Planungshilfe Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Planungshilfe Sicherheitsbeleuchtungsanlagen"

Transkript

1 Planungshilfe Sicherheitsbeleuchtungsanlagen GAZ

2 Das Unternehmen Willkommen bei der GAZ Die GAZ ist ein dynamisches Unternehmen mit einer großen Firmentradition die unmittelbar mit dem Standort Zwickau verbunden ist. Die GAZ ist Hersteller und Servicepartner von Sicherheitsbeleuchtungen und batteriegestützten Notstromversorgungen. Mit der angebotenen Produktpalette und den neuen innovativen Lösungen ist die GAZ ein wichtiger und leistungsstarker Partner im In- und Ausland. Nutzen Sie unsere Erfahrung! Wir bieten: ein umfangreiches Produktsortiment Planungsservice Entwicklung von Leuchten nach Kundenwunsch 24h Service für Anlagen mit Wartungsverträgen Vermietung von Sicherheitsbeleuchtung für Veranstaltungen und Übergangsgebäude Garant für diese Leistungen sind hochqualifizierte Mitarbeiter, die sowohl in der Entwicklung und Fertigung, als auch im Vertrieb und Service über langjährige Erfahrungen verfügen und aufgrund ihres anwendungsorientierten Wissens sachkundige Ansprechpartner für alle Fragen zur Batterietechnik und Notstromversorgung sind.

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Vorschriften... 2 Anforderungen an den Brandschutz HV-SV und UV-SV... 3 Anforderungen an die Leitungsverlegung... 4 Sicherheitsbeleuchtung: Grundlagen... 5 Sicherheitsbeleuchtung: Errichtung und Kennzeichnung... 6 Sicherheitsbeleuchtung: Planung und Antipanikbeleuchtung... 7 Versammlungsstätten... 8 Sportstätten Verkaufsstätten Beherbergungsstätten, Heime Schulen Parkhäuser, Tiefgaragen Hochhäuser Arbeitsstätten Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung (Übersicht) Batterien Be- und Entlüftung von Batterieräumen Batteriekapazität / Leistungsberechnung Batterieaufstellung Lade-Einrichtung Wartung und Prüfung Gegenüberstellung Einzelbatterie- und Zentralbatterieanlagen Notizen

4 Vorschriften (Auszug) Behördliche Vorschriften Arbeitsschutzrecht: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Baurecht: Musterbauordnung (MBO) Landesbauordnung (LBO) Geschäftshausverordnung (GhVO) Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) Garagenverordnung (GaVo) Krankenhausverordnung (KhBauVO) Hochhausbauverordnung (HhVO) Sportstättenverordnung (DIN EN 12193) Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) Unfallverhütungsrecht: Unfallverhütungsvorschriften (UVV,BGV,GUV) Berufsgenossenschaftliche Regelungen Bauaufsichtliche Richtlinien: Für den Bau und Betrieb von: Fliegenden Bauten (FlBauR) Schulen (SchulBauR) Beherbergungsstätten (BSR) Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) der Bundesländer Muster Leitungsanlagen Richtlinie (MLAR) Regelung für Betriebstechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden: Leitfaden für Ersatzstromversorgungs-, Schnell-, und Sofortbereitschaftsanlagen in öffentlichen Gebäuden Teil1 und Teil 2 Elektrotechnische Normen Reihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen aktuell DIN EN (VDE ) 12/2001 Sicherheitsanforederungen an Batterien und Batterieanlagen, Stationäre Batterien DIN VDE /2013 Errichten von Niederspannungsanlagen Einrichtungen für Sicherheitszwecke DIN VDE /2012 Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art medizinisch genutzte Bereiche DIN VDE /2005 Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art bauliche Anlagen für Menschenansammlungen DIN EN (VDE ) 01/2005 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen DIN V VDE V (Vornorm) 01/2010 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen DIN EN (VDE ) 11/2001 Zentrale Stromversorgungen DIN EN (VDE ) 10/2008 Leuchten Teil 2 22: Besondere Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtung DIN EN (VDE ) 06/2007 Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege DIN EN (VDE ) 08/2006 Geräte für Lampen Teil 2-7:Besondere Anforderungen an gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für die Notbeleuchtung DIN EN /2004 Ortsfeste Blei-Akkumulatoren Teil 21: Verschlossene Bauarten - Prüfverfahren DIN EN /2004 Ortsfeste Blei-Akkumulatoren Teil 22: Verschlossene Bauarten Anforderungen DIN EN /2003 Ortsfeste Blei-Akkumulatoren Teil 11: Geschlossene Batterien Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren Lichttechnische Normen E DIN EN /2011 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung DIN /2005 Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen DIN /2001 Darstellung von Sicherheitszeichen DIN /2006 Beleuchtung mit künstlichem Licht - Messung und Bewerten EN (VDE ) 11/1999 Leuchten - Allgemeine Anforderungen und Prüfungen DIN Teil 1 4 Langnachleuchtende Pigmente und Produkte Teil 1: 11/2009 Messung und Kennzeichnung beim Hersteller Teil 2: 10/2002 Messung von langnachleuchtenden Produkten am Ort der Anwendung Teil 3: 04/2011 Bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem Teil 4: 02/2008 Produkte für langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem, Markierungen und Kennzeichnungen DIN EN (VDE ) 10/2008 Leuchten Besondere Anforderungen Leuchten für Notbeleuchtung 2

5 Anforderungen an den Brandschutz HV-SV und UV-SV * MEltBauVO (01/09) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Unterbringung Zentralgerät und Batterie MEltBauVO 3 Allgemeine Anforderungen Innerhalb von Gebäuden müssen Zentralbatterien für die Sicherheitsbeleuchtung in eigenen Betriebsräumen untergebracht sein. Die Anforderungen an Batterieräume gelten ebenfalls bei Gruppen- und dezentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. 4 Anforderungen an elektrische Betriebsräume Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend wirksam be- und entlüftet werden. In elektrischen Betriebsräumen dürfen keine Leitungen oder Einrichtungen, die nicht für den Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlage erforderlich sind, vorhanden sein. 7 Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume Elektrische Betriebsräume müssen unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen aus dem Freien be- und in das Freie entlüftet werden. Elektrische Betriebsräume für zentrale Batterieanlagen, ausgenommen Außenwände, müssen in einer dem erforderlichen Funktionserhalt der zu versorgenden Anlagen entsprechenden Feuerwiderstandsfähigkeit ausgeführt sein. Türen müssen selbstschließend sein und mit einem Warnschild gekennzeichnet werden Fußböden von elektrischen Betriebsräumen, in denen geschlossene Zellen aufgestellt werden, müssen an allen Stellen für elektrostatische Ladungen einheitlich und ausreichend ableitfähig sein ( 50kΩ R 10MΩ). Lüftungsleitungen über angrenzende Räume müssen feuerbeständig (F90) ausgeführt werden. (Schutzgitter im Freien und kein Einleiten in andere Belüftungssysteme) EN :2001 Durch die Lüftung eines Batterieraumes soll die Wasserstoffkonzentration unterhalb 4%vol gehalten werden: o Lüftungsöffnungen an gegenüberliegenden Wänden o Trennabstand der beiden Öffnungen min. 2m, wenn diese sich in derselben Wand befinden. Belüftung vorzugsweise auf natürliche Weise Abluft direkt ins Freie bei geschlossene Batteriebauarten muss der Fußboden gegen Elektrolyt undurchlässig und chemisch resistent sein, oder die Batterie muss in entsprechenden Wannen aufgestellt werden. Versorgung eines Brandabschnittes Versorgung für mehrere Brandabschnitte MLAR Pkt Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten betragen bei: a) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ausgenommen sind Leitungsanlagen, die der Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung nur innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen; die Grundfläche je Brandabschnitt darf höchstens m² betragen, (gem. Definition Leitungsanlagen gehören ebenfalls Verteiler dazu.pkt.2.1) 3

6 Anforderungen an die Leitungsverlegung * MEltBauVO (01/09) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Brandabschnitt 1 < 1600 m² Brandabschnitt 2 < 1600 m² Brandabschnitt 3 < 1600 m² Brandabschnitt 4 > 1600 m² virtueller Brandabschnitt 4a < 1600 m² virtueller Brandabschnitt 4b < 1600 m² Funktionserhaltkalbel E30 (z.b. NHXH) Installationsleitung (z.b. NYM-J) 4

7 Sicherheitsbeleuchtung: Grundlagen DIN V VDE (10/10); E DIN EN 1838 (05/11); DIN VDE (10/13) Die Sicherheitsbeleuchtung stellt sicher, dass bei Ausfall der Stromversorgung die Beleuchtung unverzüglich, automatisch und für eine vorgegebene Zeit in einem bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt wird. Die Sicherheitsbeleuchtung ist nicht zur Fortsetzung normaler Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung oder der Ersatzbeleuchtung ausgelegt. Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf nur für andere Zwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für die Versorgung der Einrichtungen für Sicherheitszwecke dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt, der anderen Zwecken dient, darf zu keiner Unterbrechung irgendeines Stromkreises der Einrichtungen für Sicherheitszwecke führen. Ausleuchtung von Rettungswegen nach DIN EN 1838 Pkt Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein nach DIN EN 1838 Pkt. 4.1: nahe* und außerhalb jedem Ausgang bis in einen sicheren Bereich nahe* Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten und nahe* jeder anderen Niveauänderung Bei Rettungswegen mit einer Breite bis zu 2 m muss die Beleuchtungsstärke auf dem Boden entlang der Mittellinie min. 1 Lux betragen Der Mittelbereich, der nicht weniger als die Hälfte der Breite entspricht, muss die Beleuchtungsstärke min. 1,0 0,5 Lux betragen. Der Beitrag reflektierenden Lichtes wird nicht berücksichtigt Verhältnis E min zu E max nach DIN EN 1838 Pkt / an Notausgängen und Sicherheitszeichen bei jeder Kreuzung von Fluren oder Gängen bei jeder Richtungsänderung nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung Das Verhältnis zwischen kleinster und größter Beleuchtungsstärke entlang der Mittellinie des Rettungsweges sollte das Verhältnis 40:1 nicht überschreiten nahe* jeder Ersten-Hilfe-Stelle EE mmmmmm = 1 EE mmmmmm 40 *) unter nahe ist ein Abstand von nicht mehr als 2m in der Horizontalen zu verstehen. Liegen Erste-Hilfe-Stellen oder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen nicht am Rettungsweg oder im Bereich der Antipanikbeleuchtung, müssen diese mit mindestens 5 lx, auf dem Boden gemessen, beleuchtet sein In Aufzugskabinen ist ebenfalls eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Diese wird jedoch in den meisten Fällen durch den Aufzugsmonteur selbst realisiert, sodass diesbezüglich keine Schnittstellen mit dem Gewerk Aufzug entstehen 5

8 Sicherheitsbeleuchtung: Errichtung und Kennzeichnung DIN V VDE (10/10); E DIN EN 1838 (05/11); DIN VDE (10/13) Errichtung Sicherheitsbeleuchtung: Muss für Dauer- oder Bereitschaftsbetrieb ausgeführt sein, bei Bereitschaftsbetrieb muss auch die allgemeine Beleuchtung auf 2 Stromkreise aufgeteilt werden (eine Kombination ist ebenfalls möglich) Bei mehr als einer Sicherheitsleuchte entlang des Rettungsweges müssen diese abwechselnd an 2 unabhängige Schutzeinrichtungen angeschlossen werden Innerhalb eines Endstromkreises ist ein Mischbetrieb von Dauer- und Bereitschaftsleuchten möglich Stromkreise der Sicherheitsbeleuchtung dürfen mit nicht mehr als 60% des Nennstromes der Schutzeinrichtung belastet werden Ein Endstromkreis darf maximal 20 Leuchten versorgen Die Notbeleuchtung in Dauerschaltung darf mit der allgemeinen Beleuchtung geschaltet werden in Bereichen die während des Betriebes nicht verdunkelt werden können oder nicht ständig genutzt sind Im Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung überwacht werden, um bei Ausfall die Sicherheitsleuchten, mindestens des betroffenen Bereiches, zuzuschalten Leuchten der Notbeleuchtung und deren Komponenten müssen eindeutig mit einem roten oder grünen Schild gekennzeichnet werden Kennzeichnung von Rettungswegen / Antipanikbeleuchtung Ist ein Notausgang nicht eindeutig zu erkennen, so müssen ein oder mehrere beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen angebracht werden, um das Erreichen des Notausganges zu erleichtern. Sicherheitszeichen müssen folgende Anforderungen erfüllen: Erreichen von Min. 50% der geforderten Leuchtdichte nach 5s und 100% nach 60s Farben müssen den Anforderungen gem. DIN ISO und -4 entsprechen Die Leuchtdichte der Sicherheitsfarbe muss an jeder Stelle des Sicherheitszeichens min. 2cd/m 2 betragen Das Verhältnis der größten zur kleinsten Leuchtdichte darf weder innerhalb der weißen Kontrastfarbe noch innerhalb der Sicherheitsfarbe größer als 10:1 sein Das Verhältnis der Leuchtdichte LKontrastfarbe zur Leuchtdichte LSicherheitsfarbe muss mindestens 5:1 betragen und darf nicht größer als 15:1 sein Da ein hinterleuchtetes Zeichen aus größerer Entfernung erkennbar ist als ein beleuchtetes Zeichen gleicher Größe, muss die maximale Erkennungsweite nach folgender Gleichung bestimmt werden: I = Z h Z = der Distanzfaktor (Z ist eine Konstante von 100 für beleuchtete Zeichen und 200 für hinterleuchtete Zeichen). Die Maßeinheit von h und l muss gleich sein. Für die eindeutige Lesbarkeit des Sicherheitszeichens sollte das Zeichen nicht höher als 20 über der horizontalen Blickrichtung des Betrachters montiert sein. 6

9 Sicherheitsbeleuchtung: Planung und Antipanikbeleuchtung DIN V VDE (10/10); E DIN EN 1838 (05/11); DIN VDE (10/13) Beispielplanung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage für Fluchtwege und Notausgänge Antipanikbeleuchtung (DIN EN 1838): Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panikvermeidung dienen soll, und der es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann. Anforderungen: Ausrichtung des Lichtes der Rettungswegbeleuchtung nach unten auf die Bezugsebene Beleuchtung von Hindernissen bis zu 2m über dieser Ebene Horizontale Beleuchtungsstärke auf der freien Bodenfläche 0,5lx, Randbereiche 0,5m bleiben unberücksichtigt Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke 40:1 Farbwiedergabe-Index einer Lampe 40 Nennbetriebsdauer mindestens 1h Vermeidung der physiologischen Blendung durch Lichtstärkenbegrenzung Die Antipanikbeleuchtung muss 50% der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 sec. Und die geforderte Beleuchtungsstärke innerhalb von 60 sec. erreichen 7

10 Versammlungsstätten * MVStättV (06/05); SächsVStättVO (09/04) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Versammlungsstätte nicht gewährleistet ist. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein: Restaurants > 200 Besucher (siehe LBO) Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen > 200 Besucher Versammlungsstätten im Freien > 1000 Besucher Sportstadien > 5000 Besucher (siehe DIN EN 12193) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen in notwendigen Fluren und Treppenräumen in Räumen zw. Notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen für Stufenbeleuchtung in Versammlungsstätten, sowie in allen Räumen für Besucher (z.b. Foyer, Garderobe, Toiletten) in Versammlungsstätten im Freien die während der Dunkelheit genutzt werden für Bühnen und Szenenflächen (eventuell abweichende Beleuchtungsstärke) in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung vorhanden sein Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunklung unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung erkennbar sein (Dauerschaltung) Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung sowie bei Sportstadien mit Sicherheitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu bemessen: für Sitzplätze an Tischen ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes für Stehplätze auf Stufenreihen zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe bei Ausstellungsräumen ein Besucher je m² 3h DS BS Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 15s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 1s 100 % Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 8

11 Versammlungsstätten Konzeptvorschlag Anlagentechnik SibeProfi Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung. Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Optional für unsere Anlagen: o Batteriemanagement für die Einzelblocküberwachung o SELECT-Technik für freie Programmierung jeder einzelnen Leuchte o TOUCH-Display Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für repräsentative und öffentliche Bereiche, wie z.b. Veranstaltungsraum, Flur, Foyer, WC-Bereiche Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrer minimalistischen Bauweise ideal für öffentliche Bereiche geeignet. Das System ATRIA Q wird als Universalmontage geliefert und bietet somit eine Erleichterung bei der Planung über die Bestellung bis hin zur Montage vor Ort. Dank der frei wählbaren Optiken können bei asymmetrischer Beleuchtung Lichtpunkte in langen Flurbereichen eingespart werden. SL 1020 / SL 2020 ATRIA Q RANA DE KL 7x Leuchten für Nebenräume und technische Bereiche Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Leuchten für den Außenbereich und Tiefgaragen Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS KL 158 9

12 Sportstätten DIN EN (04/08) Die Sicherheit der Teilnehmer ist dann gegeben, wenn eine Veranstaltung geordnet beendet werden kann, die bei fehlender Beleuchtung gefährlich wäre. Das erforderliche Beleuchtungsniveau für ein sicheres Abbrechen der Sportveranstaltung wird als Prozentsatz des Beleuchtungsniveaus der allgemeinen Beleuchtung bestimmt. Die Einteilung erfolgt in verschiedenen Beleuchtungsklassen. Dies ist für folgende Sportarten mit folgenden Prozentsätzen anzuwenden: Schwimmen 5% für mindestens 30s Turnen, Innenanlage 5% für mindestens 30s Reiten, Innen- und Außenanlage 5% für mindestens 120s Eisschnelllauf 5% für mindestens 30s Bob und Rennschlitten 10% für mindestens 120s Skispringen, Ab- und Aufsprungzone; Skiabfahrt 10% für mindestens 30s Radsport 10% für mindestens 60s Die Sicherheitsbeleuchtung muss sofort einsetzen, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt und muss für die hier festgelegte Zeit zur Verfügung stehen. Fortsetzen einer Sportveranstaltung Für das Fortsetzen einer Sportveranstaltung muss das Beleuchtungsniveau mindestens Klasse III der entsprechenden Sportart entsprechen (gilt für Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung) Auswahl der Beleuchtungsklassen Wettbewerbsniveau Beleuchtungsklasse I II III International / National X Regional X X Lokal X X X Training X X Schulsport / Freizeit X Beispiel 1: Schulsport Beleuchtungsklasse lx 5% für mindestens 30s 10 lx Beispiel 2: Leistungssport international (Basketball) Beleuchtungsklasse lx 5% für mindestens 30s 37,5 lx 3h DS BS Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 0,5s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 1s 100 % Spezielle Anforderungen: Prozentualer Satz der Allgemeinbeleuchtung Überbrückungszeit entsprechend der Sportart Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 10

13 Sportstätten Konzeptvorschlag Anlagentechnik minicontrol Alternative zu einer Zentralbatterieanlage für bis zu 12 Endstromkreise Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Brandabschnittsbezogene Versorgung ohne zusätzliches Brandschutzgehäuse Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Einfache Nachrüstung dank 19 Einschubtechnik Vernetzung mehrerer Anlagen via Ethernet möglich Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für den Hallenbereich mit erhöhter mechanischer Beständigkeit Ballwurfsichere LED-Leuchten für den Einsatz in Bereichen mit erhöhtem Sicherheitsanspruch. Durch die Verwendung besonderer Materialien können die Leuchten ohne Ballschutzkorb z.b. in Turnhallen montiert werden. Dank der verbauten Glasscheiben sind die Leuchten ebenfalls für die Verwendung in Bereichen mit erhöhtem Chloranteil, wie z.b. in Schwimmbädern geeignet. Durch die um 15 versetzte LED-Leiste wird in unserer ALASCO (S) das Licht so gelenkt, dass eine normgerechte Ausleuchtung der Wasseroberflächen vom Beckenrand aus möglich ist. ALASCO (S) 12W ALASCO Ballschutzkorb Leuchten für Nebenräume und technische Bereiche Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Leuchten für den Außenbereich Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS 11

14 Verkaufsstätten * MVkVO (09/95); SächsVerkBauR (03/05); ThürVStVO (07/97) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Die Vorschriften gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als m² haben. Verkaufsstätten sind Gebäude, die ganz oder teilweise dem Verkauf von Waren dienen mindestens einen Verkaufsraum haben keine Messebauten sind Zu einer Verkaufsstätte gehören alle Räume, die unmittelbar oder mittelbar, insbesondere durch Aufzüge oder Ladenstraßen, miteinander in Verbindung stehen; als Verbindung gilt nicht die Verbindung durch Treppenräume notwendiger Treppen sowie durch Leitungen, Schächte und Kanäle haustechnischer Anlagen. Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in Verkaufsräumen in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kunden in Arbeits- und Pausenräumen in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50m² in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen für Stufenbeleuchtung für Lagerflächen mit einer Fläche von mehr als 2000m² (gem. ASR) Fluchtwege und Notausgänge: mindestens 2 voneinander unabhängige Rettungswege müssen von jeder Stelle eines Verkaufsraumes kürzer als 25m, in anderen Räumen kürzer als 35m sein in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein es müssen mindestens 2 Ausgangstüren bei Verkaufsräume mit einer Fläche größer als 100m² vorhanden sein 3h DS BS Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 0,5s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 1s 100 % Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 12

15 Verkaufsstätten Konzeptvorschlag Anlagentechnik SibeProfi Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Optional für unsere Anlagen: o Batteriemanagement für die Einzelblocküberwachung o SELECT-Technik für freie Programmierung jeder einzelnen Leuchte o TOUCH-Display Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für Verkaufsräume und repräsentative Bereiche Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrer minimalistischen Bauweise ideal für öffentliche Bereiche geeignet. Das System ATRIA Q wird als Universalmontage geliefert und bietet somit eine Erleichterung bei der Planung über die Bestellung bis hin zur Montage vor Ort. Dank der frei wählbaren Optiken können bei asymmetrischer Beleuchtung Lichtpunkte in langen Flurbereichen eingespart werden. SL 1020 / SL 2020 KL 6x ATRIA Q RANA DE Leuchten für Nebenräume und technische Bereiche Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Leuchten für den Außenbereich und Tiefgaragen Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS KL

16 Beherbergungsstätten, Heime * M-BeVO (01/08); SächsBeBauR (03/05); BStättV (07/07) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Die Vorschriften gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gästebetten. Definition - Beherbergungsstätten sind Gebäude oder Gebäudeteile, die ganz oder teilweise für die Beherbergung von Gästen, ausgenommen die Beherbergung in Ferienwohnungen, bestimmt sind - Beherbergungsräume sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein Beherbergungsraum - Gasträume sind Räume, die für den Aufenthalt von Gästen, jedoch nicht zum Wohnen oder Schlafen bestimmt sind, wie Speiseräume und Tagungsräume Ein Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in notwendigen Fluren und Treppenräumen in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen für Stufen in notwendigen Fluren Fluchtwege und Notausgänge: Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen Der erste Rettungsweg muss für Beherbergungsräume, die nicht zu ebener Erde liegen, über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige Treppe oder eine Außentreppe In Beherbergungsstätten mit weniger als 60 Gastbetten genügt als zweiter Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des Beherbergungsraumes; dies gilt nicht, wenn in einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind An Abzweigungen notwendiger Flure, an den Zugängen zu notwendigen Treppenräumen und an den Ausgängen ins Freie ist durch Sicherheitszeichen auf die Ausgänge hinzuweisen Sicherheitszeichen müssen beleuchtet sein 8h DS BS (Bei Tasterschaltung 3h möglich) Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 15s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 15s 100 % Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 14

17 Beherbergungsstätten, Heime Konzeptvorschlag Anlagentechnik SibeProfi Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Optional für unsere Anlagen: o Batteriemanagement für die Einzelblocküberwachung o SELECT-Technik für freie Programmierung jeder einzelnen Leuchte o TOUCH-Display Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für repräsentative und öffentliche Bereiche, wie z.b. Flur, Restaurant, Foyer, Lobby, Spa, WC-Bereiche Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrer minimalistischen Bauweise ideal für öffentliche Bereiche geeignet. Das System ATRIA Q wird als Universalmontage geliefert und bietet somit eine Erleichterung bei der Planung über die Bestellung bis hin zur Montage vor Ort. Dank der frei wählbaren Optiken können bei asymmetrischer Beleuchtung Lichtpunkte in langen Flurbereichen eingespart werden. SL 1020 / SL 2020 ATRIA Q RANA DE KL 7x Leuchten für Nebenräume und technische Bereiche Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Leuchten für den Außenbereich und Tiefgaragen Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS KL

18 Schulen * MSchulBauR (04/09); SächsSchulBauR (03/05) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Die Vorschriften gelten für allgemein- und berufsbildende Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen. Schulen sind Gebäude, die der Bildung von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Richtlinie erfasst daher z.b. folgende Schulen: Grundschulen Haupt- und Realschulen Gymnasien Gesamt- und Sonderschulen Berufsschulen und vergleichbare Schultypen Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in notwendigen Fluren und Treppenräumen in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen in fensterlosen Aufenthaltsräumen Fluchtwege und Notausgänge: Rettungswege sind so deutlich zu kennzeichnen, dass notwendige Treppen und Ausgänge sicher aufzufinden sind Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie Notwendige Flure mit nur einer Fluchtrichtung (Stichflure) dürfen nicht länger als 10m sein Besondere Hinweise: Für Versammlungsräume (Aula) und Bühnen ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung ebenfalls zu beachten (siehe Seite 9). 3h DS BS Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 15s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 15s 100 % Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 16

19 Schulen Konzeptvorschlag Anlagentechnik minicontrol Alternative zu einer Zentralbatterieanlage für bis zu 12 Endstromkreise Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Brandabschnittsbezogene Versorgung ohne zusätzliches Brandschutzgehäuse Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Einfache Nachrüstung dank 19 Einschubtechnik. Vernetzung mehrerer Anlagen via Ethernet möglich. Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für repräsentative und öffentliche Bereiche, wie z.b. Flur, Aula, WC und Speisesaal Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrer minimalistischen Bauweise ideal für öffentliche Bereiche geeignet. Das System ATRIA Q wird als Universalmontage geliefert und bietet somit eine Erleichterung bei der Planung über die Bestellung bis hin zur Montage vor Ort. Dank der frei wählbaren Optiken können bei asymmetrischer Beleuchtung Lichtpunkte in langen Flurbereichen eingespart werden. SL 1020 / SL 2020 ATRIA Q RANA DE KL 7x Leuchten für Nebenräume und technische Bereiche Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Leuchten für den Außenbereich Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS 17

20 Parkhäuser, Tiefgaragen * M-GarVo (05/08); ThürGarVO (03/95) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Die Vorschriften gelten für geschlossene Großgaragen (ausgenommen eingeschossige Großgaragen mit festem Benutzerkreis). Arten von Garagen: offene Garagen offene Kleingaragen geschlossene Garagen oberirdische Garagen automatische Garagen Eine Sicherheitsbeleuchtung ist nur in geschlossenen Großgaragen, ausgenommen sind eingeschossige Garagen mit festem Benutzerkreis, erforderlich. Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen in den Fahrgassen auf Gehwegen neben Zu- und Abfahrten auf Rampen auf Treppen und in zu Ausgängen führenden Wegen Fluchtwege und Notausgänge: Jede Mittel- und Großgarage muss in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben In oberirdischen Mittel- und Großgaragen genügt ein Rettungsweg, wenn ein Ausgang ins Freie in höchstens 10m Entfernung erreichbar ist Von jeder Stelle einer Mittel- und Großgarage muss in demselben Geschoss mindestens ein Treppenraum einer notwendigen Treppe oder, wenn ein Treppenraum nicht erforderlich ist, mindestens eine notwendige Treppe oder Ausgang ins Freie 1) bei offenen Mittel- und Großgaragen in einer Entfernung von höchstens 50m 2) bei geschlossenen Mittel- und Großgaragen in einer Entfernung von höchstens 30m erreichbar sein. Die Entfernung ist in Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile zu messen In Mittel- und Großgaragen müssen dauerhafte und leicht erkennbare Hinweise auf Ausgänge vorhanden sein In Großgaragen müssen die zu den notwendigen Treppen oder zu den Ausgängen in Freie führende Wege durch beleuchtete Hinweise gekennzeichnet sein 1h DS BS Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 15s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 15s 100 % Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 18

21 Parkhäuser, Tiefgaragen Konzeptvorschlag Anlagentechnik minicontrol Alternative zu einer Zentralbatterieanlage für bis zu 12 Endstromkreise Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Brandabschnittsbezogene Versorgung ohne zusätzliches Brandschutzgehäuse Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Einfache Nachrüstung dank 19 Einschubtechnik Vernetzung mehrerer Anlagen via Ethernet möglich Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für Parkflächen Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Eine alternative Lösung bei Systemen mit Einzelbatterie ist unsere IZAR ICE mit integrierter Akku-Heizung. IZAR (S) AL 8x KL 42 IZAR ICE Leuchten für den Außenbereich Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. SARIR 19

22 Hochhäuser * HochhVO (04/08); Hochh-RL (05/83) (Bayern) *In den Bundesländern sind abweichende Regelungen möglich! Diese Richtlinie regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen im Sinne von 51 Abs. 1 MBO für den Bau und Betrieb von Hochhäusern ( 2 Abs. 4 Nr. 1 MBO). Hochhäuser sind Gebäude: bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Ein Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m² in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen für Stufen in notwenigen Fluren in Vorräumen von Aufzügen Fluchtwege und Notausgänge: Für Nutzungseinheiten und für Geschosse ohne Aufenthaltsräume müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege ins Freie vorhanden sein, die zu öffentlichen Verkehrsflächen führen Beide Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Die Rettungswege aus den oberirdischen Geschossen und den Kellergeschossen sind getrennt ins Freie zu führen Rettungswege müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein Besondere Hinweise: Für Wohnhochhäuser gilt: Unter Einsatz von Treppenhauslicht-Automaten mit beleuchteten Tastern ist die Batterie für 3h auszulegen Ist kein Treppenhauslicht mit Zeitsteuerung vorhanden, muss die Batterie für eine Autonomiezeit von 8h dimensioniert werden 8h DS BS (Bei Tasterschaltung 3h möglich) Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 15s Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 15s 100 % Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 20

23 Hochhäuser Konzeptvorschlag Anlagentechnik SibeProfi Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Optional für unsere Anlagen: o Batteriemanagement für die Einzelblocküberwachung o SELECT-Technik für freie Programmierung jeder einzelnen Leuchte o TOUCH-Display Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für repräsentative und öffentliche Bereiche Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrer minimalistischen Bauweise ideal für öffentliche Bereiche geeignet. Das System ATRIA Q wird als Universalmontage geliefert und bietet somit eine Erleichterung bei der Planung über die Bestellung bis hin zur Montage vor Ort. Dank der frei wählbaren Optiken können bei asymmetrischer Beleuchtung Lichtpunkte in langen Flurbereichen eingespart werden. SL 1020 / SL 2020 ATRIA Q RANA DE KL 7x Leuchten für Nebenräume und technische Bereiche Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Nebenräume und Technikbereiche. Leuchten für den Außenbereich und Tiefgaragen Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS KL

24 Arbeitsstätten ArbSchG; ArbStättV (07/10); ASR 1.3 (02/13); ASR 2.3 (09/13); ASR 3.4/3 (06/11); BGR 216 (07/01) Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies kann zum Beispiel in Arbeitsstätten erforderlich sein: mit großer Personenbelegung mit hoher Geschosszahl Bereichen mit erhöhter Gefährdung bei Nutzung durch ortsunkundige Personen in denen große Räume durchquert werden müssen Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein: in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen in notwendigen Fluren und Treppenräumen in Räumen zw. Notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen in fensterlosen Aufenthaltsräumen in Räumen mit Verdunkelung in Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung Fluchtwege und Notausgänge müssen: sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen Notausgänge und Notausstiege, die von außen verstellt werden können, sind von außen zu kennzeichnen 1h BS BS (oder entspr. der besonderen Gefährdung) (bei besonderer Gefährdung DS) Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 15s gesichertes Netz Forderungen für 1. und 2. Rettungsweg: E 1 LUX Δt = 15s 100 % * ) Forderungen bei Unfallgefahr: E 15 LUX Δt = 0,5s 100 Versorgungsdauer muss der Dauer der bestehenden Gefährdung entsprechen. Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 22

25 Arbeitsstätten Konzeptvorschlag, am Beispiel einer Produktions- und Lagerstätte Anlagentechnik SibeProfi Kostengünstige Installation durch zentrale Versorgung und Überwachung Durch Verwendung modernster Komponenten ist eine Kommunikation zwischen Anlage und Leuchte ohne zusätzliche Datenleitung möglich, woraus sich eine zusätzliche Einsparung an Verkabelungsaufwand erzielen lässt Hoher Bedienkomfort durch übersichtliches Bedientableau. Eine integrierte Netzwerkschnittstelle ermöglicht zudem das Einbinden der Anlage in ein betriebsinternes Datennetzwerk und damit eine Visualisierung der Anlagenparameter und Betriebszustände einfach und komfortabel über Ihren WEB-Browser Zusätzliche Entlastung des Betreibers durch einstellbare automatische Prüfzyklen, in denen die Anlage und die Leuchten entsprechend der gültigen Normen geprüft werden Einfache Anbindung an vorhandene Gebäudeleittechnik Optional für unsere Anlagen: o Batteriemanagement für die Einzelblocküberwachung o SELECT-Technik für freie Programmierung jeder einzelnen Leuchte o TOUCH-Display Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten Durch den Einsatz modernster LED-Technik in Kombination mit zukunftsorientierter Elektronik kann bei allen Leuchten eine hohe Lebensdauer (50.000h) bei geringem Energieverbrauch gewährleistet werden. Leuchten für Hallen mit hohen Decken Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten eignen sich für den industriellen Bereich sowie für Arbeits- und Verkaufsstätten mit hohen Decken. In Bereichen mit erhöhtem Sicherheitanspruch können Leuchten aus Edelstahl zur Anwendung kommen. Für lange Hallen sind unsere Rettungszeichenleuchten der Serien AL 8x und KL 6x dank einer Erkennungsweite von bis zu 97m ideal geeignet. IZAR (S) 12W ALASCO (S) 12W AL 8x KL 6x Leuchten für Lagerräume Robuste Materialien im konvexen Design. Die Leuchten sind für erhöhte mechanische Belastungen ausgelegt und sind eine kostengünstige Alternative für Neben-, Lager- und Technikräume. Leuchten für den Außenbereich Hochwertige Materialien in Kombination mit modernem Design. Die Leuchten sind dank ihrem Schutzgrad von IP65 ideal für Außenbereiche geeignet. KL 42 IZAR (S) TURAIS SARIR 23

26 Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung ArbSchG; ArbStättV (07/10); ASR 1.3 (02/13); ASR 2.3 (09/13); ASR 3.4/3 (06/11); BGR 216 (07/01) Durch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung werden Räume mit besonderen Gefahren ersichtlich, für welche besondere Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Erstellungspflicht durch den Arbeitgeber: 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen 1) Der AG hat eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 3 ArbStättV Gefährdungsbeurteilung 1) Es sind Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdung ( 5 ArbSchG) zu ergreifen 2) Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig durchgeführt werden (ggf. durch fachkundige Beratung). Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung können zum Beispiel sein: Bereiche mit nicht ausreichend gesicherten heißen Bädern oder Schmelzen, Tauchbecken, oder ähnlichen Gefahrenquellen, Bereiche, in denen heiße Massen mit unbeleuchteten Hebezeugen oder Flurförderfahrzeugen transportiert werden, Arbeitsplätze, an denen mit explosionsgefährlichen, sehr giftigen, stark ätzenden, stark reizenden oder offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, Arbeitsplätze an schnell laufenden Maschinen mit ungeschützten großen bewegten Massen (z.b. Walzen, Papier-, Schleuder-, Druckmaschinen usw.), Schaltwarten oder Leitstände für Hochöfen, Elektroöfen, Konverter, Sinteranlagen, Walzenstraßen, Durchlauföfen und Durchlaufbeizen, Kraftwerke, chemische Betriebe, Steuerungsplätze an Aggregaten mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Funktionen, wie z.b. Steuerungsplätze in elektrischen Betriebsräumen, Räume für Kühlwasserpumpen, Hydraulikanlagen, Drucklufterzeuger, Gebläsemaschinen, Arbeitsplätze an Absperr- und Regeleinrichtungen, die betriebsmäßig oder bei Betriebsstörungen zur Vermeidung von Gefahren betätigt werden müssen, um Produktionsprozesse gefahrlos zu unterbrechen bzw. zu beenden Kennzeichnung von Rettungswegen (gem. ASR /07): Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen muss entsprechend der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erfolgen Erforderlichenfalls ist ein Sicherheitsleitsystem einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen, bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder einem hohen Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt Der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen mit einer beidseitigen Kennzeichnung der Fluchtwege ist immer dann erforderlich, wenn eine Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann und die Fluchtwegbreite > 3,60 m beträgt (gem. ASR A3.4/3). Notausgänge und Notausstiege sind, sofern diese von der Außenseite zugänglich sind, auf der Außenseite mit dem Verbotszeichen Nichts abstellen oder lagern zu kennzeichnen und ggf. gemäß Punkt 4 (3) zu sichern Zeitraum der für Personen bestehenden Gefährdung DS BS Zugelassene Versorgungsarten: Zentralbatterie Gruppenbatterie Einzelbatterie NEA, Δt max 0,5s gesichertes Netz Forderungen für Sicherheitsbeleuchtung: E nach DIN 1838 (siehe Seite 6 u. 7) Δt = 0,5s 100 % Versorgungsdauer muss der Dauer der bestehenden Gefährdung entsprechen. Die jeweilige LBO sowie die Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind ebenfalls zu beachten. 24

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? CEAG Notlichtsysteme Baurecht Arbeitsschutz Strafgesetzbuch 319 Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs

Mehr

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? CEAG Notlichtsysteme Baurecht Arbeitsschutz Strafgesetzbuch 319 Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs

Mehr

Vorschriften und Normen

Vorschriften und Normen Vorschriften und Normen German regulations and standards Gesetzliche Richtlinien & Vorschriften Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung Versammlungsstätten Verkaufsstätten S. 24 Hochhäuser S. 25 S.

Mehr

Einleitung: Gesetze und Normen Was? Wann? Wer?

Einleitung: Gesetze und Normen Was? Wann? Wer? Einleitung: Gesetze und Normen Was? Wann? Wer? EATON CEAG Notlichtsysteme GmbH Stand: November 2018 Jede Sicherheitsleuchte ist wichtig, sie schützt Leben & Gesundheit. Kennzeichnung von Fluchtwegen bei

Mehr

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Vorschriften, Grundlagen, Funktionsweise, Planung Sicherheitsbeleuchtung Gerhard Flexeder Sicherheitsbeleuchtungskomponenten Leuchten Steuergerät Überwachung Batterie relevante Normen

Mehr

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?

Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? EATON CEAG Notlichtsysteme GmbH Stand: November 2018 Baurecht Arbeitsschutz Strafgesetzbuch 319 Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung

Mehr

Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Sicherheitsbeleuchtungsanlage Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erforderlich? Wer regelt für die Sicherheitsbeleuchtung die: Erfordernisse Nationales Baurecht ASchG ArbStättV

Mehr

ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme Arbeitsschutzfachtagung 2014 Arbeitsschutzverwaltung Brandenburg Dipl.-Ing. Karin Schultz Landesamt für Arbeitsschutz Karin.schultz@las.brandenburg.de

Mehr

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische Betriebsräume 5 Zusätzliche

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Raus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung. Dipl.-Ing. Klaus Hiltmann

Raus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung. Dipl.-Ing. Klaus Hiltmann Raus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung Fachveranstaltung "40 Jahre Arbeitsstättenverordnung - 10 Jahre ASTA" Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung, 4 (4) Der Arbeitgeber

Mehr

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten. BStättV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BStättV) Vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538) BayRS 2132-1-19-I ( 1 15) Verordnung über den Bau und Betrieb

Mehr

4 Baurecht N orm en...33

4 Baurecht N orm en...33 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...13 2 Störung der Stromversorgung - Notbeleuchtung mit Sicherheit... 15 3 Europäische Richtlinien - Arbeitsschutz in Deutschland... 21 3.1 Allgemeines... 21 3.2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Beherbergungsstättenverordnung a) (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Fassung Dezember 2000 Aufgrund von 81 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MBO b)c) wird verordnet: Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Themen Anforderungen an Rettungswege nach HBO Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung + Sicherheitsstromversorgung

Themen Anforderungen an Rettungswege nach HBO Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung + Sicherheitsstromversorgung Themen Anforderungen an Rettungswege nach HBO Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung + Sicherheitsstromversorgung 17.10.2016 Rolf König, KREBS+KIEFER Darmstadt 1 Anforderungen

Mehr

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V)

Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Inhalt: Beherbergungsstättenverordnung (BstättV0 M-V) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe 3 Rettungswege 4 Tragende Wände, Stützen, Decken 5 Trennwände 6 Notwendige Flure 7 Türen 8 Sicherheitsbeleuchtung,

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

höhere oder verschärfende Forderungen aus. Eine Übersicht zeigt Tafel ➊. 3 Notbeleuchtungsarten

höhere oder verschärfende Forderungen aus. Eine Übersicht zeigt Tafel ➊. 3 Notbeleuchtungsarten Grundlagen der Notbeleuchtung R. Baer, Berlin Im Gefahrenfall unterstützt die Notbeleuchtung die Betroffenen bei der Orientierung und den notwendigen Handlungen. Dies betrifft einerseits die Notwendigkeit,

Mehr

7.1 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

7.1 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen Lichttechnische Anforderungen an die Not- Sicherheitsbeleuchtung den Fläche muss sich von der Leuchtdichte der umgebenden Flächen deutlich unterscheiden, ohne zu blenden. Für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage,

Mehr

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Anhang zu lfd. Nr. A 2.2.2.2 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Hessische Beherbergungsstättenrichtlinie

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Keine Produktion ohne eine normkonforme Notbeleuchtung

Keine Produktion ohne eine normkonforme Notbeleuchtung Keine Produktion ohne eine normkonforme Notbeleuchtung Dietmar Nocker din Sicherheitstechnik Experten für Notlicht. Konzentration auf ein Thema seit 30 Jahren. din Sicherheitstechnik din Sicherheitstechnik

Mehr

4.4 Not- und Sicherheitsbeleuchtung

4.4 Not- und Sicherheitsbeleuchtung 150 Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung kann sich aus unterschiedlichen Aspekten ergeben. Zuerst muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes bzw. eine Risikobewertung der Betriebsstätte

Mehr

Relevante Aspekte der Notbeleuchtung für den vorbeugenden Brandschutz

Relevante Aspekte der Notbeleuchtung für den vorbeugenden Brandschutz Relevante Aspekte der Notbeleuchtung für den vorbeugenden Brandschutz Referent: DI Erich Hofer TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Geschäftsfeld Life Training & Certification Austria Gruppe LTC-BU-LIFE-MedTech-Gruppe-WIEN

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Seminar CEAG Sicherheitsbeleuchtung

Seminar CEAG Sicherheitsbeleuchtung Seminar CEAG Sicherheitsbeleuchtung Verfasser: Layout: Dipl.-Ing. Martin Fußel Dirk van Treeck Sebastian Bertelsmeier März 2014, Ausgabe 05 / 2015 Ihr Referent Martin Fußel Marketing Manager CEAG Notlichtsysteme

Mehr

MLAR EltBauVO DIN VDE

MLAR EltBauVO DIN VDE MLAR EltBauVO DIN VDE Planungshilfe Vorschriften und Normen GAZ Notstromsysteme GmbH Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Vorschriften (Auszug)... 2 Anforderungen Brandschutz SV-HV und SV-UV... 3

Mehr

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtung Bruno Weis, Hans Finke Not- und Sicherheitsbeleuchtung Hüthig & Pflaum Verlag. MünchenjHeidelberg InhaLtsverzeichnis I Einleitung 15 2 Störung der Stromversorgung - Notbeleuchtung gibt Sicherheit 17 3

Mehr

Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften Normen und Vorschriften Europäische und Internationale Vorschriften EN 1838 Notbeleuchtung 242-243 EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 244 EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme 245 EN 50272-2 Stationäre

Mehr

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Fundstelle: BayRS III, S. 575 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Einleitungsformel geänd., 3 Abs. 2 aufgeh. ( 6 V v. 8.12.1997,

Mehr

Einleitung: Gesetze und Normen Was? Wann? Wer?

Einleitung: Gesetze und Normen Was? Wann? Wer? Einleitung: Gesetze und Normen Was? Wann? Wer? CEAG Notlichtsysteme Jede Sicherheitsleuchte ist wichtig, sie schützt Leben & Gesundheit. Kennzeichnung von Fluchtwegen bei intakter Stromversorgung: Evakuierung

Mehr

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung. Reinhold Albrecht Stadtbrandmeister Feuerwehr Weinheim

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung. Reinhold Albrecht Stadtbrandmeister Feuerwehr Weinheim Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung Reinhold Albrecht Stadtbrandmeister Feuerwehr Weinheim Feuerwehr Netzunabhängige Notbeleuchtung Die netzunabhängige Notbeleuchtung für Rettungswege schafft eine Helligkeit,

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken

Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken Inhalt: Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV) Drucken Erlass vom 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmung 3 Allgemeine Anforderungen 4 Anforderungen an elektrische

Mehr

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Schulbauten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne Schulbauten Vorlesungsinhalte: Vergleich / Aktualität unterschiedlicher Schulbaurichtlinien Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz Allgemeine Anforderungen Notwendige Flure Hallen Entwicklung / Änderungen

Mehr

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten City Arkaden Wuppertal Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2014 Teil 2-02- SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 14. November 2017 Nummer 59 Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten

Mehr

Versammlungsstättenverordnung VStättVO

Versammlungsstättenverordnung VStättVO Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil 3-03- Versammlungsstättenverordnung VStättVO Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder bei gemeinsamen Rettungswegen

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 1 unverändert. 2 Begriffe 2 unverändert. 3 Rettungswege 3 u n v e r ändert. 5 Trennwände 5 u n v e r ändert Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 Brandenburgische über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten *) ( BbgBeBauV) Vom Auf Grund des

Mehr

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Vorlesung M. Sc. REM & CPM 2008 Teil 3-01- Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW Die Landesbauordnung NRW ist mit allen ihren Vorschriften aus einer Norm für Wohnungsbauten entstanden.

Mehr

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR -

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - 23213 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000 Die im Anhang abgedruckte

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) 232 20.09.2002_2 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO -) *) Vom 20.9.2002 (Fn 1) (Artikel II der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

Mehr

Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten

Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten g/00 3.50/07 Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten Vorwort Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, was Sie

Mehr

Herzlich Willkommen BVMW

Herzlich Willkommen BVMW Herzlich Willkommen BVMW 09.06..2015 1 Was ist die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH? 1995 Gründung in Neheim-Hüsten durch Wilfried Klaas & Klaus Blankenagel 1999 Umzug nach Ense-Höingen Wir verfügen über

Mehr

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Kennzeichnung und Ausleuchtung von Fluchtwegen DIN EN 1838 Notbeleuchtung November 2014 Dipl.-Ing. (FH) Hans Finke DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik

Mehr

Planungshandbuch Sicherheitsbeleuchtung

Planungshandbuch Sicherheitsbeleuchtung Planungshandbuch Sicherheitsbeleuchtung Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Grundlagen Sicherheitsbeleuchtung 7 1.1 Schutzziel 8 1.2 Definition Sicherheitsbeleuchtung 8 1.3 Arten von Sicherheitsbeleuchtung

Mehr

Unterschiede der baulichen Anforderungen aufgrund der Arbeitsstättenverordnung 2004 und des Bauordnungsrechts

Unterschiede der baulichen Anforderungen aufgrund der Arbeitsstättenverordnung 2004 und des Bauordnungsrechts 1 Hannover, Okt. 2004 Unterschiede der baulichen Anforderungen aufgrund der Arbeitsstättenverordnung 2004 und des Bauordnungsrechts (s. 3 (4) ArbStättVO 2004: Soweit im Bauordnungsrecht der Länder Anforderungen

Mehr

HVA UVS F30-B. Vorschriften. Abbildung 1. Grundsätzliche Vorschriften

HVA UVS F30-B. Vorschriften. Abbildung 1. Grundsätzliche Vorschriften Abbildung 1 Vorschriften Zur Batterie E30 Dauerlicht HVS UVS Batterieleitung E30 HVA Wände und Decken F90-AB nach DIN 4102 Teil 2 Abbildung 2 UVA Grundsätzliche Vorschriften - Elt Bau VO - LAR (Leitungsanlagen-Richtlinie)

Mehr

Arbeitsstätten Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung und nachleuchtenden Orientierungshilfen

Arbeitsstätten Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung und nachleuchtenden Orientierungshilfen Fachinformation des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees OEK Arbeitsstätten Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung und nachleuchtenden Orientierungshilfen Fachinformation des Technischen Komitees

Mehr

Planungshilfe. Vornorm DIN VDE 0108 T100 08/2010 Ergebnis der Einspruchsverhandlung DIN EN 1838 DIN VDE 0510 Teil 2 DIN VDE 0100 Teil 718

Planungshilfe. Vornorm DIN VDE 0108 T100 08/2010 Ergebnis der Einspruchsverhandlung DIN EN 1838 DIN VDE 0510 Teil 2 DIN VDE 0100 Teil 718 Planungshilfe Vornorm DIN VDE 0108 T100 08/2010 Ergebnis der Einspruchsverhandlung DIN EN 1838 DIN VDE 0510 Teil 2 DIN VDE 0100 Teil 718 Inhalt Einführung Telefonverzeichnis 2 Inhalt 3 Generell Antipanikbeleuchtung

Mehr

SIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3)

SIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) SIFA WORKSHOP 2011 Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) 3) Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten,

Mehr

01 NORMEN UND VORSCHRIFTEN

01 NORMEN UND VORSCHRIFTEN 6 Planungsgrundlagen Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 50172 / 4.1 EN 1838:1999 (Einleitung) 01 NORMEN UND VORSCHRIFTEN In diesem Abschnitt legen wir dar, welche Normen bzw. Richtlinien bei der Planung, Errichtung

Mehr

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I - Parkpalette. â«bauordnungsrechtlicher Begriff. â«garage. â«groãgarage, Mittelgarage, Kleingarage. â«geschlossene oder offene Garage. 03.12. Fachstudium M.Sc. Brandschutz

Mehr

SICHERHEITSBELEUCHTUNG (Auszüge aus baurechtlichen Vorschriften)

SICHERHEITSBELEUCHTUNG (Auszüge aus baurechtlichen Vorschriften) 0 Muster - EltBauVo Stand 01/009 Geltungsbereich: - zentrale Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden Anforderungen, allgemein:

Mehr

BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)

BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung) BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung) (bisher ZH 1/190.1) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Eisen und Metall III" der BGZ Juli

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Vorschriften für batteriegestützte Sicherheitsbeleuchtung, Ausgabe Mai Gewusst wie: Sicherheitsbeleuchtung normgerecht planen und betreiben

Vorschriften für batteriegestützte Sicherheitsbeleuchtung, Ausgabe Mai Gewusst wie: Sicherheitsbeleuchtung normgerecht planen und betreiben Vorschriften für batteriegestützte Sicherheitsbeleuchtung, Ausgabe Mai 2015 Gewusst wie: Sicherheitsbeleuchtung normgerecht planen und betreiben Energie für eine Welt mit hohen Ansprüchen Wir bieten: Elektrische

Mehr

Rettungswegkennzeichnung

Rettungswegkennzeichnung Rettungswegkennzeichnung Welche Vorgaben sind begründet? 2010-10-05 Arten der Rettungswegzeichen hinterleuchtete Zeichen Kastenleuchte Scheibenleuchte beleuchtetes Zeichen langnachleuchtendes Zeichen 2

Mehr

Firefighter mit Power-Led-Auge

Firefighter mit Power-Led-Auge Kombinierte Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchte mit starken 5 Lux zur normkonformen Ausleuchtung von Sicherheitseinrichtungen. Die Firefighter-Leuchte ist doppelt bestückt; Einmal mit einer 1,5W bis

Mehr

Die Notlichtfibel. Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung NOTLICHTFIBEL

Die Notlichtfibel. Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung NOTLICHTFIBEL NOTLICHTFIBEL Die Notlichtfibel Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung Rupprich+Partner GmbH Holter Str. 61. 33758 Schloß Holte- Stukenbrock

Mehr

Handbuch zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung 2018/2019. Was ist Notbeleuchtung? Wann ist Muster-Garagenverordnung 05/08 an Muster-Schulbaurichtlinie

Handbuch zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung 2018/2019. Was ist Notbeleuchtung? Wann ist Muster-Garagenverordnung 05/08 an Muster-Schulbaurichtlinie Handbuch zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung 2018/2019 Was ist Notbeleuchtung? Wann ist Muster-Garagenverordnung eine Sicherheitsbeleuchtung von erforderlich? 05/08 Anforderungen an Muster-Schulbaurichtlinie

Mehr

Vorschriften und Normen

Vorschriften und Normen 16 Vorschriften und Normen Rules and standards Gesetzliche Richtlinien & Vorschriften Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung Versammlungsstätten Verkaufsstätten S. 18 Hochhäuser S. 19 S. 20 Beherbergungsstätten/

Mehr

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken Erlass vom 1. Innenliegende Treppenräume 2. Begriffe 3. Allgemeine Anforderungen 4. Anforderungen

Mehr

Handbuch zur Not- und. allgemein Sicherheitsbeleuchtung. Was ist Notbeleuchtung? Wann Muster-Garagenverordnung

Handbuch zur Not- und. allgemein Sicherheitsbeleuchtung. Was ist Notbeleuchtung? Wann Muster-Garagenverordnung Handbuch zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung Was ist Notbeleuchtung? Wann Muster-Garagenverordnung ist eine Sicherheitsbeleuchtung von 05/08 erforderlich? Anforderungen Muster-Schulbaurichtlinie Sicherheitsbeleuchtung

Mehr

PLANUNGSHILFE SICHERHEITSBELEUCHTUNG. Vorschriften, Richtlinien und Anforderungen. Start LIGHT CONTROL SYSTEMS BATT CPS LPS NEA BGN

PLANUNGSHILFE SICHERHEITSBELEUCHTUNG. Vorschriften, Richtlinien und Anforderungen. Start LIGHT CONTROL SYSTEMS BATT CPS LPS NEA BGN ngsilung führen sungen führen Start Maßnahmen durchführen Entscheidungen treffen Dokumentieren Betrachtungseinheiten festlegen Maßnahmen festlegen Gefährdungen ermitteln und beurteilen PLANUNGSHILFE SICHERHEITSBELEUCHTUNG

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten -

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten - ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Sonderbauten - VI.6: Versammlungsstätten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Analyse möglicher

Mehr

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne Inhalte Vorlesung: LBauO RLP / MBO geregelte Bauten / (SoB) geregelte SoB / nicht geregelte SoB besondere Anforderungen / Erleichterungen Rettungswege in SoB Leistungsfähigkeit Fw. i.v. mit Rettungswegen

Mehr

Sicherheit trotz Stromausfall

Sicherheit trotz Stromausfall Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung für Rettungswege und Räume für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung oder andere Bereiche Baurecht - VDE 0108 - DIN 5035, Teil 5 - DIN 4844 DIN

Mehr

* ) Bekanntmachung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung. der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand Dezember

* ) Bekanntmachung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung. der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand Dezember * ) Bekanntmachung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand Dezember 2000 - vom 16. Mai 2007 (StAnz. S. 1132) *) Die in Hessen bauaufsichtlich

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsgebäuden gemäß der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Kopfzeile Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung

Mehr

Inspektion und Wartung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Inspektion und Wartung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage Inspektion und Wartung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage CEAG Notlichtsysteme Jede Sicherheitsleuchte ist wichtig! Sie schützt Leben und Gesundheit. 2 Arbeitsstättenverordnung Besondere Anforderungen

Mehr

Notbeleuchtung. Ausgabe 2.1. Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung

Notbeleuchtung. Ausgabe 2.1. Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung Notbeleuchtung Ausgabe 2.1 Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung Mit freundlicher Unterstützung durch Sitec Sachverständige, 88250 Weingarten

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr

Die Notlichtfibel. Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen. zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung

Die Notlichtfibel. Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen. zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung N O T S T R O M T E C H N I K E N E R G I E S Y S T E M E Die Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1.0 Arten

Mehr

VDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen

VDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen VDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen 1 VDSI Fachtagung der Fachgruppe Hochschulen Agenda Was ist eine Veranstaltung Beteiligte und Verantwortliche Versammlungsstätte und Foyer Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Technische Regeln Druckgase

Technische Regeln Druckgase Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von

Mehr

Unterweisung Fluchtwege

Unterweisung Fluchtwege Unterweisung Fluchtwege UwFluchtwege_v1.1 10.03.2015 Seite 1von 10 Inhaltsverzeichnis Unterweisung Fluchtwege... 1 BENUTZBARKEIT... 3 MINDESTBREITEN... 4 MAXIMALE FLUCHTWEGSLÄNGE... 4 MINDESTANZAHL VON

Mehr

Firefighter mit Power-Led-Auge

Firefighter mit Power-Led-Auge Kombinierte Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchte mit starken 5 Lux zur normkonformen Ausleuchtung und Kennzeichnung von Sicherheitseinrichtungen. Wenn die Vorgabe vorhanden ist, dass Sicherheitsbeleuchtung

Mehr

Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen

Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen Vorschriften, Normen, Hinweise und Projektierungshilfen zur batteriegestützten tzten Sicherheitsbeleuchtung Eschenauer Hauptstr. 30 90542 Eckental Tel.: 09126 / 2590-0 Fax: 09126 / 2590-10 info@weickhardt.de

Mehr

PLANUNGSHILFE NOTBELEUCHTUNG

PLANUNGSHILFE NOTBELEUCHTUNG PLANUNGSHILFE NOTBELEUCHTUNG RP-Technik Impressum Herausgeber: RP-Technik GmbH Hermann-Staudinger Str. 10-16 63110 Rodgau Konzeption: Ralph Stiebing, Dirk Schumacher Inhalt: Ralph Stiebing, Frank Jung

Mehr

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Forderungen der en an als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen Musterbauordnung September 2012 Definitionen: Aufenthaltsräume Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von

Mehr

Planungsgrundlagen. Überarbeitete Auflage vom Oktober Wir bringen Sie sicher raus

Planungsgrundlagen. Überarbeitete Auflage vom Oktober Wir bringen Sie sicher raus Planungsgrundlagen N o t b e l e u c h t u n g Überarbeitete Auflage vom Oktober 2013 Wir bringen Sie sicher raus Inhalt 2 1 Vorwort 3 2 Notbeleuchtung Gliederung / Definitionen 4 3 Leuchten 5 3.1 Rettungszeichenleuchten...

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Leitungsanlagen in Garagen Für den Bau und Betrieb von Garagen bestehen in den Bundesländern Sonderbauverordnungen, die in starker Anlehnung an die Muster-Garagen-

Mehr