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1 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 1 von 7 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen zum Vorwort Ende 2002 entschloss sich die Stadt Twistringen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung unter anderem, die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Leistungserstellung mittels einer umfassenden Kosten- und Leistungsrechnung zu verbessern. Das bisherige kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stellte die Informationen über Ressourcenaufkommen und verbrauch nur unzureichend dar. Mit Hilfe des neuen Haushaltsrechts soll die Steuerungsfähigkeit des Verwaltungshandelns erhöht werden, indem der Ressourcenverbrauch und die Informationen über die Leistungen einer Verwaltung einbezogen werden. Notwendige Voraussetzung für die Ermittlung des Ressourcenverbrauches ist die Kenntnis des Vermögens. Es ist daher eine Eröffnungs-Bilanz aufzustellen. Die aufzustellende Bilanz beruht im Wesentlichen auf den gleichen Regeln wie die eines privaten Unternehmens, doch gibt es auch entscheidende Unterschiede: Die Stadt Twistringen nimmt überwiegend Aufgaben wahr, die sie von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen unterscheidet. Die Daseinsvorsorge (Bildung, Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Transferleistungen) und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Meldewesen, Feuerwehr, Verkehr) stellen einen Großteil der städtischen Tätigkeit dar. Ähnlich verhält es sich bei der Beschaffung von Einnahmen: Nur in Teilbereichen, werden die Aufwendungen über Erträge aus Gebühren gedeckt. Vielfach müssen defizitäre Aufgabenbereiche durch Steuererträge ausgeglichen werden, da den Leistungsempfängern die finanziellen Möglichkeiten fehlen (z. B. Kindergartenkinder und Schüler), die kommunalen Leistungen zu einer kostendeckenden Gebühr nicht in Anspruch genommen werden würden (Bücherei, Schwimmbad) oder schlicht und ergreifend alle Einwohner von den kommunalen Leistungen profitieren (z. B. saubere und befahrbare Gemeindestraßen, Sicherheit durch das Vorhandensein einer Feuerwehr oder auch durch die Ausleuchtung öffentlicher Plätze). Eine Auswirkung dieser Sonderstellung ist beispielsweise die Aktivierung von Investitionszuweisungen, welche in der Regel keine Vermögenswerte der Stadt darstellen. Zum stellen sich die Vermögensverhältnisse der Stadt Twistringen wie folgt dar:

2 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 2 von 7 Eröffnungs-Bilanz der Stadt t Twistringen zum Aktiva Passiva in in 1. Immaterielles Vermögen ,91 1. Nettoposition , Konzessionen 0, Basis-Reinvermögen , Lizenzen 1.113, Reinvermögen , Ähnliche Rechte 3.017, Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss , Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse , Rücklagen , Aktivierter Umstellungsaufwand 0, Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0, Sonstiges immaterielles Vermögen 0, Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 2. Sachvermögen , Zweckgebundene Rücklagen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Sonstige Rücklagen 0, Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Jahresergebnis 0, Infrastrukturvermögen , Fehlbeträge aus Vorjahren 0, Bauten auf fremdem Grundstücken 0, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0, davon: Vorbelastung aus Haushaltsresten 0, Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , Sonderposten , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere , Investitionszuweisungen und zuschüsse , Vorräte 0, Beiträge und ähnliche Entgelte , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Gebührenausgleich 0,00 3. Finanzvermögen , Bewertungsausgleich 0, Anteile an verbundenen Unternehmen 0, erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten , Beteiligungen , Sonstige Sonderposten 0, Sondervermögen mit Sonderrechnung 0,00 2. Schulden , Ausleihungen , Geldschulden , Wertpapiere 0, Anleihen 0, Öffentlich-rechtliche Forderungen , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , Forderungen aus Transferleistungen , Liquiditätskredite , Sonstige privatrechtliche Forderungen , Sonstige Geldschulden 0, sonstige Vermögensgegenstände 0, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 4. Liquide Mittel , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 5. Aktive Rechnungsabgrenzung , Transferverbindlichkeiten 0, Finanzausgleichsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuschüssen für laufende Zwecke 0, Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0, Soziale Leistungsverbindlichkeiten 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 0, Steuerverbindlichkeiten 0, Andere Transferverbindlichkeiten 0, Sonstige Verbindlichkeiten , Durchlaufende Posten , Verrechnete Mehrwertsteuer 0, Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 0, Sonstige durchlaufende Posten , Abzuführende Gewerbesteuer 0, Empfangene Anzahlungen 0, Andere sonstige Verbindlichkeiten 0,00 3. Rückstellungen , Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen , Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen , Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0, Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien 0, Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0, Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen , Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen 0,00 Gerichtsverfahren 3.8. Andere Rückstellungen ,74 4. Passive Rechnungsabgrenzung ,49 Bilanzsumme: ,45 Bilanzsumme: ,45

3 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 3 von 7 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Verfahrensweise Aufgrund mangelnder rechtlicher Regelungen waren anfänglich die Entwürfe zum niedersächsischen neuem Haushaltsrecht und die Ergebnisprotokolle der Arbeitsgruppe Inventurvereinfachung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wesentliche Grundlage für die Ermittlung der Bilanzpositionen. Weiterhin dienten neben den nordrheinwestfälischen Pilotprojekten vor allem die niedersächsischen Projekte Uelzen und Kathlenburg-Lindau als Orientierungshilfen. Ziel war es, mit einem vernünftigem Aufwand eine aussagekräftige Bilanz aufzustellen, die Kosten-Nutzen-Relation also nicht aus den Augen zu verlieren. Ab dem Haushaltsjahr 2004 wurden relevante Buchungen des Vermögenshaushaltes aus dem kameralen System in die Anlagenbuchhaltung des doppischen Systems mittels einer Überführungsrechnung übergeleitet, so dass ab diesem Zeitpunkt Vermögensveränderungen detailliert erfasst wurden. Auf die Erfassung von beweglichem Vermögen unter 410 wurde mit Hinweis auf 60 II GemHKVO und auf die Erfassung von abgeschriebenen beweglichen Gegenständen mit Hinweis auf 60 III GemHKVO verzichtet. Die Anschaffungs- und Herstellungswerte der seit 1974 angeschafften Vermögensgegenstände lassen sich exakt aus den Ist-Ergebnissen der Jahresrechnungen mit relativ geringem Aufwand ermitteln. Daher wurde sich entsprechend des 38 I GemHKVO für eine Buchinventur für die Vermögensgegenstände mit einer Nutzungsdauer von unter 32 Jahren entschieden. Als Datenquellen dienten die archivierten Jahresrechnungen 1974 bis 1996 sowie die aus der Finanz-Datenbank ermittelten Ergebnisse seit Ausgenommen von dem vorgenannten Verfahren waren alle Grundstücke und Gebäude. Letztere wurden in der Regel nach dem Sachwertverfahren im Sinne der Wertermittlungsverordnung 1 bewertet. Dieses war notwendig, da einige Liegenschaften laut Bestandsaufnahme erhebliche An- und Umbauten (auch weit vor 1974) sowie Mischnutzungen und -finanzierungen aufweisen. Lediglich die Zuschüsse und Zuweisungen für solche Projekte wurden nach den Jahresrechnungen in die Anlagenbuchhaltung übernommen. Ungenauigkeiten entstehen bei diesem Verfahren durch nicht nachvollziehbare Zuflüsse für den Zeitraum vor Eine Minderung von Bodenwerten durch Erbbaurechte wäre eigentlich passivisch in der Bilanz zu berücksichtigen. Die für städtische Grundstücke ausgegebenen Erbbaurechtsverträge werden über entsprechende Vertragsklauseln regelmäßig an die übliche Verzinsung angepasst. Es liegen somit keine Bodenwertminderungen durch Erbbaurechte vor, welche in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssten. Vorräte existieren im Gesamtzusammenhang gesehen nur in sehr geringem Umfang, so dass sie vernachlässigt werden konnten. Von der Möglichkeit, den Umstellungsaufwand zu aktivieren 2, wurde kein Gebrauch gemacht, da der Aufwand aufgrund einer fehlenden Aktivierung des Umstellungsaufwandes in den Vorjahren bereits in den Personalkosten der Vorjahre bzw. in den Rückstellungen für Überstunden enthalten ist. Eine Aktivierung und Abschreibung hätte eine wiederholte Belastung der Ergebnisrechnung zur Folge. Vertragliche Risiken 3 sind nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen worden sondern wurden gemäß 55 II Nr. 6 GemHKVO in den Anhang der Bilanz aufgenommen. Einige oben genannten Vereinfachungen führen zu leichten Ungenauigkeiten 4 bei der Höhe der Aufwendungen für Abschreibungen unter den einzelnen Jahren, nicht jedoch im Gesamtergebnis. 1 Konkret: nach umbautem Raum mit Rückindexierung 2 Artikel 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften 3 z. B. eine vereinbarte Übernahme von Baukostenzuschüssen bei der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung auf einem Gewerbegrundstück 4 Da eine andere Verfahrensweise einen erheblichen personellen Mehraufwand bedeutet hätte, welcher mit vorhandenem Personal nicht zu leisten war, der Mehrwert über die Jahre gesehen jedoch nicht messbar gewesen wäre, wurde diese Ungenauigkeit als akzeptabel gewertet.

