Gesetzliche Anforderungen, Grundlagen und Fördermöglichkeiten

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1 Gesetzliche Anforderungen, Grundlagen und Fördermöglichkeiten Veranstaltungsreihe - Energetische Sanierung am , Handwerkskammer zu Leipzig Referent: Freia Frankenstein-Krug

2 Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Aufgaben Initialberatung für alle Zielgruppen Initiierung und Entwicklung von Lösungsstrategien, Modellprojekten Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung Zielgruppen kleine und mittlere sächsische Unternehmen private Haushalte in Sachsen öffentliche Verwaltung Kommunen Bildungsträger Projektbeispiele: Kommunen Privatpersonen Unternehmen Mobilität Beratertelefon: info@saena.de - Seite 2

3 Gesetzliche Grundlagen beim Energieeffizienten Bauen Grundlage der deutschen Gesetzgebung bildet die EU-Richtlinie 2010/31/EG - Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (in Kraft seit ) Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) seit dem in Kraft darauf basierend: Energieeinsparverordnung (EnEV) als deutsche Bundesrechtsverordnung (derzeit aktuelle EnEV 2009 Fassung vom ) Durchführungsverordnung zur EnEV (SächsEnEVDVO) vom Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) aktuelle Fassung vom Nutzungspflicht auch für bestehende öffentliche Gebäude (Vorbildfunktion) die grundlegend renoviert werden Bauordnung bzw. Sächsische Bauordnung (SächsBO), dazu erlassen: aktuelle Fassung vom 29. Oktober 2011 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) mit näheren Erläuterungen Beratertelefon: info@saena.de - Seite 3

4 Auswirkungen fürs Energieeffiziente Bauen Europäische Gebäuderichtlinie (EU-Richtlinie 2010/31/EG) fordert ab 2021 für alle Neubauten in der EU Niedrigstenergiegebäude, für Behördengebäude bereits 2 Jahre ab 2019 Gesamtenergieeffizienz von bestehenden Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, oder der renovierten Gebäudeteile erhöht wird Energiekonzept Bundesregierung (BMWi / BMU) vom bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2020 Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 %, bis 2050 um 80 % Erhöhung der Sanierungsrate des gesamten Gebäudebestandes von 1% auf 2% pro Jahr Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Federführend Bundesbauministerium (BMVBS) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Verschärfung der energetischen Anforderungen in 2 Stufen um je 12,5 % ( ) Sanierung bleibt nahezu unverändert Anhörung zum EnEV-Entwurf lief und läuft in Ländern/ Verbänden/ Bundesrat /Ausschüssen neuer Entwurf in der Diskussion, in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 war Einigung geplant nun vertagt auf Oktober 2013 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 4

5 EnEV 2009 Anforderung Wohngebäude - Sanierung Maßnahme Verbesserung der baulichen Hülle beheizter bzw. gekühlter Gebäude bei < 10% der opaken und transparenten Bauteilflächen der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes EnEV Forderung Es sind keine Nachweise nach EnEV erforderlich Verbesserung der baulichen Hülle 10% der opaken und transparenten Bauteilflächen der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes Bauteilnachweis gemäß 9; Abs. 3 EnEV nur möglich bei Einhaltung der Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten gem. Anlage 3 Tabelle 1 EnEV bei Nichterfüllung Gesamtnachweis Möglich nach Referenzgebäudebeberechungsverfahren nach DIN oder DIN EN 832 (DIN V : und DIN V : ) Nachweis nach 3, aber die Grenzwerte für Q P und H T können bis zu 40 % über denen der Tab. 1 und 2 Anlage 1 EnEV liegen. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 5

6 EnEV-Referenzgebäude-Berechnungsverfahren Referenzgebäude geplantes Gebäude H T; ref. H T; real Referenz-RLT Referenz-Heizung Referenz-Warmwasser Referenz-Beleuchtung fp, RLT, real fp, Heizung, real fp, WW;real fp, Beleucht.;real Q p,ref = Q p,max Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf Q p,real < Q p,max H T< ENEV Vorg. sol. Eintrag < DIN 4108 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 6

7 EnEV 2009 Anforderung Wohngebäude - Sanierung Maßnahme Erweiterung oder Ausbau eines Gebäudes um 15 m² bis 50 m² EnEV Forderung Bauteilnachweis für neu hinzukommende Flächen gemäß 9; Abs. 4 EnEV Hinweis:Die Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten gem. Anlage 3 Tabelle 1 EnEV sind einzuhalten. Erweiterung oder Ausbau eines Gebäudes > 50 m² EEWärmeGAnforderung Ausbau/Anbauten Beratertelefon: info@saena.de - Seite 7 Gesamtachweis für Neubauten für den hinzukommenden Gebäudeteil ist der Bauteilnachweis nicht zugelassen Berechnung des neuen Gebäudeteils gemäß 3 EnEV, Einhaltung der Anforderungen an Q P und H T für Neu- /Anbau BMU Anwendungshinweise zum Vollzug des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetzes Hinweis Nr. 2/2010 Anbauten an bestehende Gebäude fallen nur unter die Nutzungspflicht des 3 Abs. 1 EEWärmeG, wenn der Anbau ein selbständiges neues Gebäude bildet, wie die selbständige Nutzbarkeit z.b: ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche, eine eigene Hausnummer die Eigentumsgrenzen ein eigener Eingang die Trennung durch Brandwände oder eine eigenständige Wärmeversorgung Ausbaumaßnahmen (Umbauten und Ausbauten) fallen nicht unter die Nutzungspflicht des 3 Abs. 1 EEWärmeG, da diese grundsätzlich Maßnahmen an bereits errichteten Gebäuden sind. Wenn baulich und anlagentechnisch ein gesamtes Gebäude so grundlegend verändert wird, dass objektiv ein neues Gebäude entsteht, ist das EEWärmeG anzuwenden.

8 Veränderungen der Bauteilanforderungen der EnEV Wohngebäude >19 C ; Anlage 3 Tabelle 1 Zeile Bauteil U-Wert EnEV 2007 in W/m²K U-Wert EnEV 2009 in W/m²K Entwurf EnEV-Novelle 1 Außenwand 0,35 0,24 0,24 2a Außen liegende Fenster; Fenstertüren 1,70 1,30 1,3 2b Dachflächenfenster 1,70 1,40 1,4 2c Verglasungen 1,50 1,10 1,1 2d Vorhangfassaden 1,90 1,50 1,5 3a Außen liegende Fenster; Fenstertüren mit Sonderverglasungen 2,00 2,00 2,0 3b Sonderverglasungen 1,60 1,60 1,6 3c Vorhangfassaden mit Sonderfassaden 2,30 2,30 2,3 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 8

9 Veränderungen der Bauteilanforderungen der EnEV Wohngebäude >19 C ; Anlage 3 Tabelle 1 Zeile Bauteil U-Wert EnEV 2007 in W/m²K U-Wert EnEV 2009 in W/m²K Entwurf EnEV-Novelle 4a Decken, Dächer und Dachschrägen 0,30 0,24 0,24 4b Flachdächer 0,25 0,20 0,20 5a Decken oder Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich 0,40 0,30 0,30 5b Fußbodenaufbauten - 0,50 0,50 5c Decken nach unten gegen Außenluft - 0,24 0,24 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 9

10 EnEV-Gesamtnachweis Primärenergiekennwert = Qp Transmissionswärmeverluste bezogen auf wärmeübertragende Umfassungsfläche = H T Maß für die energetische Qualität der Gebäudehülle (Umfassungsfläche) ,27 0,40!!! Definition Bezugsfläche unterschiedlich Wohngebäude AN = 0,32 x Ve (beh. Geb.-vol) Nichtwohngebäude Nettogrundfläche nach DIN 277 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 10

11 EnEV-Gesamtnachweis gemäß EnEV-Novelle vom Datum der angewendeten EnEV-Fassung Registriernummer Neuskalierung des Bandtachos Nachweis auf Grundlage des Modellgebäudeverfahrens bei Neubau von def. Wohngebäuden möglich Endenergiebedarf bezogen auf die Wohnfläche (Pflichtangabe in Immobilienanzeigen) Angabe zur Erfüllung EEWärmeG (nur bei Neubau, wenn Anwendung gemäß 7 Nr.2 EEWärmeG) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 11

12 Regelungen aus der EnEV 2009 Einführung von Unternehmererklärungen (Bestätigung des Unternehmers gegenüber dem Eigentümer, dass die EnEV bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde); Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde; die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit; Beauftragung des Bezirksschornsteinfegermeisters mit der Durchführung von Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen incl. Wärmeverteilung (z. B. Prüfung, ob alte Heizkessel pflichtgemäß ausgetauscht wurden); Einführung von Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche und leichtfertige (d.h. grob fahrlässige) Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten bei Ausstellung von Energieausweisen. Quelle: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 12

13 24 Ausnahmen (Auszug EnEV 2009) (1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden. (2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu. 25 Befreiungen (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand zu einer unbilligen Härte führen. innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 13

14 Hinweise zum Vollzug der EnEV aus dem Sächsischen Innenministerium zu Begriffen aus 24 und 25 EnEV ( ) Was ist unter einer sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz ( 24 Abs. 1 EnEV) zu verstehen? 1. bestehende Gebäude in geschützten Denkmalbereichen (stadtbildprägende Gebäude und Gebäudezüge, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes für das Erscheinungsbild oder die Stadtgestaltung bedeutend sind) 2. erhaltenswerte Gebäude im Geltungsbereich gemeindlicher Erhaltungssatzungen zur Erhaltung der Städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt ( 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB) Wann kann ein unverhältnismäßig hoher Aufwand im Sinne 24 und 25 EnEV angenommen werden? Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand im o.g. Sinne liegt vor, sofern die Amortisation der Kosten einer Maßnahme (z.b. Wärmeschutz) innerhalb angemessener Zeit (Restnutzungszeit des Gebäudes / zu erwartende Nutzungsdauer der eingebauten oder ersetzten Bauteile) nicht gegeben ist. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 14

15 Bei Nichteinhaltung der EnEV Ordnungswidrigkeit nach 27 EnEV 2009 Ordnungswidrig im Sinne des 8 Absatz 1 Nummer 1 des Energieeinsparungsgesetzes, wer vorsätzlich oder leichtfertig handelt u.a. - ein Wohn- oder Nichtwohngebäude nicht richtig errichtet, - Sanierungen entgegen 9 Absatz 1 Satz 1 Änderungen ausführt - einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht Bußgelder von bis Bußgeldbehörden auf Landesebene Beratertelefon: info@saena.de - Seite 15

16 Info-Portal Energieeinsparung des BBSR Infos zu: Alle Gesetze und Verordnungen wie EnEG, EnEV, EEWärmeG, HeizkostenV Entwurf novellierte EnEV Auslegungsfragen Archiv für außer Kraft getretene Regelungen Beratertelefon: info@saena.de - Seite 16

17 Fördermöglichkeiten vom Bund KfW Förderung KfW-Bankengruppe VOR MAßNAHMEBEGINN zinsgünstige Darlehen, teilweise mit Tilgungszuschuss bzw. wahlweise als Zuschuss Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle NACH MAßNAHMEBEGINN außer Unternehmen und Freiberufler -> vorher Zuschuss BAFA Mini-KWK- Anlagen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle VOR MAßNAHMEBEGINN Zuschuss BAFA Marktanreizprogramm Einspeisevergütung nach EEG und KWK- Gesetz Beantragung beim örtlichen Energieversorger - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Vergütung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 17

18 KfW Programme Effizient Sanieren/ Bauen Kredit Effizient Sanieren (wohnwirtschaftliches Programm) Programmnummer Effizienzhausstandards möglich Programmnummer energetische Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Effizient Bauen (wohnwirtschaftliches Programm für Neubau) Quelle: Programmnummer Effizienzhaus 70 sowie 55 und 40 inkl. Passivhaus Förderstufe KfW-Effizienzhaus 40 inklusive Passivhaus Energieeffizient Bauen 55 inklusive Passivhaus 70 Energieeffizient Sanieren Denkmal Jahresprimärenergiebedarf QP in % des QP REF Transmissionswärmeverlust H'T in % des H'T REF 40% 55% 70% 85% 100% 115% 160% 55% 70% 55% 100% 115% 130% */* Beratertelefon: info@saena.de - Seite 18

19 KfW Programm Effizient Sanieren - Zuschuss Quelle: Programmnummer 430 Konditionen Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen Förderstufe KfW-Effizienzhaus Zuschuss prozentual Zuschuss maximal Energieeffizient Sanieren Denkmal Einzelmaßnahmen Denkmal 25% 20,0% 15% 12,5% 10% 10% 10% bei Sanierungen von Wohnungseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft bemisst sich die Zuschusshöhe für den Einzeleigentümer nach der Höhe des Miteigentumsanteils. Zuschussbeträge unter 300 werden nicht ausgezahlt. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 19

20 KfW Programm Sonderförderung - Zuschuss Programmnummer 431 Antragstellungnach Durchführung der energetischen Fachplanung bzw. Baubegleitung, spätestes 3 Monate nach Beendigung der Maßnahme (Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung) Zuschussbeträge unter 300 werden nicht ausgezahlt. Zuschuss für Baubegleitung Förderung der qualifizierten Baubegleitung (Mindestkriterien!) während der Sanierungsphase durch eine Sachverständigen - gelistet in - mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten aber maximal EUR je Antragsteller und Investitionsvorhaben (höhere Kosten können in 151, 152 bzw. 430 berücksichtigt werden) Voraussetzung Förderung in Kredit- oder Zuschussvariante (entweder Sanierung KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen, freie Einzelmaßnahmenkombinationen oder Heizung mit EE) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 20

21 Fördermöglichkeiten in Sachsen Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz RL EuK/2007 Energetische Sanierung Innerstädtisch Wohnen Zuschuss zinsgünstige Darlehen für bestehende Gebäude zinsgünstige Darlehen für bestehende und neue Gebäude Beratertelefon: info@saena.de - Seite 21

22 Energieportal Sachsen DasSolarportal informiert über potenzielle Dach- und Freiflächen für Solaranlagen DerAbwärmeatlas stellt Angaben zu Abwärmequellen bereit Der Sächsische Gewerbeenergiepass, ist ein innovatives Beratungsinstrument für Industrie, Gewerbe und Handwerk energieautarke Regionen zeigt alle bisher teilnehmenden Städte, Gemeinden und Landkreise, die ihre Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien umgestalten Das Portal Erneuerbare Energien in Sachsen bietet einen Überblick zur Nutzung von Wind, Wasser, Biomasse und Sonne EEA-Kommunen sind Kommunen oder Landkreise am European Energy Award teilnehmen oder ausgezeichnet worden Energieberaterliste Sächsische Unternehmensnetzwerk Passivhaus Passivhausreferenzobjekte Beratertelefon: info@saena.de - Seite 22

23 Sächsische Unternehmensnetzwerk Passivhaus Datenbank zu Fachfirmen aus Handwerk, Architektur und Planung für die erfolgreiche Umsetzung eines Bauvorhabens in Passivhausbauweise. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH: Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Projekte im schulischen Bereich Beratung Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Tipp: Sprechen Sie uns an! Beratertelefon:

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