Bestattungsfachkraft. Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen. Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Bestattungsfachkraft

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1 Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Bestattungsfachkraft Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Quelle: Seite 1 von 53

2 Herausgegeben vom Ministerium für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf 41055/2007 Quelle: Seite 2 von 53

3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 8/07 Sekarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Vorläufige Lehrpläne RdErl. d. Ministeriums für Schule Weiterbildung v Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Arbeitsstab 7 des Ministeriums für Schule Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte Berufsstandsvertreter für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung auf der Grlage der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Sie treten mit sofortiger Wirkung als vorläufige Lehrpläne in Kraft. Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß 77 SchulG (BASS 1-1) endgültig in Kraft zu setzen. Die bisher gültigen Richtlinien Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem auslaufend außer Kraft. Der Rerlass wird im Amtsblatt veröffentlicht; eine Veröffentlichung im Amtl. Schulblatt ist nicht zugelassen. Neue neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum in Kraft treten: Anlage 1 Heft Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft 4168 Brauerin Mälzerin/Brauer Mälzer Holz- Bautenschützerin/Holz- Bautenschützer Fachkraft für Holz- Bautenschutzarbeiten Math.-Techn. Softwareentwicklerin/Math.-Techn. Softwareentwickler 4263 Mechatronikerin für Kältetechnik/Mechatroniker für Kältetechnik Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print Sport- Fitnesskauffrau/Sport- Fitnesskaufmann Sportfachfrau/Sportfachmann Quelle: Seite 3 von 53

4 Folgende Richtlinien Lehrpläne treten ab dem auslaufend außer Kraft: 1. Bestattungsfachkraft RdErl. v (BASS Nr. 241) 2. Brauerin Mälzerin/Brauer Mälzer RdErl. v (BASS Nr. 69) 3. Kälteanlagenbauerin/Kälteanlagenbauer RdErl. v (BASS Nr. 163) 4. Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print RdErl. v (BASS Nr. 202) 5. Sport- Fitnesskauffrau/Sport- Fitnesskaufmann Sportfachfrau/Sportfachmann RdErl. v (BASS Nr. 230) 6. Textilstopferin/Textilstopfer RdErl. v (BASS Nr. 160) Anlage 2 Quelle: Seite 4 von 53

5 Inhalt Seite 1 Rechtliche Grlagen Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich Stentafel Bündelungsfächer Zusammenfassung der Lernfelder Beschreibung der Bündelungsfächer Hinweise Vorgaben zur Integration Anknüpfung weiterer Fächer Anknüpfung der fremdsprachlichen Kommunikation Integration der Wirtschafts- Betriebslehre Integration der Datenverarbeitung KMK-Rahmenlehrplan Vorgaben Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Deutsch/Kommunikation Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Politik/Gesellschaftslehre Sport/Gesheitsförderung Vorgaben Hinweise zum Differenzierungsbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife Anlage: Beispiel für die Ausgestaltung einer Lernsituation Quelle: Seite 5 von 53

6 1 Rechtliche Grlagen Grlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung in diesem Beruf (Besgesetzblatt Teil I, der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kap. 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 5 BBiG bzw HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bes im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher weiblicher Rollenprägungen die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- Prüfungsordnung Berufskolleg-APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen dabei auch Besonderheiten der Region der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 14 (3)) plant realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Umfassende Hinweise Anregungen zur Entwicklung Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. Entwicklung. Dokumentation. Umsetzung. Lernsituationen im Mittelpunkt der Unterrichtsentwicklung in den Fachklassen des dualen Systems ( Die Bildungsgangkonferenz hat im Rahmen der didaktischen Jahresplanung insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen Quelle: Seite 6 von 53

7 Beschreibung der Lehr-Lernarrangements (Szenario) Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (vgl. Kap. 3.4) unter Einbezug der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen im Lernfeld unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (s. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbewertungen sind Grlage für die Planung Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe, Beratungen mit Schülerinnen Schülern zu deren Leistungsprofilen, Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten Fertigkeiten, die Selbständigkeit bei der Leistungserbringung, die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement soziale Verhalten in Lernprozessen. Leistungen in Wirtschafts- Betriebslehre sowie in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht fließen dort in die Bewertung ein. Quelle: Seite 7 von 53

8 Die Leistungen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Dabei wird unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Lehrplans Fremdsprachen in den Fachklassen des dualen Systems das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens (s. Lehrplan Fremdsprachen, Fachklassen des dualen Systems), an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grlagen Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind dem Bildungsserver unter abrufbar, sowie der Fortbildungshandreichung Koedukation in der Schule reflektieren, weiterentwickeln, neu gestalten (Hrsg. Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur. Soest ) Informationsbroschüre Schule im Gender Mainstream Denkanstöße Erfahrungen Perspektiven (Hrsg. Ministerium für Schule Weiterbildung. Soest 2005) zu entnehmen. 1 Die vorliegenden vom ehemaligen Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur herausgegebenen Publikationen werden nunmehr vom Ministerium für Schule Weiterbildung, Dienststelle Soest, vertrieben. Quelle: Seite 8 von 53

9 3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtssten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Betriebsprozesse Geschäftsdokumentation Beratung Betreuung Versorgung Bestattung Fremdsprachliche Kommunikation Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2 gelten entsprechend. 1 In die Lernfelder des ersten Ausbildungsjahres sind auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtssten Wirtschafts- Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, ob die in der Stentafel ausgewiesenen Unterrichtssten für Wirtschafts- Betriebslehre ggf. in Lernsituationen der Lernfelder anderer Bündelungsfächer integriert werden. Quelle: Seite 9 von 53

10 3.2 Bündelungsfächer Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 2 LF 8 LF 11, LF 12 Betriebsprozesse Geschäftsdokumentation LF 3 LF 5 LF 10 Beratung Betreuung LF 4 LF 6, LF 7 LF 9 Versorgung Bestattung Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- Geschäftsprozesse in den gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Betriebsprozesse Geschäftsdokumentation Die Lernfelder dieses Bündelungsfaches greifen kaufmännische Geschäfts- Leistungsprozesse auf. Dabei werden die ökonomischen, sozialen ökologischen Ziele betrachtet. Im ersten Ausbildungsjahr stehen die Erkung des Betriebes die Orientierung im Ausbildungsberuf im Vordergr. Durch die Analyse Darstellung der eigenen Ausbildungsbetriebe erwerben die Schülerinnen Schüler grlegende Einsichten. Sie übertragen Bestimmungen des Gesheits-, Arbeits- Umweltschutzes auf den grlegenden Umgang mit Verstorbenen deren Transport. Die Schülerinnen Schüler erschließen die rechtlichen Grlagen das volkswirtschaftliche Umfeld ihres Ausbildungsberufes reflektieren ihre neue Lern- Lebenssituation (LF 1). Sie erfassen die Leistungs- Wertströme im Bestattungsunternehmen sowie zu Marktpartnern nutzen dazu aktuelle Kommunikations- Informationssysteme (LF 2). Im zweiten Ausbildungsjahr wenden die Schülerinnen Schüler die besonderen Methoden Strategien des Marketings eines Bestattungsunternehmens an. In diesem Zusammenhang werden grlegende Fertigkeiten Techniken der Präsentation der Projektarbeit im Team vermittelt (LF 8). Im dritten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen Schüler vertiefte Kompetenzen im Bereich der Personalwirtschaft. Sie erschließen die rechtlichen Grlagen von Personalmaßnahmen beurteilen die Bedeutung fachlicher menschlicher Kompetenz für die Quali- Quelle: Seite 10 von 53

