Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht"

Transkript

1 Urachstraße 3 D Freiburg i. Br. Tel / Fax 0761 / Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht

2 Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht

3 Die Heizkostenabrechnung : Gleich was Spannendes zu Beginn Das Problem: Nicht isolierte Heizleitungen erwärmen Räumlichkeiten allein durch die Abwärme, die sogenannte Rohrwärme. Es entstehen damit Räumlichkeiten im Gebäude, in welchen kein oder nur ein geringer Heizverbrauch erfasst wird, da sie durch die Rohrwärme allein beheizt werden.

4 Die Lösung des Gesetzgebers: 7 Abs. 1 Satz 3 der Heizkostenverordnung. Demnach sollen bei ungedämmten Rohrleitungen, bei welchen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst werden kann dieser nicht erfasste Wärmeverbrauch nach den anerkannten Regeln der Technik rechnerisch ermittelt werden. Diese anerkannte Regel der Technik ist die VDI 2077.

5 Diese Lösung des Problems beinhaltet allerdings gleich das nächste Problem. Während die VDI 2077 ausführt, dass es völlig unerheblich sei, ob die ungedämmten Rohrleitungen über oder unter Putz liegen will dem Wortlaut nach die Heizkostenverordnung eine Anwendung der anerkannten Regeln der Technik nur bei freiliegenden Heizleitungen. Kann also gegen den Wortlaut der Heizkostenverordnung durch Auslegung / analoge Anwendung dennoch nach der VDI 2077 abgerechnet werden?

6 Dieses Problem war in der Rechtsprechung sehr umstritten, nun hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15. März 2017, Aktenzeichen VIII ZR 5/16 die Frage sehr klar entschieden: Die VDI 2077 ist entsprechend dem Wortlaut der Heizkostenverordnung nur bei freiliegenden Rohrleitungen anwendbar. Die Folge davon ist wiederum, dass eventuell bereits auf dieser Basis erstellte Betriebskostenabrechnungen inhaltlich fehlerhaft sind.

7 Auch damit sind noch nicht alle Rechtsfragen geklärt. Ebenfalls gänzlich umstritten ist die Frage, ob die VDI 2077 dann anwendbar ist, wenn die Rohrleitungen teilweise über Putz und teilweise unter Putz liegen. Und wenn sie anwendbar sein sollte, bis zu welchem Anteil an Leitungen über Putz im Verhältnis zu Leitungen unter Putz soll die Anwendbarkeit dann gegeben sein? Erste Stimmen in der juristischen Literatur raten aufgrund dieser Unsicherheiten dazu, von der Anwendung der VDI 2077 in Zweifelsfällen grundsätzlich abzusehen.

8 Wir bleiben bei der Betriebskostenabrechnung: Der fleißige und gestresste Vermieter (oder Verwalter) schafft es aufgrund zahlreicher Tätigkeiten erst seine Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2015 zum 31. Dezember 2016 fertig zu stellen. Er wirft diese Betriebskostenabrechnung am 31 Dezember um 17:30 Uhr in den Briefkasten des Mieters. Dieser verweigert die sich daraus ergebende Nachzahlung mit dem Argument, er habe an Silvester keine Möglichkeit gehabt, Kenntnis zu erlangen. Die Abrechnung sei daher verspätet zugegangen.

9 Nach 556 III BGB muss eine Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes beim Mieter zugegangen sein. Genügt also ein Einwurf der Abrechnung am letzten Tag, in diesem Fall an Silvester, um 17:30 Uhr diese Frist? Das Landgericht Hamburg bejaht dies und liegt damit auf der Linie einiger andere Entscheidungen hierzu. Das Argument ist, dass die Betriebskostenabrechnung keine Willenserklärung darstelle und daher die strengen Anforderungen an den Zugang einer Willenserklärung hier nicht greifen. Zudem sei in heutigen Zeiten auch noch mit Zustellungen bis 18 Uhr zu rechnen, sodass ein Einwurf um 17 Uhr 30 nicht als grundsätzlich verspätet aufzufassen sei ( Landgericht Hamburg, Urteil vom 2. Mai 2017 Aktenzeichen 316 S 77/16).

10 Wir bleiben noch einmal bei der Heizkostenabrechnung: Der Gesetzgeber hat in 9 Abs.2 Satz 1 der Heizkostenverordnung normiert, das zur Erfassung der Wärmemengen welche auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemengenzähler zu installieren sind. Was sind allerdings die Folgen, wenn trotz einer entsprechenden Verpflichtung keine Wärmemengenzähler installiert worden sind?

