Ein Kinderhaus an der Universität

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1 PERSONALRAT UNIVERSITÄT BAMBERG INFO NR. 161/AUGUST 2007 Ein Kinderhaus an der Universität Die Otto-Friedrich-Universität-Bamberg plant, eine Kindertagesbetreuung für Kinder von Beschäftigten und Studierenden im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter zu errichten. Mit der Kindertagesbetreuung soll gewährleistet werden, dass: Studienzeiten von Eltern sich nicht unnötig verlängern, Studienabbrecherquoten insbesondere alleinerziehender studierender Mütter verringert werden, Qualifizierungsphasen des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt werden, eine Steigerung des Frauenanteils in Forschung und Lehre angestrebt wird, eine größere Attraktivität der Universität für Bewerbungen ermöglicht wird und allen Mitgliedern des Betriebes Universität Studierenden, wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht wird. Beschreibung des Kinderhauses Geplant ist ein Kinderhaus nach BayKiBiG, Art. 2 (1) 4, in dem Krippen-, Kindergartenund Hortkinder nach den im BayKiBiG niedergelegten Grundsätzen betreut, erzogen und gebildet werden. Hierfür gelten für den laufenden Betrieb die Finanzierungsrichtlinien des BayKiBiG. Zusätzlich soll eine Randzeitenbetreuung angeboten werden, wenn nachgewiesener Bedarf durch den Besuch von Vorlesungen besteht in der Zeit von 16 oder Uhr bis Uhr, und ebenfalls an Wochenenden, wenn Betreuungsbedarf besteht durch den Besuch von sog. Kompaktseminaren. Diese Randzeitenbetreuung kann in den Räumen des Kinderhauses stattfinden, wobei hier Tagespflegepersonen eingesetzt werden: Studierende insbesondere der Lehreinheit Elementar- und Familienpädagogik können nach dem Erwerb des Zertifikates für Tagespflegepersonen für diese Aufgabe gewonnen werden. Für eine Spontanbetreuung sonst anderweitig versorgter Kinder könnten bei Ausfall der normalen Betreuungspersonen kurzfristige Lösungen angeboten werden. Weitere Aufgaben wären die Gestaltung einer Ferienbetreuung sowie die kurzzeitige Betreuung von Kindern von Teilnehmern universitärer Tagungen. Bedarfserhebungen Für den Bereich der Studierenden liegt eine exakte Auszählung vor: Demnach sind allein in der Stadt Bamberg und im Landkreis Bamberg 105 und 52 Kinder studierender Eltern gemeldet. Hinzu kommt eine noch nicht aufgeschlüsselte Zahl von Kindern der Beschäftigten der Universität!

2 Geplant ist, zunächst von einer realistischen Belegungszahl des Kinderhauses mit Plätzen auszugehen. Dabei sind spätere Erweiterungen nicht ausgeschlossen. Als Eröffnungstermin ist der Beginn des Wintersemesters 2008 / 2009 geplant der gegenwärtige Stand der Verhandlungen lässt dies als realistisch erscheinen. Um von allen Beschäftigten im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich der Universität einen genaueren Überblick über ihre Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu erhalten, bittet Dr. Günter Erning, Bevollmächtigter der Hochschulleitung zur Gründung des Kinderhauses, um folgende Angaben: Zahl und Alter der Ihrer Kinder Gegenwärtige Betreuungsverhältnisse (unverbindliche) Angabe, ob ein Platz im Kinderhaus der Universität ab WS 2008 / 09 gewünscht wird Mit Ihren Angaben kann die Planung zielsicherer vorgenommen werden und die notwendige Beantragung bei verschiedenen öffentlichen Institutionen nachdrücklicher gestaltet werden. Antworten bitte an: guenter.erning@ppp.uni-bamberg.de oder guenter.erning@arcor.de Bayerische Beamte bekommen drei Prozent mehr Gehalt ab 1. Oktober Die Beamten des Freistaats Bayern und die Versorgungsempfänger bekommen ab 1. Oktober 2007 eine lineare Besoldungserhöhung von drei Prozent. Beamtenfamilien erhalten zusätzlich ab 1. Oktober eine Erhöhung des Familienzuschlags um jeweils 50,- Euro für das dritte und jedes weitere Kind. (Quelle: Bayerische Staatskanzlei) Hinweis: Der bisherige Jugendvertreter Christoph Hafenrichter ist zum ausgeschieden. Neue Jugendvertreterin an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist Christina Kapell. Vorsitzender: Otto J. Band (Tel:1112) Jäckstraße 3 Sekretariat: Margit Heer (Tel.:1111) Jäckstraße 3, Stellvertreter: Renate Straßberger (Tel:1522) F21-UB, Wolfgang Schubert (Tel:1007) U5 PR-Mitglieder: Anita Bögendörfer (Tel:1084) K 20/22, Roswitha Braun (Tel:1829/2179) M 3/ U 11, Gerlinde Dachwald (Tel:1066) K 22, Andrea Denninger (Tel: 1570) F21-UB, Harald Dörr (Tel:1089) K 20/22, Margit Heer (Tel:1111) Jäck 3, Wolfgang Schubert (Tel:1107) U5 Rainer Lautenbacher (Tel:1044) K 16, Ludwig Seelmann (Tel:1067) K 22, Jugendvertreterin: Christina Kapell

