Messanforderungen zur Senkung von Stromsteuer und EEG-Umlage

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1 Messanforderungen zur Senkung von Stromsteuer und EEG-Umlage durch EnMS gemäß ISO und Audits gemäß EN Fachforum Energieverteilung Bernhard Hünermund Produktmanager Energiemanagement 1

2 Typische Kundensegmente Externe Einflussfaktoren & Treiber Industrie Gebäude profitieren von Systemen zur Steigerung der Energieeffizienz Zum Beispiel: Energiemanagementsys. nach ISO Umweltmanagementsys. nach EMAS Energieaudits nach DIN System nach SpaEfV Anl. 2 fördert & regelt EU-Energie- Effizienzrichtlinie Kosteneinsparungen durch Steuervergünstigungen Zertifizierungsgremien Erhöhte Energieeffizienz Vermeidung v. Lastspitzen EEG Umlage Begrenzung Spitzenausgleich Bewertung der Energieeffizienz v. Gebäuden Andere Grünes Image Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Werterhaltung d. Standorts Geringere CO 2 -Emissionen 2

3 Wodurch Kosten einsparen? Einsparungspotential durch gesteigerte Energieeffizienz Ständiger Anstieg der Strompreise für Industriebetriebe seit

4 Wodurch Kosten einsparen? Einsparungspotential durch Abgaben- und Steuerbefreiungen In einem typischen Unternehmen, können EEG-Umlage und Stromsteuer über 30% der Gesamtkosten für elektr. Energie ausmachen *Seit 2013 ist der Spitzenausgleich der Stromsteuer an die Einführung eines Energiemanagementsystems gekoppelt. Bei Unternehmen, die mehr Stromsteuer zahlen als sie durch die Vergünstigungen auf Seiten der Rentenkasse einsparen, sorgt der Spitzenausgleich dafür, dass sie die Stromsteuer zu maximal 90 Prozent ab Sockelbetrag erstattet bekommen. Einsparungen durch Spitzenausgleich Reduzierung der Stromsteuern um bis zu 90%* Einsparung durch EEG Umlage-Begrenzung Strompreisbestandteile Reduzierung der Umlage um 85%: Spart bis zu 6,17 ct/kwh** ** Für die erste GWh wird die volle Umlage bezahlt. Unternehmen aus Liste 1 oder 2 zahlen anschließend 15% jedoch mindestens 0,1ct/kWh und maximal 4% 4 der Bruttowertschöpfung.

5 Abgaben- und Steuervergünstigungen

6 Wodurch Kosten einsparen? Einsparungspotential durch Abgaben- und Steuerbefreiungen Zwei Formen der Abgaben- und Steuerbefreiungen EEG-Umlage Begrenzung Spitzenausgleich (Begrenzung von Strom- / Energiesteuer) Betroffene Unternehmen: Unternehmen stromintensiver oder handeslintensiver Branchen mit mind. 1 GWh Jahresstromverbrauch Gesetzliche Voraussetzung für Gewährung: Einsatz eines System zur Verbesserung der Energieeffizienz Stromverbrauch > 5GWh / Jahr Stromverbrauch < 5GWh / Jahr EnMS nach ISO EnMS nach ISO UMS nach EMAS UMS nach EMAS Energieaudits gem. DIN EN System gem. SpaEfV Anl. 2 Betroffene Unternehmen: Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit jährlicher Stromsteuer von mind Gesetzliche Voraussetzung für Gewährung: Einsatz eines System zur Verbesserung der Energieeffizienz Nicht-KMU KMU EnMS nach ISO EnMS nach ISO UMS nach EMAS UMS nach EMAS Energieaudits gem. DIN EN System gem. SpaEfV Anl. 2 UMS: Umweltmanagementsystem EMAS: Eco-Management and Audit Scheme ISO: Internationale Norm SpaEfV: Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung 6

7 Relevante Normen für Systeme zur Steigerung der Energieeffizienz

8 Relevante Normen Energiemanagementsystem nach ISO Seite 1/2 Kurzbeschreibung ISO ist eine weltweig gültige Norm, die die Art und Weise eines Energiemanagementsystem für Organisationen und Unternehmen beschreibt. Details Mit einem EnMs nach ISO werden die vorhandenen Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung von Kosten ermittelt und dokumentiert. Ergebnis daraus sind Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen und zu welchen Kosten Energie eingespart werden kann. Der Prozess wird wie grafisch dargestellt - typischerweise als Plan-Do-Act-Check Zyklus beschrieben. kontinuierliche Verbesserung Management Review Internes Audit Energiepolitik Planung Einführen und betreiben Kontrolle & Korrekturmaßnahmen Überwachen und messen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Voraussetzung für Steuererleichterungen Grundsätzlich ist der Einsatz eines EnMS nach ISO nicht gesetzlich verpflichtend. Allerdings ist Sie die Voraussetzung für Unternehmen die folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen Begrenzung der EEG Umlage (Wenn Stromverbrauch > 10 GWh/a, ab 1. August 2014: > 1GWh/a) Gewährung des Spitzenausgleichs (Wenn kein alternatives System verwendet) 15

9 Messanfoderungen für Übergabepunkte gemäß BAFA

10 BAFA Hinweis zu Stromzählern an beantragten Abnahmestellen ( ) Ab dem Nachweiszeitraum 2015 also ab dem : nur noch diejenigen Strommengen berücksichtigen, die über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden und der jeweiligen Abnahmestelle zugeordnet werden können. 21

11 BAFA Hinweis zu Stromzählern an beantragten Abnahmestellen ( ) Abnahmestelle die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen einschließlich der Eigenversorgungsanlagen eines Unternehmens, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden und über einen oder mehrere Entnahmepunkte mit dem Netz verbunden sind; sie muss über eigene Stromzähler an allen Entnahmepunkten und Eigenversorgungsanlagen verfügen" => Abnahmestelle: kann also i.d.r. als Standort verstanden werden => Entnahmepunkt: - Übergabepunkt des Energieversorgers hier ist i.d.r. ein geeichter Zähler des Versorgers vorhanden - Übergabepunkt an andere Unternehmen hier sollte gemäß Eichgesetz ein geeichter Zähler vorhanden sein 22

12 BAFA Hinweisblatt Stromzähler ( ) grundsätzlich gilt die Pflicht zur messrechtskonformen Messung, der der BAFA anzugebenden Strommengen nach den Vorgaben des Messund Eichrechts. Frist zum Einbau von geeichten Stromzählern wurde bis zum verlängert Messwandler: bis zum erfolgt, sofern begründet 23

13 Mess- und Eichrecht Gesetze und Verordnungen a) Measuring Instruments Directive 2004/22/EG (MID) b) Mess- und Eichgesetz - MessEG c) Mess- und Eichverordnung - MessEV

14 MID (Measurement Instruments Directive) Europäische Messgeräterichtlinie Mit Einführung der Europäischen Messgeräterichtlinie MID wird die Ersteichung in staatlich anerkannten Prüfstellen durch Konformitätserklärungen des Herstellers ersetzt, d.h. seit dem dürfen Hersteller fabrikneuer Geräte an Stelle der Ersteichung Zähler mit Konformitätserklärung liefern. Diese Zähler benötigen vor dem Inverkehrbringen keine weiteren Eichungen und können daher genauso betrieben werden wie Zähler mit Ersteichung. Die MID-Konformitätserklärung ist somit gleichwertig zu der Ersteichung. Metrologie- Kennzeichnung CE-Kennzeichnung Nummer der benannten Stelle MID-Konformitätskennzeichung Jahreszahl der Herstellung (ab diesem startet die Eichgültigkeit!) 25

15 Wirkelektrizitätszähler zur Verrechnungszählung

16 Energiezähler Serie iem3000 Energie (Imp./Exp.) Leistung, Spannung, Strom, Leistungsfaktor, Frequenz Mehrtarifzählung, Lastmanagement, digitaler Eingang/Ausgang Direktmessung bis 63 A bzw. Wandlermessung MID konform für Verrechnungszählung 44

17 Universal-Messgerät Serie PM5000 Energie (Imp./Exp.) Leistung, Spannung, Strom, Leistungsfaktor, Frequenz Mehrtarifzählung, Lastmanagement, digitaler Eingang/Ausgang Mittelwerte Strom&Leistung min./max. der Momentanwerte, max. der Mittelwerte Oberschwingungsgehalt THD I und THD U kontraststarke, hinterleuchtete, vollgraphische LCD-Anzeige MID konform für Verrechnungszählung 45

18 Messanfoderungen für Wirkelektrizitätszähler zur Erfüllung der Forderungen der ISO 50001

19 ISO 50001: Messanforderungen - Einstieg zu beachten: Energetische Bewertung Zur Entwicklung der energetischen Bewertung muss die Organisation: a) den Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen und anderen Daten analysieren b) auf Basis einer Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ermitteln Quelle: DIN EN ISO 50001:

20 ISO 50001: Messanforderungen - Ausbau zu beachten: Die Analyse der Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ist kein statischer Zustand im Unternehmen, sondern ist im Rahmen der jährlichen Leitungs-Reviews zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz fortzuschreiben und auszubauen. Ein Stillstand im System führt zum Verlust der Zertifizierung/Testierung! das bedeutet: der einfache, wirtschaftliche Auf- und Ausbau des Systems sollte durch die Geräte-, Kommunikations- und Software-Architektur zu 100% unterstützt werden Quelle: Ergänzende Regeln für Testierungen im Bereich SpaEfV 48

21 > Messanforderungen Einstieg Masterpact und Compact NS mit kostenloser integrierter Energiemessung für alle Lastschwerpunkte gemäß ISO und EN Messen 2. Vernetzen 3. Sparen > Messanforderungen Ausbau Neben der Erfüllung der SpaEfV auch zur Auflösung des klassischen Planungsdilemmas CapEx-Phase Budget OpEx-Phase Confidential Property of Schneider Electric - Fachforum Energieverteilung

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