Diebstahl. aktuelle Mitarbeiter. ehemalige Mitarbeiter. privatwirtschaftl. Infodienste. gemeinsame Gesch 鋐 tspartner
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- Leon Simen
- vor 8 Jahren
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1 Der Know-how-Schutz Der Schutz des eigenen Know-hows stellt im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften ein ernsthaftes Problem dar. Insbesondere äußert sich die Sorge von Automobilzulieferern, dass OEM, im Rahmen eines Konzeptwettbewerbs, innovative Ideen an Dritte weitergeben könnten, ohne dass die OEM den Urhebern der Innovationen hierfür eine finanzielle Kompensation für die Entwicklung leisten würden. Die vom OEM letztlich avisierten Zulieferer können dann diese kopierten Ideen aufgrund fehlender eigenen F&E- Aufwendungen zu niedrigeren Kosten anbieten. 1. Definition von Know-how Um den Schutz des eigenen Know-hows diskutieren zu können, ist es notwendig, den Begriff des Know-hows zu definieren. Know-how ist alles Wissen, das notwendig ist, bedarfsgerechte Produkte und/ oder Produktionsverfahren wirtschaftlich zu finden, zu entwickeln und zu konstruieren, zu modifizieren und zu vertreiben sowie alles Wissen zur Schaffung der strukturellen Voraussetzungen. 1 Beispiele hierfür könnten Verfahren zur Herstellung von bestimmten Legierungen, neue Beleuchtungstechniken oder neuartige Abklappmechanismen für Fondssitze sein. Das Abfließen von Know-how erfolgt entweder auf direktem Wege, meist durch eigene Mitarbeiter oder auf indirektem Wege, wobei Kunden und Lieferanten die größte Bedeutung innehaben. Diebstahl physischer Einbruch elektronischer Zugriff Einschleusung Direkter Abfluss aktuelle Mitarbeiter bewusst unbewusst Anwerbung Ausfragen ehemalige Mitarbeiter Abwanderung Verselbst 鋘 digung Aushorchen Indirekter Abfluss privatwirtschaftl. Infodienste gemeinsame Gesch 鋐 tspartner Detekteien Lobbyisten Wirtschaftspr 黤 er Outsourcing-Partner Kunden Lieferanten 1 Pfeiffer, W. (1980): Innovationsmanagement als Know-how-Management, in: Hahn, D.: Führungsprobleme industrieller Unternehmen, Friedrich Thomée zum 60. Geburtstag, Berlin 1980, S Seite - 1 -
2 2. Systematische Erfassung des eigenen Know-hows Die Voraussetzung für den Schutz des eigenen Know-hows stellt eine systematische Erfassung des eigenen Know-hows dar. Dabei werden durch interdisziplinäre Teams, die meist aus der Geschäftsführung, Entwicklungsingenieuren, Mitarbeitern aus dem Patentwesen, den Geheimhaltungsbeauftragten bestehen, das vorhandene Know-how erfasst und dann gemeinsam eine Kategorisierung des Know-hows zum Beispiel nach Neuartigkeitsdimensionen vorgenommen und in Wissensdatenbanken eingepflegt. Positiver Nebeneffekt der meist aufwendigen Erfassung ist eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Lebenszyklen der eigenen Produkte, die dann mit den strategischen Vorgaben bezüglich des Innovationsgrades der gesamten Produktpalette verglichen werden kann. Welche Know-how-Schutzmaßnahmen sind erfolgreich? Neben der Absicherung durch registrierbare Schutzrechte, wie zum Beispiel Patenten stehen den Unternehmen eine ganze Reihe von internen und externen Maßnahmen zum Schutz des eigenen Know-hows offen. Interne Schutzma 遪 ahmen Externe Schutzma 遪 ahmen Registrierbare Schutzrechte Geheimhaltungsvereinbarung Verschleierung des Know-hows in den Patenten 80% - L 鰏 ungen Geheimhaltungsklauseln Ver 鋘 derung von Konstruktionen Implementierung von Geheimhaltungsbeauftragten Muster Implementierung von Patentbeauftragten Open - Data - Room Protokollierung Gegenseitige Offenlegung von getroffenen Schutzma 遪 ahmen Wie stellt sich ein Know-how-Schutz-Portfolio dar? Mit Hilfe eines Know-how-Schutz-Portfolios können Abflussrisiken bezüglich des eigenen Know-hows systematisch erfasst, bewertet und im Ergebnis auch geeignete Sicherungsmaßnahmen abgeleitet werden. Das Portfolio eignet sich insbesondere im Fall des indirekten Abflusses. Seite - 2 -
3 Das Portfolio umfasst drei Dimensionen: - Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses - Bedeutung des Auftrages - Tragweite des Know-how-Abflusses. mittel Tragweite des Knowhow- Abflusses Bedeutung des Auftrages m ittel mittel Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses Auf Grundlage der Bewertung der Dimensionen können grundsätzliche Normstrategien abgeleitet werden: - Ist die Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses als eingestuft worden, so ist eine Angebotsabgabe und auch die Durchführung des Auftrages aus Know-how-Schutzgründen als unbedenklich zu klassifizieren und sollte durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, wie die Bewertung der Dimensionen Bedeutung des Auftrages und Tragweite des Know-how- Abflusses ausfällt, da die Bewertung dieser Dimensionen aufgrund der en Gefahr des Verlustes des eigenen Know-hows nicht ins Gewicht fallen. - Wird die Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses als mittel oder und die Bedeutung des Auftrages als lediglich eingeschätzt, so sollte man in Erwägung ziehen, kein Angebot abzugeben und zwar unabhängig davon, wie die Bewertung der Tragweite des Know-how-Abflusses ausfällt. Schließlich steht das Verhältnis des erwarteten monetären Gewinns in keinem Verhältnis zum einhergehenden Risiko. In diesem Falle bietet sich an, entweder den Kunden oder Lieferanten von der potentiellen Kundenoder Lieferantenliste zu streichen oder Maßnahmen einzuleiten, die die Seite - 3 -
4 Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses reduzieren, indem die Beziehungsqualität zum relevanten Einkäufer oder Verkäufer erheblich verbessert und somit sichergestellt wird, dass dieser innerhalb der Organisation des Kunden oder Lieferanten die Schwachstellen bezüglich des Know-how-Abflusses beseitigt. - Wird die Wahrscheinlichkeit des Know-how-Abflusses, die Bedeutung des Auftrages und die Tragweite des Know-how-Abflusses als mittel oder eingestuft, gestaltet sich die Ableitung von Maßnahmen als deutlich schwieriger. Verzichtet man auf die Abgabe eines Angebotes, entgeht dem Unternehmen die Chance auf einen bedeutenden Auftrag. Im Falle einer Angebotsabgabe läuft man allerdings Gefahr, eigenes Know-how zu verlieren ohne die Garantie zu haben, den Auftrag auch tatsächlich zu bekommen. Somit muss bei einer solchen Konstellation von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Angebotsabgabe zielführend ist. Kurzfristig erweist es sich als wichtig, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des eigenen Know-hows zu ergreifen. Diese Maßnahem können aus der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung, die Abgabe von 80%-Lösungen, Veränderung der eingereichten Konstruktionszeichnungen, Abgabe von Mustern, die Einrichtung eines Open-Data-Rooms, Protokollierungen oder die gegenseitige Offenlegung getroffener Know-how-Schutz-Maßnahmen oder einer Bündelung einzelner Maßnahmen bestehen. Langfristig sollte allerdings angestrebt werden, die Wahrscheinlichkeit des Know-how- Abflusses mittels der Verbesserung der persönlichen Beziehungsqualität zu reduzieren. Ist dies nicht möglich, so sollten andere Kunden oder Lieferanten avisiert werden, um eine mögliche Abhängigkeit von opportunistisch handelnden Kunden oder Lieferanten zu verhindern. Welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen? Im kritischen Bereich des Umgangs und des Schutzes des eigenen Know-hows ist es erforderlich, das eigene Know-how