11 Hierbei wurde unter anderem vertreten, dass eine gegen die Regeln der Heizkostenverordnung verstoßende Abrechnung vorliege, sodass dem Mieter entsprechend 12 Abs.1 Satz 1 der Heizkostenverordnung ein Kürzungsrecht der Heizkosten um 15% zustehe. Das sieht allerdings das Landgericht Berlin im Urteil vom 15. Juni 2017, Aktenzeichen 67 S 101/17 nicht so. 12 Abs.1 Satz 1 der Heizkostenverordnung erfasse nur diejenigen Fälle, in welchen nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werde. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erfassung der auf die Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemenge durch Wärmemengenzähler mag ein inhaltlicher Fehler der Heizkostenabrechnung sein, jedoch ist die Abrechnung der Heizkosten dennoch verbrauchsabhängig erfolgt.

12 Und noch einmal Betriebskosten: Sind die Kosten für die Anmietung oder das Leasing von Rauchwarnmeldern einerseits und für die Wartung von Rauchwarnmeldern andererseits umlagefähig?

13 Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 30. Januar 2017, Aktenzeichen 423 C 8482/16 entschieden, dass weder die Kosten für die Anmietung oder das Leasing noch die Wartungskosten umlagefähig sind. Hinsichtlich der Wartungskosten schränkt das Amtsgericht allerdings die Entscheidung dahingehend ein, dass bei ausdrücklicher Vereinbarung der Umlage dieser Kosten im Mietvertrag auch eine Abrechnung der Kosten erfolgen könnte.

14 Dies ist nur eine weitere Entscheidung von diversen verschiedenen Entscheidungen zu diesem Thema. Dabei werden beide Positionen in der Rechtsprechung vertreten. Man kann wohl eine gewisse Tendenz der Gerichte dahingehend erkennen, dass die Kosten der Anmietung oder des Leasings wohl eher nicht umlagefähig sein werden. Hinsichtlich der Kosten der Wartung ist dies noch sehr umstritten. Bei neuen Mietverträgen sollte dies allerdings kein Problem sein, da eine ausreichende ausdrückliche Vereinbarung in die Umlage der Betriebskosten mit aufgenommen werden kann. Schwierig ist dieses Thema allein bei Altmietverträgen.

15 Und zum Abschluss des Blockes über die Betriebskosten noch einmal Grundsätzliches zur Abrechnung vom Bundesgerichtshof: Noch einmal hatte sich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Juli 2017, Aktenzeichen VIII ZR 3/17 mit den grundsätzlichen Anforderungen und eine formal korrekte Betriebskostenabrechnung zu befassen.

16 Dabei wiederholt der Bundesgerichtshof seine bisherigen Entscheidungen: Eine Abrechnung ist formal ordnungsgemäß, wenn Sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend 259 BGB enthalte. Daran sind, so der Bundesgerichtshof ganz ausdrücklich, keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Der Bundesgerichtshof normiert 4 Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung: o o o o Die Zusammenstellung der Gesamtkosten, Die Angabe des Verteilerschlüssels, Die Berechnung des Anteils des Mieters und Der Abzug der geleisteten Vorauszahlungen

17 Weg von den Nebenkosten hin zur Kündigung: Das Landgericht Berlin hat sich mit großem Echo in der Presse zur Schonfrist geäußert. Der Mieter gerät mit Mietzahlungen in Rückstand. Daraufhin kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise fristgemäß. Der Mieter bezahlt alle Rückstände innerhalb von 2 Monaten seit Rechtshängigkeit der Räumungsklage bei Gericht. Eine Zahlung innerhalb der Schonfrist nach 569 Abs. 3 Ziffer 2 BGB führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Aber diese Regelung greift nur bei der fristlosen Kündigung. Eine Heilung der zugleich ausgesprochenen fristgemäßen Kündigung sieht das Gesetz nicht vor.

18 Der Bundesgerichtshof sieht dies auch so, will aber in Einzelfällen auch bei einer fristgemäßen Kündigung eine Heilung sehen, wenn die Zahlung geeignet sei, das Verhalten des Mieters in einem milden Licht erscheinen zu lassen. Das Landgericht Berlin will dieses milde Licht nur in Ausnahmefällen erkennen und verweist darauf, dass grundsätzlich das Gesetz die Heilung für fristgemäße Kündigungen nicht vorsehe (LG Berlin, Urteil vom , Aktenzeichen: 63 S 121/16).

19 Und nochmals eine Kündigung. Diesmal der Eigenbedarf: Der BGH nahm folgenden Fall zum Anlass seine Rechtsprechung zum Betriebsbedarf zu konkretisieren: Die Vermieterin kündigt eine 2 Zimmer Wohnung für ihren Ehemann der die Räume als Aktenlager für seinen Betrieb im gleichen Gebäude nutzen will.

20 Der BGH stellt klar, dass es keinen Kündigungsgrund Betriebsbedarf gibt. Dieser sei zwar ein möglicher wichtiger Grund für eine Kündigung im Sinne von 573 Abs.1 BGB, als solcher allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Interessen des Vermieters diejenigen des Mieters überwiegen. Im Gegensatz zu einer vom Vermieter beabsichtigten Mischnutzung sei bei einer ausschließlich gewerblichen Nutzung einge Kündigung nur dann begründet, wenn dem vermietet ein Nachteil von einigem Gericht entstehe sollte er die Wohnung nicht erhalten (Urteil vom , Az VIII ZR 45/16).

21 Ein nicht ungewöhnliches Problem: Der Mieter stirbt, es sind keine Eben vorhanden. Wem gegenüber soll der Vermieter kündigen? Ein Vermieter in Berlin beantragte eine Nachlasspflegschaft. Das Nachlassgericht gab dem Antrag nicht statt, da der Nachlass überschuldet sei.

22 Das ist nach Ansicht des Kammergerichts falsch. Es bestehe ein berechtigtes Interesse des Vermieters am einer Nachlasspflegschaft, der nicht die fehlende Bonität des Nachlass entgegengehalten werden. (Beschluss vom , Aktenzeichen: 19 W 102/17).

23 Darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnis sich wegen offener Ansprüche aus der Kaution befriedigen? Der BGH hat sich zur dieser Frage bislang nicht geäußert, eine Inanspruchnahme der Kaution während des Mietverhältnis ist nach dem BGH allerdings unzulässig.

24 Das Landgericht Berlin hatte sich nun mit der Kaution bei Mietende zu befassen und entschieden, dass dieser auch dann nur als Sicherheit diene und der Vermieter daher sich nicht aus der Kaution befriedigen kann (Urteil vom , Aktenzeichen: 67 S 111/17).

25 Ist im Mietvertrag die Vereinbarung eines Zuschlag für Schönheitsreparaturen wirksam? Mit dieser Frage musste sich der BGH befassen. Dieser hat dem Kläger die Rücknahme der Revision angeraten. Ein solcher Zuschlag sei nicht zu beanstanden, er sei auch in einem Formularvertrag nicht zu überprüfen, da Preisabreden nicht der Überprüfung nach dem AGB Recht unterliegen (Beschluss vom , Aktrnzeichen: VIII ZR 31/17).

26 Allerdings entscheidet der BGH dabei auch, dass der Zuschlag für die Schönheitsreparaturen auch wenn er getrennt ausgewiesen wird ein Bestandteil der Miete sei. Bei Mieterhöhungen muss daher die Grundmiete zuzüglich dem Zuschlag als Ausgangsmiete herangezogen werden.

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?

BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -

Mehr

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer

Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15 Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 223/10 - LG Hamburg AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 18.02.2010-646 C 405/09 - LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2010-307

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dr. Karin Milger Berchtesgaden 2014

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dr. Karin Milger Berchtesgaden 2014 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 1 Übersicht _ I. Betriebskosten II. Probleme der Untervermietung III. Kündigung in der Insolvenz des Mieters IV. Schadensersatz wegen Verlust eines Schlüssels

Mehr

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung

Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels

Mehr

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der

Mehr

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen

Kündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter

Mehr

Zur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern

Zur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern Zur Rechtslage bei der Installation von Rauchwarnmeldern in Mecklenburg Vorpommern von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Stralsund Wer ist zur Installation von Rauchwarnmeldern

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht

Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht Aktuelle Rechtsprechung im Mietrecht Kathrin Frühwald-Kagan Rechtsanwältin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht BS Bermanseder Sieler Rechtsanwälte Fachanwälte, Stuttgart 2016 1 1. Fall 2

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr.

DNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: 23.1.2013 BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen

Mehr

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15 Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der

Mehr

Verkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln

Verkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln Die Umlage der Kosten Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln www.e-b-z.de 2015 Prof. Dr. Volker Eichener Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? In 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB

Mehr

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener

Mehr

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com.  Tel.: Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung

Mehr

Das Vermieter-Praxishandbuch

Das Vermieter-Praxishandbuch Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et

Mehr

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012

Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist

Mehr

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Haufe Ratgeber plus Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter von Dr. Matthias Nöllke 3. Auflage 2010 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

BGH, Versäumnisurteil vom , VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 ff.

BGH, Versäumnisurteil vom , VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 ff. V. Betriebskosten und Betriebskostenabrechnung 139 Behauptet der Vermieter pauschal einen gewissen Prozentsatz, dann kann der Mieter auch diesen Prozentsatz pauschal bestreiten, und das nach der Auffassung

Mehr

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter

Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Haufe Fachbuch 06330 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Bearbeitet von Dr. Matthias Nöllke 5. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 254 S. Paperback ISBN 978 3 648 05578 6 Recht > Zivilrecht > Mietrecht,

Mehr

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten

Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Foto: Getty Images, Inc. Angeblich ist jede 2. Betriebskostenabrechnung falsch. Das behauptet jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Auch aus seiner Streitstatistik

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 116/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Januar 2005 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 30/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

^( 11 C 4919/03 ^ hat das Amtsgericht Leipzig durch Richterin am Amtsgericht Nieragden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom am 14.8.

^( 11 C 4919/03 ^ hat das Amtsgericht Leipzig durch Richterin am Amtsgericht Nieragden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom am 14.8. ^( 11 C 4919/03 ^ Amtsgericht Leipzig Verkündet am: 14.8.2003 JAng. Urkundsbeamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit - Kläger - Prozessbevollmächtigte: gegen - Beklagte - - Beklagter

Mehr

Betriebskosten in der Praxis

Betriebskosten in der Praxis Betriebskosten in der Praxis von Birgit Noack und Martina Westner Haufe Mediengruppe Freiburg - Berlin - München - Zürich In h a I tsve rzei ch n i s Vorwort Abkürzungsverzeichnis 9 A. Was versteht man

Mehr

Pflicht zur Installation von Wärmemengenzählern nach der Heizkostenverordnung (HeizkVO) bei Einsatz solarer Frischwasserspeicher

Pflicht zur Installation von Wärmemengenzählern nach der Heizkostenverordnung (HeizkVO) bei Einsatz solarer Frischwasserspeicher Leibnizstraße 60 10629 Berlin www.gvo-anwaelte.de Telefon 030.31 01 92 00 Telefax 030.31 01 92 60 Pflicht zur Installation von Wärmemengenzählern nach der Heizkostenverordnung (HeizkVO) bei Einsatz solarer

Mehr

14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht

14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht 14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht von Rechtsanwalt Thomas Kern Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG Dozent IHK Akademie in

Mehr

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen

Mehr

IVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn

IVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn - Spannungsfeld Miet- und WEG-Recht - Rechtsberater IVD-West Dozent Europäische Immobilienakademie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Schwerpunkt: Immobilienrecht Kanzlei Stopp Pick & Kallenborn, Saarbrücken

Mehr

Newsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer

Newsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie unseren 3. ten Newsletter. Vorab ein kurzer Überblick über unseren neuen Vermietungs- und Gutachterservice sowie die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer.

Mehr

Wohnungsantrag. Bitte genau ausfüllen, möglichst in. Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! telefonisch erreichbar unter

Wohnungsantrag. Bitte genau ausfüllen, möglichst in. Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! telefonisch erreichbar unter Wohnungsantrag Bitte genau ausfüllen, möglichst in Druckschrift! Nicht zutreffendes streichen! Antragssteller: Name: Vorname: geb. am Familienstand (verh., gesch., ledig., verw., etc.) seit telefonisch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 231/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Nebenkosten minimieren wir prüfen Sie sparen!

Nebenkosten minimieren wir prüfen Sie sparen! Nebenkosten minimieren wir prüfen Sie sparen! Schon heute machen die Nebenkosten rund 30 % der Gesamtkosten eines Mietobjekts aus und dies mit steigender Tendenz. Zusätzlich sind leider auch nach unseren

Mehr

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter.

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Mietrecht - Der Dauerbrenner : Schönheitsreparaturen! - Das leidige Thema Schönheitsreparaturen! - Achtung! Verfristete Betriebskostenabrechnung! - Tierhaltung in der Mietwohnung - erlaubt oder nicht!

Mehr

Besondere Informationen Mieter

Besondere Informationen Mieter Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage

Mehr

Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen

Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen 1 von 5 15.12.2016 13:58 [Seite drucken] Bundesgerichtshof [Fenster schließen] Mitteilung der Pressestelle Nr. 225/2016 Bundesgerichtshof bestätigt Zulässigkeit von Eigenbedarfskündigungen durch eine Gesellschaft

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F Juni 2009 I

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I

Mehr

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung

Umlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de

Mehr

Wegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren

Wegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge

Mehr

Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE. Urteil

Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE. Urteil je Abschrift 8 C 270/11 Verkündet am 24.11.11 Müller Justizbeschäftigte als UrKuifttoeamte der Geschäft Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKE Urteil In dem Rechtsstreit 1. der' 2. des Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Rechtsanwalt Jürgen Hammel

Rechtsanwalt Jürgen Hammel Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete

Mehr

GPA-Mitteilung 13/2003

GPA-Mitteilung 13/2003 GPA-Mitteilung 13/2003 Az. 647.50 01.12.2003 Abrechnung der Betriebskosten bei Wohnraummieten 1 Vereinbarungen über Betriebskosten Die Entrichtung der Miete für die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ist

Mehr

Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten;

Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten; Kündigung wegen Verweigerung der Duldung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten; wichtige Aussagen zum Rechtsirrtum des Mieters hinsichtlich seiner Duldungspflicht BGH, Urteil vom 15. April

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. Mai 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. Mai 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 210/05 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. Mai 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

DNotI Deutsches Notarinstitut

DNotI Deutsches Notarinstitut DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 22u40_06 letzte Aktualisierung: 04.07.2006 OLG Köln, 04.07.2006-22 U 40/06 BGB 535, 305c, 307 Überbindung nicht bezifferter Hausverwaltungskosten in AGB eines

Mehr

7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel

7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel 7 Schutz des Mieters durch die Sozialklausel Wenn dem Mieter eine Kündigung ins Haus flattert, ist er nicht schutzlos: Er kann unter bestimmten Umständen einer ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist

Mehr

Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533

Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil. BGH Urteil vom 5. März VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Vortragsskript Rauchverbot jetzt auch in Mietwohnungen? 2. Raucherurteil BGH Urteil vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07 Grundeigentum Berlin 2008, 510 und 533 Nachdem das Thema Rauchen in letzter Zeit im

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 70/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 351/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. Juli 2005 Potsch, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: BGHR:

Mehr

Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft

Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft Aktuelle Gerichtsurteile in der Wohnungswirtschaft BGH-Entscheidung 1: Der BGH hatte einmal mehr über einen Sachverhalt zu entscheiden, dessen Lösung eigentlich auf der Hand liegt: wenn ein Vermieter von

Mehr

I N F O R M A T I O N S B R I E F

I N F O R M A T I O N S B R I E F PHILIPP THÖNEBE RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: THOENEBE @ MAC.COM I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zur Betriebskostenabrechnung)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 188/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 166/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2004 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

Die Pflicht zur Begründung einer ordentlichen Kündigung ( 573 Abs. 3 BGB) - was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Die Pflicht zur Begründung einer ordentlichen Kündigung ( 573 Abs. 3 BGB) - was muss im Kündigungsschreiben stehen? Die Pflicht zur Begründung einer ordentlichen Kündigung ( 573 Abs. 3 BGB) - was muss im Kündigungsschreiben stehen? BGH, Urteil vom 1. Juli 2015 VIII ZR 278/13 1 Das Urteil betrifft einen in rechtlicher

Mehr

SGB II "Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand -" 50/02-01/20-06 SGB II Version

SGB II Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand - 50/02-01/20-06 SGB II Version SGB II 022.03 "Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.03 Version 003 18.10.2013 Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand - 1. Gesetzliche Grundlage 1.1 22 Absatz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 300/14 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 23. September 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung

Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Was kredenzt der BGH? ein Streifzug durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei

Mehr

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 08 Online-Archiv Seite 117a-120 Organ des BDS. Geltendmachung der Mietnebenkosten

