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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Frank Mentrup u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kompetenzanalyse an Haupt- und Sonderschulen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. an wie vielen Haupt- und Sonderschulen in Baden-Württemberg die Kompetenzanalyse mit welchen Ergebnissen bereits durchgeführt wurden; 2. wie die Schulleitungen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler die bisherige Vorbereitung auf die Kompetenzanalyse an Hauptschulen sowie deren Durchführung bewerten; 3. wie, durch wen und zu welchem Zeitpunkt die Kompetenzanalyse an den Schulen durchgeführt wird und wie die entsprechenden Personengruppen dafür qualifiziert werden; 4. welche konkreten Förderziele und -maßnahmen sich der Kompetenzanalyse anschließen und inwieweit bei deren Festlegung die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern einbezogen sind; 5. welcher organisatorische bzw. zeitliche Aufwand für die Schulen mit der Durchführung der Kompetenzanalyse verbunden ist; 6. welche Kosten mit der Kompetenzanalyse verbunden sind, wer diese trägt und welche Unterstützung die Schulen hierfür erhalten; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 7. welche Daten der Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit der Kompetenzanalyse erhoben und gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden; 8. wie sie Aussagen bewertet, wonach die Weitergabe der im Zusammenhang mit der Kompetenzanalyse erhobenen Schülerdaten datenschutzrechtliche Probleme verursachen kann Dr. Mentrup, Bayer, Kaufmann, Queitsch, Zeller SPD Begründung Das erklärte Ziel der Landesregierung mit der Kompetenzanalyse an Hauptund Sonderschulen ist, die Schülerinnen und Schüler gezielter in der Berufsorientierung zu unterstützen. Mit diesem Antrag soll eine erste Bewertung dieses Instruments vorgenommen werden. Dabei gilt es insbesondere zu fragen, in welchem Verhältnis Aufwand und Ertrag stehen und welche zusätzlichen Aufgaben für die Schulen und die Lehrkräfte damit verbunden sind. Stellungnahme Mit Schreiben vom 12. Mai 2009 Nr ESF/23 nimmt das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. an wie vielen Haupt- und Sonderschulen in Baden-Württemberg die Kompetenzanalyse mit welchen Ergebnissen bereits durchgeführt wurden; Die Kompetenzanalyse Profil AC ist ein bewährtes Verfahren, um die überfachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten junger Menschen festzustellen und weiterzuentwickeln. Dieses Instrumentarium zur Erhebung der für die Ausbildungsreife erforderlichen Kompetenzen, stellt die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler dar. Es ermöglicht der Lehrkraft, individuelle Kompetenzprofile zu erstellen, auf deren Grundlage individuelle Förderpläne und Fördervereinbarungen ausgearbeitet werden. Die Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen wurde im Schuljahr 2007/2008 an 248 Haupt- und 146 öffentlichen und privaten Sonderschulen eingeführt. Dazu wurden pro Schule in der Regel zwei Lehrkräfte geschult, die im Anschluss an die Fortbildung das Verfahren mit einer Klasse 7 durchgeführt haben. Im Schuljahr 2008/2009 werden bis zum Beginn der Pfingstferien für 800 weitere Hauptschulen mit rd Lehrkräften und für 220 weitere Sonder- 2

3 schulen mit rd. 440 Lehrkräften Schulungen angeboten. Die Lehrkräfte werden bis zum Ende des Schuljahres im Anschluss an die Schulungen das Verfahren mit ihren 7. Klassen durchführen. Bis Ende des Schuljahres 2008/2009 werden dann über die Anwenderschulungen bereits ca. 90 % der Hauptschulen und mehr als 50 % aller Sonderschulen erreicht. Im Schuljahr 2009/2010 werden über weitere Anwenderschulungen alle Haupt- und Sonderschulen erfasst sein. Die Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen wird dann flächendeckend umgesetzt und an allen Hauptschulen und genannten Sonderschulen verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen bzw. der Oberstufe durchgeführt. Durch den Einsatz des Verfahrens soll eine objektivierte Bewertung der individuellen überfachlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht und es sollen konkrete Ansatzpunkte für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler gefunden werden. Die wissenschaftliche Güteprüfung und prozessbegleitende Evaluation, mit der das Unternehmen Mensch- Technologie-Organisation GmbH (MTO) in Tübingen vom Kultusministerium beauftragt wurde, hat ergeben, dass die einzelnen Elemente des Verfahrens dieser Zielsetzung in vollem Umfang genügen (s. Anlage S. 1 zur Güteprüfung der Beurteilung). 