Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Schule

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1 Heft 4 Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Schule Eine Handreichung für Schulen der Sekundarstufen I und II

2 Impressum Individuell fördern in der Berufs- und Studienorientierung. Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein- Westfalen Heft 4 Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Schule Barbara Koch, Johannes Kortenbusch Erstellt mit der Unterstützung von Thomas Kleine, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. Unter Mitwirkung von: Michael Cors, Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bielefeld, Dienststelle Bielefeld Ruth Elsing, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Frank Hübenet, Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bielefeld, Dienststelle Gütersloh Dr. Wulf Kobusch, Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bielefeld, Dienststelle Gütersloh und Dienststelle Universität Bielefeld Matthias Löckener, Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bielefeld, Dienststelle Bielefeld Ursula Reinartz, Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Bielefeld, Lehrerin i.r. Cover: Design: inform:aktiv, Imke Brunzema; Foto: Susanne Freitag Layout und Layoutberatung: inform:aktiv, Imke Brunzema Satz: Beate Feldmann, Katrin Bernhard, Kirsten Klute, Ludmila Sitter Druck: Busch. Druck Medien Verlag, Bielefeld 2009

3 Inhalt..3.. Einführung... 5 Benutzerführung... 5 Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufsund Studienorientierung... 6 Zur Arbeit mit dieser Handreichung Bestimmung der Ausgangslage an unserer Schule Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit zwischen Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit...13 Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule gestalten...15 Kennzeichen und Ziele...15 Zuständigkeiten für Schulen...15 Gesamtkonzeption und Jahresplanung...16 Kooperationsvereinbarung Berufsinformationszentrum Kennzeichen und Ziele Umsetzungsschritte Medien im BIZ Berufswahlfahrplan für die Sekundarstufe I Zeitplan Studien- und Berufswahl für die Sekundarstufe II Planet Beruf Vertiefte Berufsorientierung nutzen...57 Komm auf Tour Meine Stärken Meine Zukunft Kennzeichen und Ziele Umsetzungsschritte Zukunft fördern vertiefte Berufsorientierung gestalten Kennzeichen und Ziele Übersicht der Module Regionale Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung Kennzeichen und Ziele Verfahren der Vergabe...60 Beispiele...60 An regionalen Netzwerken beteiligen...61 Regionale Beiräte Schule und Beruf...61 Regionales Übergangsmanagement...61 Stichwortverzeichnis Schulen, die Beispiele beigetragen haben Agenturen für Arbeit, die Beispiele beigetragen haben. 65 Angebote der Berufsberatung und individuelle Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zusammenbringen Selbstinformation Kennzeichen und Ziele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung Einzelberatung...40 Kennzeichen und Ziele...40 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II...40 Benachteiligte und behinderte Schülerinnen und Schüler...41 Exkurs: Anschlüsse nach der Schule für benachteiligte und behinderte Schülerinnen und Schüler Ausbildungsvermittlung... 55

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5 Einführung Benutzerführung Lehrerinnen und Lehrer, die die Handreichung nutzen wollen, werden zusätzlich zum Inhaltsverzeichnis über Verweise durch die Handreichung geführt. Es gibt Verweise auf andere Themenhefte (z.b. Heft 3: Berufs- und Studienorientierung in der Sekundarstufe II) der Handreichung, auf die Querschnittsthemen (Zusammenarbeit mit Eltern, gendergerechte Förderung von Mädchen und Jungen, Förderung von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte in der Berufs- und Studienorientierung, Berufs- und Studienorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung) und auf die CD-ROM. Zudem sind Beispiele besonders gekennzeichnet. Verweis auf andere Hefte Verweise auf andere Hefte sind wie folgt gestaltet: Berufs- und Studienorientierung in Nordrhein-Westfalen. Ein Überblick Der Berufswahlpass als Instrument individueller Förderung in der Sekundarstufe I Studien- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe II Verweis auf die Querschnittsthemen Bezüge zu den in Heft 1 ausführlich erläuterten Querschnittsthemen werden jeweils durch folgende Symbole gekennzeichnet: Zusammenarbeit mit Eltern Gendergerechte Arbeit mit Mädchen und Jungen Berufs- und Studienorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung Förderung der Berufs- und Studienorientierung von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte Das Symbol in der Kopfzeile zeigt an, in welcher Spalte sich die Hinweise zum Querschnittsthema befinden. Der Pfeil am äußeren Rand der Spalte verweist auf die Höhe im Text. Befindet sich ein transparentes Symbol über der Spalte, wird in der gesamten Spalte das jeweilige Querschnittsthema behandelt Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Schule Förderplanung zur beruflichen Integration Begleitende Beratung in der Berufs- und Studienorientierung Lernort Betrieb Anschlussorientierte Kompetenzfeststellung und -förderung Verweis auf alle Hefte (2 8). Verweis auf Dateien, die auf der CD-ROM abgelegt sind Für die gesamte Handreichung ist dem Ordner eine CD-ROM beigefügt. Dieses Bild verweist auf Material, Beispiele und Hinweise, die sich zur direkten Verwendung und zur schulspezifischen Anpassung auf der CD-ROM befinden. Auf der CD-ROM sind die Dateien einzelnen Heften und deren Kapiteln zugeordnet. Verweis auf Beispiele Beispiele zeigen, wie einzelne Schulen und Agenturen für Arbeit die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung in unterschiedlichen Bereichen konkret umgesetzt haben. Die Beispiele sollen die theoretischen Überlegungen ausführen und für eigene innerschulische Umsetzungsstrategien initiierend wirken. Sie sind nicht als Modell zu verstehen, an dem sich jede Schule orientieren soll. Letztlich muss jede Schule auf der Basis des Bestehenden in der Berufs- und Studienorientierung eigene konzeptionelle Überlegungen anstellen und diese planvoll umsetzen. Die Handreichung soll in diesem Prozess unterstützend wirken. Die innerschulische Umsetzung kann im Rahmen der Beispiele nur angedeutet werden. Sind sie nicht selbsterklärend, bietet es sich an, die Schule zu kontaktieren, die das Beispiel zur Verfügung gestellt hat. B E I S P I E L Der unterlegte Abschnitt zeigt das Beispiel an. B E I S P I E L

6 ..6.. Die Handreichung Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Schule soll die nachstehende Rahmenvereinbarung konkretisieren. Dazu haben sowohl Schulen als auch regionale Agenturen für Arbeit zahlreiche Beispiele beigetragen. Die Handreichung soll Lehrerinnen und Lehrern, die die Zusammenarbeit mit der regionalen Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestalten und entwickeln wollen, unterstützen. Sie gibt einen Überblick über das Angebot der Berufsberatung und versetzt so Lehrerinnen und Lehrer in die Lage, Jugendlichen dabei zu helfen, die Angebote der Berufsberatung gemäß ihren individuellen Bedürfnissen optimal zu nutzen. Des Weiteren werden die beiden laufenden Programme Komm auf Tour und Zukunft fördern und die Möglichkeit der Förderung regionaler Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung nach 33 SGB III vorgestellt. Abschließend werden Hinweise zur Arbeit in Netzwerken gegeben. Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung Düsseldorf, den 17. September 2007 Vorwort Die Kultusministerkonferenz und die Bundesagentur für Arbeit haben sich 1971 in einer Rahmenvereinbarung zu der gemeinsamen Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung positioniert und Grundsätze der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung festgelegt (Neufassung am , siehe Anlage 1) Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit haben diese Grundsätze 1999 auf Landesebene konkretisiert. (RdErl. des MSW vom und Rd.Vfg. d. LAA ). In den folgenden Ausführungen werden die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von 1999 aktualisiert und fortgeschrieben. Die Basis bildet hier das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung vom (siehe Anlage 2). Die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung soll Eingang in den Erlass Berufsorientierung finden und die bisherigen Abschnitte aktualisieren. I. Grundsätze Auf Basis des Rahmenkonzeptes des Ausbildungskonsenses NRW Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung vom kooperieren Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit im Prozess der Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen. Die beiden Partner sind sich einig, dass einer engen, praxisorientierten Kooperation mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zukommt, um in diesem Prozess Erfolg zu haben. Schule und Berufsberatung haben die gemeinsame Verpflichtung, das Angebot der Berufs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden die Angebote flächendeckend an allen allgemeinbildenden Schulformen der Sekundarstufen I und II und den Berufskollegs realisiert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Nordrhein-Westfalen an unterschiedlichen Lernorten gefördert: Dies können im allgemeinbildenden Bereich allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht; Integrative Lerngruppen), Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten oder auch Schulen für Kranke sein. Für den berufsbildenden Bereich sind dies sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs oder Förderberufskollegs. Die Instrumente der Berufsberatung stehen diesen Schülerinnen und Schülern an jedem Förderort zur Verfügung (vgl. IV.) Berufs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms, die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit einbezogen. Schule und Berufsberatung vereinbaren dazu ein für die jeweilige Schule passendes Mindestangebot. Die Schule informiert die Schüler darüber hinaus auch über die weitergehenden Angebote der Berufsberatung (z.b. Einzelberatung, Sprechstunde, Ausbildungsstellenvermittlung). Bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in Ausbildung, ggf. auch Studium gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ggf. der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden. Der Berufswahlpass wird bereits an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Er ist persönlicher Begleiter durch die gesamte Berufswahl und wirkt als Instrument zur Förderung der Lernfähigkeit, er dient den Schülerinnen und Schülern als Instrument zur Planung und Steuerung des Übergangs in die Berufs- und Arbeitswelt. Der Berufswahlpass ist ein Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihr Lernen eigenverantwortlich organisieren lernen, sich ihr Kompetenzprofil bewusst machen, die erworbenen Kompetenzen auswerten und dokumentieren. Die Arbeit mit dem Berufswahlpass schafft Eigeninitiative und Grundlagen für lebenslanges Lernen. Darüber hinaus dient der Berufswahlpass Lehrern und Eltern sowie der Berufsberatung dazu, frühzeitig Unterstützungsbedarfe im Hinblick auf die Berufswahl zu erkennen.

7 Deshalb wird allen Schulen empfohlen, Teilschritte des Berufswahlprozesses in der Schule im individuellen Berufswahlpass eines jeden Schülers zu dokumentieren. Einführung und Fortschreibung des Berufswahlpasses sollen im Rahmen des Schulunterrichts und schulischer Beratung erfolgen. Der Berufswahlpass wird auch zunehmend fester Bestandteil des individuellen Beratungsprozesses der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, insbesondere in der Sekundarstufe I. Auch bei der Konzeption und Durchführung der Qualifizierung von Koordinatoren für Berufs- bzw. Studienorientierung (KBO/ KSO) arbeiten Schule und Berufsberatung zusammen. Der Gender-Mainstream-Gedanke ist in der Berufsbzw. Studienorientierung zu berücksichtigen. II. Aufgaben Schule und Berufsberatung Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung, nehmen aber unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte wahr. Die Aufgabenschwerpunkte der Schule sind in dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung festgelegt. Aufgabe der Berufsberatung ist die Information und Beratung in berufs- und studienrelevanten Fragen sowie die Vorbereitung einer sachkundigen und realitätsgerechten Berufs- bzw. Studienentscheidung. Dazu informiert und berät sie über die Anforderungen des Arbeitslebens, über die Berufe, über Studienwahl und -wege sowie über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie über zukünftige Entwicklungen. Die Berufsberatung verfügt über ein breites Dienstleistungsportfolio, das abhängig von Zielsetzung, Thematik und Zielgruppe flexibel eingesetzt werden kann Berufs- und Studienorientierungsveranstaltungen (Vorträge im Klassenverband, BIZ-Besuche) Schulsprechstunden Elternveranstaltungen Berufs- und studienkundliche Vortragsreihen Seminare/ Workshops Einführungs- und themenspezifische Veranstaltungen an Hochschulen Einzelberatungen Ausbildungsvermittlung Ausbildungsfördernde Maßnahmen nach 240 ff. SGB III Kofinanzierung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach 33 SGB III Ärztliche und psychologische Untersuchungen bzw. Begutachtungen/ Testverfahren Selbstinformationseinrichtungen (Berufsinformationszentrum, Internetcenter) Online-Angebote ( Weitere Medienangebote (z.b. berufskundliche und berufswahlvorbereitende Printmedien) Für Jugendliche mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf stellt die Berufsberatung nahezu alle Angebote in barrierefreier Form zur Verfügung. III. Zusammenarbeit von Berufsberatung und allgemeinbildenden Schulen Eine optimale Ausgestaltung der Unterstützungsangebote im Bereich der Berufs- bzw. Studienorientierung erfordert eine klare Abstimmung der Aktivitäten vor Ort. Dazu entwickeln Schule und Berufsberatung jährlich gemeinsam ihr Angebotsportfolio zur Berufs- und Studienorientierung. Die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit eingebunden. Ergänzend zu dem Angebot der Berufsberatung sollen auch Aktivitäten außerschulischer Partner wie der Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Organisationen, der Träger der Jugendhilfe, der Arbeitnehmerorganisationen und ggf. weiterer Partner einbezogen werden. Schule und Berufsberatung stellen gemeinsam sicher, dass die Aktivitäten sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und die Präsentation der Angebote interessensunabhängig und werbungsfrei erfolgt. Das Mindestangebot der Berufsberatung 1 bilden eine Berufs- bzw. Studienorientierungsveranstaltung in der Schule und eine weitere z.b. im BIZ. Darüber hinaus bietet die Berufsberatung regelmäßige Sprechstunden an. Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in der Vorabgangsklasse ein. Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung in der Schule sind Bestandteil des Schulunterrichts. Die Schule ermöglicht die Durchführung von Gruppenveranstaltungen, individuellen Beratungsgesprächen sowie Eignungsuntersuchungen auch während der Unterrichtszeit im Einvernehmen mit der Schule. Zur Vorbereitung der individuellen Beratungsgespräche setzt die Berufsberatung ein sogenanntes Arbeitspaket ein. Das Arbeitspaket besteht aus einem Anmeldebogen zur Erfassung der notwendigen Personalien, einem Beratungsbogen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs, und soweit erforderlich einem Vermittlungsbogen. Der Beratungsbogen soll die Jugendlichen aktivieren, sich bereits vor dem Gesprächstermin mit dem Berufsberater mit Fragen zur Berufswahl auseinanderzusetzen und dem Berater erste Hinweise zum eigenen Stand in der Berufswahl zu geben. Ein Beratungstermin in der Agentur für Arbeit soll in 1 siehe RdErl. 37/99 der Bundesagentur für Arbeit, siehe Anlage

8 ..8.. der Regel erstmalig erst nach Rückgabe des Arbeitspaketes Anmeldebogen und Beratungsbogen erfolgen. Die Schule unterstützt, wenn notwendig, die Schüler beim Ausfüllen des Bogens. Jede einzelne Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit legen vor Ort die konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit in regionalen Kooperationsvereinbarungen fest. In diesen Kooperationsvereinbarungen sind folgende Inhalte verbindlich zu vereinbaren: Feste Ansprechpartner Namentliche Benennung eines festen Ansprechpartners/ Verantwortlichen auf Seiten der Schule (Berufs-/ Studienorientierungskoordinator/in) und auf Seiten der Agentur für Arbeit (Berufsberater/in), Aufgaben der Schule Beispiele: In Klasse 9 wird ein 2- bis 3-wöchiges Betriebspraktikum durchgeführt, die Schule ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 die Teilnahme an Veranstaltungen mit Betrieben bzw. Vertretern der reg. Wirtschaft ggf. gemeinsam mit Berufsberatung, Aufgaben der Berufsberatung Art und Umfang der Angebote konkret festlegen. Beispiele: Eine Gruppenveranstaltungen zur Berufs-/ Studienorientierung in Klasse 9, regelmäßige Sprechstunden ab Klasse 9, ein BIZ-Besuch in Klasse 9, Einbindung/ Beteiligung der Eltern Beispiele: Gemeinsame Elternabende, Organisation Beispiele: Terminabsprachen, Räumlichkeiten, Medien, Festlegung von Arbeitsaufträgen, Zusammenarbeit mit Dritten Beispiele: Information ggf. Beteiligung der Berufsberatung, Kommunikation Beispiele: Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb der Schule, Informationsaustausch unter allen Beteiligten, regelmäßige Statements, gemeinsame Pressearbeit. Die Kooperationsvereinbarungen als wichtige Grundlage der Zusammenarbeit leben u. a. durch regelmäßige Reflexion und Pflege. Sie werden mindestens jährlich zu Beginn des Schuljahres aktualisiert. IV. Zusammenarbeit Berufsberatung und Schulen für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Seitens der Agentur für Arbeit wird die Berufsorientierung und Berufsberatung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von speziellen Beratungsfachkräften, den Reha-Beratern/-innen, wahrgenommen. Für die Zusammenarbeit von Schule und Reha-Beratung gilt Abschnitt III entsprechend. Der besondere Unterstützungsbedarf dieser Schülerinnen und Schüler erfordert jedoch eine besonders enge Zusammenarbeit von Schule, Agentur für Arbeit und Eltern. Daher erweitert die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit ihr Angebot und bietet anstelle des Mindestangebotes in Abschnitt III eine Berufsorientierungsveranstaltung und eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler/-in an. Die evtl. entstehenden Kosten trägt die BA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (z.b. Gebärdendolmetscher). Zur Vorbereitung der Einzelberatung gibt die Berufsberatung im Rahmen der ersten Berufsorientierungsveranstaltung in der Schule ein sog. Arbeitspaket (vorwiegend bestehend aus Anmeldebogen und Gesamtbeurteilungsbogen) aus. Es dient der Optimierung und Intensivierung der Beratung, Förderung und Betreuung dieser Jugendlichen und erfordert die aktive Einbeziehung der verantwortlichen Lehrkräfte, der Eltern/ Erziehungsberechtigten und der Schüler. Die Schule unterstützt diesen Prozess inhaltlich durch Kommunikation im Unterricht und ggf. in Elternveranstaltungen und logistisch durch Bündelung und zeitnahe Rückgabe der Unterlagen des Arbeitspaketes an die Reha- Beratung, damit von dort dann die passgenaue Einzelberatung und Unterstützung der Schüler geschehen kann. V. Zusammenarbeit Berufsberatung und Hochschule Beratungs- und Orientierungsarbeit für Studieninteressierte sowie für Studierende und Studienabsolventen ist ein gemeinsames Handlungsfeld von Berufsberatung und Hochschule. Hochschulen stellen Informationen über Studiengänge und Studienangebote zur Verfügung und informieren über Neuerungen. Die Berufsberatung kann das Angebot der Hochschulen durch Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung, durch Sprechstunden sowie durch themenspezifische Vortragsveranstaltungen ergänzen*. Sofern für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen und Behinderungen Unterstützungsangebote erforderlich sind, werden diese auch durch die BA gewährleistet. (*siehe auch RdErl. 36/ 1999 der Bundesagentur für Arbeit, siehe Anlage 4)

9 VI. Zusammenarbeit Berufsberatung und Berufskolleg An den Berufskollegs stellen sich die Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Berufsbzw. Studienorientierung je nach Bildungsgang sehr unterschiedlich dar. In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Aufgabe ist es hier, ihnen eine realistische Einschätzung der Einmündungsmöglichkeiten in den Ausbildungsmarkt (ggf. Arbeitsmarkt) zu vermitteln und sie bei der Realisierung dieser Möglichkeiten zu unterstützen. Berufsfachschulen und beruflichen Gymnasien, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Kenntnisse in Verbindung mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen (mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife) vermitteln, sowie in allen Fachoberschulen ist im Wesentlichen die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Wahl eines Ausbildungsberufes sowie bei der Wahl eines Studiums. In Bildungsgängen, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife vermitteln, liegt der Fokus der Beratung auf der Information zum Arbeitsmarkt sowie der Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung und Studienberatung. In den Berufsschulklassen (Beschulung der Auszubildenden) ist die Berufswahlentscheidung bereits vollzogen. Zielsetzung ist, die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu befähigen. Hier ist es Aufgabe der Schule, leistungsschwächere und benachteiligte Auszubildende frühzeitig zu identifizieren und den Kontakt zur Berufsberatung herzustellen. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Berufsberatung die Auszubildenden z.b. durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) unterstützen. (Siehe RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/ Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern" vom (BASS Nr. 7), siehe Anlage 5) Die konkrete Zusammenarbeit eines Berufskollegs und der Berufsberatung wird in einer regionalen Kooperationsvereinbarung festgelegt (analog Abschnitt III), in der das differenzierte Angebot an Bildungsgängen in den Berufskollegs berücksichtigt wird. Besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schülern, die ihre Berufs- und Studienwahlentscheidung noch nicht getroffen haben bzw. durch ihre persönliche Behinderungs- oder Beeinträchtigungssituation besonders benachteiligt sind. Berufsberatung und Berufskolleg benennen je einen festen Ansprechpartner für die Koordination der Zusammenarbeit. VII. Konkrete Unterstützungsangebote für die Schulen im Rahmen vertiefter Berufsorientierung Zusätzlich zum Regelangebot der Berufs- und Studienorientierung können für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen auch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach 33 S. 3 5 SGB III durchgeführt werden. Ziele der zusätzlichen Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sind: die vertiefte Eignungsfeststellung, die Verbesserung des Entscheidungsverhaltens und die Vertiefung berufs-/ betriebskundlicher Erkenntnisse und Erfahrungen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn ein Dritter (insbesondere Land oder Kommune, aber auch die Wirtschaft) mindestens 50% kofinanziert. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung haben das Land NRW über die Stiftung Partner für Schule NRW und die RD NRW eine Zusammenarbeit zur Initiierung und Durchführung landesweiter Projekte vereinbart. Projektfelder können z.b. sein: individuelle Förderung im Übergang Schule und Beruf, Berufsorientierung an Ganztagsschulen, Förderung von Jugendlichen unter Berücksichtigung von Managing Diversity", Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Über eine Förderung entscheidet die RD NRW im Rahmen des 33 S.3 5 SGB III und der dazu erlassenen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Auch die Durchführung von regionalen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung wird ausdrücklich unterstützt. Über die Förderung der regionalen Maßnahmen entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Gute Beispiele regionaler Maßnahmen sollten im Rahmen der schulübergreifenden Abstimmung und Kommunikation in die Fläche getragen werden (siehe Abschnitt VIII)...9..

10 VIII. Schulübergreifende Abstimmung und Kommunikation Zur Optimierung des Prozesses der Berufswahlvorbereitung aber auch zum Gedanken- und Ideenaustausch, zur Koordination schulübergreifender Projekte und anderer Gemeinsamkeiten sind schulübergreifend regionale Gespräche zwischen Schule und Berufsberatung sehr förderlich. Zu dieser schulübergreifenden regionalen Abstimmung und Vernetzung arbeiten Agentur für Arbeit und Schule im Beirat Schule und Beruf aktiv, verantwortlich und eng zusammen. Düsseldorf, den 17. September 2007 Barbara Sommer Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW Christiane Schönefeld Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit Folgende Anlagen sind unter dem Verzeichnis Heft_4\Einführung\ als PDF-Dateien zu finden: Anlage 1: Rahmenvereinbarung Zusammenarbeit Schule Berufsberatung Anlage 2: Rahmenkonzept AK NRW Anlage 3: RdErl 37/ 99 Anlage 4: RdErl 36/ 99 Anlage 5: BASS Nr.7

11 Zur Arbeit mit dieser Handreichung In den einzelnen Kapitelüberschriften (Kapitel 2 bis 5) werden Ziele beschrieben, die Schulen sich in der Zusammenarbeit mit der regionalen Berufsberatung der Agentur für Arbeit setzen können. Diese Ziele bilden zugleich Schulentwicklungsziele im Bereich der Berufs- und Studienorientierung ab. Ihre besonderen Kennzeichen werden dargestellt und es wird beschrieben, welche Ziele auf der Ebene von Schülerinnen und Schülern durch die Schulentwicklungsprozesse erreicht werden können. Bestimmung der Ausgangslage an unserer Schule Wenn Sie die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestalten wollen, geht es zunächst darum, die Ausgangslage an Ihrer Schule zu bestimmen. Dies betrifft sowohl die bereits bestehende Zusammenarbeit im Rahmen des Berufs- und Studienorientierungskonzeptes als auch die Bereitschaft und Fähigkeit zur Veränderung im Kollegium. Reflexion der Ausgangslage im Kollegium Die folgenden Fragen können Sie nicht nur zur persönlichen Reflexion über die Ausgangslage bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Ihrer Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an Ihrer Schule einsetzen, sondern auch als Gesprächsimpuls in Ihrem Kollegium, einem Teilkollegium (z.b. Konferenz) oder einer schulübergreifenden Arbeitsgruppe. Die Fragen ohne die jeweiligen Anmerkungen sind unter dem Verzeichnis Heft_4\Einführung\ als WORD- Datei abrufbar. Frage 1: Ist eine feste Ansprechpartnerin bzw. ein fester Ansprechpartner in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit für unsere Schule bekannt? Wer ist in unserer Schule zuständig? Die jeweilige Agentur für Arbeit gewährleistet, dass für jede Schule eine Berufsberaterin bzw. ein Berufsberater und eine Vertretung benannt sind. Die Schule kann die Personen jederzeit erfragen und benennt selbst ihre Ansprechpartnerinnen und -partner. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Partnern mit geregelten Vertretungen trägt dazu bei, die Qualität der gemeinsamen Arbeit auf einem hohen Standard zu halten. Frage 2: Sind die Angebote der Berufsberatung mit den Angeboten unserer Schule verzahnt? Eine Verzahnung ist für Schülerinnen und Schüler unabdingbar, um die Angebote für den eigenen Berufs- und Studienorientierungsprozess nutzen zu können. Der Berufswahlpass (BWP) für die Sekundarstufen I und II ist ein Instrument, das diese Verzahnung für jede einzelne Schülerin bzw. jeden einzelnen Schüler herstellen kann. Die Berufsberatung kann beispielsweise in den Einzelgesprächen den durch den BWP dokumentierten Stand im Rahmen des Prozesses als Ausgangspunkt für Beratung nehmen. In Heft 2 wird umfassend die Einführung des BWP in der Sekundarstufe I beschrieben. In Heft 3 wird der BWP für die Sekundarstufe II eingeführt. Frage 3: Wie nutzen unsere Schülerinnen und Schüler die Angebote der Berufsberatung? Die Qualität der Nutzung der Angebote durch die Schülerinnen und Schüler ist u.a. abhängig von der innerschulischen Vor- und Nachbereitung sowie von der Form der Begleitung durch Lehrerinnen und Lehrer. Darüber hinaus ist es für die positive Wirkung der Angebote von Bedeutung, ob Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Interessen bei der Wahrnehmung der Angebote folgen können. Die Handreichung gibt zu diesen Aspekten zahlreiche Anregungen. Frage 4: Können wir uns vorstellen, die Zusammenarbeit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit auszuweiten? Wenn ja, in welcher Form? Die Qualität der Zusammenarbeit beider Partner hat oftmals bereits ein hohes Niveau. Dennoch können immer Entwicklungspotentiale ausgemacht werden. Beispielsweise können die Angebote unter dem Aspekt der gendergerechten Förderung von Mädchen und Jungen betrachtet und ggf. verändert werden. Frage 5: In welchen Bereichen unseres Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung sehen wir als Schule die Berufsberatung der Agentur für Arbeit als zentralen Partner? In dieser Partnerschaft geht es um Arbeitsteilung mit Blick auf die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang Schule Beruf bzw. Studium. Es gilt zu klären, in welchen Bereichen die besonderen Kompetenzen und Angebote der Berufsberatung sinnvoll in das gesamte Konzept zur Berufs- und Studienorientierung eingebracht werden können. Frage 6: Beziehen wir bei Jungendlichen, die besonderen Unterstützungsbedarf in der Übergangsphase haben, die Berufsberatung ein? Suchen wir (Schule und Berufsberatung) mit den Jugendlichen gemeinsam nach Lösungen? Voraussetzung hierfür ist, dass Lehrerinnen und Lehrer einen Überblick über die geplanten Anschlüsse ihrer Schülerinnen und Schüler haben. Dies ist nicht in allen Schulformen der Sekundarstufen I und II eine Selbstverständlichkeit. In einzelnen Fällen ist es durch die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung möglich, die Unterstützung in der Übergangsphase professionell auszuweiten

12 B E I S P I E L Kurzfristige Einzelberatung Es kommt immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler das Abitur sehr knapp verfehlen (z.b. ein fehlender Punkt in den Abschlussprüfungen). Diese Schülerinnen und Schüler sind in der Regel am Boden zerstört. Hier kommt es darauf an, dass Lehrerinnen und Lehrer und Berufsberaterinnen und Berufsberater zusammenarbeiten, um die betroffenen Jugendlichen aufzufangen. Eine kurzfristige Einzelberatung, die Hilfen zur Verfügung stellt und Perspektiven (ohne Abitur) aufzeigt, kann hier unterstützend wirken. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen dann die Aufgabe, die Schülerin bzw. den Schüler zu motivieren, die Beratung aufzusuchen. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater stellen in dieser Situation sofort einen Beratungstermin zur Verfügung, obwohl es eigentlich eine mehrwöchige Wartezeit gäbe. Voraussetzung für dieses Verfahren ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Partner. B E I S P I E L Frage 7: Sind uns die Fördermöglichkeiten zur vertieften Berufsorientierung bekannt? Projekte im Rahmen einer vertieften Berufsorientierung nach 33 SGB III bieten die Chance, zusätzliche Angebote beispielsweise für Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, spezielle Angebote für Mädchen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu machen. Gibt es hierzu oder zu anderen Themen in der Schule Ideen und Finanzierungsmöglichkeiten, sollte man sich an die Berufsberatung wenden. Rahmenbedingungen und Beispiele sind in dieser Handreichung aufgeführt (siehe Kapitel Vertiefte Berufsorientierung nutzen ). Frage 8: Engagieren wir uns in regionalen Netzwerken? Das Bildungs- und Beschäftigungssystem ist von stetigem Wandel geprägt. Eine einzelne Person kann unmöglich alle relevanten Veränderungen für sich erarbeiten. Die Arbeit von Netzwerken trägt dazu bei, dass frühzeitig zentrale Entwicklungen aufgezeigt und regionale Initiativen bekannt werden. Es bietet zudem Raum, Erfahrungen mit Konzepten auszutauschen. Ein Beispiel sind die regionalen Beiräte Schule Beruf. Frage 9: Haben wir einen Unterstützungsbedarf seitens des Kollegiums, welcher von der Berufsberatung gedeckt werden kann? Trotz der Arbeitsteilung zwischen den beiden Partnern entstehen Unterstützungsbedarfe von Lehrerinnen und Lehrern, die die Arbeit der Berufsberatung betreffen. Beispielsweise finden sich Lehrerinnen und Lehrer oftmals in der Situation wieder, zwischen Tür und Angel mit Blick auf den Berufsund Studienorientierungsprozess einzelner Schülerinnen und Schüler beraten zu müssen. In diesem Feld ist ein Angebot durch die Berufsberaterinnen und Berufsberater als Expertinnen und Experten für Beratung denkbar. Mehrere Schulen können sich dazu auch gemeinsam durch die Berufsberatung fortbilden lassen.

13 Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit zwischen Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Zur Erhebung der Ausgangslage ist es sinnvoll, bereits bestehende Aktivitäten im Rahmen der Zusammenarbeit aufzulisten und zu strukturieren. Dazu gehören beispielsweise Unterrichtseinheiten zur Berufs- und Studienorientierung der Berufsberaterinnen und -berater (z.b. Berufswahlfahrplan als Orientierungs- und Entscheidungshilfe ), Einzelberatungen, Seminare und Workshops für Schülerinnen und Schüler (z.b. Wer die Wahl hat Eintägiges Berufwahlseminar als Entscheidungshilfe) Themenspezifische Gruppeninformationen für Schülerinnen und Schüler (z.b. Techniksensibilisierung im Märkischen Kreis Ingenieurwissenschaften und technische Berufe ). Auf der Basis dieser Ist-Analyse können Entwicklungsziele der Zusammenarbeit bestimmt werden. Eine Ist-Analyse kann auch durch die Ausarbeitung der Siegel-Kriterien Berufswahl- und ausbildungsfreundliche Schulen erfolgen bzw. das Ergebnis der Ausarbeitung kann als Grundlage für die Darstellung der Zusammenarbeit im Rahmen des Berufsund Studienorientierungskonzeptes der Schule genutzt werden. Informationen zu den Kriterien erhält man beispielsweise unter: > Das Handbuch B E I S P I E L Angebote der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in der Sekundarstufe I Ansprechpartner(in) für die Sekundarstufe I: Berufsberater(in): Zu erreichen unter: Ansprechpartner(in) innerhalb der Schule: Berufs- und Studienkoordinator(in): Zu erreichen unter: Angebote der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Gemeinsamer Elternabend mit dem Thema Berufs- und Studienorientierung an unserer Schule in der Jahrgangsstufe 8 Besuch des Berufsinformationszentrums in der Jahrgangsstufe 9 Einzelberatung nach Anfrage, Kontakt unter Sprechzeiten am Eltern-Schülersprechtag in der Jahrgangsstufe 9 und 10 Unterrichtseinheit zur Einführung des Berufswahlfahrplans in der Jahrgangsstufe 9 B E I S P I E L Wenn der Berufswahlpass bereits eingeführt ist oder eingeführt werden soll, kann im ersten Teil des BWP die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung wie in den folgenden Beispielen dargestellt werden. Die Einführung des Berufswahlpasses in der Sekundarstufe I wird umfassend in Heft 2 Der Berufswahlpass als Instrument individueller Förderung beschrieben. In Heft 3 Berufs- und Studienorientierung in der Sekundarstufe II wird die Einführung des BWP für die Sekundarstufe II erläutert.

14 B E I S P I E L Angebote der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in der Sekundarstufe II Ansprechpartner(in) für die Sekundarstufe II: Berufsberater(in): Zu erreichen unter: Ansprechpartner(in) innerhalb der Schule: Berufs- und Studienkoordinator(in): Zu erreichen unter: Angebote der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Gemeinsamer Elternabend mit dem Thema Berufs- und Studienorientierung an unserer Schule in der Einführungsphase Besuch des Berufsinformationszentrums in der Einführungsphase Einzelberatung nach Anfrage in der Einführungsund Qualifizierungsphase, Kontakt unter Gemeinsamer Elternabend zum Thema Wege nach dem Abitur in der Qualifizierungsphase Gemeinsame Informationsveranstaltung zum Dualen Orientierungspraktikum in der Qualifizierungsphase Planspiel Wie finde ich einen Beruf, der zu mir passt? in der Qualifizierungsphase Sprechzeiten am Eltern-Schülersprechtag in der Einführungs- und Qualifizierungsphase B E I S P I E L

15 Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule gestalten Kennzeichen und Ziele Die Berufs- und Studienorientierung junger Menschen wird als gemeinsame Aufgabe von Schulen und Berufsberatung verstanden, in der jeder der Partner bestimmte Aufgaben übernimmt. Entstehen soll ein stimmiges Gesamtkonzept zur Berufs- und Studienorientierung unter Einbeziehung weiterer Partner. Das Ausmaß der Qualität und Quantität der Zusammenarbeit kann durch die beiden Partner gestaltet werden. Gemeinsames Ziel sollte es sein, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen. In dieser Handreichung wird die Perspektive von Lehrerinnen und Lehrern eingenommen. D. h. aus der Sicht von Schule werden die Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zuständigkeiten für Schulen In den Agenturen für Arbeit gibt es Schulverteilungspläne, nach denen alle Schulen der Sekundarstufen I und II eines Agenturbezirks den Berufsberaterinnen und -beratern zugeteilt sind. Ziel ist, dass Berufsberaterinnen und -berater langjährig eine einzelne Schule begleiten und somit jede Schule ihre Ansprechperson hat. Sowohl für Berufskollegs als auch für Gesamtschulen sind zwei unterschiedliche Berufsberaterinnen und Berater zuständig. Die Zuständigkeit hängt u.a. davon ab, welche berufliche Perspektive die Jugendlichen verfolgen. Es gibt folgende Beraterinnen und Berater: Berufsberaterinnen und Berufsberater für die Sekundarstufe I (agenturinterne Bezeichnung: U25 ) Berufberaterinnen und Berufsberater für die Sekundarstufe II (agenturinterne Bezeichnung: Teams für akademische Berufe ) Berufsberaterinnen und Berufsberater für benachteiligte und behinderte Schülerinnen und Schüler (agenturinterne Bezeichnung: Reha-Teams ) Nach Schulformen aufgeschlüsselt ergeben sich nachstehende Zuständigkeiten. In der Förderschule kann es sein, dass nicht jede Schülerin bzw. jeder Schüler einen Reha-Status hat. Dies hängt u.a. von den Ergebnissen des Tests beim Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit ab. Die Schülerin bzw. der Schüler wird dann weiter in dem Team U25 geführt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und der Reha-Berufsberaterin bzw. dem Reha-Berufsberater wird dadurch nicht beeinflusst. In den Schulen mit Gemeinsamem Unterricht wird die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom Reha-Team betreut. Es ist auch möglich, dass in den Regelschulen Schülerinnen oder Schüler einen Reha-Status erhalten. Als Lehrerin bzw. Lehrer ist mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Berufsberaterin bzw. dem -berater zu überlegen, ob der Kontakt zum Reha-Team hergestellt werden sollte. Hieraus können sich Unterstützungsleistungen für den weiteren Berufs- und Lebensweg einer Schülerin bzw. eines Schülers ergeben.

16 Gesamtkonzeption und Jahresplanung Die einzelne Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit entwickeln jährlich ihre Vorstellungen zur kooperativen Berufs- und Studienorientierung, die zugleich Bestandteil einer Gesamtkonzeption sind. Die einzelnen Maßnahmen werden aufeinander abgestimmt und die Schule informiert die Berufsberatung über die Einbeziehung Dritter. Für jede Schule steht ein Mindestangebot zur Verfügung (siehe Rahmenvereinbarung). Für Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sind dies: eine Berufs- bzw. Studienorientierungsveranstaltung in der Schule, eine weitere z.b. im BIZ, regelmäßige Sprechstunden. Das Angebot bezieht sich auf die Vorabgangs- und Abgangsjahrgänge, jeweils pro Klasse. Für Förderschulen gibt es folgendes Angebot: eine Berufsorientierungsveranstaltung und eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse, zwei Einzelberatungen pro Schüler/-in. Das Berufskolleg vereinbart mit der regionalen Agentur für Arbeit die Form der Zusammenarbeit. In der Regel wird der Schwerpunkt auf Einzelberatungen in den unterschiedlichen Bildungsgängen durch die Berufsberaterinnen und Berufsberater der verschiedenen Zielgruppen liegen (siehe Zuständigkeiten für Schulen). Es kann sein, dass die regionalen Agenturen für Arbeit bereits an Schulen herangetreten sind, Gespräche über eine Gesamtkonzeption stattgefunden haben sowie die Inhalte einer Kooperationsvereinbarung bereits abgestimmt und verabschiedet worden sind. Es kann aber auch sein, dass eine einzelne Schule aktiv werden muss, um die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit auf diesen Weg zu bringen. Im Folgenden werden Gesamtkonzeptionen unterschiedlicher Schulformen als Beispiele aufgeführt. Es geht nicht darum, die schulformspezifischen Gesamtkonzeptionen 1:1 zu übernehmen, sondern Möglichkeiten der Umsetzung kennen zu lernen und sich für die eigene Arbeit anregen zu lassen. B E I S P I E L Gesamtkonzeption der Albert-Schweitzer-Schule, Hilden (Hauptschule) und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Zeitlicher Ablauf 8. Jahrgang Juni im Schuljahr 9. Jahrgang September Oktober November Dezember Februar Januar April Juli 10. Jahrgang September Fortlaufend Bei Bedarf Planungsgespräch mit Klassenlehrerinnen und -lehrern und der Berufsberatung des zukünftigen 9. Jahrgangs Einstieg mit dem Thema Interessen und Wunschberufe im Politikunterricht Besuch des Berufsinformationszentrums vier Unterrichtsstunden Thema u.a. Berufswahlfahrplan Berufswahlunterricht durch Berufsberater in der Schule Berufserkundungen durch Betriebsbesuche in Kleingruppen Sprechzeit der Berufsberatung am Eltern- Schülersprechtag Elternabend durch Berufsberatung Thema: Ausbildungsstellensituation und weiterführende Schulen drei Wochen Schülerbetriebspraktikum Sprechzeit der Berufsberatung am Eltern- Schülersprechtag zusätzliche Sprechzeiten für Schülerinnen und Schüler in der Schule 2. Schülerbetriebspraktikum Berufswahlunterricht durch Berufsberater in der Schule Sprechzeiten für Schülerinnen und Schüler in der Schule Einzelgespräche in der Geschäftsstelle Hilden (nur nach Terminvereinbarung), weitere Sprechzeiten in der Schule, Bewerberseminare und andere Projekte Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit mit einem Bildungsträger (GJWH, Hilden) im Rahmen der vertieften Berufsorientierung mit dem Ziel statt, die Vermittlung in Ausbildung zu erhöhen. Zielgruppe sind alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe, denen unterschiedliche Angebote zur Berufsorientierung und zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt seitens des Bildungsträgers unterbreitet werden. B E I S P I E L

17 B E I S P I E L Gesamtkonzeption der Hauptschule Horn-Bad Meinberg mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Detmold Vorstellung Die Berufsberaterin stellt sich in den Klassen der 8. Jahrgangsstufe vor. Dort berichtet sie von ihrer Aufgabe und ihren Unterstützungsangeboten. Einführung in Selbstinformationsangebote Einweisungen von Schülerinnen und Schülern der 8. Jahrgangsstufe in das Programm Planet Beruf Einweisung von Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Jahrgangsstufe in die Internetrecherche nach Ausbildungsstellen Einweisung von Lehrerinnen und Lehrern in die Möglichkeiten der Internetrecherche und in den Umgang mit dem Programm Planet Beruf Fortsetzung Beispiel Beteiligung an Elternsprechtagen Die Berufsberaterin und die Klassenlehrerinnen und -lehrer laden Eltern und Schülerinnen und Schüler zum Ende des 9. Jahrgangs zu einem Sprechtag ein. Es soll folgende Frage geklärt werden: Wo stehe ich zurzeit in der Berufsorientierung und was sind die nächsten Schritte? Beteiligung an den Nachbereitungstagen des Praktikums In dieser Phase besteht bei den Schülerinnen und Schülern ein hoher Bedarf an Beratung. Hilfe bei der Akquise von Praktikumsplätzen Beraterin auf Anfrage bei allen Aktivitäten zur Berufsorientierung B E I S P I E L Einzelgespräche mit der Berufsberaterin Die Schülerinnen und Schüler erstellen hierzu ein Protokoll und heften dieses im Portfolio ab. Beim nächsten Einzelgespräch wird das Protokoll einbezogen. Das Beratungsgespräch wird dadurch sowohl für die Schülerin bzw. den Schüler als auch für die Beraterin effektiver gestaltet. In der 10. Jahrgangsstufe findet ein Einzelgespräch zusammen mit der Klassenlehrerin bzw. mit dem Klassenlehrer statt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, weil die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer eine zusätzliche Perspektive bezüglich Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers einbringen kann. Beteiligung an Elternabenden In Zusammenarbeit mit Klassenlehrerinnen und -lehrern leitet die Berufsberaterin Elternabende. Es werden folgende Themen in der 9. und 10. Jahrgangsstufe angeboten: Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch Eltern Schritte zur Ausbildungsstelle

18 B E I S P I E L Gesamtkonzeption der Förderschule Schule am Kupferhammer und der Agentur für Arbeit Bielefeld Fortsetzung der Gesamtkonzeption der Schule am Kupferhammer und der Agentur für Arbeit Bielefeld 1 B E I S P I E L 1 Quelle: Barbara Koch, Johannes Kortenbusch (2007): Individuelle Förderplanung Berufliche Integration. W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld. Die dargestellte Gesamtkonzeption soll das Zusammenspiel zwischen Schule und Agentur für Arbeit verdeutlichen. Sie stellt nicht die Berufsorientierung der Schule in ihrer Gesamtheit dar.

19 B E I S P I E L B E I S P I E L

20 B E I S P I E L B E I S P I E L

21 Besonderen Stellenwert in Förderschulen haben die Elternveranstaltungen. Die Eltern werden regelmäßig über die beruflichen Möglichkeiten ihrer Kinder informiert und über den Psychologischen Test und dessen Konsequenzen aufgeklärt. Für eine Gesamtkonzeption kommt es darauf an, Elternabende und die die Angebote der Berufsberatung für Schülerinnen und Schüler zeitlich eng zu koppeln, so dass sich Eltern mit ihren Kindern über deren weitere berufliche Perspektive austauschen können. B E I S P I E L Gesamtkonzeption der Janusz Korczak-Gesamtschule mit der Agentur für Arbeit Gütersloh Sekundarstufe I 8. Jahrgangsstufe Girls Day Deutsch: Lebenslauf und Bewerbung Berufsparcours Einführung des Berufswahlpasses Eltern-Info-Abend in Zusammenarbeit mit dem Berufsberater der Agentur für Arbeit Probier-Werkstatt 9. Jahrgangsstufe Wirtschaftslehre: Berufsorientierung Berufsorientierende Kurse, Wahlpflichtbereich II Erfolgreich in Ausbildung Berufsberater in der Schule und im Unterricht Besuch des BIZ Schnupper-Praktikum Erkundung von Eltern- Arbeitsplätzen Betriebspraktikum Bewerbungstraining Fortsetzung Beispiel Sekundarstufe II Der Berufsberater für akademische Berufe stellt sich den Schülerinnen und Schülern vor, die in die Sekundarstufe II wechseln werden. 11. Jahrgansstufe (Einführungsphase) Regelmäßige Sprechstunde in der Schule Einzelberatungen in der Agentur für Arbeit 12. Jahrgangsstufe (Qualifizierungsphase) Regelmäßige Sprechstunde in der Schule Einzelberatungen in der Agentur für Arbeit Einführung in internetgestützte Informationen zur Studien- und Berufswahl Abitur und wie weiter?, Angebot zur Berufs- und Studienorientierung im Rahmen der vertieften Berufsorientierung nach 33 SGB III in Kooperation mit Träger, Agentur für Arbeit, Sponsor und Schule 13. Jahrgangsstufe (Qualifizierungsphase) Regelmäßige Sprechstunde in der Schule Einzelberatungen in der Agentur für Arbeit Menü -Angebot (z.b. Basisinformation, Studieninformation, Studieren im Ausland, Bewerbung, Test, Vorstellung, spezielle Abiturientenausbildungen der Wirtschaft) B E I S P I E L Jahrgangsstufe Einzelberatungen Info Berufskolleg Beratung Übergangscoach Freiwilliges Praktikum in den Herbstferien Eltern-Info-Abend in Zusammenarbeit mit dem Berufberater

22 B E I S P I E L Gesamtkonzeption zur Berufsorientierung des Abtei- Gymnasiums Brauweiler und der Agentur für Arbeit Brühl 9. Jahrgangsstufe Erste Information im Rahmen einer verbindlichen Unterrichtsreihe im Deutschunterricht: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräch Wege nach der 10. Jahrgangsstufe: schulische Weiterbildung an unterschiedlichen Schulformen; Hinweise zu Informationsangeboten unterschiedlicher Art; (Informationen durch den Berufsberater der Agentur für Arbeit in Brühl) Informationen zum Praktikum 10. Jahrgangstufe Praktikum. 11. Jahrgangsstufe Wege nach dem Abitur bzw. nach der FHR: Einführung in internetgestützte Informationen und Hilfen zur Studien- und Berufswahl Einführung durch allgemeine Informationen zur Studien- und Berufswahl (Informationen durch den Berufsberater der Agentur für Arbeit Brühl) Jahrgangsstufen 9 11 Beteiligung des Berufsberaters bzw. der Berufsberaterin am Elternsprechtag Jahrgangsstufen Sprechstunde des Berufsberaters bzw. der Berufsberaterin für Schülerinnen und Schüler (alle vier bis sechs Wochen) Abendveranstaltungen zu unterschiedlichen Berufsfeldern im Verlauf des Schulejahrs für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen (13) und deren Eltern. B E I S P I E L B E I S P I E L Gesamtkonzeption des Gymnasiums Harsewinkel und der Agentur für Arbeit Bielefeld Aktionen für Schülerinnen und Schüler der Sek. I Berufspraktikum für die Stufe 9 Girls Day/ Boys Day Teilnahme aller 8. Jahrgänge in frauen- bzw. männerfremden Ausbildungsgängen in Unternehmen der Region Teilnahme von 10 interessierten Schülerinnen aus allen 8. Jahrgängen an dem Angebot der FH Bielefeld in mathematisch-technischen Studiengängen Informationstag für alle 8. Jahrgänge bei der Firma Claas (2 Std.) Einblick in einen ausgewählten Produktionsprozess Berufsoffensive Harsewinkel 30 interessierte Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgänge konnten sich in Unternehmen in Harsewinkel und Gütersloh in von ihnen ausgewählten Ausbildungsbereichen informieren. Die Aktion erfolgt in Kooperation mit der Jungen Union, die den Kontakt zu den informierenden Unternehmen herstellt. Information durch das BIZ in Bielefeld für alle 8. Jahrgänge (2 Std.) BINGO für Schüler der 10. Klassen mit Interesse an den Ingenieurwissenschaften in Kooperation mit der Firma Claas und OWL-Maschinenbau 26 ausgewählte Schülerinnen und Schüler nehmen an dem Informationsprogramm (3 Std.) der Firma Claas teil, um Ingenieurberufe in Theorie und Praxis zu erkunden Ein eigens geschultes Filmteam (3 Schüler der Sek. II, siehe Aktionen der Sek. II) arbeitet parallel zu dieser Aktion und stellt zwei ausgewählte Ingenieurberufe in seinem Film vor Information/ Beratung durch den Berufsberater für die Sek. I. Im Rahmen des Elternsprechtages werden interessierte Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern beraten Bewerbungstraining für alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen durch die Stadtsparkasse Gütersloh und die Barmer Ersatzkasse Aktionen für Schülerinnen und Schüler der Sek. II Berufspraktikum für die Stufe 11 (2-wöchig) Praktikum and der Uni/ FH (1-wöchig) Interessierte Schülerinnen und Schüler absolvieren ein Praktikum an einer Universität oder Fachhochschule ihrer Wahl in einem ausgewählten Studienbereich

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