Gesetzbuch des Staates McSchicko

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1 Präambel Dieses Gesetzbuch enthält Gesetze und Verordnungen des Staates McSchicko, die vom Parlament mit einfacher Mehrheit festgelegt und geändert werden können. Es ergänzt die Verfassung des Staates, die ebenfalls vom Parlament, jedoch mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann. Im Gesetzbuch werden die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen den gleichberechtigten Bürgern unseres Staates geregelt. Es enthält generelle Vorschriften und Regelungen zu den Rechten und Pflichten jedes einzelnen Staatsbürgers. Inhalt 1 Grundpflichten 2 Finanz- und Wirtschaftswesen 3 Arbeitsrecht 4 Hygieneverordnungen 5 Parlamentsordnung

2 1 Grundpflichten Artikel 1 [Unternehmen] 1. Ziel jedes Unternehmens ist es, wirtschaftlich zu arbeiten. 2. Jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Staates steht täglich eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von einer Stunde zu. 3. Unternehmen müssen während der offiziellen Öffnungszeit durchgehend geöffnet sein. Während der inoffiziellen Öffnungszeit, steht es ihnen frei, ob sie ihr Unternehmen öffnen. Artikel 2 [Hausordnung] 1. Jeder Bürger hat die Hausordnung auch während des Projektes einzuhalten, außer bei Abänderung (s. 1. Artikel 2.2). 2. Während McSchiko ist die Benutzung eines Handys unter folgenden Bedingungen erlaubt: a. Das Gerät befindet sich im Flugmodus b. Es darf keine Kamera benutzt werden 3. Während der Arbeitszeit ist die Nutzung eines Handys verboten, außer auf ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsleiters. -2-

3 2 Finanz- und Wirtschaftswesen Artikel 1 [Finanzwesen] 1. Ein Finanzplan für das Gesamtprojekt wird vom Organisationsteam in Absprache mit dem Finanzministerium erstellt. Über diesen entscheidet das Parlament. 2. Jeder Staatsbürger legt ein Startkapital von 15 ein, welches ihm in Form eines Mindestlohnes während der Projekttage zurückerstattet wird. Artikel 2 [Wirtschaftswesen] 1. Waren dürfen nur vom zentralen Warenlager bezogen werden. Die Einfuhr von Waren ist nur dem zentralen Warenlager gestattet. Es können in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. 2. Waren sind Dinge, die zur Herstellung von Produkten benötigt werden und Produkte, die mit Gewinnabsicht abgegeben werden. Maschinen zur Herstellung von Produkten dürfen eingeführt werden, wenn sie nicht zum Verkauf bestimmt sind. 3. Waren dürfen nur vom Warenlager bestellt werden, wenn das Unternehmen sie zum Weiterverkauf oder zur Herstellung von Produkten, die weiterverkauft werden, benötigt. 4. Ein Unternehmen darf Waren nur bestellen, wenn es seine Buchhaltung offenlegt. Ist anhand der Buchhaltung zu erwarten, dass es dem Unternehmen unmöglich ist, Waren zu kaufen, so wird ihm die Bestellung verweigert. 5. Das Warenlager untersteht dem Wirtschaftsminister. Die Leitung des Warenlagers wird durch das Organisationsteam eingesetzt. 6. Jedem Angestellten ist ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn (Betriebsabhängig) zu zahlen. -3-

4 3 Arbeitsrecht Artikel 1 [Arbeitspflicht] 1. Jede Bürger von McSchicko muss pro Tag mindestens 4 Stunden arbeiten, jedoch darf eine maximale Arbeitszeit von insgesamt 21 Stunden nicht überschritten werden. Ausgenommen sind teilweise die Betriebsleiter, die ihren Aufsichtspflichten nachzukommen haben. Aber auch hier darf die Verantwortung nicht allein auf dem ersten Betriebsleiter liegen. 2. Die Schichteinteilung erfolgt individuell in jedem Betrieb, wobei die Parlamentarier und Senatoren ein Vorrecht auf passende Arbeitszeiten haben. Artikel 2 [Arbeitnehmerkündigungsschutz] 1. Eine Kündigung kann nur schriftlich durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erfolgen und ist nur bei hinreichender Begründung gültig. 2. Die Begründung der Kündigung muss durch das Arbeitsamt geprüft werden. 3. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens eine Stunde. 4. Dem Arbeitnehmer kann in den Ausfallzeiten (s. Art. 7) nicht gekündigt werden. Artikel 3 [Arbeitslosenmeldung] 1. Der Gekündigte hat sich unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsamt zu melden. 2. Tut er dies nicht, so wird der Gekündigte strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Artikel 4 [Arbeitslosenvermittlung] 1. Die Arbeitslosenvermittlung kann prinzipiell sowohl privat als auch über das Arbeitsamt erfolgen. 2. Sobald ein Arbeitnehmer aber kündigt, gekündigt wird oder eine neue Stelle annimmt, muss er dies dem Arbeitsamt mitteilen. Artikel 5 [Wiedereinstellung von Arbeitslosen] 1. Nach einer Wiedereinstellung ist eine schriftliche Bestätigung unverzüglich im Arbeitsamt einzureichen. Artikel 6 [Kontrollbefugnis des Arbeitsamtes] 1. Das Arbeitsamt besitzt in begründeten Verdachtsfällen das Recht, vor Ort in den Betrieben Daten zu erheben und zu kontrollieren. 2. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer sind auskunftspflichtig gegenüber dem Arbeitsamt. -4-

