Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen: Handlungsbedarf für das Land Niedersachsen zur Radverkehrsförderung
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- Bernt Hochberg
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1 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Landesverband Niedersachsen e.v. Postfach Hannover Tel: 0511/ Fax:/ Hannover, Juni 2004 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen: Handlungsbedarf für das Land Niedersachsen zur Radverkehrsförderung Vom Nationalen Radverkehrsplan zum Programm Fahrradfreundliches Niedersachsen! Der ADFC Niedersachsen begrüßt die inhaltliche Beschäftigung des Landtages mit dem Thema Radverkehrsförderung. Wir haben die Niedersächsische Landesregierung und die Landtagsfraktionen bereits 2002 aufgefordert, mit einem Radverkehrsförderprogramm Fahrradfreundliches Niedersachsen! ihren Beitrag zum "Nationalen Radverkehrsplan" zu leisten. Bisherige Defizite bei der Radverkehrsförderung sind zu beheben und positive Ansätze weiter zu entwickeln. In Niedersachsen soll der Radverkehr systematisch und offensiv gefördert werden! Im Januar 2002 hatte der Verkehrsausschuss des Bundestages einstimmig einen Antrag vom Juni 2001 beschlossen mit der Überschrift Fahr Rad Für ein fahrradfreundliches Deutschland, der im April auch im Bundestag beschlossen wurde. Die Bundesregierung hat im April 2002 mit dem Nationalen Radverkehrsplan ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs entwickelt und zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Bezeichnung Nationaler Radverkehrsplan verdeutlicht, dass der Stellenwert des Fahrrades in einer zukunftsgerichteten, integrierten Verkehrspolitik nur durch abgestimmte Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden erhöht werden kann. Der Bund hat die Aufgabe übernommen, diese Maßnahmen anzuregen und zu koordinieren sowie allgemeingültige Rechtsnormen und Standards zu entwickeln, zu erproben und einzuführen. Niedersachsen.. hat einen hohen Anteil von Radwegen an klassifizierten Straßen, setzt zur Zeit das touristische landesweite Radfernwegenetz um, das "Niedersachsen-Netz". vergibt seit 2002 alljährlich einen Preis für die fahrradfreundlichste Kommune in Niedersachsen. Auch einzelne Städte und Gemeinden, Landkreise oder Regionen zeichnen sich bereits durch eine Vielzahl von positiven Maßnahmen aus.
2 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 2 von 8 Ein Gesamtkonzept zur systematischen Förderung des Radverkehrs - wie in den Ländern Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein-, das die Impulse des Nationalen Radverkehrsplans aufnimmt und weiter entwickelt, ist aber bisher noch nicht entwickelt worden. Defizite bestehen u.a. bei den Fördermöglichkeiten, der flächendeckenden Angebotsplanung, bei der Abstimmung zwischen den verschiedenen Baulastträgern, einer unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit und bei der Bekämpfung des Fahrraddiebstahls. Die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (15/61; 15/788) greifen dies auf, ebenso wie der in der letzten Legislaturperiode eingebrachte Antrag der CDU (14/3877). Die systematische Förderung des Radverkehrs macht ein Umdenken bei Politik und Verwaltung in Niedersachsen erforderlich. Da der Radverkehr ein wichtiger Bestandteil aller Verkehrskonzepte ist, darf er nicht länger als hauptsächlich kommunale Angelegenheit angesehen werden. Vielmehr muss sich auch das Land in den verschiedenen Aufgabenfeldern des Radverkehrs annehmen. Eine wichtige Rolle kommt dem Land künftig als Bindeglied zwischen Bund und Kommunen zu. Über den bereits bestehenden Bund- Länder Arbeitskreis Fahrradverkehr und die im August 2001 im Bundesverkehrsministerium eingerichtete Projektgruppe "Nationaler Radverkehrsplan ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr bereits in die Arbeit eingebunden. Die Beteiligung an der Erarbeitung des Nationalen Radverkehrsplanes hat aber bisher erst in Ansätzen dazu geführt, dass die Landesregierung den Radverkehr als notwendigen Teil einer systematischen Verkehrspolitik ansehen. Die Landtagsanträge gehen hier in die richtige Richtung. Gesetzgebung, überregionale Radverkehrsförderung, polizeiliche Überwachung und Verkehrssicherheitsarbeit sind alleinige Aufgabe des Staates. Radverkehr kann nicht weiter als vorwiegend kommunale Aufgabe oder touristisches Freizeitvergnügen angesehen werden. Radverkehrs-Programm Für ein Fahrradfreundliches Niedersachsen! Der ADFC Niedersachsen fordert die Landesregierung und den Landtag auf, sich der politischen Aufgabe Radverkehrsförderung im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplanes mit folgenden Programmpunkten zu widmen. Die entsprechenden Punkte in den Anträgen werden unterstützt, z.t. sind aber u.e. noch Erweiterungen erforderlich. Sinnvoll ist die Zusammenfassung und Koordination innerhalb eines eigenen Landesprogrammes. 2
3 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 3 von 8 Allgemeine Maßnahmen Alljährliche Fortführung Landeswettbewerbs "Fahrradfreundliche Kommune", Dokumentation und Fachtagung dazu durchführen Aussagefähige Erfassung des Radverkehrs auf kommunaler, regionaler und landesweiter Ebene als Grundlage für eine angebotsorientierte Planung Öffentlichkeitswirksame Kampagnen in allen Medien, um die Vorteile der Fahrradnutzung für den Einzelnen und die Allgemeinheit z.b. bezüglich Gesundheit und Fitness, für Alltag, Schul- und Arbeitswelt oder zur Erholung aufzuzeigen. Förderung des Mobilitätsmanagements in öffentlichen Einrichtungen und privaten Betrieben zur Verlagerung von Autofahrten auf den Rad- und öffentlichen Verkehr, ideelle und finanzielle Förderung von fahrradfreundlichen Betrieben und Maßnahmen. Radverkehrsinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Straßenbau Grundsatz: Berücksichtigung des Radverkehrs bei jedem Straßenum- oder ausbau (das muss nicht immer ein Radweg sein) Umsetzung des touristischen Niedersachsennetzes und Verdichtung durch Planung und Förderung eines landesweiten Radverkehrsnetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr unter Berücksichtigung vorhandener und geplanter kommunaler, regionaler, bundes- und europaweiter Netze. Vorgabe verbindlicher Mindeststandards für Planung, Wegführung, bauliche Ausführung, Kartenmaterial und Marketing Anweisungen und verbindliche Richtlinien für Straßenverkehrsbehörden zur Umsetzung, z.b. Prüfung aller Einbahnstraßen für die Öffnung für Radfahrer in Gegenrichtung, Ausweisung geöffneter Sackgassen... Herausgabe von Normen, Empfehlungen, Handreichungen zur Radverkehrsplanung, Gesundheitsförderung, Verkehrssicherheit, Tourismus- und Wirtschaftsförderung Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung aller mit dem Radverkehr befassten Behörden und Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene Ausstattung aller Landeseinrichtungen mit funktionstüchtigen Fahrrad- Abstellanlagen für Mitarbeiter und Besucher Ausbildung und Ausrüstung von Fahrradstreifen bei der Polizei, u.a. zur Überwachung und zum Schutz des Radverkehrs Initiativen Niedersachsens im Bundesrat zur Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen mit dem Ziel der verstärkten Förderung des Radverkehrs z.b. in Straßenverkehrsordnung, Finanzverteilung, Bauleitplanung, Allgemeinem Eisenbahngesetz 3
4 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 4 von 8 Siedlungsentwicklung, Naherholung, Tourismus Hinwirken auf radverkehrsfreundliche Siedlungsentwicklung mit möglichst kompakten und gemischten Nutzungsstrukturen im Einzugsbereich von ÖPNV- Haltestellen und Bahn-Haltepunkten Sicherstellung von bedarfsorientierten Fahrradabstellanlagen durch Umsetzung der Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auch für nachträgliche Maßnahmen im Bestand ermöglichen Gezielte Ansprache von Fahrradtouristen der unterschiedlichen Typen (Tagestouren, Wochenendausflug, Ausflug innerhalb des Urlaubs, Fernradwanderer, Mountainbiker) Unterstützung bei der Einrichtung der bundesweiten Koordinierungsstelle für die deutschlandweiten D-Routen (Radfernweg quer durch Deutschland: in Niedersachsen: Weserradweg, Nordseeküstenradweg, Elberadweg, Strecke Münster- Osnabrück-Bremen-Hamburg, R 1 Höxter-Goslar-Dessau) Förderung der Fahrradnutzung bei allen Freizeitaktivitäten (Anfahrtswege zu Freizeit-Einrichtungen, Radtouren, Mountainbiking, Radsport) Finanzielle Förderung des Radverkehrs Eröffnen der Möglichkeit, bedarfsgerecht auch Kfz-verkehrsarme Verbindungen für den Radverkehr zu finanzieren (GVFG- und Haushaltsrichtlinien anpassen), ohne Bagatellgrenzen Bereitstellung von Sondermitteln für Erprobungsmaßnahmen, Modell- und Forschungsvorhaben, Tagungen Bereitstellung angemessener Mittel im Landeshaushalt zur Verwirklichung der Ziele des Radverkehrsprogrammes für Niedersachsen Erweiterung von vorhandenen Förderprogrammen und Zuschüssen für die Planung, den Bau und die Verbesserung von Radverkehrsanlagen innerhalb der Gemeinden, Städte und Landkreise, bedarfsgerechte Anpassung der Vergaberichtlinien Fahrradmitnahme und Bike and Ride Ermöglichen einer problemlosen Mitnahme des Fahrrades in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Beschaffung zweckmäßiger Fahrzeuge (auch in Bussen) Fahrradmitnahme im Fernverkehr da DB nicht verhandlungsbereit: Änderung Allgemeines Eisenbahngesetz über Bundesrat anstreben Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Öffentlichem Verkehr durch ein besonderes Aktionsprogramm zur Förderung von Bike and Ride Hinwirken auf die landesweite kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im Schienen-Nahverkehr 4
5 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 5 von 8 Bestellung zusätzlicher Fahrradzüge mit größerem Platzangebot für bestimmte Relationen (bei starker Nachfrage, ggf. auch für Gruppen nutzbar) Verstärktes Angebot von Fahrradkäfigen an kleinen Bahnhöfen Angebot von Fahrradstationen an größeren Bahnhöfen, dazu Rahmenvertrag mit DB anstreben, Förderungsmöglichkeiten anbieten und bekannt machen Bekämpfung des Fahrraddiebstahls Verstärkte Vorbeugung vor Fahrraddiebstählen (Codierung als Angebot an jeden Fahrradbesitzer, z.b. flächendeckend an Schulen) durch die Polizei in Zusammenarbeit mit Fahrradhändlern und ADFC Erhöhte Aufmerksamkeit und höhere Priorität bei der Aufklärung von Fahrraddiebstählen; Bildung von speziellen Teams zur Bekämpfung dieser Form von Kriminalität (Vorbild Krefeld) Bildungsmaßnahmen Stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in Kindergärten und Schulen (Schulweg, Verkehrs- und Umwelterziehung, Gesundheitsvorsorge, Sozialverhalten, Klassenfahrten) im Unterricht und ergänzenden pädagogischen Projekten Einbeziehung der Eltern, da Elternbringverkehre zu Kindergärten und Schulen einen erheblichen Anteil am Verkehrsaufkommen ausmachen Regelmäßige Fortbildung von Planern und Mitarbeitern in Straßenverkehrsbehörden zu allen Fragen des Fahrradverkehrs Regelmäßige Fortbildung von Architekten und Mitarbeitern in Bauaufsichtsbehörden zu Fragen des Fahrrad abstellens und -parkens Vorschläge für Arbeitsformen Forum Radverkehr als Auftaktveranstaltung (Zusammensetzung etwa entsprechend der Anhörung am ) und ggf. nach Bedarf Einrichtung einer Projektgruppe Fahrradfreundliches Niedersachsen zur Koordination der Maßnahmen innerhalb der niedersächsischen Verwaltung Unverzügliche Einrichtung einer ressortübergreifenden Koordinationsstelle (entsprechend dem CDU-Antrag 14/3877) 5
6 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 6 von 8 Der ADFC schlägt folgendes konkrete Vorgehen vor: Umsetzung des Radverkehrsprogrammes Unverzügliche Einrichtung einer ressortübergreifenden Koordinationsstelle (entsprechend dem CDU Antrag 14/3877) Unverzügliche Einrichtung einer Projektgruppe Fahrradfreundliches Niedersachsen. Diese erarbeitet Vorschläge für einen Zeitplan und die stufenweise Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. An ihr beteiligen sich Land, Kommunen Verbände und externe Fachleute Beginn mit Projekten, die keinen großen Aufwand erfordern z.b. Dokumentation des Wettbewerbs Fahrradfreundliche Kommune Erfassung bestehender modellhafter Projekte Umstrukturierung und Zusammenfassung bestehender Fördermöglichkeiten Herausgabe von Handreichungen für Planer Auftrag an LNVG für Kostenabschätzung der kostenlosen Fahrradmitnahme im SPNV Bundesrats-Initiative zur Änderung des AEG Ausweitung der Aus- und Fortbildung (z.b. zur StVO-Novelle 2004) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, etc. Anhang: 1. Ergänzungsvorschlag zur Niedersächsischen Bauordnung (NbauO) 2. Ergänzungsvorschlag zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), Bundesgesetz, Initiative zur Gesetzesänderung über den Bundesrat 6
7 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 7 von 8 Anhang 1) Ergänzungsvorschlag zur Niedersächsischen Bauordnung (NbauO) Die Niedersächsische Bauordnung (NbauO) sollte ergänzt werden um Regelungen, die auch im Bestand greifen können, soweit dort Bedarf besteht (2aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs ; Textvorschlag aus der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein) 3) Für bestehende bauliche Anlagen und sonstige Anlagen kann die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder fordern, wenn dies im Hinblick auf die Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge und der Fahrräder der ständigen Benutzerinnen und ständigen Benutzer und der Besucherinnen und Besucher der Anlage aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs geboten ist. Die hierfür benötigten Flächen müssen in geeigneter Lage und Größe auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon vorhanden sein oder durch zumutbare Maßnahmen frei und zugänglich gemacht werden können. Die Gemeinde kann durch örtliche Bauvorschrift bestimmen, dass in genau abgegrenzten Teilen des Gemeindegebietes Stellplätze oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder für bestehende bauliche Anlagen herzustellen sind, wenn die Bedürfnisse des ruhenden oder fließenden Verkehrs dies erfordern. Die Gemeinde kann durch örtliche Bauvorschrift für genau abgegrenzte Teile des Gemeindegebietes die Herstellung von Stellplätzen und Garagen untersagen oder einschränken, wenn und soweit Gründe des Verkehrs, städtebauliche Gründe oder Gründe des Umweltschutzes dies erfordern. 7
8 Position des ADFC zur Landespolitik in Niedersachsen 8 von 8 Anhang 2) Ergänzungsvorschlag zum Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) da dies ein Bundesgesetz ist: Initiative zur Gesetzesänderung über den Bundesrat AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) ergänzen, etwa folgender Art: Vorschlag des Unterarbeitskreis 1 (UAk 1) zum Bund-Länder-Arbeitskreis Radverkehr Ergänzung von 10 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG): 10 Beförderungspflicht Öffentliche Eisenbahnunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn 1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, 2. die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist, 3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht abhelfen konnte. um einen Satz 2: Dabei ist die Mitnahme von Fahrrädern zu gewährleisten. Begründung Durch die Ergänzung des 10 AEG soll erreicht werden, dass Fahrräder unkompliziert in jedem Zug mitgenommen werden können. Die Potentiale, die in dieser Kombination aus Fahrrad und Bahn für Alltags- und Tourismusverkehr liegen, sollen im Sinne des Nationalen Radverkehrsplanes besser als heute erschlossen werden. Die Verdrängung bestehender Mitnahmemöglichkeiten durch mitnahmefreie ICE-Züge soll beendigt werden, indem u.a. auch dieses Produkt für die Mitnahme geöffnet wird. Hinweis Nach Auffassung des UAk 1 sollte geprüft werden, ob die Gewährleistung der Mitnahme darüber hinaus auf Rollstühle und Kinderwagen auszudehnen ist. 8
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