Beim Vererben und Verschenken auf Nummer sicher gehen

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1 Beim Vererben und Verschenken auf Nummer sicher gehen Rechtsanwälte Vaihinger & Kollegen Villingen Schwenningen Folie 1

2 Inhalt 1. Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten 2. Das Pflichtteilsrecht 3. Der Voraus des Ehegatten 4. Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall 5. Nachweis der Erbfolge bei verschwundenem Testament 6. Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag? 7. Was Sie über die Bestellung eines Testamentsvollstreckers wissen müssen 8. Die Vorsorgevollmacht 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen materiellen Erbrecht Folie 2

3 1. Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten Grundsatz: unbeschränkte Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Nachlassverbindlichkeiten sind: Erblasserschulden Erbfallschulden Erbschaftsverwaltungsschulden Nachlasserbenschulden (auch Nachlasseigenschulden genannt) Der Erbe haftet mit seinem ganzen Vermögen Privatvermögen und Nachlass unbeschränkt, aber Beschränkbar: den Nachlassgläubigern nur mit dem Nachlass Unbeschränkbar: wenn ein vereinbarter oder gesetzlicher Grund vorliegt Folie 3

4 2. Das Pflichtteilsrecht Anspruchsberechtigte: Abkömmlinge, Ehegatte, gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Eltern Wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind Ausnahme: 1371 Abs. 3, 2306 Abs. 1, 2307 Abs. 1 BGB Inhalt des Anspruchs: Gemäß 2303 Abs. 1 S. 2 BGB Geldanspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils Erbquote ist unter Berücksichtigung des 2310 BGB zu bestimmen Folie 4

5 2. Das Pflichtteilsrecht Für Ehegatten in Zugewinngemeinschaft gilt: Wenn dem Ehegatten etwas zugewandt worden ist, erhält er den großen Pflichtteil ( 1931 i. V. m Abs. 1 BGB) Wenn dem Ehegatten nichts zugewandt worden ist nicht Erbe, nicht Vermächtnisnehmer oder er schlägt das ihm Zugewandte aus, erhält er nur den kleinen Pflichtteil ( 1931 i. V. m Abs. 2,3 BGB) Die Höhe bestimmt sich nach dem Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls ( 2311 BGB) Anzurechnen ist gemäß 2315 BGB, was der Erblasser mit der Bestimmung der Anrechnung zugewendet hat Unter Abkömmlingen muss gemäß 2316, 2050 ff. BGB ein Ausgleich erfolgen Folie 5

6 2. Das Pflichtteilsrecht Pflichtteilsergänzungsanspruch ( 2325 BGB) Erblasser hat zu Lebzeiten innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall Vermögensgegenstände verschenkt (gilt bei gemischten Schenkungen bezüglich des unentgeltlichen Teils) Wert des geschenkten Gegenstandes im Zeitpunkt der Schenkung wird bei einem Erbfall bis zum dem Nachlass vollumfänglich hinzugerechnet und dann der Pflichtteil entsprechend aufgestockt. Bei Erbfällen seit :Schenkung wird nur noch pro rata berücksichtigt, d.h. bei einer Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Todesfall vollständig, im zweiten Jahr vor dem Erbfall nur noch 9/10, im dritten Jahr 8/10 usw. ( 2325 Abs. 3 BGB) Grundsätzlich ist der Erbe der Schuldner des Anspruchs, der Beschenkte haftet nur subsidiär ( 2329 BGB) Folie 6

7 3. Der Voraus des Ehegatten Der überlebende Ehegatte erlangt als gesetzlicher Erbe (nicht als gewillkürter Erbe) neben seinem Erbteil auch noch einen Anspruch auf den Voraus. d. h. auf die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und auf die Hochzeitsgeschenke ( 1932 BGB) Folie 7

8 4. Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall 433, 631 usw. BGB: Verträge, die zur entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands verpflichten, sind auch dann verbindlich, wenn: Die Wirksamkeit vom Eintritt des Todes abhängig ist Bedingung, Befristung oder Die Erfüllung nach dem Tode erfolgen soll 516, 518 BGB: Schwenkungsverträge, die zur unentgeltlichen Übertragung eines Vermögenswertes verpflichten, sind auch dann verbindlich, wenn: Die Erfüllung erst nach dem Tode erfolgen soll. Ein Formmangel wird gemäß 518 Abs. 2 BGB auch dann mit der Erfüllung nach dem Tode geheilt, Der Beschenkte den Schenker nicht überlebt Erbe des Beschenkten wird Anspruchsberechtigter Folie 8

9 4. Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall Vollmacht: Die vom Erblasser erteilte Vollmacht wirkt im Zweifel auch nach dem Tode fort ( 168, 672, 675 BGB), nämlich bis zum Widerruf durch den Erben Es ist zulässig, dass der Erblasser eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt. Folie 9

10 5. Nachweis der Erbfolge bei verschwundenem Testament Zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist diese Urkunde unauffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist. In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden. Folie 10

11 5. Nachweis der Erbfolge bei verschwundenem Testament Der Erblasser kann nur sicher sein, dass sein Wille umgesetzt wird, wenn die letztwillige Verfügung nach seinem Tod auch aufgefunden, nicht vernichtet, verfälscht oder beschädigt wird. Amtliche Verwahrung ist anzuraten Anspruchsgegner hat die Möglichkeit aus der Nichtauffindbarkeit der Urkunde die Folgerung der Vernichtung zu ziehen Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet keine Vermutung dafür, dass der Erblasser sie in Widerrufsabsicht vernichtet hat. Der Anspruchsgegner muss daher die Vernichtung in Widerrufsabsicht darlegen und beweisen. Folie 11

12 6. Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag? Aufbewahrung eines Testaments: Maßgeblich ist, um welche Art von Testament es sich handelt: Eigenhändig errichtetes Testament: Testator kann das von ihm errichtete Testament grundsätzlich selbst aufbewahren Gefahr: Testament kann verloren gehen oder nach dem Erbfall nicht oder zu spät auffindbar sein bzw. von jemandem beiseite geschafft werden, der mit einem anderen Inhalt des Testaments gerechnet hatte. Lösung: Testament kann beim AG in Verwahrung genommen werden (AG händigt Hinterleger einen Hinterlegungsschein aus, welcher gut aufbewahrt werden sollte, weil er im Falle einer Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung vorgelegt werden muss) Folie 12

13 6. Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag? Notarielles Testament: Notar muss dieses stets in amtliche Verwahrung nehmen Nottestamente nach 2249 BGB: werden vor dem Bürgermeister oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet. AG ist zuständig, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört Registrierung: AG, bei dem ein privatschriftliches oder ein notariell beurkundetes Testament in amtliche Verwahrung gegeben wird, ist verpflichtet, diese Tatsache mittels einer dafür vorgeschriebenen Karteikarte dem Standesamt des Geburtsortes des Erblassers mitzuteilen Falls Geburtsort nicht in der BRD liegt, erfolgt die Mitteilung an die Hauptkartei für Testamente beim AG in Berlin Schöneberg Folie 13

14 6. Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag? Aufbewahrung eines Erbvertrags: Urschrift eines Erbvertrags soll in besondere amtliche Verwahrung des AG, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, gegeben werden Beteiligten erhalten beglaubigte Abschriften der Erbvertragsurkunde Nachträgliche amtliche Verwahrung auch möglich, falls Vertragsparteien die besondere amtliche Verwahrung zunächst ausgeschlossen haben Urschrift des Erbvertrags darf nicht an die Parteien hinausgegeben werden (nur, falls diese im Ausland verwendet werden soll) Verwahrung der Erbvertrags bei Gericht kann aufgehoben werden, allerdings nur, wenn sie direkt an den Urkundsnotar ausgehändigt wird und dieser sie offen in der Urkundensammlung des Notars aufbewahrt Die Aufhebung der Verwahrung bei Gericht hat wie die Rückgabe des öffentlichen Testaments die Wirkung eines Widerrufs ( 2300 Abs. 2 BGB) Folie 14

15 6. Wohin mit einem Testament oder Erbvertrag? Registrierung: Notar trägt die Urkunde unter einer fortlaufenden Nummer in seine Urkundenrolle ein Die Übergabe der Erbvertrags ist in der Urkundensammlung des Notars zu vermerken Die Eröffnung des Erbvertrags nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie bei einem Testament. Bekannt zu geben sind dem Erben alle Verfügungen von Todes wegen beider Vertragspartner, die sich sprachlich nicht trennen lassen. Frühere Erbverträge werden eröffnet, auch wenn sie zwischenzeitlich infolge anderslautender Testierung gegenstandslos geworden sind. Folie 15

16 7. Was Sie über die Bestellung eines Testamentsvollstreckers wissen müssen Anordnung der Testamentsvollstreckung ist in 2197 ff. BGB geregelt Folgende Gründe können für die Anordnung sprechen: Schutz eines geschäftlich unerfahrenen Erben Streitvermeidung zwischen den Erben Sicherung des Nachlasses bis zur Volljährigkeit des Erben Überwachung der Durchführung von Auflagen oder Vermächtnissen Folie 16

17 7. Was Sie über die Bestellung eines Testamentsvollstreckers wissen müssen Die wichtigsten Merkposten: Testamentsvollstrecker müssen nach den Vorgaben des Erblassers den Nachlass auseinandersetzen oder ihn für bestimmte Zeit verwalten Darf nicht mehr als 30 Jahre betragen, außer der Testamentsvollstrecker ist eine natürliche Person Erblasser kann bestimmen, dass die Verwaltung bis zum Tod des Erben oder zum Eintritt eines anderen Ereignisses, z.b. Heirat des Erben, andauern soll Testamentsvollstreckung nur sinnvoll, wenn z.b. ein Erbe behindert oder noch nicht in der Lage ist, das Vermögen selbstständig zu verwalten oder das Vermögen aus einer Vielzahl von unternehmerischen Beteiligungen besteht. Testamentsvollstrecker kann gegen den Willen der Erben Nachlassbestandteile verkaufen, auf die Erben übertragen, aber nicht verschenken. Folie 17

18 7. Was Sie über die Bestellung eines Testamentsvollstreckers wissen müssen Regelmäßig umfasst das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers den gesamten Nachlass (Teile des Vermögens können hiervon jedoch auch ausgenommen sein) Nach der Amtsannahme muss der Testamentsvollstrecker unverzüglich ein Nachlassverzeichnis erstellen und dem Erben übergeben Die letzten Einkommensteuererklärungen des Erblassers und die Erbschaftsteuererklärung der Erben muss abgegeben werden Er haftet auch für die Bezahlung der Erbschaftsteuer Auf Verlangen der Erben muss er Auskunft erteilen, bei längerer Testamentsvollstreckung sogar jährlich Folie 18

19 7. Was Sie über die Bestellung eines Testamentsvollstreckers wissen müssen Neben Anordnung der Testamentsvollstreckung sollte der Erblasser dem Testamentsvollstrecker eine postmortale Vollmacht ausstellen, da Erben oft Wirksamkeit der Anordnung bezweifeln Verzögert die Erteilung des Testamentsvollstreckungszeugnisses, ohne das der Testamentsvollstrecker im Rechtsverkehr nicht auftreten kann Mit der Vollmacht ist er sofort handlungsfähig Erben können die Vollmacht widerrufen, daher sollte Erbenstellung unter der Bedingung gewährt werden, dass die Vollmacht nicht widerrufen wird. Da Testamentsvollstrecker seine Vollmachten grundsätzlich extensiv auslegen kann, können sich Erben entmündigt fühlen, da sie ihm gegenüber nicht weisungsbefugt sind Vergütungsansprüche des Testamentsvollstreckers belasten den Nachlass Vergütungsfragen daher testamentarisch festlegen, um späteren Streit zu vermeiden Folie 19

20 8. Die Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht statt Betreuungsverfahren Selbstbestimmung statt gerichtlicher Maßnahmen Warum ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wichtig? Nahe Familienangehörige wie der Ehegatte oder die Kinderdürfen ohne Vorsorgevollmacht keine Entscheidungen treffen, falls man selbst dazu nicht mehr im Stande ist Mit der Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer die Angelegenheiten für einen regeln soll Welche Bereiche kann die Vorsorgevollmacht umfassen? Vermögen und der persönliche Bereich, wie beispielsweise ärztliche Maßnahmen, Wohnsitzwechsel, Wohnungsauflösung, etc. sind inbegriffen Folie 20

21 8. Die Vorsorgevollmacht Welche Vorteile entstehen durch eine Vorsorgevollmacht? Die rechtlichen Vorteile einer Vorsorgevollmacht gegenüber dem gerichtlichen Betreuungsverfahren sind insbesondere: Vollmacht wird bereits vor der eigenen Handlungsunfähigkeit erteilt, so dass später die notwendigen Schritte direkt unternommen werden können; das gerichtliche Betreuungsverfahren dauert aufgrund umfangreicher Verfahrensvorschriften längere Zeit Bevollmächtigter kann selbst bestimmt werden; das Betreuungsgericht bestimmt den Betreuer Bevollmächtigte hat eine wesentlich freiere Stellung Kosten für die Beurkundung der Vorsorgevollmacht sind wesentlich niedriger als die Gebühren, die das Betreuungsgericht für die Betreuung (jährlich) erheben muss Vollmacht kann über den Tod hinaus erteilt werden, sofern die Erben sie nicht widerrufen Folie 21

22 8. Die Vorsorgevollmacht Wem kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden? Grundsätzlich jeder Person Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden Wie können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen? notarielle Beurkundung empfehlenswert, damit diese von Behörden, Banken, dem Grundbuchamt, Pflegeheimen oder Ärzten anerkannt wird Wo kann eine Vorsorgevollmacht registriert werden? Zentrales Vorsorgeregister Folie 22

23 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen materiellen Erbrecht 1. Erbt mein Ehegatte automatisch alles, wenn ich einmal sterbe? Nein, es bildet sich eine Erbengemeinschaft, an der Kinder oder Eltern bzw. Großeltern beteiligt sind, nur wenn weder Kinder vorhanden sind und Eltern und Großeltern vorverstorben sind, erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft. 2. Spielt der Güterstand der Ehegatten eine Rolle? Ja, beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte ein zusätzliches Viertel des Nachlassvermögens. Bei der Gütertrennung hängt der Erbteil des überlebenden Ehegatten von der Zahl der miterbenden Kinder ab. Folie 23

24 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen materiellen Erbrecht 3. Ist mit rechtskräftiger Ehescheidung der frühere Partner erbrechtlich ausgeschaltet? Ja, allerdings kann er über gemeinschaftliche Kinder unter Umständen noch auf das Vermögen des Erblassers zugreifen Wird also beispielsweise der geschiedene Erblasser vom ehelichen Kind beerbt und verstirbt danach auch dieses Kind, wird der frühere Ehepartner möglicherweise Erbe des gemeinsamen Kindes. Hiergegen hilft ein Geschiedenentestament mit Vor und Nacherbfolge Folie 24

25 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen materiellen Erbrecht 4. Ist ein Testament oder Erbvertrag unentbehrlich oder genügt nicht in den meisten Fällen die gesetzliche Erbfolge? Die Vorschriften des BGB sind allgemein und typisierend und treffen daher den Einzelfall regelmäßig nicht. Auch besteht nicht selten der Wunsch, die konfliktgeprägte Erbengemeinschaft zu vermeiden. Folie 25

26 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen materiellen Erbrecht 5. Gilt ein mit Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament? Nein, es muss, wenn es nicht notariell errichtet ist, vollständig höchstpersönlich und handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. 6. Kann ein ungeliebter gesetzlicher Erbe vollständig ausgeschlossen werden? Nein, er erhält sofern er zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt (Ehegatten, Kinder, Eltern, sofern keine Kinder vorhanden sind) ein Pflichtteilsrecht, das nur unter ganz strengen Voraussetzungen seinerseits entzogen werden kann, etwa bei Straftaten gegen den Erblasser. Folie 26

27 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen materiellen Erbrecht 7. Können auch Geschwister ein Pflichtteilsrecht geltend machen? Nein, der Kreis der Pflichtteilsberechtigten beschränkt sich auf Abkömmlinge, Eltern und Ehepartner. Folie 27

28 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen notariellen Erbrecht 8. Müssen Zuwendungen an später enterbte Kinder auf den Pflichtteil angerechnet werden? Nein, die Anrechnungsbestimmung muss bei der Zuwendung ausdrücklich oder zumindest deutlich erkennbar erfolgen und dem anderen zugehen. Später kann eine Anrechnungsvereinbarung nur einvernehmlich, also mit Einverständnis des Vermögensempfängers, getroffen werden. Pläne, die Anordnung einer nachträglichen Anrechnung durch Testament (also heimlich) zu erlauben, wurden im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2010 nicht umgesetzt Folie 28

29 9. Die 10 häufigsten Irrtümer im deutschen notariellen Erbrecht 9. Wie ist die Verteilung bei Auflösung einer Erbengemeinschaft gesetzlich geregelt? Das Gesetz unterstellt Konsens und Kooperation, geht also von der einvernehmlichen Verteilung des Vermögens aus oder aber der Zerschlagung der Nachlassmasse durch Versteigerung und Erlösverteilung. 10. Sind testamentarisch eingesetzte Erben schon vor dem Tod auskunftsberechtigt, wenn der Erblasser Teile des Vermögens verschenkt? Nein, die Auskunftsberechtigung entsteht erst mit dem Tod, auch wenn vorher bedeutsame wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen können. Folie 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 30

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