Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Weitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit"

Transkript

1 Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten allgemeinen Mietbedingungen zu prüfen: Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter. Diese umfassen insbesondere das Tapezieren, das Anstreichen der Decken und Wände, das Pflegen der Fußböden, das Streichen der Innentüren und Außentüren von innen, des sonstigen Holzwerks sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleistungen innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen. Der BGH hält diese Regelung für unwirksam, da die Pflicht zur Dekoration in neutralen Farbtönen nicht allein auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beschränkt ist, sondern auch schon im laufenden Mietverhältnis dem Mieter eine solche Farbwahl vorgegeben wird. Der BGH knüpft damit an seine Rechtsprechung vom (VIII ZR 224/07) an. Urteil des BGH vom (VIII ZR 210/08), Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel bei Verpflichtung des Mieters zum Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia Eine solche Regelung hat der BGH in vorformulierten allgemeinen Mietbedingungen eines Wohnraummietvertrages als unzulässig angesehen. Derartige Formularklauseln sind unwirksam, da hierin eine unangemessene Benachteiligung des Mieters zu sehen ist. Diese Arbeiten fallen nicht unter den Begriff der Schönheitsreparaturen nach 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung. Nach dieser Definition gehört zu den Schönheitsreparaturen nur das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, nicht aber der Außenanstrich von Türen und Fenster. Auch gehört der Anstrich der Loggia nicht dazu. Diese Unwirksamkeit der Klausel führt zur Nichtigkeit der Klausel insgesamt.

2 II. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete BGH, Urteil vom (VIII ZR 74/08), Kein Beifügen des Mietspiegels beim Mieterhöhungsschreiben Der BGH hat nunmehr im März 2009 entschieden, dass der Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben nicht beigefügt zu werden braucht, wenn die Einsichtnahme im Kundencenter des Vermieters gewährleistet ist. Beschluss des BGH vom (VIII ZB 7/08), Kein Beifügen des Mietspiegels bei Veröffentlichung im Internet Der BGH hat sich hier im Rahmen einer Kostenentscheidung wiederum mit der Frage beschäftigt, ob der Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben beizufügen ist. In diesem Fall verneint er dies u. a. dann, wenn der Mietspiegel im Internet veröffentlicht wird. 3) Urteil vom (VIII ZR 276/08), Kein Beifügen des Mietspiegels, wenn dieser gegen eine Schutzgebühr erhältlich ist Die Frage, ob ein Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben beizufügen ist oder nicht, dürfte nunmehr mit der Entscheidung des BGH vom endgültig geklärt sein. Der BGH beschäftigt sich in diesem Urteil mit der Frage, ob ein Mietspiegel auch dann einem Mieterhöhungsschreiben beizufügen ist, wenn dieser nur gegen eine Schutzgebühr zu erhalten ist. Der BGH verneint dies, da es dem Mieter zumutbar ist, zur Überprüfung des Mieterhöhungsschreibens eine geringe Schutzgebühr von wenigen Euro aufzuwenden. III. Kündigungen BGH, Urteil vom (VIII ZR 142/08) Fristlose Kündigung des Mieters wegen einer Flächenabweichung von mehr als 10 % Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % ab, so steht dem Mieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund zu.

3 IV. Mietminderung BGH, Urteil vom (VIII ZR 131/08), Trittschall als Mangel der Wohnung In diesem Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, nachdem in der darüber liegenden Wohnung der Fußbodenbelag ausgetauscht wurde. Hierdurch sollen Schallbrücken entstanden sein, durch die sich der Mieter beeinträchtigt fühlte. Das Gebäude wurde im Jahr 1962 errichtet, der Mietvertrag wurde 1970 geschlossen. Nach der Veränderung in der Wohnung entsprach die Wohnung auch weiterhin den Trittschall- Anforderungen der im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. In seinen Entscheidungsgründen weist der BGH darauf hin, dass für den Fall, dass vertragliche Abreden fehlen, grundsätzlich die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Maßstäbe anzulegen sind. Es kommt daher darauf an, ob das Gebäude in diesem Fall den schallschutztechnischen Vorschriften (hier der DIN 4109) zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht. Ein Mangel somit nicht vor. Die Mietminderung des Mieters wurde somit vom BGH abgelehnt. V. Betriebskosten BGH, Urteil vom (VIII ZR 128/08) Umlage von Fahrstuhlkosten, wenn Mieter den Fahrstuhl nicht nutzen kann Dieses Urteil versteht sich eigentlich von selbst. Ein Mieter kann nicht an den Fahrstuhlkosten beteiligt werden, wenn er den Fahrstuhl nicht nutzen kann, da er sich in einem anderen Gebäudeteil befindet. In diesem Urteil zieht der BGH Grenzen zu seinem Urteil vom mit dem er den Erdgeschossmietern an den Fahrstuhlkosten beteiligt hat. BGH, Urteil vom ( VIII ZR 346/08) Angabe der Versicherung in den Nebenkostenabrechnungen Es reicht damit in einer Nebenkostenabrechnung, wenn bloß die Position Versicherung angegeben wird. Es braucht nach diesem Urteil in einer Abrechnung nicht zwischen der Sach- und der Haftpflichtversicherung differenziert zu werden.

4 3) BGH, Urteil vom VIII ZR 238/08 zu den Sollvorschüssen in einer Nebenkostenabrechnung Der BGH beschäftigt sich hier mit der Frage, ob die Einstellung der vertraglich vereinbarten, anstelle der tatsächlichen Vorauszahlungen in einer Betriebskostenabrechnung formell rechtmäßig ist. V. Sonstiges BGH, Urteil vom , Az.: XII ZR 76/08, Herausgabe der Untermiete an den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Der für das Gewerberaummietrecht zuständige Senat des BGH beschäftigte sich hier mit der Frage, ob der Vermieter vom Mieter die Untermiete ab Beendigung des Mietverhältnisses verlangen kann. Dies bejahte der BGH unter Hinweis auf die Vorschriften der 546 Abs. 1, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 100, 99 Abs. 3 BGB. Der Anspruch entsteht aber erst ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Räumungs- und Herausgabeanspruches, also ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Räumungsklage an den Mieter. Soweit Mietern gekündigt wurde und diese die Räumlichkeiten bei einer Untervermietung nicht übergeben haben, steht dem Vermieter damit ein Anspruch auf Zahlung der Untermiete gegen den Mieter zu. Der Anspruch besteht auch gegen einen Wohnraummieter. In dem vom BGH entschiedenen Fall wurde der Anspruch nicht ab Rechtshängigkeit, sondern danach bejaht, da das Gericht das Mietverhältnis zeitlich später als beendet ansah. In dem Fall war die Untermiete weitaus höher als die zu zahlende Nutzungsentschädigung. In dem Klageantrag hatte der Vermieter die nach Beendigung des Mietverhältnisses weiterhin gezahlte Miete von der Untermiete abgesetzt. BGH, Urteil vom VIII ZR 300/08 bei Veränderungen des Mietobjektes nach Anmietung Auch in diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil zu Gunsten eines Vermieters. Nimmt ein Vermieter bauliche Veränderungen an seiner Immobilie vor, die den Lärm zwar steigern, führt das nicht zu einem Mangel, wenn die Lärm-Grenzwerte nicht überschritten werden. Ein Mieter einer Mietwohnung im 4. Stock eines innerstädtischen Wohnund Geschäftshauses, beklagte sich über Lärmbelästigung durch eine

5 Lüftungsanlage. Bei Abschluss des Mietvertrages befand sich im Erdgeschoss eine Bankfiliale. Zuletzt wurde in diesen Räumen ein Fischrestaurant betrieben. Nach Eröffnung des Fischrestaurants wurde eine Lüftungsanlage installiert, deren Kamin durch den Innenhof zum Dach führt. Weil der Mieter die Geräusche der Lüftungsanlage als störend empfand, minderte er die Miete. Der BGH entschied jedoch, dass die von der Lüftungsanlage verursachten Geräusche keinen Mangel der Mietwohnung darstellen. Der Mieter war zur Minderung nicht berechtigt, weil die Geräusche der Lüftungsanlage die Grenzwerte der TA-Lärm nicht überschritten. Ein Vermieter schuldet seinen Mietern gegenüber lediglich die Einhaltung der technischen Schutznormen. Wenn eine Immobilie ursprünglich eine günstigere Lärmbelastung aufweist als aufgrund der technischen Normen zu erwarten ist, kann ein Mieter nicht erwarten, dass dieser Zustand zukünftig beibehalten wird. 3) BGH, Urteil vom VIII ZR 238/08 zu der Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Der BGH beschäftigte sich hier mit der Frage, ob der Mieter gegen seinen ehemaligen Vermieter einen Anspruch auf eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat. Der Mieter hat hier über seine Einzahlungen Quittungen vom ehemaligen Vermieter erhalten. Mit der Frage setzt er sich ab der Seite 9 des Urteils ausgiebig auseinander. Der BGH verneint einen solchen Anspruch des Mieters gegen seinen ehemaligen Vermieter.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 50/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Januar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten sind: Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der

