Offener Brief Der Kreisgruppe Kiel

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1 Kreisgruppe Kiel VAfK- Kreisgruppe Kiel Karl-Heinz Eckert Saarbrückenstr Kiel An Frau Kiel, den Cornelia Möhring, MdB DIE LINKE. Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin Offener Brief Der Kreisgruppe Kiel Betr.: Stellungnahme zum Antragsentwurf auf Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern. Sehr geehrte Frau Möhring, auf der Podiumsdiskussion am , mit Ihren Parteikollegen Jörn Wunderlich, Raju Sharma und Hartmut Haas vom Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK), erhielt die Kreisgruppe Kiel Ihren Antragsentwurf auf Neuregelung des Sorgerechts vom selbigen Tag. Ihr Entwurf sorgte bei den anwesenden Parteikollegen sichtbar für Irritationen, da die o. a. Vertreter Ihrer Partei eine völlig gegensätzliche Haltung, die grundsätzlich mit der des VAfK übereinstimmte, vertraten. Angesichts der Tatsache, dass Sie zuvor unser gemeinsames Gespräch bezüglich der Neuregelung des Sorgerechts ohne Angabe von Gründen ersatzlos gestrichen haben, halten wir es vom VAfK Kiel für wichtig zu Ihrem Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Kern Ihres Vorschlages ist die Ablehnung der sog. Widerspruchslösung, bei der die Mutter nach der Geburt des Kindes bei dem zuständigen Familiengericht Widerspruch gegen das Sorgerecht des Vaters einlegen kann, zugunsten der Antragslösung bei der der Vater nach der Geburt des Kindes einen Antrag stellen muss, um nach Überprüfung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu bekommen.

2 Diese Antragslösung heißt konkret: Während eine Mutter mit der Geburt des Kindes das Sorgerecht automatisch erhält, kann ein Mann nur auf Antrag und Überprüfung Vater werden. Wird bei Frauen die Eignung zur Sorge biologisch durch die Geburt besiegelt, so sollen Männer ihre Eignung zum Vater erst auf gerichtliche Feststellung bescheinigt bekommen. Hierzu müsste ein Vater, in einem Rechtsstreit gegen die Mutter, die Kooperationsfähigkeit mit eben derselben nachweisen. Mit diesem absurden Klageweg wäre ein Streit vorprogrammiert, in dem die sorgewilligen Väter den Umgang mit ihren Kindern gefährden würden. Durch die Antragslösung wird von dem Tag der Geburt eines Kindes an, dem Vater weiterhin signalisiert, dass bei der Sorge über ein gemeinsames Kind keine Gleichberechtigung besteht. Das ist für Väter kein Signal und keine Ermutigung, ihrer Sorgepflicht nachzukommen, zumal die Möglichkeiten der Mutter, den Vater aus dem Leben des gemeinsamen Kindes auszuschließen, nach wie vor vielfältig sind. Dieses ist uns aus unserer langjährigen Vereinspraxis hinlänglich bekannt Faktisch kann sich in Deutschla nd kein Vater darauf verlassen, dass er nach einer Trennung weiterhin die Möglichkeit hat, sein Kind auch nur zu sehen. Und Wohlgemerkt! Dabei spielt das Sorgerecht überhaupt keine Rolle! Das ist die Realität für Kinder und Väter in Deutschland! Es ist berechtigt, sich über die Frage Gedanken zu machen wie verhindert werden kann, dass nicht sorgefähige Elternteile von ihrer Sorgepflicht entbunden werden können. Diese Frage wird bei der Widerspruchsoder der großen Lösung, wie es Ihr Parteikollege Wunderlich publiziert, ausreichend beantwortet. Die Mutter, bzw. beide Elternteile können hiernach durch ausreichende Begründungen den Vater bzw. die Mutter von der gemeinsamen Sorge ausschließen. Auch heute ist es bereits gängige Rechtspraxis einem Sorgerechtsinhaber nachweislich das Sorgerecht zu entziehen. Männer wollen keine Stärkung ihrer Väterrechte, wie in den letzten Jahren von den Medien immer wieder beschrieben, sondern die grundsätzliche Gleichstellung mit den Müttern, wie im Grundgesetz garantiert. Das bedeutet, Väter wollen keine Anträge stellen müssen, um gleichwertiger Elternteil zu sein, sondern Mütter sollen Anträge stellen müssen, wenn sie Probleme mit der Gleichstellung haben - das ist der einzige Weg zur Geschlechtergerechtigkeit. Die Geisteshaltung der alten diskriminierenden Regelung, bei der der Vater nur mit Zustimmung der Mutter an dem Sorgerecht beteiligt wurde, kommt in Ihrem Antrag erneut zum Ausdruck. Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern soll es aus Ihrer Sicht offenbar nur dort geben, wo dies zum Vorteil der Frauen ausfällt. So lässt die Antragslösung zum Sorgerecht erkennen, dass genau so wie bei der Streichung des Ehegattensplittings und der konsequenten Einführung der Ganztagsbetreuung von Kindern, die Forderung nach einer Abschaffung patriarchaler Strukturen nur dort stattfinden darf, wo die Privilegien von Frauen unangetastet bleiben. Nur so ist zu erklären, dass auch die offensichtliche Diskriminierung von Männern in der Sorgerechtsfrage über Jahre in Deutschland politisch überhaupt keinen Widerhall gefunden hat und erst ein europäisches Gericht diesen Wahnsinn stoppen musste -ein deutliches Zeichen, dass in der politischen Willensbildung in Deutschland etwas grundsätzlich nicht stimmt. Ihr Antrag macht es erneut offensichtlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nur unter dem Blickwinkel der Frauen behandelt wird und die Interessen von Kindern und Vätern, unter den Bedingungen einer Frauenquote, nicht mehr zur Geltung kommen können. Jeder männliche Abgeordnete würde sehr schnell seinen Job los, würde er sich trauen, darauf hinzuweisen, dass es mittlerweile viele gesellschaftliche Bereiche gibt, in denen Jungen oder Männer die Benachteiligten sind. Das größte Problem, was sich aber grade in der Position der LINKEN aber auch der SPD und der Grünen in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht stellt, ist die Tatsache, dass damit ein gewichtiges politisches Interesse entstanden ist, sich erneut in bestimmten gesellschaftlichen Problemfeldern zu verewigen. Leider werden dabei keine wirksamen Lösungen geschaffen, weil diese Problemfelder weitgehend als Daseinsberechtigung für vorhandene Machstrukturen herhalten müssen.

3 Frauen können so weiterhin den Männern vorwerfen, sich nicht um ihre Kinder kümmern zu wollen, ein höheres Gehalt zu beziehen oder eine höhere berufliche Stellung zu haben, um es nur irgendwie in die Opferrolle zu schaffen. Damit wird der Kampf gegen die Unterdrückung der Frau, gegen jede politische Relevanz, als unverzichtbar legitimiert. Diese Zielsetzung beinhaltet auch Ihr Antragsentwurf. Anstatt den Männern jetzt endlich das klare politische Signal zu geben, mit allen Rechten und Pflichten gleichberechtigtes Elternteil zu sein, weil Kinder beide Eltern brauchen, und für Männer das unmissverständliche politische Signal wichtig wäre, das Väter kein Elternteil zweiter Klasse sind, wird die Rolle von Vätern erneut beargwöhnt, in Frage gestellt und für Machtinteressen benutzt alles wie gehabt. Diese Politik ist nicht im Interesse von Vätern, Kinder und letztlich auch nicht von Frauen oder Müttern. Eine derartig unglaubwürdige Politik ist auch nicht im Interesse der Linken und der Menschen, deren Interessen sie vertreten will. Ihr Antragsentwurf sorgt nicht für Gleichberechtigung und Konsens sondern ist Familienfeindlich und fördert den Geschlechterkampf in unserer Gesellschaft. Die Kreisgruppe Kiel des VAfK fordert deshalb die Linke auf, in ihrem eigenen Interesse die einseitige Sichtweise ihrer Geschlechterpolitik aufzugeben, keine weitere Politik der Diskriminierung von Vätern zuzulassen und die Widerspruchslösung zu unterstützen! Karl-Heinz Eckert VAfK Kreisgruppe Kiel Sven Janßen VAfK Kreisgruppe Kiel Anhang: Antragsentwurf von Die Linke

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