Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette
|
|
- Martin Beutel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2016/10/08 04:03 1/7 Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette Grundlagen zu Betreibermodellen Im Allgemeinen unterscheidet man bei den Unternehmensformen natürliche Personen, juristische Personen und Mischformen aus beiden. Unter einer natürlichen Person versteht man einen einzelnen Menschen mit seinen Rechten und Pflichten. Natürliche und juristische Personen Personen können Personengesellschaften gründen. Sie haften dann mit ihrem gesamten Vermögen für das Unternehmen. Eine juristische Person (juristische Einheit) ist ein staatlich anerkannter Zusammenschluss von natürlichen Personen oder ein Vermögen mit einem bestimmten. Juristische Personen sind rechtsfähig das heißt, sie sind Träger von Rechten und Pflichte und können beispielsweise im eigenen Namen klagen und verklagt werden. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, deren Teilhaber nicht unmittelbar für die Gesellschaft haften. Der Einzelunternehmung kommt bei Betreibermodellen im Biomassesektor eine untergeordnete Rolle zu, deshalb wird auf diese Unternehmensform im Folgenden nicht näher eingegangen. Näher erläutert werden sollen stille Gesellschaft, GbR, KG als natürliche Personen und UG, GmbH, AG, eg und Vereine im Bereich der juristischen Personen. Am gebräuchlichsten sind die GmbH und die eingetragene Genossenschaft. Im Folgenden stellen wir Ihnen die möglichen Unternehmensformen in tabellarischer und verbaler Form vor. Personengesellschaften Tabelle 1: Überblick über Rechtsformen von Unternehmen gesetzliche Grundlage stille Gesellschaft GbR KG HGB HGB jeder nach dem Gesetz zulässige Gesellschaftsvertrag ohne besondere Form BGB gemeinsamer ideeller oder wirtsch. Gesellschaftsvertrag ohne besondere Form Mindestgesellschafterzahl Gesellschaftsvertrag ohne besondere Form Mindestgesellschafterzahl 2 2 Geschäftsführung und - vertretung Gesellschaftsvertrag ohne besondere Form nicht erforderlich, es sei denn, Inhaber nicht erforderlich ist jurist. Person Inhaber; stille Gesellschafter haben nur Kontrollrechte alle Gesellschafter gemeinsam BGB, HGB Gesellschaftsvertrag ohne besondere Form; Eintrag ins Handelsregister nicht erforderlich Komplementär(e), Kommanditisten haben Kontrollrechte Gesellschaftsorgane keine Gesellschafterversammlung Gesellschafterversammlung Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma
2 Last update: business:operation_models:operator_model_basics /10/20 14:28 Stimmrecht/ Beschlussfassung Haftung Sicherheit bei Kreditvergabe Gewinnverteilung stille Gesellschaft GbR KG Inhaber Inhaber je nach Rechtsform; stille Gesellschafter nur mit Einlage hoch nach Vertrag nach Köpfen, andere Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich Gesamtvermögen hoch nach Vertrag, sonst zu gleichen Teilen Komplementäre nach Köpfen; wenn Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart Einstimmigkeit Komplementäre: Gesamtvermögen Kommanditisten: Einlage i.d.r. hoch, abhängig vom Vermögen der Komplementäre 4% Vorzugsdividende, Rest im angemessenen Verhältnis Erscheinungsformen von Personengesellschaften Stille Gesellschaft Die stille Gesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung tritt, entsteht wenn sich ein stiller Gesellschafter an einer Unternehmung mit einer Einlage beteiligt. Es kann die Verlust-, nicht aber die Gewinnbeteiligung ausgeschlossen werden. Möglich ist eine Beteiligung als typischer oder atypisch stiller Gesellschafter. Dem atypisch stillen Gesellschafter, der auch an den Verlusten beteiligt ist und eine mehr mitunternehmerartige Stellung (Eigenkapitalgeber) hat, sind weitergehende Rechte und Befugnisse als gesetzlich vorgeschrieben eingeräumt. Der typische stille Gesellschafter, der keine Verluste zu tragen braucht, hat eine gläubigerähnliche Stellung (Fremdkapitalgeber). Als Unterscheidungskriterien