Chancengleich und Familienfreundlich
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- Margarethe Junge
- vor 7 Jahren
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1 Chancengleich und Familienfreundlich Betriebs- und Dienstvereinbarungen - Ergebnisse der Auswertung - Dr. Manuela Maschke Archiv Betriebliche Vereinbarungen 1
2 Die Datengrundlage 99 Vereinbarungen 41 aus dem Öffentlichen Dienst 23 Dienstvereinbarungen 18 Richtlinien 58 aus der Privatwirtschaft 34 Betriebsvereinbarungen 14 Gesamt-Betriebsvereinbarungen 3 Konzern-Betriebsvereinbarungen Regelungsabreden, Protokollnotizen Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 2
3 Zentrale Fragestellungen Was vereinbaren die Betriebsparteien? Wie regeln sie es? Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten werden ausgehandelt? Welche Probleme bleiben offen? Lassen sich Trends erkennen? Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 3
4 Verteilung der Vereinbarungen Zeitraum 1983 bis 2005 Häufung: Ende der 90er Jahre Themen Öffentlicher Dienst 33 Frauenförderung/Gleichstellung 7 Vereinbarkeit von Beruf und Familie Themen Privatwirtschaft 16 Frauenförderung/Gleichstellung 37 Vereinbarkeit von Beruf und Familie Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 4
5 Regelungsinhalte Ziele der Vereinbarung Flexible Arbeitszeitgestaltung Flexible Arbeitsorganisation Kinderbetreuung Befristeter Ausstieg / Wiedereinstieg Qualifikationserhalt Sensibilisierungsmaßnahmen Monitoring, Qualitätssicherung Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 5
6 Ziele Berufliche Chancengleichheit herstellen Familienfreundliche Personalpolitik Familienpolitik auch für Männer Unternehmenserfolg sichern Frauenförderung betreiben Frauen in Führungspositionen bringen Unterrepräsentanzen abbauen Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 6
7 Beispiele für Ziele / Präambel Frauenförderung ist ein Schritt, gleiche Chancen für Frauen im Berufsleben zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. (010303/13/0 Öffentlicher Dienst) Für Vorstand und Betriebsrat sind Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf herbeiführen, ein wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik. (010303/14/1991 Energiedienstleister) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 7
8 Flexible Arbeitszeitgestaltung Flexible Tages-, Wochen-, Monats-, Jahresarbeitszeiten und -pläne Anpassung an biographische Bedingungen (Öffnungszeiten) Teilzeitarbeit Flexible Arbeitszeit für Führungskräfte Förderung + Motivation mit Information Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 8
9 Bsp. für flexible Arbeitszeit - 1 Um Mitarbeiten zu ermöglichen, Familienpflichten und Beruf besser zu vereinbaren und um das Arbeitsleben ( ) flexibler zu gestalten, wird ( ) der Modellversuch Familienfreundliches Arbeiten erprobt. (010303/24/1998 ÖD) Es sind flexible Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, so dass den MitarbeiterInnen mit Wünschen nach besonderen Arbeitszeitregelungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ein entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden kann. (010303/90/1995 Papiergewerbe) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 9
10 Bsp. für flexible Arbeitszeit - 2 Über die DV Flexible Arbeitszeitgestaltung erhalten Väter und Mütter im Einzelfall die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit mit den Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Schule und Betreuungseinrichtungen abzustimmen. (010303/36/2000 ÖD) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 10
11 Bsp. für flexible Arbeitszeit - 3 Beschäftigte, die Kinder unter 12 J. oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, ist auf Antrag über die gleitende Arbeitszeit hinaus eine flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitzeit zu gewähren, soweit nicht dienstliche Belange beeinträchtigt werden. (010303/35/2000 ÖD) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 11
12 Bsp. für flexible Arbeitszeit - 4 Teilzeit ist grundsätzlich auf allen Stellen möglich; dies gilt auch in Bereichen mit Schichtdienst. (010303/15/1996 Gesundheit und Soziales) ( ) auch in Leitungspositionen, besteht in gleicher Weise die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit zu reduzieren. (010303/05/1997 Versicherung) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 12
13 Flexible Arbeitsorganisation Telearbeit Gestaltung und Organisation Anbindung in das Unternehmen Modellversuche Besonders für Eltern Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 13
14 Kinderbetreuung Angebote zur Beteiligung Organisatorisch: Hilfe bei der Suche Finanziell: Unterstützung bis xy Schaffung von Betreuungsplätzen Notfallbetreuung + Notfall-Eltern- /Kindarbeitsplätze Kooperationsabkommen mit externen Anbietern, Elterninitiativen Betreuung bei Weiterbildung, Betriebsversammlungen etc. Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 14
15 Beispiel Kinderbetreuung - 1 Folgende Förderungsmöglichkeiten sollen dabei im Vordergrund stehen: Erstattung der Kosten für eine Tagesmuttervermittlungsagentur bis zu einem festzulegenden Maximalbeitrag Förderung von Kindergarten- oder Kinderhortplätzen bzw. finanzielle Unterstützung von betriesnahen privaten Elterninitiativen (010303/75/2002) Energiedienstleister Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 15
16 Beispiel Kinderbetreuung - 2 Zunächst wird gemeinsam die konkrete Situation der Kinderbetreuung vor Ort analysiert; dabei sind die Erfahrungen mit bereits bestehenden Einrichtungen und Kooperationen einzubeziehen. Wird Handlungsbedarf in der Kinderbetreuung festgestellt, werden primär Gespräche mit den überbetrieblichen Trägern eingeleitet. Weitere mögliche Maßnahmen können von beiden Seiten vorgeschlagen werden; sie werden gemeinsam beraten und festgelegt. (010303/69/2001 Fahrzeughersteller Kfz) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 16
17 Kinderbetreuung Angebote zur Sensibilisierung Schulungen für MA Schulungen für Führungskräfte Männer-Väter-Interessenkonflikte Veranstaltungen zu Work-Life-Balance Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 17
18 Befristeter Ausstieg/Wiedereinstieg Betriebliche Elternzeit Zeiträume, Fristen, Berechtigte Qualifikationserhalt während der Pause Teilzeit und Vertretungen Informationen und Kontakte zum Betrieb Wiedereinstieg und sgarantie Förderung der Elternzeit für Männer Umgang mit Anwartschaften Umgang mit Vergünstigungen Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 18
19 Betriebliche Familienpause Die Höchstdauer von Elternzeit und tariflichem Elternurlaub sowie der Familienpause beträgt insgesamt acht Jahre. ( ) Die über den tariflichen Elternurlaub hinausgehende Familienpause kann, losgelöst von der Elternzeit bzw. dem tariflichen Elternurlaub, bis zum 14. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes genommen werden. Die Familienpause ist zusammenhängend zu nehmen. (010303/72/2002 Einzelhandel) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 19
20 Beispiel Pflegepause Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf Antrag zur Betreuung schwerpflegebedürftiger Familienangehöriger ( ) unbezahlt von ihrer Arbeit freigestellt. Während dieser Zeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Sofern eine ganztägige Betreuung nicht erforderlich ist, soll auf Wunsch eine Teilzeitbeschäftigung angeboten werden (010303/73/2001 Informationstechnikhersteller) Die Dauer der Unterbrechung richtet sich nach der Zeit der Erkrankung des Angehörigen [ ] Die Unterbrechungszeit sollte im Regelfall 3 Jahre nicht übersteigen. In begründeten Einzelfällen kann die Unterbrechung auf 5 Jahre ausgedehnt werden. (010303/90/1995 Papiergewerbe) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 20
21 Bsp. Voraussetzungen Voraussetzungen für eine Freistellung sind: Eine mindestens dreijährige Betriebszugehörigkeit, ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung und die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die die Feststellung enthalten muß, daß der Pflegebedürftige wegen einer Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, daß er für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in sehr hohem Maße der Hilfe bedarf. (010303/88/1992 Fahrzeughersteller Kraftwagen) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 21
22 Bsp. Wiedereinstieg Der ( ) bemüht sich auch unter der Zielsetzung der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Erziehungsurlaub, dem Weiterbildungsinteresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzukommen. Denkbar sind Angebote zum externen, häuslichen Lernen. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbildung während der oben genannten Zeiten zu ermöglichen, wird ihnen zusätzlich der ( ) - Schulungskatalog zugesandt. Soweit sich im Hinblick auf die Tätigkeit bei Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub ein Qualifizierungsbedarf ergibt, wird eine zeitnahe, entsprechende Förderung durchgeführt. (010303/70/2001 Versicherungsgewerbe) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 22
23 Qualifikationserhalt Während der Familienpause gibt das Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Gelegenheit, als Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen und über die Teilnahme an betrieblichen Bildungsmaßnahmen den Kontakt zur praktischen Arbeit zu erhalten. Während der Familienpause kann nach Absprache mit der örtlichen Geschäfts-/ Personalleitung und unter Einbindung des Betriebsrates auf Wunsch der Arbeitnehmerin Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden, sofern betriebliche Belange nicht dagegen stehen. (010303/72/2002 Einzelhandel) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 23
24 Befristeter Ausstieg/Wiedereinstieg Kurzfristige Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder zur Pflege von Angehörigen Sonderurlaube Sabbatical unbezahlte Freistellungen in Ferienzeiten Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 24
25 Bsp. Kurzfristige Freistellung Zur Pflege eines erkrankten Kindes besteht die Möglichkeit, sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (SGB V 45, Absatz 3) freistellen zu lassen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen auch für zu pflegende Kinder, die ihr 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die erforderliche Pflege des Kindes muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, das Kind lebt im Haushalt der/der Mitarbeiterin, in diesem Haushalt gibt es keine andere Person, die diese Pflege übernehmen könnte, das Kind darf das 12. bzw. 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (010303/80/2001 Informationstechnikhersteller-TV) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 25
26 Sensibilisierungsmaßnahmen Weiterbildung Für MitarbeiterInnen Für Führungskräfte Für Männer Diskussionsveranstaltungen Betriebsversammlungen Bedarfsanalysen Bildung von Arbeitsgruppen Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 26
27 Bsp. Sensibilisierung - Information Bei internen Schulungsveranstaltungen wird das Thema Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen und zur Förderung der Vereinbarung von Beruf und Familie bei ( ) einbezogen, sofern ein Bezug zum Inhalt der Veranstaltung herzustellen ist. ( ) Im Rahmen von Schulungen, insbesondere bei internen Führungsseminaren, sollen die Teilnehmer/innen durch entsprechende Lerninhalte ( ) sensibilisiert werden. (010303/79/1994 Gastgewerbe) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 27
28 Bsp. Sensibilisierung Männer Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, begrüßt es die Kreisverwaltung, wenn männliche Beschäftigte die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, - reduzierung und Beurlaubung verstärkt in Anspruch nehmen. (010303/54/2000 ÖD) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 28
29 Monitoring, Qualitätssicherung Berichtswesen Arbeits-/Steuerungsgruppe Erfahrungsaustausch mit BR/PR Direkte Beteiligung der MA Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte Konsequenzen bei Verstoß? Zielvereinbarungen Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 29
30 Bsp. Monitoring - 1 Zur optimalen Vertretung der Interessen der Belegschaft und im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit wird von Seiten der ( ) ein Steuerungsgremium unter Beteiligung des Betriebsrats gebildet. (010303/88/1992 Fahrzeughersteller Kraftwagen) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 30
31 Bsp. Monitoring - 2 Zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Regelungen dieser Betriebsvereinbarung finden in den Betrieben der ( ) regelmäßige Beratungen zwischen Betriebsräten und Personalbereichen statt. Vorrangige Ziele sind dabei umfassende Information und Erörterung der Ziele dieser Betriebsvereinbarung mit Vorgesetzten bis hin zur Leitungsebene; regelmäßige Information der Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter über die mit dieser Betriebsvereinbarung eröffneten Möglichkeiten; Erörterung der Maßnahmen zur Familienförderung durch regelmäßige Bestandsaufnahme. (010303/82/1991 Gummi- & Kunststoffherstellung) Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 31
32 Management-Konzepte Managing Diversity Best Practice Auditierungen Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 32
33 Ergebnisse Vereinbarungen sind Wesentlich zur Gestaltung des Themas im Betrieb BV zur Vereinbarkeit ist ein Beitrag zur Gleichstellung DV zur Gleichstellung, Vereinbarkeit ist Bestandteil Privatwirtschaft kaum Gleichstellungsbeauftragte Öffentliche Verwaltungen wesentlich weiter fortgeschritten als Privatwirtschaft BR und PR sind die Impulsgeber Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 33
34 Leider nicht ausreichend gelöst Betriebsstatistiken Sensibilisierung für/von Männer/n Personengruppe Alleinerziehenden Familienfreundlichkeit als Querthema: z. B. Weiterbildung, Sozialpläne, flex. AZ Lösungen für befristet Beschäftigte Anwartschaften Altersversorgung Betriebszugehörigkeit Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 34
35 Ein Fazit Teils umfassende Regelungen Sehr kreative Ideen Es muss vereinbart und gelebt werden Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 35
36 Mehr unter: Dr. Manuela Maschke - Archiv Betriebliche Vereinbarungen 36
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