Nr.: RL / vom: Richtlinie. Richtlinie für die Kursbuchung an der. Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark

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1 Nr.: RL / vom: Richtlinie Richtlinie für die Kursbuchung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Homepage LFV Diese Richtlinie ersetzt die RL 5.1 / vom

2 Allgemeines: Die vorliegende Richtlinie sollte allen Feuerwehrmitgliedern einen fairen Zugang zu den Lehrgängen und Seminaren der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark (in der Folge ) bei Ausnützung der vollen Kapazitäten ermöglichen. Es muss dabei Sorge getragen werden, dass erstens jene Feuerwehrkameraden, die eine Ausbildung für die Ausübung ihrer Funktion beziehungsweise Tätigkeit bei der Feuerwehr den Zugang zur entsprechenden Ausbildung benötigen, erhalten und zweitens die vorhandenen Lehrgangs- und Seminarplätze in der verhältnismäßigen Anzahl allen Feuerwehren offen stehen. Buchungsberechtigungen: Buchungsberechtigungen erhalten der o Feuerwehrkommandant für die jeweilige Freiwillige Feuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Berufsfeuerwehr o Bezirksfeuerwehrkommandant für den Bezirksfeuerwehrverband o Landesfeuerwehrkommandant o Leiter der Die Buchungsberechtigung erfolgt mit einem Login (Benutzername und Kennwort), welches nach Einlangen der Wahlbestätigungen bei der von dieser übermittelt wird. Die Buchungsberechtigten sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Handhabung des elektronischen Kursanmeldesystems. Dies beinhaltet neben der Überprüfung der Kursvoraussetzungen auch, dass nicht benötigte Kursplätze rechtzeitig wieder freigegeben werden. Die Kursvoraussetzungen sind in den Kursdetails bei den jeweiligen Lehrgängen beschrieben. Die Buchungsberechtigungen werden für jeden Lehrgang im Einzelnen festgelegt und sind aus dem Anhang ersichtlich. Lehrgangsplan, Buchungstermine und Buchungskontingente: Der Lehrgangsplan wird auf zwei Etappen veröffentlicht. Die Buchungstermine werden mit der Veröffentlichung bekannt gegeben. Die allgemeine Buchungsfreigabe erfolgt 30 Tage nach Veröffentlichung des Lehrplanes, wobei der Buchungsbeginn generell mit Samstag festgelegt wird. Die Buchungsfreigabe für jene Feuerwehmitglieder, welche sich in der Evidenzliste (siehe unten) befinden, erfolgt 16 Tage nach Veröffentlichung des Lehrgangsplanes ebenfalls an einem Samstag.

