Update Sicherheitenmanagement
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- Benedict Heintze
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Zwischenstand der Registrierungsrückmeldungen: Verlängerung der ursprünglichen Rückmeldefrist ( ) bis zum , da infolge von Veränderungen in der Verrechnungsbankenlandschaft kurzfristig Neuorientierung einiger Banken hinsichtlich der Wahl eines Geldkontos für die Abwicklung von Offenmarktgeschäften erforderlich wurde Bis zum liegen ca (von ca. 1500) Registrierungen der Geschäftspartner vor Gegenwärtig aufwändiger Prüfprozess Abgleich online Formular mit beleghaftem Registrierungsformular Unterschriftenprüfung Seite 19
2 Änderungen AGB Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB) zum Grundsätzlich gilt: Offenmarktgeschäfte können nur über PM-Konten (light) verrechnet werden Institute mit eigenem Sicherheitenkonto / Dispositionsdepot ohne PM-Konto (d. h. nur mit HAM-Konto oder ohne Konto bei der Deutschen Bundesbank) sind bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen weiterhin geldpolitischer Geschäftspartner der BBk Seite 20
3 Änderungen AGB Institute mit eigenem Sicherheitenkonto / Dispositionsdepot : sind bei Abschluss einer Vereinbarung mit einer Verrechnungsbank auch weiterhin zur Teilnahme an Offenmarktgeschäften zugelassen; die geldliche Verrechnung kann über PM-Konten Dritter mit Sitz im Inland gebucht werden, neue AGB erläutern die Bedingungen für Zulässigkeit der sogenannten indirekten Verrechnung über eine Verrechnungsbank haben mit eigenem HAM-Konto weiterhin Zugang zum Antragsübernachtkredit (dies ist ohne eigenes Konto nicht möglich) sind nicht gezwungen, jetzt Löschung von Sicherheitenkonto / Dispositionsdepot zu beantragen, da PM-Konto auch später beantragt werden kann (Notfallvorsorge) Seite 21
4 Änderungen AGB Geschäftspartner und Verrechnungsbank müssen eine Vereinbarung getroffen haben, deren Bestimmungen eine ordnungsgemäße Abwicklung der geldpolitischen Geschäfte erwarten lassen. Die Vereinbarung sieht insbesondere Bestimmungen vor zu: (i) dem Zeitpunkt sowie Art und Weise der Liquiditätsbereitstellung auf dem Konto der Verrechnungsbank, (ii) der laufenden Überwachung der Liquiditätsbereitstellung, (iii) Sondermaßnahmen seitens der Verrechnungsbank bei unvorhergesehenen Ereignissen und (iv) Regressansprüche des Geschäftspartners, sofern dieser trotz vertragsgemäßem Verhalten gegenüber der Verrechnungsbank Nachteile aus einer fehlgeschlagenen Verrechnung erleidet Die Vereinbarung ist der BBk auf Anfrage offenzulegen; wesentliche Änderungen der Vereinbarung sind der BBk vorab mitzuteilen Seite 22
5 Änderungen AGB Geldpolitische Geschäftspartner bzw. Verrechnungsbanken sind verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchung fälliger Offenmarktgeschäfte (8:05 Uhr) ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen Grundsatz gilt auch bei vereinbarter fester Kreditlinie Falls Buchung eines fälligen Offenmarktkredites infolge zu niedrig instruierter fester Kreditlinie nicht ausführbar ist, wird die Bundesbank diese unmittelbar aufheben, d.h. auf variabel setzen (für Wiedereinrichtung feste Kreditlinie neue Instruktion des Geschäftspartners erforderlich) Neu einzuführendes Sonderentgelt in Höhe von 100 für diese Maßnahme unterstreicht Ausnahmecharakter Seite 23
6 Aktuell ExtraNet-Registrierung für die Testumgebung in der Fachanwendung CAP (Collateral Management Access Portal) ist seit 21. Januar 2013 möglich Bevor Sie das Fachverfahren CAP nutzen können, ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Kundentestphase erforderlich. Dazu nehmen Sie zunächst die Erstregistrierung in der ExtraNet-Testumgebung vor: Die Test-Anwendung CAP wird allerdings erst ab dem bereitstehen Die Registrierung zur Produktionsumgebung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen; zu gegebener Zeit werden wir Sie mit einem gesonderten Schreiben dazu aufrufen Seite 24
7 Aktuell Um einen reibungslosen Prozessablauf unseres Sicherheitenmanagement- Systems im Verbund mit TARGET2 zu gewährleisten, werden im Falle einer direkten TARGET2-Teilnahme (eigenes PM-Konto) alle Offenmarkttransaktionen (auch bei Nutzung einer festen Kreditlinie) als Connected Payment versandt (s. am versandte Version 2 der Schnittstellenbeschreibung) Bei indirekter TARGET2-Teilnahme (Verrechnung über fremdes PM-Konto) werden die Nachrichtentypen MT202 bzw. MT204 als Regular Payment an den direkten Teilnehmer als Verrechnungsbank versandt Sämtliche MT202/MT204 (Regular Payments und Connected Payments) werden die Priorität highly urgent haben Seite 25
8 Aktuell Überblick über die verbleibenden Schritte im Migrationsfahrplan: Beginn Ende Bereitstellung Schnittstellen-/Verfahrensbeschreibung Version Bereitstellung Testleitfaden Anhang 1 (Lese- und Auswertefunktion CAP und Auftragserteilung feste Kreditlinie) als Anlage zur Schnittstellenbeschreibung Version 3 Bereitstellung Testumgebung Testbeginn und Abfrage Startwert feste Kreditlinie U2A Bereitstellung Testleitfaden Anhang 2 (restliche Funktionalitäten in CAP) Durchführung/Test Zertifizierung Geschäftspartner U2A-Funktionalität feste Kreditlinie Produktionsaufnahme Durchführung Test/Zertifizierung Geschäftspartner A2A- und Masse U2A- Funktionen Seite 26
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