den einzelnen Ortsgemeinden unseres Verbandsgemeindebereiches folgendes Ergebnis: Ortsgemeinde Anhausen ,00 Ortsgemeinde Bonefeld ,70 Ortsgemeinde Ehlscheid ,63 Ortsgemeinde Hardert... 0,00 Ortsgemeinde Hümmerich ,00 Ortsgemeinde Kurtscheid ,50 Ortsgemeinde Meinborn ,45 Ortsgemeinde Melsbach ,00 Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend ,52 Ortsgemeinde Oberraden ,50 Ortsgemeinde Rengsdorf ,30 Ortsgemeinde Rüscheid ,50 Ortsgemeinde Straßenhaus ,00 Ortsgemeinde Thalhausen ,00 -Summe: ,10 Wir möchten uns im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. bei allen Spendern sowie den Helfern, die im Sinne der Kriegsgräberfürsorge tätig waren, herzlich bedanken Rengsdorf, den Hans-Werner Breithausen Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rengsdorf für das Haushaltsjahr 2016 vom 29. Januar 2016 I. Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 GemO (Doppik) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz zum 02. März 2006 (GVBl. S. 57), in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme bzw. Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 14. Januar 2016 hiermit bekannt gemacht wird: 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge ,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen ,00 EUR Jahresfehlbetrag ,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen ,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen ,00 EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen...0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen...0,00 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen...0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit...0,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit...0,00 EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit...0,00 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen ,00 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen ,00 EUR Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ,00 EUR 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf...0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf ,00 EUR 3 Für die Eigenbetriebe und die Einrichtungen nach 85 Abs. 2 GemO werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf ,00 EUR davon entfallen auf den Vermögensplan Wasserversorgung ,00 EUR davon Vorfinanzierungen...0,00 EUR davon entfallen auf den Vermögensplan Abwasserbeseitigung ,00 EUR davon Vorfinanzierungen...0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf...0,00 EUR davon entfallen auf den Vermögensplan Wasserversorgung...0,00 EUR den Vermögensplan Abwasserbeseitigung...0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf ,00 EUR davon entfallen auf Wasserversorgung ,00 EUR Abwasserbeseitigung ,00 EUR 4 Die Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2016 auf ,00 EUR vorläufig festgesetzt. Die Hebesätze für die Verbandsgemeindeumlage werden vorläufig festgesetzt auf 17,77 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, 17,77 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B, 17,77 v.h. der Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer, 17,77 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, 17,77 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, 17,77 v.h. der Steuerkraftzahlen der Beteiligung an den Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes, 17,77 v.h. der Schlüsselzuweisungen. Die Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2015 auf ,00 EUR endgültig festgesetzt. Die Hebesätze für die Verbandsgemeindeumlage werden endgültig festgesetzt auf 20,43 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, 20,43 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B, 20,43 v.h. der Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer, 20,43 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, 20,43 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, 20,43 v.h. der Steuerkraftzahlen der Beteiligung an den Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes, 20,43 v.h. der Schlüsselzuweisungen.

5 Heimat-Kurier Rengsdorf 5 Nr. 04/ Neben der Verbandsgemeindeumlage wird von den Ortsgemeinden (außer Melsbach) folgende Sonderumlage erhoben ( 23 Abs. 2 FAG): Sonderumlage für die Grundschulen Anhausen, Rengsdorf und Straßenhaus. Die Sonderumlage wird ebenfalls für 2016 nach Umlagekraft auf ,00 EUR vorläufig festgesetzt. Die Hebesätze für die Verbandsgemeindeumlage werden vorläufig festgesetzt auf 5,60 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, 5,60 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B, 5,60 v.h. der Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer, 5,60 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, 5,60 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, 5,60 v.h. der Steuerkraftzahlen der Beteiligung an den Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes, 5,60 v.h. der Schlüsselzuweisungen. Die Sonderumlage wird ebenfalls für 2015 nach Umlagekraft auf ,00 EUR endgültig festgesetzt. Die Hebesätze für die Verbandsgemeindeumlage werden endgültig festgesetzt auf 4,95 v.h. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, 4,95 v.h. der Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer, 4,95 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, 4,95 v.h. der Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, 4,95 v.h. der Steuerkraftzahlen der Beteiligung an den Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes, 4,95 v.h. der Schlüsselzuweisungen. 6 Die laufenden Entgelte (Benutzungsgebühren und wiederkehrende Beiträge) für Einrichtungen der Verbandsgemeinde werden nach 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) wie folgt festgesetzt: 1. Wasserversorgung Benutzungsgebühren:... auf 1,75 EUR je cbm Wiederkehrender Beitrag:...auf 0,09 EUR...je qm gewichtete Grundstücksfläche Zu allen vorstehend festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzurechnen. Für die vorstehend aufgeführten Entgelte werden nach den 14 und 21 der Entgeltsatzung Wasserversorgung Vorausleistungen erhoben. 2. Abwasserbeseitigung Grundgebühren: Benutzungsgebühren: Wiederkehrender Beitrag: Fäkalschlammbeseitigung: auf jährlich 20,00 EUR je Einwohner und Einwohnergleichwert auf jährlich 80,00 EUR je Wohneinheit auf 2,00 EUR je cbm gewichtetes Schmutzwasser einschließlich Abwasserabgabe auf 0,51 EUR je qm zulässige Abflussfläche auf 12,78 EUR je cbm für Einsammeln, Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus geschlossenen Gruben Für die vorstehend aufgeführten Entgelte werden nach 15 und 25 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen erhoben. 3. Auslagenersatz Wasserversorgung Nach 24 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden als Auslagenersatz festgesetzt: Kaution für Standrohr: ,00 EUR täglicher Auslagenersatz für Standrohr: 1. Tag... 8,00 EUR jeder weitere Tag... 1,00 EUR Zu allen vorstehend festgelegten Auslagenersätzen, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzurechnen. 7 Die einmaligen Entgelte (einmalige Beiträge für die Straßenleitungen einschließlich eines Anschlusses im öffentlichen Verkehrsraum je beitragspflichtiges Grundstück) werden nach 7 KAG wie folgt festgesetzt: 1. Wasserversorgung auf 1,61 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche (Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) Zu dem vorstehend festgelegten Entgelt, das der Umsatzsteuer unterliegt, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzurechnen. 2. Abwasserbeseitigung Niederschlagswasser:... auf 14,35 EUR... je qm zulässige Abflussfläche (Beitragsmaßstab ist die mit Abflussbeiwerten vervielfältigte Grundstücksfläche) Schmutzwasser:... auf 2,87 EUR...je qm gewichtete Grundstücksfläche (Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse) 8 Soweit die Aufwendungen für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen (Hausanschlussleitungen - Wasser) im öffentlichen Verkehrsraum nicht in beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen werden, erfolgt ein Ersatz nach Einheitssätzen (Pauschale). Der Einheitssatz wird nach 25 Abs. 5 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wie folgt festgesetzt: auf 143,16 EUR je lfm. unbefestigter Straßen auf 209,63 EUR je lfm. befestigter Straßen 9 Soweit die Aufwendungen für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen (Hausanschlussleitungen - Abwasserbeseitigung) im öffentlichen Verkehrsraum nicht in beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen werden, erfolgt ein Ersatz nach Einheitssätzen (Pauschale). Der Einheitssatz wird nach 28 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt: auf 204,52 EUR je lfm. unbefestigter Straßen auf 281,21 EUR je lfm. befestigter Straßen Zu allen vorstehend festgelegten Aufwendungsersätzen, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzurechnen. 10 Die von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast für gemeindliche Verkehrsanlagen zu zahlenden Anteile für die Straßenentwässerung ( 8 Abs. 4 und 9 Abs. 4 KAG sowie 1 Abs. 3 i.v.m. Anlage 1 Satz 3 Entgeltsatzung Abwasser) werden wie folgt festgesetzt: 1. Investitionsanteil... auf 15,96 EUR...je qm entwässerte Verkehrsfläche 2. laufender Kostenanteil... auf 0,68 EUR...je qm entwässerte Verkehrsfläche 11 Zur Erhebung von Vergnügungssteuer werden die entsprechenden Besteuerungssätze wie folgt festgesetzt: 1. Besteuerung nach dem Eintritt ( 5 Vergnügungssteuersatzung) auf 13 v.h. des Eintrittspreises oder Entgelts 2. Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes ( 6 Vergnügungssteuersatzung) auf 0,20 EUR je Veranstaltungstag und angefangene zehn qm Veranstaltungsfläche in geschlossenen Räumen, auf 0,10 EUR je Veranstaltungstag und angefangene zehn qm Veranstaltungsfläche bei Veranstaltungen im Freien 3. Besteuerung nach dem Einspielergebnis ( 7 Vergnügungssteuersatzung) auf 10 v.h. des Einspielergebnisses für das Halten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat in Spielhallen, mindestens jedoch 60,00 EUR, auf 10 v.h. des Einspielergebnisses für das Halten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit für jeden angefangenen Kalendermonat in Gaststätten, mindestens jedoch 30,00 EUR 4. Besteuerung nach der Anzahl der Geräte ( 8 Vergnügungssteuersatzung) auf 20,00 EUR je angefangenen Kalendermonats für das Halten eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, auf 10,00 EUR je angefangenen Kalendermonats für das Halten eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten, auf 200,00 EUR je angefangenen Kalendermonats für das Halten eines Gerätes, mit dem sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 5. Besteuerung von Prostitution ( 9 Vergnügungssteuersatzung) auf 10,00 EUR je Veranstaltungstag und Prostituierte 6. Besteuerung nach der Roheinnahme ( 10 Vergnügungssteuersatzung) auf 15 v.h. 12 Das Eigenkapital zum betrug ,83 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,78 EUR und zum ,78 EUR 13 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr ,00 EUR überschritten sind. 14 Investitionen oberhalb der Grenze von nunmehr ,00 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