3 Buchungsberechtigung Feuerwehrkommandant: Generell hat jede Feuerwehr bis 30 Tage nach der allgemeinen Buchungsfreigabe ein Kontingent von zwei Mitgliedern je Feuerwehr und Kurstyp. Danach kann jede Feuerwehr bei jedem Lehrgang ein Kontingent von maximal zwei Feuerwehrmitgliedern ausschöpfen. 21 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges beziehungsweise Seminars werden die Kontingente geöffnet und es steht jeder Feuerwehr frei, unbegrenzt weitere Feuerwehrmitglieder zum Lehrgang anzumelden (Restplatzbörse). Beispiel: Veröffentlichung Veranstaltungsplan 2. Halbjahr 2007 (27. August Februar 2008) am 18. Mai Allgemeiner Buchungsbeginn am Samstag, dem 16. Juni 2007 Buchungsfreigabe für Feuerwehrmitglieder auf der Evidenzliste ab Samstag, dem 2. Juni Bis zum 14. Juli 2007 hat jede Feuerwehr ein Buchungskontingent von 2 Feuerwehrmitgliedern je Lehrgangstyp im jeweiligen Kursbuchungszeitraum. Ab dem 15. Juli 2007 hat jede Feuerwehr je Lehrgang ein Kontingent von 2 Feuerwehrmitgliedern. Die aus der Evidenzliste bevorrechtet gebuchten Feuerwehrmitglieder werden im jeweiligen Kontingent mit eingerechnet. Beispiel: Die Feuerwehr konnte auf Grund eines Eintrages in der Evidenzliste bereits am 2. Juni Feuerwehrmitglieder bei einem Kurstyp einbuchen. Ab den Zeitpunkt des allgemeinen Buchungsbeginnes kann nur mehr weiteres Feuerwehrmitglied je Kurstyp gebucht werden. Für folgende Lehrgänge, welche vom Feuerwehrkommandanten gebucht werden können, bestehen Ausnahmen: o Nachschulung für GSF- und Ölschadensfahrzeuge (15 Mitglieder je Stützpunkt) o Nachschulung für Strahlenschutzstützpunkt (5 Mitglieder je Stützpunkt) o Nachschulung C-Messgeräte (2 Mitglieder je GSF- und Ölschadensfahrzeugstützpunkt sowie BtF Böhler Edelstahl und BtF VA- Donawitz) o Fahrer-Lehrgang (fahrzeugspezifische Kontingentvergabe nach Häufigkeit des Fahrzeugtyps) o Maschinenmeister-Lehrgang (fahrzeugspezifische Kontingentvergabe nach Häufigkeit des Fahrzeugtyps) o Flugeinweiser-Lehrgang (1 Mitglied) o Atemschutzwarte-Lehrgang (1 Mitglied) o Nachschulung Atemschutzwarte-Lehrgang (2 Mitglieder) o Einsatzleiter-Lehrgang (21 Tage vor Kursbeginn Nutzung der Restplatzbörse durch Feuerwehrkommandanten möglich) o Kommandanten-Lehrgang (21 Tage vor Kursbeginn Nutzung der Restplatzbörse durch Feuerwehrkommandanten möglich)

4 Buchungsberechtigung Bezirksfeuerwehrkommandant: Einsatzleiter- und Kommandanten-Lehrgang: Generell hat jeder Bezirksfeuerwehrverband bis 30 Tage nach der allgemeinen Buchungsfreigabe ein Kontingent von zwei Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit bis zu 30 Feuerwehren, drei Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit 31 bis 60 Feuerwehren und vier Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit mehr als 60 Feuerwehren je Lehrgang. Wobei gilt, dass nur jene Feuerwehrmitglieder seitens der Bezirksfeuerwehrkommandanten gemeldet werden, welche auf Grund ihrer Funktion den Lehrgang benötigen (gewählter Kommandant oder Beauftragter im BFV oder LFV oder für Einsatzleiter-Lehrgang auch eingeteilter Zugskommandant) Nach 30 Tagen ab Buchungsbeginn werden die Kontingente der Bezirksfeuerwehrverbände geöffnet. 21 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges beziehungsweise Seminars wird die Buchungsberechtigung für die Feuerwehren geöffnet und es steht jedem Feuerwehrkommandanten frei, unbegrenzt weitere Feuerwehrmitglieder zum Lehrgang anzumelden (Restplatzbörse). Beispiel: Veröffentlichung Veranstaltungsplan 2./2007 (27. August Februar 2008) am 18. Mai Allgemeiner Buchungsbeginn am Samstag 16. Juni Buchungsfreigabe für Feuerwehrmitglieder welche auf der Evidenzliste stehen ab Samstag 2. Juni Bis zum 14. Juli 2007 kann jeder BFV nur sein Buchungskontingent ausschöpfen. Ab dem 15. Juli 2007 ist das Kontingent des BFV aufgehoben. Sonstige Lehrgänge: Die sonstigen Lehrgänge, welche seitens des Bezirksfeuerwehrkommandanten bebucht werden können, sind entsprechend der aus dem Anhang ersichtlichen Kontingente zum Buchen frei gegeben, wobei der Buchungsbeginn sich mit dem allgemeinen Buchungstermin deckt, sowie jene Feuerwehrkameraden, welche sich in der Evidenzliste befinden bevorrechtet 14 Tage vor dem allgemeinen Buchungstermin eingebucht werden können. Die Kontingentregeln gelten auch im Falle der Einbuchung auf Grund der Evidenzliste. Bei Nachschulungen der Stützpunkte (GSF-, Ölschadensfahrzeug, Strahlenschutz-Stützpunkt, ) hat der Bezirksfeuerwehrkommandant die Möglichkeit, nicht ausgenützte Lehrgangsplätze in Absprache mit dem zuständigen Feuerwehrkommandanten durch Führungskräfte des Bezirkes zu besetzen (Kommandanten und Stellvertreter sowie Stabsdienstmitglieder der FuB-Bereitschaften) Buchungsberechtigung Landesfeuerwehrkommandant: Da diesbezüglich nur von einer Stelle eingebucht wird, bedarf es keiner Kontingentierung. Der Buchungsbeginn ist entsprechend dem allgemeinen Buchungstermin. Lehrgangsbesuchswünsche sind über Dienstweg an den LFV zu richten.