3 Vorabinformation des Personalrats zur Erhöhung des Pensionsalters für Beamte DIE NACHSTEHENDEN AUSFÜHRUNGEN ZUR REFORM SIND NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG! Hintergrund: Was auf die Beamten zukommt Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Regelungen der Rente mit 67 "wirkungsgleich" auf die Beamtenversorgung übertragen. Nachfolgend ein Blick auf die bereits beschlossenen Regelungen, die künftig grundsätzlich auch für Beamte gelten sollen: Beamtenpensionen REGELALTERSGRENZE: Von 2012 an steigt das gesetzliche Eintrittsalter für die Rente ohne Abschläge schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947, der einen Monat länger arbeiten muss. Die Rente mit 67 gilt erstmals für den Geburtsjahrgang 1964 und dann für alle folgenden Jahrgänge. Die Anhebung vollzieht sich bis 2023 (Geburtsjahrgang 1958) in Monatsschritten, danach bis 2029 in Zwei- Monatsschritten. AUSNAHMEN: Wer als Berufstätiger 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann weiterhin mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Bei den Männern kamen zuletzt aber nur etwa 28 Prozent auf so viele Berufsjahre, bei den Frauen sogar nur knapp 4 Prozent. ABSCHLÄGE: Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, soll ab 63 in Rente gehen können, muss dafür aber Abschläge in Kauf nehmen - und zwar 0,3 Prozent für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze. ERWERBSMINDERUNGSRENTEN: Wer aus Gesundheitsgründen nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält maximal 10,8 Prozent Abschlag. Er kann als Erwerbsgeminderter weiterhin mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen - allerdings erst nach 35 Beitragsjahren. Diese Regelung gilt bis Danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich. ALTERSRENTE FÜR SCHWERBEHINDERTE MIT 35 VERSICHERUNGSJAHREN: Auch hier wird das Eintrittsalter stufenweise angehoben - von 63 auf 65 Jahre. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann als Schwerbehinderter mit 62 in Ruhestand gehen. WITWENRENTE: Das Mindestalter für den Bezug der vollen Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben. Bei der Anrechnung von Hochschulzeiten sollen Beamte aber anders behandelt werden als die Rentenbezieher. Würden bei der Rente bis zu drei Jahre Hochschulzeit nicht mehr rentensteigernd angerechnet, solle bei den Beamten hier eine kürzere Frist gelten. Andernfalls würden die Kürzungen für die Pensionen zu hoch ausfallen, sagte die Sprecherin. Ziel sei eine Regelung, mit der die Auswirkungen für Rentner und Pensionäre gleich ausfallen. Die Regelungen zur Anhebung der Pensionsgrenze seien Teil eines "umfassenden Paketes" zum Beamtenrecht. Tabelle: Wer kann wann ohne Abschläge in Pension? Berlin (dpa) - Der Einstieg in die stufenweise Anhebung des Rentenalters beginnt im Jahr Dies soll auch für das Pensionsalter der Beamten gelten. Die folgende Übersicht zeigt, wer nach der beschlossenen Renten-Regelung wann künftig in Rente gehen kann, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen. Wer früher in Rente gehen will, erhält dann weniger Geld.

4 Jahr des Renteneintritts und später Geburtsjahrgang Anhebung um Monate 65 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre + 24 (= 67 Jahre) Stichwort: Öffentlicher Dienst Hamburg (dpa) - Der öffentliche Dienst ist mit etwa 4,6 Millionen Beschäftigten - einschließlich Soldaten - der wichtigste Arbeitgeber in Deutschland. Die größte Gruppe sind rund 2,08 Millionen Tarifbeschäftigte im "unmittelbaren" öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden. Zum "mittelbaren" öffentlichen Dienst mit rund Beschäftigten zählen unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger und die Bundesbank. Die Bezüge der etwa 1,69 Millionen Beamten und Richter werden per Gesetz geregelt. Für die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen trat im Oktober 2005 ein modernisiertes Tarifrecht in Kraft, das ein einheitliches und leistungsorientiertes Entgeltsystem beinhaltet. Die Länder folgten für ihre Tarifbeschäftigten mit einem eigens ausgehandelten Tarifvertrag erst im November Die bundesweit rund 3,2 Millionen Vollzeitkräfte verdienten 2005 im Westen im Schnitt 2600 Euro brutto und im Osten 2470 Euro. Das Spektrum der Berufe reicht vom Kanalarbeiter und Müllmann über die Krankenschwester bis zum Ministeriumsmitarbeiter. Weil der öffentliche Dienst nicht Konkurs gehen kann, gelten die Jobs als sicher. Beamte können grundsätzlich nicht gekündigt werden, die anderen Mitarbeiter genießen vom 40. Lebensjahr an einen weit reichenden Kündigungsschutz. Personalabbau, Privatisierung von Bahn und Post sowie Verkauf von Kliniken lassen den öffentlichen Dienst von Jahr zu Jahr schrumpfen - zuletzt 2006 im Vergleich zum Vorjahr um Stellen.

5 Stichwort: Der Beamtenbund Köln (dpa) - Der Beamtenbund (dbb) versteht sich als Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors. Seine 1,3 Millionen Mitglieder sind in 40 Fachgewerkschaften organisiert - von der Steuergewerkschaft, dem Philologenverband bis zur Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst. Vorsitzender des dbb ist seit 2003 der frühere Studiendirektor Peter Heesen (59). Gegründet wurde der Beamtenbund bereits am 4. Dezember Der dbb organisiert fast Beamte, aber auch Angestellte des öffentlichen Dienstes. Die Tariforganisation des Beamtenbundes ist die dbb Tarifunion. Deren Vorsitzender Frank Stöhr (56) ist zugleich auch einer der stellvertretenden dbb- Vorsitzenden. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst spielt die DGB- Gewerkschaft ver.di allerdings die dominierende Rolle. Im gesamten öffentlichen Bereich arbeiten in Deutschland etwa 4,6 Millionen Frauen und Männer. Mehr als ein Drittel davon - 1,7 Millionen - sind Beamte und Richter. Die meisten Beamten (1,26 Millionen) arbeiten bei den Bundesländern.

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