Mehr

Insbesondere für Hausverwaltungen ist der folgende Fall interessant:

Insbesondere für Hausverwaltungen ist der folgende Fall interessant: Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2010 vom 06.12.2010 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal des Jahres 2010 möchten wir Sie wie gewohnt gern wieder über einige interessante Entscheidungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. September 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. September 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 344/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. September 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in

Mehr

BGH VIII ZR 335/02 1. Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag.

BGH VIII ZR 335/02 1. Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag. BGH VIII ZR 335/02 1 BGH VIII ZR 335/02 Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag. BGH, Versäumnisurteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02

Mehr

Weitere wichtige Urteile im Jahr I. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete

Weitere wichtige Urteile im Jahr I. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete Weitere wichtige Urteile im Jahr 2010 I. Mieterhöhungen für Wohnungen auf der Grundlage der Vergleichsmiete BGH, Urteil vom 19.05.2010 (VIII ZR 122/09) Der BGH hat nunmehr am 19.05.2010 ein nicht unwichtiges

Mehr

im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren:

im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren: Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2011 vom 29.12.2011 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren: Eine interessante Entscheidung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser! DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

II. Bielefelder Verwalterforum

II. Bielefelder Verwalterforum II. Bielefelder Verwalterforum Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln Rauchen im Mietverhältnis Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 26. September 2009 1.Teil: Rechtsfolgen unwirksamer

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de

Mehr

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten

Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 276/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht

Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Urachstraße 3 D 79102 Freiburg i. Br. Tel. 0761 / 7 03 93 16 Fax 0761 / 7 03 93 99 Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Aktuelle

Mehr

-Vhttp://d-nb.info/

-Vhttp://d-nb.info/ Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche

Mehr

MYTHEN UND FALLSTRICKE BEI WOHNRAUM- MIETVERTRÄGEN JULIA HEIEIS FRANK HARTMANN. Branchenforum Immobilienwirtschaft IHK Hanau

MYTHEN UND FALLSTRICKE BEI WOHNRAUM- MIETVERTRÄGEN JULIA HEIEIS FRANK HARTMANN. Branchenforum Immobilienwirtschaft IHK Hanau FRANK HARTMANN Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht JULIA HEIEIS Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Verkehrsrecht Rechtsanwälte

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 335/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. Juni 2003 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen

Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen Fünf Fragen zu Schönheitsreparaturen Rechtsstand: 31.08.2018 Mieter und Vermieter von Wohnraum streiten sich regelmäßig über die Vornahme von Schönheitsreparaturen. Dazu beantworte ich in diesem Beitrag

Mehr

Kein Ende in Sicht Schönheitsreparaturen in der Verwalterpraxis

Kein Ende in Sicht Schönheitsreparaturen in der Verwalterpraxis Kein Ende in Sicht Schönheitsreparaturen in der Verwalterpraxis 14. Berliner Verwaltertag 19. Februar 2019 Rechtsanwältin Katharina Gündel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Tipps

Mehr

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten:

im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Mandantenrundschreiben vom 13.06.2006 Sehr geehrte Mandanten, im 2. Quartal dieses Jahres hat es wieder einige interessante Urteile gegeben, über die wir Sie wie folgt unterrichten möchten: Das 1. Urteil,

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen

Mietrechtstage Berchtesgaden Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen Mietrechtstage Berchtesgaden 2016 Abwicklung von Geschäftsraummietverhältnissen I. Einleitung Emmerich NZM 2009, 16 Entgeltthese Chaos bis hierher und nicht weiter I. Einleitung 1. Der Mieter ist verpflichtet,

Mehr

1.2.2 Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung

1.2.2 Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung Mangelbegriff Wenn ein neuer Mieter durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Vormieter Einrichtungen übernimmt, sollte der Vermieter bei Vertragsabschluss zudem eine Klausel aufnehmen, wonach er nicht

Mehr

Kein Außenanstrich bei Schönheitsreparaturen

Kein Außenanstrich bei Schönheitsreparaturen Mandanten-Information 2/2009 Sehr geehrte Damen und Herren, Kein Außenanstrich bei Schönheitsreparaturen Mit seinem Urteil vom 18.02.2009 Az.: VIII ZR 210/08 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden,

Mehr

Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft

Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft BGH-Entscheidung 1: Der BGH hatte einmal mehr über einen Sachverhalt zu entscheiden, dessen Lösung eigentlich auf der Hand liegt: wenn ein Vermieter von

Mehr

Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen

Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen Die 9 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen Foto: Pitopia, Harald Richter, 2004 Ein falsches Wort bei der Frist oder der Farbe und schon ist es passiert: Ihre schöne Renovierungsklausel fällt

Mehr

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax: Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 08. November 2013, Az.: 5 U 1101/13

Leitsatz: OLG Dresden, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 08. November 2013, Az.: 5 U 1101/13 Leitsatz: Bei einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel ist die Willenserklärung, mit welcher die Vertragspartner die - bei Untätigkeit automatisch eintretende - Vertragsverlängerung

Mehr

Die 7 besten Tipps, wie Sie Renovierungsfallen umgehen

Die 7 besten Tipps, wie Sie Renovierungsfallen umgehen Die 7 besten Tipps, wie Sie Renovierungsfallen umgehen Foto: MEV Verlag GmbH, Germany Tu dies besser nicht, tu das ja nicht: Geht es um Schönheitsreparaturen, weiß jeder selbst der BGH welche Formulierung

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11

Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 02/2009 Wie weit dürfen sog. Farbwahlklauseln bei lackierten Holzteilen gehen? (BGH, 22.10.2008 VIII ZR 283/07) Der Fall: In einem Formularmietvertrag

Mehr

Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht EnergieForum Deutschland Verwaltertalk am 28. Mai 2015 in Hamburg Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt RA Carsten Küttner W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 74/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses

16 regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses 7 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie DABEI beachten müssen 16 Regeln, die für alle gelten: das Mietrecht 20 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21 Mündliche

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen Präsentation BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen RA/StB/vBP Dr. Marcel M. Sauren, Aachen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 15/2008 Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Kann der Vermieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete verlangen? (BGH, 9.7.2008 VIII

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

Sachverhalt Übungsfall 10

Sachverhalt Übungsfall 10 Sachverhalt Übungsfall 10 8 Instandhaltung der Mieträume Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen

Mehr

Mietrecht für Vermieter von A-Z

Mietrecht für Vermieter von A-Z Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters

Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters Das gewerbliche Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters 39. Reutlinger Insolvenzforum am 28.04.2017 Mike Kirchner Rechtsanwalt www.voelker-gruppe.com 1. Das notleidende Mietverhältnis 2. Der Insolvenzeröffnungsantrag

Mehr

Mieterhöhung statt Schönheitsreparaturen? Über die Möglichkeit, bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln die Miete zu erhöhen

Mieterhöhung statt Schönheitsreparaturen? Über die Möglichkeit, bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln die Miete zu erhöhen Mieterhöhung statt Schönheitsreparaturen? Über die Möglichkeit, bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln die Miete zu erhöhen Hintergrund: Vermieter hat die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu halten,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 5/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. Dezember 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 283/07 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der

Mehr

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

DNotI. letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 210/08. BGB 535 ff., 139

DNotI. letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 210/08. BGB 535 ff., 139 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr210_08 letzte Aktualisierung: 27.2.2009 BGH, 19.2.2009 - VIII ZR 210/08 BGB 535 ff., 139 Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des

Mehr

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33 Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber

Mehr

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 192/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. April 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 199/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 184/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 351/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Juli 2005 Potsch, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende

Mehr

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?

Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. an Senatsurteil vom 29. März VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff.).

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. an Senatsurteil vom 29. März VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff.). BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 315/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 26. September 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund

Prüfungsschritte der Kündigung. I. Kündigungsgrund Zivilrecht Schuldrecht BT I Übersichten Prüfungsschritte der 1. des Mieters I. sgrund Mietverhältnis auf bestimmte Zeit nur möglich (vgl. BGH NJW 2007, 2177) Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit () (ordentliche)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 12/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Juni 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 205/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung/Themen

Aktuelle Rechtsprechung/Themen Mitgliederversammlung Haus- und Grundbesitzerverein e.v. 04.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung/Themen Referent: RA Lucian Schliffka, Kanzlei SCHLIFFKA & SCHWAB Zugang von Erklärungen Der Zugang ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung

Mehr

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr.

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: 23.1.2013 BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen

Mehr

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 120/11 VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. November 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Schurig & Sehmsdorf Rechtsanwälte, Partnerschaft, Postgasse 2, Weiden

Schurig & Sehmsdorf Rechtsanwälte, Partnerschaft, Postgasse 2, Weiden Ihre Rechte als Mieter 1. Mietvertragsschluss Ein Mietvertrag kann schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefax oder durch schlüssiges Verhalten wirksam geschlossen werden. Wird ein Mietvertrag nicht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 270/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019

Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019 Wir sind ein Netzwerk von TOP Immobilienmakler in Deutschland Mietvertrag - Muster Stand: Februar 2019 Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos vor Ort Wohnraummietvertrag Die Parteien Name Adresse Tel -

Mehr

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter.

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Mietrecht - Der Dauerbrenner : Schönheitsreparaturen! - Das leidige Thema Schönheitsreparaturen! - Achtung! Verfristete Betriebskostenabrechnung! - Tierhaltung in der Mietwohnung - erlaubt oder nicht!

Mehr

Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533

Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Vortragsskript Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil BGH Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Nachdem das Thema Rauchen in letzter Zeit im

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung

Mehr

Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein

Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung. Prof. Dr. Martin Häublein Späte WEG-Abrechnung, verspätete Mieterabrechnung Prof. Dr. Einführung Anlassfall : BGH v. 25. Januar 2017 (VIII ZR 249/15) Vermietet ist eine Eigentumswohnung. Der MV enthielt handschriftlich die Abrede,

Mehr

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Mietvertrag über die Anmietung von Flächen zur Weiter-/Untervermietung als Wohnraum

Mietvertrag über die Anmietung von Flächen zur Weiter-/Untervermietung als Wohnraum Mietvertrag über die Anmietung von Flächen zur Weiter-/Untervermietung als Wohnraum Zwischen Vorname Nachname Adresse Stadt - folgend Vermieter - & Home HT GmbH Joachimstr. 8, 10119 Berlin Vertreten durch

Mehr

Mieterhöhung und ihre Spezifika

Mieterhöhung und ihre Spezifika Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher

Mehr

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Schriftformheilungsklauseln sind generell unzulässig! Wenn ein Mietvertrag wirksam mit einer festen Laufzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden soll, dann muss er dem in 550 BGB enthaltenen Schriftformerfordernis

Mehr

Arbeitshilfen und wichtige Formulare für angehende Immobilienmakler

Arbeitshilfen und wichtige Formulare für angehende Immobilienmakler Inhaltsübersicht I. Mietinteressenten 101 - Checkliste - Mietinteressenten am Telefon 15 102 - Mieterselbstauskunft 15 103 - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung 15 104 - Checkliste - Vermietung 16 105 -

Mehr

Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe

Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe BREIHOLDT VOSCHERAU IMMOBILIENANWÄLTE Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe Rechtsanwältin Ricarda Breiholdt Fachanwältin für Miet-/WEG-Recht Immobilienmediatorin(DIA) Breiholdt Voscherau Rechtsanwälte

Mehr

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren

Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Foto: Tom-Hanisch - Fotolia.com Der BGH kümmert sich um die Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und die Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzgeber

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 133/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. März 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Pressemitteilung 20/2017

Pressemitteilung 20/2017 Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.v. Pressemitteilung 20/2017 Beratungsbüro: Bürgerbüro Falkenhagener Feld Westerwaldstraße 9 13589 Berlin Postanschrift: AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund

Mehr

München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg

München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg München 10. Pantaenius-Immobilientagung 7. Juli 2011 Referentin: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg S. 1 Relevantes zum Ende des Mietverhältnisses Voraussetzungen fristgemäßer und fristloser Kündigungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 337/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. November 2007 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Nutzungsentschädigung

Nutzungsentschädigung Nutzungsentschädigung Überblick Gibt der Mieter die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht - insbesondere zum Thema Schönheitsreparaturen Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht A Begriff der Schönheitsreparaturen Begriffsdefinition: Schönheitsreparaturen sind

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

1.1.2 Pflichten des Mieters Folge bei Pflichtverstoß. Mangelbegriff

1.1.2 Pflichten des Mieters Folge bei Pflichtverstoß. Mangelbegriff Mangelbegriff 1.1.2 Pflichten des Mieters Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen ( 535 Abs. 2 BGB). Die Fälligkeit der Mietzahlung ergibt sich für Mietverträge

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung

Mehr