5 Lehrgangsüberbuchungen: Für folgende Lehrgänge wurde im System eine Überbuchungsmöglichkeit vorgesehen. Feuerwehr-Atemschutzwarte-Lehrgang erhöht auf 18 das sind +2 Feuerwehr-Atemschutzgeräteträger-Lehrgang Feuerwehr-Technischer Lehrgang I und II Feuerwehr-Gruppenkommandanten-Lehrgang Feuerwehr-Einsatzleiter-Lehrgang Feuerwehr-Kommandanten-Lehrgang Feuerwehr-Maschinisten-Lehrgang Feuerwehr-TLF-Maschinisten-Lehrgang Feuerwehr-Gerätemeister-Lehrgang Feuerwehr-Funk-Lehrgang Feuerwehr-Lehrgang Funker in der EL Feuerwehr-Feuerbeschau-Lehrgang Ein Überbuchen der Lehrgänge ist nur bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges möglich. Danach sind bis zum Unterschreiten der Höchstteilnehmerzahl nur Abmeldungen möglich. Umbuchungen beziehungsweise Anmeldungen sind nur möglich, wenn der Lehrgang nicht ausgebucht ist und daher noch freie Plätze vorhanden sind. Beispiel: Gruppenkommandantenlehrgang: Beginn 10. April 2007 Höchstteilnehmerzahl sind 36 Feuerwehrmitglieder. Bis zum 27. März 2007 ist ein Überbuchen bis 40 Teilnehmer möglich. Ab diesem Termin können bis zum Unterschreiten der Grenze Höchsteilnehmer von 36 Feuerwehrmitgliedern nur Abmeldungen akzeptiert werden. Es ist dabei zu beachten, dass auch keine Umbuchungen, weder im elektronischen Kursanmeldesystem noch am Kurstag, vorgenommen werden können, solange der Lehrgang ausgebucht ist. Evidenzliste: Die Evidenzliste ist einerseits ein Instrument für die Optimierung der Lehrgangsplanung, andererseits zu einer gerechteren Verteilung der Lehrgangsplätze. Hat der Buchungsberechtigte auf Grund eines ausgebuchten Lehrganges keine Möglichkeit mehr ein Feuerwehrmitglied anzumelden, so besteht die Möglichkeit, dieses im Rahmen seines Kontingentes in die Evidenzliste aufzunehmen (anmelden Evidenzliste). Die Feuerwehr kann bis 30 Tage nach Beginn der Lehrgangsbuchung je Lehrgangstyp nur entsprechend des Kontingentes der Feuerwehr nach Abzug der bereits gebuchten Kursplätze auf die Evidenzliste setzen (in der Regel zwei Mitglieder je Feuerwehr) Beispiel: Anmeldebeginn 30. Dezember 2006 Lehrgangsanmeldungen für Atemschutzgeräteträger-Lehrgang: 1 Feuerwehrmitglieder erfolgreich angemeldet. Auf Grund ausgebuchter Kursplätze keine weitere Anmeldung möglich. Daher kann der Buchungsberechtigte ein Feuerwehrmitglied auf die Evidenzliste setzen.

6 Danach ist eine Aufnahme in die Evidenzliste über das Kontingent jeder Feuerwehr je Lehrgang möglich. Die Aufnahme eines Feuerwehrmitgliedes in die Evidenzliste hat den Vorteil, dass der Feuerwehrkommandant das betreffende Feuerwehrmitglied beim nächsten Buchungstermin 14 Tage vor Beginn der allgemeinen Buchungsberechtigung buchen kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kontingentierungen bei den Buchungen trotz bevorrechteter Buchungsberechtigung aufrecht bleiben. Das heißt, dass auch bei der bevorrechteten Buchungsmöglichkeit von in der Evidenzliste aufgenommenen Feuerwehrmitgliedern in der Kontingentierungsphase nur 2 Mitglieder derselben Feuerwehr für einen Lehrgangstyp angemeldet werden können. Mit Beginn der allgemeinen Buchungsberechtigung des folgenden Buchungszeitraumes werden alle in der Evidenzliste aufgenommenen Feuerwehrmitglieder gelöscht. Beispiel: Veröffentlichung Veranstaltungsplan 2./2007 (27. August Februar 2008) am 18. Mai Allgemeiner Buchungsbeginn am Samstag 16. Juni Mit diesem Datum wird die Evidenzliste des vorherigen Buchungszeitraumes gelöscht. Ummeldungen und Umbuchungen: Im Online Buchungssystem der Feuerwehr- u. Zivilschutzschule wurde eine Möglichkeit der Umbuchung innerhalb der Feuerwehr von bereits eingebuchten Teilnehmern eingerichtet. Der Button Ersatzbuchung ermöglicht, dem Nutzungsberechtigten die Umbuchung durchzuführen ohne dass der Kursplatz in der Zwischenzeit von jemand anderen gebucht werden kann. Sollte der Lehrgang innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn des jeweiligen Kurses noch überbucht sein, ist nur eine Abmeldung möglich und es kann keine Ersatzbuchung durchgeführt werden werden. Dies wird mit einer Fehlermeldung angezeigt. Im Fall der Überbuchung von Lehrgängen ist eine Umbuchung von Feuerwehrmitgliedern derselben Feuerwehr auch am Tag des Beginnes des Lehrganges seitens der nicht möglich und das betreffende Feuerwehrmitglied kann beim Lehrgang nicht teilnehmen. In diesem Zusammenhang wird auch festgelegt, dass eine Anmeldung beim Lehrgang am Tag des Beginnes des Lehrganges seitens der nur mittels schriftlicher Einverständniserklärung des jeweiligen Feuerwehrkommandanten erfolgen kann. Eine Anmeldung zu einem Lehrgang am Tag des Beginnes des Lehrganges kann weiters nur erfolgen, wenn noch freie Kursplätze zur Verfügung stehen, wobei dann, wenn weniger freie Kursplätze vorhanden sind als wartende Feuerwehrmitglieder, die Reihenfolge der Meldung beim Diensthabenden der (Telefon im Eingangsbereich) und das Vorliegen der notwendigen Kursvoraussetzungen gilt. Schlussbestimmungen: Das vorliegende elektronische Kursanmeldesystem ermöglicht, verschiedenste Auswertungen durchzuführen. Unter anderem können auch Statistiken über Abmeldehäufigkeiten abgefragt werden, sowie unentschuldigtes Fernbleiben evident gehalten werden.

