Schönheitsreparaturen 1. Allgemeine Übernahmeverpflichtung und Inhalt SCHÖNHEITSREPARATUREN. Schönheitsreparaturen 1.1. Übernahmeverpflichtungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schönheitsreparaturen 1. Allgemeine Übernahmeverpflichtung und Inhalt SCHÖNHEITSREPARATUREN. Schönheitsreparaturen 1.1. Übernahmeverpflichtungen"

Transkript

1 SCHÖNHEITSREPARATUREN 2 1. Allgemeine Übernahmeverpflichtung und Inhalt 535 BGB vertragsgemäßer Gebrauch. 538 BGB Veränderungen und Verschlechterungen. Folge: Vermieter muss durchführen BGB ist nachgiebige Vorschrift. Mieter schuldet nur das, was er selbst abgewohnt hat. Entgelttheorie des BGH Übernahmeverpflichtungen 1.1. Übernahmeverpflichtungen 3 4 Urteile des BGH (Übernahme- bzw. Kostenabwälzungsklausel) Die werden vom Mieter getragen. (BGH WuM 1985, 46) Die Kosten der trägt der Mieter BGH, Urt. v VIII ZR 339/03 = WuM 2004, 529 Verweis auf die Kosten unschädlich, da Verkehrssitte, dass Mieter selbst tätig wird. Ausgleichszahlung wegen Umbaus des Vermieters sind Hauptleistungspflichten des Mieters BGH WuM 1977, 65 Kein Schadensersatz des Vermieters Aber Geldanspruch durch ergänzende Vertragsauslegung BGH WuM 1980, 241; WuM 2002, 484 Ist (regelmäßig) Eigenleistung des Mieters anzunehmen: Material, Arbeitsaufwand des Mieters und seiner Gehilfen Ist Mieter nicht erfüllungsbereit, Kosten einer Fachkraft BGH WuM 2002, 484 Ersatzleistungen sind begrenzt auf die Ersatzvornahmekosten, auf tatsächlichen Renovierungsaufwand 1.2. Inhalt der 1.2. Inhalt der 5 6 Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen ( 28 Abs.4 Satz 3 II. BV). BGH, Urt. v VIII ARZ 1/84 = WuM 1985, II.BV bildet Maßstab der Klauselkontrolle BGH, Urt. v VIII ZR 210/08 = WuM 2009, 286 Was darüber hinaus geht, sind Instandsetzungen BGH, Urt. v VIII ZR 37/07 = WuM 2008, 213 Beispiel - Außenteile: trägt der Mieter.. einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia Die Übertragung solch weitgehender ist unangemessen im Sinne des 307 BGB. BGH, Urt. v VIII ZR 210/08 = WuM 2009, 286

2 1.2. Inhalt der 1.2. Inhalt der 7 8 Gibt es eine Kompensationsmöglichkeit? BGH, Urt. V VIII ZR 222/09 BGH hat das Problem angesprochen, aber nicht entschieden. Kompensation auch formularvertraglich? Beispiel: Der Vermieter ist bei der Mietvereinbarung unter der Marktmiete geblieben, weil der Mieter die Außenrenovierung übernommen hat. Zweifelhaft, weil Verstoß gegen 306a BGB naheliegend Beispiel: Teppichboden Das Streichen der Fußböden wird so ausgelegt, dass damit auch die Grundreinigung eines Teppichbodens erfasst wird. BGH, Urt. v XII ZR 15/07 = NJW 2009, 550 Grundreinigung ist mehr als Reinigung Inhalt der 9 10 Beispiel: Parkett Trägt der Mieter die, hat er folgende Arbeiten fachgerecht auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Reinigen und Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie der Türen und Fenster. BGH, Urt. v VIII ZR 48/09 = WuM 2010, 85; BGH, Urt. v VIII ZR 210/08 = WuM 2009, 286. Der Mieter soll nicht mehr aufwenden müssen als der Vermieter, wenn dieser schuldet. Folge: werden erst fällig, wenn die Wohnung entsprechend abgenutzt ist. Fristen geben dafür nur Anhaltspunkte. Sie müssen flexibel sein, um dem unterschiedlichen Wohnverhalten Rechnung tragen zu können. Starre Fristen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam. Das gilt auch im gewerblichen Mietverhältnis BGH, Urt. v XII ZR 84/06 = NZM 2008, Urteile des BGH Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge fachgerecht auszuführen. BGH, Urt. v VIII ZR 361/03 = WuM 2004, 463. Der Mieter hat während der Mietzeit die auf seine Kosten sach- und fachgerecht auszuführen, und zwar: in Küche, Bad, WC alle 3 Jahre, in den übrigen Räumen alle 5 Jahre. BGH-Urteil vom , VIII ZR 178/05 = WuM 2006, 248. Unwirksam! Unwirksam!

3 13 14 Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen. BGH, Urt. v , VIII ZR 106/05 = WuM 2006, 377. BGH, Urt. v , VIII ZR 152/05 = WuM 2006, 308. Üblicherweise werden in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Dielen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafzimmern BGH, Urt. v VIII ZR 283/07 = WuM 2008, 722. Unwirksam! Wirksam! Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach der in der Regel durchzuführen sind, enthält keinen starren Fristenplan. Sie benachteiligt den Mieter nicht unangemessen BGH, Urt. v , VIII ZR 351/04 = WuM 2005, 716. Wirksam! Das KG hat für den Begriff regelmäßig genau entgegen gesetzt entschieden. KG WuM 2008, 398 = NZM 2008, 643; WuM 2008, 474 Unwirksam! Bei normaler Benutzung sind die. alle 3 Jahre auszuführen. BGH, Urt. v VIII ZR 166/08 = WuM 2009, 224 Offen gelassen! blue-pencil-test blue-pencil-test Beispiel: 10 Abs.1 Der Mieter verpflichtet sich, die laufenden. auf eigene Kosten durchzuführen. 10 Abs.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Ausführung der in. einem Zeitraum von. Jahren durchzuführen, soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. Erfasst die Unwirksamkeit des Abs.3 auch den Abs.1? Blue-pencil-Test: Nebeneinander stehende selbständige Regelungsteile oder geltungserhaltende Reduktion! Sind beide Klauseln inhaltlich verknüpft? Wird durch Streichung der Sinngehalt der Regelung verändert bzw. hat der Wegfall eines Klauselteils Einfluss auf den verbleibenden Klauselteil? Haus und Grund Hessen Formular V 1424/ Ziff.4a Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die.durchzuführen. umfassen das Tapezieren und Außentüren von innen. In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten und sonstiger Holzteile sowie offen liegender Ver- und Entsorgungsleitungen durchzuführen. Blue-pencil-Test Regelung unwirksam? Selbständige Regelungsteile oder miteinander verknüpft? Führt Streichung des unwirksamen Regelungsteils zur Änderung des Sinngehalts? Wenn ja, unzulässige geltungserhaltende Reduktion

4 blue-pencil-test blue-pencil-test Ist die Vereinbarung einer Ersatzklausel zulässig? Praxisbeispiel Die salvatorische Klausel: Standardklausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ersetzungsklausel: Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. 4 Mietzins, Betriebskosten und weitere Nebenkosten.. (6) Die sind vom Mieter auf eigene Kosten nach Maßgabe von 15 Ziffer 2 durchzuführen, und zwar während des Mietverhältnisses, spätestens zu dessen Ende. 15 Die umfassen folgende Arbeiten Die sind. auszuführen. Das ist im allgemeinen nach folgenden Zeiträumen der Fall:. (es folgen die gängigen Fristen). 3. Übernahme einer unrenovierten Wohnung 3. Übernahme einer unrenovierten Wohnung als ein Teil des Mietentgeltes können den Mieter erst mit Beginn des Mietverhältnisses belasten. Übernahme von ist erst von Beginn des Mietverhältnisses ab zulässig. Die vereinbarten Fristen für dürfen erst mit dem Mietbeginn zu laufen anfangen. Eine Schönheitsreparaturklausel ist auch wirksam, wenn der Vermieter eine unrenovierte Wohnung vermietet, die Fristen zur Durchführung von aber erst ab Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. BGH-Urteil vom , VIII ZR 378/03 = WuM 2005, 50, bestätigt durch BGH-Urteil vom , VIII ZR 17/04 = WuM 2005, Übernahme einer unrenovierten Wohnung 4. Länge der Fristen In seiner Entscheidung BGH, Urt. v VIII ZR 143/06 = WuM 2007, 684. denkt der Senat laut darüber nach, ob eine Änderung der Rechtsprechung geboten ist, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen wird. Die Antwort liefert er gleich mit: Dafür spreche, dass der Mieter doppelt belastet werde, weil er sowohl seine des Mieters Abnutzung als auch die durch den Vormieter beseitigen müsse. Es stellt sich die Frage, wann bei genereller Betrachtung üblicherweise die Wohnung so abgewohnt ist, dass sie nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Mustermietvertrag 1976 des BMJ mit 3, 5 und 7 Jahren veraltet: 50- und 60iger Jahre, Wohnungsbelegung, Holz-, Öl- und Kohleöfen mit teilweise erheblichen Rußbildungen, Die verwendeten Farben und Tapeten entsprachen bei weitem nicht den heutigen Qualitätsanforderungen, Noch im Jahre 1968 hatten 37,8 % aller Wohnungen keine Sammelheizung.

5 4. Länge der Fristen 4. Länge der Fristen Jedenfalls für in der Vergangenheit geschlossene Mietverträge hält der Senat an seiner Rechtsprechung Urt. v VIII ZR 48/04 = WuM 2005, 241, fest, dass der Fristenplan des Mustermietvertrags auch im Falle der formularvertraglichen Vereinbarung zulässig ist. BGH, Urt. v VIII ZR 143/06 = WuM 2007, 684. Folge der BGH-Rechtsprechung v : Altverträge mit den Fristen 3, 5 und 7 Jahren bleiben insoweit wirksam. In Neuverträgen sind solche Fristen unwirksam. Die Fristen infizieren die gesamte Klausel. Neuverträge sind solche, die ab dem geschlossen werden (vgl. BGH, Urt. v VII ZR 24/03). 4. Länge der Fristen AG Hamburg-Harburg ZMR 2010, 456 Der Vermieter hatte folgende Klausel vereinbart: "Die Mieter bekennen, die Wohnung mit allem Zubehör in gutem baulichen Zustand übernommen zu haben. Sie sind verpflichtet, dieselbe während der Mietdauer in gleichem Zustand zu erhalten und insbesondere die wie: Streichen... auf eigene Kosten durchzuführen." OLG Hamm, Urt. V U 14/09 Die vereinbarte Klausel lautete: (1) Der Mieter hat auf seine Kosten durchzuführen (2) Die sind. regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. 5. Endrenovierungsklausel 5. Endrenovierungsklausel 29 Führen Vertragsklauseln zu der Möglichkeit, dass die Fristen nicht ausgeschöpft werden und der Mieter dennoch ausführen muss, sind sie unwirksam. Denn sie verpflichten dann den Mieter zu mehr Leistung, als er abgewohnt hat. 30 Eine Regelung, wonach die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten renoviert zu übergeben, ist unwirksam; das gilt auch dann, wenn der Mieter zu laufenden während der Dauer des Mietverhältnisses nicht verpflichtet ist. BGH, Versäumnisurteil v VIII ZR 316/06 = WuM 2007, 682. Die Klausel lautet: Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert gemäß Anlage zurückzugeben.

6 5. Endrenovierungsklausel 5. Endrenovierungsklausel 31 Der Mieter übernimmt die Wohnung in folgendem Zustand: In allen Räumen Rauhfaser (Wand & Decke), Tapeten in neutralem Farbton neu gestrichen, alle Heizkörper, Innentüren, Türrahmen in neutralen Farbtönen neu lackiert. Nassräume über Fliesen gestrichen. Der Mieter verpflichtet sich, bei seinem Auszug die Wohnung in dem beschriebenen Zustand zurückzugeben. BGH, Urt. v VIII ZR 166/08 = WuM 2009, 224 Achtung: Der BGH ist der Auffassung, dass keine Bedenken bestehen, individualvertraglich eine Endrenovierungsklausel zu vereinbaren. BGH, Urt. v XII ZR 200/06 = NZM 2009, 397 BGH, Urt. v VIII ZR 71/08 = WuM 2009, Spätere Korrektur bei Wohnungsübergabe Herr U. [= Mieter] übernimmt vom Vormieter M. die Wohnung im renovierten Zustand. Er verpflichtet sich dem Vermieter gegenüber, die Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand zu übergeben. BGH, Urt. v VIII ZR 71/08 Individualvereinbarung bei Wohnungsübergabe 6. Quotenklausel 7. Ausführungsart 33 Der BGH ist der Kritik in der Literatur gefolgt. Mit seinen jüngsten Entscheidungen hat er klargestellt, dass Quotenklauseln mit starren Fristen unwirksam sind, weil sie den Mieter in unangemessener Weise benachteiligen. Was die Länge der in den Quotenklauseln enthaltenen Fristen betrifft, gilt das Gleiche wie zu den Renovierungsintervallen. Auch insoweit scheint eine Anpassung spätestens für Verträge ab erforderlich zu sein. Quotenklauseln müssen zudem transparent sein. 34 Die sog. Makulaturklausel, also die formularmäßige Verpflichtung zur Beseitigung aller Tapeten bei Beendigung des Mietverhältnisses, benachteiligt den Mieter unangemessen. Der Mieter darf während der Mietzeit in seiner Wohnung auch seine Geschmacksvorstellungen verwirklichen. Am Ende der Mietzeit muss der Mieter die Wohnung in hellen und dezenten Farben zurückgeben. Der BGH hat mir seiner Raucherentscheidung (Urt. v VIII ZR 37/07 = WuM 2008, 213) festgehalten, dass bei vertragsgemäßen Gebrauch der Mieter keine weiteren Leistungen bei Rückgabe schuldet. 7. Ausführungsart 7. Ausführungsart Weißen der Decken Das Weißen kann sowohl als Synonym für Streichen als auch als Anstrich mit weißer Farbe zu verstehen sein. Gem. 535 c Abs.2 BGB sind Auslegungsfragen im Zweifel zu Lasten des Verwenders zu lösen. Bei ungünstiger Auslegung beschreibt der Begriff Weißen eine unangemessene Farbwahl. BGH, Urt. v VIII ZR 344/08 Die umfassen insbesondere:..das Weißen der Decken und Oberwände. "Der Mieter ist verpflichtet, die auszuführen. Die sind...." Daneben wurde in der Anlage zum Mietvertrag folgendes ausgeführt: "Bei der Ausführung von sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen (ausgenommen Kunststoff-, Aluminium- und Dachfenster, sowie fertig beschichtete Türblätter) nur weiß zu lackieren.... BGH, Urt. v VIII ZR 50/09

7 8. Sonstige Klauseln 9. Kostenerstattung für unnütz durchgeführte BGH VIII ZR 294/09 Urteil vom Der Mieter ist verpflichtet, die, wie z.b...die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen der Wohnung ausführen zu lassen, sowie die Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, Waschund Abflussbecken instandzuhalten und zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen. Kostenerstattung für unnütz durchgeführte Kein Schadensersatzanspruch des Mieters Kein Anspruch aus GoA Anspruch aus 812 BGB Übliche angemessene Vergütung für Renovierungsleistungen Eigenleistungen sind zu berücksichtigen, ggf. Fachkraft BGH Urt. v VIII ZR 302/07 = WuM 2009, Kostenerstattung für unnütz durchgeführte 10. Ausgleich durch Mieterhöhung Verjährung nach 548 Abs.2 BGB? Ja, 548 Abs.2 BGB analog (Lehmann-Richter WuM 2006, 653) Nein, es besteht kein konkurrierender Aufwendungsersatzanspruch (Blank), daher allgemeine Regeln (3 Jahre - 195) Beginn der Verjährung: 199 BGB Anspruch muss entstanden sein. Mieter muss Kenntnis haben (Rechtsirrtum maßgeblich?) Ausgleich für unwirksame Klausel durch Mieterhöhung? Freifinanzierter Wohnungsbau Zuschlag ist Systemfremd Keine ergänzende Vertragsauslegung Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage BGH, Urt. vom VIII ZR 181/07 = WuM 2008, 560; Urt. vom VIII ZR 83/07 = WuM 2008; Urt. vom VIII ZR 118/07 = WuM 2009, 240= MietPrax-AK 558 BGB Nr. 21. Sozialer Mietwohnungsbau BGH, Urt. v VIII ZR 177/09 Mietrechtsreform Eckpunkte BMJ v Mietrechtsreform Eckpunkte BMJ v Erleichterung energetischer Modernisierungen Neuordnung der Regelungen über die Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem neuen Kapitel; Synchronisierung mit den Vorschriften über die Mieterhöhung; Inhalt: Gesetzliche Regelung zur Duldung von Erhaltungsmaßnahmen (grundsätzliche Duldungspflicht des Mieters, rechtzeitige Ankündigung durch Vermieter, ggf. Aufwendungsersatz- und Vorschussanspruch des Mieters) Legaldefinition des Begriffs der energetischen Modernisierung" und Erweiterung des Tatbestandes (z.b. Solaranlagen oder Umstellung von Öl-auf Holzpelletheizungen) Minderungsausschluss bei rechtlich verpflichtenden und ordnungsgemäß durchgeführten energetischen Modernisierungen Vorbehaltlose Duldungspflicht des Mieters für energetische Modernisierungen, wenn sie rechtlich verpflichtend sind oder keine Modernisierungsumlage verlangt wird Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Härtegründen durch den Mieter bei allen Modernisierungsmaßnahmen Absenkung der formalen Hürden durch Bezugnahme auf Pauschalwerte in der Modernisierungsankündigung Gesetzlicher Hinweis auf die Möglichkeit, Modernisierungsvereinbarungen abzuschließen Gesetzliche Regelung zur Wirkung fehlender oder fehlerhafter Modernisierungsankündigungen bei der Mieterhöhung nach Modernisierung (einheitliche Regelung für alle Fälle fehlender oder fehlerhafter Ankündigung: Sechs Monate späterer Eintritt der Mieterhöhung)

8 Mietrechtsreform Eckpunkte BMJ v Mietrechtsreform Eckpunkte BMJ v Bekämpfung des Mietnomadentums Erweiterung der Möglichkeiten der fristlosen Kündigung wegen Verzugs mit der Kautionszahlung Gesetzliche Kodifizierung der sog. Berliner Räumung": Beschränkung des Vollstreckungsauftrages auf die Herausgabe der Wohnung (Vorteile: Kostenersparnis, Beschleunigung). Regelung des weiteren Verfahrens zur Sondierung, Aufbewahrung und Verwertung des Räumungsguts; Beschränkung der Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Schneller ergänzender Titel im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Dritte, die ein Besitzrecht an der Wohnung geltend machen (Untermieter-Fälle) 3. Erschwerung von Luxussanierungen Unterbindung des Münchener Modells" (Umgehung des Mieterschutzes durch Eigenbedarfs- Kündigungen einer GbR bei der Umwandlung in Wohneigentum)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 50/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten sind: Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der

Mehr

Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen

Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen Rechtsstand: 31.08.2018 Mieter und Vermieter von Wohnraum streiten sich regelmäßig über die Vornahme von Schönheitsreparaturen. Dazu beantworte ich in diesem Beitrag

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser! DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold

Mehr

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in

Mehr

II. Bielefelder Verwalterforum

II. Bielefelder Verwalterforum II. Bielefelder Verwalterforum Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln Rauchen im Mietverhältnis Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 26. September 2009 1.Teil: Rechtsfolgen unwirksamer

Mehr

Sachverhalt Übungsfall 10

Sachverhalt Übungsfall 10 Sachverhalt Übungsfall 10 8 Instandhaltung der Mieträume Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 199/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

BGH VIII ZR 335/02 1. Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag.

BGH VIII ZR 335/02 1. Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag. BGH VIII ZR 335/02 1 BGH VIII ZR 335/02 Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag. BGH, Versäumnisurteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02

Mehr

Wohnungs- und mietrechtliche Informationen. Schönheitsreparaturen. Mietrechtliche Beratung. Wohnraumversorgung. Wohngeld, Ausgleichsabgabe

Wohnungs- und mietrechtliche Informationen. Schönheitsreparaturen. Mietrechtliche Beratung. Wohnraumversorgung. Wohngeld, Ausgleichsabgabe Wichtige Informationen zum Thema Das Wichtigste in Kürze Wohnraumversorgung Wohngeld, Ausgleichsabgabe Wohnraumerhaltung Markt- und Mietpreisentwicklung Spätestens bei Auszug stellt sich die Frage, wie

Mehr

Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe

Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe BREIHOLDT VOSCHERAU IMMOBILIENANWÄLTE Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe Rechtsanwältin Ricarda Breiholdt Fachanwältin für Miet-/WEG-Recht Immobilienmediatorin(DIA) Breiholdt Voscherau Rechtsanwälte

Mehr

Mieterhöhung statt Schönheitsreparaturen? Über die Möglichkeit, bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln die Miete zu erhöhen

Mieterhöhung statt Schönheitsreparaturen? Über die Möglichkeit, bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln die Miete zu erhöhen Mieterhöhung statt Schönheitsreparaturen? Über die Möglichkeit, bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln die Miete zu erhöhen Hintergrund: Vermieter hat die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu halten,

Mehr

Pressemitteilung 20/2017

Pressemitteilung 20/2017 Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.v. Pressemitteilung 20/2017 Beratungsbüro: Bürgerbüro Falkenhagener Feld Westerwaldstraße 9 13589 Berlin Postanschrift: AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund

Mehr

Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen

Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen Foto: Pitopia, Harald Richter, 2004 Ein falsches Wort bei der Frist oder der Farbe und schon ist es passiert: Ihre schöne Renovierungsklausel fällt

Mehr

Ist nichts Spezielles vereinbart, muss der Vermieter alle anfallenden Schönheits- und sonstige Reparaturen an der Wohnung durchführen

Ist nichts Spezielles vereinbart, muss der Vermieter alle anfallenden Schönheits- und sonstige Reparaturen an der Wohnung durchführen Ist nichts Spezielles vereinbart, muss der Vermieter alle anfallenden Schönheits- und sonstige Reparaturen an der Wohnung durchführen Der entsprechende Gesetzestext lautet: "Der Vermieter hat die vermietete

Mehr

Die 7 besten Tipps, wie Sie Renovierungsfallen umgehen

Die 7 besten Tipps, wie Sie Renovierungsfallen umgehen Die 7 besten Tipps, wie Sie Renovierungsfallen umgehen Foto: MEV Verlag GmbH, Germany Tu dies besser nicht, tu das ja nicht: Geht es um Schönheitsreparaturen, weiß jeder selbst der BGH welche Formulierung

Mehr

BGH VIII ZR 109/05 1. BGH, Urteil vom 5. April VIII ZR 109/05 - LG Nürnberg-Fürth, AG Schwabach

BGH VIII ZR 109/05 1. BGH, Urteil vom 5. April VIII ZR 109/05 - LG Nürnberg-Fürth, AG Schwabach BGH VIII ZR 109/05 1 BGH VIII ZR 109/05 Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Februar 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Februar 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 210/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Februar 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. September 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. September 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 344/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. September 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit

Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten

Mehr

Schönheitsreparatur unwirksame Klauseln BGH, VIII ZR 152/05

Schönheitsreparatur unwirksame Klauseln BGH, VIII ZR 152/05 05.04.2006 Schönheitsreparatur unwirksame Klauseln BGH, VIII ZR 152/05 BGB 538, 307 Bb 1. Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel "Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer

Mehr

DNotI. letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 210/08. BGB 535 ff., 139

DNotI. letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 210/08. BGB 535 ff., 139 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr210_08 letzte Aktualisierung: 27.2.2009 BGH, 19.2.2009 - VIII ZR 210/08 BGB 535 ff., 139 Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht - insbesondere zum Thema Schönheitsreparaturen Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht A Begriff der Schönheitsreparaturen Begriffsdefinition: Schönheitsreparaturen sind

Mehr

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax: Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.

Mehr

SchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 02 Online-Archiv Seite 35a-38 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 02 Online-Archiv Seite 35a-38 Organ des BDS Aus der Rechtsprechung Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem»starren«fristenplan auferlegt wird. (Leitsatz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. April 2006 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. April 2006 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 152/05 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. April 2006 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht EnergieForum Deutschland Verwaltertalk am 28. Mai 2015 in Hamburg Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt RA Carsten Küttner W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt,

Mehr

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in

Mehr

-Vhttp://d-nb.info/

-Vhttp://d-nb.info/ Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 12. September 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. 12. September 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 316/06 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit ja nein ja Verkündet am: 12. September 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 17/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. März 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 335/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. Juni 2003 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden -

Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden - Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden - Vortrag am 28. März 2015 im Dorint-Hotel Mannheim Referent: Rechtsanwalt Frank Starosta, Geschäftsführer

Mehr

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen Mietrechtstage Berchtesgaden 2016 Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen I. Einleitung Emmerich NZM 2009, 16 Entgeltthese Chaos bis hierher und nicht weiter I. Einleitung 1. Der Mieter ist verpflichtet,

Mehr

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 351/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Juli 2005 Potsch, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. März 2015 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. März 2015 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 21/13 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. März 2015 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen? Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Mehr

BGH VIII ZR 316/06 1. BGH, Versäumnisurteil vom 12. September VIII ZR 316/06 - LG Bremen, AG Bremen

BGH VIII ZR 316/06 1. BGH, Versäumnisurteil vom 12. September VIII ZR 316/06 - LG Bremen, AG Bremen BGH VIII ZR 316/06 1 BGH VIII ZR 316/06 Eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses

Mehr

Kein Ende in Sicht Schönheitsreparaturen in der Verwalterpraxis

Kein Ende in Sicht Schönheitsreparaturen in der Verwalterpraxis Kein Ende in Sicht Schönheitsreparaturen in der Verwalterpraxis 14. Berliner Verwaltertag 19. Februar 2019 Rechtsanwältin Katharina Gündel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Tipps

Mehr

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 283/07 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der

Mehr

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573

WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher

Mehr

Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533

Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Vortragsskript Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil BGH Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Nachdem das Thema Rauchen in letzter Zeit im

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Ratgeber zum Wohnraummietrecht Was sind eigentlich Schönheitsreparaturen? Der Begriff der Schönheitsreparaturen ist im preisfreien Mietrecht gesetzlich nicht definiert. Auch das Mietrechtsreformgesetz,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Juni 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Juni 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 224/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Juni 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Übungsfall Nr. 8. Rechtslage?

Übungsfall Nr. 8. Rechtslage? Aufbau- und Vertiefungskurs Vertragsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Übungsfall Nr. 8 M hatte von V eine Wohnung gemietet. V hatte dabei auf die Verwendung eines Formularvertrags gedrängt, der unter anderem

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

Inhalt. I. Vorbemerkung II. Rechtsrat für den Vermieter unerlässlich... 2

Inhalt. I. Vorbemerkung II. Rechtsrat für den Vermieter unerlässlich... 2 Inhalt I. Vorbemerkung... 1 II. Rechtsrat für den Vermieter unerlässlich... 2 III. Allgemeine Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht des Vermieters... 4 1. Inhalt der gesetzlichen Regelung... 4 2.

Mehr

Sachverhalt Übungsfall 5

Sachverhalt Übungsfall 5 Sachverhalt Übungsfall 5 8 Instandhaltung der Mieträume Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen

Mehr

Mandantenseminar am

Mandantenseminar am Schönheitsreparaturklauseln bei unrenovierten Wohnungen Möglichkeiten und Grenzen nach den Urteilen des Bundesgerichtshof vom 18.03.2015 Mandantenseminar am 17.03.2016 Referent: Rechtsanwalt Michael Sadlo

Mehr

Gibt es zulässige Quotenabgeltungsklauseln? Vortrag auf dem Mietgerichtstag Im Vortrag (Abschnitt IV.) behandelte Klauselbeispiele

Gibt es zulässige Quotenabgeltungsklauseln? Vortrag auf dem Mietgerichtstag Im Vortrag (Abschnitt IV.) behandelte Klauselbeispiele RA Prof. Dr. Hubert Schmidt, Koblenz/Trier Gibt es zulässige Quotenabgeltungsklauseln? Vortrag auf dem Mietgerichtstag 2011 Im Vortrag (Abschnitt IV.) behandelte Klauselbeispiele Vorbemerkung: Soweit die

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft

Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft BGH-Entscheidung 1: Der BGH hatte einmal mehr über einen Sachverhalt zu entscheiden, dessen Lösung eigentlich auf der Hand liegt: wenn ein Vermieter von

Mehr

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ... ... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-

Mehr

Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 23.04.2012 Fälle zur Wiederholung und Vertiefung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44152 Nachtrag:

Mehr

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Pflichtenabgrenzung. Schönheitsreparaturen: Räumung:

Pflichtenabgrenzung. Schönheitsreparaturen: Räumung: Pflichtenabgrenzung Schönheitsreparaturen: Schönheitsreparaturen oder Beseitigung von Schäden Rückgabe in auffälligen Farben Freiwillige, aber mangelhafte Renovierung Unterbliebene Renovierung Räumung:

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. Januar 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. Januar 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 71/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Januar 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 120/11 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. November 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 352/12. Verkündet am: 22. Januar 2014 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 352/12. Verkündet am: 22. Januar 2014 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 352/12 BESCHLUSS vom 22. Januar2014 in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Januar 2014 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter.

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Mietrecht - Der Dauerbrenner : Schönheitsreparaturen! - Das leidige Thema Schönheitsreparaturen! - Achtung! Verfristete Betriebskostenabrechnung! - Tierhaltung in der Mietwohnung - erlaubt oder nicht!

Mehr

im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren:

im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren: Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2011 vom 29.12.2011 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren: Eine interessante Entscheidung

Mehr

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33 Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber

Mehr

Wohn- und Gewerberaummietrecht

Wohn- und Gewerberaummietrecht Basiswissen für Nichtjuristen Wohn- und Gewerberaummietrecht 14 Lektionen : Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderrecht vhw-fernlehrgang Gliederung 3 Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

SchiedsamtsZeitung. Aus der Rechtsprechung. 86. Jahrgang 2015, Heft 3. Organ des BDS-Online-Archiv. Seite 56-61

SchiedsamtsZeitung. Aus der Rechtsprechung. 86. Jahrgang 2015, Heft 3. Organ des BDS-Online-Archiv. Seite 56-61 Aus der Rechtsprechung 1. Zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen, wenn im Mietvertrag sowohl die laufenden Schönheitsreparaturen abgewälzt wurden als auch eine Verpflichtung zur Wohnungsrückgabe

Mehr

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter

Malte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter

Mehr

Übungsfall Nr Instandhaltung der Mieträume

Übungsfall Nr Instandhaltung der Mieträume Repetitorium Vertragsrecht Übungsfall Nr. 5 Prof. Dr. Florian Jacoby Sachverhalt Teil 1 M hatte von V ab dem 01.02.2005 eine 4-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad gemietet. Die Miete hierfür betrug 600 Euro.

Mehr

Dr. Deppert Dr. Beyer Ball Wiechers Dr. Wolst

Dr. Deppert Dr. Beyer Ball Wiechers Dr. Wolst 23.06.2004 Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auferlegt wird. BGH, VIII ZR 361/03

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

SGB II "Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand -" 50/02-01/20-06 SGB II Version

SGB II Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand - 50/02-01/20-06 SGB II Version SGB II 022.03 "Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.03 Version 003 18.10.2013 Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand - 1. Gesetzliche Grundlage 1.1 22 Absatz

Mehr

Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom BGBl I 2648

Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom BGBl I 2648 Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018 BGBl I 2648 555c BGB Ankündigung von (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform

Mehr

Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen. Jens Grundei, Rechtsanwalt

Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen. Jens Grundei, Rechtsanwalt Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen Schönheitsreparaturen Jens Grundei, Rechtsanwalt 18.te Immo-Goe unwirksame Klausel = besenreine Herausgabe der Wohnung

Mehr

Verwalter-Seminar 2017 Mietrecht

Verwalter-Seminar 2017 Mietrecht Verwalter-Seminar 2017 Mietrecht Abnahme der Mietsache Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Pingeliger Vermieter Vermieter V richtet kurz vor der Übergabe der

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

Unwirksame Schönheitsreparaturenklausel und einseitige Mieterhöhung gem. 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zulässig oder treuwidrig?

Unwirksame Schönheitsreparaturenklausel und einseitige Mieterhöhung gem. 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zulässig oder treuwidrig? Unwirksame Schönheitsreparaturenklausel und einseitige Mieterhöhung gem. 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zulässig oder treuwidrig? BGH, Urteil vom 20. September 2017 VIII ZR 250/16 1 Schönheitsreparaturenklauseln

Mehr

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer

Mehr

Schönheitsreparaturen und kein Ende

Schönheitsreparaturen und kein Ende 19. Pantaenius-Immobilientagung am 19.11.2015 in Hamburg Schönheitsreparaturen und kein Ende von dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Weißenborn Wanderer und Partner

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 192/11 BESCHLUSS vom 20. März 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin

Mehr

BGH Urteil vom Aktenzeichen: VIII ZR 195/10 Vorschriften: 548 Abs. 2 BGB

BGH Urteil vom Aktenzeichen: VIII ZR 195/10 Vorschriften: 548 Abs. 2 BGB eingestellt: 01.06.2011 BGH Urteil vom 04.05.2011 Aktenzeichen: VIII ZR 195/10 Vorschriften: 548 Abs. 2 BGB Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses

Mehr

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Unruhiger Papagei Sachverhalt Manfred Marder (M) ist im September 2010 in eine von Valentin Vogel (V) vermietete 3 Zimmer Wohnung eingezogen. Der Vertrag

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 361/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. Juni 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Mehr

Trainingseinheit zum wohnungswirtschaftlichen Gedankenaustausch am in Berlin. Thema. Erdrutsch in Sachen Schönheitsreparaturen

Trainingseinheit zum wohnungswirtschaftlichen Gedankenaustausch am in Berlin. Thema. Erdrutsch in Sachen Schönheitsreparaturen Trainingseinheit zum wohnungswirtschaftlichen Gedankenaustausch am 24.04.2015 in Berlin Thema Erdrutsch in Sachen Schönheitsreparaturen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen Präsentation BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen RA/StB/vBP Dr. Marcel M. Sauren, Aachen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 192/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. April 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Schönheitsreparaturen* André Leist Fachanwalt für Miet- und WEG Recht

Schönheitsreparaturen* André Leist Fachanwalt für Miet- und WEG Recht Schönheitsreparaturen* André Leist Fachanwalt für Miet- und WEG Recht RECHTSANWÄLTE Dresden Der Verwalter im Spannungsfeld zwischen Mieter und Eigentümer durch die BGH-Entscheidungen zu Schönheitsreparaturen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr