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1 Ausbildungsunterlagen Vogelsbergkreis alle Bilder: Quelle: HLFS

2 2 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 - Rechtliche Grundlagen... 3 Gesetze im Bereich der Telekommunikation... 3 Vorschriften und Richtlinien im Bereich der Telekommunikation... 5 Hinweise für die fernmeldeorganisatorischen, -technischen und -betrieblichen Aufgaben im Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Zulassung von Sendefunkanlagen der nichtpolizeilichen BOS... 6 Kapitel 2 - Das gemeinsame Funknetz... 7 Kapitel 3 - Kartenkunde Bedeutung der Kartenkunde... 9 Einsatzgebiete von Karten bei den BOS... 9 Definition und Maßstab einer Karte... 9 Das Gradnetz der Erde... 9 Lagebezugssysteme Das UTM-Gitter Koordinatenangaben Kapitel 4 - Physikalisch-technische Grundlagen Ausbreitungseigenschaften Kapitel 5 - Funkgerätekunde Verwendung von BOS-Sprechfunkanlagen Einsatzvoraussetzungen FuG 7b FuG 8b FuG 10 / FuG 10R FuG 11b Alarmgeber / Meldeempfänger / Antennen Funkmeldesystem (FMS) Kapitel 6 - Funkbetriebskunde Arten der Sprechfunknachrichten Vorrangstufen Verkehrsabwicklung Alarmierungsverfahren Meldeschema Verkehrsarten und Verkehrsformen / Betriebsverfahren Kapitel 7 - Gleichwellenfunk-Technik Anhang 1 - Buchstabieralphabet Anhang 2 - Meldefolge bei Einsätzen der Feuerwehr - Beispiel... 41

3 3 Kapitel 1 - Rechtliche Grundlagen Gesetze im Bereich der Telekommunikation Im Grundgesetz werden im Abschnitt VII "Gesetzgebung des Bundes" die Befugnisse des Bundes und der Länder geordnet. Der Bund hat nach dem Artikel 73 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebung über das Postwesen und die Telekommunikation. Der Bundesgesetzgeber hat Gesetze erlassen, welche die Telekommunikation ordnen. Folgende Gesetze haben Bedeutung für den Bereich der BOS: Grundgesetz (GG) Telekommunikationsgesetz (TKG) Strafgesetzbuch (StGB) Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) und Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) Grundgesetz Im Grundgesetz werden die Grundrechte zur Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung beschrieben. Artikel 10 benennt hier die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Dieser Grundsatz spiegelt sich beispielsweise in den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und des Strafgesetzbuches wieder. Die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes hinsichtlich des Postwesens und der Telekommunikation ist bereits genannt worden. Telekommunikationsgesetz Zweck des Telekommunikationsgesetzes ist die Regulierung der Telekommunikation, um den Wettbewerb zu fördern, eine flächendeckende angemessene und ausreichende Dienstleistung zu gewähren, sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Die Aufgaben der Regulierung, die sich aus dem Telekommunikationsgesetz ergeben, werden von der Bundesnetzagentur wahrgenommen. Das frühere Bundesministerium für Telekommunikation und Post wurde mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes aufgelöst. Die Bundesnetzagentur ist dem Bundeswirtschaftsministerium als Bundesoberbehörde unterstellt. Die Bundesnetzagentur unterhält Außenstellen im gesamten Bundesgebiet. Das Telekommunikationsgesetz gliedert sich in 11 Teile. Für die Sprechfunkausbildung sind folgende Teile von Bedeutung: Teil 5: Frequenzordnung Teil 7: Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit Teil 10: Strafvorschrift Teil 5 Frequenzordnung Der fünfte Teil des Telekommunikationsgesetzes regelt die Zuteilung von Frequenzen (Frequenzordnung). Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur. Die Zuteilung von Frequenzen erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist auf dem im Folgenden beschriebenen Dienstweg bei dem Hessischen Ministerium des Innern (HMdI) einzureichen. Wird dem Antrag seitens des HMdI zugestimmt, erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. Der Antragsteller erhält von dieser eine Frequenzzuteilungsurkunde.

4 4 Brand- und Katastrophenschutz: Der Betreiber (Antragsteller) füllt das Antragsformular aus und leitet es weiter an den Landrat / Oberbürgermeister. Dieser prüft die einsatztaktische Notwendigkeit und leitet ihn weiter an den Regierungspräsidenten. Dieser prüft die Einhaltung von Form und Erlassen und leitet ihn weiter an den Innenminister. Dieser erteilt die Zustimmung in Bezug auf Rufname und Frequenz und leitet den Antrag weiter an die Bundesnetzagentur. Diese erteilt die Genehmigung und leitet dem Antragsteller die Frequenzzuteilungsurkunde zu. An der Notfallrettung Beteiligte: Der Orts-/Kreisverband (Antragsteller) füllt das Antragsformular aus und leitet es weiter an den Landesverband bzw. die Landesgeschäftstelle. Dieser prüft die einsatztaktische Notwendigkeit und leitet ihn weiter an den Innenminister. Dieser erteilt die Zustimmung in Bezug auf Rufname und Frequenz und leitet den Antrag weiter an die Bundesnetzagentur. Diese erteilt die Genehmigung und leitet dem Antragsteller die Frequenzzuteilungsurkunde zu. Teil 7 Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit Im siebenten Teil des Telekommunikationsgesetzes werden in den das Fernmeldegeheimnis, der Datenschutz und die öffentliche Sicherheit behandelt. Von besonderer Bedeutung sind die 88 und 89. Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses wird in 88 behandelt. Das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen sind im 89 bestimmt. Auszug aus dem 89: "Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten, sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach 89 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden." Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht regelt der Teil 10 des Gesetzes. Hier ist im 148 festgelegt, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe derjenige bestraft wird, der entgegen 89 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs anderen mitteilt. Außerdem finden die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches Anwendung. Strafgesetzbuch Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Sprechfunkdienst unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der in 11 (1) Nr.2 und Nr. 4 Strafgesetzbuch definierten rechtlichen Stellung ergibt. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen "Amtsträger" (Nr. 2) und "für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter" (Nr. 4). Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Sprechfunk der BOS, die keine Amtsträger (z.b. Wehrführer) sind, müssen nach dem Verpflichtungsgesetz (Art. 42 EGStGB) förmlich verpflichtet werden. Die Verpflichtung ist auf der Verpflichtungserklärung festzuhalten. Am Sprechfunkverkehr darf nur derjenige teilnehmen, der förmlich verpflichtet wurde und die Sprechfunkberechtigung erworben hat. Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz Zweck des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes ist es, dass u. a. bei besonders schweren Unglücksfällen und Naturkatastrophen eine ausreichende Versorgung mit Post und Telekommunikationsdienstleistungen sichergestellt ist. Näheres regelt die Telekommunikationssicherstellungsverordnung (TKSiV).

5 5 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und Betreiben von Geräten, die elektromagnetische Störungen verursachen können. Funkgeräte, die dem EMVG entsprechen, tragen die e1-kennzeichnung. Die e1-kennzeichnung tragen alle Geräte und Zubehörteile, die zum festen Einbau in Fahrzeuge vorgesehen sind (z.b. FuG 8b-1, Ladehalterung FuG 11b). Vorschriften und Richtlinien im Bereich der Telekommunikation Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) BOS-Funkrichtlinie Auf Grundlage des 57 Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat das Bundesministerium des Innern die Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) BOS-Funkrichtlinie erlassen. Durch die Bestimmungen der BOS-Funkrichtlinie sollen den Berechtigten des BOS-Funks im Rahmen ihrer Aufgabenstellung ausreichende Funkverbindungen gesichert und gegenseitige Störungen verhindert werden. Die Bestimmungen der BOS-Funkrichtlinie enthalten die vereinbarten Zuständigkeiten der beteiligten Behörden, legen fest, welchen Berechtigten Frequenzen des BOS-Funks zugeteilt werden, regeln die Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Zuteilungsanträgen und bei der Zuteilung von Frequenzen, benennen die im Frequenznutzungsplan für den BOS-Funk festgelegten Frequenzen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nöml) und des nichtöffentlichen Festfunks (nöf) und enthalten Grundsätze zur Frequenzplanung und die Verfahren zur Frequenzkoordinierung, enthalten Regelungen zum Betrieb und zur Zusammenarbeit der Berechtigten im BOS- Funk. Zu den Berechtigten des BOS-Funks gehören: Die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren, sowie sonstige öffentliche Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden können, die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des Katastrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben wahrnehmen, die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen Bestimmungen und Leistungserbringer, die die Aufgabe "NotfalIrettung" im öffentlichen Auftrag erfüllen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen, für die das Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den zuständigen obersten Landesbehörden die Notwendigkeit bestätigt hat, mit der Polizei über BOS-Funk zusammenzuarbeiten.

6 6 Hinweise für die fernmeldeorganisatorischen, -technischen und -betrieblichen Aufgaben im Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Die Hinweise für die fernmeldeorganisatorischen, -technischen und -betrieblichen Aufgaben im Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst gelten für die in der BOS-Funkrichtlinie definierten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die Hinweise regeln die einheitliche Anwendung aller für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erforderlichen Aufgaben hinsichtlich der Organisation, der Technik und des Betriebes im gemeinsamen Funknetz in Hessen. Im Bereich der Organisation werden beispielsweise die Funkverkehrskreise und -bereiche definiert sowie die Leitfunkstellen und die Rangfolge der Betriebsleitung benannt. Technisch werden Festlegungen zum gemeinsamen Funknetz in Hessen hinsichtlich der Systembestandteile getroffen. Die Gliederung des Gleichwellenfunknetzes ist ebenfalls Bestandteil wie die Anbindung von Notrufeinrichtungen an die Leitstellen. Im Bereich des Fernmeldebetriebes werden beispielsweise der Betrieb von Funkanlagen, die funkbetriebliche Zusammenarbeit der BOS sowie die Ausbildung zur Sprechfunkerin bzw. zum Sprechfunker geregelt. Dienstvorschriften für das Fernmeldewesen In Hessen wurden die Dienstvorschriften PDV/DV 800 und PDV/DV 810 mit Erlass vom in Kraft gesetzt. Die Dienstvorschrift PDV/DV 800 regelt den Fernmeldeeinsatz. Der Sprechfunkdienst wird in der Dienstvorschrift PDV/DV 810 geregelt. Zulassung von Sendefunkanlagen der nichtpolizeilichen BOS Die früher erforderliche nationale Prüfung und Zulassung durch die Bundesnetzagentur gemäß TKG entfällt in Folge der Harmonisierung mit dem europäischen Recht. An die Stelle dieser Prüfung tritt die Konformitätserklärung des Herstellers. Alle Geräte, die die grundlegenden Anforderungen erfüllen, müssen folgende Kennzeichen tragen: das CE-Kennzeichen, die Typenbezeichnung, die Seriennummer, den Namen des Herstellers oder der für das in Verkehr Bringen verantwortlichen Person. Funkgeräte, die in Frequenzbereichen arbeiten, deren Nutzung nicht gemeinschaftlich harmonisiert ist oder die anderen Einschränkungen unterliegen (z.b. BOS-Funkgeräte), müssen zusätzlich das Geräteklassenkennzeichen tragen. Außerdem müssen die BOS-Funkanlagen der Technischen Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) entsprechen. Die Einhaltung der TR-BOS wird durch die BOS-Prüfnummer bescheinigt.

7 7 Kapitel 2 - Das gemeinsame Funknetz Das gemeinsame Funknetz des Landes Hessen ist eine landeseigene Einrichtung für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im 4m-Wellenbereich. Diese Einrichtung dient dem Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst einschließlich Krankentransport im Lande Hessen zur Alarmierung und Lenkung von Einsatzkräften. Der Aufbau des gemeinsamen Funknetzes gliedert sich in: 25 Zentrale Leitstellen mit den jeweils dazugehörenden Funkverkehrskreisen 7 Leitfunkstellen mit den jeweils dazugehörenden Funkverkehrsbereichen. Sie bilden den organisatorischen und funkbetrieblichen Mittelpunkt eines Funkverkehrsbereiches, dieser umfasst mehrere Funkverkehrskreise. Sie übernehmen für ihren Funkverkehrskreis die Aufgabe der Zentralen Leitstelle. Sprechfunkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden nach dem Verwendungszweck bezeichnet als: ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen mobile Sprechfunkbetriebsstellen Relaisfunkstellen Gleichwellenfunk-Umsetzer Gleichwellenfunk-Zentralstation Ortsfeste Sprechfunkbetriebsstellen sind in den Zentralen Leitstellen, in Gebäuden der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben und den Rettungswachen installiert. Mobile Sprechfunkbetriebsstellen sind in Fahrzeugen eingebaute oder tragbare Sprechfunkgeräte. Relaisfunkstellen sind technische Einrichtungen zur Vergrößerung der Reichweite. Die erzielten Reichweiten verstehen sich jeweils als größtmögliche Entfernung zwischen einer sendenden und den empfangenden Sprechfunkbetriebsstellen. Im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen werden alle Sprechfunknachrichten über Relaisfunkstellen (Gleichwellenfunksysteme) geführt. Als Gleichwellenfunk-Umsetzer bezeichnet man die Relaisfunkstellen innerhalb der Funkverkehrkreise mit Gleichwellenfunktechnik. Die Gleichwellenfunk-Zentralstation stellt die Verbindung zwischen dem Gleichwellenfunk- Bedienfeld in der Zentralen Leitstelle und allen Gleichwellenfunk-Umsetzern eines Funkverkehrskreises her. Der Aufbau des gemeinsamen Funknetzes gliedert sich in Funkverkehrskreise mit den dazugehörigen Relaisfunkstellen Funkverkehrsbereiche mit jeweils einer Leitfunkstelle als organisatorischer und funkbetrieblicher Mittelpunkt Funkverkehrskreis: wird durch die Gesamtheit der in einem bestimmten Gebiet auf einem Funkkanal zugelassenen Funkbetriebsstellen gebildet. Im gemeinsamen Funknetz gehört mindestens eine Relaisfunkstelle bzw. ein Gleichwellenfunksystem dazu.

