Steuer. Einnahmequellen des Staates. Steuern, Gebühren, Beiträge von Frank Hüppe. Abgaben. Beiträge. Benutzergebühren. Verwaltungsgebühren

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1 Steuern von Frank Hüppe Einnahmequellen des Staates Erwerbseinkünfte (Unternehmen der öffentlichen Hand) Öffentlich-rechtliche Abgaben Anleihen (langfristige Fremdfinanzierung) Steuern (auch Zölle) Gebühren Beiträge steuerliche Neben-leistungen sonstige öffentlich-recht-liche Abgaben Steuern, Gebühren, Beiträge Abgaben Steuer Gebühren Beiträge Benutzergebühren Verwaltungsgebühren 1

2 Steuern sind Geldleistungenohne besondere Gegenleistung dienen zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Gemeinwesens (Bund, Ländern, Gemeinden, Religionsgemeinschaften) werden von allen erhoben die den Tatbestand der Besteuerung erfüllen (z.b. Einkünfte, Umsatz, Gewerbebetrieb) Einfuhr-und Ausfuhrabgaben sind Steuern im Sinne der AO (Abgabenordnung) Benutzergebühren Benutzergebühren sind Geldleistungen für Inanspruchnahme von Verwaltungseinrichtungen z.b.: Postgebühren Kanalbenutzungsgebühren Bibliotheksgebühren Verwaltungsgebühren sind Geldleistungen für die Vornahme von Amtshandlungen z.b.: Passgebühren Kfz-Zulassungsgebühren Standesamt Gebühren 2

3 Beiträge sind Geldleistungen für angebotene öffentliche Leistungen, egal ob Sie angenommen werden oder nicht z.b.: Straßenanliegerbeiträge Kurtaxe Sozialversicherungsbeiträge Kammerbeiträge Steuerliche Nebenleistungen sind keine Steuern, die aber im Zusammenhang mit Steuern auftreten können z.b.: Säumniszuschläge Zinsen Zwangsgelder Verspätungszuschläge Sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben z.b.: Geldstrafen, Geldbußen Schwerbehindertenausgleichsabgabe Umlage für das Insolvenzgeld Winterbeschäftigungs-Umlage (Baugewerbe) Berufsausbildungsabgabe DRG-Systemzuschlag (Gesundheitswesen) 3

4

5 gesetzliche Rahmenbedingungen Gesetze Verordnungen Richtlinien Erlasse Rechtsprechung Gesetzliche Grundlagen AO (Abgabenordnung) die Mutter oder Klammer der Steuergesetze Allgemeine Bestimmungen steuerliche Begriffe Allgemeine Verfahrensvorschriften Fristen Steuerpflichtiger sind natürliche und juristische Personen die den Steuertatbestand erfüllen Erzielung von Einkommen Einkommensteuerplicht ausführen von Umsätzen Umsatzsteuerpflicht Kauf von Grundstücken Grunderwerbsteuerpflicht Betreiben eines Gewerbe Gewerbesteuerpflicht Annahme eines Erbe Erbschaftsteuerpflicht 5

6 Steuerträger Steuerzahler Steuerträger ist derjenige dem die Steuer belastet verringert sein Einkommen durch Auferlegung der Steuer Steuerzahler ist derjenige der die Steuer zahlt Steuerquelle wo sind die Steuern entstanden Einkommen Grundbesitz Umsatz führen eines Gewerbebetriebs Steuerbemessungsgrundlage ist die Bezugsgröße von der die Steuer berechnet wird zu versteuerndes Einkommen Höhe der Nettoumsätze Wert eines Grundstückes Gewerbeertrag steuerlicher Gewinn 6

7 Steuertarif proportional Umsatzsteuer 19%/7% Kfz-Steuer Körperschaftsteuer 15% Abgeltungssteuer 25% an Steuern müssen auf Bemessungsgrundlage gezahlt werden 7% progressiv Einkommensteuer von % Steuersatz steigt schneller als das Einkommen kalte Progression Freibetrag Freigrenze Freibeträge werden von der Bemessungsgrundlagen abgezogen Sparerfreibetrag Kinderfreibetrag Pauschbeträge Arbeitnehmer Pauschbetrag (ohne Nachweis abziehbar) Freigrenze überschreitet der Betrag die Freigrenze wird er gesamte Betrag steuerpflichtig Spekulationsgewinne 600 Sachbezüge 44 Grundsätze der Besteuerung objektives Steuermaß die Gesamtheit der Einzelsteuern soll den steigenden Finanzbedarf des Staates langfristig decken subjektives Steuermaß der Grundsatz der Steuerbemessung, jeder Bürger soll nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Staates beitragen 7

8 Grundsätze der Besteuerung steuerliche Gerechtigkeit alle Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Stand, Klasse, Religion usw. sind zur Steuer heranzuziehen Allgemeinheit Personen die sich in gleichen oder gleichartigen Verhältnisse befinden sind steuerlich gleich zu behandeln Gleichmäßigkeit Grundsätze der Besteuerung sparsame Steuerverwaltung die Steuererhebung soll einfach und billig sein. Es soll die Möglichkeit einer einfachen Kontrolle gegeben sein. Ertragshoheit Steuern Bundessteuern Ländersteuern Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern 8

9 Bundessteuern (Art. 106 GG Abs. 1) Zölle Energiesteuer Kraftfahrzeugsteuer Stromsteuer Tabaksteuer Schaumweinsteuer Alkopopsteuer Solidaritätszuschlag Versicherungssteuer Ländersteuern (Art. 106 GG Abs. 2) Vermögenssteuer Erbschaftssteuer Biersteuer Spielbankabgabe Grundsteuer Gewerbesteuern Hundesteuer Jagdsteuer Zweitwohnsitzsteuer Vergnügungssteuern Spielautomaten Tanzvergnügen Diskotheken Filmvorführungen Gemeindesteuern 9

10 Umsatzsteuer Gemeinschaftssteuern ca. 49% Bund ca. 49% Länder ca. 2% Gemeinden (Art. 106 GG) Einkommensteuer und Körperschaftsteuern 50% Bund 50% Länder Direkte Steuern Steuerschuldner = Steuerträger Einkommensteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grunderwerbsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer Kfz-Steuer Indirekte Steuern Steuerschuldner Steuerträger Umsatzsteuer Versicherungsteuer Energiesteuer Tabaksteuer Biersteuer Schaumweinsteuer Zölle Stromsteuer Alkopopsteuer 10

11 Gegenstand der Steuern Besitz- und Verkehrssteuern Zölle und Verbrauchsteuern Besitzsteuern Verkehrssteuern Zölle Verbrauchsteuern Personen steuern Real steuern ESt KSt ErbST GewSt GrSt Ust KraftSt GrESt Versicherungsteuer Einfuhrabgaben Ausfuhrabgaben Energiesteuer Tabaksteuer Biersteuer Schaumweinsteuer Kaffeesteuer Sachsteuern Personensteuern Einkommensteuer (Est) Körperschaftsteuer (KSt) Erbschaftssteuer (ErbSt) sind bei der Gewinnermittlung nicht abzugsfähig private Lebensführung 12 Abs. 3, EStG 10 Abs. 2, KStG 10 Abs. 8, ErbSt Sachsteuern Real- und Verkehrssteuern sind bei der Gewinnermittlung abziehbar, sofern sie betrieblich veranlasst sind Besonderheit: die Gewerbesteuer ist obwohl sie eine Realsteuer ist, nicht abziehbar. EStG 4 Abs. 5b 11

12 Erhebungsform Veranlagungssteuern die Steuer wird in einem förmlichen Verfahren (Veranlagungsverfahren) festgesetzt. z.b.: Est(Einkommensteuer) KSt(Körperschaftsteuer) GewSt(Gewerbesteuer) Abzugsverfahren Erhebungsform Steuer wird direkt an der Quelle abgeführt, kein förmliches Verfahren Sicherung des Steueraufkommens z.b.: Lohnsteuer Abgeltungssteuer Steuerverwaltungshoheit Bund Länder 1. Zölle 2. Finanzmonopole 3. Bundesgesetzliche Verbrauchssteurern 4. Abgaben an die EU 1. Einkommensteuer 2. Umsatzsteuer 3. Gewerbesteuer 4. Körperschaftssteuer 5. Erbschaftssteuer 12

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