Rahmenvertrag für die Nutzung von Softwarelizenzen durch Miete oder Kauf und für Beanspruchung von Dienstleistungen

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1 Rahmenvertrag für die Nutzung von Softwarelizenzen durch Miete oder Kauf und für Beanspruchung von Dienstleistungen Zwischen Klaus Reinhart und Axel Busching GbR Mannheimer Str Altlußheim nachfolgend Anbieter genannt und Firma Musterfirma nachfolgend Kunde genannt wird ein Rahmenvertrag zur Nutzung von Softwarelizenzen (Miete) und Dienstleistungen abgeschlossen. Die Unterschrift unter diesem Rahmenvertrag verursacht erst dann Kosten, wenn Sie tatsächlich Leistungen beanspruchen oder bei Vorkasse beanspruchen wollen. Der Rahmenvertrag sichert Ihnen besondere Rechte in Bezug auf Preise und Service zu. Ein unterschriebener Rahmenvertrag verpflichtet den Kunden zu nichts, solange keine Leistungen bestellt wurden, ausgenommen der Preisgabe seiner Identität. Er verpflichtet aber den Anbieter, Leistungen zu bestimmten Konditionen gemäß veröffentlichter Preisliste vorzuhalten. Der Anbieter darf den Kunden via , Telefon und Post kontaktieren, um Angebote oder Informationen zu übermitteln. Der Rahmenvertrag ist für Kunden und Anbieter jederzeit kündbar, wenn noch keine Leistungen beansprucht wurden. Ansonsten müssen auch die beanspruchten Leistungen zuerst gekündigt werden. Seitens des Anbieters genügt die Bekanntgabe neuer Konditionen durch Übergabe der aktuellen Preisliste via oder Post, aber nur im Rahmen der in 9 vereinbarten Regeln. 1 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist das Vorhalten von Leistungen im Rahmen der Vermietung von Softwarelizenzen und die Garantie, Software und Leistungen zu bestimmten Konditionen anzubieten und zu liefern. Es handelt sich um Software im Bereich ERP/ PPS und Software zur Personalzeiterfassung sowie technische und betriebswirtschaftliche Beratung im angesprochenen IT-Umfeld.

2 Leistungen betreffen: 1. Vermietung von Software-Lizenzen für den WerkZiel Betriebsmanager (ERP/ PPS). Der Umfang ist durch die Leistungsbeschreibung ersichtlich. 2. Vermietung von Software-Lizenzen für BDE-Funktionen (virtuelles Terminal). 3. Vermietung von Software-Lizenzen für die WerkZiel Personalzeiterfassung (PZE). Verkauf benötigter PZE Terminals (auf PZE angepasstes Terminal). 4. Verkauf von SQL-Datenbankserver-Softwarelizenzen Advantage Database Server (Hersteller: SAP AG) 5. Update-Service und Helpdesk-Service zu vorgenannten Punkten. 6. Service und Beratung zu allen vorgenannten Themen. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst durch eine Bestellung ( , Fax, Telefon) mit Hinweis auf Positionsnummer und Datum der Preisliste zustande. Er kommt auch durch sonstiges eindeutiges Verhalten zustande, z. B. durch Download eines Produkts und Bestellung der Lizenzfreigabedatei. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sind Bestandteil dieses Vertrags. 2 Verfahren für die Lizenzfreigabe bei Vermietung von Softwarelizenzen Die Freigabe des vermieteten Programms erfolgt grundsätzlich Quartalsweise. In jedem Quartal wird nach Feststellung der Fortdauer des Mietvertrags ein Freigabeschlüssel online zur Verfügung gestellt, der das Programm bis Ende des darauf folgenden Quartals freigibt. Die Fortdauer des Mietvertrags ist dann gegeben, wenn innerhalb eines Quartals der Zahlungseingang für die Miete für das darauffolgende Quartal erfolgt. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass immer eine Freigabedauer von 3-6 Monaten existiert. Wenn die Freigabezeit kleiner als 3 Monate ist, zeigt der Masterarbeitsplatz nach dem Programmstart eine entsprechende Information. Der Schlüssel wird automatisiert vom Masterarbeitsplatz über das Internet geladen. Dafür muss der Arbeitsplatz einen freigeschalteten Internetzugang besitzen. Firewall- Einstellungen müssen der gemieteten Software den Zugang zum Internet erlauben. Eine Übertragung des Schlüssels auf andere Weise muss gesondert vereinbart werden. Sollte der Mietvertrag nicht mehr fortdauern, können in dem Programm nach Ablauf der Freigabezeit keine Datensätze mehr erfasst werden. 3 Supportregelung Der Anbieter gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Support per Telefon, Internet, und Fernwartung wie es in diesem Abschnitt festgelegt ist. Servicestunden, die beim Support anfallen, sind gemäß aktueller Preisliste kostenpflichtig. Der Anbieter gibt den Standardkommunikationsweg zur Abwicklung von Serviceprozessen vor. Diese Vorgabe kann vom Anbieter geändert werden.der Kunde erstellt zur Zeit sogenannte Tickets für jeden Servicefall und Sachverhalt über unseren Helpdesk in das Internet. Serviceanforderungen, die über andere Kanäle erstellt werden, werden

3 nachrangig bearbeitet. Der Anbieter übernimmt die Wartung von gemieteter Anwendungssoftware (inklusive) und von in Ausnahmefällen gekaufter Software bei Vorliegen eines Wartungsvertrags. Dies beinhaltet: Kostenlose Software-Updates für die eingesetzten Softwaremodule. Ausgenommen ist die Datenbanksoftware (Advantage Database Server), die der Kunde selbst nach Absprache mit dem Anbieter auf dem neuesten Stand hält oder den Anbieter damit gegen Kostenübernahme beauftragt. Inbegriffen ist eine Garantie, Serviceaufträge gemäß nachstehenden Serviceregeln entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Es werden, soweit technisch umsetzbar und für die Allgemeinheit der Kundschaft zumutbar, auch individuelle Entwicklungsaufträge angenommen, die zum Teil kostenpflichtig sein können. 4 Serviceregeln bei Miete oder Wartungsvertrag (nur bei Kauf) von Anwendungssoftware Jede Vertragspartei benennt der anderen einen sachkundigen Mitarbeiter, der zur Durchführung dieses Vertrags erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann. Der Anbieter stellt Kapazitäten für Dienstleistungen und Notfallservice im nachstehend beschriebenen Umfang zur Verfügung. Der Kunde unterhält auf seine Kosten eine Fernwartungseinrichtung. Die technische Ausgestaltung wird durch den Anbieter vorgegeben und kann sich auch während der Vertragslaufzeit ändern. Ohne diese Fernwartungseinrichtung können dem Kunden erhebliche Mehrkosten entstehen und es werden unter Umständen längere Ausfallzeiten verursacht. Für die Vertragsdurchführung erforderliche Rechenzeit stellt der Kunde dem Anbieter nach Absprache kostenfrei zur Verfügung. Zur Durchführung von Dienstleistungen stellt der Kunde dem Anbieter einen PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Notfall (Notfallservicebereitschaft inklusive) werden die Meldefunktionen, die der Anbieter auf seiner Homepage bereitstellt, durch den Kunden benutzt. Der Anbieter reagiert innerhalb von zwei Stunden in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr von Montag bis Freitag. Meldungen nach 16:00 Uhr werden behandelt wie Meldungen am nächsten Arbeitstag um 9:00 Uhr. Samstag, Sonntag und Feiertage gelten nicht als Arbeitstag. Reagieren bedeutet Kontaktaufnahme mit dem Kunden und nicht die Lösung bzw. Beseitigung eines Problems. Unter Notfall ist eine Situation zu verstehen, in der der reguläre Betriebsablauf des Kunden massiv gestört ist beziehungsweise komplett verhindert wird. 5 Beratung und neue Programmversionen Bei der Wartung von durch den Anbieter überlassener Software wird der Anbieter regelmäßig die neueste Programmversion (nur bei Miete oder bestehenden Wartungsvertrag) übermitteln und, soweit erforderlich, gegen Berechnung der Arbeitszeit installieren. Gepflegt wird nötigenfalls nur die neueste Programmversion. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich zur gegenseitiger Loyalität. Zu unterlassen

4 ist vor allem die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Vertragspartners vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. 6 Vergütung Der bei Miete zu entrichtende Mietbeitrag beinhaltet Update-Service und das Vorhalten einer Dienstbereitschaft. Diese sind nicht voneinander trennbar. Anfallende Arbeitszeiten sowie Kosten für Anfahrt und Übernachtung etc. werden gesondert gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Zu den zu berechnenden Gebühren tritt die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Bei Verrechnung nach Stundensätzen werden begonnene halbe Stunden voll berechnet. 7 Gewährleistung und Haftung Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. 8 Vertragsdauer und Kündigung Der Rahmenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Anbieter kann den Rahmenvertrag jeweils zum Quartalsende mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Hierbei bleibt das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen durch den Kunden ist der Anbieter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Dies gilt auch, wenn kostenpflichtig Leistungen beansprucht werden. Vom Rahmenvertrag abhängige Leistungen wie Unterhaltung von gemieteter oder gekaufter Software können im Fall einer wie oben beschriebener Kündigung nach billigem Ermessen eingestellt werden. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden jederzeit unter der Voraussetzung gekündigt werden, dass keine Leistungen mehr beansprucht werden. Besteht kein Vertragsverhältnis mehr, wird der Anbieter alle ihm mit Vertragsunterzeichnung übergebenen Unterlagen zurückgeben beziehungsweise ordnungsgemäß vernichten. Vorhandene Datenbestände und Programme sind physikalisch zu löschen. 9 Preisanpassungen für die veröffentliche Preisliste, Zahlung der Softwarelizenzmiete Softwarelizenzmiete wird quartalsweise im Voraus fällig. Die Miete ist spätestens am dritten Werktag eines Jahresquartals fällig und entsprechend auf das Konto des Anbieters zu zahlen. Der Anbieter darf eine jährliche Preisanpassung für Mietpreise vornehmen, aber höchstens in der Höhe der veröffentlichten Inflationssteigerung. Gebühren für Wartungsverträge bei Kauf sind jährlich im Voraus zu entrichten. Der Anbieter darf jährlich eine inflationsausgleichende Preisanpassung für Mietpreise und Stundensätze herausgeben, die mit Bekanntgabe gültig wird. Für zugekaufte Produkte wie z.b. die Datenbank oder Terminals können auch unterjährige Preisanpassungen vorgenommen werden.

5 Kontoverbindung bei Sparkasse Heidelberg IBAN: DE BIC: SOLADES1HDB Beginnt der Mietvertrag während eines Quartals, so wird die erste Mietzahlung bis zum Ende des nächsten Quartals berechnet und fällig, so dass dann zu der quartalsweisen Mietzahlung gewechselt werden kann wie oben beschrieben. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto des Anbieters. $ 10 Zubuchen und Abbuchen/ Kündigung von Softwarelizenzmiete Mietleistungen können jederzeit zugebucht werden und auch jederzeit abgebucht werden. Es genügt eine Willenserklärung via , Telefon oder über unsere Homepage. Im Falle einer kompletten Abbuchung/ Kündigung ist der Kunde mit Ablauf des Mietvertrags verpflichtet, die gemietete Software mit allen zugehörigen Komponenten von seinen Rechnern und Speichermedien zu entfernen. 11 Außerordentliche Kündigung Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis hinsichtlich dieses Rahmenvertrags und daraus entstandener Softwarelizenzvermietung aus besonderem Grund kündigen, insbesondere wenn der Mieter sein Nutzungsrecht überschreitet. Hierzu zählt auch die absichtliche oder unabsichtliche Weitergabe der Software an Dritte. Wenn der Mieter mit den Mietzahlungen in Verzug gerät. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die gemietete Software mit allen zugehörigen Komponenten unverzüglich von seinen Rechner und Speichermedien zu entfernen. 12 Pflichten des Kunden Vermietete Software und die zugehörige Dokumentation unterliegen dem Urheberschutz. Der Mieter darf das Programm ausschließlich zu Sicherungszwecken kopieren und keinesfalls an Dritte weitergeben. Bei Weitergabe an Dritte, gleichgültig in welcher Form, haftet der Mieter in vollem Umfang für den daraus entstandenen Schaden. Das eingesetzte Datenbanksystem Advantage Database Server ist nicht Bestandteil einer Softwarelizenzvermietung und wird vom Kunden jeweils auf dem neuesten Stand gehalten. 13 Anbieterhaftung Die Haftung des Anbieters beschränkt sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und ist in der Höhe auf den Wert des überlassenen

6 Produkts beschränkt. Es wird dem Kunden empfohlen, seine Daten kontinuierlich und regelmäßig auf geeignete Datenträger zu sichern. 14 Leistungsbegrenzung, Wartungsausschluss Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die nicht ursächlich auf eine Fehlfunktion des Programms zurückzuführen sind, ist nicht Gegenstand dieses Vertrags beziehungsweise des Produktsupports. 15 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Schwetzingen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung einer Regelungslücke verpflichten sich die Parteien, auf eine Regelung hinzuwirken, die dem Sinn und Zweck des Vertrags am nächsten kommt. Der Rahmenvertrag kann in Ausnahmefällen verweigert werden oder nur als individueller Vertrag mit angepasster Preisliste abgeschlossen werden. Dies gilt z.b. bei Auslandskunden mit besonderen Nebenkosten oder Grossprojekten. Mit den Unterschriften ist der Rahmenvertrag gültig und die aktuelle Preisliste wird anerkannt. Unterschriebenen Vertrag bitte per Fax ( ) oder per (an übersenden. Ort, Datum, Unterschrift Anbieter Ort, Datum, Unterschrift Mieter

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