8 8 Funkverkehrsbereich: wird durch eine organisatorische und funkbetriebliche Zusammenfassung mehrerer Funkverkehrskreise gebildet. Die Betriebsleitung im Funkverkehrsbereich bildet die Leitfunkstelle. Die Zentrale Leitstelle ist der organisatorische und funkbetriebliche Mittelpunkt eines Funkverkehrskreises. Sie ist eine Einrichtung zur Entgegennahme von Hilfeersuchen, Alarmierung und Lenkung von Einsatzkräften, Dokumentation der Einsätze sowie zur Abstimmung mit Anderen (Leitstellen anderer Funkverkehrskreise, Polizei, Versorgungsbetriebe) In den Funkverkehrskreisen des gemeinsamen Funknetzes ist die Zentrale Leitstelle eine der Leitfunkstellen nachgeordnete Betriebsleitung. Eine Leitfunkstelle ist der organisatorische und funkbetriebliche Mittelpunkt eines Funkverkehrsbereiches. Es werden die Aufgaben einer Leitstelle wahrgenommen. Sie vergibt Ausweichkanäle und informiert den RP und HMdI über besondere Schadenslagen. Im gemeinsamen Funknetz sind die Leitfunkstellen nachgeordnete Betriebsleitungen im Sinne der DV Zur Entlastung der Leitfunkstellen und der Zentralen Leitstellen in bestimmten Einsatzlagen sind Einsatzleitwagen nach DIN (ELW2) als motorisierte Leitstellen bereitgestellt. Die Betriebsleitung hat im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen folgende Rangordnung: 1. Hessisches Ministerium des Innern (Fernmeldeleitstelle der Hessischen Polizei in Wiesbaden) 2. Leitfunkstelle 3. Zentrale Leitstelle 4. Führer der taktischen Einheit Die Funküberwachung ist die Aufgabe der Betriebsleitung. Hierzu gehören die Überwachung der Funkdisziplin sowie eine technische Überwachung des Sprechfunkbetriebes.

9 9 Kapitel 3 - Kartenkunde Bedeutung der Kartenkunde Karten im Feuerwehreinsatz spielen vor allem dann eine große Rolle, wenn mehrere Hilfsorganisationen im Einsatz sind und aufgrund des Schadensausmaßes eine Koordination insbesondere hinsichtlich der geographischen Lage erforderlich wird. Einheitliches Kartenmaterial bei allen Organisationen ist ebenso unumgänglich, wie der fachgerechte und sichere Umgang mit diesem. Die Sprechfunkerin und der Sprechfunker kann vielseitig zur Informationsübermittlung herangezogen werden. Denkbare Einsatzgebiete sind das Übermitteln von Lagemeldungen an die Leitstelle und Funksprüche mit anderen Kräften im Rahmen einer Tätigkeit als Melder in einer Gruppe. Bei umfangreichen Einsatzstellen und Großschadenslagen ist die Verwendung als Führungsgehilfe im Zugeinsatz oder als Sprechfunkerin und Sprechfunker in der Technischen Einsatzleitung denkbar. Hierzu ist es für die Sprechfunkerin und den Sprechfunker unerlässlich, den Umgang mit dem Führungsmittel Karte zu beherrschen. Einsatzgebiete von Karten bei den BOS Karten bei den BOS finden bei der Einsatzplanung und im Einsatz direkt Anwendung. In beiden Fällen können beispielsweise Bereitstellungsräume, Treffpunkte, Zufahrten, und Wasserentnahmestellen festgelegt, Einsatzabschnitte gebildet und die Umgebung erkundet werden. Insbesondere bei Großschadenslagen wie Hochwasser oder Waldbränden dienen die Karten des Weiteren zur Lagekartenführung. Definition und Maßstab einer Karte Definition: Eine Karte ist eine verkleinerte ebene Abbildung eines Teiles der Erdoberfläche. Die Darstellung erfolgt durch Signaturen und Kartenzeichen (Legende). Aus der Definition geht hervor, dass ein Teil der Erdoberfläche verkleinert wurde, d.h. maßstäblich abgebildet wurde. Maßstab: Der Maßstab gibt an, in welchem Verhältnis eine Strecke auf der Karte zu derselben Strecke in der Natur steht. Die bei den BOS verwendeten Karten sind im Maßstab 1:50.000, d.h. ein Zentimeter auf der Karte sind Zentimeter (das entspricht 500 Meter) in der Natur. Das Gradnetz der Erde Gradnetz: Die Grundlage zur Vermessung der Erde ist das Gradnetz. Das Gradnetz verläuft vertikal durch die Pole und waagerecht parallel zum Äquator. Die vertikalen Grade heißen Längengrade, die waagerechten Breitengrade. Längengrad: Die Längengrade haben einen Abstand von 1 zueinander. Es gibt insgesamt 360 Längengrade. Der nullte Längengrad läuft durch Greenwich in England. Von ihm aus werden die Längengrade jeweils in Ost- und in Westrichtung fortlaufend durchnummeriert. Es gibt 180 Längengrade in Ostrichtung und 180 Längengrade in Westrichtung. Breitengrad: Die Breitengrade verlaufen parallel zum Äquator und haben einen Abstand zueinander von etwa 111 km. Der Äquator bildet den nullten Breitengrad. Von ihm aus werden jeweils die Breitengrade

10 10 in Nord- und in Südrichtung fortlaufend durchnummeriert. In beide Richtungen gibt es jeweils 90 Breitengrade. Lagebezugssysteme Ein Lagebezugssystem beschreibt, in welcher Weise die Erdoberfläche zum Gradnetz liegt. Bis Juli 1998 gab es das Bezugssystem ED 50 (Europadatum 1950). Seit Juli 1998 findet ausschließlich das Bezugssystem WGS 84 (World Geodetic System 1984) Anwendung. Es kann sein, dass noch ED-50 Karten anzutreffen sind, so dass man das verwendete Bezugssystem angeben muss. Beide Systeme (ED 50 und WGS 84) basieren auf dem UTM-System, so dass sich bei der Anwendung der Koordinaten keine Unterschiede ergeben. Bei genauen Ortsangaben jedoch kommt es zu Abweichungen, die berücksichtigt werden müssen. Umrechnung ED 50 in WGS 84: Ost-West-Richtung: ca. 100 Meter subtrahieren! Nord-Südrichtung: ca. 200 Meter subtrahieren! Bei der Umrechnung von WGS 84 in ED 50 sind die Werte zu addieren. Welches Lagebezugssystem der Karte zugrunde liegt, steht einerseits am unteren Rand mittig, andererseits erkennt es der Anwender auf den ersten Blick: bei ED-50 Karten befindet sich die Legende am rechten Rand bei WGS 84 Karten am linken Rand. Das UTM-Gitter Die Erdoberfläche wird entlang des Gradnetzes in Zonen und Bänder unterteilt. Die Polkappen sind hierbei ausgenommen. Zone: Eine Zone besteht aus sechs Längengraden. Es gibt somit 60 Zonen, die auch Meridianstreifen genannt werden. Die Zonen sind durchnummeriert von eins bis 60. Band: Ein Band besteht aus acht Breitengraden (nur das nördlichste Band hat zwölf Breitengrade). Es gibt 20 Bänder. Die Bänder sind mit Buchstaben bezeichnet, wobei einige Buchstaben wegen der Verwechslungsgefahr ausgelassen wurden. Die Abbildung zeigt beispielhaft eine Zone und ein Band. Zonenfeld: Treffen sich ein Band und eine Zone entsteht ein Zonenfeld. Zonenfelder werden bezeichnet zunächst mit dem Ostwert (Nummer der Zone) und dem Nordwert (Buchstabe des Bandes). Deutschland liegt zum größten Teil im Zonenfeld 32U. Teile vom Osten und Südosten Deutschlands liegen in den Zonenfeldern 32T, 33U und 33T.