6 Heimat-Kurier Rengsdorf 6 Nr. 04/ Die Bewilligung für Altersteilzeit von Beamten und Beamtinnen wird in Null Fällen zugelassen. Die Bewilligung für Altersteilzeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird in Null Fällen zugelassen. Rengsdorf, 29. Januar 2016 Breithausen Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf Bürgermeister II. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit gemäß 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 01. Februar 2016 bis 09. Februar 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 43, während der Dienststunden und bei den Ortsgemeinden öffentlich aus. Rengsdorf, 29. Januar 2016 Breithausen Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf Bürgermeister Einwohnerversammlung Zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner der Ortsgemeinde Anhausen findet gem. 16 der GemO am Mittwoch, 17. Februar 2016 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Anhausen eine Einwohnerversammlung statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird. Die Einwohnerversammlung hat zum Gegenstand: 1. Bericht der Ortsbürgermeisterin a. Finanzlage der Ortsgemeinde - Haushaltsplan 2016 b. Investitionen für das laufende Jahr - c. allgemeine Information 2. Informationen zur Auswertung und zum Sachstand des geplanten Seniorenprojektes Leben im Alter 3. Aussprache/Beantwortung von Fragen 4. Verschiedenes Heidelore Momm, Ortsbürgermeisterin Veranstaltungen Ehlscheid , Freitag Gesprächskreis von bis Uhr, Lesesaal, Haus des Gastes, Thema: Unesco Weltkulturerbe. Die Seniorenbeauftragte lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein , Freitag Meditativer Abendspaziergang mit Gedichten, Zitaten und Liedern der Jahreszeiten, für Jung und Alt, Treffpunkt: 17 Uhr, Haus des Gastes; Leitung und Führung Frau Inge Horn, Tel /1875. Jeder ist herzlich willkommen! Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Melsbach für das Haushaltsjahr 2016 vom 29. Januar 2016 I. Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2009 (GVBl. S. 57) in seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 21. Januar 2016 hiermit bekanntgemacht wird: 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge ,00 Euro Entnahme Sonderposten Komm.Finanzausgleich der Gesamtbetrag der Aufwendungen ,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ,00 Euro Entnahme aus der Sonderposten kom. Finanzausgleich...0,00 Euro Jahresergebnis nach Sonderposten ,00 Euro 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen ,00 Euro die ordentlichen Auszahlungen ,00 Euro Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,00 Euro die außerordentlichen Einzahlungen...0,00 Euro die außerordentlichen Auszahlungen...0,00 Euro Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen...0,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit...0,00 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit...0,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit...0,00 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen ,00 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen ,00 Euro Veränderung des Finanzmittelbestandes 2 Kredite...0,00 Euro 3 Verpflichtungsermächtigungen...0,00 Euro 4 - Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A...auf 300 v.h. Grundsteuer B...auf 365 v.h. Gewerbesteuer...auf 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, für den ersten Hund...36,00 Euro für den zweiten Hund...72,00 Euro für jeden weiteren Hund...180,00 Euro Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Melsbach I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr...200,00 Euro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr...750,00 Euro 2. Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr ,00 Euro 3. Für die Überlassung einer Urnengrabstätte in einer Gemischten Grabstätte...300,00 Euro 4. Für die Überlassung einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte...900,00 Euro II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für a) eine Einzelgrabstätte ,00 Euro b) eine Doppelgrabstätte ,00 Euro c) eine Urnenwahlgrabstätte ,00 Euro 2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren Bestattungen je Jahr für a) eine Einzelgrabstätte...45,00 Euro b) einer Tiefengrabstätte...45,00 Euro c) eine Doppelgrabstätte...85,00 Euro d) eine Urnenwahlgrabstätte...55,00 Euro 3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Ziffer 2. erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber (Bestattungsgebühren) 1. Reihengräber für Verstorbene ( 13 der Friedhofssatzung) a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr...200,00 Euro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr...750,00 Euro c) Urnenbeisetzung...250,00 Euro 2. Wahlgräber -Einfachgräber- ( 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung) a) Einzelgrabstelle...750,00 Euro b) Doppelwahlgrab (Erstbestattung)...750,00 Euro c) Doppelwahlgrab (Zweitbestattung)...750,00 Euro d) Tiefengrabstätte (Zweitbestattung)...750,00 Euro e) Urnenbeisetzung je Beisetzung...250,00 Euro 3. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von..150 v.h. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Bei Reihen- und Wahlgrabstätten für das Ausgraben einer Leiche a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr...500,00 Euro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ,00 Euro c) für das Ausgraben von Aschen...250,00 Euro Die Gebühren für die Umbettung werden nach Ziffer IV 1 und 3 erhoben. Die Gebühren für das Ausgraben und der damit verbundenen anderen Gebühren sind grundsätzlich im voraus zu zahlen. 2. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt III. erhoben.

7 Heimat-Kurier Rengsdorf 7 Nr. 04/2016 V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche bis zu 4 Tagen.100,00 Euro für jeden weiteren Tag...20,00 Euro 2. Für die Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde jeweils die geltenden Stundensätze der Gemeindearbeiter 3. Für die Benutzung der Friedhofshalle...100,00 Euro VI. Sonstige Leistungen 1. Pflege der Rasenfläche auf den Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften z.b. Urnenrasengrabstätte...200,00 Euro Pflege der Grabstätte bei vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts pro Jahr für eine a) Reihengrabstätte...15,00 Euro b) Wahlgrabstätte...30,00 Euro c) Urnengrabstätte...5,00 Euro 2. Für die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen a) Reihen- und Urnengrabstätten...250,00 Euro b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen...500,00 Euro 3. Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind, werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.b. Entfernen von Grabmalen auf Kosten des Pflichtigen für Grabmale die vor 2006 errichtet wurden). 4. Verwaltungsgebühren je Erstellung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales...17,00 Euro 6 Für die Entwässerung von Erschließungsanlagen (erstmalige Herstellung) - 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen- wird der Einheitssatz von...15,96 Euro/qm erhoben. 7 Der Stand des Eigenkapital zum betrug ,03 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum beträgt ,03 Euro und zum ,03 Euro 8 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall ,00 Euro überschritten sind. 9 Investitionen oberhalb der Wertgrenze ,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Die Haushaltssatzung tritt zum in Kraft. Melsbach, 29. Januar 2016 Klein, Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit gemäß 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 01. Februar 2016 bis 09. Februar 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 43, während der Dienststunden öffentlich aus. Melsbach, 29. Januar 2016 Klein Ortsgemeinde Melsbach Ortsbürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Melsbach Die 5. Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Melsbach (Wahlperiode ) findet am Dienstag, , Uhr im Gemeindebüro statt. Die nichtöffentliche Sitzung hat folgende Tagesordnung: 1. Informationen des Ortsbürgermeisters 2. Bauanträge 3. Verschiedenes Mitglieder des Gemeinderates, die dem Bauausschuss nicht angehören, können als Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Dies gilt auch für stellvertretende Ausschussmitglieder, sofern das Mitglied nicht in der Sitzung vertreten ist. Holger Klein, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Rengsdorf Am Mittwoch, dem findet um Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Rengsdorf, 1. Stock, Nebeneingang, die 9. Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Rengsdorf statt. Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: 1. Baugenehmigungsangelegenheiten 2. Verschiedenes Die Sitzung ist nicht öffentlich. Mitglieder des Gemeinderates Rengsdorf, die dem Ausschuss nicht angehören, können gem. 46 GemO an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Christian Robenek, Ortsbürgermeister Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rüscheid am 13. März 2016 Gemäß den 62 und 24 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des 30 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird hiermit der vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 25. Januar 2016 zugelassene Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rüscheid am 13. März 2016 bekanntgemacht: Familienname, Vorname Geburtstag, Geschlecht, Beruf Anschrift Staatsangehörigkeit Döring, Hartmut Ferdinand geb. am , Forstwirt Bismarckstraße 4 männlich, Rüscheid deutsch Rüscheid, den 29. Januar 2016 Ortsgemeinde Rüscheid Arno Schmidt, 1. Ortsbeigeordneter und Gemeindewahlleiter Kulturhistorisches Bauwerk Schafsbrücke wurde restauriert Die bruchsteinerne Gewölbebrücke aus dem 19. Jahrhundert, vielleicht sogar aus dem 18. Jahrhundert, war letztmals 1988 vom damaligen Revierförster Eberhard Schmidt und seinen Waldarbeitern instand gesetzt worden. Doch nun, rund 25 Jahre später, waren die Fundamente unterspült und zahlreiche Bruchsteine aus dem Brückengewölbe herausgebrochen. So wurde im Herbst 2015 eine auf Bruchsteinarbeiten spezialisierte Baufirma mit der Durchführung der notwendigen Restaurierungsmaßnahmen am Mauerwerk beauftragt. Am Ein- und Auslauf des Urbachs eingesetzte Wasserbausteine aus Basalt sollen zur Entlastung des historischen Brückenbauwerks beitragen. Begleitet wurden die Maßnahmen durch die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf. Die Finanzierung erfolgte durch die Ortsgemeinde Rüscheid und mit Fördergeldern des Naturparks Rhein-Westerwald, der entsprechende Mittel vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zur Verfügung stellte. i. V. Arno Schmidt, 1. Ortsbeigeordneter Wohnraum gesucht zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern (meist Familien mit Kindern) Die Ordnungs- und Sozialabteilung der Verbandsgemeinde Rengsdorf sucht im eigenen Bereich Wohnraum, vorzugsweise möbliert, zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern (meist Familien mit Kindern). Denkbar wären aber auch leer stehende bzw. schon länger nicht mehr bewohnte Einfamilienhäuser. Der Mietvertrag würde abgeschlossen zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf (als Mieter) und dem jeweiligen Vermieter/Eigentümer. Bei Rückfragen oder für Angebote wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Herr Noll (Tel /61-301) thomas.noll@rengsdorf.de i. V. Arno Schmidt, 1. Ortsbeigeordneter