systematisch zu erfassen. Auf Grundlage dessen ist es möglich, verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu treffen. Die Sicherstellung des Schutzes des eigenen Know-hows sollte zweigleisig erfolgen. Zum einen ist der Schutz durch registrierbare Schutzrechte, wobei hierbei sicherlich Patente das probateste Mittel darstellen, unerlässlich. Zudem ist es erforderlich, den relativ leicht beeinflussbaren Faktor, die eigenen Mitarbeiter, im Umgang mit dem eigenen Know-how zu sensibilisieren. Allerdings können auch einfache Maßnahmen im Umgang mit Kunden und Lieferanten den Schutz des eigenen Know-hows zufriedenstellend sicherstellen. Dabei zielen die gängigsten auf die Sensibilisierung des Kunden oder des Lieferanten ab. Der Einsatz von anderen Maßnahmen empfiehlt sich dann, wenn die Gefahr eines Abflusses von Know-how groß ist und die damit verbundenen Seite - 4 -
5 negativen Konsequenzen einen Einsatz unumgänglich machen, denn es muss immer eine Abwägung zwischen dem Misstrauen gegenüber des Kunden oder des Lieferanten und der Chance von diesem einen Auftrag zu bekommen, vorgenommen werden. Der Einsatz besonderer Know-how-Schutz-Maßnahmen wie die Verwendung von 80%-Lösungen, Veränderung von Konstruktionszeichnungen, dem Open- Data-Room und die Abgabe von Mustern ist allerdings im Vorfeld sorgfältig zu prüfen. Insbesondere dann, wenn das Bewertungsraster des Kunden nur Angebote einbezieht, die die Offenlegung der gesamten Idee und damit auch des Know-hows vorsehen, da man ansonsten Gefahr läuft, vom weiterem Vergabeprozess ausgeschlossen zu werden. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn beim Ausschreibungsverfahren ein dritter Dienstleister eingeschaltet ist oder wenn es sich um eine rein preisbezogene Ausschreibung handelt. Zudem können die Zulieferer versuchen, durch die Struktur ihres Angebots Markteintrittsbarrieren aufzubauen. Beispiele hiefür sind die Nutzung von bestimmten Maschinen, über die der Wettbewerber nicht verfügt oder der Rückgriff auf einen hohen Anteil an Handarbeit, da im Vergleich zum Wettbewerb auf sehr e Lohn- und Lohnnebenkostenstruktur zurückgegriffen werden kann. Die Entscheidung, ob und welche Know-how-Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, kann über die systematische Bewertung der relevanten Dimensionen mittels einem Know-how-Schutz-Portfolio standardisiert und vereinfacht werden. Die gängigen Verfahren zum Schutz des eigenen Know-hows greifen, wenn das angebotene Produkt mit einem solchen Innovationsgrad versehen ist, dass der OEM zumindest anfänglich bereit ist, auf einen Teil der sonst üblichen Informationen zu verzichten. Ein umfassender Schutz des Know-hows durch vertragliche Regelungen oder durch andere Maßnahmen ist nicht möglich. Aus diesem Grund sollten die Unternehmen ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner sehr sorgfältig aussuchen. Der Auswahl der Geschäftspartner bekommt somit eine dominierende Bedeutung zu. Nach der Auswahl der Partner sollte ein Vertrauensverhältnis durch persönliche Beziehungen aufgebaut und durch eine langfristige Geschäftsbeziehung abgesichert werden. Nur eine auf lange Sicht ausgelegte Geschäftsbeziehung kann den Schutz vor opportunistischen Verhaltensweisen gewährleisten. Schließlich ist es gerade für die OEM von enormer Bedeutung, sich gegenüber dem Endkunden durch echte Produktinnovationen von Wettbewerbern differenzieren zu können. Der Zulieferer wird diese Innovationen aber nur dann dem OEM anbieten, wenn er sich darauf verlassen kann, dass dieser nicht einfach sein Know-how absaugt und dann den Auftrag an den preisgünstigsten Anbieter vergibt. Seite - 5 -
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