Gemeinsames Grundsatzpapier des LFV und des GStB zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes

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1 Gemeinsames Grundsatzpapier des LFV und des GStB zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes Auf Grundlage der bisher geleisteten Arbeit in der Projektarbeitsgruppe Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in Rheinland-Pfalz beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur und verschiedener Arbeitsgremien des GStB und des LFV wurde folgendes Grundsatzpapier als Fortführung erarbeitet. 1. Förderung des Ehrenamtes, Nachwuchsgewinnung und Personalbindung Für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz ist die ehrenamtliche Mitwirkung einer großen Anzahl von Helferinnen und Helfern von zentraler Bedeutung. Der Brandschutz mit den gefahrengeneigten Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen bedarf einer besonderen Wertschätzung und einer nachhaltigen Strategie zur dauerhaften Sicherung. Die Förderung des Ehrenamtes erhält insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden Anforderungen an die Qualität des Bevölkerungsschutzes eine hohe Priorität. In den nächsten Jahren wird aufgrund der Altersstruktur in den Feuerwehren ein Einbruch der Mitgliedszahlen erwartet. Eine kontinuierliche und gezielte Nachwuchsgewinnung ist deshalb unbedingt erforderlich. Die Förderung des Ehrenamtes und die Nachwuchsgewinnung in den Bambini- und Jugendfeuerwehren können nicht aus einer Einzelmaßnahme bestehen, sondern stellen sich im Gesamtkonzept als ein Maßnahmenbündel dar. Zukünftig ist ein Umbruch in der Gesellschaft zu beobachten. Die Bindung an eine bestimmte ehrenamtliche Tätigkeit wird immer kürzer. Die Menschen bevorzugen projektorientiertes, zeitlich begrenztes Arbeiten. Darum ist es wichtig neben guten Führungskräften auch Motivatoren in den Feuerwehren zu etablieren, um eine stabile Personalbindung zu erreichen. a) Zentrale, landesweit koordinierte Maßnahmen Einführung einer Anerkennungsprämie für die aktive Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr durch das Land. Hierzu bedarf es einer Änderung der Verwaltungsvorschrift (ISIM VV-3/351) zur Verbindung von Ehrungen und Auszeichnungen mit einer finanziellen Anerkennung zur Honorierung langjähriger Tätigkeit; Verankerung eines Moduls Selbsthilfe-Selbstschutz in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Schulen und eine Erweiterung auf das Wahlpflichtfach Feuerwehrtechnische Grundausbildung; Aufnahme der Brandschutzerziehung in den Lehrplänen von Kindergärten und Schulen; Anerkennung/Anrechnung ehrenamtlicher Ausbildungsleistungen und erworbener Qualifikationen in Ausbildung, Studium und Beruf; Anerkennung/Anrechnung beruflicher Ausbildungsleistungen und erworbener Qualifikationen in der Feuerwehr; Anerkennung ehrenamtlicher Qualifikationen für in Ausbildung, Studium und Beruf geforderte Praktika; Verbesserung der sozialen Stellung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger (bei-.../ 2

2 - 2 - spielsweise Anrechnung von Einsatzzeiten in vollem Umfang auch bei gleitender Arbeitszeit, keine Benachteiligung gegenüber Feuerwehrangehörigen mit festen Arbeitszeiten); Einrichtung einer zentralen Stelle, die die Förderung des Ehrenamtes federführend und zukünftig erarbeitet sog. Ehrenamtskoordinator beim LFV; Aufbau von Beratungsteams in den Landkreisen und kreisfreien Städten über die Kreis-, Stadt-, und Regionalfeuerwehrverbände, beispielsweise in den Brandschutzdienststellen; Unterstützung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf örtlicher Ebene durch den LFV, z.b. durch Bereitstellung einheitlicher Materialien, Broschüren in Erweiterung der landesweiten Kampagne Deine Heimat.Deine Feuerwehr! ; Unterstützung durch Förderung der Bambini- und Jugendfeuerwehr in wesentlich größerem Umfang; Aufbau einer landesweiten Pendlerdatenbank im Rahmen des BKS-Portals; hierdurch soll den Feuerwehren eine Möglichkeit geboten werden, einpendelnde Feuerwehrangehörige anderer Kommunen für eine Unterstützung bei Einsätzen werktags tagsüber zu gewinnen. b) Individuelle Maßnahmen des Aufgabenträgers Dies sind Maßnahmen, die ein Aufgabenträger für seinen eigenen, örtlichen Zuständigkeitsbereich beschließt. Sie bieten die Möglichkeit der bedarfsorientierten und zielgenauen Förderung, und das unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, über die ein Aufgabenträger verfügt. Beispielhaft sind folgende individuelle Fördermaßnahmen unter Beachtung des Vorrangs der Ehrenamtlichkeit denkbar: Die Nutzung des gemeindlichen Mitteilungsblattes für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr; die Darstellung von Informationen zur eigenen Feuerwehr in Informationsmappen und -angeboten für Neubürger ; die Unterstützung durch den Aufgabenträger bei der Werbung für die Feuerwehr in Schulen und Kindergärten im Themenbereich Brandschutzerziehung; die vermehrte Anwerbung von Frauen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund in den aktiven Feuerwehrdienst; Entlastung der Führungskräfte von administrativen Tätigkeiten durch den Aufgabenträger, beispielsweise auch im Rahmen der Inklusion oder durch den Einsatz von FSJ/BuFDi; Hauptamtlichkeit von Führungskräften und Gerätewarten bei entsprechendem Arbeitsaufwand, ausgerichtet an Größe und Einsatzhäufigkeit; die Hauptamtlichkeit soll dazu beitragen, das Ehrenamt zu unterstützen und zu fördern; Alle kommunalen Arbeitgeber und kommunal beherrschten Unternehmen sind aufgefordert, von der Möglichkeit einer Freistellung möglichst großzügig Gebrauch zu machen..../ 3

3 Strukturen der Feuerwehr Die bestehenden Strukturen des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz haben sich im Großen und Ganzen als leistungsfähig erwiesen und sollten weitergehend gestärkt werden. Die Absicherung des flächendeckenden Brandschutzes wird in Anbetracht schwindender Haushaltsmittel nur durch den Erhalt der Mischung aus ehren und hauptamtlich Tätigen möglich sein. Allerdings müssen die bestehenden Strukturen an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst und fortentwickelt werden. Insbesondere sind hier folgende Erwägungen zu berücksichtigen: a) Anpassung der Einsatzgrundzeit Anpassung der Einsatzgrundzeit ( 1 Abs. 1 FwVO) von derzeit acht auf zehn Minuten unter den geforderten Voraussetzungen. b) Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit Eine gemeinsame Vorhaltung von Ausrüstung (Kleiderkammer, Schlauch- und Gerätelager, Spezialausrüstung, Vorhaltung von Reserven) sowie die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Anlagen (Werkstätten für Reparatur, Prüfung und Wartung) im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Aufgabenträgern (Gemeinden, Städte und Landkreisen) sind anzustreben. c) Brandschutzdienststelle bei der Kreisverwaltung Bei der Schaffung einer Dienststelle für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sowie ggf. den Rettungsdienst, müssen im Vorfeld die konkreten Aufgaben klar geregelt werden: Gefahrenverhütungsschau und fachtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und Alarm- und Einsatzpläne (AEP), Technische Einsatzleitung, Wartung und Updates elektronischer Komponenten, beispielsweise beim Digitalfunk; Beratung der Gemeinden, Koordination; keine Fachaufsicht. d) Digitalfunk/digitale Alarmierung Der digitale Sprech- und Datenfunk ist ein zukunftweisendes Projekt, das perspektivisch die Struktur des Brandschutzes wesentlich prägt. Eine Anbindung der Integrierten Leitstellen an das Digitalfunknetz steht jedoch immer noch aus. Der aufwendige Parallelbetrieb von Analog- und Digitalfunk führt zu erheblichen finanziellen Mehrkosten der Aufgabenträger. Eine Anbindung der Leitstellen an den Digitalfunk ist schnellstmöglich sicherzustellen. Dabei ist die Wartung und Pflege im Besonderen zu betrachten und so zu organisieren, dass das Ehrenamt nicht zusätzlich belastet wird. Nicht nur die Updates der Digitalfunk-Komponenten, sondern auch die Fehlerbehebung und Schulung auf die Geräte im Vorfeld sind mit großem Zeitaufwand verbunden. 3. Aus- und Fortbildung Infolge der zunehmenden Komplexität und Technisierung unserer Gesellschaft kommt der Aus und Fortbildung von Einsatz und Führungskräften eine wachsende Bedeutung zu. Die Feuerwehren sind gegenwärtig mit Einsatzsituationen konfrontiert, die vor zwei Jahrzehnten noch nicht absehbar waren (z.b. Photovoltaikanlagen, PKW Rettung bei moderner Fahrzeugtechnik). Da in Zukunft weniger Personal zur Verfügung stehen wird, muss dieses umso besser auf seine Aufgaben vorbereitet werden. Besonders die Füh-.../ 4