2. wie die Schulleitungen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler die bisherige Vorbereitung auf die Kompetenzanalyse an Hauptschulen sowie deren Durchführung bewerten; Die Lehrkräfte werden in dreitägigen Schulungen auf das Verfahren und die Durchführung des Verfahrens an ihren Schulen vorbereitet. Die Befragung aller Lehrkräfte zur Qualität der Schulungen hat ergeben, dass sich die Lehrkräfte gut auf die Durchführung der Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen vorbereitet fühlen (vgl. Anlage S. 2). Zur Beratung und Begleitung der Schulen bei der Durchführung der Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen stehen seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 pro Staatlichem Schulamt je ein Ansprechpartner für den Bereich der Hauptschule und den Bereich der Sonderschulen zur Verfügung. Über wichtige Neuerungen und Entwicklungen werden die Schulleitungen schriftlich informiert. Zusätzlich wurden zur Einführung und bei Erreichung von Zwischenzielen die Schulleitungen über die Staatlichen Schulämter in - formiert. Der erste Evaluationszyklus des Unternehmens Mensch-Technologie-Organisation GmbH hat ergeben, dass die Schülerinnen und Schüler mit großer Motivation an der Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen teilnehmen. Das Verfahren erfährt insgesamt eine gute Akzeptanz durch die Lehrkräfte (s. Anlage S. 3). Die von dem Unternehmen Mensch-Technologie-Organisation GmbH auf der Grundlage der ersten prozessbegleitenden Evaluation zur Überarbeitung gegebenen Empfehlungen wurden geprüft und vom Kultusministerium bei der Modifikation im Herbst 2008 berücksichtigt. 3. wie, durch wen und zu welchem Zeitpunkt die Kompetenzanalyse an den Schulen durchgeführt wird und wie die entsprechenden Personengruppen dafür qualifiziert werden; Das Christliche Jugenddorf Offenburg (CJD) wurde vom Kultusministerium mit der Entwicklung des Verfahrens beauftragt. Die Lehrkräfte werden in dreitägigen Schulungen durch Referententeams des CJD Offenburg qualifi- 3

4 ziert. Das Schulungskonzept ist so angelegt, dass jeder Schule im Endausbau (d. h. bis Ende des Schuljahres 2010/2011) abhängig von ihrer Größe mindestens drei bis vier geschulte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Zu den Inhalten der Schulung gehören die theoretische Einführung in das Verfahren und seine Bestandteile, die praktische Erprobung einzelner Bausteine des Verfahrens, Anregungen für die Umsetzung der individuellen Förderung auf der Grundlage der Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen, eine Einführung in die Software sowie Planung der Organisation zur Durchführung des Verfahrens. Die geschulten Lehrkräfte führen im Anschluss an die Anwenderschulung das Verfahren im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 7 durch. Zusätzlich erhalten die Lehrkräfte Angebote zum Erfahrungsaustausch auf regionaler Ebene durch die am jeweiligen Schulamt angesiedelten Ansprechpartner für die Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen. 4. welche konkreten Förderziele und -maßnahmen sich der Kompetenzanalyse anschließen und inwieweit bei deren Festlegung die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern einbezogen sind; Der Aufbau und die Prinzipien der Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen basieren auf den Grundsätzen Ganzheitlichkeit, Stärkenorientierung und Individualisierung. Damit entspricht Profil AC in hohem Maße den Intentionen schulischer Förderung. Ziel ist es, vorhandene Kompetenzen in anwendungsbezogenen Situationen wahrzunehmen, zu beschreiben und unter Einbeziehung aller Beteiligten zu bewerten, um daraus Erkenntnisse für die Förderung abzuleiten. Diese fließen in die Förderplanung ein, die Grundlage für die Planung schulischer Angebote ist. Da das Verfahren durch die erweiterten Kommunikations- und Reflexionsmöglichkeiten eine breite Palette an Beteiligungen bietet, übernehmen Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise eine Schlüsselrolle bei der Festlegung von Förderschwerpunkten und Zielvorgaben. Der Jugendliche erfährt sich so als Handelnder innerhalb des Förderprozesses und erhält erweiterte Möglichkeiten, seine Zugänge zu Anforderungen und zum Lernen zu reflektieren und in diesem Zusammenhang seine Motive und Bedürfnisse zu artikulieren. Dies stärkt das Selbstbild sowie das Vertrauen in die Selbststeuerungsfähigkeiten und fördert eigenverantwort - liches Verhalten im Sinne der persönlichen und beruflichen Zukunftsplanung. Die Schulen erhalten mit Profil AC somit ein Instrument, das sie umfassend bei der Gestaltung individueller Bildungsangebote unterstützt. Das vom CJD in enger Kooperation mit dem Kultusministerium entwickelte Verfahren Profil AC an Schulen bietet verschiedene Anregungen und Hilfen für die Gestaltung der Förderphase nach der Durchführung der Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen, die den Lehrkräften teilweise auch online zur Verfügung stehen. Gleichzeitig beinhaltet das Verfahren auch Instrumente zur Erhebung von Entwicklungsverläufen von Schülern, die den Förderbedarf und den individuellen Förderverlauf zielführend dokumentieren helfen. Die Lehrkräfte werden in den Anwenderschulungen auch in diesem Bereich qualifiziert. Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist es, die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern nicht nur über die Inhalte und Möglichkeiten der Kompetenzanalyse zu informieren, sondern auch über die Ergebnisse und die Einleitung von Fördermaßnahmen. Die Frage, wie Eltern ihre Kinder bei der Erreichung der Förderziele unterstützen können, hat hierbei einen besonderen Stellenwert. Für die Information der Eltern und für die gelingende Kooperation mit den Eltern werden den Schulen verschiedene Vorlagen und Hilfen an die Hand gegeben. 4

5 5. welcher organisatorische bzw. zeitliche Aufwand für die Schulen mit der Durchführung der Kompetenzanalyse verbunden ist; Die Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen hat den Anspruch die Schülerinnen und Schüler mit ihren Potenzialen insbesondere aber bezüglich der ausbildungsrelevanten Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erfassen, damit ein erfolgreicher Übergang in Aus- bzw. Weiterbildung stattfinden kann. Dies erfolgt im Bereich der Hauptschulen derzeit anhand von sechs Aufgaben aus vier Kompetenzbereichen, im Bereich der Sonderschulen anhand von acht Aufgaben aus vier Kompetenzbereichen, die jeweils verbindlich sind. Zur Bewältigung jeder Aufgabe sind rund 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommt die Vor- und Nachbereitungszeit, die abhängig von der Klassenstärke und Anzahl der geschulten Lehrkräfte ist. Zusätzlich kann sich jede Schule Aufgaben aus weiteren Kompetenzbereichen auswählen und durchführen. Es stehen für die Hauptschulen insgesamt 28 Aufgaben und für die Sonderschulen insgesamt 29 Aufgaben zur Wahl. Das Verfahren und die Auswertungssoftware stehen allen öffentlichen Hauptschulen und allen öffentlichen und privaten Sonderschulen online zur Verfügung. Um Fortschritte der Schülerinnen und Schüler auch in den folgenden Schuljahren feststellen zu können, kann das Verfahren erneut eingesetzt werden. Hierzu können einzelne Aufgaben des Verfahrens noch einmal zum Tragen kommen, es können aber auch weitere Aufgaben des Verfahrens, die laufend im geschützten Bereich des Internet für die Anwender zugänglich gemacht sind, dazu genutzt werden. Analog zu der für das Schuljahr 2007/2008 getroffenen Regelung sollen auch für das Schuljahr 2008/2009 die Lehrkräfte, die die Kompetenzanalyse durchführen, als Ausgleich für den mit der Durchführung der Kompetenzanalyse und der anschließenden Förderung verbundenen Mehraufwand entlastet werden. Damit erhalten auch für das Schuljahr 2008/2009 die durchführenden Lehrkräfte der Hauptschule zur Entlastung zusammen eine Stunde pro Klasse, mit der sie die Kompetenzanalyse durchführen. Eine weitere Stunde kann nach Entscheidung der Schule hierfür eingesetzt werden, indem von den in der Kontingentstundentafel insgesamt ausgebrachten Stunden eine für diesen Zweck verwandt wird. Zum Schuljahr 2009/10 wird um die bislang per Erlass gewählte Entlastung systemisch zu verankern die Kontingentstundentafel Hauptschule/Werk real - schule mit der flächendeckenden Umsetzung um eine zusätzliche Stunde für die Kompetenzanalyse erweitert. Bei dieser Änderung der Stundentafel VO wird auch festgeschrieben werden, dass hierfür eine weitere Stunde aus den für die Fächer und Fächerverbünde ausgebrachten Stunden verwendet werden kann. 6. welche Kosten mit der Kompetenzanalyse verbunden sind, wer diese trägt und welche Unterstützung die Schulen hierfür erhalten; Zur Durchführung der Kompetenzanalyse werden Materialien benötigt, die die Schülerinnen und Schüler in der Regel besitzen (Papier, Klebstoff, Scheren, Geodreiecke, Farbstifte). Während der Projektphase wird den Schulen jedoch aus Projektmitteln ein Budget zur Anschaffung dieser Materialien zur Verfügung gestellt. Die Software wird den Schulen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Den Zugang zum Verfahren und zu allen unterstützenden Materialien auch zur 5

6 individuellen Förderung erhalten die Schulen über ein Passwort nach Durchlaufen der Anwenderschulungen. 7. welche Daten der Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit der Kompetenzanalyse erhoben und gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden; Das Gesamtprojekt Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert sowie durch Mittel der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei sind die Vorschriften zu beachten, die die mittelvergebenden Stellen als Voraussetzung für die zur Verfügungstellung der Mittel niedergelegt haben. Auf Seiten der Mittel des Europäischen Sozialfonds handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember Hierbei werden die Anzahl der Teilnehmer sowie deren Nationalität, Geschlecht und Alter erfasst, die Namen der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nicht weitergegeben. Auf Seiten der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um Bestimmungen im Zusammenhang von 33 SGB III im Rahmen des Jugendsofortprogramms. Hierzu werden die Daten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg zu statistischen Auswertungen und Wirkungsanalysen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen übermittelt. 8. wie sie Aussagen bewertet, wonach die Weitergabe der im Zusammenhang mit der Kompetenzanalyse erhobenen Schülerdaten datenschutzrechtliche Probleme verursachen kann. Die im Rahmen des Verfahrens Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen zur Vorbereitung der Assessmentcentereinheiten (Profil AC-Einheiten) erforderlichen Daten (Name und Vorname der Schülerin/des Schülers, Geschlecht, Geburtsdatum) werden von den im Verfahren geschulten Lehrkräften selbst eingegeben. Diese Daten sind erforderlich, da nur so gewährleistet werden kann, dass bei einer Wiederholung oder bei der Durchführung weiterer Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt zur Dokumentation des Lernfortschritts des einzelnen Schülers im Zeitraum nach den Klassen 7 eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Aus diesen eingegebenen Schülerdaten erstellt das Verfahren ein Pseudonym für diesen Datensatz. Dieses wird dann zusammen mit dem Schülerdatensatz über eine gesicherte Verbindung zu einem zentralen, durch das Informatikzentrum des Landes (IZLBW) verwalteten Intranetserver übertragen und dort gespeichert. Auf diese Daten haben ausschließlich die verantwortlichen Personen an der jeweiligen Schule Zugriff. Das Kultusministerium oder andere Stellen haben keinerlei Zugriff auf diese gespeicherten Daten. Zur Durchführung der eigentlichen Kompetenzanalyse wird dann kein Name mehr benötigt. Zu diesem Zweck wird das erzeugte Pseudonym verwendet. Durch die Verwendung des Pseudonyms ist somit sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt personenbezogene Daten in einer ungeschützten Umgebung übertragen werden. Das Softwareprogramm generiert nach Ab - schluss der Dateneingabe das sog. individuelle Kompetenzprofil des jewei - ligen Schülers/der jeweiligen Schülerin. Datenschutzrechtliche Probleme sind bei der geschilderten Vorgehensweise nicht zu befürchten. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 6

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