Führerlose Fahrzeuge
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- Ute Esser
- vor 7 Jahren
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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Fachtagung Kommission Technik und Betrieb Bus KTBB: Führerlose Fahrzeuge Rechtlicher Anpassungsbedarf Werner Jeger Vizedirektor ASTRA
2 Chancen Erhöhung der Sicherheit (weniger Unfälle und Tote) Besserer Verkehrsfluss, weniger Stau Geringere Umweltbelastung (Ökologie) Ausbreitung E-Mobilität, verbesserte Energieeffizienz Erleichterte Mobilität, Mobilität für alle Nutzen der Zeit beim Autofahren Entlastung von unangenehmen Tätigkeiten Effizientere Nutzung der Fahrzeuge Bessere Ausnutzung der Infrastruktur Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 2
3 Hindernisse und Widerstände Technische Probleme Fehlendes Vertrauen in die Zuverlässigkeit der automatisierten Fahrzeuge Datenschutz, Datensicherheit, Manipulationssicherheit Spass am Fahren, Autofahren als emotionales Erlebnis Beschränkung der Selbstverantwortung, Spielball der Technik Auswirkungen auf verbleibende Aufgaben des Lenkers Ethische Fragen Besitzstand (Halter konventioneller Fahrzeuge). Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 3
4 Entwicklung des automatisierten Fahrens Erste Anwendungen des automatisierten Fahrens: Niedrige Geschwindigkeiten Autobahnen und Autostrassen Güterverkehr (Platooning, usw.) Senioren (Nachtsicht, Nothalteassistent, usw.) Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 4
5 Automatisierte, vernetzte + intelligente Fz Potential kann umso besser genutzt werden, je mehr Fahrzeuge «automatisiert» verkehren. Potential kann sich nur mit «intelligenten» Fahrzeugen voll entfalten, wenn Fahrzeuge nicht nur «automatisiert» verkehren, sondern auch weitgehend «vernetzt» sind. Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 5
6 Differenzierung nach Automatisierungsgrad Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 6
7 Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr Artikel 8 Absatz 5 WÜ Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können. Im März 2016 wurde neu Absatz 5bis eingefügt: Beherrschen des Fahrzeugs ist neu gegeben, wenn: System übersteuerbar oder ausschaltbar oder internationale Zulassung (ECE-Reglemente) Klarstellung: Hochautomatisierung erlaubt (Rechtssicherheit), Systeme müssen im internationalen Verkehr anerkannt werden. ABER: immer noch Fahrer vorausgesetzt also noch keine voll autonomen Fahrzeuge erlaubt + braucht "fahrbares Fz" (Pedale, usw.) Aufmerksamkeit auch weiterhin immer auf Strasse, Nebentätigkeiten nicht erlaubt und keine Entlastung des Fahrers. Bestrebungen für weitergehende Anpassungen. Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 7
8 Grundlegende Anpassungen des CH-Strassenverkehrsrechts Befreiung des Fahrers von seinen permanenten Aufmerksamkeits- und Kontrollpflichten. Nebentätigkeiten am Steuer werden ausdrücklich erlaubt. Kumulative Voraussetzungen dafür: Fahrzeug übernimmt neben der Längs- und Quersteuerung auch die Umgebungsüberwachung (also mindestens Level 3). Nachweis des ausreichenden Sicherheitsniveaus des automatisierten Fahrzeuglenkungssystems ist erbracht. Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 8
9 Sicherheit von automatisierten Fahrzeugen Welches Sicherheitsniveau muss ein automatisiertes Fahrzeug erreichen, damit der Fahrzeugführer von seinen Pflichten entlastet / befreit werden kann? Wie kann der entsprechende Nachweis erbracht werden? Wie muss sich das Fahrzeug im Falle einer unvermeidlichen Kollision verhalten (ethische Fragestellung)? Wie kann bei intelligenten Fahrzeugen sichergestellt werden, dass nur qualitativ hochwertige Daten ins automatisierte Fahrzeuglenkungssystem eingespiesen werden? Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 9
10 Strafbarkeit, Haftung/Versicherung Strafbarkeit: Nachweis notwendig, wann Fahrer in der Pflicht stand und wann nicht. Strafbarkeit nur für Verschulden (z. B. Fehler bei der Bedienung oder Überwachung). Haftung / Versicherung: Heutiges Prinzip der Halterhaftung scheint bis Level 4 noch angemessen (Betriebsgefahr) und damit auch das direkte Forderungsrecht des Geschädigten an die Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung. Aber Auswirkungen auf das Innenverhältnis der Haftpflichtigen (Regress). Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 10
11 Theoretischer Endzustand (Vision) Es verkehren nur noch intelligente Motorwagen auf öffentlichen Strassen. Der Mensch hat keine Möglichkeit mehr, in die Fahrzeugsteuerung einzugreifen. Fundamentale Rechtsänderungen im Strassenverkehrsrecht notwendig für Level 5 (Endzustand/Vision): Weitgehender Ersatz der Verkehrsregeln durch Algorithmen. Keine Führerzulassung mehr notwendig. Strafbarkeit des Herstellers. Haftpflicht: Hersteller-Kausalhaftung. Neue Versicherungsmodelle. Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 11
12 Weiteres Vorgehen (kurz- und mittelfristig) Wichtige Fragen müssen international entschieden werden (Mitwirkung ASTRA in der UNECE). SVG-Revision: Pflicht zum Einbauen von Geräten für Nachweis, wer in Kontrolle war. Vereinfachung von Versuchen. Delegationsnorm, weil auf Ebene Verordnung rascher reagiert werden kann. Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 12
13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Führerlose Fahrzeuge: Rechtlicher Anpassungsbedarf 13
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