11 11 Gitterquadrate Die Zonenfelder sind für eine genaue Standortbestimmung noch ungeeignet. Aus diesem Grund hat man sie nochmals in Quadrate unterteilt. Jedes Quadrat hat eine nlänge von 100 Kilometern. Die Quadrate werden Gitterquadrate oder 100-km-Quadrate genannt und mit zwei Buchstaben bezeichnet. Für die Nutzung als Karte werden nunmehr aus den Gitterquadraten beliebig große Ausschnitte (in der Regel für das verwendete Kartenblatt formatfüllend) herausgenommen und mit einem weiteren Gitter (Abstand der Gitterlinien 1 Kilometer) belegt. Koordinatenangaben Der hier gezeigte Ausschnitt aus der Karte L 4722 zeigt einen Teil von Kassel. Deutlich zu erkennen ist das Gitter. Ein Feld hat die nlänge von einem Kilometer. Die Gitterlinien tragen die Kilometerbezeichnungen des Gitterquadrates. Anhand dieser Bezeichnungen lassen sich Orte genauer beschreiben. Die Hessische Landesfeuerwehrschule liegt im Feld Mit dieser Angabe wird ein Feld mit der Fläche von einem Quadratkilometer beschrieben.

12 12 Zur genaueren Standortbestimmung wird das Feld in 100 Meter Schritten gedanklich weiter unterteilt. Als Hilfsmittel steht hier der Planzeiger zur Verfügung. Der Planzeiger unterteilt das Feld weiter, so dass der Standpunkt der Hessischen Landesfeuerwehrschule (Mittelpunkt des Schulgeländes) mit 297 in Ostrichtung und 831 in Nordrichtung angegeben werden kann. Die Standortangabe ist nunmehr auf 100 Meter genau. Eine weitere Unterteilung des 100 Meter Rasters des Planzeigers ist denkbar. Diese erfolgt dann ohne Hilfsmittel. Die Genauigkeit beträgt dann etwa 10 Meter. So könnte der Haupteingang der Hessischen Landesfeuerwehrschule mit den Angaben 2974 in Ostrichtung und 8315 in Nordrichtung beschrieben werden. Eine vollständige Koordinatenangabe setzt sich wie folgt zusammen: 32 U NB Zone Band Ostwert Nordwert Zonenfeld Gitterquadrat (100km-Quadrat) Entsprechend dem verwendeten Lagebezugssystem (ED50 oder WGS84)

13 13 Kapitel 4 - Physikalisch-technische Grundlagen Um den Funkverkehr im gemeinsamen Funknetz richtig durchführen zu können, ist es erforderlich, gewisse physikalische Grundlagen zu kennen. Unter Funk versteht man die drahtlose Übertragung von Informationen (Sprache, Daten, usw.) unter Verwendung von elektromagnetischen Wellen. Die nichtpolizeilichen BOS verwenden zum Informationsaustausch den Sprech- und in geringem Umfang den Datenfunk. Elektromagnetische Wellen breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit frei in alle Richtungen aus. Elektromagnetische Wellen können vom Menschen nicht direkt wahrgenommen werden. Für ihre Übermittlung und Umsetzung werden entsprechende Geräte (Funkgeräte) benötigt. Diese Geräte arbeiten innerhalb eines bestimmten Frequenzbereiches. Frequenz ist die Anzahl der Schwingungen von elektromagnetischen Wellen innerhalb einer Sekunde. Die Maßeinheit hierfür ist das Hertz [Hz]. Man unterscheidet in Niederfrequenz (NF) und Hochfrequenz Unter Niederfrequenz versteht man den Bereich der für das menschliche Ohr hörbaren Schwingungen von 0 bis ca Hz. Diese Frequenzen sind zwar zur Sprachübermittlung hervorragend, zur Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen jedoch nicht geeignet. Unter Hochfrequenz versteht man den Bereich oberhalb von Hz. Diese sind zur drahtlosen Informationsübermittlung geeignet. Eine weitere Kenngröße von elektromagnetischen Wellen ist die Wellenlänge. Zwischen Wellenlänge und Frequenz besteht eine physikalische Abhängigkeit. Diese besagt: je länger eine Welle ist, desto niedriger ist ihre Frequenz und umgekehrt, je kürzer eine Welle ist, desto höher ist ihre Frequenz. Die Wellenlänge ist die räumliche Ausdehnung einer elektromagnetischen Welle zwischen ihrem Anfangs- und Endpunkt. Die Maßeinheit für die Wellenlänge ist Meter [m]. Die Wellenlänge berechnet sich nach der Formel: Wellenlänge [ m] = Ausbreitungsgeschwindigkeit Frequenz [ 1/ s] [ m / s] Beispiel: Frequenz = 75 MHz; Wellenlänge =? [ m / s] = 4m / s [ ]

14 14 Mit Hilfe eines Mikrofons können Schallwellen in elektrische Ströme umgewandelt werden. Diese tonfrequenten Mikrofonströme lassen sich nicht mehr in der Luft, wohl aber durch elektrische Leitungen weiterleiten. Niederfrequente Mikrofonströme (abgekürzt: NF) lassen sich durch Lautsprecher wieder in Schallwellen zurückverwandeln. Sie eignen sich jedoch nicht als Funkwellen. Deshalb verwendet man hochfrequente Wellen (HF), die als Trägerwellen die niederfrequenten Mikrofonströme zum Empfänger hin tragen. Diese hochfrequenten Schwingungen haben die natürliche Eigenschaft der drahtlosen Ausbreitung mit Lichtgeschwindigkeit ( km/s). Die hochfrequenten Trägerwellen unterscheidet man nach ihrer Frequenz oder Wellenlänge. Als Wellenlänge bezeichnet man die Länge einer Schwingung. Erhöht sich nun die Anzahl der Schwingungen in einer Sekunde, so verkürzt sich der Abstand vom Anfang bis zum Ende einer Schwingung; d.h. je höher die Frequenz wird, umso kürzer wird die Wellenlänge. Als Amplitude oder Schwingungsweite bezeichnet man den Abstand zwischen der Nulllinie und dem positiven, bzw. dem negativen Höchstwert der Schwingung. Funkwellen mit den Frequenzen von 30 bis 300 MHz (1 Megahertz [MHz] = Hz) werden als ultrakurze Wellen (UKW) bezeichnet. Da ihre Wellenlängen zwischen 10 und 1 Meter liegen, werden ultrakurze Wellen auch als Meterwellen bezeichnet.

15 15 Ausbreitungseigenschaften Die von einem Sender erzeugten und über die Sendeantenne ausgestrahlten Meterwellen sind zwar unsichtbar, ihre Ausbreitungseigenschaften aber sind mit denen des Lichts vergleichbar (quasi-optisch). Aus diesem Grund sind Meterwellen Gradlinig Abschattungsfähig Reflektierbar Beugungsfähig Absorbierbar Durch die Ausbreitungseigenschaften elektromagnetischer Wellen wird die Reichweite zwischen einer sendenden und empfangenden Sprechfunkbetriebsstelle bestimmt. Unter Reichweite versteht man die größtmögliche Entfernung zwischen einer sendenden und empfangenden Sprechfunkbetriebsstelle, bei der gerade noch eine Verständigung möglich ist. Wellenbereiche Der gesamte Bereich der für Fernmeldezwecke verfügbaren Frequenzen wird in verschiedene Frequenzbereiche, auch Bänder genannt, eingeteilt. Die BOS arbeiten mit ihren Funkgeräten im 2 m-wellenbereich (150 MHz) und im 4 m- Wellenbereich (75 MHz). Diese, für die BOS reservierten Frequenzbänder, sind für einen so genannten Duplexbetrieb (gleichzeitiges Senden und Empfangen) vorgesehen. Die Frequenzbänder wurden dazu in je ein Unterband (unterer Frequenzbereich) und ein Oberband (oberer Frequenzbereich) unterteilt. Im 2 m-wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung: Unterband: 167,56 MHz 169,38 MHz und 165,210 MHz 165,690 MHz Oberband: 172,16 MHz 173,98 MHz und 169,810 MHz 170,290 MHz Im 4 m-wellenbereich stehen folgende Bandbereiche zur Verfügung: Unterband: Oberband: 74,215 MHz 74,775 MHz u. 75,215 MHz 77,475 MHz 84,015 MHz 87,255 MHz Kanal Innerhalb der Frequenzbereiche werden den einzelnen Frequenzen zur leichteren Unterscheidung und zur Vereinfachung der Bedienung der Funkanlagen Nummern, Kanal genannt, zugeordnet. Jedem Kanal sind zwei zusammengehörige Frequenzen (= Frequenzpaar) zugeordnet. Dieses Frequenzpaar besteht aus einer Frequenz im Oberband (OB) und einer Frequenz im Unterband (UB). Durch einen festgelegten Abstand (Bandabstand) zwischen den beiden Frequenzen wird eine gegenseitige Störung und Beeinflussung von Sender und Empfänger vermieden. Im 4 m- Wellenbereich beträgt der Bandabstand 9,8 MHz und im 2 m-wellenbereich 4,6 MHz.

16 16 Beispiel: Kanal 400 Oberband (OB) 85,075 MHz Unterband (UB) 75,275 MHz Im 4 m-wellenbereich stehen folgende Kanäle, die mit dreistelligen Zahlen gekennzeichnet werden, zur Verfügung: Unterband und Oberband Im 2 m-wellenbereich stehen folgende Kanäle zur Verfügung: Unterband und Oberband und Für die nichtpolizeilichen BOS in Hessen sind im 2 m-wellenbereich jedoch nur folgende Kanäle für den Funkverkehr zwischen mobilen Teilnehmern verfügbar und freigegeben: 31, 50, 51, 53, 55, 56 (Bandlage: Unterband) 39 U/O (DRK-Bergwacht und Tunnelfunk) und 34 U/O (Tunnel- und Gebäudefunk, nicht in allen Regionen freigegeben!) Prinzip der drahtlosen Nachrichtenübermittlung Ein Funkgerät strahlt beim Senden elektromagnetische Wellen in der Frequenz aus, die durch die Kanaleinstellung vorgegeben ist. Die wird als die so genannte Trägerwelle bezeichnet, welche sich im HF-Bereich befindet. Will ich nun Sprache übertragen, so muss die niederfrequente Sprache zum Senden mit der hochfrequenten Trägerwelle zusammengebracht werden (Modulation) und zum Empfangen von der Trägerwelle getrennt werden (Demodulation). Modulation Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die nichthörbare hochfrequente Trägerwelle dem Wellenbild der hörbaren Sprachwellen anpasst. D. h. die Sprachinformation wird den Trägerwellen aufgeprägt = aufmoduliert. Demodulation Hiermit bezeichnet man den Vorgang, der die niederfrequente Sprachwelle von der hochfrequenten Trägerwelle trennt.

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18 18 Anhand dieses Blockschemas eines Funkgerätes sollen die Abläufe innerhalb dieses Gerätes verdeutlicht werden. Erklärungen zum Blockschema Sender 1. Mikrofon: Schall wird in tonfrequente Wechselströme umgewandelt (NF-Signale) 2. NF-Verstärker: Die Schwingungsweite (Amplitude) der Mikrofonströme wird verstärkt 3. Oszillator: Erzeuger für die hochfrequenten Trägerwellen 4. Kanalfenster: Anzeige der am Kanalschalter eingestellten Trägerwelle des Senders (Sendefrequenz) 5. Modulator: Die tonfrequenten Mikrofonströme werden der hochfrequenten Trägerwelle überlagert 6. Sendeverstärker: Die modulierte Trägerwelle wird verstärkt 7. Antennenweiche: Verbindet HF-Ausgang des Senders mit der Antenne 8. Antenne: Strahler für hochfrequente elektromagnetische Wellen Empfänger 8. Antenne: Empfänger für ankommende hochfrequente elektromagnetische Wellen 7. Antennenweiche: Verbindet HF-Eingang des Empfängers mit der Antenne 9. HF-Verstärker: Die Schwingungsweite des HF-Signals wird verstärkt 10. Demodulator: Die niederfrequenten Signalanteile werden von der hochfrequenten Trägerwelle getrennt 11. NF-Verstärker: Die Schwingungsweite der wiedergewonnenen NF-Signale wir verstärkt 12. Lautsprecher: Die NF-Signale werden in Schall umgewandelt