11 tät der Dienstleistung (LF 11). Die wesentlichen Elemente des Controllingprozesses werden erarbeitet. Die Kosten- Leistungsrechnung Unternehmenskennziffern dienen als Instrumente für die Fierung betrieblicher Entscheidungen. In dem Zusammenhang werden Standard- Branchensoftware von den Schülerinnen Schülern eingesetzt (LF 12). Beratung Betreuung In diesem Bündelungsfach sind die Tätigkeiten zusammengefasst, die eine angemessene Beratung sicherstellen. Die Schülerinnen Schüler erwerben Kenntnisse Fähigkeiten, die für eine fachgerechte Durchführung der Bestattung notwendig sind (LF 3). Im zweiten Ausbildungsjahr erwerben die Schülerinnen Schüler Kompetenzen, die zur Erfüllung des Bestattungsvertrages notwendig sind (LF 5). Die Betreuung Hinterbliebener erfordert gute psychologische Fähigkeiten tiefen Respekt vor der Würde des Menschen. Entsprechende Kompetenzen sind im 3. Ausbildungsjahr zu entwickeln (LF 10). Versorgung Bestattung Die Bestattungsfachkraft hat alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Versorgung von Verstorbenen ihrer Bestattung fachgerecht auszuführen. Schülerinnen Schüler werden befähigt, im Rahmen der rechtlichen organisatorischen Vorgaben über die Versorgung der Verstorbenen ihre Bestattung zu beraten, die Prozesse zu planen zu gestalten. Im ersten Ausbildungsjahr stehen Beratungs-, Planungs- Gestaltungsprozesse in Bezug auf die Verwaltung Pflege von Friedhöfen im Vordergr (LF 4). Kompetenzen zur Ausführung von Bestattungen Gestaltung von Trauerfeiern (LF 6 LF 7) werden im zweiten Ausbildungsjahr entwickelt. Hierbei werden die kulturellen eventuell religiösen Hintergründe berücksichtigt. Die Bestattungsfachkraft beherrscht die für die Versorgung den Transport von Verstorbenen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Sie berücksichtigt dabei die vorgegebenen Wünsche der Auftraggeber (LF 9). 3.3 Hinweise Vorgaben zur Integration Anknüpfung weiterer Fächer Bei der Integration Anknüpfung ist der erweiterte Lernsituationsbegriff zu Gre zu legen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, s. Kapitel 2.1; Dieser schließt die Möglichkeit vorbereitender sichernder fachbezogener Sequenzen, die zur Kompetenzentwicklung erforderlich sind, ein Anknüpfung der fremdsprachlichen Kommunikation Grlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Lehrplan Fremdsprachen, Fachklassen des dualen Systems. Die im Umfang von 40 Sten in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans über die gesamte Ausbildungszeit hinweg enthaltenen fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen. Zusätzlich zu den integrierten Sten werden mindestens 40 Sten Quelle: Seite 11 von 53

12 Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte für die fremdsprachliche Kommunikation in den Lernfeldern für den Ausbildungsberuf aufgeführt. Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 1 In Ausbildung Betrieb orientieren typische Aufgaben im Ausbildungsbetrieb beschreiben sich über Erfahrungen am Arbeitsplatz über Arbeitseinsätze austauschen Lernfeld 2 Geschäftsprozesse dokumentieren Informationen über Serviceleistungen ausländischer Unternehmen verstehen Lernfeld 3 Waren, Materialien Dienstleistungen bereithalten Geschäftskorrespondenz durchführen: Anfrage, Bestellung, Reklamation Gespräche mit Lieferanten führen Lernfeld 4 Friedhöfe verwalten würdigen Informationen zu religiöser Symbolik verstehen auswerten Kinnen/Ken über Bestattungsarten Grabgestaltung informieren Lernfeld 5 Bestattungsverträge abschließen abrechnen Kinnen/Ken zu Bestattungsfällen Verträgen beraten Informationsmaterial des Ausbildungsbetriebs übertragen mit Kinnen/Ken über Bestattungsaufträge diskutieren Lernfeld 6 Bestattungen Trauerfeiern planen Abläufe bei der Bestattung dokumentieren Abläufe bei der Bestattung mit der Kin/dem Ken abstimmen Lernfeld 7 Bestattungen Trauerfeiern ausrichten Kinnen/Ken im Bestattungsfall betreuen Lernfeld 8 Das Bestattungsunternehmen marktorientiert präsentieren Präsentation der Leistungen des Bestattungsunternehmens erstellen Lernfeld 9 Verstorbene versorgen transportieren Informationen zu internationalen Bestimmungen über Leichenbeförderung verstehen auswerten Begleitpapiere übertragen Lernfeld 10 Hinterbliebene betreuen trauerbegleitende Gespräche mit Kinnen/Ken führen Quelle: Seite 12 von 53