SchiedsamtsZeitung 69. Jahrgang 1998, Heft 08 Online-Archiv Seite 117a-120 Organ des BDS. Geltendmachung der Mietnebenkosten Geltendmachung der Mietnebenkosten von.schm. Franz Rostige, Eitorf/Sieg Nachdem in Nr. 4 und 5 der Schiedsamtszeitung 1998 aufgezeigt wurde, welche Mietnebenkosten (Betriebskosten) vom Vermieter im Einverständnis

Mehr

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. April 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. April 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 263/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. April 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg

NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, Hamburg NEWSLETTER BREIHOLDT & VOSCHERAU, Büschstr.12, 20354 Hamburg Ausgabe 06/2009 BK-Abrechnung: Wann wahrt der Vermieter die Abrechnungsfrist? Die Jahresfrist zur Abrechnung der Betriebskosten ist nur gewahrt,

Mehr

Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzug: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters

Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzug: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters 23.03.2011 Fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzug: Verschulden des unberechtigt mindernden Mieters Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen

Mehr

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.

Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung

Mehr

Betriebskosten in der Praxis

Betriebskosten in der Praxis Betriebskosten in der Praxis Birgit Noack Martina Westner 6. Auflage Haufe Gruppe Freiburg. München Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3

Mehr

Mietrecht für Mieter

Mietrecht für Mieter Haufe TaschenGuide 71 Mietrecht für Mieter Bearbeitet von Dirk Clausen 6. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 648 07790 0 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige Rechtsthemen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. BGB 242 Cd, 564 b Abs. 2 Nr. 2 (in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. BGB 242 Cd, 564 b Abs. 2 Nr. 2 (in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung) BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 311/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Juli 2003 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:

Mehr

Mietrechttipp 71. Heizkostenverordnung. Was bringt die neue Heizkostenverordnung 2009?

Mietrechttipp 71. Heizkostenverordnung. Was bringt die neue Heizkostenverordnung 2009? Mietrechttipp 71 Was bringt die neue Heizkostenverordnung 2009? Für alle Heizkostenabrechnungen ab dem 01.01.2009 trat pünktlich zum Jahresbeginn 2009 die neue Heizkostenverordnung (HeizkV) in Kraft. Wir

Mehr

BGH zur Heizkostenabrechnung

BGH zur Heizkostenabrechnung BGH zur Heizkostenabrechnung Bundesgerichtshof verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur

Mehr

Der Wohnungsmietvertrag

Der Wohnungsmietvertrag Fachseminar Der Wohnungsmietvertrag Rechtsgrundlagen für Makler/-innen und Hausverwalter/-innen Veranstaltungslink Programminhalt Der Abschluss des Mietvertrags Formularvertrag und Individualvereinbarung

Mehr

Zum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG

Zum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr32_13 letzte Aktualisierung: 2.2.2014 BGH, 4.12.2013 - VIII ZR 32/13 WoBindG 8a, 10; BGB 812 Zum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach

Mehr

Miete und Nebenkosten

Miete und Nebenkosten Miete und Nebenkosten Keine Frage offen von Dr. Matthias Nöllke 1. Auflage 2008 Miete und Nebenkosten Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg

Mehr

Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung

Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung 68. Agrarrechtsseminar der DGAR in Goslar am 30.09.2013 I n g o G l a s Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht Glas Rechtsanwälte

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 44/09 Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Verkündet am: 4. Dezember 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle WEG 28 Abs.

Mehr

Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB:

Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB: Betriebskosten wirksam vereinbaren erfolgreich abrechnen. I. Definition der Betriebskosten gem. 556 Abs. 1 Satz 2 BGB: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück

Mehr

Wie lese ich eine Heizkostenabrechnung von Heizware

Wie lese ich eine Heizkostenabrechnung von Heizware Wie lese ich eine Heizkostenabrechnung von Heizware Hierauf sollten Sie achten... Eine Heizkostenabrechnung muss hohen Anforderungen genügen. Diese betreffen die formale Gestaltung, den Umfang der dargestellten

Mehr

19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung

19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung 19. Deutscher Verwaltertag Die Abrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung Prof. Dr. Florian Jacoby Ein aktueller Fall Bei seinem Auszug beschädigt der Mieter eines Sondereigentümers die Edelstahl-Paneelen