4 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 4 von 7 Wesentliche Bilanzpositionen werden im Folgenden näher erläutert: Aktiva Bilanzposition 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und zuschüsse 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Erläuterung Eine Nichtaufnahme von Investitionszuweisungen in die Eröffnungsbilanz wäre gemäß 60 Abs. 5 GemHKVO möglich gewesen. Da sie auf Grund der Besonderheiten öffentlichen Handelns jedoch für zukünftige Rechnungen in Ansatz gebracht und abgeschrieben werden müssen, ist es aus Gründen der mehrjährigen Vergleichbarkeit notwendig, auch die vor 2006 geleisteten Investitionszuweisungen und zuschüsse darzustellen. Investitionen und Investitionszuweisungen wurden nach Jahr und Nutzungsdauer in die Anlagenbuchhaltung übernommen. An Beiträgen zur Kreisschulbaukasse sind seit 1976 rund 3,6 Mio geleistet worden. Bei einer zugrundegelegten Abschreibungsdauer von 50 Jahren waren zum Stichtag der Eröffnungsbilanz 2,49 Mio Restwerte in die Bilanz aufzunehmen. Für nicht in städtischer Trägerschaft befindliche Kindergärten wurden 1,35 Mio Zuweisungen gewährt, welche mit 1,22 Mio Restwert zu Buche schlagen. Rund 89 T mussten für Zuschüsse im Sportbereich angesetzt werden. Im Aufgabenbereich Räumliche Planung und Entwicklung wurden 411 T aus Zuweisungen in die Bilanz aufgenommen. Straßen- und Radwegeprojekte wurden in den vergangenen 25 Jahren mit insgesamt 1,25 Mio gefördert. Restwerte in Höhe von 779 T fanden Berücksichtigung bei der Bilanzaufstellung. Im Bereich der Wirtschaftsförderung waren 1,23 Mio an Restwerten für Zuschüsse zur Förderung von Investitionen zur Industrie- und Gewerbeansiedlungen aufzunehmen. Da seit 1988 die Erschließungskosten für Gewerbegebiete in die Grundstückspreise mit einfließen, gibt es keine in der kameralistischen Buchhaltung abgebildete Vorgänge für diese Art der Förderung. Berücksichtigt wurden diese nicht eigens verbuchten Vorgänge sowohl bei dieser Bilanzposition als auch auf der Passivseite bei den Sonderposten aus Beiträgen mit der Formel Erlöse aus Grundstücksverkäufen / 14 durchschnittlicher Verkaufspreis je qm * 10 durchschnittliche Erschließungskosten je qm. Bei Grundstücken wurde der für die Stadt Twistringen festgelegte Bodenrichtwert anhand des Vergleichswertverfahrens zugrunde gelegt, wie es die Ergebnisprotokolle der Arbeitsgruppe Inventurvereinfachung 5 vorsehen. Die Inventur erfolgte anhand eines Auszuges aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch. Hinsichtlich der Bewertung der Grundstücke wird auf die Erläuterungen zu Bilanzposition 2.1. hingewiesen. Die Gebäude wurden bis auf zwei Ausnahmen einheitlich zum Sachwertverfahren gemäß der Wertermittlungsverordnung auf Basis der Normalherstellungskosten 2000 bewertet und zu Herstellungskosten angesetzt. Ausgenommen wurden zwei Neubauen nach 1974, deren Herstellungswerte aus den Jahresrechnungen ermittelt wurden. 5 Stand nach der 2. Arbeitssitzung vom

5 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 5 von 7 Bilanzposition 2.3. Infrastrukturvermögen 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Erläuterung Weil die Aufgabe Schmutzwasserbeseitigung inklusive der dazugehörigen Vermögenswerte zum auf den OOWV übertragen wurde und keine Betonstraßen mit einer Nutzungsdauer von über 25 Jahren vorhanden sind, konnten mit Ausnahme des für die Oberflächenentwässerung genutzten Vermögens mit Hilfe der Ist-Ergebnisse der vorliegenden Jahresrechnungen die Anschaffungs- und Herstellkosten dieser Bilanzposition ermittelt werden. Das für die Oberflächenentwässerung genutzte Vermögen wurde durch ein Ingenieurbüro ermittelt und bewertet. Weil bei den Straßen- und Erschließungs-Baumaßnahmen in der Vergangenheit die Anteile für die Oberflächenentwässerung nicht ausgegrenzt wurden, sind die ermittelten Investitionsbeträge von den im Abschnitt 63 erfassten Investitionen abgesetzt worden. Die Kosten für die von der Stadt durchgeführten Investitionen in die Regenwasserkanalisation wurden zu 50% dem beitragsfähigem Erschließungsaufwand zugerechnet. Dieser wurde zu 90% von den Anliegern eingefordert. Somit ergibt sich ein 45%iger Kostenanteil der Anlieger, welcher in Form von Sonderposten in die Bilanz eingestellt wurde. Insoweit Regenwasserbeseitigungsanlagen durch private Investoren oder Anliegergemeinschaften erstellt wurden, sind Sonderposten in gleicher Höhe berücksichtigt worden. Eine Minderung von Vermögenswerten wegen unterlassener Instandhaltungen fand nicht statt, da aufgrund der vereinfachten Inventurmethode (Stichwort: Jahrgangsstraßen ) keine konkrete Zuordnung von unterlassenen Instandhaltungen und Bilanzpositionen möglich ist. Es befinden sich keine versicherten Kunstgegenstände im Eigentum der Stadt Twistringen. Somit konnten keine Versicherungswerte für die Bewertung von Kunstgegenständen zugrunde gelegt werden. Weiterhin sind die Herstellkosten für erworbene Kunstgegenstände in anderen Bilanzpositionen enthalten, da beispielsweise bei Baumaßnahmen keine entsprechende Ausgrenzung vorgenommen wurde. Im Falle von gespendeten Kunstgegenständen wären Sonderposten in gleicher Höhe vorzunehmen. Eine Bewertung von Vermögen in dieser Bilanzposition hätte im Anbetracht des Bilanzvolumens nur deklatorischen Charakter und keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Nettoposition. Angesichts der Gefahr einer Doppelerfassung (s. o.) wurde auf eine Vermögensermittlung für diese Bilanzposition verzichtet. Die unter dieser Bilanzposition erfassten Gegenstände dienen in erster Linie (61%) dem Produkt 1260 Feuerwehr. Der mit 29% zweite wesentliche Anteil der an dieser Stelle bilanzierten Anlagegüter sind dem Regiebetrieb Bauhof zuzuordnen. Wesentliche zum noch nicht aktivierte investive Projekte sind: Anbau Grundschule "Am Markt" (1,46 Mio ), Ausbau Langenstraße, I. Bauabschnitt (0,46 Mio ), Endausbau Gewerbegebiet "In den Weiden" (0,3 Mio ), Endausbau "Hainbuchenring" (0,24 Mio ) und Endausbau der Baustraße "Grenzstraße" (0,16 Mio ) Beteiligungen Berücksichtigt wurden die Beteiligungen entsprechend dem Beteiligungsbericht Ausleihungen Für den Bau von 16 Altenwohnungen wurde 1981 ein Darlehen in Höhe von 160 TDM gewährt. Der Darlehensstand zum wurde in die Eröffnungs-Bilanz eingestellt Öffentlichrechtliche Forderungen 3.7. Forderungen aus Transferleistungen Die übernommenen Einzel-Forderungen wurden um die Restebereinigungen 2005 in Höhe von insgesamt 1,65 Mio vermindert, da es sich um zweifelhafte Forderungen handelt. Weil die Restebereinigungen im Jahresergebnis 2005 nicht als Einnahmen enthalten sind, wären die Forderungen im Falle einer Realisierung ertragswirksam zu buchen. Es handelt sich um Forderungen aufgrund eines zu hohen Abschlages an Gewerbesteuerumlage zum

6 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 6 von 7 Passiva Bilanzposition Erläuterung 1.1. Basis-Reinvermögen In der öffentlichen Verwaltung errechnet sich das Eigenkapital mangels satzungsmäßiger Kapitalausstattung als Nettoposition aus der Differenz zwischen Aktivvermögen und Schulden Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss Zweckgebundene Rücklagen Investitionszuweisungen und zuschüsse Beiträge und ähnliche Entgelte erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten Sonstige durchlaufende Posten 3.1. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 3.3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 3.2. Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen 3.6. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 3.8. Andere Rückstellungen Die um Haushaltsreste bereinigten noch nicht abgedeckten Sollfehlbeträge aus Vorjahren des Verwaltungshaushalts wurden als Minusbetrag 6 übernommen. Bei dem hier veranschlagten Betrag handelt es sich um den Bestand der Versorgungsrücklage für Beamte, welche von der Niedersächsischen Versorgungskasse verwaltet wird. Die größten Werte bei dieser Bilanzposition entfallen mit über 1,9 Mio auf die Aufgabe Gemeindestraßen, Plätze und Wege, gefolgt von allgemeinen Zuweisungen für Investitionen (Restwert am = 1,4 Mio ). 53% der an dieser Stelle veranschlagten Sonderposten sind dem Aufgabenbereich Gemeindestraßen, Plätze und Wege zuzuordnen. Bis auf unbedeutende Beträge entfällt der Rest auf die Abwasserbeseitigung inklusive dem Hochwasserschutz. Einzahlungen von Drittmitteln für im Bau befindliche und damit noch nicht aktivierte Anlagen verbergen sich unter dieser Bilanzposition. Es handelt sich bei dieser Position um die für Dezember 2005 abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge für tariflich Beschäftigte. Pensionsrückstellungen wurden durch konkrete Berechnungen der Versorgungskasse Hannover für die Stadt Twistringen ermittelt. Berücksichtigung fanden jeweils 7 aktive Beamte und Versorgungsempfänger bzw. deren berechtigte Hinterbliebenen. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden nicht gebildet, weil eine Nachholung derselben innerhalb der Jahre 2006 bis 2009 aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Die Voraussetzungen des 43 I Nr. 3 GemHKVO sind daher nicht gegeben. Wesentlicher Bestandteil dieser Bilanzposition sind die für fünf Mitarbeiter gebildeten Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von rd. 250 T. Die zum aufgelaufenen Überstunden wurden mit einem Betrag von 83 T als Rückstellung in die Eröffnungsbilanz übernommen. Auf die Rückstellungsbildung für Resturlaub wird verzichtet, da ein derartiger Anspruch bei Nichtinanspruchnahme jährlich erlischt und eine finanzielle Abgeltung des Jahresurlaubs nach europäischer Rechtsprechung 7 nicht erfolgen darf. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus der Kreisumlage. 647 T resultieren aufgrund von Zahlungen auf Steuerforderungen aus dem vierten Quartal 2004 und 1,93 Mio aus den ersten drei Quartalen Diese Summen sind im Geschäftsjahr 2006 aufzulösen und an den Landkreis Diepholz abzuführen. Der Rest ist durch Zahlungseingänge aus Steuerforderungen im vierten Quartal 2005 begründet und dient zur anteiligen Deckung der Kreisumlageforderungen im Geschäftsjahr Aus dem Verwaltungshaushalt 2005 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von ,74 ins Geschäftsjahr 2006 übertragen. Diese sind als Rückstellungen in die Bilanz zu übernehmen und in 2006 aufzulösen, da die Haushaltsrestebildung das Jahresergebnis 2005 verschlechtert hat und die Ergebnisrechnung 2006 mit den gleichen Aufwendungen nicht ein zweites Mal belastet werden darf. Die voraussichtlichen Kosten für die Prüfungen der Jahre 2004 und 2005 wurden mit berücksichtigt, weil sie wirtschaftlich nicht dem Jahr 2006 zuzurechnen sind. 6 entsprechend Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften 7 EuGH (C124/05)

7 Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz der Stadt Twistringen Seite 7 von 7 Vorbelastung künftiger Geschäftsjahre: Haushaltsreste Art Wert Erläuterung Bürgschaften 0,00 Gewährleistungsverträge In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Kreditähnliche Rechtsgeschäfte ,67 Im Vermögenshaushalt 2005 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von ,33 und Haushaltsausgabereste in Höhe von ,00 gebildet und als Einzahlung bzw. Auszahlungsermächtigung in die Planungen für den Finanzhaushalt 2006 übernommen ,00 Sollte ein 2003 erschließungs- und anliegerbeitragsfrei verkauftes Gewerbegrundstück an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden, wäre der Baukostenzuschuss durch die Stadt Twistringen zu übernehmen. 0, ,59 Mit einem Sportverein wurde die Übernahme von Schuldendienstleistungen vereinbart.

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