13 Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 11 Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen Bewerbungsschreiben erstellen Lebenslauf übertragen Bewerbungsgespräche führen Lernfeld 12 Geschäftsdaten für Entscheidungen nutzen Integration der Wirtschafts- Betriebslehre 1 Ziele Inhalte der Wirtschafts- Betriebslehre ergeben sich aus den Elemente(n) für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom in der jeweils gültigen Fassung) den gültigen nordrhein-westfälischen curricularen Vorgaben für Wirtschafts- Betriebslehre in der Berufsschule. Dabei decken die o. g. Elemente einen Umfang von 40 Unterrichtssten, die nordrhein-westfälischen Vorgaben für Wirtschafts- Betriebslehre darüber hinausgehend weitere Themenbereiche ab. Diese weiteren Themenbereiche sind bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtssten zu realisieren. Alle Themenbereiche sind unter Berücksichtigung des für die Zwischen- Abschlussprüfung bedeutsamen Kompetenzerwerbs im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder zu vermitteln. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Umfangreiche Hinweise Anregungen zur Integration der Ziele Inhalte der Wirtschafts- Betriebslehre bietet die Handreichung Didaktische Jahresplanung. Entwicklung. Dokumentation. Umsetzung. Lernsituationen im Mittelpunkt der Unterrichtsentwicklung in den Fachklassen des dualen Systems. ( Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der berufsspezifischen Orientierung Integration der Ziele Inhalte der curricularen Vorgaben für Wirtschafts- Betriebslehre in den Lernfeldern des Bildungsgangs Bestattungsfachkraft auf: 1 Wirtschaftliche Handlungsbezüge für Fachklassen des dualen Systems Planungsrahmen für nichtkaufmännische Ausbildungsberufe, Soest 2005 Quelle: Seite 13 von 53

14 Lernfeld 1 In Ausbildung Betrieb orientieren Lernfeld 2 Geschäftsprozesse dokumentieren Lernfeld 3 Waren, Materialien Dienstleistungen bereithalten Lernfeld 4 Friedhöfe verwalten würdigen Lernfeld 5 mit Ressourcen schonend umgehen Bestattungsverträge abschließen abrechnen Lernfeld 6 Bestattungen Trauerfeiern planen Lernfeld 7 Bestattungen Trauerfeiern ausrichten Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern berufliche Identität entwickeln Chancen Risiken beruflicher Entwicklung abwägen berufliche Perspektiven entwickeln Kosten beurteilen Preisuntergrenzen ermitteln gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen Investitionsentscheidungen vorbereiten Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen Kosten ermitteln Preise kalkulieren Personalkosten analysieren mit Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren verantwortlich handeln Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen situationsgerecht kommunizieren verantwortlich handeln Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Schadensersatzansprüche erkennen Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen situationsgerecht kommunizieren verantwortlich handeln ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Konflikten begegnen Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren Arbeit human gestalten Qualitätsstandards gewährleisten Termine planen Arbeitsprozesse planen steuern Qualitätsstandards gewährleisten Interessen im Betrieb wahrnehmen sich in einer veränderten Lebenssituation orientieren die individuelle Rolle im Betrieb reflektieren Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen Rechte einzeln oder gemeinsam vertreten Quelle: Seite 14 von 53

15 Lernfeld 8 Das Bestattungsunternehmen marktorientiert präsentieren Lernfeld 9 Verstorbene versorgen transportieren Lernfeld 10 Hinterbliebene betreuen Lernfeld 11 Konflikten begegnen Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen Lernfeld 12 Geschäftsdaten für Entscheidungen nutzen Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern Möglichkeiten der Existenzsicherung wahrnehmen unternehmerische Chancen Risiken abwägen unternehmerische Chancen Risiken abwägen Kosten beurteilen Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen Personalkosten analysieren Kostenverläufe planen Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen mit Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren verantwortlich handeln situationsgerecht kommunizieren Interessen abwägen Investitionsentscheidungen vorbereiten Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Termine planen Arbeit human gestalten Qualitätsstandards gewährleisten Arbeitsprozesse planen steuern Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Interessen im Betrieb wahrnehmen als Auszubildende/Auszubildender handeln im Team arbeiten zu einem positiven Betriebsklima beitragen Integration der Datenverarbeitung Ziele Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Quelle: Seite 15 von 53

16 3.4 KMK-Rahmenlehrplan R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft 1 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) 1 Quelle: Seite 16 von 53

17 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bes (erlassen vom Besministerium für Wirtschaft Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grlage der Ausbildungsordnung des Rahmenlehrplans, die Ziele Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische berufliche Fort- Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges verantwortungsbewusstes Denken Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Quelle: Seite 17 von 53

18 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern Schülerinnen berufliche allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Gr- Fachbildung zum Ziel erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Gesellschaft in sozialer ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln: - Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK) - Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner sozialer Art verbindet - berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- Weiterbildung zu wecken - die Fähigkeit Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln - ein differenziertes flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt Gesellschaft gerecht zu werden - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- Lebensplanung zu unterstützen - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte Benachteiligte umfassend stützen fördern Quelle: Seite 18 von 53

19 - auf die mit Berufsausübung privater Lebensführung verbenen Umweltbedrohungen Unfallgefahren hinweisen Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel - Arbeit Arbeitslosigkeit, - friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrlage sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, auf der Grlage fachlichen Wissens Könnens Aufgaben Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet selbstständig zu lösen das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen Einschränkungen in Familie, Beruf öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, soziale Beziehungen zu leben zu gestalten, Zuwendungen Spannungen zu erfassen zu verstehen sowie sich mit Anderen rational verantwortungsbewusst auseinander zu setzen zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung Solidarität. Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz Lernkompetenz. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft Befähigung, Informationen über Sachverhalte Zusammenhänge selbstständig gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit Bereitschaft, im Beruf über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken Lernstrategien zu entwickeln diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Quelle: Seite 19 von 53

20 Teil III Didaktische Grsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) geben. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grlage lerntheoretischer didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergr Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet Schüler Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. Quelle: Seite 20 von 53

21 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft vom 7. Mai 2007 (BGBl. I Nr. 19, S. 673 ff.) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft (Beschluss der KMK vom ) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen branchennahen Unternehmen, die auch Bestattungen durchführen, sowie in kommunalen bzw. kirchlichen Einrichtungen, die Friedhöfe verwalten. Im Mittelpunkt ihrer dienstleistungsorientierten Ausbildung stehen alle Tätigkeiten, die im Rahmen eines Bestattungsauftrages anfallen können. Sie informieren, beraten betreuen die Hinterbliebenen, koordinieren das Dienstleistungsangebot versorgen Verstorbene. Als Fachkraft sind sie in der Materialbeschaffung -verwaltung tätig, nehmen personalwirtschaftliche sowie kaufmännisch-verwaltende Aufgaben wahr erfassen kontrollieren Geschäftsprozesse. Sie führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung -entwicklung durch. Aspekte des Umweltschutzes sind ebenso integraler Bestandteil der Ausbildung wie die Entwicklung eines ausgeprägten Bewusstseins für Arbeits- Gesheitsschutz. Seine besondere Prägung erhält der Beruf dadurch, dass er ein hohes Maß an Verantwortung für Menschen - Verstorbene Hinterbliebene - verlangt. Das Auftreten von Bestattungspersonal soll von Respekt vor religiösen, ethischen weltanschaulichen Überzeugungen der Verstorbenen ihrer Angehörigen geprägt sein sich an lokalen Regeln Bräuchen orientieren. Mit besonderer Intensität berücksichtigt der Rahmenlehrplan diese Anforderungen der betrieblichen Praxis. Der Religionsunterricht im allgemein bildenden Bereich kann hier unterstützende Aufgaben wahrnehmen. Einzelne Lernfelder bieten aufgr ihrer religiösen weltanschaulichen Ausrichtung die Möglichkeit, einen Religionslehrer im fachlichen Unterricht vollständig oder zeitanteilig einzusetzen. Einzelne berufliche Anforderungen an die Bestattungsfachkraft belasten die Auszubildenden psychisch emotional. Der Rahmenlehrplan berücksichtigt dies in der Reihenfolge der Lernfelder. Erkungs- Präsentationsaufträge verstehen sich als selbstorganisierte Teamaufgabe. Der Umgang mit aktuellen Medien sowie modernen Kommunikationstechniken -systemen zur Informationsbeschaffung -verarbeitung ist lernfeldübergreifend zu vermitteln. Hierfür ist ein Gesamtumfang von 80 Sten vorgesehen. Die fremdsprachigen Ziele Inhalte sind mit 40 Sten in die Lernfelder integriert. Quelle: Seite 21 von 53

22 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtssten Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 In Ausbildung Betrieb orientieren 80 2 Geschäftsprozesse dokumentieren 80 3 Waren, Materialien Dienstleistungen 80 bereithalten 4 Friedhöfe verwalten würdigen 40 5 Bestattungsverträge abschließen abrechnen 80 6 Bestattungen Trauerfeiern planen 80 7 Bestattungen Trauerfeiern ausrichten 60 8 Das Bestattungsunternehmen marktorientiert 60 präsentieren 9 Verstorbene versorgen transportieren Hinterbliebene betreuen Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen Geschäftsdaten für Entscheidungen nutzen 80 Summen: insgesamt 840 Sten Quelle: Seite 22 von 53

23 Lernfeld 1: In Ausbildung Betrieb orientieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler reflektieren beurteilen ihre neue Lern- Lebenssituation als Auszubildende zur Bestattungsfachkraft. Sie beziehen Position zur gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Branche. Die Schülerinnen Schüler ermitteln die typischen Tätigkeiten in ihrem Ausbildungsbetrieb. Sie erkennen den Aufbau des Bestattungsunternehmens oder der Friedhofsverwaltung, leiten daraus innerbetriebliche Prozesse Möglichkeiten planvoller Mitwirkung bei der Ausbildung ab. Sie begreifen berufliches Lernen als lebenslange Aufgabe. Unter Anwendung der Bestimmungen des Gesheits-, Arbeits- Umweltschutzes handeln sie verantwortungsvoll zum eigenen wie zum Schutz anderer Personen. Die Erkenntnisse daraus übertragen sie auf den grlegenden Umgang mit Verstorbenen deren Transport. Sie reflektieren die Prinzipen der persönlichen betriebsbezogenen Hygiene als Grlage zur Qualitätssicherung. Basierend auf dem Konzept der dualen Berufsausbildung stellen sie die Rollen der verschiedenen Partner in der Berufsausbildung dar. Dabei erschließen sie wesentliche Merkmale ihres Ausbildungsverhältnisses sowie die Bedeutung betrieblicher Vereinbarungen Vorgaben. Daraus resultierende Konflikte analysieren sie, argumentieren sachlich tolerieren unterschiedliche Standpunkte. Sie begreifen kommunikative Kompetenz als Voraussetzung für Teamarbeit Kooperation. Die Schülerinnen Schüler unterscheiden branchenübliche Unternehmensformen beurteilen diese anhand verschiedener Kriterien. Sie erläutern die Stellung des eigenen Unternehmens im Gefüge der regionalen Wirtschaft stellen Beziehungen zu Geschäftspartnern sonstigen Institutionen dar. Im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung analysieren sie ökonomische Entscheidungen Handlungen. Sie stellen die Funktionen des Marktes dar erfassen die Chancen sowie Risiken von Unternehmenskooperation -konzentration, insbesondere im Bestattungsgewerbe. Die Schülerinnen Schüler nehmen Möglichkeiten zur Intensivierung Förderung des eigenen Lernprozesses wahr. Sie entwickeln Lernstrategien wenden die ihrem Lerntyp angemessenen Lern- Arbeitstechniken an. Inhalte: Ausbildungsvertrag Berufsbildungs- Jugendarbeitschutzgesetz Eingetragene/r Kaufmann/-frau; Offene Handelsgesellschaft; Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftskreislauf Ökonomisches Prinzip Marktformen Einkaufsgenossenschaft, Kartell Moderations- Präsentationstechniken Selbstorganisation des Lernens Quelle: Seite 23 von 53

24 Lernfeld 2: Geschäftsprozesse dokumentieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler analysieren dokumentieren die Leistungs- Werteströme im Bestattungsunternehmen zu Marktpartnern. Anhand branchentypischer Vorgänge bestimmen sie den Zusammenhang verschiedener Geschäftsprozesse leiten daraus das Informationsinteresse der am Wirtschaftsprozess Beteiligten ab. Die Schülerinnen Schüler nutzen interne externe Belege zur Dokumentation von Geschäftsprozessen. Sie kontrollieren, erfassen verwalten die Belege im Sinne ordnungsgemäßer Buchführung bereiten den Jahresabschluss vor. Sie verstehen die Buchführung als Instrument zur betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Die Schülerinnen Schüler wickeln selbstständig Zahlungsvorgänge unter Ausnutzung ökonomischer Vorteile ab. Dabei nutzen sie verschiedene Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs. Bei allen Tätigkeiten wenden sie kaufmännische Rechenverfahren an. Sie dokumentieren die Vorgänge mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel -techniken setzen aktuelle Kommunikations- Informationssysteme ein. Die Schülerinnen Schüler übertragen Sorgfalt Zuverlässigkeit auf andere Arbeitsfelder. Inhalte: Belegwesen mit Registratur Bestandsveränderungen Buchungen der Warenwirtschaft Umsatzsteuersätze lineare degressive Abschreibung Standard- Branchensoftware Quelle: Seite 24 von 53

25 Lernfeld 3: Waren, Materialien Dienstleistungen bereithalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler beschaffen kenorientiert Waren Materialien. Sie bieten Dienstleistungen an präsentieren ihr Sortiment. Die Schülerinnen Schüler informieren sich über die für die Abwicklung von Bestattungsaufträgen erforderlichen Waren, Materialien Dienstleistungen. Sie unterscheiden diese nach Qualität Verwendungszweck. Entwicklungen regionale Besonderheiten ziehen sie in ihre Überlegungen ein. Sie nutzen diese Kenntnisse zur kenorientierten Präsentation ihrer Leistungen stellen dafür mit Hilfe moderner Medien Informationsmaterial her. Die Schülerinnen Schüler schließen nach Bedarfsermittlung Angebotsprüfung Verträge ab. Sie überwachen den Beschaffungsvorgang. Bei Lieferung der Materialien Waren unterziehen sie diese einer Eingangskontrolle. Sie bereiten die rechtzeitige Bereitstellung von Dienstleistungen vor pflegen die dazugehörigen Kontakte. Die Schülerinnen Schüler berücksichtigen die spezifischen Eigenschaften der Materialien Waren für eine sachgemäße Lagerhaltung unter Verwendung von Branchen- oder Standardsoftware. Im gesamten Prozess reflektieren sie ihre Arbeit kritisch, integrieren die Erfordernisse des Umweltschutzes erwerben sachgerechte Beurteilungskriterien. Inhalte: Särge Beschläge Sargausstattung Sargausschlag Bestattungswäsche Urnen Anfechtung Nichtigkeit von Verträgen Schlechtleistung, Nicht-Rechtzeitig-Lieferung, Nicht-Rechtzeitig-Annahme Lagerwirtschaft Quelle: Seite 25 von 53

26 Lernfeld 4: Friedhöfe verwalten würdigen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler erkennen die Bedeutung von Friedhöfen als Bestattungsraum übernehmen Verantwortung für deren sachgerechte Verwaltung. Die Schülerinnen Schüler erfassen grlegende Aufgaben bei der Verwaltung von Friedhöfen. Sie unterscheiden zwischen den Funktionen öffentlicher betrieblicher Räumlichkeiten beurteilen diese anhand der Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsschutzbestimmungen. Sie stellen Verbindungen zwischen dem landesspezifischen Bestattungsgesetz den Friedhofssatzungen in ihrem Tätigkeitsbereich her wenden die Bestimmungen der Friedhofssatzungen an. Sie vergleichen Friedhofssatzungen leiten daraus individuelle Entscheidungsspielräume für das Bestattungsunternehmen die Friedhofsverwaltung ab. Zur kooperativen Zusammenarbeit achten sie auf die Integration verschiedener Interessen. Die Schülerinnen Schüler informieren über verschiedene Grabarten Bestattungsalternativen. Sie beraten ihre Ken über Möglichkeiten der Grabgestaltung unter Berücksichtigung der Bedeutung von Symbolen Pflanzen. Dabei beachten sie die Auswirkungen unterschiedlicher Grabanlagen auf das Erscheinungsbild von Friedhöfen. Sie planen grabtechnische Arbeiten, wählen geeignete Werkzeuge sowie Maschinen aus wenden bei Friedhofsarbeiten die Arbeitsschutzbestimmungen an. Die Schülerinnen Schüler kennen die Funktionen eines Friedhofs, die über den Bestattungsort hinausgehen, entdecken erfahren ihn auch als Kulturgut im Wandel der Zeit. Inhalte: Friedhöfe in unterschiedlicher Trägerschaft regionale kulturelle Besonderheiten Friedhofsarchitektur Friedhofstechnik Krematorium Umbettung, Exhumierung/Ausgrabung religiöse Symbolik private öffentliche Sphären würdevolles Verhalten auf dem Friedhof Friedhofsgeschichte Quelle: Seite 26 von 53

27 Lernfeld 5: Bestattungsverträge abschließen abrechnen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler beraten im Bestattungsfall schließen Verträge ab. Sie rechnen die vereinbarten Leistungen ab dokumentieren sie. In einem Beratungsgespräch nehmen die Schülerinnen Schüler die Wünsche des Auftraggebers wahr. Sie schätzen deren Realisierbarkeit ein, entwickeln gemeinsam Alternativen erstellen ein Angebot einschließlich ergänzender Serviceleistungen. Sie hinterfragen ihre Arbeitsergebnisse hinsichtlich Vollständigkeit Schlüssigkeit. Die Schülerinnen Schüler kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bestattungsvertrages schließen diesen Vertrag mit dem Auftraggeber ab. Sie erledigen die erforderlichen Formalitäten im persönlichen rechtlichen Interesse des Auftraggebers. Sie stellen die Kosten der eigenen vermittelten Lieferungen Leistungen auf, führen die Arbeitsabläufe bei der Schlussabrechnung der Bestattung aus überwachen den Zahlungseingang. Die Schülerinnen Schüler reagieren kooperativ situationsgerecht auf Vertragsstörungen. Sie nutzen die Dokumentation ihrer Arbeitsabläufe für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung Kenbindung. Sie erarbeiten einen individuellen Vorschlag zur Bestattungsvorsorge sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten schließen Vorsorgeverträge ab. Inhalte: Bestattungspflicht Totenfürsorge Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufskalkulation Eigenleistungen, Fremdleistungen Vollmacht, Auftrag, Botengang Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Mahnverfahren Verjährung Buchungen im Absatzbereich Quelle: Seite 27 von 53

28 Lernfeld 6: Bestattungen Trauerfeiern planen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler planen Bestattungsfeierlichkeiten. Sie ermitteln anstehende Aufgaben erledigen gestaltende Arbeiten im Vorfeld von Bestattungen Trauerfeiern. Auftragsbezogen koordinieren die Schülerinnen Schüler die zeitlichen Abläufe von Bestattungen Trauerfeiern. Dabei organisieren sie ihren Personaleinsatz berücksichtigen erforderliche Dienste von Dritten. Sie kooperieren mit den Vertreterinnen Vertretern der Kirchen Glaubensgemeinschaften. Sie erarbeiten gestalterische Vorschläge für den Trauerdruck Elemente der Trauerfeier. Unter Berücksichtigung rechtlicher, ethischer ästhetischer Gesichtspunkte wählen sie passende Materialien Leistungen für die Abschiednahme aus bieten Freiräume für Symbolhandlungen. Die Schülerinnen Schüler dokumentieren alle vorgesehenen Abläufe stimmen diese mit dem Auftraggeber ab. Inhalte: Erd- Feuerbestattungen Sonderformen der Bestattung Weltreligionen deren Bestattungsvorschriften Dekorations- Gestaltungsmittel Floristik Trauermusik Trauerrede Quelle: Seite 28 von 53

29 Lernfeld 7: Bestattungen Trauerfeiern ausrichten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler gestalten Bestattungen Trauerfeiern. Sie tragen Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Trauerfeierlichkeit. Die Schülerinnen Schüler gestalten auftragsbezogen das räumliche Umfeld für eine würdevolle Abschiednahme. Dabei beziehen sie Symbole sowie religiöse weltanschauliche Jenseitsvorstellungen mit ein berücksichtigen die besonderen Umstände des Sterbefalles. Sie begleiten Bestattungen Trauerfeiern in unterschiedlichen Funktionen. Bei Abweichungen von der Planung reagieren sie situationsgerecht angemessen. Sie dokumentieren Ablaufplanung tatsächlichen Verlauf von Bestattungen Trauerfeiern schaffen Transparenz zum Ken. Darüber hinaus nutzen sie die Dokumentation auch als Instrument der Qualitätsentwicklung. Inhalte: Elemente konfessioneller Trauerliturgien religiöse Symbolik weltliche Feierlichkeiten Kondukt Verabschiedung am Grab Grabanlage Quelle: Seite 29 von 53

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