Mehr

Landgericht Hagen IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Landgericht Hagen IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Landgericht Hagen IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 556 Abs. 1 BGB; 49 Abs. 7 BauO-NW; BetrKV 2 Nr. 17; 1. Gemäß 556 Abs. 1 BGB können die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten

Mehr

Die Umlage von Betriebskosten (Nebenkosten)

Die Umlage von Betriebskosten (Nebenkosten) Carsten Wilke Die Umlage von Betriebskosten (Nebenkosten) - Kurzskript 1 Impressum Autor Carsten Wilke Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

Aktuelles WEG-Recht Köln, 14.11.2015

Aktuelles WEG-Recht Köln, 14.11.2015 Aktuelles WEG-Recht Köln, 14.11.2015 Annett Engel-Lindner Rechtsanwältin - Referentin Immobilienverwaltung IVD - Bundesgeschäftsstelle, Littenstraße 10, 10179 Berlin Fall 1: Spielhunde auf der Gemeinschaftswiese

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 146/10 - LG Hannover AG Hannover, Entscheidung vom 12.08.2009-564 C 1083/09 - LG Hannover, Entscheidung vom 07.05.2010-13

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 8/2013:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 8/2013: Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 8/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Mietminderung: Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters Mietvertrag: Kündigung des Mietverhältnisses

Mehr

II. Bielefelder Verwalterforum

II. Bielefelder Verwalterforum II. Bielefelder Verwalterforum Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln Rauchen im Mietverhältnis Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld 26. September 2009 1.Teil: Rechtsfolgen unwirksamer

Mehr

IM PARAGRAFENDSCHUNGEL DEN ÜBERBLICK BEHALTEN AKTUELLE WEG- UND MIET- RECHTSPRECHUNG DES BGH

IM PARAGRAFENDSCHUNGEL DEN ÜBERBLICK BEHALTEN AKTUELLE WEG- UND MIET- RECHTSPRECHUNG DES BGH 1 IM PARAGRAFENDSCHUNGEL DEN ÜBERBLICK BEHALTEN AKTUELLE WEG- UND MIET- RECHTSPRECHUNG DES BGH Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Schönheitsreparaturen aktuell müssen

Mehr

Aktuelle Entscheidungen des BGH

Aktuelle Entscheidungen des BGH Aktuelle Entscheidungen des BGH zum Miet und WEG Recht welche sind bedeutend für die Verwaltungspraxis und die Betriebskostenabrechnung? Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln

Mehr

Amtsgericht Leipzig 164 C 6951/03. Verkündet am: Großer JOSekrin. Urkundsbeamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES.

Amtsgericht Leipzig 164 C 6951/03. Verkündet am: Großer JOSekrin. Urkundsbeamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES. Amtsgericht Leipzig 164 C 6951/03 Verkündet am: 9.2.2004 Großer JOSekrin. Urkundsbeamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Endurteil 1), Hamburg - Klägerin - 2) - Kläger - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht

Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Modernisierung Ratgeber zum Wohnraummietrecht Muss der Mieter jede Modernisierung dulden? Eine häufig von unseren Mitgliedern gestellte Frage. Darf der Mieter Modernisierungsmaßnahmen ablehnen? Wie ist

Mehr

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt. Seite 2 hat das Amtsgericht Leipzig durch Richter am Amtsgericht Petersen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02. Februar 2006 für R e c h t e r k a n n t : 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten

Mehr

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter Einleitung Problemstellung Übersicht Identität zwischen Vermieter, Veräußerer und Eigentümer Begründungen für das Identitätserfordernis Streitstand

Mehr

l M N A M E N D E S V O L K E S URTEIL

l M N A M E N D E S V O L K E S URTEIL Geschäftsnummer 292aC 7251/10 Bitte bei allen Schreiben angeben! Verkündet am 21.3.2011 Grohmann, Justizbeschäftigte als Urkundsbearptin df r Geschäftsstelle AMTSGERICHT DÜSSELDORF l M N A M E N D E S

Mehr

Heizkosten in der Jahresabrechnung. Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen am 25.

Heizkosten in der Jahresabrechnung. Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen am 25. Heizkosten in der Jahresabrechnung Spielbauer Vizepräsident des Landgerichts München I 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen am 25. Oktober 2012 BGHv. 17.2.2012 V ZR 251/10, ZWE 2012, 216 1. Anwendung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. vom. 31.

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. vom. 31. BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 261/06 URTEIL vom 31. Oktober 2007 Verkündet am: 31. Oktober 2007 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr