Praxisinformation Nr. 4/2001 Mai 2001 Allgemeine Hinweise zur Interpretation der Düngungsempfehlungen nach dem SBA-System
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- Matilde Krämer
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1 LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERSUCHUNGS- UND FORSCHUNGSANSTALT DES LANDES SACHSEN-ANHALT - L U F A Halle-Lettin Schiepziger Str. 29 Tel. 0345/ Internet: Fax 0345/ Poststelle@lufa.ml.lsa-net.de Außenstelle Halberstadt Huystr. 49 Tel / Halberstadt Fax 03941/ lufa-lsa.hbs@t-online.de Praxisinformation Nr. 4/2001 Mai 2001 Allgemeine Hinweise zur Interpretation der Düngungsempfehlungen nach dem SBA-System 1 Gegenstand Die sachgerechte Bemessung der Stickstoffdüngung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Ausschöpfung des standorttypischen Ertragspotentials. Sowohl eine Unterals auch eine Überversorgung mit Stickstoff kann zu deutlichen Einbußen bei der Erntemenge sowie qualität führen und Einfluss auf die Pflanzenschutzaufwendungen haben. Bei der Bemessung der N-Düngung sind eine Vielzahl von Faktoren (z.b. N-Nachlieferung aus der Vorfrucht und/oder organischer Düngung) zu berücksichtigen. Die Berechnung der ersten und zweiten N-Gaben erfolgt daher überwiegend durch Computerprogramme. Das von der LUFA Sachsen-Anhalt zur N-Düngungsberatung genutzte Programm (Stickstoff-Bedarfs-Analyse) wird schon seit vielen Jahren in Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angewendet. Die von der LUFA für die regionalen Besonderheiten Sachsen-Anhalts adaptierte Version berechnet für alle gängigen Ackerkulturen N-Düngungsempfehlungen und wird seit sieben Jahren unter den Bedingungen Sachsen-Anhalts in Feldversuchen überprüft. Zur bedarfsgerechten Bemessung der Stickstoffdüngung werden neben der analytischen Bestimmung des Nmin-Gehalts auch Angaben zum jeweiligen Schlag (Schlaggröße, Wasserversorgung, Bodengruppe, Ackerzahl, Durchwurzelungstiefe, Steinigkeit,...), zur Fruchtart und Bewirtschaftung (Art und Sorte, Ertragserwartung, Vorfrucht, Zwischenfrucht, letzte mineralische N-Düngung,...) sowie zur organischen Düngung (letzte und vorletzte Gabe, Form, Höhe der Gabe...) benötigt. Als Ergebnis der Nmin-Untersuchung und der Anwendung des Stickstoff-Bedarfs-Analyse- Systems (SBA-System) erhält der Nutzer Angaben über die Höhe und Verteilung der pflanzenverfügbaren Stickstoffmengen. Für die dritte Schicht (60 bis 90 cm) sind diese z.t. nur geschätzt. Die ausgedruckten fruchtarten- und standortspezifischen N-Düngungsempfehlungen beruhen auf den Angaben des Landwirtes sowie den Analysenwerten. Mit dieser Information erhält der Landwirt weitergehende Hinweise zur Interpretation dieser Empfehlungen. 1
2 2 Grundsätze In den Düngungsempfehlungen der LUFA werden die Vorgaben der Düngeverordnung sowie die Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung des Landes Sachsen-Anhalt umgesetzt. Auch die Vorgaben des Förderprogrammes "Umweltschonender Anbau" sind seit dem Februar 2001 im SBA-System implementiert. Beschränkungen, die möglicherweise für die Düngung in Schutzgebieten gelten oder sich aus anderen Förderprogrammen ergeben können, werden vom SBA-System bisher nicht berücksichtigt. Mit dem SBA-System werden nur Empfehlungen zur ersten und ggf. zweiten N-Gabe berechnet. Generell können die berechneten N-Düngungsempfehlungen und die allgemeinen Hinweise keine intensive Beobachtung des Bestandes ersetzen. Selbstverständlich sollten daher auch eigene standortbezogene Erfahrungen sowie die aktuelle Jahreswitterung bei der N- Düngung mit einbezogen werden, d.h. die allgemeingültigen Düngungsempfehlungen sind ggf. vom Landwirt durch Zu- oder Abschläge an den Standort anzupassen. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass in den meisten Fällen eine N-Überdüngung zu größeren Nachteilen (Ertrags- und Qualitätsminderung, Ernteerschwernis, überproportionaler N-Verlust, höhere Krankheitsanfälligkeit) führt als eine in gleichem Ausmaß zu niedrig gegebene N-Düngung. Die SBA-N-Düngungsempfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von Kalkammonsalpeter. Werden andere mineralische N-Düngemittel (z.b. Harnstoff bzw. solche mit Nitrifikationshemmern) oder organische Dünger eingesetzt, ist deren spezifische N-Pflanzenverfügbarkeit zu berücksichtigen. Dies sollte besonders bei der Festlegung des Düngungstermins beachtet werden, wobei die Sperrfristen und auch die zeitlichen Vorgaben der Düngeverordnung zu berücksichtigen sind. 3 SBA-Düngungsempfehlungen zu Getreide 3.1 Wintergetreide Zur Beurteilung der Bestandesentwicklung muss das Entwicklungsstadium der Einzelpflanze, die Pflanzenzahl/Triebdichte je Flächeneinheit und das Erscheinungsbild insgesamt im Vergleich zu anderen Schlägen mit der gleichen Fruchtart im gleichen Jahr und auch in vergangenen Jahren herangezogen werden. Bei einer fehlerhaften Ansprache sind Düngungsfehler vorprogrammiert. Die SBA-Düngungsempfehlung für Wintergetreide weist als 1. N-Gabe maximal 75 kg N/ha, für die 2. Gabe max. 60 kg N/ha aus. Übersteigt der Düngerbedarf diese Mengen, wird zusätzlich eine Gabe 1b empfohlen. Zwischen der 1. und 2. N-Gabe sollten 30 bis 40 Tage liegen. Wird eine Gabe 1b erforderlich, ist ein zeitlicher Abstand von mindestens 14 Wachstumstagen zwischen den Gaben 1 und Gabe 1b einzuhalten. In normalen Jahren liegt der Termin der 2. N-Gabe zum Beginn des Schossens (BBCH 31/32). Die Gabenhöhe sollte sich an den SBA-Empfehlungen orientieren. Nimmt die Bestandesentwicklung einen untypischen Verlauf ist es empfehlenswert, Höhe und Termin der 2. N-Gabe durch eine Pflanzenuntersuchung (z.b. Nitratschnelltest, photometrische Chlorophyllbestimmung, KPA) zu konkretisieren Das SBA-System trifft keine Aussagen zur 3. N-Gabe. Hier gilt allgemein: Die Entscheidung über die Ausbringung einer 3. N-Gabe sollte sich nach dem vorgesehenen Verwendungszweck des Getreides und den hierfür erforderlichen Qualitätseigenschaften richten. Die Höhe einer möglichen 3. Gabe sollte darüber hinaus vom zu erwartenden Ertrag bestimmt werden. Bei der Entscheidung über Notwendigkeit, N-Menge und Termin kann eine 2
3 Pflanzenuntersuchung hilfreich sein. Bei der Bemessung sind die Sorteneigenschaften und die bisher ausgebrachten N-Mengen (inklusive der ausgebrachten Wirtschaftsdünger) zu beachten. Unter den Bedingungen des Landes ist zu beachten, dass die dritte N-Gabe nur bei einer gesicherten Wasserversorgung des Bestandes wirksam werden kann. In Abhängigkeit von den betrieblichen Voraussetzungen kann es zweckmäßig sein, die N- Düngung in mehr als drei Teilgaben zu verabreichen. Dabei sollte die Summe der Teilgaben für einen Entwicklungsabschnitt jeweils der Mengenvorgabe aus der Düngungsempfehlung entsprechen. Winterweizen Bei WW kann beim Anbau von Bestandesdichtetypen (z.b. Toronto und Batis) und bei geregelter Wasserversorgung der Zeitpunkt der 2. Gabe etwas vorgezogen werden (BBCH 29/30). Beim Anbau von Einzelährentypen (z.b. Aron, Tarso und Tambor) ist u.u. eine Teilung der zweiten Gabe (Termin BBCH 31 und BBCH 37) empfehlenswert. Wintergerste Die N-Düngung zu Wintergerste unterscheidet sich sowohl zwischen den zwei- und mehrzeiligen Formen als auch zwischen den Produktionsrichtungen Futter- und Braugerste. Auch bei einem geplanten Einsatz von Wachstumsregulatoren sollte die N-Düngergabe nicht von vornherein erhöht werden. Bei Winterbraugerste ist im Regelfall nur eine N-Gabe zu Vegetationsbeginn empfehlenswert (Frühjahr). Winterroggen Winterroggen gedeiht auf sehr unterschiedlichen Standorten und muss sich auf Grund seiner ökologischen Streubreite sehr unterschiedlichen Standortbedingungen und damit unterschiedlichen N-Bedarfssituationen anpassen. Dies wird durch die SBA- Düngungsempfehlungen berücksichtigt. 3.2 Sommergetreide Die N-Frühjahrsdüngung zu Sommergetreide erfolgt in der Regel in einer Gabe. Werden sehr hohe Mengen empfohlen, so ist eine Teilung der Gabe ratsam. Durum-Weizen wird wie Weichweizen im Frühjahr mit ein bis zwei N-Gaben gedüngt. Um die gewünschte Glasigkeit des Kornes zu erreichen, ist eine Spätdüngung anzuraten. Braugerste sollte grundsätzlich nur eine Gabe im Frühjahr erhalten, um die erforderliche Qualität einzuhalten (max. 11,5 % Rohprotein, Ziel für Qualitätszuschläge 9 % Rohprotein). Nur Futtergerste sollte eine 2. N-Gabe erhalten. Bei normal entwickelten Beständen ist eine N-Düngung von bis zu 60 kg N/ha während des Ährenschwellens (BBCH 39 bis 49) zu empfehlen. 3
4 3.3 Ölfrüchte Körnerraps In Abhängigkeit von der Bestandesentwicklung vor Winterbeginn unterscheidet sich die N- Aufnahme der Rapsbestände deutlich. Da der vor Winter aufgenommene Stickstoff mit der Frühjahrsdüngung nicht mehr zugeführt werden darf, sind die Unterschiede in der Bestandesentwicklung zu berücksichtigen. Für das SBA-System hat sich dabei eine Dreiteilung der Entwickung (schwach, mittel und stark) als ausreichend genau erwiesen. Schwache Bestände haben ca. 30 kg N/ha aufgenommen. Diese Bestände hatten vor Winter nur 6 bis 8 Laubblätter ausgebildet und haben zu Vegetationsbeginn einen Wurzelhalsdurchmesser von 0,7 bis 1 cm. In der Regel haben diese Bestände auch nur ein schwaches Wurzelwerk. Bei mittleren Beständen beträgt die N-Aufnahme ca. 30 bis 60 kg N/ha. Diese Bestände hatten vor Winter 8 bis 12 kräftige Laubblätter sowie eine deutlich sichtbare Pfahlwurzel mit zahlreichen Nebenwurzeln. Im Mittel des Bestandes liegt der Wurzelhalsdurchmesser bei 0,8 bis 1,2 cm. Starke Bestände hatten vor Winter häufig mehr als 12 kräftige Laubblätter. Die kräftige Pfahlwurzel hat am Wurzelhals einen Durchmesser über 1,2 cm. Übersteigt die ermittelte erste N-Gabe 100 kg N/ha, so wird empfohlen, die Restmenge oberhalb von 100 kg mit der zweiten Gabe auszubringen. Da N-Aufnahme und Wachstumsvorgänge des Rapses schon bei niedriger Temperatur einsetzen, sollte die erste N- Gabe möglichst kurz vor oder zu Vegetationsbeginn ausgebracht werden. Bei Schwefelbedarf hat sich die Anwendung schwefelhaltiger Stickstoffdünger zu diesem Zeitpunkt bewährt. Bei Düngung mit AHL können bei ungünstigen Ausbringungsbedingungen (feuchte Bestände) erhebliche Blattverätzungen auftreten. Die 2. N-Gabe folgt etwa drei bis vier Wochen später. Der Bestand sollte sich aber noch vor dem Knospenstadium befinden. Eine Kombination von erster und zweiter Gabe führt nicht immer zu Mindererträgen. Dennoch sprechen folgende Argumente für eine Gabenteilung: Die Mineralisation von bodenbürtigem Stickstoff wird pflanzenwirksamer. Die auf leichten Böden bei kühler Witterung und hohen Frühjahrsniederschlägen bestehende Gefahr der N-Verlagerung in tiefere Bodenschichten wird verringert. Bei Gefahr eines Umbruchs (z.b. nach starkem Kahlfrost) lässt eine Teilung der N-Gabe mehr Spielraum für die Nachfrucht. Erfolgt zu späteren Wachstumsstadien eine witterungsbedingt hohe N-Nachlieferung, kann dies zu einem übermäßigen Nachblühen der Bestände und somit zu einer stark ungleichförmigen Abreife führen. Bei Raps sollte daher im Gegensatz zum Getreide auf eine Spätdüngung verzichtet werden. Soweit keine konkreten Empfehlungen für die erste und zweite Gabe vorliegen, sollte die berechnete Gesamtmenge im Verhältnis 50:50 oder 60:40 aufgeteilt werden. Sonstige Ölfrüchte In den letzten Jahren ist der Anbau von Sonnenblumen und Öllein drastisch eingeschränkt worden. Aus redaktionellen Gründen wird daher auf eine detaillierte Darstellung dieser Kulturen verzichtet. Weitergehende Informationen findet der Leser auf der Internetseite der LUFA Sachsen-Anhalt ( unter der Rubrik Themen, Unterrubrik Regionale Empfehlungen. 4
5 3.4 Hackfrüchte und Mais Zuckerrüben Die durch das SBA-System empfohlenen N-Mengen sind am Produktionsziel Bereinigter Zuckerertrag orientiert. Wegen möglicher Schädigung der Keimpflanzen sollte die N-Düngung zur Saat 100 kg N/ha nicht übersteigen, das gilt besonders für ammoniumhaltige N-Dünger. Darüber hinaus erforderliche N-Mengen sollten im 3- bis 6-Blatt-Stadium der Rüben gegeben werden. Vor der Kopfdüngung kann zur Kontrolle eine weitere Bodenuntersuchung auf Nmin durchgeführt werden. Je nach Entnahmezeit, Witterungsverlauf und Ertragserwartung sollte dann ein N-Gehalt im Boden (0-90 cm) über 140 kg N/ha vorliegen. Kartoffeln Auf Lössböden können bis 100 kg N/ha in einer Gabe ausgebracht werden. Bei Sandböden sollten Gabenhöhen über 70 kg N/ha gesplittet werden (2/3 bei der Pflanzung, 1/3 in den handhohen Bestand). Da nach der Pflanzung aber noch vor dem Häufeln schon Leitspuren vorhanden sind und durch das Häufeln der Stickstoff in die Dämme eingearbeitet wird (geringere Stickstoffverluste im Vergleich zur flächenhaften Verteilung), hat sich dieser Termin für die erste N-Gabe bewährt. Der Reifetermin wird bei der Berechnung der Düngungsempfehlung bereits berücksichtigt. Silomais Der größte N-Bedarf des Maises liegt in der Phase zwischen 6- bis 8-Blatt-Stadium und der Blüte. In der Zeit davor ist die Gefahr von N-Verlusten (Auswaschung, Abschwemmung, Festlegung, gasförmige Verluste) bei Mais auf Grund des späten Aussaattermins besonders groß. Diese Gefahr steigt mit zunehmender Höhe der N-Düngung zur Saat. Unter diesem Gesichtspunkt wäre eine Aufteilung der N-Düngung in eine Gabe bis zum Aufgang und eine Gabe im 4- bis 6-Blatt-Stadium (Anfang Juni) dringend geboten. Allerdings besteht bei einer Kopfdüngung die Gefahr von Verätzungen des Pflanzengewebes, wenn der Dünger nicht mit Reihen-Streugeräten ausgebracht wird. Da in der Praxis derartige Streugeräte in vielen Fällen noch nicht zur Verfügung stehen, bezieht sich die SBA-Düngungsempfehlung auf die Düngung bis zum Aufgang. Diese sollte jedoch eine Menge von 140 kg N/ha möglichst nicht übersteigen. Sind die technischen Voraussetzungen für eine Düngerausbringung zwischen den Pflanzenreihen gegeben, ist eine Aufteilung der N- Düngung auf die oben genannten Termine generell zu empfehlen. Dabei sollte der größte Teil der Düngermenge zum späten Termin im 4- bis 6-Blatt-Stadium ausgebracht werden. Zu Mais erfolgt in der Praxis verbreitet der Einsatz von Wirtschaftdüngern. Die Ausbringung von Gülle zu Mais ist bis zu einer Gesamtmenge von 40 m 3 /ha möglich. Die erste Gabe wird im Frühjahr kurz vor der Aussaat flach eingearbeitet, wobei die Einzelgabe auf m 3 /ha begrenzt werden sollte. Zur 2. Gabe im Bestand ist die Schleppschlauchtechnik einzusetzen. Impressum: Herausgeber: LUFA Sachsen-Anhalt Bearbeiter: Oswald Rühlmann und Ulrich von Wulffen Stand: Mai 2001; 1. Auflage 5
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