19 19 Kapitel 5 - Funkgerätekunde Voraussetzung für eine sichere Handhabung von BOS-Funkanlagen ist es, dass jede Sprechfunkerin / jeder Sprechfunker folgendes erkennen kann: Ist die zu bedienende Funkanlage vollständig? Ist die zu bedienende Funkanlage richtig eingestellt? Ist die Stromversorgung der zu bedienenden Funkanlage in Ordnung? Eine Sprechfunkerin/ ein Sprechfunker der ein Funkgerät einwandfrei bedienen kann, muss somit auch in der Lage sein, einen eventuellen Bedienungsfehler von einem Defekt des Funkgerätes zu unterscheiden. Während ein defektes Funkgerät nur durch eine Fachwerkstatt repariert werden darf, kann ein Bedienungsfehler leicht und schnell von einer guten Sprechfunkerin / einem guten Sprechfunker behoben werden. Die mechanische Überprüfung einer Funkanlage durch die Sprechfunkerin / den Sprechfunker erstreckt sich im Wesentlichen auf die Vollzähligkeit äußerlich erkennbarer Geräteteilen sowie äußerlich erkennbare Beschädigungen. Antenne, Antennenleitung, Antennenstecker, S/E-Gerät, Gerätehalterung, Handapparat, Handapparateauflage Steck- und Schraubverbindungen sind auf einwandfreien Sitz zu kontrollieren. Drehbare Teile müssen sich drehen, rastende Teile müssen einwandfrei rasten. Die Dachantenne für BOS-Funkgeräte in Fahrzeugen muss senkrecht stehen. Dies ist sowohl für den Sender als auch für den Empfänger wichtig. Die Antennenleitung zwischen der Antenne und dem Funkgerät darf nicht beschädigt und nicht zu scharf geknickt sein. Die Antennenstecker am Antennenfuß und am Funkgerät müssen einwandfrei festsitzen. Die elektrische Überprüfung von Funkgeräten durch die Sprechfunkerin/ den Sprechfunker ist ebenfalls ohne größeren Aufwand möglich. Eine solche Überprüfung von Sprechfunkgeräten wird paarweise vorgenommen, wobei die Einstellung kanalgleich vorzunehmen ist. Eine intakte Stromversorgung ist auch hierbei Voraussetzung. Bei unwirksamer Rauschsperre kann jetzt eine Kontrolle der NF-Ausgänge beider Geräte erfolgen. Zunächst wird die Hörerkapsel im Handapparat und danach die Abschaltung und stufenweise Regulierung des Anruflautsprechers und ggf. auch des Zusatzlautsprechers kontrolliert. Eine Überprüfung von Sender und Empfänger ist durch das wechselweise Senden und Empfangen der beiden Sprechfunkanlagen möglich. Verwendung von BOS-Sprechfunkanlagen Einsatzvoraussetzungen Die früher erforderliche nationale Prüfung und Zulassung durch die Bundesnetzagentur gemäß TKG entfällt in Folge der Harmonisierung mit dem europäischen Recht. An die Stelle dieser Prüfung tritt die Konformitätserklärung des Herstellers. Alle Geräte, die die grundlegenden Anforderungen erfüllen, müssen folgende Kennzeichen tragen das CE-Kennzeichen, die Typenbezeichnung, die Seriennummer, den Namen des Herstellers oder der für das in Verkehr Bringen verantwortlichen Person.

20 20 Funkgeräte, die in Frequenzbereichen arbeiten, deren Nutzung nicht gemeinschaftlich harmonisiert ist oder die anderen Einschränkungen unterliegen (z.b. BOS-Funkgeräte), müssen zusätzlich das Geräteklassenkennzeichen tragen. Außerdem müssen die BOS-Funkanlagen der Technischen Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) entsprechen. Die Einhaltung der TR-BOS wird durch die BOS-Prüfnummer bescheinigt Die Übereinstimmung mit der TR-BOS wird durch eine Typprüfung, die von der Zentralprüfstelle für BOS-Funkgeräte an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal durchgeführt wird, sichergestellt. Nach dieser Typprüfung erhält die Funkanlage eine FuG-Nummer, z.b. FuG 7b, FuG 8b, FuG 10. Auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung sind die in Baden- Württemberg durchgeführten Prüfungen auch in Hessen anerkannt. Bei Funkgeräten, die vor dem entwickelt wurden sind diese Kennzeichen keine Pflicht. Für Funkgeräte die nach dem entwickelt wurden, ist nur eine CE-Kennzeichnung notwendig. FuG 7b Das FuG 7b ist ein Sprechfunkgerät für den 4-m-Wellenbereich. Es hat in zwei Teilbereichen jeweils 120 schaltbare Kanäle. Der untere Teilbereich wird als Unterband, der obere als Oberband bezeichnet. Es können die Kanäle 400 bis 519 geschaltet werden. Der eingestellte Kanal wird im Kanalfenster auf der Bedienplatte zusammen mit dem Buchstaben U für Unterband oder O für Oberband angezeigt. Dreistellige Kanalangaben kennzeichnen immer Funkanlagen des 4-m-Wellenbe-reiches. (Ausnahme: FuG 11b Kanäle 2-m-Band ) Die Anzeige der Bandlage im Sichtfenster der Funkanlage kennzeichnet immer die des Senders Die in der unteren Hälfte der Bedienplatte befindlichen Schalter bezeichnet man mit S1 bis S6. Die über dem S5 untereinander angeordneten Tonruftasten sind mit RUF I und RUF II bezeichnet. Rechts und links vom Kanalfenster befinden sich die beiden Kanalschalter. Die untere der beiden rechts angeordneten 10poligen Buchsen ist die Anschlussbuchse für den Handapparat, während die obere Buchse zum Anschluss von Zusatzgeräten vorgesehen ist. In der linken oberen Ecke der Bedienplatte ist die Antennenanschlussbuchse eingebaut.

21 21 Anhand des nachfolgenden Bildes soll die Bedeutung der einzelnen Schalter und Taster der Bedienplatte des FuG 7b erklärt werden. Der Schalter S1 (Sendeleistung/Verstärkerbetrieb) ist ein Umschalter zur Einstellung der Sendeleistung auf 3 Watt oder 10 Watt. Die Schalterstellung V bedeutet Verstärkerbetrieb. Bei dieser Schalterstellung ist kein Sendebetrieb möglich. Das heißt, durch das Betätigen der Sprechtaste im Handapparat wird jetzt nicht der Sender sondern der Verstärker zur Speisung eines Kommandolautsprechers eingeschaltet. Der Empfänger des Funkgerätes ist weiter in Betrieb. Steht der Schalter S2 (Rauschsperre) auf R, so ist die Rauschsperre wirksam geschaltet. Bei dieser Schalterstellung ist aus dem Gerätelautsprecher sowie aus der Hörerkapsel des Handapparates nur die ankommende Nachricht zu hören. Um ein schwach ankommendes Signal besser verstehen zu können kann es vorteilhaft sein, den Schalter auf die Stellung AUS zu schalten. Trotz des jetzt auftretenden starken Rauschens ist dann eventuell noch ein besserer Empfang möglich. Der Schalter S3 (Bandlage) bestimmt die Bandlage des Senders, die auch im Kanalfenster angezeigt wird. Es sind die Einstellungen U für Unterband und O für Oberband schaltbar. Die beiden Schalterstellungen ORT und FERN am Schalter S4 (Bedienungsart) müssen als Vorsilben für das Wort Bedienung betrachtet werden. S4 muss grundsätzlich auf ORT- Bedienung eingestellt sein. Nur bei Verwendung eines Fernbediengerätes ist FERN-Bedienung einzuschalten. Mit dem Schalter S5 (EIN/AUS, Betriebsart) wird das Funkgerät ein- und ausgeschaltet. Außerdem ist dieser Schalter der Verkehrsartenschalter. In der Schalterstellung W wird die Verkehrsart Wechselverkehr eingeschaltet, während mit der Schalterstellung G/RS2 die Verkehrsart Gegenverkehr eingeschaltet wird. Mit der dritten Schalterstellung RS1 kann das FuG 7b als kleine Relaisfunkstelle im RS1-Verfahren betrieben werden. Da diese Schaltmöglichkeit, trotz einer mechanischen Sperre gegen unbeabsichtigtes Schalten, in der Vergangenheit mehrfach zu erheblichen Störungen des Sprechfunkverkehrs geführt hat, ist zwischenzeitlich die Stilllegung der RS1-Schaltung in diesen Funkgeräten verfügt worden.

22 22 Der Schalter S6 (Lautstärke) ermöglicht sowohl die Abschaltung als auch die stufenweise Regulierung der Lautstärke des Anruflautsprechers. Die Lautstärke der Hörerkapsel im Handapparat wird hierdurch nicht verändert. Sie bleibt immer gleich. Durch das Drücken der Tasten RUF I und RUF II wird der Sender eingeschaltet und gleichzeitig mit den Tönen I (=1.750 Hz) oder II (=2.135 Hz) moduliert. Dies Ruftöne wurden im gemeinsamen Funknetz des Landes Hessen zur Steuerung von Relaisfunkstellen benutzt (werden bei der Gleichwellen-Funktechnik nicht mehr benötigt). Mit den beiden Kanalschaltern, die sich links und rechts des Kanalfensters befinden, wird der gewünschte Kanal eingestellt. FuG 8b Das FuG 8b ist - wie das FuG 7b - ein Sprechfunkgerät für den 4-m-Wellenbereich. In den zwei Teilbereichen Ober- und Unterband liegen ebenfalls jeweils 120 schaltbare Kanäle. Benutzbar sind jedoch nur die Kanäle 400 bis 510 (Unterband) und 400 bis 509 (Oberband). Die äußeren Abmessungen des FuG 8b, besonders die der Bedienplatte, lassen das Gerät im vergleich zum FuG 7b sehr klein erscheinen. Die Anschlussbuchse für den Handapparat ist hier auf der linken Schmalseite des Gerätes angeordnet. Eine RS1-Schaltung sowie der Betrieb eines Kommandolautsprechers sind mit diesem Gerät nicht möglich. Das Funkgerät wird durch Drücken einer Taste (bei neueren Geräten wie in der Abbildung durch Betätigung des Drehschalters) eingeschaltet. Zur Kontrolle dient eine gelbe LED. Mit einem dreistelligen Registerschalter, auf der rechten der Bedienplatte angeordnet, wird der Betriebskanal eingestellt. Mit den rechts danebenliegenden gleichartigen Schaltern wird die Verkehrsart W (Wechselverkehr) oder G (Gegenverkehr) sowie die Bandlage des Senders U (Unterband) oder O (Oberband) eingestellt. Die Lautstärke kann mit dem Drehschalter (gekennzeichnet mit einem Lautsprechersymbol) eingestellt werden. Dabei ist die Lautstärke des auf der Bedienplatte angeordneten Anruflautsprechers mit den ersten drei Schalterstellungen veränderbar, die des Zusatzlautsprechers mit zwei zusätzlichen Schalterstellungen. Bei Linksanschlag des Lautstärkeschalters sind die Lautsprecher abgeschaltet. Die Lautstärke an der Hörkapsel im Handapparat bleibt auch bei dieser Schalterstellung unbeeinflusst.

23 23 Der Empfang eines Trägersignals wird durch eine rote LED angezeigt. Das Einschalten des Senders durch Drücken der Sprechtaste im Handapparat oder durch Drücken einer Tonruftaste wird durch eine grüne LED angezeigt. Die Leuchtanzeigen auf der Bedienplatte haben also folgende Bedeutung: Gelb = Einschaltanzeige Rot = Empfänger ist in Betrieb Grün = Sender ist in Betrieb Das FuG 8b hat eine Zeitschaltung, die das Senden auf eine Zeit von zwei Minuten begrenzt. Diese Schaltung verhindert das längere ungewollte Strahlen des Senders, das z. B. durch eine verklemmte Sprechtaste hervorgerufen werden kann. Die Spannungsversorgung des Gerätes muss im Bereich von 10 bis 16 Volt liegen, da sonst das Einschalten des Gerätes verhindert wird. Das FuG 8b-1 ist dem FuG 8b täuschend ähnlich. Der Unterschied zwischen beiden Funkgeräten besteht im erweiterten Kanal-Schaltbereich des FuG 8b-1. Bei diesem Gerät lassen sich Kanäle ab dem Kanal 347 schalten. Es lassen sich 143 Einzelfrequenzen im Unterband, sowie 163 Einzelfrequenzen im Oberband einstellen. Im Unterband sind folgende Kanäle schaltbar: Kanal 347 bis Kanal 375 = 29 Einzelfrequenzen Kanal 397 bis Kanal 510 = 114 Einzelfrequenzen Die ausgesparten 21 Einzelfrequenzen im Unterband sind für den beweglichen Flugfunkdienst reserviert. FuG 10 Das FuG 10 ist ein Wenigkanal Sprechfunkgerät für den 2-m-Wellenbereich, das für den Funkverkehr an der Einsatzstelle eingesetzt wird. Bei den nichtpolizeilichen BOS in Hessen werden bei diesen Geräten die Kanäle 31, 50, 51, 53, 55, und 56 im Unterband verwendet. Bei dem FuG 10 ist die Verkehrsart Wechselverkehr fest eingestellt. An der oberen Schmalseite zwischen Antennenanschluss und Rauschsperrenschalter ist ein Schalter angebracht, mit dem verschiedene Funktionen ausgeführt werden können. Mit diesem Schalter wird das Funkgerät ein- und ausgeschaltet und die Lautstärke des Lautsprechers stufenweise eingestellt. Wird der Schalter bis zum rechten Anschlag gedreht (Anzeige am Drehknopf steht auf dem Strich) ist nur noch der Sendebetrieb möglich. Steht die Anzeige am Schalter auf der Stellung Strich, so ist das Gerät nicht ausgeschaltet! Die Drehung des Schalters bis zum linken Anschlag (Anzeige am Drehknopf steht auf dem Kreis) schaltet das Gerät aus. Die Staubkappe für die Anschlussbuchse der Fernbedienung, ebenfalls auf der oberen Schmalseite angeordnet, enthält Drahtverbindungen, die erst den Betrieb des Gerätes ermöglichen. Das Lösen oder Entfernen dieser Staubkappe führt folglich dazu, dass das Funkgerät nicht eingeschaltet werden kann. Die Sprechtaste und die Tonruftasten sind seitlich am Gerät angeordnet.

