Personalentwicklung Berufsbegleitende Meister-/ Technikerabschlüsse
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- Krista Fürst
- vor 8 Jahren
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1 Gefördert durch: Modul: Instrument: Entwickler: Personalentwicklung Berufsbegleitende Meister-/ Technikerabschlüsse IW Köln Gliederung Kurzbeschreibung... 1 Zielgruppe... 1 Ziele der Förderung von berufsbegleitenden Meister- / Technikerabschlüssen... 1 Voraussetzungen im Unternehmen... 2 Kosten-Nutzen-Analyse... 3 Ansprechpartner... 3 Bezug zu anderen Instrumenten... 4 Vorgehensweise auf einen Blick... 5 Praxistipps... 6 Praxisbeispiele... 6 Anhang... 6 Linkliste Literatur... 23
2 Kurzbeschreibung Das Ziel der zertifizierten Höherqualifizierung von Facharbeitern zu Meistern oder Technikern besteht darin, die fachliche und persönliche Kompetenz Ihrer Mitarbeiter auszubauen sowie ihre Führungsfähigkeit zu entwickeln. Unternehmen können über eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen eigenes Personal zu hochqualifizierten MINT-Fachkräften weiterentwickeln. Sie machen sich damit unabhängiger vom angespannten MINT-Arbeitsmarkt. Für karrierebewusste Arbeitnehmer stellt eine Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker zudem einen attraktiven Anreiz dar, wodurch die Bindung an das Unternehmen nachhaltig erhöht wird. Die Fachkräfte vertiefen im Rahmen der Fortbildung insbesondere ihr technisches Wissen. Ein Produktivitätsanstieg wird angestrebt und Mitarbeiter werden zudem für die Übernahme von komplexeren Tätigkeiten motiviert. Mit dem jeweiligen Abschluss können sie sowohl in einer Fach- als auch einer Führungslaufbahn eingesetzt werden. Meister- und Technikerausbildungen unterscheiden sich dabei in ihrer inhaltlichen Ausrichtung, ihren Voraussetzungen, ihrer Dauer und ihrer Abschlussprüfung (weitere Informationen hier). Eine Förderung seitens des Arbeitgebers kann sowohl durch finanzielle Unterstützung als auch durch Freistellung innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Das Meister-Bafög wird dabei um Ihre finanzielle Arbeitgeberleistung gemindert. Zielgruppe Die Zielgruppe sind Mitarbeiter im MINT-Bereich, die Potenzial zur Höherqualifizierung zeigen, an einer solchen Höherqualifizierung interessiert sind und die Voraussetzungen für die spezifische Maßnahme erfüllen (siehe Informationstabelle zu Meister / Techniker). Ziele der Förderung von berufsbegleitenden Meister- / Technikerabschlüssen Höherqualifizierung: Die Meister- und Technikerausbildung führt bei Ihren Mitarbeitern zur Erweiterung ihres technischen und betriebswirtschaftlichen Wissens. Zudem erwerben sie fachliche, organisatorische und personelle Führungskompetenzen. Auf diesem Weg können Sie Ihre Mitarbeiter für eine Fach- oder Führungskarrieren innerhalb Ihres Unternehmens vorbereiten. Fachkräftesicherung und Steigerung der Unabhängigkeit vom externen MINT- Arbeitsmarkt: In immer mehr Regionen Deutschland sind hochqualifzierte MINT-
3 Fachkräfte über den Arbeitsmarkt kaum noch zu rekrutieren. Die demographische Entwicklung wird diese Situation weiter verstärken. Durch die Förderung von Aufstiegsfortbildungen bietet sich Ihnen die Möglichkeit, hochqualifzierte Fachkräfte aus Ihrem eigenen Mitarbeiterstamm zu gewinnen. Dies verschafft Ihnen eine höhere Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt. Arbeitsleistung, Geschäftserfolg: Je höher Ihre Mitarbeiter qualifiziert sind, desto leistungsfähiger und produktiver können sie auch in Ihrem Unternehmen agieren. Zudem erhöht sich durch eine umfangreichere Expertise die Innovationskraft Ihres Unternehmens. Mitarbeiterbindung: Die Förderung von Mitarbeitern über Aufstiegsfortbildungen signalisiert Ihren Arbeitnehmern, dass Sie als Arbeitgeber bereit sind, in sie zu investieren. Sie drücken Ihren Arbeitnehmern Ihr Vertrauen und Ihre Wertschätzung aus. Die Weiterbildung über eine Aufstiegsfortbildung signalisiert zudem, dass in Ihrem Unternehmen auch für beruflich qualifizierte Arbeitnehmer Karrieremöglichkeiten bestehen, die über die Facharbeitertätigkeit hinausgehen. Motivation und Lernbereitschaft: Der Einstieg in eine Aufstiegsfortbildung stellt für Ihre Mitarbeiter gleichzeitig einen wichtigen Baustein im Prozess des lebenslangen Lernens dar. Lernen, auch nach der Facharbeiterausbildung, wird damit zum elementaren Bestandteil ihrer Arbeitswelt. Zudem können weitere Mitarbeiter von der Fortbildung profitieren, insbesondere wenn ein systematischer interner Wissenstransfer praktiziert wird (Multiplikatoreffekt). Hochschulzugangsberechtigung: Mit der Absolvierung der Meister-/Technikerausbildung erwirbt der Fortgebildete parallel die (Fach)Hochschulreife, so dass der Grundstein für eine wissenschaftliche Weiterbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens gelegt ist (siehe berufsbegleitendes Studiums). Verringerung der Fehlbesetzungsquote: Da Sie bei der Förderung von Aufstiegsfortbildungen auf bewährte Mitarbeiter setzen, sinkt im Vergleich zu unbekannten Nachwuchskräften das Risiko der Stellenfehlbesetzung. Ausbildereignung: Durch einen weitergebildeten Meister erlangt Ihr Unternehmen automatisch die Ausbildungserlaubnis. Voraussetzungen im Unternehmen Es bestehen formale Voraussetzungen für Arbeitnehmer, um an einer Meister- oder Technikerausbildung teilzunehmen. Diese beziehen sich auf Berufsausbildung und die Dauer der Berufserfahrung. (weitere Informationen hier)
4 Dem Mitarbeiter sollten eine Entwicklungsperspektive und ein adäquates Betätigungsfeld im Anschluss an die Fortbildung geboten werden, damit er sein neues Wissen und Können produktiv einsetzen kann. Sowohl ein anspruchsvolleres Aufgabenfeld als auch Personalverantwortung kommen in Frage ( Link: Laufbahnplanung). Eine erfolgreiche Anwendung des Instruments setzt zusätzlich voraus, dass der Mitarbeiter (zumindest teilweise) während der Fortbildung freigestellt werden kann und die Finanzierung der Fortbildung mit ihm einvernehmlich geregelt wird. Kosten-Nutzen-Analyse Kosten Nutzen Übernahme von Fortbildungskosten wie Lehrgangsgebühren, Lernmaterial, Semester- und Prüfungsgebühren (optional) Lohnfortzahlung während der Fortbildung (optional) Vertretungskraft bei Freistellung während der Fortbildung und der Prüfungsvorbereitung ggf. Lohnerhöhung nach Abschluss Kosten für Neubesetzung der Stelle bei Arbeitsplatzwechsel nach der Fortbildung ggf. Produktionseinschränkung / Ausfallkosten wegen Fehlens des Mitarbeiters qualitativ und quantitativ wachsende Arbeitsleistung, Produktivitätsanstieg Stärkung der Innovationskraft durch Import von neuem technischen Wissen in das Unternehmen mehr Einsatzmöglichkeiten, auch in Führungspositionen Personalbindung durch Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit Arbeitgeber-Attraktivität steigt nach innen und außen Fehlbesetzungsrisiko sowie Einarbeitungszeit und -kosten werden vermieden bzw. verringert Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt wird reduziert Ansprechpartner Ansprechpartner für die Fortbildung zum Industrie- bzw. Handwerksmeister bieten: die regionalen Industrie- und Handelskammern (Industriemeister) sowie die regionalen Handwerkskammern (Handwerksmeister).
5 Die Kammern bieten in ihren Bildungseinrichtungen so genannte Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an. Vergleichen sie die Angebote der Kammern in Ihrer Region, da keine kammerübergreifenden Standards hinsichtlich der Kosten und des Umfangs dieser Vorbereitungskurse festgelegt sind (Link: Gebührensätze unterschiedlicher Kammern). Ansprechpartner für die Fortbildung zum Techniker finden Sie in privaten oder öffentlichen Fachschulen für Technik, die entsprechenden Adressen der einzelnen Fachschulen können Sie über die Onlinedatenbank KURSNET (siehe unten) recherchieren. Allgemeine Informationen zur beruflichen Bildung, zu Weiterbildungsberufen und zur Förderung findet man unter: KURSNET einem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Sie die für Ihre Personalentwicklung passende Aufstiegsfortbildung samt Weiterbildungsanbieter recherchieren. Ausführliche Informationen (bspw. Ziel, Inhalt, Dauer und Kosten der Aufstiegsfortbildung) finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite ( Link: KURSNET). Bundesinstitut für Berufsbildung ( Link: Informationssystem Aus- und Weiterbildungsberufe des BIBB) Ämter für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung und kreisfreien Städte Bezug zu anderen Instrumenten Das Ziel des kontinuierlichen Lernens und der Qualifizierung von bzw. zu MINT-Fachkräften lässt sich durch weitere Instrumente intensivieren. So kann beispielsweise eine berufliche Ausbildung im MINT-Bereich diesem Instrument vorgeschaltet werden. Alternativ zu Meister- und Technikerabschlüssen ist eine akademische Fortbildung in berufsbegleitender Form möglich. In einem Erststudium wird hierbei der Bachelor-Abschluss erlangt. Zur weiteren Vertiefung bietet sich danach ein Masterstudium an. Eine sinnvolle Kombination von beruflicher und akademischer Ausbildung bietet das duale MINT-Studium. Steht die schnelle Vermittlung von spezifischem Fachwissen im Vordergrund, empfehlen sich Weiterbildungsseminare oder Schulungen. Zur Vermittlung von Managementkompetenzen an MINT-Fachkräfte, in Form von Zusatzqualifikationen, bieten sich Fortbildungen zum Fachoder Betriebswirt (weiter Informationen zu betriebswirtschaftlich ausgerichteten Aufstiegsfortbildungen finden Sie unter KURSNET dem Portal für berufliche Aus- und Fortbildung der Bundesagentur für Arbeit) an.
6 Vorgehensweise auf einen Blick Arbeitsschritte Erledigt? Qualifikationsbestandsanalyse und -bedarfsanalyse mit mittel- und langfristiger Perspektive Klärung des Budgets Auswahl der Mitarbeiter Wer hat das Potenzial und Interesse? ( Link: Beurteilungshilfe) Werden die Voraussetzungen erfüllt? ( Link: Informationstabelle zu Meister/ Techniker) Vertretungskraft vorhanden oder Aufgabenverteilung möglich? Informationsbeschaffung bezüglich des Fortbildungsangebots (Voll- / Teilzeit, Fern- oder Präsenzlehrgang, siehe Vor- und Nachteile) Kosten-Nutzen-Analyse ( Link: Kostenbeispiele) Gespräch mit infrage kommenden Mitarbeitern suchen, Interesse klären, Entwicklungsperspektiven bieten Kontakt mit Bildungsstätte aufnehmen (HWK-/IHK-Bildungszentrum, Fachschule) Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten ermitteln und beantragen, v. a. Meister-Bafög ( Link: Förderangebote) Konditionen mit Mitarbeiter (schriftlich) vereinbaren (z. B. Bindungsklausel, Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Austritt) (Muster: Rückzahlungsklausel) Vertretung für Zeit der Abwesenheit finden oder Aufgaben auf andere Mitarbeiter verteilen Während der Fortbildung: Kontaktpflege, fachliche Unterstützung, Freistellung zur Prüfungsvorbereitung Zuständigkeitsbereich nach der Fortbildung entsprechend der gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten definieren und ev. anpassen Attraktivität als Arbeitgeber intensivieren, um Abwerben durch andere Unternehmen zu umgehen (siehe Instrumente zur Mitarbeiterbindung) Internen Wissensaustausch fördern (Job-Rotation, Vorträge, Teamarbeit)
7 Erfolgsmessung Vorab ausgewählte Weiterbildungsziele sollten anhand von Indikatoren überprüft und eventuelle Anpassungen vorgenommen werden. Hierfür ist die Messung der Indikatoren vor und nach Durchführung der Maßnahme wichtig, um Differenzen zu registrieren. Weiterbildungsziel Erfolgsmessung, Indikator Höherqualifizierung Erfüllen des neuen / erweiterten Aufgabenspektrums Effektivere Arbeitsleistung Personalverantwortung übernehmen Leistungsbeurteilung seitens der Führungskraft Ausmaß der Führungsverantwortung Innovationsmanagement ausweiten Beitrag zu Produkt- und Prozessinnovationen durch weitergebildete Mitarbeiter Fachkräftebindung Verbleib im Unternehmen Modernes, technisches Wissen im Unternehmen streuen Häufigkeit von Vorträgen / Schulungen durch den Meister / Techniker; Anzahl der Zuhörer (Abteilungsinterne und -externe) Praxistipps Werden im Rahmen der Pilotphase ergänzt. Praxisbeispiele Werden im Rahmen der Pilotphase ergänzt. Anhang
8 Informationen zu Meister und Techniker Kategorie Handwerksmeister Industriemeister Staatlich geprüfter Techniker Merkmale Fachkräfte in Handwerk und Produktion qualifiziert zur selbständigen Unternehmertätigkeit nach Handwerksordnung spezialisierter als ein Technikerabschluss stark handlungs- und praxisorientierte Aufstiegsfortbildung Erwerb der Ausbildereignung Übernimmt verantwortungsvolle Fachund Führungsaufgaben vor allem in der Industrie zuständig für einen reibungslosen Produktionsablauf stark handlungs- und praxisorientierte Aufstiegsfortbildung Erwerb der Ausbildereignung hochqualifizierter Facharbeiter, vor allem in der Industrie Bindeglied zwischen Produktion und Forschung bzw. Entwicklung Aufgaben sind: planen, strukturieren, weiterentwickeln übernimmt teilweise Aufgaben eines Ingenieurs stärker wissenschaftlich ausgerichtete Aufstiegsfortbildung Zuständigkeit Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Fachschule für Technik Voraussetzung erfolgreicher Abschluss der Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf es ist keine Berufstätigkeit nachzuweisen, wenn Gesellen- und Meisterprüfung im gleichen Handwerk absolviert werden es sind nicht mehr als drei Jahre Berufstätigkeit nachzuweisen, wenn Gesellenund Meisterprüfung in unterschiedlichen Handwerken angesiedelt sind erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung und einschlägige Berufspraxis von mind. 2 Jahren oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anderen gewerblichtechnischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und einschlägige Berufspraxis von mind. 3 Jahren oder mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit (fachrichtungsspezifische Abweichungen sind möglich, weiter Informationen können hier recherchiert werden) Haupt- oder Realschulabschluss und erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in der gewählten Fachrichtung anschließend mindestens einjährige Berufstätigkeit oder 7 Jahre einschlägige Berufstätigkeit
9 Kategorie Handwerksmeister Industriemeister Staatlich geprüfter Techniker Vorbereitung (freiwilliger) Meisterlehrgang (freiwilliger) Industriemeister-Lehrgang Lehrgang an einer Technikerschule (staatlich oder privat) Dauer Dauer des Vorbereitungslehrgangs ist abhängig von Schulungsform (Voll-/ Teilzeit), Anbieter und Beruf häufig: Vollzeit 1- ; Teilzeit bis 4 Jahre Dauer des Vorbereitungslehrgangs ist abhängig von Schulungsform (Voll-/ Teilzeit), Anbieter und Fachrichtung häufig: Vollzeit 1- ; Teilzeit bis 4 Jahre Die Bildungsgänge dauern in der Regel bis zu 3 Jahre. Sie werden als Voll-, Teilzeitund als Fernlehrgänge angeboten. häufig: Vollzeit 2- ; Teilzeit und Fernlehrgänge bis 3 Jahre Prüfung Prüfung untergliedert sich in 4 Teile: Teil I: Fachpraxis Teil II: Fachtheorie Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil III und IV sind für alle Gewerke gleich) Prüfung untergliedert sich in 2 Teile: fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen handlungsspezifische Qualifikation Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss, teilweise inkl. einer Projektarbeit Abschluss Handwerksmeister mit Fachrichtung Industriemeister mit Fachrichtung Staatlich geprüfte Techniker/in mit Fachrichtung Kosten Lehrgangsgebühr Lernmaterial Prüfungsgebühr (Kostenbeispiele hier) Fahrtkosten Lohnfortzahlung Lehrgangsgebühr Lernmaterial Prüfungsgebühr Fahrtkosten Lohnfortzahlung stark abhängig von Schulform (staatlich, privat, Fernstudium) Unterrichtsmaterial Prüfungsgebühren Fahrtkosten Lohnfortzahlung Weiter Infos KURSNET regionale Handwerkskammern KURSNET regionale Industrie- u. Handelskammer KURSNET öffentliche und priv. Fachschulen Zurück zur Kurzbeschreibung Zurück zu Voraussetzung im Unternehmen Zurück zu Vorgehensweise
10 Beurteilungshilfe: Motive und Aufgeschlossenheit für Weiterbildungsmaßnahmen Die nachfolgenden zwei Tabellen sollen Sie dabei unterstützen, die Motivlage zur und die Aufgeschlossenheit für eine Weiterbildung bei Ihren Mitarbeitern näher zu ergründen. Lassen Sie sich durch Ihre Mitarbeiter eine Einschätzung geben und reflektieren im Anschluss gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern die Antworten zu den einzelnen Kategorien. Auf Basis dieses Gesprächs und unter Abwägung Ihres Personalbedarfs können Sie anschließend eine Entscheidung über etwaige Weiterbildungsmaßnahmen treffen. Die Tabelle Analyse von Bedarf und Leistung soll Sie bei dieser Entscheidung unterstützen. Bitte markieren Sie jeweils eine Antwortmöglichkeit Stimme zu neutral Stimme nicht zu Mir macht meine derzeitige Arbeit Spaß. Ich komme gerne zur Arbeit. Ich bin stets bereit, etwas Neues dazu zu lernen. Ich habe ein fachliches Interesse darin, mich fortzubilden. Wenn mir ein Sprung auf der Karriereleiter versprochen wird, bilde ich mich gerne fort. Ich erwarte eine Gehaltssteigerung im Anschluss an die Fortbildung. Ich kann mir vorstellen, die nächsten zehn Jahre im Unternehmen tätig zu sein. Ich würde mich vertraglich an den Verbleib im Unternehmen binden.
11 Tabelle: Analyse von Bedarf und Leistung Bildungsbedarfsanalyse: Über welche Fähigkeiten und Qualifikation verfügt der Mitarbeiter? Welche Fähigkeiten und welches Wissen werden in 3 Jahren gefordert? Wo liegen Wissens- und Fähigkeitslücken? Verfügen andere Mitarbeiter über das geforderte Wissen und kann somit eine interne Schulung ausreichend sein? Wo sind Veränderungen in Aufgabenschwerpunkten sinnvoll? Mitarbeiterbeurteilung (vor und nach der Fortbildung): Welcher Aufgabenbereich wird von dem Mitarbeiter abgedeckt? Für wie viele Mitarbeiter ist er verantwortlich? Aufgaben: Anzahl: Ankreuzen Wie motiviert ist er? äußerst motiviert überhaupt nicht motiviert Wie selbstständig ist er? äußerst selbstständig überhaupt nicht selbstständig Wie zuverlässig ist er? äußerst zuverlässig überhaupt nicht zuverlässig Wie leistungsbereit ist er? stets selten Führt er Aufgaben präzise und schnell aus? Stets nie Ist er entsprechend seiner Stärken und Fähigkeiten eingesetzt? vollkommen überhaupt nicht Wie empfindet er seine Arbeitsbelastung? extrem hoch angemessen Wie zufrieden ist er mit seiner jetzigen Tätigkeit? äußerst zufrieden überhaupt nicht zufrieden Wie zufrieden sind Sie mit seiner Arbeitsleistung? äußerst zufrieden überhaupt nicht zufrieden
12 Wie zufrieden ist er mit seiner Vergütung? äußerst zufrieden überhaupt nicht zufrieden Fühlt er sich unter- oder überfordert? stets überfordert stets unterfordert Wie ist das Betriebsklima mit den Kollegen? sehr zufrieden stellend, kollegial kaum Kontakt Wie ist die Beziehung zu Vorgesetzten? sehr gut abgestimmt problematisch Beurteilung von Fachwissen sehr gut mangelhaft Qualitätsverhalten sehr gut mangelhaft Teamverhalten sehr gut mangelhaft Eigeninitiative sehr gut mangelhaft Arbeitsproduktivität sehr gut mangelhaft Flexibilität sehr gut mangelhaft Beurteilung der Fortbildung: Was hat er in der Weiterbildung gelernt? Welcher Teil der Weiterbildung war für ihn nutzlos? Welche Herausforderung stellte der Abschluss der Fortbildung dar? überfordert keinerlei Herausforderung Wie empfand er die zeitliche Zusatzbelastung? sehr groß nicht erwähnenswert Ist eine Leistungssteigerung festzustellen? sehr große Steigerung keinerlei Steigerung Kann Gelerntes am Arbeitsplatz angewendet werden? in allen Tätigkeitsbereichen anwendbar keinerlei Umsetzungsmöglichkeit Quelle: eigene Überlegungen; CD-Rom zum Jahrbuch Personalentwicklung, Checklisten: Aufgaben der Bildungsbedarfsanalyse, Beurteilungsbogen, Transferevaluation 3 mit Nutzendatenerhebung Zurück zur Vorgehensweise
13 Fördermöglichkeiten für den Arbeitnehmer: Fördermittel Kurzbeschreibung Für den Arbeitgeber WeGebAU Im Rahmen des Konjunkturpakets II können qualifizierte Mitarbeiter bei Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden Voraussetzungen: Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt. Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen. Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer: die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind. Weitere Informationen finden Sie unter: Link: Bundesagentur für Arbeit Link: Informationsflyer der Bundesagentur für Arbeit Kontakt: über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit Initiative weiter bilden Über die Initiative weiter bilden soll die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt und gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer erhöht werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds fördern diese Initiative mit 140 Millionen Euro. Voraussetzung zur Bewerbung um Fördermittel aus diesem Fonds ist ein
14 Fördermittel Kurzbeschreibung Projektvorhaben welches einen Beitrag zur Weiterbildungsbeteiligung leistet und eine Vereinbarung der Sozialpartner zur Weiterbildung, in der die jeweiligen prioritären Ziele, Handlungsschwerpunkte und Qualifikationsbedarfe konkret benannt werden. Eine Steuerungsgruppe entscheidet in regelmäßigen Votierungsrunden über den Zuschlag zu einer Projektförderung. Weiter Informationen zu diesem Programm finden sich auf der Internetseite Beratende Informationen zu diesem Förderprogramm gibt auch die beim Forschungsinstitut für Betriebliche Bildung und beim DGB Bildungswerk angesiedelte Regiestelle ( Link: Regiestelle) Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Eingliederungszuschuss Die Bundesagentur für Arbeit fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds qualifizierte Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen. Gefördert werden sowohl allgemeine als auch spezifische Weiterbildungsmaßnahmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen grundsätzlich nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen sein. Ob eine Maßnahme AZWV-förderungsfähig ist, kann im Onlineportal KURSNET nachgeprüft werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung. Weiter Informationen finden Sie in der Broschüre Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld und bei Ihrer regionalen Agentur für Arbeit. Gefördert wird z. B. die Einstellung von Langzeitarbeitslosen oder von Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren wird die Einstellung von schwer behinderten bzw. anderweitig behinderten Menschen, aber auch von Jugendlichen ohne Berufsabschluss oder -erfahrung gefördert. Insgesamt wird somit die Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen gefördert. Die Förderhöhe und Dauer richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Der Zuschuss wird für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gewährt. Der Zuschuss ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu beantragen.
15 Fördermittel Kurzbeschreibung Weitere Informationen finden Sie unter: Link der Bundesagentur Link: Instrumentenbeschreibung Rekrutierung Arbeitslose Kontakt: über die örtlich zuständige Agentur für Arbeit Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung Gefördert werden Unternehmen in Baden-Württemberg mit bis zu 500 Beschäftigten. Sie erhalten u. a. Unterstützung bei der Personalentwicklung an- und ungelernter Beschäftigter. Der Zuschuss beträgt 75% der Coaching-Ausgaben, dabei gilt ein Höchstbetrag von 600 pro Tagewerk, wobei höchstens 20 Tagewerke bezuschusst werden; d. h. der maximale Zuschuss liegt bei Für den Arbeitnehmer Weitere Informationen finden Sie unter: Link: Förderprogramm Qualifizierung und Personalentwicklung Meister-Bafög Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beinhaltet folgende Kriterien: alle Aufstiegsfortbildungen, finanzielle Unterstützung für Lebenshaltungskosten und Lehrgangs-/ Prüfungsgebühren, zu 30,5 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen, bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung Erlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens, der Maßnahmebeitrag wird nach den Kosten der Lehrveranstaltung bemessen nach Abzug der Leistungen des Arbeitgebers zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Weitere Informationen zur Förderung bekommen Sie auf der Internetseite oder bei Ihrer regionalen Kammer (Links: Industrie- und Handelskammern; Handwerkskammern). Begabtenförderung berufliche Bildung Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung der Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung (SBB) für qualifizierte Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung: Im Alter von max. 25 Jahren (bzw. bei Anrechnungszeit wie Zivildienst max. 28 Jahren),
16 Fördermittel Kurzbeschreibung Begabung ist nachzuweisen durch: Berufsabschlussprüfung mind. mit einer Note von 1,9 bzw. 87 Punkten oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder begründeten Vorschlag des Unternehmens. Gefördert werden: Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker etc.), berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogenen Weiterbildungen, fachübergreifende Weiterbildungen (z. B. Fremdsprachen, EDV-Kurse, Rhetorik). Die maximale Förderhöhe beträgt Euro und verteilt sich auf drei Jahre. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Bildungsprämie Durch die Bildungsprämie werden Erwerbstätige gefördert, deren Jahreseinkommen Euro (ledig) bzw Euro (verheiratet; zusammen veranlagt) nicht übersteigt. Arbeitnehmer erhalten einen staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 154 Euro zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Voraussetzung: Eigenanteil muss mindestens so hoch sein wie der gewährte Zuschuss. Weitere Informationen finden Sie unter: Bremer Fachkräfte-initiative Das Qualifizierungsvorhaben richtet sich insbesondere an Geringqualifizierte und Ältere. Wesentliches Ziel dieses Förderprogramms ist die Weiterbildung von Beschäftigten in KMU und die berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Qualifizierung von An- und Ungelernten sowie älteren Arbeitnehmern. Das Landesprogramm soll es den Beschäftigten ermöglichen, sich den Erfordernissen des Arbeitsmarktes anzupassen und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.
17 Fördermittel Steuerliche Absetzbarkeit Kurzbeschreibung Durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH, Bundessteuerblatt II/1990, 692) steht eindeutig fest, dass es sich bei Weiterbildungskosten um Berufsfortbildungskosten handelt. Sie sind in ihrer nachweisbaren Höhe als Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als Geselle abzugsfähig. Zurück zur Vorgehensweise
18 Rechenbeispiel für Fortbildung zum Meister Annahme: Ein in Freiburg angesiedelter Betrieb möchte einen Mitarbeiter zum Elektrotechnikermeister fortbilden. Schule Fall A Walther-Rathenau- Gewerbeschule Freiburg (Berufsschule) Fall B Gewerbe Akademie Offenburg/ Freiburg Schulform Vollzeit Teilzeit Dauer, Ort 1 Jahr, in Freiburg Teil 1+2: 2 Jahre (Freitags, Samstags), in Offenburg Teil 3+4: 10 Monate (abends), in Freiburg Meistervorbereitungskurs Kein Schulgeld Meisterprüfungsgebühr Kosten Weitere Kosten für praktische Arbeiten, Material, Raummiete Fahrtkosten Freiburg Offenburg ca. 60km Weitere Kosten Einarbeitung einer Vertretungskraft, Mehrarbeit für andere Mitarbeiter, Produktivitätseinschränkung (Ausgleich der Abwesenheit über Arbeitszeitverschiebung, Gleitzeit) Gesamtkosten Fördermöglichkeit über Meister-Bafög (Annahme: Abschlussprüfung bestanden) Der Maßnahmebeitrag wird um die Leistungen des Arbeitsgebers gekürzt! Unterhaltsbeitrag: Grundbedarf 675 Maßnahmebeitrag: 653,50 Zuschuss, 711,50 Restdarlehen Kein Unterhaltsbeitrag Maßnahmebeitrag: 6.293,20 Zuschuss 6.851,80 Restdarlehen 1 = 60km * 4 Strecken pro Wochenende * 80 Wochenenden = 19200km, Kilometerpauschale von 0,20
19 Differierende Kosten in Abhängigkeit der Weiterbildungsanbieter Metallbauer - Meister HWK Lüneburg HWK Lübeck HWK Köln HWK Oberfranken Meisterprüfung Teile Teile 1+2 Teile Meistervorbereitungskurs Teile Teile Lernmaterial 150 Summe Elektrotechniker - Meister HWK Lüneburg HWK Lübeck HWK Köln HWK Oberfranken Meisterprüfung Teile Teile 1+2 Teile Meistervorbereitungskurs Teile Teile Lernmaterial Summe Zurück zu Vorgehensweise Zurück zu Ansprechpartner
20 Vor- und Nachteile der verschiedenen Fortbildungsformen Vollzeit-Lehrgang Teilzeit-Lehrgang (Abends und/ oder am Wochenende) Fernlehrgang 2 Vorteil kürzere Fortbildungszeit kein/ kaum Arbeitsausfall, kein Arbeitsausfall kompakt über Gleitzeit o. Ä. aus- keine Kosten für Fahrten & schnellere Reaktion auf zugleichen Unterkunft veränderte Nachfrage/ weiterhin starke Betriebs- zeit- und ortsunabhängige Marktsituation möglich bindung des Arbeitneh- Fortbildung Möglichkeit der Nutzung mers flexible Gestaltung von personellen Überka- keine anschließende Wie- pazitäten durch Auftrags- dereingliederung nötig rückgang o. Ä. Gelerntes kann zeitnah im häufig kostengünstiger, Unternehmen eingesetzt da an öffentlicher Berufs-/ werden Technikerschule angeboten Nachteil voller Arbeitsausfall, d.h. längere Fortbildungszeit längere Fortbildungszeit man muss eine Vertre- zusätzliche zeitliche Belas- zusätzliche zeitliche Belastung tung finden und einarbei- tung für Lehrgangsteil- für Lehrgangsteilnehmer ten oder die Aufgaben auf nehmer Vereinbarung von Beruf und andere Mitarbeiter vertei- Vereinbarung von Beruf Familie wird erschwert len und Familie wird erschwert weniger praxisnahe Ausbil- (-> größere Belastung) dung Lehrgangsteilnehmer verpasst aktuelle betriebliche Entwicklung viel Selbstdisziplin beim Arbeitnehmer erforderlich meistens kostenintensiver Bindung kann verloren gehen Zurück zu Vorgehensweise 2 Für Meister- und Technikerlehrgänge möglich, z.b. beim ILS
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