EMIR Neue Herausforderung im Handel mit OTC- Derivaten. Frankfurt, April TriSolutions GmbH
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- Hetty Wolf
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1 EMIR Neue Herausforderung im Handel mit OTC- Derivaten Frankfurt, April 2013 TriSolutions GmbH
2 Agenda Ausgangssituation EMIR Backup
3 Etwicklung des OTC-Derivatemarktes 800 Nominalwert der OTC-Derivate (in Mrd. Of US dollars) Marktwert OTC-Derivate (in Mrd. US dollars) Foreign exchange contracts Interest rate contracts Foreign exchange contracts Interest rate contracts Equity-linked contracts Commodity contracts Equity-linked contracts Commodity contracts Credit default swaps Unallocated Credit default swaps Unallocated Rund 95% des gesamten Derivatemarktes sind OTC-Derivate
4 G20-Vereinbarung vom 2009 wurde in EMIR umgesetzt und im März 2012 durch EU Gremien verabschiedet G20 Gipfel in Pittsburgh 2009 G20 Gipfel in Pittsburgh 2010 Grundlage für verschiedene Maßnahmenpakete, u.a für die Regulierung der OTC-Derivatemärkte Verpflichtung zur Enführung der Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz und Beaufsichtigung der OTC-Derivate Europäischer Rat Europäisches Parlament Am Einigung über Regulierung des ausserbörslichen Derivatehandels EMIR 1) Europäische Kommission Schlüsselrolle im Europäischen Derivatehandel ESMA 2) Transaktions -register Unterstützung der nationalen Aufsichtbehörden bei der Beaufsichtigung der CCPs 3) 1) Die Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (European Markets Infrastructure Regulation) 2) Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) 3) Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty)
5 EMIR muss im Kontext der neuen OTC relevanten Regelungen betrachtet werden. G20 G20 G20 Basel III Europäischer Rat Europäische Kommission Europäisches Parlament Gesetzgebung EU MiFID II MiFIR EMIR CRD IV Anforderungen an die Erbringung von WP-Leistungen und an Handelsplätze (Transaktion auf geregeltem Markt) Derivatehandel über organisierte Handelsplätze CCP-Pflicht für OTC- Geschäfte Transaktionsregister Neuregelung der Kapitalanforderungen Schärfere Vorgaben und Pflichten zur Nutzung von Handelsplattformen Vorgabe der einheitlichen Handelstransparenz-pflichten - MTF Multilateral Trading Facilities - OTF Organised Trading Facilities
6 Regulatorische Vorgeschichte zur Clearingpflicht für OTC-Derivate MAD (2003/6/EG) Richtlinie über Insidergeschäfte und Marktmanipulation Lehman Brothers Insolvenzanmeldung G20 Gipfel in London Vereinbarung über globale Regulierung von Hedge-Fonds und Rating-Agenturen, Errichtung eines Forums für Finanzstabilität G20 Gipfel in Pittsburgh Alle standardisierten OTC-Derivate sollen spätestens ab Ende 2012 über Börsen oder elektronische Handelsplattformen gehandelt, über zentrale Gegenparteien abgewickelt und an zentrale Transaktionsregister gemeldet werden. G20 Gipfel in London Vereinbarung über globale Regulierung von Hedge-Fonds und Rating-Agenturen, Errichtung eines Forums für Finanzstabilität EMIR Änderungsentwurf 1. Lesung im europäischen Parlament MiFID II Entwurf Transparenzpflichten MiFIR Entwurf Verordnung zur Finanzmarktrichtlinie EU-Parlament verabschiedet EMIR ESMA liefert den endgültiger Entwurf der technischen Regulierungsstandards (TRS) an die EU-Kommission 2003 Nov 2007 Sept 2008 Nov 2008 Apr 2009 Sep Sep Nov Feb Mär Mär Sep 2012 Jan 2013 G20 Gipfel in Washington Diskussion über Maßnahmen für die Auflage neuer Konjunkturprogramme, eine weltweite Regelung der Finanzmärkte und die Bekämpfung von Steuerparadiesen MiFID Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente tritt in Kraft. Sie schafft den Rechtsrahmen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten. Dazu gehören z.b. Vermittlung, Beratung, Handel, Portfolioverwaltung, Übernahme von Emissionen usw. durch Banken und Wertpapierfirmen. MiFID ordnet auch den Betrieb traditioneller Börsen und alternativer Handelsplätze (sog. Multilaterale Handelssysteme) durch Marktbetreiber. G20 Gipfel in Toronto Erarbeitung einer internationalen, aussbalancierten, nachhaltigen und auf Wachstum ausgerich-teten Wirtschaftspolitik EU-Ratsbeschluss zur Verbesserung von Transparenz, Effizienz, Integrität des Marktes für OTC-Derivate. Entwurf der Verordnung (EMIR) über Regelung der OTC Transaktionen, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister Technische Standards Diskussionspapier der EBA: Technische Standards Gemeinsames Diskussionspapier von EBA, ESMA, EIOPA Clearingpflicht für OTC-Derivate
7 Verzögerung in der Clearingpflicht für OTC-Derivate Ursprünglicher Termin Voraussichtlicher Termin und in der Zwischenzeit 1. Veröffentlichung der technischen Standards durch ESMA 2. Abstimmung der technischen Standards mit EU-Kommission, -Rat und Parlament 3. Registrierung der Clearinghäuser bei den nationalen EU- Aufsichtsbehörden (bis ) 4. Autorisierung der Clearinghäuser durch die Aufsichtsbehörden (innerhalb von sechs Monaten) bzw. schlimmstenfalls 2015 Quelle: Börsen-Zeitung, , Nummer 30, Seite
8 Agenda Ausgangssituation EMIR Backup
9 Wesentliche Inhalte und Ziele von EMIR EMIR-Regulierung für OTC-Derivate Pflichten Regelungen und Aufsicht 1 Eine Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien 2 Eine Meldepflicht für OTC-Transaktionen an zentrale Transaktionsregister 3 Aufsicht über zentrale Gegenparteien 4 Vorschriften für die Sicherung der Interoperabilität zwischen zentralen Gegenparteien 5 Gesteigerte Anforderungen an nicht clearingpflichtige Transaktionen Systemstabilisierung des Derivatemarktes Größere Transparenz bezüglich der Preise und systemrelevante Positionen einzelner Marktteilnehmer Verringerung der Ausfall- /Kontrahentenrisiken und operationellen Risiken Verbesserung der Abwicklungseffizienz Ausweitung der Aufsichtsbefugnisse
10 EMIR klärt die Frage nach clearingpflichtigen Parteien und Produkten 1 Eine Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien Wer ist clearingpflichtig? Art. 3 Abs. 1 Alle finanzielle Gegenparteien Art 2. Nr. 1 (6) In der EU gegründetes Unternehmen wie folgt: - Wertpapierfirma - Kreditinstitut - (Rück-/) Versicherungsunternehmen - OGAW Unternehmen (WP-Anlage) - AIFMs (alternative Investmentfonds) - Einrichtung der betr. Altersvorsorge Art 7 Abs. 2, 3 Bestimmte nicht-finanzielle Gegenparteien (Industrieunternehmen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten) Gruppenfreistellung, wenn der Handel nur innerhalb einer Gruppe bzw. eines Verbundes (z.b. Sparkassen) durchgeführt wird Welche Transaktionen sind clearingpflichtig? 1. Bilaterale Transaktionen vom Typ Over the counter Art. 2 Nr. 1 (5) OTC-Derivate Derivatkontrakt, deren Ausführung nicht auf einem geregelten Markt oder an einem anderen organisierten Handelsplatz im Sinne gemäß RL 2004/109/EG erfolgt, an dem das Clearing derartiger Derivatkontrakte über einen CCP stattfindet; 2. Von einem OTC-Derivategeschäft, wenn ESMA die Derivatkategorie als clearpflichtig klassifiziert, den Startpunkt und den Zeitraum der Clearpflicht definiert 3. Zwischen zwei clearingpflichtigen Kontrahenten Mit wem wird der OTC-Vertrag abgeschlossen? 1. Für das Clearing anerkannte CCP: bei clearingpflichtigen Geschäften zwischen clearingpflichtigen Gegenparteien 2. Kontrahent: bilaterale Transaktionen über OTC-Geschäfte, die nicht clearingpflichtig sind
11 ESMA ist zuständig für die Klarheit über die clearingpflichtigen Derivate 1 Eine Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien Um welche Produkte handelt es sich? Welche Derivateklassen sind clearingpflichtig? Welche Derivateklassen sind in der speziellen ESMA-Liste eingetragen? Wenn es aktuell keine Information über für einen Derivatevertrag gibt, wird ESMA nach der Lösung/ Entscheidung gefragt. Wann stellt ESMA die Informationen über eine mögliche Clearingpflicht eines Derivats zur Verfügung? Ab wann und welche OTC-Geschäfte müssen über CCP gecleart werden? Es handelt sich um ein breites Produktspektrum der OTC Derivate Zins-, Kredit-, Aktien-, Währungs- und Rohstoffderivate (unabhängig vom Zweck des Geschäftsabschlusses: Absicherung, Investition und Spekulation) ESMA entscheidet über die clearingpflichtige Derivate in Abhängigkeit von Standarisierungstand des Derivats Volumen und Marktliquidität Verfügbarkeit der Preisinformation In 6 Monaten Ab 2013 sind Plain Vanilla Interest Rate Swaps über CCP verpflichtend zu clearn
12 Beziehungsgeflecht: CCP, Clearing Members und Clients 1 Eine Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien Variation Margin Client Bank Initial Margin Handelsplattformen OTC Geschäftabschluß OTC Geschäftabschluß Client Account Clearing Member CM Account Novation 1) OTC-Geschäft Initial Margin Variation Margin Beitrag Default Fund Initial und Variation Margin Client Account CCP CM Account Client Unternehmen Initial Margin Variation Margin 1) Bestehender OTC-Kontrakt wird aufgehoben und ein neuer OTC-Vertrag mit CCP als Kontrahenten wird abgeschlossen
13 Meldepflicht an zentrale Transaktionsregister 2 Eine Meldepflicht für OTC-Transaktionen an zentrale Transaktionsregister Standarisierte OTC Derivate Bilaterale OTC Derivate A Zentrale B Bank B oder Bank C je C nachdem, wer Gegenpartei (CCP) meldepflichtig ist Transaktionsregister Reporting an ein Transaktionsregister ist zwingend erforderlich für alle OTC- Geschäfte unabhängig davon, a) ob sie der Clearingpflicht unterliegen b) ob ein Kontrahent clearingpflichtig ist oder nicht. ESMA Ein Kontrahent kann das Reporting neuer OTC-Kontrakte an den Transaktionsregister selbst erledigen oder an eine Gegenpartei bzw. Third Party delegieren 1) Aufsichtsbehörden EU Behörden 1) Vgl. Commission Delegated Regulation (EU) No 148/2013 (1)
14 EMIR regelt Zugang, Verhaltenspflichten und Aufsicht über CCP 3 Aufsicht über zentrale Gegenparteien Zugang zu CCP Clearingpflichtige Parteien haben zwei Statusoptionen für die Durchführung der clearingpflichtigen Geschäfte: als Clearingmitglied der CCP als Kunde eines Clearingmitglieds der CCP Verhaltenspflichten 1. CCP müssen clearingpflichtige Geschäfte unabhängig von der Art und Weise des Kontrakts abwickeln. 2. CCP muss Risiken adäquat verwalten Margin-Anforderungen Unterhaltung von Ausfallfond Gesteigerte Anforderungen an das Management der Kreditrisiken Aufsicht über CCP 1. Prüfung auf Eignung, Zulassung als CCP und Aufnahme in das Verzeichnis der CCPs 2. Monitoring der Mindestanforderungen an Organisation, Schutz der Vertrtaulichkeit und das Risikomanagement 3. Weitere Einsichts- und Kontrollrechte
15 Bestehende Regelung definiert die CCPs 3 Aufsicht über zentrale Gegenparteien 1 Abs. 31 KWG 45 Abs. 2 Nr. 7 SolvV (31) Ein zentraler Kontrahent ist ein Unternehmen, das bei Kaufverträgen innerhalb eines oder mehrerer Finanzmärkte zwischen den Käufer und den Verkäufer geschaltet wird, um als Vertragspartner für jeden der beiden zu dienen, um dessen Forderungen aus Kontrahentenausfallrisiken gegenüber allen Teilnehmern an seinen Systemen auf Tagesbasis hinreichend besichert sind 1) KSA Kreditrisko-Standardsansatz (2) Die KSA 1) - Bemessungsgrundlage ohne finanzielle Sicherheit für eine KSA-Position ist 7. Bei einer KSA-Position, die durch ein mit einem Unternehmen in dessen Eigenschaft als zentraler Kontrahent nach 1 Abs. 31 des Kreditwesengesetzes geschlossenes Geschäft oder eine hierfür gestellte Sicherheit gebildet wird, Null. Europäische Kommission Eine zentrale Gegenpartei ist eine Stelle, die zwischen die beiden Gegenparteien einer Transaktion tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert. Die wichtigste Aufgabe einer CCP ist das Management des Risikos, das entstehen könnte, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, fällige Zahlungen zu leisten d. h. bei Zahlungsausfall. CCPs sind gewerbliche Unternehmen. Es gibt gegenwärtig etwa ein Dutzend CCPs, die OTC-Zinsderivate, - Kreditderivate, -Aktienderivate und - Rohstoffderivate clearen; bis auf eine haben alle ihren Sitz in Europa oder in den USA. Es gibt derzeit keine CCP, die OTC-Devisenderivate cleart
16 Die Interoperabilität zwischen CCPs wird in EMIR reguliert 4 Vorschriften für die Sicherung der Interoperabilität zwischen zentralen Gegenparteien Problem Ziel Lösung Der Sektor der Nachhandelsaktivitäten ist entlang der Landesgrenzen zersplittert, was grenzüberschreitende Transaktionen verteuert und Harmonisierung behindert. Schaffung eines Instruments für eine größere Integration des Marktes für Nachhandelstätigkeiten in der Union Interoperabilitätsvereinbarung eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr CCPs über die systemübergreifende Ausführung von Transaktionen CCPs Interoperabilitätsvereinbarungen schaffen neue zusätzliche Risiken Wegen einhergehenden Steigerung der Komplexität wird der Anwendungsbereich auf übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente beschränkt. Vor Genehmigung der Interoperabilitätsvereinbarung sollten CCPs für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren für das Clearing zugelassen worden sein Zusätzliches Risikomanagement wegen Interoperabilitätsvereinbarung Gesondertes Reporting für die Positionen aus Interoperabilitätsvereinbarungen
17 EMIR fordert geeignete Kontrollverfahren für nicht clearingpflichtige Geschäfte 5 Gesteigerte Anforderungen an nicht clearingpflichtige Transaktionen Meldepflicht Auch wenn keine Clearingpflicht besteht, muss der Meldepflicht erfüllt werden Nach Art. 6 EMIR muss eine detaillierte Meldung an ein zentrales Transaktionsregister spätestes 1 Tag nach dem Abschluss erfolgen Sowohl clearingpflichtige als auch nicht clearingpflichtige sind von der Meldepflicht betroffen Die Meldung enthält Details über OTC- Instrumente und Eigenschaften der Kontrahenten Die Frist für die Aufbewahrung der Daten beträgt fünf Jahre nach der Beendigung des OTC-Vetrags Die einzelnen Felder der Meldung sind beschrieben in: Commision Delegated Regulation (EU) N0 148/2013 vom Risikominderung Nach Art. 8 EMIR werden angemessene Verfahren und Vorkehrungen der Kontrolle und des Risikomanagements gefordert: Um operationelle Risiken, Markt- und Kreditrisiken zu messen, zu überwachen und zu verringern Um die Bedingungen der Transaktion rechtzeitig elektronisch zu bestätigen (Erhöhung der Transparenz) Um die Wertabstimmung täglich durchzuführen Um solide, resistente und überprüfbare Standardverfahren für Portfolioabstimmung, Beherrschung von Portfoliorisiken, frühzeitige Erkennung und Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Kontrahenten und für Monitoring des Werts der ausstehenden Verträge zu implementieren Besicherung zur Minderung des systemischen Risikos Um Verfahren für den getrennten Austausch von Sicherheiten bzw. für die risikoangemessene Kapitalunterlegung einzusetzen Zusätzliche Kapitalanforderungen für nicht zentral geclearte Transaktionen
18 Kosten der beiden Abwicklungswege OTC-Derivat CCP Eigenkapitalunterlegung Risikogewicht von 2% 1) CVA Charge 3) entfällt CCP-Kosten Einlage in Default Fund Exposure 4) Initial Margin Variation Margin EK-Einsparung von rund 90% möglich bilateral Eigenkapitalunterlegung Risikogewicht x Forderungswert abzüglich Besicherung (Kreditäquivalenzbetrag für Ausfall) 2) CVA Charge 3) 1) Bislang hatten Derivateabschlüsse mit einem CCP ein Risikogewicht von 0% 2) Nach Basel II; keine Änderung in Basel III 3) EK-Unterlegüng für das Risiko der Bonitätsverschlechterung ist eine Anforderung aus Basel III 4) Die Berechnung des Risikogewichts (RW) des Default Fund Exposure: (marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand Initial Margin) * 20% * 8%
19 Weitere Aspekten CVA Charge (ab 2013) Risikoreduktion Effizienzsteigerung Unterlegung des Risikos, das eine Forderung aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners an Wert verliert Berechnung auf Gesamtportfolioebene Abhängig vom Exposure, der Laufzeit der Verträge und einem Risikogewicht des jeweiligen Kontrahenten und häufig höher als der Beitrag zum Kontrahentenrisiko Für geclearte Geschäfte entfällt die CVA Charge Das CCP minimiert das Ausfallrisiko der Gegenpartei durch Besicherungsmechanismus Täglich angepasste Besicherung der offenen Positionen Unabhängige Bewertung Ihrer Positionen durch neutrale Stelle Multilaterales Netting optimiert das ausstehende Risiko Automatisierte Bestätigung und Weitergabe von Kundengeschäften ins Clearing Garantiert identisch erfasste Geschäfte bei allen Kontrahenten
20 Agenda Ausgangssituation EMIR Aufgaben der Finanzinstitute Backup
21 EMIR wirkt sich unmittelbar auf vier fachliche Bereiche aus EMIR Abwicklung über CCP Risikomanagement 1) Sicherheitenmanagement Medepflicht 1) Prozesse Strukturen Systeme Auswahl der relevanten CCPs unter Risiko- und Kostengesichtspunkten Übernahme der OTC-Derivate in die vorhandenen Abwicklungsstrukturen Neugestaltung ggf. Umstrukturierung von Buchungs- und Reportingprozessen Analyse des Ressourcenbedarfs für neue Prozesse Anpassung der Preisstrukturen für CCP-abgewickelte und bilaterale OTC-Geschäfte Kostenanalyse der Abwicklungswege 1) Unterliegt externer Prüfung
22 Aus der EMIR-Verordnung lassen sich direkte Aufgabe ableiten Betroffenheitsanalyse Analyse der eigenen OTC-Bestände (welche bestehende bzw. beabsichtigte Verträge clearingpflichtig sind) Analyse der Auswirkung der neuen EK- Anforderungen für ITC-Geschäfte Konzept der Einbindung von CCP in die bestehende Geschäftsbeziehungen Strategische Entscheidungen Entscheidung über den Eigenstatus als Clearing Member (technischer Intermediär) bzw. als Client Analyse und Auswahl der CCP-Anbieter für OTC- Clearing Organisatorische Änderungen Fachliche Aufgaben Anpassung der Vertragsausgestaltung für künftige OTC-Verträge Kalkulationsanpassung der Eigenmittelunterlegung für OTC-Geschäfte OTC-Vertragsabschluss über CCP Bilaterale OTC-Abschlüsse Sicherstellung und Verwaltung von trennbaren und übertragbaren Sicherheiten Einsatz der Risikominderungstechniken für bilaterale OTC-Verträge (Sicherheiten-pflicht)
23 Aus der EMIR-Verordnung lassen sich direkte Aufgaben ableiten Prozessadjustierung Analyse der Auswirkungen auf Prozesse und Systeme Dokumentation der neuen Anforderungen an relevante Prozesse Anpassung ggf. Neustrukturierung der internen Prozesse bei OTC-Geschäften Implementierung eines Prüfprozesses, ob ein OTC-Geschäft meldepflichtig ist (Art, Umfang, Schwellenwerte, gruppenintern/extern, bei nicht- Finanzunternehmen: Absicherungszweck) Installation eines Prozesses für die Erfüllung der neuen Berichtspflicht an den Transaktionsregister Einrichtung eines Prozesses für trennbare und übertragbare Sicherheiten Technische Aufgaben Erstellung einer Liste der betroffenen Anwendungen Identifizierung der Systemlücken Soll-Konzept für technische Anpassungen inkl. Implementierungsplan Herstellung einer technologischen Anbindung an CCP Als Clearing Member Herstellung/ Anpassung einer technischen Client- Schnittstelle für OTC-Derivate Übernahme und Pflege des Katalogs (ggf. Automatisierung für DV-Verarbeitung) der clearingpflichtigen Geschäfte von ESMA Überleitung der aktuellen OTC-Verträge an CCP Erstellung eines Berichts für den Transaktionsregister über den OTC-Geschäftsabschluss (bei nicht clearingpflichtigen OTC-Geschäften) Für bestehendene OTC-Kontrakte (abgeschlossen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der EMIR) Für neue OTC-Geschäfte
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