24 24 Der Ladezustand der Batterie, die an der Unterseite des Gerätes eingesetzt wird, lässt sich mit einem Kontrollinstrument feststellen. Die Kontrolle des Ladezustandes ist stets bei Sendebetrieb durchzuführen! FuG 11b Das Handfunkgerät FuG 11b stellt die neuste Generation von 2-m Handfunkgeräten dar. Die Geräte werden von einem Mikroprozessor gesteuert. Betriebseinstellungen können mittels Programmierung geändert werden, ohne in das Gerät einzugreifen. Alle 2m Kanäle sind schaltbar. Beim Einschalten startet das Gerät automatisch im Wenigkanalmodus, d.h. nur die für Hessen zugelassenen Kanäle sind schaltbar. Um alle Kanäle anwählen zu können, muss in den Vielkanalmodus umgeschaltet werden. Alarmgeber / Meldeempfänger / Antennen Die Verwendung von Alarmgebern und Meldeempfängern erfolgt zur Alarmierung von Einsatzkräften über Funk. Das Verfahren ermöglicht die Alarmierung über Meldeempfänger als stiller Alarm sowie die Steuerung von Sirenen als lauter Alarm. Meldeempfänger sowie Empfangsfunkanlagen zur Steuerung von Sirenen bestehen aus einem Empfänger und einem Auswerter für eine bestimmte Rufkombination. Dieser Auswerter, der wie ein elektronisches Schloss wirkt, verriegelt den Ausgang dieser Empfänger. Nur beim Empfang der bestimmten Rufkombination öffnet der Auswerter den Ausgang des Empfängers. Somit wirkt der Empfang der passenden Rufkombination wie ein Schlüssel auf das elektronische Schloss. Da Meldeempfänger nur kleine Antennen besitzen, ist es möglich, dass er Empfang in Gebäuden, Tunneln, Kellern, Stahlbetonbauten o. ä. beeinträchtigt, bzw. unmöglich ist. Die Antennen sind ein wichtiger Bestandteil der Sprechfunkanlagen. Sie sind für den Sende- und Empfangsbetrieb wichtig. Sie sollen immer senkrecht zur Erdoberfläche stehen. So angeordnete Antennen haben die Wirkung eines Rundstrahlers. Eine Abweichung von der senkrechten Anordnung beeinträchtigt die Rundstrahlwirkung. Die Länge der Antennen ist abhängig von der Wellenlänge. Aus diesem Grund werden verschiedene Antennen für den 2-m und den 4-m Wellenbereich benötigt. Bei einer Sprechfunkanlage dürfen nur die richtigen Antennen für die jeweiligen Wellenbereiche verwendet werden. Antennen müssen frei strahlen können. Ein Hindernis, das sich vor einer Antenne befindet, kann die Ausbreitung der Strahlung wesentlich beeinflussen. Bei ungünstigen Verhältnissen ist jedoch eine Verbesserung oft schon durch eine geringe Standortveränderung möglich. Es ist zu beachten: Metallkonstruktionen, z. B. Brücken, Türme, Gerüste, Zäune, aber auch hohe Gebäude, geschlossene Räume und Bodensenken können den Sprechfunkverkehr erheblich beeinträchtigen. Antennen müssen senkrecht stehen. Antennen müssen frei strahlen können. Antennen, die an festen Gebäuden montiert sind, müssen gemäß geltenden VDE- Bestimmungen vorschriftsmäßig geerdet sein.

25 25 Funkmeldesystem (FMS) Das Funkmeldesystem (FMS) ist eine technische Möglichkeit, die zeitliche Belegung eines Betriebskanales für so genannte Standardmeldungen zu verkürzen. Die Übertragung bestimmter Standardmeldungen (Statusmeldungen) zwischen dem mit FMS ausgestatteten Einsatzfahrzeuges und der Zentralen Leitstelle erfolgt über ein aus 9 Blöcken digitalisiertes Datentelegramm. Hierfür gibt es eine bundeseinheitliche Kodiersystematik. Eine Statusmeldung ist eine Nachricht zur Kennzeichnung eines bestimmten Einsatzzustandes eines Einsatzfahrzeuges. Zur Verarbeitung des Datentelegrammes ist neben dem FMS-Bediengerät im Einsatzfahrzeug noch ein entsprechendes FMS-Leitstellengerät erforderlich. Dies macht dem Einsatzsachbearbeiter die Informationen sichtbar. Von der Zentralen Leitstelle aus können auch zum Einsatzfahrzeug Daten übermittelt werden. Datenblock 1 BOS-Kennung einstellig Datenblock 2 Landeskennung Einstellig Datenblock 3-4 Ortskennung zweistellig Datenblock 5-8 Fahrzeugkennung Vierstellig Datenblock 9 Statusmeldung Einstellig Die Datenblöcke 1-8 sind fahrzeug- und gerätespezifisch fest im Gerät programmiert. Lediglich der Datenblock 9 kann über die Tastatur des Bediengerätes gemäß nachfolgender Tabelle gewählt werden: 0 Notruf; beim Betätigen dieser Taste bleibt der Sender der Funkanlage für ca. 30 sec. in Betrieb 1 Einsatzbereit über Funk 2 Einsatzbereit auf der Wache 3 Einsatzauftrag übernommen 4 Am Einsatzort eingetroffen 5 Sprechwunsch 6 Nicht einsatzbereit 7 Abfahrt zum Transportziel 8 Ankunft am Transportziel 9 Handquittung / Fremdanmeldung Beispiel: Hessen Vogelsbergkreis Standortkennzahl für Nieder-Ohmen TLF Feuerwehr Sprechwunsch (Status)

26 26 FMS-Bediengeräte werden über die Handapparatebuchse am Sprechfunkgerät angeschlossen, bzw. sind bei neueren Anlagen schon im Gerät integriert. Durch einen Tastendruck am Bediengerät wird das Datentelegramm zur Leitstelle gesendet. Wird es eindeutig vom Leitstellengerät ausgewertet, sendet dieses das Datentelegramm zurück und die Ziffer erscheint in der Anzeige des Fahrzeuggerätes. Bleibt die Anzeige leer, so hat das Leitstellengerät die Statusmeldung nicht eindeutig erkannt. Die Leitstelle kann jedem, mit FMS ausgerüsteten Fahrzeug sogenannte Fernaufträge senden. Diese erscheinen als Buchstaben im Display und haben folgende Bedeutung: A = Sammelruf an alle H = Wache anfahren C = für Einsatzübernahme melden J = Sprechaufforderung E = Einrücken/ Abbrechen L = Lagemeldung geben F = über Telefon melden U = Reserve

27 27 Kapitel 6 - Funkbetriebskunde Für jede Sprechfunkerin/ jeden Sprechfunker der BOS ist es wichtig, bestimmte vorgegebene Richtlinien zur Abwicklung des Sprechfunkverkehrs, zu kennen und zu beachten. Eine wichtige taktische Information für die Benutzer von Sprechfunkanlagen ist der Funkrufname. Er muss bei der Eröffnung einer Sprechfunknachricht ungekürzt gesprochen werden und besteht aus dem Kennwort, der Ortsbezeichnung, der Standortkennzahl und der Kennzahl für die Einsatzfahrzeuge, sowie ggf. noch einer weiteren Untergliederung. Beispiel: Florian Schotten Als Kennwörter unterscheidet man: Akkon Johanniter Unfallhilfe Bergwacht Bergwacht im Deutschen Roten Kreuz Christoph Rettungshubschrauber Florian Feuerwehr/Brandschutzdienststelle/Träger des Rettungsdienstes Heros Technisches Hilfswerk Johannes Malteser Hilfsdienst KatS Katastrophenschutz Pelikan Deutsche Lebensrettungs Gesellschaft Rettung Private Rettungsdienstunternehmen Rotkreuz Deutsches Rotes Kreuz Sama Arbeiter Samariter Bund Tetra Landesbetriebsstelle Digitalfunk (organisationsübergreifende Betriebsstelle mit fernmeldetechnischer Aufsichtsfunktion) Die Ortsbezeichnung wird durch den Namen der Region, des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Gemeinde (ohne Ortsteilnamen) angegeben. Einheiten der kommunalen Feuerwehr führen die Ortsbezeichnung der Gemeinde des Stationierungsortes. Einheiten der Hilfsorganisationen führen die Bezeichnung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt der jeweils zuständigen unteren KatS-Behörde. Einheiten des Rettungsdienstes führen die Bezeichnung des Rettungsdienstbereiches (i. d. R. Landkreis/kreisfreie Stadt). Die Werkfeuerwehren führen im Funkrufnamen den Firmennamen oder eine sinnfällige Abkürzung an Stelle der Ortsbezeichnung.

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