Neuerungen der Arbeitsstättenverordnung und Regeln

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1 VDRI - Veranstaltung Neuerungen der Arbeitsstättenverordnung und Regeln ASR A3.4 Beleuchtung 5. Nov ember 2014, Böblingen Gerold Soestmeyer Sachgebiet Beleuchtung Fachbereich Verwaltung [DGUV] beleuchtung@bgrci.de Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << (ASR A3.4 Beleuchtung, Fragen aus der Praxis) Gerold Soestmeyer Sachgebiet Beleuchtung, Fachbereich Verwaltung (DGUV) Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Hunscheidtstr.18, Bochum Die Technische Regel für Arbeitsstätten Beleuchtung (ASR A3.4) werden nun vier Jahre alt. Die Erarbeitung war seinerzeit komplex, denn es mussten die erforderlichen Anforderungen formuliert werden, die sowohl auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, Erfahrungen und Empfehlungen beruhen, aber auch berücksichtigen, dass unterschiedliche individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten nicht immer kongruent mit vereinheitlichten Anforderungen sein müssen. Auch hatten die an der Regelsetzung beteiligten Interessengruppen oft abweichende Auffassungen von den Erfordernissen und der Regelungstiefe in bestimmten Bereichen. Die Erfüllung der Sehaufgabe und vor allem die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz waren und sind bei der Regelschaffung das vordringliche Ziel der Beleuchtung. Weniger im Focus standen seinerzeit Ansätze zur guten und gesunden Wirkung der Beleuchtung, die aufgrund neuerer Erkenntnisse heute vielschichtig debattiert werden. Es fehlte und fehlen immer noch viele gesicherte Erkenntnisse, die allgemein gültige Regeln begründet und diesen somit ggf. den Vorrang zu den individuellen Neigungen der Beschäftigten gegeben hätten. Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen <<

2 Es gibt aber wohl kaum ein Themenfeld bei der Arbeitsplatzgestaltung, das in letzter Zeit so vielschichtig und kontrovers diskutiert wird, wie die richtige Wirkung der Beleuchtung am Arbeitsplatz. Zahlreiche Untersuchungen stützen neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Beleuchtung, die in Vergangenheit kaum Beachtung fanden auch nicht in der Regelsetzung. Nichtvisuelle, biologische oder melanoptische Wirkung des Lichts auf den Menschen lauten die Schlagworte, die Wissenschaft, Interessenverbände, Industrie und Unternehmen antreiben. Auch der Arbeitsschutz kann sich diesen Diskussionen nicht verwehren, denn fest steht, dass die Wirkung des Lichts auf unsere Gesundheit, unser Leistungsvermögen und Wohlbefinden einen sehr viel höheren Stellenwert einnimmt, als dies noch vor einigen Jahren vermutet wurde. Inhaltlich wurde diesen Themen insofern entsprochen, dass die Bedeutung des Tageslichts am Arbeitsplatz in die Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4 aufgenommen wurde. Zusammen mit der rasanten Entwicklung neuer Technologien auf dem Beleuchtungsmarkt werfen die Diskussionen um die Wirkung des Lichts auf den Menschen derzeit genauso viele Fragen auf, wie z. B. die Anforderungen der ASR 3.4 Beleuchtung nach ausreichendem Tageslicht am Arbeitsplatz. Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse verpflichten den Arbeitsschutz, sich neuen Erkenntnissen zu widmen. Es gilt dabei nicht vordringlich, neue Regeln bzw. Anforderungen zu formulieren, sondern Empfehlungen und Beispiele zu geben. Diese könnten in bestimmten Fällen, z. B. an Arbeitsplätzen mit wenig oder ohne Tageslicht (Schichtarbeit), das Arbeiten für die Beschäftigten weniger belastend und angenehmer machen. Der Vortrag greift derzeitige Ansätze aus Trend und Wissenschaft auf und gibt dabei Antwor-ten auf aktuelle Fragen aus der Anwendung. Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Trend und Wissenschaft Fragestellungen aus der Praxis 1. Begründen neuere Erkenntnisse und Untersuchungen neue Anforderungen an die Beleuchtung? 2. Ambient Intelligence [AmI] als geeignete Antwort auf melanoptische Wirkung des Lichts? 3. Neue Technologien [LED] für die Beleuchtung? 4. Wann ist Tageslicht ausreichend? 5. Vermutungswirkung erfüllt? 6. Seite 4

3 Licht in vier Akten 1. Blick auf Verordnung und Regel 2. Photometrie und Wirkung des Lichts 3. Beispielhafte Anwendungen 4. Beispiel techn. Entwicklung Seite 5 Regeln, Empfehlungen Staat Staat Länder Länder mit ASR A3.4 Beleuchtung [2011/13] und ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung [2009, Änderungen 2011] Andere.. Andere.. Licht Licht Beleuchtung Beleuchtung UVT UVT BGI 856 Beleuchtung im Büro [2009] BGI/GUV-I 7007 Tageslicht am Arbeitsplatz [2009] BGI 827 Sonnenschutz im Büro [2005] Schriftenreihen Verbände Verbände - Fördergemeinschaft Gutes Licht - Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz Normung Normung Licht und Beleuc htung; Beleuchtung von Arbeitsstätten DIN EN Arbeitsstätten in Innenräumen [2011] DIN EN ; Arbeitsstätten im Freien [2007] Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen <<

4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV [2004] 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten [1] Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Seite 7 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV [2004] Anhang: 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung [1] Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. [2] Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. [3] Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Novelle ArbStättV - Referentenentwurf. Seite 8

5 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV NEU: Novelle ArbStättV Referentenentwurf Beleuchtung und Sichtverbindung (1) Arbeitsräume, Kantinen, Pausen-, Bereitschafts- und Erste Hilfe-Räume sowie Unterkünfte müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. 2. Bildschirmarbeitsverordnung [BildscharbV] wird in die Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] impliziert Seite 9 Tageslicht ist wichtig es wirkt durch seine Dynamik [Änderungen der Helligkeit, Richtung und Farbe je nach Tages- und Jahreszeit, Bewölkung und geografischer Lage] stimulierend, motivierend, aktivierend, leistungsfördernd trägt in Verbindung mit einer guten Sichtverbindung nach außen [Inf ormationen über Umgebung, Wetter] zum Wohlbefinden bei stellt die innere Uhr [Tag-Nacht-Rhythmus] des Menschen durch zielgerichtete Nutzung Einsparung von Energiekosten möglich Seite 10

6 Warum ist die Sichtverbindung nach außen wichtig? Auch wenn derzeit eine "Sichtv erbindung nach außen" nicht mehr explizit gef ordert ist, hat sie dennoch ein große Bedeutung f ür die Beschäftigten. Wahrnehmung der unmittelbaren Umgebung und wesentlicher Inf ormationen zur Identifizierung des Arbeitsumfelds. Tages- und Jahreszeit, sondern auch die kleinen Inf ormationen z. B. zu Wetter, Wind und Geschehen in der Umgebung, bilden eine "Antenne nach außen" Sie v erhindert das Gef ühl des Eingeschlossenseins, den so genannten "Bunkereffekt". An den Arbeitsplätzen, aber auch in Besprechungs- und Pausenräumen sollten die Beschäftigten nach außen schauen können. Seite 11 Inhalte der ASR A3.4 Anwendungen Beleuchtung mit Tageslicht Beleuchtung in Gebäuden und im Freien Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung Anforderungen für Baustellen.. Regelungen zu Beleuchtungsstärken Gleichmäßigkeiten Lichtfarbe, Farbwiedergabe Beleuchtungskonzepte Seite 12

7 ASR A3.4 Neben den Anforderungen im Arbeitsschutz (ASR) wird in der Praxis nach Norm geplant Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten, DIN EN T eile Z.B. ASR Umgebungsbereich Wichtig: Nicht alle Begriffe stimmen überein Mindestbeleuchtungsstär ke Mindestwert der Beleuchtungsstär ke Gleichmäßigkeit g1 Bereich des Arbeits platz es Mittlere verti kale Beleuchtungsstärke DIN EN Wartungswert der Beleuchtung Gleichmäßigkeit Uo Bereich der Sehaufgabe Zylindrische Beleuc htungsstär ke Unmittelbarer U mgebungsbereic h Seite 13 Konkretisierung der Norm in der ASR: (zu beleuchteten Bereiche) DIN EN ASR A3.4 Beleuchtung Bereich des Arbeitsplatzes Arbeitsflächen, Bewegungsflächen allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen Bereiche der Sehaufgabe Umgebungs - Bereiche 1,60 m Arbeitsfläche 0,80 m Arbeitsplatz Hintergrund-Bereich Bewegungsfläche 1,00 m Quelle: BGI 856 / VBG Seite 14

8 Ausreichendes Tageslicht [ASR A3.4] 4 Beleuchtung mit Tageslicht 4.1 Ausreichendes Tageslicht [3] Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder mindestens ein Verhältnis v on lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche v on mindestens 1 : 10 [entspricht ca. 1 : 8 Rohbaumaße], eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen. Die Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen. Seite 15 Verhältnis v on lichtdurchlässigen Flächen zur Raumgrundfläche lichtdurchlässige Flächen Raumgrundfläche = mind Σ Fensterflächen Grundfläche des Raumes Seite 16

9 Ausreichendes Tageslicht Tageslichtquotient größer 2 % Der Tageslichtquotient ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum zur Beleuchtungsstärke im Freien bei bedecktem Himmel. Beleuc htungsstär ke am AP Tageslichtquotient D = x 100 % Beleuc htungsstär ke i m Freien Quelle: BGI 7007 "Tageslicht am Arbeitsplatz, DGUV Seite 17 Ausreichendes Tageslicht Fenster / Grundfläche = 1:10 [ 10 % der Grundfläc he ASR ] Tageslicht- Quotient Fenster / Grundfläche = 1:5 [ 20 % der Grundfläche ] 1:5 1:10 Tageslichtquotient > 2 % [ASR] 2m Raumtiefe Bei einer Fensterfläche v on 10 % nur im fensternahen Bereich (bis ca. 1,6 m) und ohne Verbauung ein erzielt. Quelle:Schmits/HAWK Hildesheim Um für eine Raumtiefe bis zu 2,50 m einen Tageslichtquotient > 2 % zu erreichen, ist eine Fensterfläche von mindestens 20 % der Grundfläche notwendig (Verhältnis Fenster / Grundfläche 1 : 5). Seite 18 4m

10 gute Farbwiedergabe ausreichendes Beleuchtungsniveau Passende Lichtfarbe Vermeidung von Direkt- und Reflexblen dung Summe alle r Gütekrite rien = Qualität d er Beleuchtung Veränderung der Lichtsituation Individuelle Beeinflussung klassisch e Güt temerkmale der Beleuchtung + neuere Integration von Tageslicht gute Sch attigkeit und Licht richtung harmonische harmonische Helligkeitsverteilung Energieeffizienz Licht als gestal al- terisches es Element Seite 19 Wir sind Tageslichtwesen Tag erste Glühlampe vor 125 Jahren = 0,06 % Homo Sapiens 0,003 % der Ev olution Thomas Alva Edison 1890er Jahren Beginn der industriellen Serienfertigung in seiner Firma General Electric Jahre Ev olution / Jahre Homo Sapiens Nacht Seite 20

11 lx strahlender Sonnentag lx wolkiger Sonnentag Beleuchtungstärken im Vergleich lx Montage Arbeitsplatz lx Büroraum lx Sommertag im Schatten Außen 300 lx Versand, Gießerei lx trüber Wintertag Innen lx Lager Seite 21 Lichtempfindliche Zellen in der Netzhaut [Photorezeptoren] nichtvisuelle Wirkung visuelle Wirkung Licht.wissen 19 Seite 22

12 Visueller [Grün] und biologischer [blau] Pfad Sehzenrum Suprachmatischer Nucleus [SCN] Zirbeldrüse Oberes Zervikalganglion Rettinohypothala- mischer Trakt Rückenmark Seite 23 Nichtvi suelle Wirkungen des Lichts über retinale Ganglienzellen im Auge Wirkung über den SCN als Zeitgeber für die Innere Uhr [Nucleus Suprachiasmaticus Master-Clock] Melatonin [Müdigkeit] Cortisol [Stresshormon] Serotonin [Stimmungshormon] Körpertemparatur Circadiane Rhythmik [Hofstra2008] Seite 24

13 Cirkadianer Rhythmus des Menschen circa [lat. ungefähr ], dies [lat. Tag ] = ungefähr 1 Tag 100 % Leistung biologischer Rhythmus Zeitgeber der inneren Uhr Licht [Beleuchtung] soziales Umf eld Nahrungsauf nahme.. 0 % Uhrzeit Seite % +20% Leistungsbereitschaft Circadiane Rhythmik kognitiv er Leistungen 0% -20% -40% Fehlleistung +40% +20% 0% -20% -40% [ Hubalek ] Uhrzeit Seite 26

14 Licht photometrisch Langwellen nm Mittelwellen Kurzwellen Ultrakurzwellen Fernsehen Radar Infrarot LICHT Ultraviolet nm Röntgen Gamma Kosmische Strahlung Seite 27 Relative spektrale Empfindlichkeit des Auges visuelle Wirkung: Maximum im grün-gelben Spektralbereich C [λ] V [λ] Wirkung in % V [λ] Wellenl änge [nm] Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Seite 28

15 Spektrum: Tageslicht und Lam pentypen [unkorrigierte Wirkungskurve] Tageslicht Leuchtstofflampe Glühlampe Energiesparlampe Natriumdampf Niederdruck Natriumdampf Hochdruck Seite 29 Spektren w eißer und farbiger LEDs [unkorrigierte Wirkungskurv e] LED white [ Licht.wissen ] Seite 30

16 Photometrie Lichtrichtung Flächige oder punktförmige Lichtquelle Lichtintensität Spektrum Zeitpunkt Dauer Ganglienzellen empf indlichster Bereich Hornhaut Retina [Schierz, 2002] Seite 31 Lampentypen Seite 32

17 Beispiel Schulklasse 500 lx, neutr alweiß [ IAG ] 300 lx, warmweiß [ IAG ] Lichtrichtung Lichtintensität Spektrum des Lichts 1000 lx, tageslichtweiß [ IAG ] Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Seite 33 Einflussgrößen der biologisch w irksamen Beleuchtung Biologische Wirkung durch höhere Beleuchtungsstärken Flächiges Licht wirkt stärker als punktförmiges Licht.... ebenso wenn Licht v on oben und v on v orne ins Auge fällt tageslichtähnliches Spektrum, das auch den biologisch wirksamen blauen Bereich enthält Eine dy namische Anpassung der Farbtemperatur und Beleuchtungsstärke entsprechend dem Tageslichtv erlauf Seite 34

18 Beispiel Schichtarbeit insbes. Nachtarbeit belastet Ursache: Erleichterung und/oder geringere Beanspruchung durch richtiges Licht möglich? häuf iger Wechsel des Schlaf-Wach-Rhythmus die innere biologische Uhr gerät außer Takt Ein- und Durchschlafprobleme Sozialer Jetlag Folgen: Schlaf mangel und Schlafstörungen, erhöhte gesundheitliche Risiken Herz-Kreislauferkrankungen Stoffwechselerkrankungen Magen-Darmbeschwerden.. [Beermann2008] [Boivin2005] [Griefan2003] Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Seite 35 sinnvoll erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verschiebung sondern eine Stabilisierung des Schlaf-Wach-Rhythmus bei kurzzyklischem Schichtsystem mit max. 3 Nachtschichten hintereinander eine Aktivierung durch Licht mit höherem Beleuchtungsniveau ANMERKUNG: Langzeitwirkungen andauernder Aktivierung außerhalb des natürlichen Rhythmus sind bisher nicht untersucht Daueranwendung könnte Wachheitstief völlig unterdrücken [ Literaturstudie Optimale Beleuchtung bei Schichtarbeit Prof. Schierz, TU Ilmenau ] Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Seite 36

19 Das richtige Licht zur richtigen Zeit kann das Arbeiten für die Beschäftigten weniger belastend und angenehmer machen z.b. die innere biologische Uhr stabilisieren Ein- und Durchschlafprobleme verhindern den Wachheitsgrad während der Nachtschicht bei kritischen oder gefährlichen Arbeitssituationen erhöhen das allgemeine Wohlbefinden erhöhen positiv auf die Gesundheit wirken und vor Gesundheitsgefahren schützen ANMERKUNG: Wichte Er kenntnisse für die Ges undheit der Arbeitnehmer und z um Nutz en der Arbeitgeber. Gezielte Beratung und Empfehl ung derzeit noch schwierig der Nutzen bleibt noc h aus Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Seite 37 Ist es legitim? Ja, weil das Licht immer wirkt, egal ob gut oder schlecht, ausreichend oder ungenügend und nicht nur für die Sehaufgabe wichtig ist. Schreiben, lesen, montieren,.. Art und Ausprägung der Wirkung sind unterschiedlich und in vieler Hinsicht planbar Keine Manipulation sondern Erleichterung Seite 38

20 Entsprechen die derzeitigen Anforderungen den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten und den Herausforderungen des demografischen Wandels? Für die Arbeitsstättenregeln legt die ArbStättV eine so genannte Vermutungsw irkung f est. Wer sich an die Vorgaben einer Arbeitsstättenregel hält, kann davon ausgehen, den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen! Der Arbeitgeber kann jederzeit von den Technischen Regeln abweichen, wenn er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreicht. Nachweis i.d.r. über eine Gef ährdungsbeurteilung Es handelt sich um Mindestanforderungen für de n Arbeitssch utz, die im Konse ns erst ellt sind u nd fü r alle Arbeitsstätte n gelt en. In der Pr axis werd en a us Mindestanforderungen Maximalvorgaben für die Planung Dies bedeu tet nicht zwangsläufig für j eden Zweck aus reichen d o der optim al Seite 39 Auswirkung der Beleuchtungsstärke Beleuchtungsstärke in Lux [ BGHM-Information 101, Zeis-Ikon, Licht und Leuchten 1975 ] Seite 40

21 Auswirkung der Beleuchtungsstärke Beleuchtungsstärke in Lux [ BGHM-Information 101, Zeis-Ikon, Licht und Leuchten 1975 ] Seite 41 Abnahme der Sehschärfe mit dem Alter Bewahrung der Sehschärfe ist mit höheren Beleuchtungsstärken allein nicht möglich [Schierz, Tagungsband Licht 2008] Seite 42

22 Abnahme der Sehschärfe mit dem Alter Das Nahsehen wird ohne Altersbrille nach dem 45. Lebensjahr zunehmend schlechter. Auch mit einer gut angepassten Altersbrille reduziert sich die Sehschärf e mit dem Alter [Schierz, Tagungsband Licht 2008] Seite 43 Energieeffizienz durch Sanierung 0% Energieverbrauch 50% 100% Altanlage 70er-Jahre, mit Standard-Leuchtstofflampen Ø 38 an KVG Altleuchte mit opaler Wanne Altanlage 70er-Jahre, 3-Banden-Leuchtstofflampen Ø 26 an WG Altleuchte mit weißem Raster 20 % Neuanlage Modernes Lichtkonzept* Präsens kontr olle* 60 % 55 % Tageslichtregelung / Abschaltung* 70 % Präsens kontr olle + Tageslichtregelung / Abschaltung* 100% 50% 0% Energieeinsp arung * Leuchtstofflampe Ø 16 mit geringer Verlustleistung, energieeffiziente direkt oder direkt/indirekt strahlende Leuchte mit moderner Lichttechnik 75 % Werte: licht.de Gerold Soestmeyer / SGBel >> VDRI - Beleuchtung - Böblingen << Seite 44

23 Austausch von Leuchtstofflampen durch LED-Röhren LED-Tubes sicher eingebaut bringen die neuen energiesparenden LED-Röhren einige Vorteile: geringerer Stromverbrauch Licht ohne flimmern Licht sofort nach dem Einschalten zu 100 % verfügbar. Lebensdauer ist nicht v on der Schalthäufigkeit abhängig. Lichtspektrum von LED-Leuchtmitteln beliebig Seite 45 Nachteile Vorsicht : Gerichtetes Licht, andere Lichtv erteilung Nach Austausch werden Regeln und Normen ggf. nicht mehr eingehalten Austauschv arianten für Röhrenlampen ohne Umbau der Leuchte sind zurzeit nur für die Vorschaltgerätev arianten KVG/VVG geeignet [konventionelle-/ verlustar me Vorschaltgerätevariante] nicht jedoch f ür die EVG Variante. [Quelle: Baua Lebensdauer?? Stromschlag! Geltungsbereich der Niederspannungs- Richtlinie [Richtlinie über Elektrische Betriebsmittel 2006/95/EG]. Weitere.. [Quelle: Baua Seite 46

24 Möglichkeiten Retrofit-Variante = LED-Röhrenlampe plus spezieller Starter Es werden nur die Leuchtstofflampe und Starter [nur konventionellen Vorschaltgeräten] durch LED-Röhrenlampe und speziellen Starter ausgetauscht Ein Umbau der vorhandenen Leuchte ist nicht notwendig. Konversions-Variante = Umbau der Leuchte Hinweis: Achten Sie auf Inf ormationen v om Hersteller für die Verwendung der LED-Röhrenlampe, da sie nicht für alle Vorschaltgeräte geeignet sind. Andere.. Seite 47 (wenn Austausch erfolgen soll!!) nur Retrofit-Varianten als Ersatz für herkömmliche Leuchtstoffröhren in v orhandenen Leuchten [ein Umbau der Leuchte ist nicht notwendig]. Beachten gleicher Spannungsbereich: LED-Röhrenlampe wie Leuchtstofflampe Leistung: LED-Röhrenlampe Leuchtstofflampe Abmessungen müssen gleich sein das Gewicht der LED-Röhrenlampen darf das f ür das entsprechende Fassungssystem zugelassene Gewicht nicht übersteigen geprüfte und zertifizierte LED-Röhrenlampen verwenden Empfehlung: Kein Austausch der Lampe sondern geeignete Leuchte verwenden Seite 48

25 Literatur Fachbereich Verwaltung [VBG] Sachgebiet Beleuchtung Beleuchtung im Büro BGI 856 Tageslicht am Arbeitsplatz BGI 7007 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze BGI 650 DGUV-I Sonnenschutz im Büro BGI 827 Natürlic he und künstliche Beleuc htung von Arbeitsstätten in Arbeit DGUV-I zum freien Download Seite 49 Literatur Schriftenreihen der Fördergemein sch aft Gutes Licht free download Licht.wissen 02 Besser lernen mit gutem Licht Licht.wissen 19 Wirkung des Lichts auf den Menschen Seite 50

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