4 - 4 - rungskräfte müssen besser qualifiziert werden, vor allem im Bereich von Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement und rechtlicher Rahmenbedingungen. Neben der fachlichen Aus und Fortbildung steht insbesondere auch die Vereinbarkeit des Ehrenamtes mit dem Beruf im Vordergrund. Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) Rheinland-Pfalz führt als zentrale Einrichtung des Landes die Ausbildung der kommunalen Feuerwehrangehörigen durch. Ergänzt hierzu können, insbesondere in den oben genannten Bereichen, sowohl die Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz als auch im Bildungszentrum des LFV entsprechende Seminarangebote vorgehalten werden. Künftig sollten die Strukturen insbesondere unter Beachtung der nachfolgenden Kriterien fortentwickelt werden: a) Weiterentwicklung der LFKS Die LFKS als zentrale Einrichtung des Landes zur Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist in ihrer bisherigen Struktur zu stärken und muss mit Blick auf den künftigen Ausbildungsbedarf ausgeweitet werden. Es müssen Ausbildungsangebote geschaffen werden die sich auf die technischen Neuerungen im Brandschutz der Zukunft beziehen. Rahmenvorgaben für eine Gefährdungsanalyse sollten ausgearbeitet und entsprechende Seminare aufgebaut werden. Des Weiteren sollten Austausch- und Fortbildungsmöglichkeiten für Führungskräfte, Motivatoren, Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung vorgehalten bzw. in Verbindung mit dem LFV und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz angeboten werden. Hierzu sollte mit beiden eine Kooperation angestrebt werden. b) Modulare Absolvierung der Grundausbildung In Anbetracht der hohen beruflichen Anforderung, die in heutiger Zeit an junge Menschen gestellt werden, gestaltet sich eine durchgängige Teilnahme am siebzigstündigen Ausbildungsgang der Feuerwehrgrundausbildung zunehmend schwierig. Die LFKS sollte, unter Berücksichtigung einer sinnvollen Durchmischung von Theorie und Praxis, eine modulare Aufteilung der Ausbildung zum Truppmann vornehmen und in einem Ausbildungsheft niederschreiben. c) Erweiterung der Lehrgangszeiten Erweiterung des Angebots der Lehrgangszeiten, insbesondere in Form von Lehrgängen an Wochenenden und in der schulfreien Zeit. 4. Finanzierung des Brandschutzes Die knapper werdenden öffentlichen Mittel stellen die Kommunen bereits jetzt immer wieder vor neue Herausforderungen bei der Finanzierung der Pflichtaufgabe Feuerwehr. Die Mittel aus dem Feuerschutzsteueraufkommen, welche dem Land ausschließlich für die Förderung von Brandschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, reichen nicht aus, um Engpässe in den Kommunen auszugleichen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 eine teilweise Aufhebung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer in Höhe von jeweils drei Millionen Euro erfolgte. Insgesamt hat das Land sechs Millionen Euro zur Sanierung des Landeshaushaltes aus der zweckgebundenen Feuerschutzsteuer entnommen. Vor diesem Hintergrund ist zu fordern: a) Zweckgebundenheit der Feuerschutzsteuer Die Mittel aus der Feuerschutzsteuer sind dauerhaft in ungekürzter Form für die Zwecke der Feuerwehr bereitzustellen. Die Feuerschutzsteuer steht dem Land ausschließlich für die Förderung von Brandschutzmaßnahmen zur Verfügung. Die Feuerschutzsteuer muss auf Bundesebene erhalten bleiben..../ 5

5 - 5 - b) Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen Nur auf der Grundlage bei einer Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz werden diese in der Lage sein, ihre Pflichtaufgabe Feuerwehr auch in Zukunft ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Maßnahmen zur Schuldenbremse dürfen nicht dazu führen, dass Mittel der Feuerwehren zum Schuldenabbau des Landes herangezogen werden. c) Verlässliche Förderung durch Landesmittel Für die Finanzierung des Brandschutzes und der notwendigen Investitionen ist es erforderlich, dass das Land zusätzliche Mittel als verlässliches Fördermittelbudget im Landeshaushalt dauerhaft verankert. d) Erweiterung der Kostenersatzregelung Die Kommunen sollten einen möglichst umfassenden Kostenersatz in Anspruch nehmen können. Neben der Ausweitung der kostenersatzpflichtigen Tatbestände, (z.b. Erstattung der Kosten, die für die Beseitigung von Löschwasser entstehen, das bei einer Brandbekämpfung in Gewerbe- oder Industriebetrieben kontaminiert wurde; Erstattung der Kosten für Tragehilfen der Feuerwehren für den Rettungsdienst) sollte sich dies auch auf die Regelung über die ansatzfähigen Kostenfaktoren niederschlagen (z.b. Berücksichtigung bestimmter Vorhaltekosten und vereinfachte Pauschalisierung für Personalkosten). Mainz, den Ralph Spiegler Vorsitzender GStB Frank Hachemer Präsident LFV

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