5 Artikel 7 [Ausfall der Arbeitskraft] 1. Während des Projektes kann kein Urlaub genommen werden. 2. Bei einem Ausfall findet keine Lohnfortzahlung statt. Artikel 8 [Arbeitsunfälle] 1. Sollte während der Projektphase ein Arbeitsunfall stattfinden, so wird dieser von der Schülerversicherung des Schülers sehr wahrscheinlich übernommen. 2. Im Einzelfall sollte dringend der zuständige Lehrer oder die Schulleitung informiert werden. Artikel 9 [Schwarzarbeit und Betteln] 1. Weder Schwarzarbeit noch Betteln sind in McSchicko erlaubt. Artikel 10 [Verstaatlichung] 1. Durch die Verstaatlichung eines Betriebes gehen alle Mitarbeiter des Betriebes als Beamten an den Staat über. Der Staat übernimmt jegliche Ausgaben und erhält alle Einnahmen des Betriebes. 2. Beamten haben kein Streikrecht. 3. Beamten werden nach dem Finanzplan bezahlt und können, aber bei ihrem Betriebsleiter mehr Lohn fordern. 4. Der Vorgesetzte eines jeden Betriebsleiters eines verstaatlichten Betriebes ist der Wirtschaftsminister. Artikel 11 [Austauschprogramm] 1. Jeder Austauschschüler bekommt ein Sondervisum mit folgenden Besonderheiten: 1. Es besteht eine Arbeitserlaubnis, aber keine Pflicht. 2. Es ist klar erkenntlich auf dem Visum, dass es sich um einen Staatsgast handelt. -5-

6 4 Hygieneverordnungen Artikel 1 [Allgemeine Vorschriften] 1. Der komplette Betrieb muss am Abend gereinigt werden. 2. Jeder Betrieb muss seinen Müll trennen. 3. Jeder Raum muss möglichst sauber gehalten werden. 4. Es dürfen nur hygienische Materialien verwendet werden. 5. Das zum Reinigen verwendete Reinigungsmittel muss selbst mitgebracht werden. 6. Waren dürfen nur aus dem Warenlager bestellt werden, außer mit Sondergenehmigung des Wirtschaftsministerium oder des Warenlager. Artikel 2 [Lebensmittelvorschriften] 1. Jeder Mitarbeiter, der mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss entweder Handschuhe tragen, oder seine Hände regelmäßig desinfizieren. 2. Bei der Verarbeitung oder dem Verkauf von Lebensmitteln muss eine Schürze getragen werden. 3. Mitarbeiter mit langen Haaren müssen diese zusammen machen. 4. Aller Schmuck muss abgelegt werden. 5. Innerhalb des Betriebes muss regelmäßig das Handtuch und Lappen gewechselt werden. 6. Es müssen verschiedene Lappen für verschiedene Arbeitsflächen verwendet werden. 7. Es ist auf die frische der Lebensmittel zu achten. 8. Die Inhaltsstoffe aller Lebensmittel müssen klar erkenntlich ausgehängt werden. (für Allergiker) 9. Die Essenszubereitung, Essensausgabe und Geldannahme müssen getrennt werden. (z.b verschieden Personen) -6-

7 5 Parlamentsordnung Artikel 1 [Sitzungsleitung] 1. Der Parlamentspräsident und ein Stellvertreter leiten die Sitzung gemeinsam. 2. Die TOPs werden abwechselnd vom Präsidenten und seinem Stellvertreter geleitet. 3. Auf Antrag durch die Mehrheit im Parlament (Befangenheit) kann die Sitzungsleitung an den zweiten Stellvertreter delegiert werden. 4. Präsident und Stellvertreter können von sich aus bei eigener Befangenheit auf die Leitung verzichten. Artikel 2 [Sitzungsablauf] 1. Verlesung des alten Protokolls durch den alten Protokollant. 2. Anträge zur Tagesordnung 3. Festlegung finaler Reihenfolge der Tagesordnung, Zeitplanung und spätestes Sitzungsende. 4. Protokollauftrag nach alphabetischer Liste vergeben. 5. Verlängerung der Zeit für Unterpunkte nur nach Abstimmung. 6. Geschäftsordnungsanträge haben Vorrang. 7. Am Ende Festlegung des nächsten Sitzungstermins, möglichst mit Themen und Arbeitsaufträgen/ Zeitfristen. Artikel 3 [Rederecht] 1. Parlamentarier, Parteien, Schulleitung, Königsfamilie 2. HauptAK nur kurze Einwürfe und nur ein Vertreter ohne Anmeldung 3. UnterAKs auf Antrag 4. In jeder Sitzung sollte eine Partei zu einem Thema eine Rede halten, evtl. mit Gegenrede 5. Anträge auf Rederecht Donnerstagabend vor der Sitzung per , ebenso die Tagesordnung und Protokoll der letzten Sitzung. Artikel 4 [Delegationsrechte und Strafrechte] 1. Die Sitzungsleitung darf Arbeitsaufträge an Parteien vergeben. Dabei ist zu rotieren und die Größe der Partei zu berücksichtigen. 2. Über Strafen bei Verstößen entscheidet die Mehrheit des Parlamentspräsidiums, bei Gleichstand entscheidet die Stimme des Parlamentspräsidenten. Artikel 5 [Abwesenheit] 1. Parteien können bei Abwesenheit eines Abgeordneten einen Stellvertreter stellen. -7-

8 Artikel 6 [Formelle Kleidung] 1. Während der Parlamentssitzungen und der Tätigkeiten als Parlamentarier ist man verpflichtet folgende Bestimmungen einzuhalten: 1. Dem Anlass angemessene Kleidung zu repräsentativen Zwecken. 2. Darstellung der Autorität des Parlaments durch einen gewissen Standard. (Die gewünschte Umsetzung für männliche Abgeordnete ist das Tragen eines Hemds) Bei Personenbeschreibung bezieht sich die männliche Form immer auf beide Geschlechter. -8-

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