dienen die Stellung im Falle der Gesamtvollstreckung und die Beteiligung an den stillen Reserven. Steuerlich ist diese Unterscheidung vor allem wegen einer möglichen Mitunternehmerschaft und der davon abhängigen Art der Einkünfte relevant. Die stille Gesellschaft eignet sich zur Verbesserung der Kapitalbasis ohne Aufgabe der Rechtsform und ohne wesentliche Einschränkung der Dispositionsfähigkeit. GbR Die GbR ist geeignet, trotz geringen Eigenkapitals in wettbewerbsfähigen Größenordnungen wirtschaften zu können. GbR im Sinne von Arbeitsgemeinschaften sind geeignet, um temporäre Ziele zu erreichen. Problematisch sind die relativ dispositiven gesetzlichen Normen und die persönliche Haftung der Gesellschafter. Die GbR verlangt klare vertragliche Regelungen, um Streitigkeiten um Arbeits-, Gewinn- und Verlustverteilung, die die Lebensfähigkeit der GbR stark gefährden können, auszuschließen. KG Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft aus mindestens zwei persönlichen oder juristischen Personen. Ihr Ziel ist das Betreiben eines Gewerbes unter einer gemeinsamen Firma. Mindestens ein Gesellschafter ist ein Komplementär (Vollhafter, haftet persönlich mit seinem Printed on 2016/10/08 04:03
3 2016/10/08 04:03 3/7 Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette gesamten Vermögen) und mindestens einer ein Kommanditist (Teilhafter, haftet nur mit der Einlage in die KG). Diese Rechtsform ist sinnvoll, wenn eine breite Kapitalbasis durch Kommanditisten gegeben ist, die keinen übergeordneten Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen möchten. Wesentliche Vor- und Nachteile von Personengesellschaften Vorteil von Personengesellschaften einfache Gründung Nachteile von Personengesellschaften volle persönliche Haftung(außer Kommanditisten u. stille Gesellschafter) teilweise schwierige Entscheidungsfindung hoher Bilanzierungsaufwand Verteilungskonflikte Instabilität Gesamtschuldnerische Haftung(außer stille Gesellschaft u. KG) Juristische Personen Tabelle 2: Überblick über juristische Personen Verein UG GmbH AG e.g. Förderung gemeinsamer gemeinnütziger oder wirtschaftlicher Interessen Satzung - Idealverein (e.v.): Eintrag ins Vereinsregister; rechtsfähige wirtschaftliche Vereine - 22 S.1 BGB - staatl. Verleihung der Rechtsfähigkeit, Eintrag ins Handelsregister 7 (bei Gründung) 3 (bei Mindestgesellschafterzahl Fortführung) Geschäftsführung und - vertretung Gesellschaftsorgane Stimmrecht/ Beschlussfassung Haftung Sicherheit bei Kreditvergabe nicht erforderlich jeder gesetzlich zulässige notarielles Musterprotokoll, Bestellung Geschäftsführer Eintrag ins Handelsregister jeder gesetzlich zulässige notarieller Gesellschaftsvertrag, Bestellung Geschäftsführer Eintrag ins Handelsregister jeder gesetzlich zulässige , 25% Gewinnrücklage bis mind erreicht sind Förderung der Mitglieder notarieller Gesellschaftsvertrag, schriftl. Statut, Bestellung Bestellung Aufsichtsrat Aufsichtsrat u. u. Vorstand, Eintrag ins Vorstand, Eintrag ins Genossen-schaftsregister Handelsregister Vorstand Geschäftsführer Geschäftsführer Vorstand Vorstand Vorstand, Gesellschafterversammlung Gesellschafter-versammlung Vorstand Mitgliederversammlung Vorstand Mitgliederversammlung, nach in Satzung nach Kapitalanteilen nach Kapitalanteilen nach Kapitalanteilen festgelegten Mehrheit Vereinsvermögen, persönl. Haftung des Vorstands bei gering Gesellschaftsvermögen, mind., evtl. persönl. Haftung, Geschäftsführer bei gering, abhängig v. Gesellschaftsvermögen, mind., evtl. persönl. Haftung, Geschäftsführer bei gering, abhängig v. Gewinnverteilung eher unüblich nach Geschäftsanteilen nach Geschäftsanteilen Grundkapital, evtl. persönl. Haftung Vorstand bei abhängig v. Grundkapital nach Aktiennennbeträgen erforderlich, Höhe nicht festgelegt nach Köpfen, wenn nichts anderes im Statut festgelegt Mehrheit statuarische Haftungssumme gering Dividende nach Geschäftsguthaben; genossenschaftl. Rückvergütung nach Umsatz
4 Last update: business:operation_models:operator_model_basics /10/20 14:28 Erscheinungsformen von juristischen Personen GmbH: Wegen der Haftungsbeschränkung, des möglichen straffen Managements und der relativ einfachen Organisation ist die GmbH eine sehr gebräuchliche Rechtsform UG: Die UG wird oft auch als Mini-GmbH oder 1 -GmbH bezeichnet, da sie nach dem Gesetz auch mit einer Kapitaleinlage von nur einem Euro gegründet werden kann. Sie gilt als Übergangslösung zur GmbH und unterscheidet sich abgesehen vom Mindestkapital nicht. AG: Die AG ist infolge der umfangreichen Gründungsaufwendungen und hohen Publizitätsverpflichtungen in der Regel nur für größere Unternehmungen die geeignete Gesellschaftsform. Genossenschaft Die eingetragene Genossenschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Geeignet ist die eingetragene Genossenschaft vor allem bei großen Mitgliederzahlen zur Bündelung größerer Kapitalmengen. Der hohe Gründungs-, Verwaltungs- und Prüfungsaufwand ist allerdings nicht zu unterschätzen. e.v. Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister eingetragen ist. Eingetragene Vereine sind juristische Personen und da sie von ihren Mitgliederbeständen unabhängig sind, handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts. Man unterscheidet vier Geschäftsbereiche: den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den betrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Oftmals wird der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in eine GmbH ausgelagert. Für Betreibermodelle im Biomassesektor ist der eingetragene Verein eventuell für Erzeugergemeinschaften geeignet. Wirtschaftlicher Verein Der wirtschaftliche Verein (eingetragener Verein mit wirtschaftlichen en) ist eher die Ausnahme. Er kann nicht per se ins Vereinsregister eingetragen werden, sondern muss von der Innenbehörde des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden. Dann wird er ins Handelsregister eingetragen. Anerkannt werden lt. Bundeswaldgesetz gemeinhin Forstbetriebsgemeinschaften als Zusammenschluss mehrerer Waldbesitzer oder Forstwirtschaftliche Vereinigungen als Zusammenschluss mehrerer FBG und größerer Waldbesitzer um vorwiegend Holzhandel zu betreiben. Tabelle 3: Wesentliche Vor- und Nachteile von Körperschaften Vorteile Nachteile Printed on 2016/10/08 04:03
5 2016/10/08 04:03 5/7 Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette allgemein e.v. wirtschaftlicher Verein, UG GmbH AG Genossenschaft Vorteile -keine persönliche Haftung -Möglichkeit effizienter Unternehmensgrößen -straffes Management möglich -festes Stamm-/Grundkapital -keine persönliche Haftung -demokratische Organisationsform -kann als Körperschaft gemeinnützig sein -gute Gestaltungsmöglichkeiten -wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb -relativ geringer Gründungsaufwand -geringes -relativ geringer Gründungsaufwand -überschaubare Organisation -leichte Übertragbarkeit der Aktien -keine persönliche Haftung -Bündelung einer Vielzahl von Mitgliedern zu effizienten Unternehmensgrößen Nachteile -hoher Kontroll- u. -Prüfungspflicht (außer kleine Kap.- Ges.) -mitunter geringe Motivation -geringe Kreditwürdigkeit -keine wirtschaftlichen e -Kommunikation des geringen EK durch Zusatz haftungsbeschränkt -notarielle Übertragung der Geschäftsanteile -schwerfällige Entscheidungsprozesse -kein festes Eigenkapital -mitunter geringe Motivation Mischformen aus juristischen und natürlichen Personen Tabelle 4: Mischformen aus natürlichen und juristischen Personen GmbH & Co. KG KGaA gesetzliche Grundlage GmbHG, HGB, BGB HGB, 278ff AktG Betrieb einer gemeinsamen Firma, haftungsbeschränkt Komplementär-GmbH wie GmbH, KG wie KG Mindestgesellschafterzahl 2 2 Geschäftsführung und - vertretung Gesellschaftsorgane Stimmrecht/ Beschlussfassung Komplementär-GmbH wie GmbH, KG wie KG Komplementär-GmbH KG- sowie GmbH- Gesellschafterversammlung nach Kapitalanteilen der GmbH, Gesellschaftsvertrag der KG kann andere Regelungen festlegen Betrieb einer gemeinsamen Firma, haftungsbeschränkt Notariell beurkundete Satzung, Eintrag Handelsregister Komplementär-KG Kommanditaktionäre, Komplementär, Aufsichtsrat, Hauptversammlung nach Anteilen am Grundkapital
6 Last update: business:operation_models:operator_model_basics /10/20 14:28 Haftung Sicherheit bei Kreditvergabe Gewinnverteilung GmbH & Co. KG Komplementär-GmbH mit Gesamtvermögen; Kommanditisten mit Einlage gering, abhängig vom der GmbH u. Höhe der Kommanditeinlage wie Ausgangsformen KGaA Komplementär-KG wie KG, Kommanditist-AG wie AG abhängig von Einlage und Grundkapital zuerst 4% an Komplementär, dann 4% an Aktionäre, Rest angemessen GmbH & Co. KG: GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist, die auch als Einmann- Unternehmen geführt werden kann. Bei sachgerechter Gestaltung gewährt die GmbH & Co. KG bei eingeschränkter Haftung die Steuervorteile von Personengesellschaften. Zudem gibt es gut Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten durch geringe Einflussnahme der Kommanditisten. Zu beachten sei allerdings der hohe Aufwand bezüglich der Rechnungslegung und der Publizität. KGaA: Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Sonderform der Aktiengesellschaft. Bei der KGaA handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die an Stelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) verfügt. Die KGaA taucht häufig als GmbH & Co. KGaA oder als AG & Co. KGaA auf. In diesen Gestaltungen haftet regelmäßig keine natürliche Person unbeschränkt. Wesentliche Vor- und Nachteile von Mischformen aus Personen- u. Kapitalgesellschaften Vorteile eingeschränkte persönliche Haftung Möglichkeit effizienter Unternehmensgrößen gute steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten Nachteile hoher geringe Kreditwürdigkeit Weiterführende Informationen Allgemeine Informationen Listenpunkt Zurück zu Betreibermodelle und Projektmanagement Printed on 2016/10/08 04:03
7 2016/10/08 04:03 7/7 Betreibermodelle innerhalb der Biomassebereitstellungskette From: - BIO:logic - The Biomass Logistics Wiki Permanent link: Last update: 2014/10/20 14:28
von Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
MehrRechtsformen der Unternehmen im Überblick
Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder
Mehr5. Gießener Existenzgründertag
5. Gießener Existenzgründertag Die Wahl der richtigen Rechtsform 17.11.2018 Rechtsanwalt & Notar Achim Zerbe, Gießen Die optimale Rechtsform gibt es nicht Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile Die
MehrOHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle
MehrDie Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,
MehrOHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle
MehrRECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ München im November 2017
RECHTSFORMWAHL FÜR EXISTENZGRÜNDER EXISTENZ 2017 München im November 2017 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender Aufwand, Rechnungswesen Steuerbelastung Leitung, Vertretung, Management
MehrMünchen im November 2016
Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender
MehrÜbersicht Rechtsformen (alphabetisch)
Übersicht Rechtsformen (alphabetisch) Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen (e.k.) Schlüssel: 170 Kurzform der Bezeichnung: eingetragenes Einzelu. Gesetzlich geregelt in: Handelsgesetzbuch
MehrKommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
MehrIndustrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256
Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Seite 2 Merkmale zur Typisierung von Unternehmen (1). Wachstumsunternehmen Im Vergleich
MehrÜbersicht Rechtsformen Stand:
Übersicht Rechtsformen Stand: 03.05.2018 Siehe auch die Informationen hier: http://www.freistaat.bayern/dokumente/aufgabenbeschreibung/5777574439 Natürliche Personen Eingetragenes Einzelunternehmen (e.k.)
MehrKoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011
KoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011 Diplom-Kaufmann Jürgen Seil Wirtschaftsprüfer/Steuerberater www.wts-koblenz.de 1 Überblick 1. Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl 2. Rechtsformen
MehrRisikomanagement für den Architekten
Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person
MehrEinführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10. Prof. Dr. Leonhard Knoll
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler: Kapitel 10 Prof. Dr. Leonhard Knoll Kapitel 10 10. Rechtsformen 10.1. Personengesellschaften 10.1.1. Einzelkaufmann 10.1.2.
Mehr1. Einführung Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen Personengesellschaften Juristische Person des Privatrechts...
Seite 1 von 7 Inhalt 1. Einführung... 2 2. Rechtsformen in Deutschland... 3 Einzelunternehmen... 3 Personengesellschaften... 3 Juristische Person des Privatrechts... 3 Juristische Person des öffentlichen
MehrInhalt. - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen
ME18C Inhalt - Fragestellungen - Unternehmensformen - Verteilung der Betriebe - Prognosen bzw. Entwicklung der Druck- / Medienindustrie - Quellen Fragestellungen Fragestellungen - Welche Unternehmensformen
MehrUnternehmen. Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe. Seite 1
Unternehmen Dank an Uwe Haneke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Karlsruhe Seite 1 Betriebe-Unternehmen-Haushalte Ein Betrieb ist eine technische, soziale und wirtschaftliche Einheit mit der Aufgabe
MehrB.Aufbau eines Unternehmens. I. Rechtsformen
B.Aufbau eines Unternehmens I. Rechtsformen Das Rechtssystem stellt den Unternehmen eine Reihe von Rechtsformen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Rechtsform liegt in der Regel bei den Eigentümern
MehrStudienskript und Aufgaben
Studienskript und Aufgaben Wichtige Unternehmensrechtsformen des privaten Rechts nach HGB Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf
MehrRechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
MehrWahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01
GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: April 2019 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung
Mehr2 Die Errichtung der Personengesellschaften
2 Die Errichtung der Personengesellschaften I. Abschluss des Gesellschaftsvertrags 1. Allgemeines Privatrechtlicher (schuldrechtlicher, denn die 705 bis 740 BGB stehen im Schuldrecht BT = 241 bis 853 BGB!)
MehrVorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung
Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,
MehrHandels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht Zweiter Teil: Gesellschaftsrecht 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 I. Grundlagen Begriff und
MehrSozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Sozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung Inhalt Vorwort 4 I. Was sind Sozialgenossenschaften?
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrHandels- und Gesellschaftsrecht. Folien 2: Rechtsform des Unternehmens
Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 2: Rechtsform des Unternehmens Thema 2: Rechtsformen des Unternehmens Unternehmen = Organisation zur Verwirklichung einer wirtschaftlichen
MehrVORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann
VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)
MehrEBCL Wirtschaftsrecht
EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der
MehrRechtsformvergleich 1
Rechtsformvergleich 1 Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich
MehrRechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance
MehrGesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
MehrGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel FAX
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
MehrWahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01
GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung
Mehr7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt
Mehr55 Fragen zu Unternehmensformen
01. Welche drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Person als "Unternehmer" bezeichnen kann? 02. Nennen Sie drei Merkmale einer Einzelunternehmung! 03. Nennen Sie je zwei Unternehmensformen
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrRechtsformen für Unternehmen
Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren
MehrWiederholungsfragen und Antworten I
Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche
MehrHandels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht GR 4-6 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 IV. Die GmbH: Überblick Das GmbHG 1892 Ø Allseitige
MehrKoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014
KoNet-Existenzgründerseminar 8. November 2014 1 Es begrüßt Sie: Diplom-Kaufmann Jürgen Seil Wirtschaftsprüfer/Steuerberater www.wts-koblenz.de WTS Dr. Winnen Thiemann Seil Steuerberatungsgesellschaft mbh
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrRechtsanwalt & Europajurist Carsten Lexa, LL.M. Master of Law (International Commercial Law, London)
Rechtsanwalt & Europajurist Carsten Lexa, LL.M. Master of Law (International Commercial Law, London) Vertragsrecht Vertragsrecht Interessante (beispielhafte) Vertragstypen für Unternehmer Gesellschaftsverträge
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster Wintersemester 2010/11 Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts I. GEGENSTAND UND GRUNDBEGRIFFE 1. Begriff des
Mehrredcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen
redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische
MehrRECHTSFORMENVERGLEICH: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GMBH UND ZU PERSONENGESELLSCHAFTEN
RECHTSFORMENVERGLEICH: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GMBH UND ZU PERSONENGESELLSCHAFTEN Inhaltsverzeichnis 1. GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH)... 2 1.1. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN GESETZLICHEN
MehrRechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien
Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien I. Hinweise II. Einzelunternehmen III. Offene Handelsgesellschaft (OHG) IV. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) V. Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDie Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer
Die Genossenschaft Rechtliche Betrachtung Rechtsanwalt Michael Weimer Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen
MehrRechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch
Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit
MehrEinflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1
Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1 FOLIE 1 ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN Weitergabemöglichkeiten (Veräußerung, Verpachtung, Vererben,...) Aufnahme neuer Gesellschafter Möglichkeiten der Aufnahme
MehrErgebnisverwendung bei Personengesellschaften
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften Gesellschaftsfinanzierung und Entnahmen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften
MehrGesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung
Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber
MehrGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Seite 1 von 6 MERKBLATT Recht und Steuern Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch als BGB-Gesellschaft bekannt, gilt die GbR als kleiner Alleskönner unter den Gesellschaftsformen. Dies liegt an der
MehrRechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen
Rechtsformwahl und steuerliche Rahmenbedingungen EXISTENZ-Gründermesse Landratsamt Traunstein Agenda Aspekte der Rechtsformwahl Rechtsform(en) Übersicht Vergleich Steuerliche Rahmenbedingen Hinweise aus
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen
MehrKG - Charakteristika
KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter
Mehrrechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen
Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen
MehrVorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht. Herbstsemester 2018
Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Personenrecht Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals Carrard
MehrRingvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups
Ringvorlesung Entrepreneurship an der HAW Hamburg (WS 2016/17) Geeignete Rechtsformen für Startups Jens Mediger, Rechtsanwalt (Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) Prof. Dr. Birgit Weiher (HAW
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrI. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation 3 2 III. Zur Geschichte des Handelsgesetzbuches 5 3 IV Die Handelsgerichtsbarkeit 7 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis Rn. Seite V VII XVI I.Teil Handelsrecht 1 1 A. Systematik und Zweck des Handelsrechts 1 1 I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht 1 1 II. Kodifikation
MehrDie Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009
Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009 Mag., WP/StB *connectedthinking P C Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform Geschäftsführung / Vertretung Finanzierungserfordernisse / Kapital Haftung
MehrXIII. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis XIII Erster Abschnitt Einleitung 1. Gemeinschaft und Gesellschaft 1 2. Gesellschaften im weiteren und im engeren Sinne; Vereine 2 3. Gesetzliche Grundtypen 3 4. Gesellschaft und Verein
MehrBetriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl
MehrRechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen -
Rechtsformwahl bei der Existenzgründung - Möglichkeiten und Auswirkungen - Minden, 21. April 2016 Lars Henning Döhler 1 Rechtsformen - Überblick eine Person 2 oder mehr Personen Einzelunternehmen/ Einzelfirma
Mehrexamenstypisch anspruchsvoll umfassend Grundbegriffe GesR 1 weiten Sinne. Definieren Sie den Begriff der Gesellschaft im
Grundbegriffe GesR 1 Definieren Sie den Begriff der Gesellschaft im weiten Sinne. examenstypisch anspruchsvoll umfassend Grundbegriffe GesR 1 GesR, Rn. 2; Karteikarte 2 Eine Gesellschaft ist eine private
MehrGmbH-Recht. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2012
GmbH-Recht Sommersemester 2012 1: Einführung I. Zur Veranstaltung und dem Schwerpunktbereich II. Die GmbH als ein Verband unter vielen III. Die GmbH als juristische Person IV. Aktuelle Entwicklungen Folie
MehrDAA Wirtschafts-Lexikon
! Einordnung DAA Wirtschafts-Lexikon Rechtsformen von Unternehmen: Aktiengesellschaft (AG), KGaA Rechtsformen der Unternehmen Einzelunternehmen Gesellschaften i. w. S. Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
MehrÜberblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten
Überblick über handelsregisterrelevante en Anzahl Gründer Einzelunternehmen (Art. 36 ff. HRegV; Art. 945 f. OR) Einer (nat. Person) Handelsregister des Kantons Schwyz Kollektivgesellschaft 1 (Art.40 ff.
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrDas sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:
MehrDIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR
I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.
MehrDie wichtigsten Gesellschaftsformen
Konstitution 1 Tabelle Die wichtigsten Gesellschaftsformen Grundlagen In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Gruppen von Gesellschaften bzw. Rechtsformen, die Personengesellschaften (einfache Gesellschaft,
MehrErfolgreich in der Gastronomie
Beck professionell Erfolgreich in der Gastronomie Existenzgründung und Businessplan für Gastronomen, Wirte und Kneipenbesitzer Bearbeitet von Dr. Bernd Fischl, Michael Fischer 2. Auflage 2016. Buch. 310
MehrHandels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05
Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Dieses Skript ersetzt kein Lehrbuch! Es dient lediglich der Orientierung zum Lernen für die Klausur. Die nachfolgende Aufzählung der Paragraphen
MehrWirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben
Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben Bitte lösen Sie folgende Aufgaben bis zur nächsten Unterrichtseinheit, indem Sie die Unterrichtsinhalte, Ihr Buch (Inhaltsverzeichnis,
MehrEinführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts
Einführung: Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von privaten Organisationen (Personenvereinigungen) im Innen- und Außenverhältnis.
MehrAktien-, Konzern und Umwandlungsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2012/13
Aktien-, Konzern und Umwandlungsrecht Wintersemester 2012/13 Veranstaltungsgliederung Einführung Teil 1: Aktienrecht Teil 2: Konzernrecht Teil 3: Umwandlungsrecht Folie 2 Literatur zum Kapitalgesellschaftsrecht
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrHandelsregister. Handelsregister
Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister
MehrGesellschaftsrecht. von DR. IUR. ULRICH EISENHARDT o. Professor der Rechte an der Fernuniversität Hagen. 5., überarbeitete Auflage
Gesellschaftsrecht von DR. IUR. ULRICH EISENHARDT o. Professor der Rechte an der Fernuniversität Hagen 5., überarbeitete Auflage C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1992 Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise
MehrVerfolgung beliebiger gemeinsamer. auf Dauer angelegt
Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich kein wirtschaftlicher
MehrDie Wahl der richtigen Rechtsform
Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht 9 Die Wahl der richtigen Rechtsform Bearbeitet von Günter Seefelder 1. Auflage 2017. Taschenbuch. 158 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 255 9 Format (B
MehrDie wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen
Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Inhalt Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Einzelfirma Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Aktiengesellschaft
MehrVortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein
Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille Gesellschaft
MehrEinführung in das Zivilrecht I Vorlesung am Personen. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 5.11.2007 Personen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Fall A und B erscheinen bei Rechtsanwalt
MehrVortrag am 13. Mai 2003 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein
Vortrag am 13. Mai 2003 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille
Mehr