7 Als Konsequenz für unentschuldigtes Fernbleiben wird gegenüber dem betreffenden Feuerwehrmitglied eine Kurssperre für die Dauer eines halben Jahres ausgesprochen. Feuerwehren, bei welchen unentschuldigtes Fernbleiben gehäuft auftritt, wird in Absprache mit dem Landesfeuerwehrkommando eine Buchungssperre für 2 Kursbuchungszeiträume auferlegt. Lebring, am 29.November 2007 Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Albert KERN Anhang zur Richtlinie Kurs typ Nr. Lehrgang Buchungsberechtigt Mann/ FW o.bfv Einschränkungen / Erweiterungen Grundausbildung 1 "Truppmann- Ausbildung" (für die EDV-Erfassung) Grundausbildung 2 "Truppführer- Ausbildung" (für die EDV-Erfassung) BFV BFV nach Bedarf nach Bedarf 2 Funk-Grund-Lehrgang (für die EDV- Erfassung) BFV nach Bedarf 76 Nachschulung für Gefährliche-Stoffe- Fahrzeug-Stützpunkte jeweilige Stützpunktfe uerwehr Nachschulung für Ölschadensfahrzeug- Stützpunkte jeweilige Stützpunktfe uerwehr Strahlenschutz-Lehrgang I 20 Strahlenschutz-Lehrgang II 21 Strahlenschutz-Lehrgang III 49 Nachschulung für Strahlenschutzstützpunkte BFV + FW 25/Bezirk 5/Wehr 8 Atemschutzgeräteträger-Lehrgang Lehrgang für Träger von Chemikalienschutzanzügen Atemschutzgeräteträger-Lehrgang für Sauerstoffkreislaufgeräte Seminar für Trainer an gasbefeuerten Brandübungsanlagen BFV 9 BFV 9 BFV Wärmebildkameraschulung BFV 2

8 173 Nachschulung C-Messgeräte alle GSFu.Öl-Stützpunktfeuerw ehren sowie die BtF Böhler Edelstahl und BtF VA- Donawitz 2 pro Wehr 6 Maschinisten-Lehrgang 43 TLF-Maschinisten-Lehrgang 30 Tage ab Freischaltung 3 Mann pro Feuerwehr und 30 Tage ab Freischaltung 3 Mann pro Feuerwehr und 165 Fahrer-Lehrgang f. Allradgeländefahrzeuge FW je Häufigkeit des Fzg.typs Kontingentvergabe = fahrzeugspezifisch 26 Technischer-Lehrgang I 27 Technischer-Lehrgang II 164 Technischer Lehrgang für Menschenrettung und Absturzsicherung 39 Lehrgang für Kranführer am Schweren Rüstfahrzeug (SRF) 3 Funk-Lehrgang 90 Lehrgang für Funker in der Einsatzleitung 149 Lehrgang für Öffentlichkeitsarbeit 35 Feuerbeschau-Lehrgang 66 Ausbildungs-Lehrgang f. Feuerwehren im Einzugsbereich von Gasanlagen 54 Ausbildungs-Lehrgang zum Sachkundigen für die Löscherüberprüfung

9 102 Fortbildungs-Lehrgang für den Sachkundigen für Löscherüberprüfung 14 Schiffsführer-Grund-Lehrgang BFV Schiffsführer-Lehrgang BFV Tauchdienst-Einstiegs-Lehrgang BFV 5 16 ABC-Freitaucher-Lehrgang BFV 4 17 Taucher-Lehrgang I BFV 2 18 Taucher-Lehrgang II BFV 2 57 FW-Lehrtaucher-Seminar mit dem ÖBFV Lg. wurde in der Online-Kursverwaltung der noch nicht administriert! 72 Lg. F. Taucher mit Trockentauchanzügen 81 FW-Lehrtaucher-Nachschulung Lg. wurde in der Online-Kursverwaltung der noch nicht administriert! 7 Sanitäter-Lehrgang der 119 Fortbildungs-Lehrgang für Sanitäter der 161 Flugeinweiser-Lehrgang FW Nachschulung Flugdienst (Außenveranstaltung) LFV 10 Teilnahmeberechtigt aktiver Flughelfer u. Stützpunktfeuerwehr Flughelfer Lehrgang LFV gemäß RL Flugdienst 5 Gruppenkommandanten-Lehrgang der 30 Einsatzleiter-Lehrgang BFV 74 Kommandanten-Lehrgang BFV Entspr. Konting ent BFV 30 Tage lang, dann Kontingentöffn ung; 21 Tage vor Kursbe ginn Öffnung für die Freiwilli gen Feuerw ehren Entspr. Konting ent BFV 30 Tage lang, dann Kontingentöffn ung; 21 Tage vor Kursbe ginn Öffnung der der

10 für die Freiwilli gen Feuerw ehren 11 Kommandantenprüfung 158 Fortbildungs-Seminar "Führungsverfahren und Stabsarbeit" 155 Lg. f. Bezirksausbilder der Grundausbildung (GAB 1 und GAB 2) BFV 2 68 Lehrgang "Methoden der Aus- und Weiterbildung" der 12 Lehrgang für Ortsfeuerwehr- Jugendbeauftragte der 23 Rhetorik-Lehrgang der 167 Lehrgang für Orts-EDV-Beauftragte der 166 Lehrgang WinFES-Schulung der 140 Lehrgang für Vortragende in der Entstehungsbrandbekämpfung der 157 Nachschulung für Atemschutzgerätewarte BFV Nachschulung für Atemschutzwarte 62 Gerätemeister-Lehrgang der je 60 Maschinenmeister-Lehrgang FW Häufigkeit des Fzg.typs 55 Tauchgerätewarte-Lehrgang BFV 2 44 Lehrgang für Feldküchenköche der 33 Kassier-Lehrgang FW 1 32 Schriftführer-Lehrgang der 10 Atemschutzgerätewarte-Lehrgang BFV 2 9 Atemschutzwarte-Lehrgang FW Zivildienst-Grundausbildung für bei steirischen Feuerwehren einberufene Zivildiener Diese Ausbildung wird aufgrund der integrierten Funk- Ausbildung von der in die Online-Kursverwaltung eingegeben.

11 168 Fortbildungsseminar für Feuerwehrtechniker (für die EDV- Erfassung) nach Bedarf Grundlehrgang für Feuerwehrtechniker 1 - Vorbeugender Brandschutz Grundlehrgang für Feuerwehrtechniker 2 - Fahrzeug- und Gerätewesen 85 Grundlehrgang für Feuerwehrtechniker 3 - Gefährliche Stoffe 95 BTF-Trupp-Kommandanten-Lg. 170 Fortsetzungs-Lg. für Feuerwehrtechniker (Vorbeugender Brandschutz) Bewerterschulung - Branddienstleistungsprüfung Bewerterschulung - Wasserwehr- Leistungsabzeichen Vorbereitungsseminar für das Feuerwehrleistungsabzeichen (FLA) in Gold Hauptbewerterschulung - Feuerwehrleistungsabzeichen Bronze und Silber Bewerterschulung - Feuerwehrleistungsabzeichen Bronze und Silber Hauptbewerterschulung - Feuerwehrleistungsabzeichen Technische Hilfeleistung (FLATH) Bewerterschulung - Feuerwehrleistungsabzeichen Technische Hilfeleistung (FLATH) Bewerterschulung - Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (FJLA),,,,,,, 147 Einschulung an Sauerstoffkreislaufgeräten Type BG4 BFV GU Informationsseminar für Teilnehmer dieser Veranstaltung werden nicht in die Online-Kursverwaltung der Feuerwehrjugend eingegeben! 73 Informationsseminar für Teilnehmer dieser Veranstaltung werden nicht in die Online-Kursverwaltung der Feuerwehrsenioren eingegeben! 65 Fortbildungsseminar für Feuerwehrjugendbeauftragze der 59 Verkehrsreglerausbildung Noch keine Buchungsberechtigung vergeben! 56 Lg. f. Feuerwehrkurate Teilnehmer wurden jedoch bis dato vom angemeldet! 37 Lg. f. Feuerwehrärzte (Tagung) 28 Sonderlg. f. Feuerwehrkommandanten Keine Buchungsberechtigung vergeben!

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