Aktuelle Entwicklungen Sicherheitenverwaltung 1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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1 1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Änderung der AGB zum 23. September 2013 Abschnitt II. Giroverkehr allgemein Feste Kreditlinie Abschnitt V. Geldpolitische Geschäfte Verrechnung von Offenmarktgeschäften über Verrechnungsbanken Kundensperren Abwicklung von Offenmarktgeschäften Geänderte AGB bereits jetzt auf der Homepage der Bundesbank einsehbar unter Bundesbank Aufgaben und Organisation AGB & Regelungen in Kürze: Abschnitt XI. Innertagesrefinanzierung im Wege der Selbstbesicherung ( Zwangsrückführung ) Seite 19

2 2. Funktionalität Kundensperre (I) Allgemeines Kundensperren grundsätzlich nur für T2 PM-Kontoinhaber relevant TARGET2-Contingency-Sperre (Sperrcode CONT) als Alternative 1 für den TARGET2-Contingency-Fall: Kundensperre im Sicherheitenkonto (neben Zusätzlichem Dispositionsdepot und Sonderkonto in KTO2 als weiteren Alternativen) Diverse Kundensperren (Sperrcodes SP01-SP09) Arbeiten an Ausbaustufe für Liquiditätsbereitstellung im TARGET2-Contigency Fall werden wie geplant Anfang 2014 beginnen Seite 20

3 2. Funktionalität Kundensperre (II) Kundensperren im Sicherheitenkonto Alternativen ( ) zur Liquiditätsbereitstellung im T2 Contingency-Fall Kundensperren im Sicherheitenkonto - diverse Zwecke (Sperrcodes SP01- SP09) (1.) Kundensperre im Sicherheitenkonto (Sperrcode CONT) Sonstiges Depot Kundensperren Sonstiges Depot T2 Contingency 2. Zusätzliches Dispositionsdepot Seite 21 T2 Contingency- Fall 3. Sonderkonto in KTO2

4 2. Funktionalität Kundensperre (III) Geändertes Abwicklungsverfahren siehe Abschnitt 3.2 der Schnittstellenbeschreibung Version 4.2 Grund: Erfordernis Trennung Einflusssphären BBk - Insolvenzverwalter Eröffnung eines sonstigen Depots TARGET2-Contingency (einschließlich Verpfändungserklärung) und ggf. eines sonstigen Depots Kundensperren Ersteinrichtung der Kundensperren durch BBk für Betriebsaufnahme am (gemäß Schreiben vom ): Separierung des Wertpapierbestands Entweder durch Neueinlieferung über den gewählten Kommunikationskanal oder durch (auch bei variabler Kreditlinie kreditlinienneutrale) Umbuchung vom regulären Dispositionsdepot auf das Sperrdepot mittels eigenem Fax-Auftrag (auch vereinfachtes Verfahren möglich) dient gleichzeitig als Erteilung einer Instruktion zur Einrichtung der Kundensperre gem. Schnittstellenbeschreibung Seite 22

5 2. Funktionalität Kundensperre (IV) Geändertes Abwicklungsverfahren siehe Abschnitt 3.2 der Schnittstellenbeschreibung Version 4.2 Die Änderung einer Sperre durch den Kunden wird einerseits durch Veränderung des Wertpapierbestands (Ein-/Aus-/Umbuchung), andererseits durch Senden einer Instruktion zur Änderung der Kundensperre veranlasst Zu beachten: Der Sperrbetrag muss exakt dem aktuellen Beleihungswert der zu separierenden Wertpapiere entsprechen, ggf. tel. Rückfrage unter 069/ Neubewertung durch die Bundesbank: der separierte Bestand unterliegt der täglichen Neubewertung, dementsprechend wird der Betrag der Kundensperre BBkseitig täglich angepasst Separierte Bestände unterliegen Close-Link- und USBV-Concentration-Limit- Prüfungen durch die Bundesbank LCR-Anrechenbarkeit der Bestände unverändert gegeben Seite 23

6 3. Registrierung Geschäftspartner und OMG-Verrechnungsbanken Stand der Geschäftspartnerregistrierungen ( ) von Instituten Stand der Registrierungen für OMG-Verrechnungsbanken ( ) 7 von 7 Instituten Beabsichtigte Änderungen/neue Anträge frühzeitig an Sicherheitenkonto@bundesbank.de adressieren Sofern Registrierung per nicht korrekt vorliegt, ist für betroffene Geschäftspartner nach dem grundsätzlich keine Buchung von Offenmarktgeschäften möglich (Datenmigration nur auf best-effort Basis). Seite 24

7 4. CAP-Registrierungen Stand der Registrierungen in der Testumgebung CAP ( ) 908 Institute Stand der Registrierungen in der Produktionsumgebung CAP ( ) Institute Unabhängig vom gewählten Kommunikationskanal wird allen geldpolitischen Geschäftspartnern empfohlen, sich für die Rollen Abholung PDF-Kundenanschreiben und Auswerter in CAP zu registrieren, um ab dem 23. September 2013 wichtige Informationen abrufen zu können! Seite 25

8 5. Zertifizierungen (Kundentests) (I) A2A-Zertifizierungen Bisher alle Institute erfolgreich zertifiziert Austausch Muster-MTs (z.b. MT 398 Tenderabrechnung) mit interessierten Verrechnungsbanken Seite 26

9 5. Zertifizierungen (Kundentests) (II) U2A-Zertifizierungen CAP Kundentestphase 1: Lesender Zugriff auf Sicherheitenkonto und Nutzung des Postfachs erfolgt durch Geschäftspartner in Eigenregie Kundentestphase 2: Instruktion der Festen Kreditlinie vorab durch ca. 90 Institute wahrgenommen Kundentestphase 3: Test aller weiteren in CAP vorhandenen Funktionen Beginn 1. Juli 2013 bis 3. Quartal 2014 bisher 114 Institute erfolgreich zertifiziert bitte Zertifizierungstermine einhalten (Rückstau!) Seite 27

10 6. Schnittstellenbeschreibung Versand der Version 5.0 am 6. September 2013 A2A-Sicherheitenkontoabfrage Abfrage per MT298 Antwort (ebenfalls MT298) enthält Summe der einzelnen Sicherheiten- und Inanspruchnahmenarten sowie Angaben zum freien Beleihungswert und zur Kreditlinie Zwischen 06:40 und 17:45 Uhr sowie 19:00 und 19:30 Uhr Tagesendbestände durch Angabe der entsprechenden Valuta auch ex post abrufbar Ab 2. Dezember 2013: Möglichkeit Muster-Nachrichten für die A2A Sicherheitenkonto- Abfrage via MT298 zu erhalten und bilaterale Tests durchzuführen Beantragung wie bisher per formloser Mail unter: Überarbeitete Nachrichten für den ExtraNet (A2A) XML XSD online verfügbar Bilaterale Tests ab 2. Dezember 2013; BBk-Teststelle spricht registrierte Institute an Seite 28

11 7. Feste Kreditlinie Abfrage der Startwerte bis Ende August dient der erstmaligen Erfassung des gewünschten Wertes danach jederzeitige Anpassung im Rahmen der Betriebszeiten möglich Institute, die keinen Startwert gemeldet haben, starten am 23. September 2013 mit einer variablen Kreditlinie ca. 90 Institute beabsichtigen die Funktionalität der festen Kreditlinie bereits ab dem 23. September 2013 zu nutzen Seite 29

12 8. Umgang mit offenen Tendergeschäften (I) Ausgangslage laufendes Tendergeschäft über den 23. September 2013 hinaus weder eigenes TARGET2-PM-Konto noch Möglichkeit der Verrechnung über eine Verrechnungsbank (entsprechende OMTOS-User werden nach vollständiger Rückzahlung gelöscht, einfache Neubeantragung per Folgeregistrierung aus Fachverfahren KEV, BBS und CAP möglich) mit Ausnahme der Teilnahme am Repayment-Tender ab dem keine weitere Teilnahme an Offenmarktgeschäften mehr möglich Separate Information der betroffenen Kreditinstitute durch den Zentralbereich Märkte Seite 30

13 8. Umgang mit offenen Tendergeschäften (II) Vorgehensweise schriftlicher Antrag des Geschäftspartners (formlos) ggü. Z Wochen vor beabsichtigter OMK-Rückführung Mitteilung der Höhe des Betrages und des Zeitpunkts der Rückzahlung sowie Verrechnungsweg (s. u.) 3 alternative Verrechnungswege zur Rückzahlung von o. a. Tendern (aus Gesprächen mit Zentralinstituten) 1. Verrechnungsbank stellt ihr PM-Konto einmalig für Rückführung zur Verfügung und bestätigt dies der BBk parallel schriftlich 2. Ausnahmsweise Belastung des HAM-Kontos des Geschäftspartners 3. Anschaffung des Rückzahlungsbetrags im Vorfeld auf MARKDEFFXXX Seite 31

14 9. SEPA-Migration Frist zur Rücksendung der SEPA-Kombimandate zum Einzug von Entgelten für die Nutzung marktfähiger Sicherheiten ( Depotentgelte ) bis Ende August 2013 Bisher nur ca Rückläufer Besondere Relevanz wegen Kontenverlagerung Vorgehensweise bei fehlendem Mandat gemäß AGB-BBk Seite 32

15 10. Nächste Schritte in 2013 Migration auf neues Sicherheitenmanagement-System inkl. Einführung neuer Funktionalitäten und Kommunikationskanäle am 23. September 2013 Weiterhin Durchführung von Kundentests für die Kommunikationskanäle ExtraNet - U2A (CAP) und SWIFT (A2A) Kundentests für den Zugang ExtraNet (A2A) XML ab 2. Dezember 2013 Bilaterale Absprache des Testtermins Nachlieferung ausstehender xml-nachrichten per Ende September d. J. und Versand Schnittstellenbeschreibung Version 6.0 voraussichtlich November 2013 (u. a. 2-Augen-Prinzip CAP) Sonder AK ZVS am 1. Oktober 2013 zum Thema grenzüberschreitende Nutzung von Triparty Services (einschließlich Wegfall des Repatriierungserfordernisses) sowie CBF-/BBk-Selbstbesicherung und T2S auto-collateralisation Seite 33

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