8 Heimat-Kurier Rengsdorf 8 Nr. 04/2016 Die beliebte Kaffie Stuff ist am ganz jeck! Die Kaffie Stuff, unser Dorfnachmittag für alle Mitbürger und Mitbürgerinnen der Ortsgemeinde Straßenhaus, findet am nächsten ersten Mittwoch im Monat, dem , im Clubhaus statt und zeigt sich - entsprechend der 5. Jahreszeit - karnevalistisch. Es kann wieder in lockerer Atmosphäre angeregt erzählt und gemütlich beisammen gesessen werden. Wir freuen uns darauf, viele Mitbürger und Mitbürgerinnen in der Zeit von Uhr bis Uhr begrüßen zu dürfen! Birgit Haas, Ortsbürgermeisterin Freiwilligen Feuerwehr Rengsdorf Jahreshauptversammlung 2016 Jahresbericht 2015 Die Freiwillige Feuerwehr Rengsdorf verzeichnete im vergangenen Jahr 50 Einsätze. Bei der Jahreshauptversammlung wurde diese Zahl als Summe für ein vielfältiges Einsatzgeschehen in 2015 genannt. Der Jahresbericht erinnerte an 20 Brandeinsätze und Alarme von Brandmeldeanlagen. Den größten Einsatz in diesem Bereich leisteten die Einsatzkräfte der Feuerwehr Rengsdorf beim Brand der Waldorfschule in Neuwied im Stadtteil Niederbieber. Im zweiten großen Einsatzbereich, den Hilfeleistungen, waren fünf zum Teil schwere Verkehrsunfällen und ein Einsatz auf der ICE-Strecke die Gründe für die Alarmierung. Die Einsätze bei Ölspuren oder bei Sicherheitswachen waren einfacher und konnten routiniert abgearbeitet werden. Zu den Einsätzen zählten leider auch zwei böswillige Fehlalarmierungen. Übungsstunden ist auch die Brandschutzerziehung durch Rüdiger Curdes in Kindergärten und Schule erfasst. Zur Pflege und Wartung der Fahrzeuge und Geräte treffen sich die Aktiven dienstags. Bei diesen Arbeiten leisteten sie im letzten Jahr 1525 Stunden und erbrachten damit einen großen Beitrag zu den 4017 Stunden, die im Jahresbericht für die dienstlichen Aktivitäten angegeben wurden. Im Jahr 2015 schieden 3 Kameraden aus dem aktiven Dienst aus. Erfreulicherweise konnten die Kameraden Philipp Bertram, Sebastian D Avis und Florian Ahlbach aus der Jugendfeuerwehr übernommen werden. Anna Krämer wechselte von der Feuerwehr Neuwied nach Rengsdorf und wurde als Oberfeuerwehrfrau verpflichtet. Bürgermeister Breithausen nahm in Anerkennung der durchlaufenen Ausbildung und erbrachten Leistungen mehrere Ernennung und Beförderungen vor: Lisa Mertgen zur Feuerwehrfrau; Pascal Ahlbach zum Feuerwehrmann; Steffen Curdes, Tobias D Avis, Michael Leihberger und Jürgen Pense zum Oberfeuerwehrmann; Thomas Melsbach zum Oberlöschmeister und Christoph Purlis zum Hauptbrandmeister. Bereits im Oktober wurde Björn Ahlbach beim Abend der Feuerwehr für 25 Jahre aktiven Wann: Dienst Montag, mit dem Silbernen Feuerwehrehrenzeichen geehrt. Uwe Schmidt wurde bis im November Uhr mit dem Gol- (5 folgende Termine immer montags) denen Feuerwehrehrenzeichen für 35 Jahre aktiven Dienst durch Kreisfeuerwehrinspekteur Böcking Wer: ausgezeichnet Jahre Nach dem offiziellen Teil der Jahreshauptversammlung Wo: Wiedhöhenhalle stellten sich Kurtscheid die beförderten Mitglieder der Feuerwehr Rengsdorf mit Bürgermeister Breithausen, der Wehrleitung und der Wehrführung Kosten: 15,00 zu einem Foto auf. Mitbringen: Hallenturnschuhe und Freiwillige Feuerwehr Melsbach Getränke Förderverein Freiwillige Feuerwehr Melsbach e.v. JahreshauptversammlungDu liebst Hip Hop? Und möchtest Die diesjährige Jahreshauptversammlung coole Moves lernen? der Dann Freiwilligen melde dich Feuerwehr Melsbach sowie des Fördervereins schnell an. der Freiwilligen Feuerwehr Melsbach e.v. findet am Samstag, 27. Februar 2016, um Uhr im Feuerwehrhaus Melsbach statt. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder der Feuerwehr Melsbach recht herzlich eingeladen. Infos und Anmeldung bei: Die Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben. Wehrführung und Vorstand würden sich freuen, möglichst viele Mitglieder an diesem Abend begrüßen zu dürfen. HIP HOP-DANCE Wann: Donnerstag, (5 folgende Termine, immer donnerstags) Uhr Wer: Jahre Wo: VG Rengsdorf Kosten: 15 v.l.n.r. vorne: Michael Leihberger, St. Wehrleiter Uwe Kleinmann, Wehrführer Christoph Purlis, Thomas Melsbach, Bürgermeister Breithausen, Wehrleiter Peter Schäfer, hinten: Florian Ahlbach, Jürgen Pense, Lisa Mertgen, Steffen Curdes, Pascal Ahlbach Für alle Einsätze, einschließlich Besetzung der Einsatzzentrale, wurde 1122 Stunden aufgewendet. Um für diese Aufgaben gerüstet zu sein führte die Feuerwehr Rengsdorf 16 Übungen durch. Eine dieser Übungen wurde gemeinsam mit der befreundeten Feuerwehr Millrath aus Erkrath, NRW veranstaltet. Die Feuerwehr Millrath hatte die Fahrerkabine eines LKW mitgebracht und so ergab sich die seltene Gelegenheit an einem solchen Objekt zu üben. Neben der internen Ausbildung besuchten eine Kameradin und mehrere Kameraden Lehrgänge der Kreisausbildung Neuwied und an der Landesfeuerwehr-und Katastrophenschutzschule in Koblenz. In den 1370 Ausbildungs- und Du liebst Hip Hop und möchtest coole Moves lernen? Hier ist die Gelegenheit! Melde dich beim Hip Hop-Danceworkshop unter der Leitung von Chris SKillz an! Anmeldung und Infos: Jugendpflege VG Rengsdorf Jennifer Hommer u. Heike Schmidt 02634/61-114/115 jugendpflege@rengsdorf.de

9 Heimat-Kurier Rengsdorf 9 Nr. 04/2016 Advent in der Scheune Für die Kinder der drei Einrichtungen des Kirchspiels Anhausen - Kita in Rüscheid und Anhausen, Braunsburgschule- war der 12. Dezember 2015 ein ganz besonderes Ereignis. Nach langer Zeit des Probens, des Bastelns war es endlich soweit: Wir feierten Advent in der Scheune der Familie Zantop in Anhausen. Mit uns feierten sehr viele, denn ohne die vielen Helfer ist eine solche Feier nicht möglich. Auch vom Kreisverband des DRK Rengsdorf waren Einsatzkräfte vor Ort. Das vielfältige Miteinander war bestimmt für einen guten Zweck: 3000,00 kamen über Spenden zusammen. Mit diesem Geld sollen Flüchtlingskindern vor allem im Bereich des Kirchspiels bezüglich ihrer Erstausstattung geholfen werden. Man dankte allen Helfern, allen Spendern und besonders der Familie Zantop. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Altwied Vakanzverwaltung: Pfarrer Ulrich Oberdörster, Waldbreitbach, Tel /4103 Fr., , Uhr Kinderchor I und Uhr Kinderchor II, GZ Melsbach, Uhr Kirchenchor, GZ Melsbach Sa., , Uhr Konfirmandenunterricht, GZ Melsbach So., , Uhr Gottesdienst, Altwied Di., , Uhr Pfadfinder J. gemischt, GZ Melsbach, Kontakt: Jonas Schmidt, florian.soulier@hammersteiner-ring.de Mi., , 9.30 Uhr Frauentreff, GZ Melsbach, Thema: Kuba das Weltgebettagsland, Uhr Pfadfinder J. gemischt, GZ Melsbach, Kontakt: Jonas Schmidt, florian.soulier@hammersteiner-ring.de Fr., , kein Konfirmandenunterricht, keine Kinderchorproben Ev. Kirchengemeinde Anhausen Gottesdienste: Sonntag, : 10:00 Uhr Gottesdienst in Anhausen mit Taufen (Pfarrer Andreas Laengner), 10:00 Uhr Kindergottesdienst. Nach dem Gottesdienst: Stehkaffee und Eine-Welt-Verkauf im evangelischen Gemeindehaus. Musizieren: Dienstag, : 18:00 bis 19:15 Uhr Jungbläser (Jugendposaunenchor), 19:00 bis 20:30 Uhr Posaunenchor, Bibel- und Hauskreise: Freitag, : 20:00 Uhr Hauskreis, abwechselnd bei den Teilnehmern, 20:00 Uhr Jugendhauskreis bei Fam. Blum in Rüscheid Mittwoch, : Uhr Bibel- und Gebetskreis im evangelischen Gemeindehaus, Kinder- und Jugendarbeit: Dienstag, : 9:30 Uhr Spiel- und Krabbelgruppe, 18:00 Uhr Jugendposaunenchor, Donnerstag, : 16:00 Uhr und 17:00 Uhr Konfirmandenunterricht, Samstag, , 9:00 Uhr Freizeitsport für Menschen ab 14 Jahren in der Turnhalle Anhausen neben dem DGH (Anmeldung bitte bei Familie Krokowski), 18:00 Uhr JUKEA

10 Heimat-Kurier Rengsdorf 10 Nr. 04/2016 Frauengruppen: Montag, : 15:00 Uhr Frauengruppe Anhausen im evangelischen Gemeindehaus Dienstag, : 15:00 Uhr Frauengruppe Meinborn im alten Feuerwehrhaus Meinborn Mittwoch, : 15:00 Uhr Frauengruppe Rüscheid im DGH Rüscheid Sonstiges: Freitag, : 17:15 Uhr Kindergartenfachausschuss im Ev. Kindergarten Anhausen, 18:00 Uhr Familienabend im evangelischen Gemeindehaus Abend der Begegnung mit Alexander Siegel, Hausen. Thema: Ein Leben mit Behinderung. Ein gemeinsames Essen ist vorgesehen. Donnerstag, : Ausschuss für Theologie und Gottesdienst (Konfirmandenraum). Freitag, : 19:30 Uhr Wahlvorstand (Konfirmandenraum) Presbyteriumswahl Bis liegt das Wahlverzeichnis zur Einsichtnahme aus. Innerhalb der unten angegebenen Auslegungszeiten können Sie sich vergewissern, dass Sie im Wahlverzeichnis als Gemeindemitglied eingetragen sind. Das Wahlrecht können Sie nur ausüben, wenn eine Eintragung im Wahlverzeichnis gegeben ist. Nach Ende der Auslegungsfrist sind keine Korrekturen im Wahlverzeichnis mehr möglich. Das Wahlverzeichnis liegt wie folgt aus: Dienstag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr im Gemeindebüro, Mittwoch 17 bis 19 Uhr in der Bücherei, Sonntag von 11 bis 12 Uhr im Stehkaffee des Gemeindehauses. Anschrift für alle Örtlichkeiten: Mittelstr. 24, Anhausen. Öffentliche Bücherei der Evangelischen Kirchengemeinde Anhausen (Ausleihe an alle interessierten Menschen): Sonntag, : 11:30 bis 12:00 Uhr Dienstag, : 11:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch, : 17:00 bis 19:00 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Honnefeld Kirche und Gemeindehaus Oberhonnefeld und Arche Horhausen Sa., , Uhr Gottesdienst mit Abendmahl mit Traubensaft in der Arche Horhausen So., , Uhr Gottesdienst mit Taufe in der Kirche Oberhonnefeld Mo., , Uhr Frauenhilfe im Gemeindehaus Oberhonnefeld, Uhr Nähtreff in der Arche, Horhausen Di., , Uhr Jungbläser im Gemeindehaus Oberhonnefeld, Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus Oberhonnefeld Do., , Uhr Spielgruppe Zwergenstube (0-3 Jahre) im Gemeindehaus Oberhonnefeld, Uhr Spielgruppe Krümelchen (0-3 Jahre) in der Arche Horhausen, Uhr Singkreis im Gemeindehaus Oberhonnefeld Fr., , Uhr Jugendabend im der Jugendetage in Oberhonnefeld Evangelische Kirchengemeinde Rengsdorf Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Abendmahl / Pfr. Stinder, Uhr Kindergottesdienst Montag, , Uhr Offener Treff der Frauenhilfe in Ehlscheid / Café Puderbach, Uhr Café / Gemeindehaus Dienstag, , Uhr Katechumenenunterricht I. Gruppe / Gemeindehaus, Uhr Katechumenenunterricht II. Gruppe / Gemeindehaus, Uhr Posaunenchor für Anfänger / Gemeindehaus, Uhr Ökum. Friedensgebet / Kath. Kirche Kurtscheid Mittwoch, , Uhr Offener Treff der Frauenhilfe in Rengsdorf / Gemeindehaus, Uhr Offener Treff der Frauenhilfe in Bonefeld / Dorfgemeinschaftshaus Donnerstag, , 9.45 Uhr Krabbelgruppe / Gemeindehaus, Uhr Handarbeits- und Bastelkreis / Gemeindehaus, Uhr Konfirmandenunterricht I. Gruppe / Gemeindehaus, Uhr Konfirmandenunterricht II. Gruppe / Gemeindehaus Freitag, , Uhr Unterricht f. Jungbläser / Gemeindehaus, Uhr Posaunenchor / Kirche, Uhr Kirchenchor / Gemeindehaus Pfarrkirche St. Bonifatius, Neuwied-Niederbieber Regelgottesdienste Mittwoch: Uhr Seniorenmesse (jeden 1. Mittwoch im Monat) Donnerstag: Uhr Hl. Messe Freitag: Uhr Hl. Messe Samstag: Uhr Messe zum Sonntag Kath. Pfarrgemeinde Hl. Schutzengel Kurtscheid in der Pfarreiengemeinschaft Waldbreitbach-Niederbreitbach- Kurtscheid Samstag, , St. Josefshaus: h Ökumenischer Wortgottesdienst mit den Karnevalsgesellschaften; Rengsdorf: h Vorabendmesse; Niederbreitbach: h Vorabendmesse Sonntag, , Kurtscheid: h Hochamt, h Tauffeier; Waldbreitbach: h Hochamt Montag, , St. Josefshaus: h Ökumenisch-Franziskanisches Friedensgebet Dienstag, , Kurtscheid: h Gebet für die Kranken und um Frieden, h Hl. Messe mit Segnung der Kerzen, anschl. Gelegenheit zum Empfang des Blasiussegens, h Ökumenisches Friedensgebet; Niederbreitbach: h Hl. Messe mit Segnung der Kerzen, anschl. Gelegenheit zum Empfang des Blasiussegens Freitag, , Waldbreitbach: h Beichtgelegenheit, h Hl. Messe; Niederbreitbach: h Rosenkranz und Gebet für die Kranken Evangelische Freie Gemeinde in Straßenhaus Industrieweg 2, Tel Donnerstag, , 19:30 Uhr Jugendstunde Sonntag, , 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, , 20:00 Uhr Bibelstunde Donnerstag, , 19:30 Uhr Jugendstunde Sonntag, , 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, , 20:00 Uhr Gebetsstunde In regelmäßigen Abständen findet ein Bibelkurs für Teens und Jugendliche statt. Wer daran Interesse hat, bitte die Termine unter 0176/ erfragen. Jeder ist herzlich willkommen! Sie finden uns im Internet: Mennonitengemeinde Rengsdorf (Ev. Freikirche), Westerwaldstr. 60 MONTAG: 16:00-18:00 Uhr Kontrast-Treff (offener Kindertreff), 18:00 Uhr Kinderchor MITTWOCH: 18:30 Uhr Bibelbetrachtung. Parallel dazu: Kinderstunden (3 bis 11 Jahre), Teens (12-13 Jahre), Jungschar (14-15 Jahre) DONNERSTAG: 19:30 Uhr Jugendchor (in der Gemeinde Irlich) FREITAG: 19:30 Uhr Jugend (ab 16 Jahre) SAMSTAG: 18:00 Uhr Gebetsversammlung SONNTAG: 10:00 Uhr Gottesdienst Vereine und Verbände Theatergruppe in der Verbandsgemeinde Rengsdorf probt für das neue Theaterstück Alle Mann an Bord zur Kreuzfahrt im Schweinestall Die Theatergruppe in der Verbandsgemeinde Rengsdorf präsentiert in diesem Jahr die turbulente Komödie Kreuzfahrt im Schweinestall von Carsten Lögering. Zum Inhalt: Bauer Jupp Speckmann lebt mit seiner Frau Gerda und Tochter Anna auf seinem Hof. Jupp weiß und kann alles, denkt er zumindest. Die meiste Zeit ist er stinkfaul und frönt mit seinem Kumpel Walter dem Alkohol. Sein Praktikant, Student Jan, erledigt die tägliche Arbeit auf dem Hof. Dieser hat ein Auge auf Anna geworfen, was Jupp natürlich missfällt. Nach einer Dorftombola jubeln Jan und Anna Jupp den Hauptpreis unter: eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer. Dumm nur, dass Jupp seit Kindesbeinen panische Angst vor Wasser hat. Er fürchtet den Spott und Hohn, den er von den Dorfbewohnern und seiner Familie erntet, so sehr, dass er kurzum seinen besten Freund auf die Reise schickt und sich selbst auf seinem eigenen Hof versteckt. Keiner soll von seiner Wasserscheu erfahren. Aufgrund von unglücklichen Umständen, muss sich Jupp als Frau verkleiden und gibt sich fortan als seine eigene verschollene Schwester Judith aus. Das Chaos beginnt. Der Dorfpolizist Bernd Becker hat ein Auge auf Judith geworfen und stellt ihr ständig nach. Damit nicht genug. Das Kreuzfahrtschiff sinkt. Glücklicherweise überleben alle Passagiere, lediglich Jupp Speckmann gilt als vermisst. Es beginnt ein amüsantes Verwechslungsspiel, bei dem Jupp keinen Fettnapf auslässt und sich mehr und mehr in sein eigenes Lügenwerk verstrickt. Die Proben zu dem Stück haben bereits begonnen und die Schauspieler fiebern bereits jetzt der Premiere am Samstag, den entgegen. Insgesamt zwölf Aufführungen finden in der Zeit vom bis zum im Saal des Historischen Deichwiesenhofes in Bonefeld statt. Die Termine der weiteren Aufführungen werden Anfang Februar bekannt gegeben. Karten gibt es ab Montag, den in folgenden Vorverkaufsstellen: Sternapotheke, Rengsdorf; ED-Tankstelle, Rengsdorf; Adlerapotheke, Oberbieber; Deichwiesenhof, Bonefeld; Nah und Frisch, Anhausen Landfrauen-Kreisverband Neuwied Junges Programm Am Dienstag, findet um Uhr das nächste Treffen des Jungen Programms beim Weingut Georg Mohr in Leutesdorf, Krautsgasse

11 Heimat-Kurier Rengsdorf 11 Nr. 04/ statt. Herr Mohr wird uns in einem Vortrag den Anbau und Ausbau seiner Weine umfassend erklären. Dabei werden wir auch eine Kellerbesichtigung machen. Welcher Wein zu welchen Speisen passt, wird anschließend in einer Weinprobe erläutert. Alle Frauen des Vereins, sowie andere interessierte Frauen sind herzlich willkommen. Kosten: 12 für Mitglieder, 15 für Nichtmitglieder Anmeldung: A. Kröll 02638/4713; K. Milad 02689/ Turnverein 1912 Anhausen-Meinborn e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) 2016 Hiermit laden wir alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 2016 ein. Die Versammlung findet am Freitag, den 19. Februar 2016 um Uhr im Gasthof Tross in Anhausen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3.Geschäftsbericht 4. Berichte der Abteilungen 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahl eines Kassenprüfers 9. Mitgliedsbeiträge 10. Satzungsänderung 11. Veranstaltungen 12. Verschiedenes. Erläuterung zu TOP 10. Satzungsänderung: Unsere derzeit gültige Satzung entspricht in einem Punkt nicht mehr den Anforderungen der Abgabenordnung (AO). Die Satzungsänderung bezieht sich auf den 20 Satz 4 Vermögensübertragung im Falle der Auflösung des Vereins. Die Satzungsänderung kann auf der Geschäftsstelle des Vereins beim Vorsitzenden eingesehen werden. Im Internet steht die Satzung auch zum Download auf den Seiten der Gemeinden Anhausen und Meinborn zur Verfügung. Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung sind bitte bis zum an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes einzureichen. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hümmerich Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiw. Feuerwehr Hümmerich, findet am Freitag, den um Uhr im Gasthof Dreydoppel in Hümmerich statt. Zu dieser Veranstaltung sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Bekanntgabe der Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder; 3. Genehmigung der Tagesordnung; 4. Bericht des Wehrführers; 5. Bericht des Schriftführers; 6. Bericht des Kassierers; 7. Prüfbericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes; 8. Wahl der Kassenprüfer; 9. Grußworte; 10. Ernennungen/Ehrungen; 11. Jahresplanung 2016; 12. Information/Verschiedenes Mundartstammtisch Der nächste Mundartstammtisch in Melsbach findet am Dienstag, 02. Februar 2016, um Uhr im Restaurant Elisabeth-Höhe statt. Interessierte sind herzlich willkommen. KC Weeste-Näh Unter dem Motto 33 Jahre Karneval - bunte Narren überall wurde die närrische Session in Oberhonnefeld, mit der Nostalgiesitzung, eröffnet. Harald Puschke, 1. Vorsitzender berichtete über die Entstehung des Clubs lebten in Oberhonnefeld bereits viele Einwohner, die aus Karnevalshochburgen stammten. Dort schauten sie sich die großen Umzüge an und sammelten Kamellen. Sie schmückten einen PKW-Hänger, kürten Bruno und Walli Ebener zum Prinzenpaar und fuhren durch den Ort. Die Bonbons, die sie bei den großen Umzügen gesammelt hatten, schmissen sie den erstaunten Zuschauern entgegen. Die meisten Oberhonnefelder beobachteten das lustige Treiben jedoch durch die Fensterscheiben. Sie schüttelten den Kopf und sagten: WEESTE NÄH, so entstand der Karnevalsruf, der mittlerweile weit über die Ortsgrenzen hinaus bekannt ist. Sitzungspräsident Axel Born begrüßte das Neuwieder Prinzenpaar, Prinz Peter und Prinzessin Silvia. Ebenfalls aus Neuwied angereist waren Günther Kutscher und Fredi Winter, als Ehepaar Windi und Minni. Die Minifunken durften zuerst über die Bühne wirbeln, sie bekamen die erste Rakete des Abends. Als einer der Stammgäste fehlte auch das musikalische Programm von Richi XXS nicht. Anschließend kamen alle anwesenden ehemaligen Prinzenpaare auf die Bühne. Die ehemalige Bäuerin des bisher einzigen weiblichen Dreigestirns, Barbara Vogelfänger, hatte sogar ein Gedicht vorbereitet. Die Jugendgarde des KC Weeste-Näh gab anschließend ihr Bühnendebüt. Alle Tanzgruppen des KC werden von Sandra Braasch trainiert. Nun wurde es Zeit zum Schunkeln. Unter Leitung von Sven Hellinghausen gab der MGV Oberhonnefeld den Ton an, mit kölschen Tön und Schunkelliedern rissen sie das Publikum mit. Christian Grendl, Büttenredner aus den eigenen Reihen des KC, berichtete über das Leben eines Boxers. Alina Eul genoss ihre Premiere als Solomariechen. Die zwei blauen Napos hatten nur ihr Handtuch im Gepäck, mit dem sie einen Tanz über die Bretter wagten. Das närrische Volk war hellauf begeistert. Aus Irlich kamen die SV Rengsdorf Niemals geht man so ganz Der Titel des kölschen Kultliedes könnte durchaus sinnbildlich für die am Freitag, in der Sportsbar Auszeit stattgefundene Jahreshauptversammlung des SV Rengsdorf stehen, die ganz im Zeichen des Ausscheidens von vier langjährigen Vorstandsmitgliedern stand, die in dieser Konstellation 15 Jahre lang gemeinsam die Geschicke des Vereins leiteten. Mit Rainer Runkel (1. Vorsitzender), Nic van Helvoort (2. Vorsitzender), Norbert Krumm (Geschäftsführer) und Guido Kuhn (Kassierer) übergaben gleich vier Vorstandsmitglieder die Verantwortung in jüngere Hände und sie taten dies nach 15 Jahren gemeinsamer Vorstandsarbeit - mit Blick auf die in den letzten Jahren geleistete Arbeit - gerne und voller Zufriedenheit. Jetzt, da alle infrastrukturellen, sowie sportlichen Baustellen abgeschlossen sind, sehen die vier ihre Aufgabe als beendet und freuen sich, nach unzähligen ehrenamtlichen Stunden, Platz für ein jüngeres Vorstandsteam zu machen. Die Tatsache, dass aus seinerzeit geplanten 3-5 Jahren am Ende insgesamt 15 Jahre Vorstandsarbeit geworden sind zeigt, dass uns die Aufgabe stets Spaß und Freude bereitet hat, so Rainer Runkel in seiner Rede. Dem neuen Vorstand wünscht er viel Glück, sportlichen Erfolg und Kontinuität im Handeln. Von nun an werden die Geschicke des Vereins vom neuen 1. Vorsitzenden Mark Velden geleitet, der zuletzt langjähriger Jugend-und Freizeitleiter war und den Verein sicherlich wie kaum ein Zweiter kennt; neuer 2. Vorsitzender ist Matthäus Walinowicz. Neue Geschäftsführerin ist Corinna Blüm; zum zweiten Geschäftsführer wurde Philipp Ehlscheid gewählt. Die Finanzen des Vereins werden fortan von der neuen Kassiererin Patricia Plotzki verwaltet und überwacht; stellvertretende Kassiererin ist Vanessa Runkel. Neuer Jugendwart ist Daniel Schmidt, der in der vorhergegangenen Jugendvollversammlung entsprechend gewählt wurde; sein Stellvertreter ist Jens Büttner. Einen ausführlichen Bericht über die Jahreshauptversammlung 2016 gibt unter:

12 Heimat-Kurier Rengsdorf 12 Nr. 04/2016 Moonlight Dancers, die mit ihrem Showtanz Aladin den Saal verzauberten. Es ging tänzerisch weiter mit dem Tanzpaar Tobias und Lena Troß aus Willroth. Gefolgt von Just for fun mit einem Mix der 80 er und 90er Jahre. Zum Finale tanzten die Oberhonnefelder Funken ihren Gardetanz. Das begeisterte Publikum belohnte sie mit tosendem Applaus. Dorfgemeinschaft Niederraden - Abteilung Boule - Der erste Spieltag für 2016 findet bei hoffentlich trockenem Wetter am Sonntag, dem 31. Januar um 14:00 Uhr auf dem Boulodrom am Dorfgemeinschaftshaus statt. Weitere Info: Telefon: Ehemalige Burschen Rengsdorf e.v. Hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung am um 20:00 Uhr ins Hotel Waldterrasse in Rengsdorf ganz herzlich ein. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden; 2. Totenehrung; 3. Geschäftsbericht; 4. Bericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung der Kassierer; 7. Kirmes 2015; 8. Wahl des Versammlungsleiters; 9. Entlastung des bestehenden Vorstandes; 10. Wahl des neuen Vorstandes (auf 2 Jahre); 11. Kirmes 2016; 12. Burschenfest 2017; 13. Verschiedenes; 14. Burschenlied Um zahlreiches Erscheinen bittet der Vorstand. HC Vorwärts Rüscheid Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am 09. Januar 2016 im Vereinslokal Gasthof Zu den Linden statt. Der 1. Vorsitzende konnte insgesamt 20 Mitglieder begrüßen. Der 1. Kassierer Joachim Mäurer trug den Kassenbericht 2015 vor. Die Kassenprüfer bescheinigten eine ordnungsgemäße, vorbildliche Kassenführung und die Versammlung erteilte dem Kassenprüfer sowie dem gesamten Vorstand Entlastung. Der 1. Geschäftsführer Christoph Wagner verlas den Geschäftsbericht für Nach dem Geschäftsbericht erfolgte die Vorstandswahl. Zum Wahlleiter wurde Thomas Seuser einstimmig bestimmt, folgender Vorstand wurde gewählt: 1. Vorsitzender - Daniel Morosini; 1. Geschäftsführer - Christoph Wagner; 2. Geschäftsführer - Holger Balmes; 1. Kassierer - Joachim Mäurer; 2. Kassierer - Werner Wiedemann Zu Kassenprüfern wurden Dr. Rüdiger Goldenstein und Alfred Jamann gewählt. Im Namen des neugewählten Vorstandes bedanke sich der 1. Vorsitzende Daniel Morosini bei Wahlleiter Thomas Seuser und den anwesenden Vereinsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen. Unter Punkt Verschiedenes wurden dann noch einige Vereinsangelegenheiten besprochen. Hierbei wurde vorgeschlagen die Jahreshauptversammlungen in Zukunft um Uhr zu beginnen und der Vorschlag wurde angenommen. Schließlich wurde nachgefragt ob in Zukunft die Vorstandswahlen nicht alle 2 Jahre stattfinden sollten und auf Anregung der Anwesenden beschlossen dies schon ab sofort wirksam werden zu lassen. Dies bedeutet die nächste Wahl findet 2018 statt. Die Müllsammelaktion findet am 12. März 2016, ab 9.00 Uhr statt. MusicAmore stellt sich vor Trotz widriger Wetterverhältnisse war die Schnupperprobe des Blasorchesters MusicAmore am in Thalhausen erfolgreich. Drei Interessenten schauten sich das Orchester an und nahmen am Probebetrieb teil. Bereits seit Ende letzten Jahres proben ca. 20 Musiker im Alter von 11 bis 36 Jahren jeden Samstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Thalhausen. Der Name MusicAmore, den sie ihrem Blasorchester gegeben haben, steht für die Liebe der Musiker zur Musik. Es steht aber auch für den liebevollen Umgang miteinander und der Achtung eines Jeden / einer Jeden. Die Musiker unterschiedlicher Altersstufen bringen sich entsprechend Ihres Könnens ein und werden, wo nötig von denen unterstützt, die bereits mehr Erfahrung haben. Dirigentin ist Alexandra Diedrich, die ihr Studium für Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Musik und Französisch gerade abgeschlossen hat. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Anleitung und Ausbildung junger Musiker. Alexandra studiert derzeit in Düsseldorf Instrumentalpädagogik mit Hauptfach Klarinette. Der Verein freut sich über Gleichgesinnte, die mitmachen möchten. Kommt zur Probe und wir besprechen alles Weitere. Gern könnt Ihr auch mal ein Instrument ausprobieren, das ihr noch nicht beherrscht. Wir helfen Euch dann auch, qualifizierten Unterricht zu bekommen. Also bis Samstag? Sport TV Anhausen/Meinborn Basketball- Spannung, Action und Emotionen Wir sind Feuer und Flamme Sonntag, Meisterschaftsspiele 09:45 Uhr U8 11:30 Uhr U10 13:00 Uhr U12 15:00 Uhr U13 17:00 Uhr U14 in der Turnhalle Anhausen Eintritt frei Abt. Tischtennis TV Anhausen-Meinborn I - SV Windhagen IV... 7:7 TV Anhausen-Meinborn II - TuS Horhausen II... 7:7 TV Anhausen-Meinborn Jugend - TTC Bad Hönningen Jugend... 8:0 TTF Asbacher Land II Jugend III - TV Anhausen-Meinborn Jugend... 1:8 Am Freitagabend traf die erste Herrenmannschaft auf den Aufstiegsaspiranten SV Windhagen IV. Das Spiel begann für Anhausen- Meinborn unglücklich, weil beide Doppel, Manfred Vonau/Christian Wagner in 4 Sätzen, Friedel Krey/Thomas Eichelhardt in 5 Sätzen ganz knapp verloren gingen. In den Einzeln gewannen Manfred und Friedel jeweils 2 ihrer 3 Spiele, Christian gewann alle 3 Einzel. Thomas hatte echt Pech und verlor seine drei Spiele, zwei davon in fünf Sätzen denkbar knapp. Die Zweite spielte am Freitagabend gegen TuS Horhausen II und erspielte sich ebenfalls ein Unentschieden. Die Doppel Ewald Freund/Philip Silicher und Ingo Kohl/Rudi Dettmar gewannen ihre Spiele. Ingo gewann zwei Spiele, Ewald, Philipp und Rudi jeweils ein Spiel. Die Jugendmannschaft hatte 2 Meisterschaftsspiele am Wochenende. Am Freitagnachmittag war die Mannschaft aus Bad Hönningen in Anhausen zu Gast. Fynn Berkemeier/Maximilian Krey und Rufus Effenberger/Lars Petry gewannen ihr Doppel ohne Satzverlust. Fynn, Rufus, Max und Leutrim Hoxha gewannen danach ihre Einzelspiele deutlich. Am Samstagnachmittag fand das Spiel in Asbach gegen TTF Asbacher Land III statt. Das Doppel Fynn Berkemeier/Max Krey gewann, Rufus Effenberger/Lars Petry siegte kampflos, weil nur drei Gegner angetreten waren. Fynn gewann 2 Einzel, Max gewann einmal im Spiel und einmal kampflos. Rufus und Lars holten jeweils einen Punkt zum dritten Sieg hintereinander. SG Anhausen Sieg in Luxemburg für Melvin Fleischer Am fand in Bettenburg, Luxemburg der 11. internationale Michaёl Milon Cup statt. Aus Anhausen startete Melvin Fleischer in dieses erste internationale Turnier des Neuen Jahres. Melvin hatte über 2 Runden gegen Kämpfer aus Luxemburg und im Finale gegen die Niederlande starke internationale Konkurrenz. Die ersten Runden kämpfte er noch etwas verhalten, konnte aber dennoch gewinnen. Im Finale setzte Melvin das ihm vorgegebene Konzept von Faust und Fußtechnikkombinationen ideal um und gewann deutlich mit 9:1.Ein gelungener Jahresauftakt, besonders nachdem Melvin Ende letzten Jahres erfahren hatte, dass er ab sofort im Bundeskader trainieren darf. Alle, die gerne die Kampfkunst Karate erlernen

13 Heimat-Kurier Rengsdorf 13 Nr. 04/2016

14 Heimat-Kurier Rengsdorf 14 Nr. 04/2016 wollen, sind herzlich eingeladen, die laufenden Anfängerkurse für Kinder ab 4 Jahre, Jugendliche und Erwachsene zu besuchen. Außerdem bieten wir ab dem von :00 einen 10 stündigen Selbstverteidigungskurs für Frauen im Dojo in Anhausen an. Informationen und Anmeldung unter 0151/ , alternativ 02639/ oder Sonstiges Nächste Energieberatung in Rengsdorf am Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet neuen Schimmel-Check an Wer Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung hat, vereinbart zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch im Beratungsstützpunkt um die Ausgangssituation zu besprechen. Sollte ein Vor-Ort-Besuch sinnvoll sein, kann dies direkt mit dem Energieberater vereinbart werden. Vor allem in der kalten Jahreszeit treten, insbesondere in Altbauwohnungen, häufiger Schimmelbeläge und Stockflecken auf. Ursachen sind oft falsche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften in Verbindung mit schlechtem Wärmeschutz des Hauses. Beim Schimmel-Check wird gemeinsam mit den Betroffenen - egal ob Mieter oder Hausbesitzer - ein Lösungsweg zur Beseitigung der Schimmelprobleme entwickelt. Es wird allerdings kein Gutachten erstellt. Der Energieberater erfasst mit Hilfe eines Messgerätes und einer ausführlichen Checkliste die Situation vor Ort. Die Ratsuchenden erhalten anschließend einen Bericht mit Empfehlungen, wie sie ihre Schimmelprobleme beheben können. Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von Uhr wie folgt statt: Horhausen: Donnerstag, 4. Februar; Puderbach: Donnerstag, 11. Februar; Rengsdorf: Donnerstag, 18. Februar; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nummer 18 (Nebeneingang, EG). Dierdorf: Donnerstag, 25. Februar; Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: / Öffnungszeiten der Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald- Taunus während der Karnevalstage An den nach genannten Tagen sind die Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus wie folgt geöffnet. Servicestelle Donnerstag, Montag, Dienstag, St. Goarshausen geöffnet geöffnet geschlossen Diez bis 11:00 Uhr geöffnet geschlossen geschlossen Neuwied geöffnet geschlossen geschlossen Wissen geschlossen geschlossen geschlossen Wir bitten um Ihr Verständnis. Der gewohnte Service steht ihnen jedoch an allen Tagen bei der Servicestelle (Telefon 02663/9165-0) des Vermessungs- und Katasteramtes in Westerburg während der Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. Der Behördenleiter Wolfgang Schuld Infoveranstaltung für Existenzgründer in Koblenz Formalitäten und Genehmigungen Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) hilft beim Weg in die Selbstständigkeit Der EAP bietet neben seiner individuellen Beratung auch eine allgemeine Infoveranstaltung für Existenzgründer an. Am Mittwoch, 17. Februar 2016, dreht sich alles um Fragen rund um den Start in die Selbstständigkeit. Die Infoveranstaltung befasst sich vorrangig mit den notwendigen behördlichen Genehmigungsverfahren und rechtlichen Formalitäten, die vor dem Start in die Selbstständigkeit zu durchlaufen sind. Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fragestellungen gehören allerdings nicht zum Gegenstand des Beratungsangebotes; hier informiert der EAP über das Angebot anderer Stellen. Los geht es um Uhr in der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, Koblenz. Im Anschluss an den ca. dreistündigen allgemeinen Teil, bietet sich die Möglichkeit individuelle Fragen zu erörtern. Und das Beste dabei: Die Teilnahme an der Infoveranstaltung Infoabend ist kostenlos und belastet damit das schmale Budget der Existenzgründer nicht zusätzlich. Eine vorherige unverbindliche Anmeldung unter der Telefonnummer ist erforderlich. Weitere Informationen unter oder unter Keine Müllabfuhr an Rosenmontag Entsorgungsanlagen bleiben geschlossen. Wie im Abfuhrkalender bereits veröffentlicht, wird die Müllabfuhr im Kreis Neuwied wegen Rosenmontag in der Woche vom 8. bis 12. Februar auf den jeweils nächsten Tag verlegt. Die Wertstoffhöfe in Linz, Neuwied und Linkenbach bleiben geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten. Infos unter Tel / (Kreisverwaltung Neuwied) oder Wichtige Rufnummern Feuerwehr Die Feuerwehr kann in allen Ortsgemeinden mit dem Notruf 112 alarmiert werden! Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf / Wehrleiter Peter Schäfer... Tel / / Krankentransporte (keine Notfälle) Tel. Nr DRK Rengsdorf Leiter des aktiven Dienstes, Ingo Lehmann / und 02684/ Essen auf Rädern: Sabine Wessel-Freund / Kleiderkammer Öffnungszeiten: Montag nachmittags von Uhr Zugang vom Parkplatz unterhalb Verbandsgemeindeverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten können Altkleider in den aufgestellten Kleidercontainer - bitte nur saubere und verpackte Kleidung - eingeworfen werden. Polizei oder 02634/ Sprechstunden des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Straßenhaus für den Verbandsgemeindebezirk Rengsdorf Sprechstunden des Bezirksbeamten, Herrn Idelberger, von der PI Straßenhaus donnerstags von Uhr bis Uhr: VG Rengsdorf, Nebeneingang, Zimmer 18, Tel.-Nr.: 02634/ Giftnotrufzentrale Tel.: / Information und Vermittlung verschiedener Selbsthilfegruppen zu vielen Themen bei der Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) unter der Rufnummer 02663/2540. Mo Uhr; Di./Mi./Do Uhr Pflegestützpunkt/Beratungs- u. Koordinierungsstelle Verbandsgemeinden Rengsdorf, Dierdorf und Puderbach Puderbach, Schulstraße 23 Ansprechpartnerinnen: Doris Flick, Pflegeberaterin Tel.: 02684/850170; .:doris.flick@pflegestuetzpunkte.rlp.de Zentrale Koordinierungsstelle für Hilfs- und Pflegebedürftige, Behinderte und ihre Angehörigen bei Fragen rund um die Pflegeversicherung und zu Themen wie Demenz, ambulante/stationäre Dienste etc.. Alle Beratungen (incl. Hausbesuche) erfolgen neutral und kostenfrei. Die offene Sprechstunde findet jeden Mittwoch (10.00 bis Uhr) in Puderbach statt. Unser Pflegestützpunkt/Beratungs- und Koordinierungsstelle ist von montags bis freitags für Sie besetzt. Sozialstation Straßenhaus...Tel /4210 Ev. Sozialstation für die Verbandsgemeinden Rengsdorf/Dierdorf/Puderbach Mobile Soziale Dienste: /4210 Telefax: /4597 Bereitschaftstelefon Rund um die Uhr / Kompetenzcenter Demenz, Raiffeisenstr. 27, Straßenhaus Telefon: / Telefax: /4597 Zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende, Alte, Kranke, Behinderte Menschen und deren Angehörige. Die Beratung ist kostenlos. Bürozeiten: Mo.-Do Uhr, Fr Uhr Ansprechpartnerin: Ingrid Hörter. Kompetenzcenter Demenz Ansprechpartnerin: Nicole Vietze, Tel / ,

15 Heimat-Kurier Rengsdorf 15 Nr. 04/ Ein Angebot für Demenzkranke und ihre Angehörigen: Beratung und Hilfestellung. Die Beratung ist kostenlos. Terminliche Vereinbarung nach Bedarf. Gesprächskreis für pflegende Angehörige: jeden ersten Montag im Monat um Uhr in der ev. Sozialstation Straßenhaus, Raiffeisenstraße 27, Straßenhaus. Gelegenheit, sich mit anderen Pflegenden aussprechen zu können, Rat und Hilfe zu erhalten. Betreuung von Demenzkranken stundenweise zu Hause: Für die Angehörigen bedeutet dies vor allem Raum für Freizeit und Entlastung im Alltag. Betreuungsgruppen für Demenzkranke: Ev. Gemeindehaus Dierdorf, Am Damm 3, Dierdorf - montags von Uhr bis Uhr Ev. Gemeindehaus Oberhonnefeld, Weyerbuscher Weg 2, Oberhonnefeld - mittwochs von Uhr bis Uhr Betreuungsvormittag in Puderbach, Mittelstraße 18, Puderbach - freitags von Uhr bis Uhr im 14-tägigen Rhythmus. Für die erkrankten Menschen bedeutet die Teilnahme an einem Betreuungsangebot Teilnahme an Geselligkeit auch außerhalb des gewohnten Umfelds. Beim Singen, Spielen, Basteln, Bewegen und gemeinsamen Kaffeetrinken wird in größerem Kreis Gemeinsamkeit erlebt und vorhanden Fähigkeiten werden gefördert. Die Betreuten erfahren emotionale Nähe, Wertschätzung und Zuwendung. Die Kosten können bei der Pflegekasse im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistung nach 45 SGB XI geltend gemacht werden. - Anzeige - Mobiler Pflegeservice Elke Preyer Wissenswertes - Anzeige - Nachhilfe - Alle Jahre wieder Mal wieder rücken die Halbjahreszeugnisse näher und vielen Schülern und Eltern wird nachhaltig bewusst, dass ihre Kinder Lernvorgaben der Schule nicht wie erhofft erreicht haben. Der Schüler braucht Hilfe, also Nachhilfe. Der Blick in Zeitung, Wochenblatt oder Internet liefert eine Vielzahl von Nachhilfe- und auch Therapieangeboten, um den Sprösslingen auf die Sprünge zu helfen. Wie filtert man hier den passenden und richtigen Anbieter heraus? In den letzten Jahren schießen immer neue kommerzielle Nachhilfeanbieter und Vermittler förmlich wie Pilze aus dem Boden. Das alteingesessene Nachhilfeinstitut ABACUS. bemüht sich um Entscheidungshilfen, in dem es eine Nachhilfe-Checkliste bereitstellt ( So können Schüler und Eltern den passenden seriösen Gruppen- oder Einzelnachhilfe-Anbieter etwas gezielter und sicherer auswählen.

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Ortsgemeinde Lütz für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 15.12.2017 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der. Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Haushaltsjahr 2018 vom

Haushaltssatzung der. Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Haushaltsjahr 2018 vom Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Haushaltsjahr 2018 vom 06.07.2018 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirn-Land hat in seiner Sitzung am 19.04.2018

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Juni 2018 auf Grund der 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom 01.09.2015 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 24.03.2015 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G

Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G II der Gemeinde M o r b a c h für das HAUSHALTSJAHR 2016 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Jahr 2018 vom 20. Dezember 2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31.Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom 21.02.2018 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2017/2018

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2017/2018 Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2017/2018 vom 01. März 2017 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

730 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2019 vom

730 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2019 vom 730 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2019 vom Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 11. Januar 1994

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g der Verbandsgemeinde Bad Marienberg für das Jahr 2018 vom 19.03.2018 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit Änderung vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Hermersberg vom 10. Februar 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes: AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 Absatz

Mehr

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Entwurf Haushaltsplan 2018; Stand: 06. November Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2018 vom

Entwurf Haushaltsplan 2018; Stand: 06. November Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2018 vom 1 Entwurf Haushaltsplan 2018; Stand: 06. November 2017 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2018 vom Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr 2 0 1 9 vom 07.01.2019 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit

Mehr

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom:

S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim. vom: S a t z u n g 1 über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Friesenheim vom: 26.08.2016 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Friesenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2017 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2017 vom 13. Februar 2017

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2017 vom 13. Februar 2017 1 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2017 vom 13. Februar 2017 Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom

Mehr

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15.

Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Gemeinde Altenkirchen. vom in der Fassung vom 15. Bekanntmachung Satzung vom über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Altenkirchen vom 17.8.2016 in der Fassung vom 15. März 2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2018 vom 16. Februar 2018

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2018 vom 16. Februar 2018 1 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2018 vom 16. Februar 2018 Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Unkel vom 02.03.2015 Stand: 23.03.2016 Der Stadtrat Unkel hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2015 Der Stadtrat hat am 17.12.2015 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1,

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Gemeinde Braak 09.12.2013 Az.:10.24.23 N I E D E R S C H R I F T Sitzung des Bau- und Finanzauschusses der Gemeinde Braak Nr. 2/2013-2018 Sitzungstermin: Montag, 02.12.2013 Sitzungsbeginn: Sitzungsende:

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von en für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duisburg () vom 28. September 2006 1 Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 18.09.2006 auf der Grundlage der vorgelegten

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 1 von 10 Nr. 01/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

Haushaltssatzung 2017

Haushaltssatzung 2017 Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24.

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24. Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern. für die Jahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern. für die Jahre 2015 und 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern für die Jahre 2015 und 2016 vom 15.06.2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Seite 1 von 7. Entwurfsfassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02.

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Seite 1 von 7. Entwurfsfassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Seite 1 von 7 Entwurfsfassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemacht Inkraftgetreten 12.12.2017-13.12.2017 14.12.2017 01.01.2018 1. Änderung 2. Änderung 3. Änderung Satzung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt

Mehr

S a t z u n g. für das Haushaltsjahr

S a t z u n g. für das Haushaltsjahr S a t z u n g der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Festsetzung der Entgelte für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und für das Freibad

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Der Stadtrat hat am 11.02.2014 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das Haushaltsjahr 2018 vom Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das Haushaltsjahr 2018 vom Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2018 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das vom 07.02.2018 Der Stadtrat hat am 07.02.2018 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung

Mehr

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Puderbach am 03. Februar 2016

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Puderbach am 03. Februar 2016 1 Ö F F E N T L I C H E R T E I L D E R NIEDERSCHRIFT über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Puderbach am 03. Februar 2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Sitzungsort: 19:30 Uhr

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal

S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom 17.06. 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14. Februar 2013

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14. Februar 2013 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14. Februar 2013 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 aufgrund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim. vom

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim. vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 01. April 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Kölbingen vom 25. August 1999 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die

Mehr

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom

Gebührensatzung. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. der Gemeinde Kürten vom Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 1 Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Gemeinde Kürten vom 03.04.1998 in den Fassungen der

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2016 vom 17.02.2016

Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2016 vom 17.02.2016 1 Haushaltssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein für das Jahr 2016 vom 17.02.2016 Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 11. Januar

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Coesfeld Ortsteil Lette vom 18.12.2014 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Mehr

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop In diesem Amtsblatt erscheinen gemäß 13 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Finnentrop, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

-DIREKT. Amnesie für. Fortgeschrittene

-DIREKT. Amnesie für. Fortgeschrittene Jahrgang 1 Nr. 9 02. März 2018 -DIREKT seit 2018 gemeinsam Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach Amnesie für Fortgeschrittene Eine Klamotte in diversen Akten von Karl-Heinz Alfred Hahn

Mehr

16 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Herborn

16 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Herborn Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Herborn Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 ( GVBI. I 2005 S. 142

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm vom 29. November 1999 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nieder-Olm hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr