EUROPÄISCHE EISENBAHNAGENTUR. SYSTEMANSATZ Anwendungsleitfaden für die Gestaltung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems für Eisenbahnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EUROPÄISCHE EISENBAHNAGENTUR. SYSTEMANSATZ Anwendungsleitfaden für die Gestaltung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems für Eisenbahnen"

Transkript

1 EUROPÄISCHE EISENBAHNAGENTUR SYSTEMANSATZ Anwendungsleitfaden für die Gestaltung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems für Eisenbahnen Version

2 Versionskontrolle Dokument ausgearbeitet von: Freigegeben von: Geprüft von: Verfasser: Art des Dokuments: Status des Dokuments: Europäische Eisenbahnagentur 120 Rue Marc Lefrancq, F Valenciennes, Frankreich Anders LUNDSTRÖM, Leiter des Referats Sicherheit Bart Accou Anna Patacchini Anwendungsleitfaden für die Gestaltung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS) für Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber zur Einführung eines SMS gemäß Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie 2004/49/EG. Öffentlich Version: 1 Datum:

3 INHALTSVERZEICHNIS Teil I Einleitende Bestimmungen Einleitung Zweck eines SMS Anwendungsbereich und Inhalt des SMS Teil II Allgemeine Leitlinien Rechtsgrundlage Systemkonzept Inhalt des SMS (als Grundlage für das Systemkonzept) Die Einführung eines Systemkonzepts Elemente Prozesse für die Gestaltung und Verbesserung Unternehmensführung Engagement der Geschäftsleitung Sicherheitsordnung Unternehmensbezogene Sicherheitsziele Treffen von Entscheidungen Kontrolle durch die Geschäftsleitung Risikobewertung Kontrolle der Risiken, die mit der Tätigkeit der RU/IM verbunden sind Risiken aus den Tätigkeiten sonstiger Beteiligter Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen und die Anwendung von Maßnahmen zur Risikokontrolle (Änderungsmanagement) Einhaltung von Rechtsvorschriften, Vorschriften und Standards Koordinierungsaufgaben von IM Überwachung Erhebung und Auswertung von Sicherheitsdaten Meldung, Untersuchung und Auswertung von Unfällen und Störungen/Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen Interne Audits des SMS Organisationsbezogener Lernprozess Kontinuierliche Verbesserung Sicherheitsempfehlungen Änderungsmanagement Prozesse für die Umsetzung Struktur und Zuständigkeit Zuständigkeitsverteilung Verantwortung der Geschäftsleitung Organisationsstruktur Planung der Arbeitsbelastung Kompetenzmanagement Schulungsprogramme für Personal Kompetenzmanagementsystem Informationen Konfigurationsüberwachung (Configuration control) von Sicherheitsinformationen Einbeziehung von Personal und Personalvertretern (staff representatives)

4 8.3.3 Interne/externe Kommunikation Dokumentation Dokumentation des SMS Dokumentenverwaltung Jährlicher Sicherheitsbericht Betriebliche Tätigkeiten Betriebliche Vorkehrungen/Verfahren Verfahren zur Einhaltung der geltenden Vorschriften/Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass die Normen und anderen Vorgaben während der gesamten Lebensdauer des Materials und während des gesamten Betriebs erfüllt werden (Bereitstellungsphase) Auftragnehmer und Kontrolle von Lieferanten Vermögensverwaltung Notfallpläne Bewältigung von Notfallsituationen Koordinierungsaufgaben von IM Anhang I Abkürzungsverzeichnis

5 Teil I Einleitende Bestimmungen 1 Einleitung Aus Artikel 4 der Richtlinie 2004/49/EG 1 (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) geht eindeutig hervor, dass die Haftung für den sicheren Betrieb den Eisenbahnunternehmen (Railway Undertaking, RU) und Fahrwegbetreibern (Infrastructure Manager, IM) auferlegt wird, indem man sie dazu verpflichtet, ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzuführen. Das von den Eisenbahnunternehmen eingeführte SMS, das die Merkmale und Elemente gemäß Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit umfasst, muss von den nationalen Sicherheitsbehörden (National Safety Authorities, NSA) anhand der gemeinsamen Sicherheitsmethode (Common Safety Method, CSM) für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2004/49/EG bewertet werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1158/ definiert eine solche gemeinsame Sicherheitsmethode. Das von den Fahrwegbetreibern eingeführte SMS, das die Merkmale und Elemente gemäß Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit umfasst, muss von den nationalen Sicherheitsbehörden (National Safety Authorities, NSA) anhand der gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Erteilung von Sicherheitsgenehmigungen im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2004/49/EG bewertet werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/ definiert eine solche gemeinsame Sicherheitsmethode. 1 RICHTLINIE 2004/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit). 2 Verordnung (EU) Nr. 1158/2010 der Kommission vom 9. Dezember 2010 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Eisenbahnsicherheitsbescheinigungen. ABl. L 326 vom , Seite Verordnung (EU) Nr. 1169/2010 der Kommission vom 10. Dezember 2010 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Erteilung von Eisenbahnsicherheitsgenehmigungen. ABl. L 327 vom , Seite 13. 5

6 Die RU und IM sollten daher ihre Verfahren und Vorkehrungen so dokumentieren, dass Folgendes möglich ist: die Bewertung vor der Ausstellung der Sicherheitsbescheinigung bzw. der Erteilung der Sicherheitsgenehmigung; die Überwachung nach der Ausstellung der Sicherheitsbescheinigung bzw. der Erteilung der Sicherheitsgenehmigung; die Erneuerung der Sicherheitsbescheinigungen oder Sicherheitsgenehmigungen. Obwohl die CSM für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen/Erteilung von Sicherheitsgenehmigungen bereits eindeutige Anweisungen für die angemessene Umsetzung eines SMS unter Berücksichtigung von Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit vorgeben, liegen keine speziellen Bestimmungen für RU und IM vor, die CSM als Referenzdokumente zur Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung ihrer SMS zu verwenden. Die Agentur beabsichtigt, diese Unterstützung in Form einer Reihe von SMS-Leitlinien zu leisten; das vorliegende Dokument ist das erste dieser Reihe. Dieser Anwendungsleitfaden bezieht sich hauptsächlich auf die vorstehend genannten Teile der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit, er umfasst jedoch auch Elemente zum breiteren Anwendungsbereich von SMS. Diese Elemente werden im Zusammenhang erläutert und stehen mit den im vorliegenden Dokument enthaltenen obligatorischen Anforderungen in Verbindung. Das vorliegende Dokument wird ergänzt durch: die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Railway Safety Directive, RSD) und andere Managementsysteme, mit Erläuterungen zur Möglichkeit der Einbindung anderer Managementsysteme, beispielsweise für Qualität, Umwelt und Sicherheit am Arbeitsplatz; Interne Audits mit Erläuterungen zu Techniken und Verfahren dazu; SMS related terminology (nur englischsprachig vorhandendes Dokument zur SMSbezogenen Terminologie) mit Literaturbeispielen zur Erläuterung von in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit und den Leitlinien zu SMS verwendeten Begriffen. Im vorliegenden Dokument sind solche Begriffe in Fettschrift und unterstrichen gekennzeichnet, der zugehörige Punkt im Referenzdokument ist in einer Fußnote angegeben; Texte zum Wissensaufbau, eine Reihe von Texten zum Aufbau eines Verständnisses von SMS als Ganzes sowie der einzelnen Elemente. Die Terminologie und Texte beziehen sich auf Dokumente für gute praktische Lösungen und andere Themen im Eisenbahnsektor, in anderen Branchen, in denen eine hohe 6

7 Zuverlässigkeit unabdingbar ist (high reliability industries 4 ) (Zivilluftfahrt, maritime Industrie, chemische Industrie, Nuklearindustrie usw.) und in weitverbreiteten Managementsystemen, wie für Qualität. Der Anwendungsleitfaden ist wie folgt aufgebaut: einleitende Bestimmungen; allgemeine Leitlinien, entsprechend der in Kapitel 5 Systemkonzept beschriebenen Struktur aufgebaut; diese beziehen sich auf die Haupteigenschaften der Prozesse für die Gestaltung und Verbesserung, Umsetzung und betriebliche Tätigkeiten; die Beschreibungen der einzelnen Elemente werden durch eine Tabelle mit Informationen zu den Texten ergänzt, die zugehörige obligatorische Anforderungen und ERA-Leitlinien enthalten (Text in Infokästen); Anhänge. WICHTIG: Der vorliegende Anwendungsleitfaden ist nicht verbindlich im Sinne der Rechtsakte, die von der Europäischen Union angenommen wurden. Der Leitfaden soll als Paket von Referenzhandbüchern für alle Akteure dienen, die an der Umsetzung des SMS sowie der Förderung des systembasierten Ansatzes und der Anforderungen in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit beteiligt sind. Des Weiteren bietet er den Akteuren Unterstützung durch zusätzliche Erläuterungen sowie für die Gestaltung und/oder Umsetzung eines SMS zu berücksichtigende Elemente. Dieser Anwendungsleitfaden zählt nicht zu den obligatorischen, sondern zu den Beratungsdokumenten. Sie beinhalten Einzelheiten, die für einzelne Akteure nützlich sein können; erfahrene Akteure können auch weiterhin ihren eigenen Erfahrungsschatz anwenden. Der vorliegende Anwendungsleitfaden ist daher lediglich als informatives Dokument und als Hilfestellung für die Gestaltung und/oder Umsetzung eines SMS zu betrachten und anzuwenden; er ersetzt jedoch nicht die einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften. 4 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 11 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 7

8 2 Zweck eines SMS Der übergeordnete Zweck eines SMS ist es sicherzustellen, dass die Organisation ihre geschäftlichen Ziele auf sichere Art und Weise erreicht. Diese Ziele müssen in dem heutigen, sich ständig wandelnden und komplexen Eisenbahnumfeld erfüllt werden, wobei die Organisationen zeigen, dass sie alle für sie geltenden Sicherheitsverpflichtungen einhalten. Eine strukturierte Abwicklung der geschäftlichen Aktivitäten bietet weitreichende Vorteile. Durch eine Verbesserung der allgemeinen Leistung, die Einführung betrieblicher Effizienz, die Verbesserung der Beziehungen zu Kunden und Regulierungsbehörden und den Aufbau einer positiven Sicherheitskultur (safety culture 5 ) wird Mehrwert geschaffen. In Bezug auf die Sicherheit gestattet die Einführung eines strukturierten Ansatzes außerdem die Ermittlung von Gefahren sowie fortlaufendes Risikomanagement in Verbindung mit den Tätigkeiten einer Organisation mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden. Gegebenenfalls sind die Schnittstellen mit anderen RU und IM im Eisenbahnsystem zu berücksichtigen. Durch die angemessene Umsetzung aller einschlägigen Elemente eines SMS kann eine Organisation die erforderliche Gewissheit erlangen, dass sie alle ermittelten Risiken in Verbindung mit ihren Tätigkeiten unter allen Bedingungen jetzt und auch künftig beherrschen kann. Die angemessene Umsetzung eines SMS durch alle RU bzw. IM ist ein Schlüsselelement für den Erfolg sämtlicher, durch die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit vorgesehenen Sicherheitsvorschriften, da sie die Grundlage für die Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen bzw. die Erteilung von Sicherheitsgenehmigungen durch die NSA bildet. Erfahrene Organisationen erkennen dabei, dass eine effiziente Risikobeherrschung nur durch einen Prozess zu erreichen ist, in dem drei wichtige Dimensionen vereint werden: eine technische Komponente mit den eingesetzten Instrumenten und der eingesetzten Ausrüstung; eine menschliche Komponente bestehend aus den Personen an vorderster Front, ihren Fähigkeiten, ihrer Ausbildung und Motivation sowie eine organisatorische Komponente, welche die Verfahren und Methoden zur Definition der Beziehung zwischen Aufgaben umfasst. Folglich gestattet ein gutes SMS die Überwachung und Verbesserung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung (risk control measures 6 ) in den drei Dimensionen. Die Umsetzung eines SMS ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 sowie Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2004/49/EG eine rechtlich bindende Verpflichtung. Dieser Anwendungsleitfaden basiert auf den einschlägigen Inhalten; RU und IM sollten bei der 5 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 40 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 6 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 35 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 8

9 Umsetzung ihrer SMS jedoch auch nationale Rechtsvorschriften für die Umsetzung berücksichtigen. Trotzdem gibt es noch weitere gute Gründe für die Umsetzung und Einführung eines wirksamen SMS: Zahlreiche Eigenschaften eines Eisenbahn-SMS sind der von Befürwortern von Qualität, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (safety and health at work 7 ), Umweltschutz und herausragenden geschäftlichen Leistungen (Business Excellence) empfohlenen Geschäftspraxis sehr ähnlich. Aus diesem Grund lassen sich die Grundsätze für gutes Management leicht einbeziehen und sollten keine komplette Neustrukturierung solcher Organisationen nach sich ziehen, die bereits über derartige Systeme verfügen. 7 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 37 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 9

10 3 Anwendungsbereich und Inhalt des SMS Die Gestaltung und Umsetzung eines geeigneten SMS ist eine große Herausforderung, für die es keine einfachen Antworten gibt. Dieser generische Leitfaden, der von der Agentur gemeinsam mit den maßgeblichen Interessengruppen ausgearbeitet wurde, soll auf übergeordnetem Niveau durch praktische Ratschläge und Empfehlungen die Gestaltung, Durchführung und Bereitstellung eines strukturierten und organisationsweiten Eisenbahn-SMS unterstützen. Das übergeordnete Ziel ist die Bereitstellung eines benutzerfreundlichen Instruments für RU und IM sowie die gleichzeitige Förderung der Einhaltung der in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit festgelegten rechtlichen Anforderungen, wie im nachstehenden Kapitel 4 (Rechtsgrundlage) beschrieben. Dieser Leitfaden ist im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit sowie allen anderen geltenden Rechtsvorschriften zur Eisenbahnsicherheit zu verstehen. Es wurde versucht, in Form dieses Leitfadens einfach und benutzerfreundlich aufzuzeigen, wie dieses dynamische und wichtige Thema derzeit gesehen wird (vgl. Gesamtübersicht in Kapitel 6 sowie die Beschreibungen der einzelnen Elemente in den Kapiteln 7, 8 und 9). Es bezieht sich außerdem auf obligatorische Dokumente und Leitliniendokumente zur Umsetzung von Sicherheitsmanagementsystemen. Die anfänglich veröffentlichten Dokumente werden nach und nach ergänzt und bilden damit einen lebenden Organismus, der sich mit der Vertiefung der Kenntnisse und der Verpflichtung, auf künftig ermittelte Anforderungen zu reagieren, weiterentwickelt. Die Agentur wird anhand der Rückmeldungen aus dem Sektor zu den im Dokument vorgestellten Anregungen den Anwendungsleitfaden laufend weiterentwickeln. Die Agentur beabsichtigt, diesen Leitfaden mit Texten zu einer breiten Palette von Themen zu ergänzen, die weitere Erläuterungen zu spezifischen Elementen sowie Querverweise zu Elementen in Verbindung mit SMS beinhalten, beispielsweise menschliche Faktoren, Sicherheitskultur, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, unternehmensweites Risikomanagement, Pflicht zur Zusammenarbeit, organisatorische Reife. HINWEIS: Das vorliegende Dokument ist für sich genommen nicht obligatorisch; einige der beschriebenen Anforderungen stammen jedoch aus der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit und sind aus diesem Grund einzuhalten. Im Anwendungsleitfaden werden die folgenden Begriffe mit der nachstehend beschriebenen Bedeutung verwendet: Muss gibt an, dass eine Aussage obligatorisch ist. Die Formulierung wird nur für direkte Zitate aus den Rechtsvorschriften verwendet. Soll/sollte steht für eine Empfehlung. Kann kennzeichnet das Vorhandensein einer Möglichkeit. 10

11 Teil II Allgemeine Leitlinien 4 Rechtsgrundlage Die Richtlinie 2004/49/EG bildet die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der SMS der RU und der IM. Alle einschlägigen Teile der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit sind in der amtlichen Übersetzung des Dokuments enthalten: Artikel 3 Begriffsbestimmungen (Artikel 3i) beinhaltet die Definition des Sicherheitsmanagementsystems) Artikel 4 Absatz 3 Entwicklung und Verbesserung der Eisenbahnsicherheit Artikel 9 Sicherheitsmanagementsysteme ANHANG III Sicherheitsmanagementsysteme Die Merkmale und die grundlegenden Elemente der SMS sind in Artikel 2, Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie festgelegt. 11

12 5 Systemkonzept 5.1 Inhalt des SMS (als Grundlage für das Systemkonzept) RU bzw. IM sollten ihr SMS gemäß den im nachstehenden Kapiteln aufgeführten Anforderungen von Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie 2004/49/EG gestalten. Ein neues RU/ein neuer IM kann die sicherheitsrelevanten Prozesse auf der Grundlage der in diesem Anwendungsleitfaden beschriebenen Elemente gestalten. Anhand der Elemente können bestehende RU/IM prüfen, inwieweit ihre eigene Organisation diesen Anforderungen entspricht, damit sie Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der vorstehend genannten Anforderungen treffen können. Gemäß dem Konzept der Managementsysteme sollte das SMS eines RU/IM die Beschreibung der sicherheitsrelevanten Prozesse und Verfahren enthalten, die alle bewertbar (auf der Grundlage der CSM für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Eisenbahnsicherheitsbescheinigungen/Erteilung von Eisenbahnsicherheitsgenehmigungen) und unabhängig überprüfbar sein müssen. Inhalt der nachstehenden Tabelle: Elemente, die gemeinsam ein SMS bilden (Spalte 1); Verweis auf die Anforderung in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit, aus der das Element abgeleitet ist (Spalte 2); Verweis auf die Anforderung in der gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen (Spalte 3). Die Elemente von A bis S gelten sowohl für die SMS von Eisenbahnunternehmen als auch von Fahrwegbetreibern. Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit muss das von den Fahrwegbetreibern umgesetzte Sicherheitsmanagementsystem zusätzliche Informationen umfassen, damit ein Bezug zu den folgenden Elementen hergestellt werden kann: Folgen, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit verschiedener Eisenbahnunternehmen auf dem Netz ergeben; Vorschriften, damit alle Eisenbahnunternehmen im Einklang mit den TSI, den nationalen Sicherheitsvorschriften und den Anforderungen ihrer Sicherheitsbescheinigung tätig sein können; Koordinierung der Notfallverfahren mit allen Eisenbahnunternehmen, die im kontrollierten Netz tätig sind. 12

13 1 2 3 Maßnahmen zur Beherrschung aller Risiken, die mit der Tätigkeit des Artikel 9 A Fahrwegbetreibers oder Eisenbahnunternehmens verbunden sind Absatz 2 Risikobeherrschung, die mit Instandhaltungsarbeiten (maintenance 8 ) und der Materialbeschaffung verbunden ist Risikobeherrschung, die mit der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und der Kontrolle von Lieferanten verbunden ist Risiken, die sich aus der Tätigkeit anderer Beteiligter außerhalb des Eisenbahnsystems ergeben Dokumentation des SMS Zuständigkeitsverteilung Sicherstellung der Steuerung und Überwachung in den verschiedenen Bereichen durch die Geschäftsleitung Einbeziehung des Personals und seiner Vertreter auf allen Ebenen Gewährleistung der fortlaufenden Verbesserung Sicherheitsordnung, die vom Unternehmensleiter genehmigt und dem gesamten Personal mitgeteilt wird Die Organisation betreffende qualitative und quantitative Ziele zur Erhaltung und Verbesserung der Sicherheit sowie Pläne und Verfahren für die Erreichung dieser Ziele Verfahren zur Einhaltung bestehender, neuer oder geänderter Normen technischer oder betrieblicher Art oder anderer Vorgaben Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen und die Anwendung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung für den Fall, dass sich aus geänderten Betriebsbedingungen oder neuem Material neue Risiken für die Infrastruktur oder den Betrieb ergeben Schulungsprogramme für das Personal und Verfahren, die sicherstellen, dass die Qualifikation des Personals aufrechterhalten und die Arbeit dementsprechend ausgeführt wird Vorkehrungen für einen ausreichenden Informationsfluss innerhalb der Organisation und gegebenenfalls zwischen Organisationen, die dieselbe Infrastruktur nutzen Artikel 9 Absatz 2 Artikel 9 Absatz 2 Artikel 9 Absatz 2 Anhang III Absatz 1 Anhang III Absatz 1 Anhang III Absatz 1 Anhang III Absatz 1 Anhang III Absatz 1 Anhang III Absatz 2 Buchstabe a Anhang III Absatz 2 Buchstabe b Anhang III Absatz 2 Buchstabe c Anhang III Absatz 2 Buchstabe d Anhang III Absatz 2 Buchstabe e Anhang III Absatz 2 Buchstabe f Verfahren und Formate für die Dokumentierung von Sicherheitsinformationen und Anhang III P B C D E F G H I J K L M N O 8 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 10 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 13

14 Bestimmung von Kontrollverfahren zur Sicherung der Konfiguration von wichtigen Sicherheitsinformationen Verfahren, die sicherstellen, dass Unfälle, Störungen, Beinaheunfälle und sonstige gefährliche Ereignisse gemeldet, untersucht und ausgewertet werden und die notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen getroffen werden Bereitstellung von Einsatz-, Alarm- und Informationsplänen in Absprache mit den zuständigen Behörden Bestimmungen über regelmäßige interne Audits des Sicherheitsmanagementsystems Absatz 2 Buchstabe g Anhang III Absatz 2 Buchstabe h Anhang III Absatz 2 Buchstabe i Anhang III Absatz 2 Buchstabe j Q R S 5.2 Die Einführung eines Systemkonzepts Der Hauptzweck eines SMS besteht nach Artikel 3 Buchstabe i darin, die sichere Steuerung der Betriebsabläufe eines Eisenbahnunternehmens bzw. Fahrwegbetreibers [zu] gewährleisten, um die allgemeinen Anforderungen von Artikel 4 der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit zu erfüllen, in dem das allgemeine Konzept einer fortlaufenden Verbesserung, eines auf einem System beruhenden Ansatzes (system-based approach 9 ) und der Zuweisung der Haftung eingeführt wird. Der auf einem System beruhende Ansatz, im Bereich der Managementsystemtechnik auch als prozessbasierter Ansatz bezeichnet, umfasst: Prozesse als verflochtene Tätigkeiten zur Umwandlung von Vorleistungen ( Inputs ) in Ergebnisse ( Outputs ); eine Prozessübersicht, einschließlich Interaktionen; eine detaillierte Beschreibung der Prozesse und Teilprozesse. Das Eisenbahnsicherheitsmanagementsystem kann also als die Summe der Prozesse bezeichnet werden, die zu Gestaltung, Planung, Bereitstellung und Kontrolle des Betriebs als Bestandteil eines Unternehmensgeschäfts beitragen. Dies bedeutet, dass das SMS nur grundlegende, in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit vorgesehene Eisenbahntätigkeiten umfasst (es sollte beispielsweise keine Tätigkeiten für die Sicherheit auf dem Bahnhofsparkplatz oder in Geschäften beinhalten). Dieses Kapitel beschreibt eine Methode zur Darstellung der Prozesse anhand ihrer Funktion: Gestaltung und Verbesserung; Umsetzung; Betrieb. 9 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 50 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 14

15 7.2 Risikobewertung 7.1 Unternehmensführung Die Informationen sind jedoch nur als Leitlinien gedacht und sollen nicht die Konformität in Bezug auf die SMS-Anforderungen vorwegnehmen. Das vorgeschlagene Modell beschreibt nur eine der zahlreichen Möglichkeiten zur Strukturierung der Prozesse. Jeder einzelne Prozess kann für sich als Betriebsprozess betrachtet werden, da mit ihm ein Ergebnis erzielt wird. RU und IM können damit als Referenz ihre Prozessübersichten erstellen und ein Sicherheitsmanagementsystem mit Interaktionen und festgelegten Zuständigkeiten aufbauen. Die folgenden Tabellen zeigen die Strukturierung der verschiedenen Elemente eines SMS. Die Tabellen greifen damit der Darstellung im nachstehenden Kapitel 5 (Elemente) vor und bieten die folgenden Verweise: ihre Stellung bei den Hauptmerkmalen von Gestaltung/Verbesserung, Umsetzung und Betrieb; ihre Nummerierung; die einschlägige CSM für die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Eisenbahnsicherheitsbescheinigungen/Erteilung von Eisenbahnsicherheitsgenehmigungen; die zugehörige Seite im Anwendungsleitfaden. Tabelle 1: Prozesse für die Gestaltung und Verbesserung [Kapitel 7] CSM Seite Engagement der Geschäftsleitung Sicherheitsordnung J Unternehmensbezogene Sicherheitsziele K Treffen von Entscheidungen Steuerung und Überwachung durch die Geschäftsleitung G Beherrschung der Risiken (Control of risks 10 ), die mit der Tätigkeit der RU bzw. IM verbunden sind Risiken aus den Tätigkeiten sonstiger Beteiligter (außerhalb des Eisenbahnsystems) Verfahren/Methoden für Risikobewertungen und die Anwendung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung (Änderungsmanagement) A 28 D 30 M Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 7 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 15

16 8.4 Dokumentation 8.3 Informationen 8.2 Kompetenzmanagement 8.1 Struktur und Zuständigkeit 7.4 Organisationsbezogener Lernprozess: 7.3 Überwachung Einhaltung von Rechtsvorschriften, Vorschriften und Standards L Koordinierungsaufgaben von IM Art. 9 Abs Erhebung und Auswertung von Daten Q Meldung und Untersuchung von Unfällen/Störungen Q Interne Audits S Fortlaufende Verbesserung I Sicherheitsempfehlungen (Safety recommendations 11 ) Q Änderungsmanagement M 40 Tabelle 2: Prozesse für die Umsetzung [Kapitel 8] CSM Seite Zuständigkeitsverteilung F Verantwortung der Geschäftsleitung G Organisationsstruktur E Planung der Arbeitsbelastung Kompetenzmanagementsystem (Schulungsprogramme für Personal) N Konfigurationsüberwachung von Sicherheitsinformationen P Einbeziehung von Personal und Personalvertretern H Interne/externe Kommunikation O Dokumentation des SMS E Dokumentenverwaltung Jährlicher Sicherheitsbericht (Annual safety report) 12 Art. 9 Abs Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 43 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 12 Eine zusätzliche Erläuterung des Begriffs bietet Punkt 44 des Dokuments SMS related terminology (nur in englischer Sprache verfügbar). 16

17 9.2 Notfallpläne 9.1 Betriebliche Vorkehrungen und Verfahren Tabelle 3: Betriebliche Tätigkeiten [Kapitel 9] Verfahren zur Einhaltung der geltenden Vorschriften für die erbrachte Dienstleistung Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass die Normen und anderen Vorgaben während der gesamten Lebensdauer des Materials und während des gesamten Betriebs erfüllt werden (Bereitstellungsphase) CSM Seite L Auftragnehmer und Überwachung von Lieferanten B/C Vermögensverwaltung Bewältigung von Notfallsituationen R Koordinierungsaufgaben von IM Art. 9 Abs

18 6 Elemente Wie eingangs bemerkt, umfasst das von den Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern eingeführte Sicherheitsmanagementsystem die Merkmale und Elemente gemäß Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie 2004/49/EG. Die Merkmale und Elemente, die ein SMS bilden, sind in diesem Leitfaden auf der Grundlage der Nummerierung der in Anhang II der Verordnungen über die Konformitätsbewertung in Bezug auf die Anforderungen an die Ausstellung von Eisenbahnsicherheitsbescheinigungen/Erteilung von Eisenbahnsicherheitsgenehmigungen aufgeführten Kriterien benannt. Das Systemkonzept wird im vorliegenden Dokument als Gesamtübersicht dargestellt, die alle Elemente des SMS in Form eines Zusammenspiels von Prozessen umfasst, die nach ihrer Funktion strukturiert sind: Prozesse für die Gestaltung und Verbesserung [Kapitel 7] Prozesse für die Umsetzung [Kapitel 8] Betriebliche Tätigkeiten [Kapitel 9] Im Rahmen des Leitfadens erfolgt die Ausarbeitung des Konzepts wie folgt: Die drei Gruppen von Prozessen werden beschrieben; darüber hinaus werden Verweise zu den enthaltenen Elementen angegeben. Unter den Hauptmerkmalen der Prozesse (Gestaltung/Verbesserung, Umsetzung, Betrieb) werden die Elemente des SMS aufgeführt und beschrieben. Zur Unterscheidung von Referenztextstellen, die obligatorische Anforderungen enthalten, und von Texten, die als Leitlinien zu verstehen sind, wurden verschiedene Formatierungen eingesetzt, um die Benutzerfreundlichkeit des Dokuments zu erhöhen. 18

19 Infokästen mit grauer Hintergrundfarbe, die auf die Beschreibung spezifischer Elemente folgen, verweisen auf zugehörige Texte mit obligatorischen Anforderungen. Infokästen mit hellroter Hintergrundfarbe verweisen auf Leitlinien der ERA zu solchen Anforderungen. 19

20 7 Prozesse für die Gestaltung und Verbesserung Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber müssen durch die Umsetzung der nachstehend genannten Maßnahmen innerhalb ihrer Organisation die Beherrschung des Teils des Eisenbahnsystems sicherstellen, für den sie verantwortlich sind: Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, die für das Eisenbahnsystem als Ganzes gelten (TSI, nationale Anforderungen usw.); Ermittlung spezifischer Risiken im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit; Ermittlung und Management bestimmter künftiger und lokaler Risiken. Die Führungsstruktur solcher Organisationen sollte einheitliche Vorkehrungen, die Einführung von Ad-hoc-Strategien, eine strukturierte Einführung und betriebliche Prozesse sowie die Zuweisung von Zuständigkeiten für Tätigkeitsbereiche beinhalten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Organisationen dynamisch sind und sich fortlaufend weiterentwickeln. Aus diesem Grund müssen alle SMS-bezogenen Prozesse laufend angepasst und verbessert werden. Zu diesem Zweck müssen Organisationen die Gestaltung und Überwachung der Einführung und der betrieblichen Prozesse durch wirksame Unternehmensführung [7.1] und die Einbeziehung des Personals sicherstellen. Die Risikobewertung [7.2] kann dazu beitragen, künftige Entwicklungen und Bedrohungen, wie potenzielle Störungen, kritische Situationen und ihre Folgen, vorauszusehen. Es kann zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die bei der Gestaltung der Maßnahmen für die Risikobeherrschung nicht erkannt wurden. Die Maßnahmen für die Risikobeherrschung können, aufgrund des sich verändernden Umfelds (durch externe Faktoren, wie neue Technologien, Vorschriften, Normen, und/oder durch interne Faktoren, wie neue oder sich verändernde Techniken, Betriebsverfahren, Organisationsstrukturen), den beabsichtigten Zweck nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus können Veränderungen der allgemeinen Managementvorkehrungen und -struktur Auswirkungen auf das Sicherheitsmanagementsystem haben. Die Überwachung [7.3] der Leistung betrieblicher Prozesse und des Umfelds ist erforderlich, um latente Systemfehler zu ermitteln; bei diesen handelt es sich um jene Systemelemente, die eine Bedrohung darstellen oder sich kurzfristig zu einer solchen entwickeln können. Durch Überwachung wird der Erwerb von Erfahrungswerten unterstützt, die eine wichtige Ergänzung der fortlaufenden Risikobetrachtungen darstellen. Darüber hinaus sollten Lehren [7.4] aus Betriebsstörungen gezogen werden. In Verbindung mit den Ergebnissen von Audits, Untersuchungen und allen anderen relevanten Informationsquellen lässt sich so das System verbessern. All diese Prozesse zusammengenommen stellen schließlich der Geschäftsleitung eines Unternehmens die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit diese fundierte 20

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik. Helmut Gottschalk. AeroEx 2012 1

Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik. Helmut Gottschalk. AeroEx 2012 1 1 Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik Helmut Gottschalk AeroEx 2012 1 Agenda Definitionen Assessments in der Aviatik Audits in der Aviatik Interne Audits im Risk Management

Mehr

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik. Joel Hencks

Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik. Joel Hencks Audits und Assessments als Mittel zur Risk Mitigation in der Aviatik Joel Hencks AeroEx 2012 1 1 Agenda Assessments in der Aviatik Audits in der Aviatik Interne Audits im Risk Management Management System

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Safety Management Systeme in der Luftfahrt. Joel Hencks. AeroEx 2012 1 12/09/2012

Safety Management Systeme in der Luftfahrt. Joel Hencks. AeroEx 2012 1 12/09/2012 Safety Management Systeme in der Luftfahrt Joel Hencks AeroEx 2012 1 Agenda Warum SMS? Definitionen Management System laut EASA SMS vs. CM SMS vs. Flugsicherheitsprogramme Schlüsselprozesse des SMS SMS

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

9001 weitere (kleinere) Änderungen

9001 weitere (kleinere) Änderungen 6.2 Ziele: SMARTE Ziele: was, Ressorucen, Verantwortung, Termin, Bewertung der Ergebnisse (für ecco nicht nue, wurde aber betont) 6.3 Änderungen: Der Einfluss von Änderungen am QMS uss bewertet werden

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5 Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Nutzen Sie das in Easy Turtle voll editierbare Modell der DIN EN ISO 9001:2008

Nutzen Sie das in Easy Turtle voll editierbare Modell der DIN EN ISO 9001:2008 Nutzen Sie das in Easy Turtle voll editierbare Modell der DIN EN ISO 9001:2008 Qualität ist keine Funktion Qualität ist ein Weg des Denkens. Qualität ist die Summe aller Tätigkeiten in einem Unternehmen.

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK gültig ab: 25.11.2008 Version 01 Seite 1 von 6 Es ist ein Fehler passiert und Sie möchten dazu beitragen, dass derselbe Fehler nicht nochmals auftritt. Sie wollen eine Korrekturmaßnahme setzen! Es ist

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Dr. Andreas Zimolong

Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Dr. Andreas Zimolong Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus Dr. Andreas Zimolong DIN EN 80001-1:2011 Anwendung des Risikomanagements für IT-Netzwerke, die Medizinprodukte beinhalten Teil 1: Aufgaben, Verantwortlichkeiten

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2004 L 10/5 VERORDNUNG (EG) Nr. 65/2004 R KOMMISSION vom 14. Januar 2004 über ein System für die Entwicklung und Zuweisung spezifischer Erkennungsmarker für genetisch veränderte Organismen DIE KOMMISSION

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5

AKH-DER-P-5.3. Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 Gültig ab:01.10.2008 Version:1.0.1 Seite 1 von 5 1. Ziel und Geltungsbereich Diese Prozessbeschreibung regelt die Vorgangsweise zur Beseitigung der Ursachen von bereits aufgetretenen Fehlern bzw. Mängeln

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Was muss ich noch für meine Zertifizierung tun, wenn meine Organisation. organisiert

Was muss ich noch für meine Zertifizierung tun, wenn meine Organisation. organisiert ? organisiert Was muss ich noch für meine Zertifizierung tun, wenn meine Organisation ist? Sie müssen ein QM-System: aufbauen, dokumentieren, verwirklichen, aufrechterhalten und dessen Wirksamkeit ständig

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Verfahrensanweisung Umgang mit Beschwerden.doc INHALT

Verfahrensanweisung Umgang mit Beschwerden.doc INHALT INHALT 1 Zweck und Anwendungsbereich 2 2 Begriffe / Definitionen 2 2.1 Definitionen 2 3 Zuständigkeiten 2 4 Verfahrensbeschreibung 3 4.1 Schematische Darstellung Fehler! Textmarke nicht definiert. 4.2

Mehr

9001 Kontext der Organisation

9001 Kontext der Organisation 1. Strategische Ausrichtung der Organisation Die oberste Leitung muss zeigen, dass die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation vereinbar

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Change Management. Hilda Tellioğlu, hilda.tellioglu@tuwien.ac.at 12.12.2011. Hilda Tellioğlu

Change Management. Hilda Tellioğlu, hilda.tellioglu@tuwien.ac.at 12.12.2011. Hilda Tellioğlu Change Management, hilda.tellioglu@tuwien.ac.at 12.12.2011 Methoden für den 7 Stufenplan (CKAM:CM2009, S.29) Prozessmanagement (CKAM:CM2009, S.87-89) eine Methode, mit deren Hilfe die Prozesse im Unternehmen

Mehr

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche

Mehr

eickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher

eickert Prozessablaufbeschreibung Notarztdienst Bodenwerder, Anette Eickert 1 Prozessdaten 2 Zweck 3 Ziel 4 Prozessverantwortlicher 1 Prozessdaten 1.1 1.2 Geltungsbereich dienst 2 Zweck 2.1 Zur Verbesserung unserer Dienstleistungen nutzen wir das Potenzial unserer Mitarbeiter. Hierzu haben wir für Mitarbeiter das Ideenmanagement eingeführt.

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Die neue ISO 9001:2015 Neue Struktur

Die neue ISO 9001:2015 Neue Struktur Integrierte Managementsysteme Die neue ISO 9001:2015 Neue Struktur Inhalt Neue Struktur... 1 Die neue ISO 9001:2015... 1 Aktuelle Status der ISO 9001... 3 Änderungen zu erwarten... 3 Ziele der neuen ISO

Mehr

Common Safety Methods Herausforderungen und Hindernisse. Dipl.-Math. Markus Talg Dipl.-Ing. Markus Pelz

Common Safety Methods Herausforderungen und Hindernisse. Dipl.-Math. Markus Talg Dipl.-Ing. Markus Pelz Common Safety Methods Herausforderungen und Hindernisse Dipl.-Math. Markus Talg Dipl.-Ing. Markus Pelz CSM - Herausforderungen und Hindernisse > 1. Dezember 2011 > Folie 1 Inhalt Forderungen des Regelwerks

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II in Mainz Folie 1 2 Begriffsbestimmungen 3. ist der EG-GMP Leitfaden (BAnz. S. 6887)

Mehr

Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. BCM (Business Continuity Management)

Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten. BCM (Business Continuity Management) Bestimmungen zur Kontrolle externer Lieferanten BCM (Business Continuity Management) BCM- Bestimmungen Beschreibung BCM-Tiers Recovery Time Objective Über die Bedeutung 1. Business- Continuity- Management-

Mehr

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP

D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten. EUCoopC. PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP EUCoopC PROJEKT Nr.: 527301-LLP-1-2012-1-IT-LEONARDO-LMP MULTILATERALE PROJEKTE ZUR INNOVATIONSENTWICKLUNG D.3.3. Betriebsleitfaden zur Zuweisung/Vergabe von ECVET Krediten Arbeitspaket 3 Entwurfsverfahren

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

PARNDORF DESIGNER OUTLET Arbeits- und Gesundheitsschutz-Strategie Verbesserung des Kundenerlebnisses. Version 3 2012-2013

PARNDORF DESIGNER OUTLET Arbeits- und Gesundheitsschutz-Strategie Verbesserung des Kundenerlebnisses. Version 3 2012-2013 PARNDORF DESIGNER OUTLET Arbeits- und Gesundheitsschutz-Strategie Verbesserung des Kundenerlebnisses Version 3 2012-2013 Erklärung des Vorstands Die Herausforderung ist es, eine langfristige und nachhaltige

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]

Mehr

Mit prozessorientiertem Qualitätsmanagement zum Erfolg - Wer das Ziel kennt, wird den Weg finden -

Mit prozessorientiertem Qualitätsmanagement zum Erfolg - Wer das Ziel kennt, wird den Weg finden - Mit prozessorientiertem Qualitätsmanagement zum Erfolg - Wer das Ziel kennt, wird den Weg finden - TÜV Management Service GmbH TÜV SÜD Gruppe Alexandra Koller Dipl.Ing.(FH) / Lead Auditorin Leiterin Kunden-

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Mitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:

Mitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Mitarbeitergespräch Datum: Mitarbeiter/Mitarbeiterin Name: Vorname: Funktion: seit: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Führungskraft: Name: Vorname: Vorgesetzte/Vorgesetzter des Mitarbeiters 1 seit:

Mehr

Social Supply Chain Management

Social Supply Chain Management Social Supply Chain Management Wettbewerbsvorteile durch Social Supply Chain Management aus ressourcenorientierter Sicht (Johannes Nußbaum) Abstract Der Druck, soziale Auswirkungen entlang der Supply Chain

Mehr

Lizenzierung von System Center 2012

Lizenzierung von System Center 2012 Lizenzierung von System Center 2012 Mit den Microsoft System Center-Produkten lassen sich Endgeräte wie Server, Clients und mobile Geräte mit unterschiedlichen Betriebssystemen verwalten. Verwalten im

Mehr

DIN V VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions- Systeme. Zusammenfassung

DIN V VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions- Systeme. Zusammenfassung DIN V VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions- Systeme Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten Scanvest übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der

Mehr

ITIL & IT-Sicherheit. Michael Storz CN8

ITIL & IT-Sicherheit. Michael Storz CN8 ITIL & IT-Sicherheit Michael Storz CN8 Inhalt Einleitung ITIL IT-Sicherheit Security-Management mit ITIL Ziele SLA Prozess Zusammenhänge zwischen Security-Management & IT Service Management Einleitung

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Das EFQM-Model 2013 um besser zu werden?

Das EFQM-Model 2013 um besser zu werden? Das EFQM-Model 2013 um besser zu werden? Grundkonzepte der Excellence Dipl. Ing. (FH) Exzellente Organisationen erzielen Dauerhaft herausragende Leistungen, welche die Erwartungen aller ihrer Interessengruppen

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU) 16.12.2014 L 359/155 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Administrations-KVP, die Prozessanalyse

Administrations-KVP, die Prozessanalyse Business Workshop Organisation GRONBACH Freiräume schaffen um das Wichtige zu tun! Ich möchte die Bedeutung schlanker Prozesse in den administrativen Unternehmensbereichen an einem realen Beispiel deutlich

Mehr

Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren

Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren VDE-MedTech Tutorial Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren Dipl.-Ing. Michael Bothe, MBA VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH BMT 2013 im Grazer Kongress 19.09.2013, 10:00-10:30 Uhr, Konferenzraum

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten Outsourcing Advisor Bewerten Sie Ihre Unternehmensanwendungen auf Global Sourcing Eignung, Wirtschaftlichkeit und wählen Sie den idealen Dienstleister aus. OUTSOURCING ADVISOR Der Outsourcing Advisor ist

Mehr

Wir ermöglichen eine schnelle und kundenorientierte Auftragsabwicklung.

Wir ermöglichen eine schnelle und kundenorientierte Auftragsabwicklung. QUALITÄTSPOLITIK Wir ermöglichen eine schnelle und kundenorientierte Auftragsabwicklung. Durch kontinuierliche Verbesserung und die Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems festigen wir das Vertrauen.

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch

L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Sylvia.Schroeder@magistrat.bremerhaven.de

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden -

Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Quality Assurance Review der IT-Revision (QAR-IT) -Ein Leitfaden - Aktueller Stand 2 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation 1.2 Definitionen 1.3 Zielsetzung 1.4 Standards 2. Anforderungen an den QAR-IT-Prüfer

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr