Selbstanzeige in aller Munde Deutschlands Süden ist Spitze. krankheitskosten Keine außergewöhnliche Belastung

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1 Ausgabe 66/2013 August Offizielles Organ der meditaxa group e.v. Fachkreis für Steuerfragen der heilberufe Selbstanzeige in aller Munde Deutschlands Süden ist Spitze krankheitskosten Keine außergewöhnliche Belastung Betriebsveranstaltungen Freigrenze bleibt bei 110 EUR handykosten Kostencheck im Urlaub

2 ten. ie b e g n e is r K in n r e d Wir helfen Kin Helfen Sie mit? WARUM WIRD HILFE BENÖTIGT? In Taiz, der zweitgrößten Stadt im Jemen, gibt es für die normale Bevölkerung derzeit keine operierenden Ärzte. Die Gründe dafür sind so vielschichtig, wie die gesamte arabische Revolution: fehlende Strukturen, kein Gehalt, Mangel an Material. Fakt ist jedoch, dass viele Kinder nur Dank des Hilfseinsatzes des HAMMER FORUM eine Chance auf eine medizinische Behandlung und oft lebensnotwendige Operation haben. WIE HILFT DAS HAMMER FORUM? Das HAMMER FORUM schickt qualifizierte medizinische Teams (Chirurgen, Anästhesisten, Pädiater, OP-Pfleger und Medizintechniker) in das Al-Thawra-Hospital nach Taiz, um Kinder vor Ort zu untersuchen und, falls notwendig, zu operieren. Die jemenitischen Medien kündigen den Einsatz der Deutschen bereits Tage zuvor an, so dass sich lange Schlangen vor dem Krankenhaus bilden und einige Familien einen Weg bis zu 200 km nach Taiz zurück legen per Auto, zu Fuß oder auf dem Rücken eines Esels. Der Einsatz wird traditionell viermal im Jahr durchgeführt. Je nach Größe des Teams (15 bis 20 Personen) werden bis zu Kinder untersucht und 150 Operationen durchgeführt. WIE SIE HELFEN KÖNNEN: Das medizinische Personal arbeitet während ihres Einsatzes in Taiz ehrenamtlich. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie den Einkauf der Hilfsgüter und die Finanzierung der Flug- und Transportkosten. Vielen Dank! UNSER SPENDENKONTO: Sparkasse Hamm Konto Nr BLZ IBAN: DE BIC: WELADED1HAM HABEN SIE FRAGEN? / info@hammer-forum.de / Tel

3 EDITORIAL Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, spätestens seit der Berichterstattung über prominente Fälle ist klar geworden, dass Steuerhinterziehung definitiv kein Kavaliersdelikt ist. Sie ist eine Steuerstraftat, die grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Trotz vollendeter Steuerhinterziehung kann aber Straffreiheit eintreten, wenn der Steuersünder sich selbst anzeigt und die Steuer bezahlt, bevor die Finanzbehörde mit Ermittlungen beginnt. Zum gescheiterten Abkommen mit der Schweiz kommt, dass auch in Luxemburg für Zinserträge, die von Luxemburger Finanzinstituten an in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden, zum 1. Januar 2015 eine automatische Auskunftserteilung eingeführt werden soll. In unserem Leitartikel und auf Seite 8 nehmen wir dieses heikle Thema ausführlich unter die Lupe. Keine Einigung gab es bisher zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am wurden die Beratungen vertagt, da man sich nicht einigen konnte. Die bisherige 10-jährige Aufbewahrungsfrist wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 in einem ersten Schritt auf 8 Jahre verkürzt werden. Ab 2015 soll die Aufbewahrungsfrist nach dem Handelsgesetzbuch in einem weiteren Schritt auf 7 Jahre verkürzt werden. Worum es genau geht, erläutern wir auf Seite 9. Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines privaten Mietobjektes können auch noch nach dem Verkauf der Immobilie als Werbungskosten geltend gemacht. Selbst wenn die Spekulationsfrist verstrichen ist. Der BFH hat hierzu seine Rechtsauffassung geäußert. In der Rubrik Immobilien finden Sie wichtige Hinweise hierzu. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde mit dem Ziel verabschiedet, bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu schaffen. Mitglieder des Vorstands eines Vereines oder Verbandes sind nach dem BGB grundsätzlich unentgeltlich tätig. Von dieser gesetzlichen Vorgabe können Vereine nur aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Vergütungsmöglichkeit abweichen. Auf Seite 20 unter praxisnah finden Sie die Einzelheiten. Wer wird Millionär? Mitgemacht und abgeräumt: EUR. Meike Winnemuth erzählt in ihrem Buch Das große Los von einer unglaublichen Reise in 12 Städte auf allen Kontinenten: Sydney, Buenos Aires, Mumbai, Shanghai, Honolulu, San Francisco, London, Kopenhagen, Barcelona, Tel Aviv, Addis Abeba, Havanna. Ob Digital oder in der guten alten Papierversion, genau die richtige Sommerlektüre zum Träumen. Wir wünschen Ihnen schöne Ferien, gute Unterhaltung und wertvolle Informationen mit dieser Sommerausgabe der meditaxa und verbleiben bis zur Herbstausgabe mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kffr. Ulrike Falkenstein Ihre meditaxa-redaktion Besuchen Sie uns auch im Internet:.de meditaxa August 3

4 Single Euro Payment Area SEPA-Umstellungstermin: 1. Februar 2014 ist Stichtag! S. 06 S. 11 Selbstanzeige in aller Munde Sparkasse macht auf SePa-Umstellungstermin aufmerksam LeitartikeL 06 Selbstanzeige in aller Munde Deutschlands Süden ist Spitze FinanZen 08 Luxemburg: Auskunftserteilung für Zinserträge 09 Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen 08 Steuerbefreiung für geerbtes selbstgenutztes Wohneigentum 10 Werbungskosten ausnahmsweise bei Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar 11 Die Uhr tickt immer lauter Sparkasse macht auf SEPA-Umstellungstermin aufmerksam 12 Keine Berücksichtigung von Unterentnahmen vor 1999 FaMiLie 13 Kein Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung 14 Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen 14 Ausbildungskosten für ein Kind sind keine Betriebsausgaben 15 Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen LeBen 16 Anti-Kostenschreck durch Kostencheck im Urlaub 16 Von Portal zu Portal ins Reiseglück 17 Das Kindleworm-Virus 17 Buchtipps 4 meditaxa August

5 S. 17 S. 17 das kindleworm-virus abzug von Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten immobilie immobilien 18 Anerkennung eines Mietverhältnisses unter Angehörigen 17 Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie 19 Zahlungen pauschaler Schönheitsreparaturen sind keine Handwerkerleistungen 20 Werbungskostenabzug bei Untervermietung und vorübergehend leerstehenden Zimmern 20 Inventarlieferungen zusammen mit Grundstück umsatzsteuerpflichtig PraXiSnah 21 Anscheinsbeweis bei Dienstwagennutzung 24 Betriebsveranstaltungen: Freigrenze bleibt vorerst bei 110 EUR 25 Keine Billigkeit bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze 26 Abzugsbeschränkungen nur für häusliche Arbeitszimmer 27 Computeranlagen & Co. richtig abschreiben 28 Bei Rückgabe eines Geschenkes erlischt die Schenkungsteuer 28 Profitipp 29 Betriebs-Handy und Firmen-Laptop impressum 21 Private PKW-Nutzung: 1 %-Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich 22 Steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungen 22 Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes 23 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer meditaxa August 5

6 LeitartikeL Selbstanzeige in aller Munde deutschlands Süden ist Spitze die Zahl der Steuerhinterzieher, die sich per Selbstanzeige melden, hat bundesweit einen höchststand erreicht. Baden-Württemberg nimmt in der rangliste der Länder einen Spitzenplatz ein. e ine Umfrage bei den Finanzministerien der Länder zeigt, dass Bayern mit weitem Abstand an der Spitze liegt. Dort hatten mutmaßliche Steuersünder den Versuch unter nommen. Gleich auf Rang zwei folgt Baden Württemberg waren es hier, die Selbstanzeige erstatteten. Rang drei be legt Nordrhein Westfalen mit Dagegen sieht es im Os ten anders aus. Zum Beispiel: In Mecklenburg Vorpommern waren es sieben und in Sachsen Anhalt gab es lediglich drei Anzeigen. Ein wichtiger Grund ist, dass Ende vergangenen Jahres das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zustande gekommen ist. Das baden württembergische Finanzministerium erklärt die Entwicklung vor allem mit dem Ankauf von Steuerdaten durch die Bundesländer damit steige der Druck auf Steuer betrüger. Seit Februar 2010 gingen in Baden Württemberg ins gesamt rund Selbstanzeigen ein. Sie spülten dem Land mehr als 380 Millionen Euro in die Kassen. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sind die Vorausset zungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß 371 AO deutlich verschärft worden. Dieses Gesetz erlaubt zwar weiter hin die strafbefreiende Selbstanzeige. Steuersünder müssen je doch einiges beachten. So ist die Selbstanzeige nur strafbefreiend, wenn die Angaben vollständig sind und alle unverjährten Steuerstraftaten umfas 6 meditaxa August send und endgültig aufgeklärt werden. Hierin liegt ein hohes Risiko für den Betroffenen. Eine fehlerhafte und insbesondere unvollständige Anzeige ist keine wirksame Selbstanzeige und als Folge führt sie somit auch nicht zur Straffreiheit. Außerdem sind bestimmte Formalien zu beachten, so dass der Gang zum Steueranwalt für eine Selbstanzeige empfohlen ist. Die aktuelle Rechtsvorschrift bezieht sich auf alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang. Das heißt im Original: Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen un verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen An gaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach 370 AO bestraft. So muss die strafbefreiende Selbstanzeige bei der zuständi gen Finanzbehörde eingereicht werden, nicht bei der Polizei. In der Vergangenheit war es noch möglich, die Selbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen (Länder) zu beschränken. Nach den geänderten gesetzlichen Bestimmungen muss eine straf befreiende Selbstanzeige alle Sachverhalte der gleichen Ein kunfts und Steuerart offenlegen. Die früher mögliche gestü ckelte Selbstanzeige führt damit nicht mehr zur Steuerfreiheit. So muss der Steuersünder lückenlos alle steuerlichen Vergehen bei der Einkommensteuer offenbaren, übersieht er aber ein Ver gehen bei der Umsatzsteuer, erstreckt sich die Strafbefeieung nur auf die Einkommensteuer aber nicht auf die Umsatzsteuer.

7 leitartikel Der Gesetzgeber hat die Selbstanzeige eingeführt, um dem Fiskus bisher verheimlichte Geldmittel zu erschließen. Um Straffreiheit zu erlangen genügt es deshalb nicht, lediglich Selbstanzeige zu erstatten. Zusätzliche Voraussetzung ist vielmehr, dass die hinterzogenen Steuern innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten angemessenen Frist nachgezahlt werden. Somit ist eine Selbstanzeige nur dann sinnvoll, wenn der Betroffene tatsächlich in der Lage ist, die nachzuzahlenden Steuern nebst Hinterziehungszinsen zu leisten. Sofern keine hinreichenden Eigenmittel vorhanden sind, kann eventuell eine Kreditfinanzierung die nachzuzahlenden Beträge decken. Ob eine Selbstanzeige überhaupt ratsam ist oder nicht, sollte allerdings nur ein Fachmann entscheiden. Jeder Fall muss individuell beurteilt werden. Vorschnelle Selbstanzeigen sind oft der falsche Weg. Betroffene sollten sich daher in jedem Fall schnellstens einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden oder seinen Steuerberater um Rat fragen. Denn eine fehlerhafte Selbstanzeige kann mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Spätestens seit der Berichterstattung über den Fall Uli Hoeneß ist klar geworden, dass Steuerhinterziehung definitiv kein Kavaliersdelikt ist. Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, die grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Trotz vollendeter Steuerhinterziehung tritt aber Straffreiheit ein, wenn der Täter sich selbst anzeigt, bevor die Finanzbehörde mit Ermittlungen beginnt. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden Selbstanzeigen seit 2011 erheblich erschwert, was auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurückzuführen ist. Straffreiheit tritt nun nämlich nicht mehr ein, wenn 1. vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung a. ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder b. dem Täter oder seinem Vertreter eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben worden ist oder c. dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Strafoder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder 2. die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. HINWEIS Eine fehlerhafte und insbesondere unvollständige Selbstanzeige ist keine wirksame Selbstanzeige und führt daher nicht zur Straffreiheit. Der Steuerpflichtige muss deshalb zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigen, die unvollständigen Angaben ergänzen oder die unterlassenen Angaben nachholen. Sie muss richtig und so vollständig sein, dass die Finanzbehörde ohne Weiteres in der Lage ist, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt festzustellen und die Steuer richtig festzusetzen. Inhaltlich unzureichend für eine wirksame Selbstanzeige sind u.a. eine Teilselbstanzeige, die stillschweigende Nachzahlung, der Hinweis auf unrichtige Angaben ohne gleichzeitige Berichtigung, die Angabe der Quelle der Einkünfte ohne Benennung des Umfangs, die Einreichung von Buchungsunterlagen, aus denen sich die Verkürzung ergibt, die Beantragung einer Außenprüfung, die Ankündigung einer späteren Selbstanzeige. HINWEIS Die Selbstanzeige muss gegenüber dem richtigen Empfänger erfolgen. Das ist in der Regel das zuständige Finanzamt und nicht die Polizei. Zur Erlangung der Straffreiheit ist in allen Fällen mit einem Hinterziehungsbetrag von mehr als EUR noch ein Zuschlag in Höhe von 5 % auf den Steuerbetrag zu zahlen. Andere Formalien sind ebenfalls zu beachten, so dass Sie in jedem Fall steuerlichen Rat einholen sollten. Sollte keine Straffreiheit gegeben sein, z. B. weil die Selbstanzeige zu spät erfolgte, so ist die Strafe im Wesentlichen von der Höhe der hinterzogenen Steuer abhängig. So werden bis hinterzogener Steuern in der Regel Geldstrafen, ab hinterzogener Steuern Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt, ab 1 Mio. hinterzogener Steuern ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verhängung von Freiheitsstrafen ohne Bewährung zwingend. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist in diesen Fällen nur noch bei Vorliegen von besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich. HINWEIS Spätestens seit der Liechtenstein-Steueraffäre (Mitte Februar 2008), dem Ankauf von Steuer-Daten-CDs aus der Schweiz, dem Bekanntwerden der so genannten Offshore-Leaks, dem Verlust der Anleger in Zypern und der erklärten Bereitschaft von Luxemburg nun doch am steuerlichen Informationsaustausch teilzunehmen, müssen auch Anleger im Ausland mit einer Entdeckung rechnen. meditaxa August 7

8 FinanZen Luxemburg: auskunftserteilung für Zinserträge d ie luxemburgische Regierung hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 eine automatische Auskunftserteilung für Zinserträge einzuführen. Aufgrund internationaler Entwicklungen (z. B. EU Richtli nie [2003/48/EG] im Bereich der Besteuerung der Zinserträge oder das gescheiterte Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz) sei es angebracht, eine Bestandsaufnahme zwi schen der automatischen Auskunftserteilung und der Quellen steuer zu tätigen. Zum 1. Januar 2015 soll daher eine automatische Auskunfts erteilung für Zinserträge eingeführt werden, die von Luxem burger Finanzinstituten an in anderen EU Mitgliedsstaaten ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden. Die Steuergesetzgebung betreffend die Zinserträge, die an 8 meditaxa August in Luxemburg ansässige Privatpersonen ausgezahlt werden, bleibt unverändert. Diese Zinserträge werden weiterhin mit ei ner Quellensteuer von 10 % unterworfen. Gleichzeitig soll das Bankgeheimnis in seiner heutigen Form beibehalten werden. Ein bilaterales Abkommen, das zurzeit zwischen den Regie rungen Luxemburgs und den Vereinigten Staaten von Ame rika verhandelt wird, wird die steuerliche Behandlung von amerikanischen Staatsbürgern oder von in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Privatpersonen festlegen. Die steuerliche Behandlung von Zahlungen an Privatperso nen, die in Drittländern ansässig sind, bleibt unverändert und wird durch bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwi schen Luxemburg und diesen Drittländern geregelt. Quelle: Ministère des Finances vom 10. April 2013

9 FinanZen gesetz zur Verkürzung der aufbewahrungsfristen d ie Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP haben einen neuen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau ein gebracht, nachdem das Jahressteuergesetz 2013 im Vermitt lungsausschuss gescheitert war. Das Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steu erlicher Vorschriften sieht nun folgende gesetzliche Ände rungen vor: Die bisherige 10 jährige Aufbewahrungsfrist nach der Ab gabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handels gesetzbuch soll nach dem Gesetzesentwurf rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 in einem ersten Schritt auf 8 Jahre ver kürzt werden. Ab 2015 soll die Aufbewahrungsfrist nach dem Handelsgesetzbuch in einem weiteren Schritt auf 7 Jahre ver kürzt werden. Die Gehaltsbestandteile beim Wehrsold für freiwillig Wehr dienstleistende werden steuerfrei bleiben. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Un terkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig. Dies soll für freiwillig Wehrdienstleistende gelten, die ihren Dienst nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Das Gesetz sieht ferner vor, das für den Bundesfreiwilligen dienst ab dem 1. Januar 2013 gezahlte Taschengeld (zurzeit maximal 348 im Monat) steuerfrei zu stellen ist. Weitere Bezüge, wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, werden allerdings grundsätzlich steuerpflichtig. hinweis In vielen Fällen werden dennoch sowohl die freiwillig Wehrdienstleistenden als auch die Bundesfreiwilligendienstleistenden keine Steuern zahlen müssen, weil der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Im Lohnsteuerabzugsverfahren gibt es eine Erleichterung für Arbeitnehmer. Die Antragsmöglichkeit für Freibeträge kann auf 2 Kalenderjahre verlängert werden. Arbeitnehmer müs sen somit einen Antrag nicht mehr jährlich neu stellen. Des Weiteren ist eine Umsatzsteuerbefreiung für rechtliche Betreuer sowie für Bühnenregisseure und choreographen verabschiedet worden. hinweis Damit das Gesetz rechtskräftig werden kann, muss der Bundesrat der Gesetzesvorlage noch zustimmen. Quelle: Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BT-Drucksache vom 16. April 2013, 17/13082 und vom 24. April 2013, 17/13259 meditaxa August 9

10 FINANZEN Steuerbefreiung für geerbtes selbstgenutztes Wohneigentum Nach dem derzeit geltenden Erbschaftsteuerrecht ist der Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung (sog. Familienheim) durch den Ehegatten/Lebenspartner oder durch Kinder steuerfrei, wenn der Erblasser, d. h. insbesondere der verstorbene (Ehe-) Partner bzw. Elternteil, das Gebäude bis zum Erbfall tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (unschädlich ist die verhinderte Selbstnutzung z. B. durch Pflegebedürftigkeit) und die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist und die Selbstnutzung für einen Zeitraum von 10 Jahren beibehalten wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt nur dann eine unverzügliche Selbstnutzung vor, wenn der Erbe ohne schuldhafte Verzögerung eine eigene Nutzung zu Wohnzwecken aufnimmt. Der Wechsel in das geerbte Familienheim muss im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall erfolgen und auch tatsächlich umgesetzt werden. Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat zu der Frage des zeitlichen Zusammenhangs Stellung genommen: Beispiel: E erbt ein vom Vater bisher selbst genutztes, renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus. a) Nach Abschluss der umfangreichen, zeitintensiven Renovierungsarbeiten zieht E 18 Monate nach dem Erbfall in das Haus ein. b) Im Zuge der Renovierungsarbeiten wird festgestellt, dass eine Renovierung unwirtschaftlich ist. E lässt das Haus abreißen und zieht in das neu errichtete Gebäude ein. Da E im Beispielsfall a) die Verzögerung nicht zu vertreten hat, kommt eine Steuerbefreiung in Betracht. Dagegen liegt in Beispiel b) durch den Abriss eine schädliche Verfügung vor; eine Steuerbefreiung ist nicht möglich. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass die Voraussetzung für die Steuerbefreiung entfallen ist, weil z. B. die Selbstnutzung inzwischen aufgegeben oder das Haus verkauft wurde, kann der entsprechende Steuerbescheid gemäß 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (Bekanntwerden neuer Tatsachen) geändert und der Erwerb des Familienheims nachträglich der Besteuerung unterworfen werden. Quelle: R E 13.3 Abs. 2 ErbStR; R E 13.4 Abs. 2 und Abs. 7 ErbStR; OFD Rheinland, Information vom 4. Juli 2012 Werbungskosten ausnahmsweise bei Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar Im Grundsatz ist unter Geltung der Abgeltungsteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Werbungskostenabzug nicht zulässig, vielmehr sind diese mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist der Abzug von Werbungskosten in tatsächlicher Höhe in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich. Entschieden wurde dies für einen Fall, bei dem der tarifliche Einkommensteuersatz bereits unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % lag. Das absolute Abzugsverbot für Werbungskosten ist nach Ansicht des Finanzgerichts jedenfalls in den Fällen verfassungswidrig, in denen der tarifliche Steuersatz bereits bei Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt und tatsächlich höhere Werbungskosten angefallen sind. Im Wege verfassungskonformer Auslegung müssten daher die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Günstigerprüfung unter Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten ermittelt werden. Handlungsempfehlung: Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen, so dass diese Frage letztlich vom Bundesfinanzhof zu entscheiden ist. In entsprechenden Fällen sollten aber tatsächlich angefallene Werbungskosten geltend gemacht und bei einer ablehnenden Haltung der Finanzverwaltung Einspruch mit Verweis auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Quelle: FG Baden-Württemberg Urteil vom (Aktenzeichen 9 K 1637/10) 10 meditaxa August

11 FinanZen Single Euro Payment Area SEPA-Umstellungstermin: 1. Februar 2014 ist Stichtag! die Uhr tickt immer lauter Sparkasse macht auf SePa-Umstellungstermin aufmerksam SePa? nie gehört? dann wird es jetzt aber Zeit, meint die Sparkasse rhein neckar nord. denn von der Umstellung auf die neuen und europaweit einheitlichen Zahlungsverfahren ist fast jeder betroffen. Unternehmen und Vereine sowieso: noch 6 Monate bleiben ihnen, um sich auf die abschaltung der nationalen Verfahren am 1. Februar 2014 vorzubereiten. Zur Erinnerung: Nach der Einführung des Euros im Jahr 1999 war die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes der sogenannten Single Euro Payment Area oder kurz SEPA der zweite wesentliche Schritt zu einem europäischen Wirtschaftsraum. Dies ging einher mit der Einführung der SEPA Überweisung im Jahr 2008 und der SEPA Lastschrift ein Jahr später. In einem abschließenden Schritt hat der europäische Gesetzgeber nun Ende März 2012 eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Abschaltung der jeweiligen nationalen Verfahren und die Umstellung auf die SE PA Verfahren vorschreibt. Um was geht es überhaupt? Das Wichtigste ist sicherlich, dass die über Jahre lieb gewonnene deutsche Kontonummer und Bankleitzahl durch die international gültige IBAN (International Bank Account Number) ersetzt wird. An die Stelle der Bankleitzahl tritt im SEPA Zahlungsverkehrsverfahren die BIC (Bank Identifier Code). Bei soviel neu zu lernenden Begriffen wird sich der Bankkunde sicher darüber freuen, dass wenigstens der Überweisungsschein an die alten Zeiten erinnert. Ganz bewusst wurde die SEPA Überweisung sehr stark an das Aussehen der bislang genutzten Inlandsüberweisung angepasst. Gravierende Veränderungen gibt es beim Lastschriftverfahren. Künftig muss nämlich der Zahlungspflichtige vor Einzug der Erstlastschrift informiert werden. Zudem müssen Einreichungsfristen vom Einreicher der Lastschrift eingehalten werden: Sechs Tage für Erst und Einmal Lastschriften und drei Tage für Folge Lastschriften. Die Einzugsermächtigung wird durch das sogenannte Mandat abgelöst. Nutzer des Abbuchungsverfahrens in der SEPA Welt Firmenlastschrift genannt müssen wie beim SEPA Basis Lastschriftverfahren auch eine neue Vereinbarung mit ihrer Sparkasse/Bank schließen. Zusätzlich muss für die SEPA Firmen Lastschrift die Vereinbarung mit den Zahlungspflichtigen neu vereinbart werden. Ganz großes Ausrufezeichen: Privatpersonen dürfen am SEPA Firmen Lastschriftverfahren nicht teilnehmen. Man sieht: Die Umsetzung dieser Verordnung bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Gewohnte Vorgänge werden meditaxa August 11

12 FinanZen durch völlig neue Verfahren ersetzt oder erweitert. Darauf sollte man sich schnellstens einrichten. Am besten gleich morgen. dies gilt es schnellstmöglich zu erledigen: Angaben auf Geschäftspapieren um IBAN und BIC ergänzen Finanzbuchhaltungssysteme, Zahlungsverkehrsanwendungen und Mitgliedsverwaltung auf die neuen SEPA Verfahren anpassen IBAN und BIC der Geschäftspartner oder Vereinsmitglieder in den entsprechenden Programmen (z. B. Debitoren und Kreditorenbuchhaltung, Mitgliedsverwaltung, Onlinebanking Programm) erfassen Gläubiger ID bei der Bundesbank beantragen Neue Inkassovereinbarung mit der Sparkasse oder Bank schließen SEPA Lastschrift (bisherige Einzugsermächtigungen durch separate Mitteilung an den Zahlungspflichtigen in ein SEPA Lastschrift Mandat umdeuten) nutzen Fristen des SEPA Lastschrift Verfahrens beachten Umfassende Informationen und Hilfestellungen finden Sie in der Internet Filiale der Sparkasse Rhein Neckar Nord unter: rhein neckar nord.de/sepa keine Berücksichtigung von Unterentnahmen vor 1999 grundsätzlich können betrieblich veranlasste Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Eine Einschränkung gibt es aber dann, wenn der Unternehmer sogenannte Überentnahmen getätigt hat. Das ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Liegen Überentnahmen vor, können nicht alle geleisteten Schuldzinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 % der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Unterentnahmen vergangener Wirtschaftsjahre ermittelt. Der Betrag, der sich dabei ergibt, maximal jedoch der um verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr tatsächlich angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. Eigentlich stellt bei bilanzierenden Steuerpflichtigen das Kapitalkonto den Saldo der Über und Unterentnahmen vergangener Wirtschaftsjahre dar. Daher war und ist unverändert strittig, ob bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen solche Unterentnahmen zu berücksichtigen sind, die bereits vor der Einführung der Regelung (vor dem 1. Januar 1999 bzw. 1. Juli 1998) bestanden haben. Die Finanzverwaltung hat dieses von Anfang an verneint. Es erfolgte wenig später eine Klarstellung im Einkommensteuergesetz im Sinne der Finanzverwaltung. Danach haben Über und Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre unberücksichtigt zu bleiben. Der BFH musste jetzt über die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm entscheiden. Im Streitfall machte ein Steuerpflichtiger geltend, er habe am 1. Januar 1999 ein Kapitalkonto von rund gehabt. Dieses Anfangskapital sei bei den Unterentnahmen zu berücksichtigen. Dies lehnte der BFH jedoch mit folgenden Argumenten ab: Die verspätete Klarstellung der umstrittenen Vorschrift durch den Gesetzgeber sei geeignet und erforderlich gewesen. Man verhindere damit, dass der Unternehmer bis weit in die Vergangenheit hinein, seine Kapitalentwicklung verfolgen müsse. Hier verkennt der BFH offenbar, dass sich die Kapitalentwicklung bei Bilanzierern gerade im Kapitalkonto widerspiegelt. Einnahme Überschussrechner würden andernfalls benachteiligt, weil sie in der Vergangenheit keine entsprechenden Aufzeichnungen geführt hätten. Außerdem sei die Vorschrift zweischneidig. Sie betreffe sowohl Steuerpflichtige mit einem Unterentnahmebestand als auch solche mit einem Überentnahmebestand. Dabei übersieht der BFH offensichtlich, dass gerade Steuerpflichtige, die Unterentnahmen vor dem 1. Januar 1999 getätigt haben, wesentlich schlechter gestellt werden als Steuerpflichtige, die bereits in der Vergangenheit ein negatives Kapitalkonto aufgebaut haben. hinweis Dennoch hat der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift. Diese sind für den steuerpflichtigen Kläger jedoch nicht ausgeräumt. Deshalb hat er Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Betroffene sollten daher gegen ihre Steuerbescheide ggf. Einspruch einlegen. Wir übernehmen das gerne für Sie. Vor diesem Hintergrund sollte darauf geachtet werden, dass die Bilanzen der Wirtschaftsjahre 1999 bzw. 1998/1999 aufbewahrt werden, um später das Kapitalkonto zu diesem Stichtag dokumentieren zu können. Quelle: BFH-Urteil vom 9. Mai 2012, X R 30/06, Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BVerfG: 2 BvR 1868/12), BStBl II S meditaxa August

13 Steuernummer Außergewöhnliche Belastungen Behinderte Menschen und Hinterbliebene Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung ausgestellt am gültig von bis TTMMJJJJ MMJJ MMJJ unbefristet gültig stpfl. Person / Ehemann blind / ständig hilflos 20 behindert geh- u. steh- 62 hinterblieben ESt1A013NET 2012ESt1A013NET 1 = Ja 1 = Ja 1 = Ja 1 = Ja Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigung ausgestellt am gültig von bis TTMMJJJJ MMJJ MMJJ unbefristet gültig 1 = Ja Ehefrau = Ja 1 = Ja 1 = Ja blind / ständig hilflos 21 behindert geh- u. steh- 64 hinterblieben Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege einer ständig hilflosen Person in ihrer oder in meiner Wohnung im Inland 68 Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en) Name anderer Pflegeperson(en) Grad der Behinderung Grad der Behinderung Unterhalt für bedürftige Personen Anzahl Für die geleisteten Aufwendungen wird ein Abzug lt. Anlage Unterhalt geltend gemacht. Beigefügte Anlage(n) Unterhalt Andere außergewöhnliche Belastungen (z. B. Ehescheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten) Art der Belastung Aufwendungen EUR ist beigefügt. Nachweis ist beigefügt. Nachweis der Hilflosigkeit,- ist beigefügt. 53 hat bereits vorgelegen. Nachweis hat bereits vorgelegen. hat bereits vorgelegen. Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses usw. EUR 69 +,- +,- kein abzug von krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung d 70 Summe der Zeilen 68 und 69 63,- 64, Für die - wegen Abzugs der zumutbaren Belastung - nicht abziehbaren Pflegeleistungen wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt. Die in den Zeilen 68 und 69 enthaltenen wendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen Auf- 77,- betragen 74 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Steuerermäßigung bei Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt sog. Minijobs 75 Art der Tätigkeit sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt Art der Tätigkeit Art der Aufwendungen Art der Aufwendungen,- Aufwendungen (abzüglich Erstattungen) EUR 70 63,- 64,- as Finanzgericht Rheinland Pfalz musste entscheiden, ob ein Ehepaar Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann, die sie sich nicht von der Krankenkasse erstatten ließen, um sich bei ihrer Krankenversicherung einen Beitragsrückerstattungsanspruch zu sichern. Aufwendungen (abzüglich Erstattungen) EUR ,- 207,- haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt 210,- Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind (soweit nicht bereits in den Zeilen 68 und 69 berücksichtigt) 213,- Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden) Art der Aufwendungen Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 72 bis 76: Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer Name, Vorname, Geburtsdatum 214,- 78 Ich beantrage eine Steuerermäßigung, weil in dieser Steuererklärung Einkünfte erklärt worden sind, die als Erwerb von Todes wegen ab 2009 der Erbschaftsteuer unterlegen haben (Erläuterungen bitte auf besonderem Blatt). Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter Abzugsbetrag EUR Steuerbegünstigung nach 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden ,- Sie machten in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 Kosten für Arztrechnungen und Medikamente in Höhe von ca als außergewöhnliche Belastungen geltend. Die Frage in der Einkommensteuererklärung nach den erhaltenen bzw. zu erwartenden Versicherungserstattungen beantworteten sie mit 0. Das Finanzamt berücksichtigte nicht die Aufwendungen für die angesetzten außergewöhnlichen Belastungen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass außergewöhnliche Belastungen nur vorlägen, soweit die angefallenen Kosten nicht durch Ersatzleistungen Dritter, z. B. durch eine Krankenkasse, gedeckt seien. Gegen diese Entscheidung des Finanzamtes legten die Steuerpflichtigen fristgerecht Einspruch ein. Im Einspruchsverfahren bat sie das Finanzamt nachzuweisen, dass sie seitens der Krankenversicherung keine Erstattung erhalten haben, da sie nach den vorliegenden Einkommensteuererklärungen der Vorjahre jeweils 100 % oder 80 % der Kosten immer erstattet bekommen haben. Gleichzeitig wies sie das Finanzamt darauf hin, dass die Zwangsläufigkeit der Krankheitskosten und damit die steuerliche Berücksichtigung entfallen, wenn bestehende Ersatzansprüche bei einer Krankenversicherung nicht geltend gemacht würden. Das Finanzgericht Rheinland Pfalz gab dem Finanzamt Recht. Seine Entscheidung begründete es damit, dass die Steuerpflichtigen ihre Arztrechnungen nicht bei der Krankenversicherung eingereicht hatten und dadurch nicht feststand, welche Beträge letztlich von ihnen zu tragen gewesen wären, d. h. welche Beträge bei ihnen zu einer verbleibenden wirtschaftlichen Belastung geführt hätten. Der Verzicht auf die Geltendmachung des Erstattungsanspruches gegenüber der Krankenkasse war nach Auffassung des Finanzgerichtes steuerschädlich, da Gründe, die den Verzicht oder die Geltendmachung des Erstattungsanspruches als unzumutbar erschienen ließen, nicht zu erkennen waren. hinweis FaMiLie Ein Steuerpflichtiger kann Kosten aus Arzt- oder Medikamentenrechnungen erst nach Abzug von Krankenversicherungserstattungen als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Macht ein Steuerpflichtiger eventuelle Erstattungsansprüche bei seiner Krankenversicherung nicht geltend, so kann er seine Krankheitskosten nicht im vollen Umfang als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen. Falls Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, so sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie hierzu. Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Januar 2012, 2 V 1883/11, rkr. meditaxa August 13

14 Familie Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen Zum zweiten Mal hatte das Finanzgericht Münster darüber zu entscheiden, ob die Aufwendungen für einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Hintergrund dieser Entscheidung war, inwiefern ein Treppenlift ein medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne darstellt. Brillen, Hörgeräte sowie Rollstühle werden als Hilfsmittel im engeren Sinne angesehen, da diese im Regelfall von Kranken erworben werden, bei denen nach der Lebenserfahrung eine individuelle Anpassung an ihre Gebrechen erforderlich ist. Die Zwangsläufigkeit dieser Anschaffung muss nicht durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, damit die geleisteten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Unter Hilfsmittel im weiteren Sinne versteht man Gegenstände, die nach der Lebenserfahrung nicht nur von Kranken zur Heilung ihrer Krankheit oder zur Linderung der durch ihre Krankheit verursachten Beschwerden, sondern mitunter auch von gesunden Menschen angeschafft werden, um ihre Gesundheit zu erhalten oder ihren Lebenskomfort zu steigern. Diese Kosten sind nur als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn die Zwangsläufigkeit ihrer Anschaffung durch ein amtsoder vertrauensärztliches Attest nachgewiesen wird. In dem Streitfall hatte eine Steuerpflichtige einen Treppenlift in ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus einbauen lassen. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie die Aufwendungen für den Einbau des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastungen geltend. Als Nachweis für die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen legte sie lediglich ein Attest ihres Hausarztes vor. Bei der Einkommensteuerveranlagung wurden die geltend gemachten Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung seitens des Finanzamtes berücksichtigt. Gegen diese Entscheidung legte die Steuerpflichtige Einspruch ein. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens hatte sie ein weiteres Attest von einem anderen Arzt vorgelegt, um die Zwangsläufigkeit der Anschaffung ihres Treppenliftes zu dokumentieren. Auch in seiner jetzigen Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Kosten für den Treppenlift nicht zum Abzug bei den außergewöhnlichen Belastungen der Steuerpflichtigen zugelassen, weil die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für den Treppenlift nicht durch Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nachgewiesen war. Das Finanzgericht Münster hat für diesen Rechtsfall wieder die Revision beim BFH zugelassen. HINWEIS Beabsichtigen Sie sich einen Treppenlift aus medizinischen Gründen anzuschaffen, so benötigen Sie zum Abzug dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen zwingend ein amtsärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Quelle: FG Münster, Urteil vom 18. September 2012, 11 K 3982/11 E, Revision eingelegt (Az. des BFH: VI R 61/12) Ausbildungskosten für ein Kind sind keine Betriebsausgaben Der BFH hatte darüber zu urteilen, ob ein Facharzt die Ausbildungskosten für seinen Sohn, der als sein Nachfolger in eine kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis eintreten soll, als Sonderbetriebsausgaben abziehen kann. Dem Urteilsfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Steuerpflichtiger war als Zahnarzt Gesellschafter bei einer kieferorthopädischen Gemeinschaftspraxis. In den Streitjahren 2001 und 2002 machte er bei der Gewinnermittlung der Gemeinschaftspraxis Sonderbetriebsausgaben für eine Facharztausbildung seines Sohnes zum Kieferorthopäden geltend. Dabei schloss die Gemeinschaftspraxis einen Ausbildungsvertrag mit dem Sohn, die ihm die Ausbildung zum Facharzt als Kieferorthopäde an einer bestimmten Universitätsklinik ermöglichen sollte. Gleichzeitig verpflichtete sie sich, den Sohn nach Ende der Facharztausbildung als Gesellschafter aufzunehmen. Bei einer Außenprüfung wurden die Ausbildungskosten des Sohnes seitens des Finanzamtes nicht als Sonderbetriebsausgaben anerkannt, da es sich nach Auffassung der Betriebsprüfer um Kosten der privaten Lebensführung gehandelt hat. Im Einspruchsverfahren machte der Steuerpflichtige geltend, dass die Aufwendungen für die Facharztausbildung seines Sohnes betrieblich notwendig gewesen seien, da er Ende 2004 aus Altersgründen seine kassenärztliche Zulassung als Facharzt zurückgeben musste. Damit die Gemeinschaftspraxis weiter fortgeführt werden konnte, hat sie die Ausbildungskosten des Sohnes übernommen. 14 meditaxa August

15 FaMiLie Der BFH hat sich in diesem Fall der Rechtsauffassung des Finanzamtes angeschlossen und die Ausbildungskosten für den Sohn zum Kieferorthopäden nicht als Sonderbetriebsausgaben bei der Gemeinschaftspraxis zugelassen. Nach Meinung des BFH können solche Aufwendungen Betriebsausgaben bei einem Betrieb darstellen, wenn die Ausbildung eine spätere Unternehmensnachfolge vorbereitet. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Vereinbarung, welche zwischen den Eltern und den Kindern zugrunde liegt, auch einem Fremdvergleich standhält. Im Streitfall erfolgte die Übernahme der Fortbildungskosten nur durch den Steuerpflichtigen und nicht durch die Gemeinschaftspraxis. Der zweite Gesellschafter hatte sich an den Ausbildungskosten nicht beteiligt. Hieraus zog der BFH den Schluss, dass die Ausbildungskosten nicht im betrieblichen Interesse erfolgten, sondern alleine dem Interesse des Steuerpflichtigen dienten. Daneben fehlte dem BFH ein Nachweis darüber, dass er diese Aufwendungen auch für einen fremden Dritten geleistet hätte. Außerdem kümmerte sich die Gemeinschaftspraxis auch nicht um einen bereits ausgebildeten Kieferorthopäden als Unternehmensnachfolger. Aufgrund dieser Umstände hielt die Ausbildungsvereinbarung mit dem Sohn nach Auffassung des BFH einem Fremdvergleich nicht stand. hinweis Die Ausbildungskosen für ein Kind können grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden. Quelle: BFH-Urteil vom 6. November 2012, VIII R 49/10, BFH/NV 2013 S. 453 Mietvertrag zwischen nahen angehörigen er BFH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Mietvertrag d zwischen Eltern und ihrem Kind steuerlich wirksam geschlossen war. Die Steuerpflichtigen hatten im Kalenderjahr 2000 eine Eigentumswohnung erworben, die sie seit dem 1. April 2001 an ihren Sohn vermieteten. Für die Überlassung der Eigentumswohnung schlossen sie mit ihrem Sohn einen Mietvertrag, in dem eine monatliche Kaltmiete von 128 vereinbart war. Der Mietvertrag enthielt daneben einen handschriftlichen Zusatz vorbehaltlich der Anerkennung durch das Finanzamt. Das Mietverhältnis mit dem Sohn endete im Kalenderjahr Anschließend vermieteten die Eltern die Wohnung an ihre Toch ter. Auch hier wurde ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen, der den gleichen Klammerzusatz enthielt. In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Steuerpflichtigen einen Verlust bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch die Verluste nicht und erkannte das Mietverhältnis mit dem Sohn nicht an, da es einem Fremdvergleich nicht standhielte. Denn aufgrund des Klammerzusatzes sei die Miethöhe nicht eindeutig und klar bestimmt worden. Miete, klar und eindeutig geregelt worden sein. Der Klammerzusatz stellt nach Auffassung der Richter einen schwerwiegenden Mangel dar, der eine erhebliche Abweichung von dem zwischen Fremden Üblichen darstellt, weil ein fremder Mieter sich auf einen solchen Mietvertrag nicht einlassen würde. hinweis Vermieten Sie eine Wohnung an einen nahen Angehörigen, so müssen Sie beachten, dass in dem Mietvertrag die Hauptpflichten des Mieters sowie die Entrichtung der Miete klar und eindeutig ver-einbart sind, damit der Mietvertrag seitens des Finanzamtes anerkannt wird. Quelle: BFH-Urteil vom 1. August 2012, IX R 18/11, NWB Dok: UAAAE Der (Die) Vermieter Berlin wohnhaft in und der (die Mieter) schließen folgenden Mietvertrag: Wohnungs-Mietvertrag Gabriele Mustermann, Max Mustermann sen. Max Mustermann jun. Der BFH urteilte, dass das Finanzamt zu Recht den Mietvertrag mit dem Sohn nicht anerkannt hatte. Eine steuerrechtliche Anerkennung des Mietvertrages setze voraus, dass dieser bürgerlich rechtlich wirksam geschlossen wird und seine Gestaltung als auch seine Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspreche. Dabei müssen im Mietvertrag die Hauptpflichten, wie die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch sowie die Entrichtung der vereinbarten 1 Mieträume 1. Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende Räume vermietet: Zimmer, Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC, Bodenräume / Speicher Nr., Kellerräume Nr. Garage / Stellplatz, Garten, gewerblich genutzte Räume 2. Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden / Trockenplatz, der Hausordnung mitzubenutzen. 3. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit ausgehändigt: gemäß Schlüssel. Haus-, Wohnungs-, Zimmer-, Boden-/Speicher-, Garagen- 4. Die Wohnfläche beträgt qm. 5. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. ja nein 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am:, es läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe 8, dieses Vertrages). 3 Miete Hauptstraße Die Miete beträgt monatlich: Euro. Einhundertachtundzwanzig 4 in Worten: Euro. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum von Jahren nicht erhöht wird. meditaxa August sind gleichlautend sowohl in dem für den Vermieter als ichneten Stellen ist das

16 LEBEN Anti-Kostenschreck durch Kostencheck im Urlaub Wer im Urlaub nicht auf sein Handy verzichten möchte, sollte sich frühzeitig über attraktive Umgehungsstraßen informieren, um mögliche Kostenstolperfallen vorab zu entschärfen: Holiday-Packages Ob E-Plus, Deutsche Telekom, O2 oder Vodafone alle vier deutschen Mobilnetzbetreiber bieten interessante Holiday-Packages an, damit das Telefonieren und Online-Surfen in den EU-Staaten, bzw. weltweit nicht aus dem Kosten-Ruder laufen. Welche Vorteile die einzelnen Reise-Pakete enthalten und wie sie individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden können, erfahren Sie auf den Websites der jeweiligen Anbieter. Kostenstopp für Kostenschock Die Obergrenze für das Daten-Roaming (Nutzung eines fremden Mobilfunknetzes) liegt, nach einer neuen EU-Verordnung, bei 59,50. Je nach Anbieter kann diese Höchstgrenze nach oben korrigiert werden. Nachfragen lohnt sich: festgelegte Preislimits sollten abgesichert sein, Ihr Anbieter kann Ihnen hierzu fundiert Auskunft geben, beispielsweise werden Vodafone-Kunden per SMS informiert, sobald 80 Prozent der Höchstsumme erreicht sind. Vertrag & Tarife checken Wer im Urlaub nicht in die Kostenfalle tappen will, sollte unbedingt seinen Handy-Vertrag prüfen, ob der EU-Standarttarif gilt. Seit dem 1. Juli 2013 beträgt dieser 28,59 Cent/Minute, der Empfang von Mailboxnachrichten, sowie SMS ist kostenfrei geregelt, hingegen zahlt man für jede gesendete SMS 9 Cent. Achtung: Für Nicht-EU-Länder, wie beispielsweise der Schweiz gelten andere Tarife. Welcher Tarif am besten für wen geeignet ist lässt sich schnell online herausfinden. Attention-Apps! Apps wie Wetter- oder Nachrichtendienste aktualisieren sich zwischendurch, wählen sich unbemerkt ins Internet ein und drehen somit kräftig am Kostenrad. Wer im Ausland aufs Internet verzichten kann, sollte die Daten-Roaming-Funktion auf seinem Handy besser ausschalten schließlich kann man es bei Bedarf einfach und schnell wieder aktivieren. Günstig surfen auf der WLAN-Welle Viele Hotels stellen Ihr hauseigenes WLAN manchmal kostenpflichtig, manchmal kostenfrei zur Verfügung. Für weitere Informationen, sowie Zugangsdaten und -konditionen können Sie sich vor Ort an Ihre Rezeption wenden. Auf Flughäfen, Bahnhöfen oder Restaurants ermöglichen sogenannte Hotspots die WLAN-Nutzung entweder kostenlos oder zu günstigen Tarifen. Die Anmeldung erfolgt über Laptop oder Handy, die Zahlung wird via Kreditkarte getätigt. Mit Prepaid-Karte entspannt in die Ferien Bei einem Auslandsaufenthalt über mehrere Wochen, oder häufigerem Nach-Hause-telefonieren macht es durchaus Sinn auf eine Prepaid-Karte zurückzugreifen. Eingehende Anrufe über Prepaid-Karten sind generell kostenfrei, man muss keine Verträge wälzen, oder Tarife checken einfach für den Urlaub den örtlichen Handy-Shop des Vertrauens aufsuchen und sorgenfrei lostelefonieren. Von Portal zu Portal ins Reiseglück Fernsehen, Radio, Internet wo auch immer man hinsieht oder hört, erobert die Werbeflut der Reise- und Ferienbewertungsportale unseren Alltag und entlocken selbst dem geschäftigsten Workaholic kleine Urlaubsfantasien. Mit den Bewertungsportalen verhält es sich wie mit Psychiatern selbst der Resistenteste unter ihnen liegt gelegentlich selbst auf einer Couch und so müssen sich auch Bewertungsportale von Bewertungsportalen kritisch unter die Lupe nehmen lassen: holidaycheck.de das Hotel-Testportal landete bei Stiftung Warentest im Test der Hotelvermittlungsportale auf Platz 1 mit einem gut (2,4). Reisewütige erhalten hier detaillierte Bewertungen von Hotels und nutzergenerierte Kommentare. Falsche, oder manipulierte Einträge werden auffällig gekennzeichnet. Booking.com das Online-Reiseportal erreichte im Test der Hotelbuchungsportale ebenfalls Platz 1 mit einem gut (2,3). Booking.com überzeugt mit einer übersichtlichen Website, vielen lukrativen Angeboten, hilfreichen Tipps und Tricks, um schnell per Mausklick ins Reiseglück zu surfen. Allgemein gilt: Vergleichen im Netz lohnt sich, um den Überblick der vielen Angebote nicht zu verlieren und das gewünschte Leistungsspektrum optimal herausfiltern zu können. Seriöse Online- Reisebüros sind stets telefonisch erreichbar und die Zahlungsmodalitäten sollten den allgemein üblichen Richtlinien entsprechen hier kann ein Blick ins Impressum nicht schaden, um herauszufinden, zu wem die hart ersparte Reisekasse wandert. Quelle: Stiftung Warentest, paradisi.de, testberichte.de 16 meditaxa August

17 LeBen das kindleworm-virus Wer kennt das nicht: der Urlaub steht vor der tür, die taschen sind gepackt und jetzt nur noch das Urlaubs-Buch einpacken. aber was tun, wenn das Urlaubs-Buch in Wahrheit aus fünf Büchern besteht?! Welches der, extra für den kommenden Sommerurlaub gekauften, Bücher besteigt den thron des Urlaubs-Buches??? in Zeiten der Digitalisierung kann man die Qual der Wahl auch in Flip Flops elegant umgehen mit dem neuen Kindle von Amazon! kindle klein, leicht und schnell Mit einem Kampfgewicht von unter 170 Gramm ist der Kindle wesentlich leichter als ein Taschenbuch und wird im praktischen Taschenformat angeboten. Als Mikro Bibliothek lassen sich bis zu Bücher in jedes Wartezimmer, auf jede Bahnfahrt und jede Reise mitnehmen. Neue, dunklere Schriftarten eigens für den Kindle entwickelt sorgen für gestochen scharfe Textabbildungen und eine gute und angenehme Lesbarkeit. Das Sahnehäubchen bildet der innovative E INK Bildschirm. E INK Seiten sind matt wie Druckseiten, reflektieren Licht wie normales Papier und weisen keine störenden Spiegeleffekte auf. Zusätzlich kann man den Kindle mit integriertem WLAN bestellen so kann jedes Buch innerhalb von 60 Sekunden heruntergeladen werden. Der Hallo wach Modus des Kindle Bildschirms arbeitet gegen müde Augen beim Lesen, da der Bildschirm stets eine ähnliche Helligkeit wie Ihre Umgebung hat. Ihre Augen werden geschont und Sie haben mehr Energie um Fantasie und Vorstellungskraft auf Hochtouren laufen zu lassen. Konzeption Barrierefrei : Acht variable Schriftgrößen bietet der Kindle so kann jeder Text genau unter die Lupe genommen werden. Durch die Unterstützung nicht lateinischer Bücher lassen die sprachlichen Kompetenzen des Kindle kaum Wünsche offen. Und selbst die ganz Kleinen können ihren Spaß mit der neuen Technik haben: Kindle Panel View ermöglicht das Lesen von Comic und Kinderbuchformaten. Das Aufzählen technischer Vorzüge lässt normalerweise begeisterte Bücherwürmer kalt. Dennoch breitet sich das Kindleworm Virus nach und nach aus: Es ist nahezu unfassbar, wie realistisch die Schrift dargestellt wird. Tatsächlich wie auf Papier gedruckt... Die Augen bleiben völlig entspannt, die E INK Technologie ist wirklich sagenhaft! Was soll ich sagen bereits nach dem ersten sehr langen Leseabend bin ich unsterblich in den Kindle verliebt. (Andreas O. Kunde & Top 500 Rezensent bei Amazon) WeBLinkS y BUChtiPPS das große Los Meike Winnemuth Meike Winnemuth gewinnt eine halbe Million bei Günther Jauch. Sie packt einen Koffer und fährt los: ein Jahr lang um die Welt reisen. Plötzlich ist alles einfach und alles möglich. Sie wollte eigentlich bloß finanziell ein bisschen unabhängiger sein. Mehr dürfen, weniger müssen. Deshalb hat Meike Winnemuth, 52, erfolgreiche Journalistin, bei Wer wird Millionär? mitgemacht und räumt groß ab: EUR. Nun erzählt sie von einer unglaublichen Reise in 12 Städte auf allen Kontinenten: Sydney, Buenos Aires, Mumbai, Shanghai, Honolulu, San Francisco, London, Kopenhagen, Barcelona, Tel Aviv, Addis Abeba, Havanna Florian Illies Es ist ein Jahr, in dem alles möglich scheint. Und doch wohnt dem gleißenden Anfang das Ahnen des Verfalls inne ein Moment höchster Blüte und zugleich ein Hochamt des Unterganges: Malewitsch malt ein Quadrat, Proust begibt sich auf die Suche nach der verlorenen Zeit, Benn liebt Lasker-schüler, Rilke trinkt mit Freud, Strawinsky feiert das Frühlingsopfer, Kirchner gibt der modernen Metropole ein Gesicht, Kafka, Joyce und Musil trinken am selben Tag in Triest einen Cappuccino und in München verkauft ein österreichischer Postkartenmaler namens Adolf Hitler seine biederen Stadtansichten. Quasikristalle Eva Menasse Zu Beginn ist Xane Molin vierzehn Jahre alt und erlebt mit ihrer besten Freundin einen dramatischen Sommer. Am Ende ist sie Großmutter und versucht, zum Ende hin das Steuer noch einmal herumzureißen. In dreizehn Kapiteln zerlegt Eva Menasse die Biografie einer Frau in ihre unterschiedlichen Aspekte: als Mutter und Tochter, als Freundin, Mieterin und Patientin, als flüchtige Bekannte und treulose Ehefrau. meditaxa August 17

18 immobilien anerkennung eines Mietverhältnisses unter angehörigen ein Steuerpflichtiger machte Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus einer an seine Mutter überlassenen Wohnung geltend. Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Mutter dort aber nicht polizeilich gemeldet war. Sie unterhielt noch eine zweite Wohnung. Der Mietvertrag war auf einem erst später von einem Verlag herausgegeben Vordruck gefertigt worden. Auch wegen nicht erklärten Praxiseinnahmen wurde letztendlich ein Strafverfahren eingeleitet, in dem immerhin 16 Zeugen gehört wurden, u. a. auch der Pfarrer, der das Nebenhaus bewohnte und die mittlerweile geschiedene Ehefrau. Die Zeugenaussagen waren nicht hilfreich. Verschiedene Argumente wurden ausgetauscht. Neben dem Amtsgericht musste sich das Finanzgericht Berlin Brandenburg mit dem Fall beschäftigen und über die Anerkennung des Mietverhältnisses mit der Mutter entscheiden. Dabei stellte das Finanzgericht klar, dass für die fremdübliche Gestaltung und Durchführung eines Angehörigen Mietvertrages der Steuerpflichtige die volle Darlegungs und Beweislast trägt. Ein Mietverhältnis zwischen dem Sohn als Vermieter und seiner Mutter sei nicht fremdüblich und damit steuerlich unbeachtlich, wenn u. a. im Mietvertrag keine Vereinbarungen über Zeitpunkt und Höhe von Nebenkostenvorauszahlungen getroffen und die erheblichen Nebenkosten über Jahre hinweg tatsächlich nie eingefordert worden sind, sowohl der Sohn als auch die Mutter jederzeit und unabhängig voneinander uneingeschränkt Zugang zu dem Haus mit Garten hatten und nicht bewiesen werden kann, dass die Mutter das Grundstück wie angegeben als Zweitwohnung innegehabt hat, der Sohn als Vermieter die Immobilie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zumindest gleichberechtigt mitgenutzt hat, der Mietvertrag teilweise nicht wie vereinbart durchgeführt worden ist (u. a. keine Zahlung der vorgesehenen Kaution, Nichtdurchführung der von der Mieterin vertraglich zugesagten umfassenden Instandhaltungsarbeiten im Garten) und der Sohn eine unmöblierte Wohnung vermietet, die Wohnung später aber auf eigene Kosten u. a. mit neuen Möbeln ausgestattet hat und ein Schwimmbecken mit Saunabereich eingebaut hat. Das Finanzgericht stellte außerdem fest, dass in diesem Fall von einer Steuerhinterziehung und damit von einer 10 jährigen Festsetzungsfrist auszugehen sei, weil der Steuerpflichtige über Jahre hinweg in seinen Steuererklärungen ein zu negativen Einkünften führendes Mietverhältnis mit seiner Mutter angegeben hatte, obwohl er wusste, dass das Mietverhältnis mit seiner Mutter in vielerlei Hinsicht einem Fremdvergleich nicht standhalten würde und insbesondere in zahlreichen Punkten nicht so durchgeführt wurde, wie es schriftlich vereinbart war. hinweis Für die Fremdüblichkeit und Durchführung von Angehörigenverträgen trägt immer der Steuerpflichtige die Beweislast. Schließen Sie daher mit Angehörigen immer schriftliche Verträge ab, die dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und achten Sie auf eine ordnungsgemäße Durchführung. Das gilt nicht nur für Mietverträge, sondern für alle anderen Verträge mit Angehörigen auch, z. B. Darlehns- oder Arbeitsverträge, Übergabeverträge etc. Wir prüfen dies gerne für Sie. Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. März 2012, 9 K 9009/08, EFG 2012 S meditaxa August

19 IMMOBILIEN Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines privaten Mietobjektes auch noch nach Verkauf der Immobilie als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn der Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen (z. B., weil das Objekt mit Verlust verkauft wird). Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung künftig grundsätzlich an, allerdings mit der Einschränkung, dass ein Schuldzinsenabzug dann nicht anerkannt wird, wenn der Verkauf der Immobilie außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften (vgl. 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt. Genau diese Frage hatte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil offengelassen, aber durchblicken lassen, dass nach seiner Auffassung auch ein Verkauf nach Ablauf von 10 Jahren nicht schädlich sei. In entsprechenden Fällen ist daher ggf. zu prüfen, ob betroffene Steuerbescheide angefochten werden sollten. Quelle: BFH Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 (BStBl 2013 II S. 275) Zahlungen pauschaler Schönheitsreparaturen sind keine Handwerkerleistungen Ein Steuerpflichtiger hatte zusammen mit seiner Ehefrau eine Pastorendienstwohnung bewohnt, die sie von der Kirche gemietet hatten. Das Kirchenamt zog monatlich vom Gehalt des Steuerpflichtigen neben der Dienstwohnungsvergütung und den Mietnebenkosten auch eine Pauschale für die Schönheitsreparaturen in Höhe von ca. 78 ab. Die Pauschale für die Schönheitsreparaturen wurde auf Grundlage der Wohnfläche der Dienstwohnung ermittelt. Nach den landeskirchenrechtlichen Bestimmungen werden die Schönheitsreparaturen für die Dienstwohnung von der Kirchengemeinde durchgeführt und aus einem zentralen Fond, in den die Pauschalen der Mieter fließen, finanziert. In dem Streitjahr wurden an der Wohnung des Klägers verschiedene Renovierungsarbeiten ausgeführt, die aus dem zentralen Fond für Schönheitsreparaturen bezahlt wurden. Der Steuerpflichtige machte in seiner Einkommensteuererklärung die gezahlte Pauschale für die Schönheitsreparaturen als Aufwendungen für Handwerkerleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte ihm jedoch die geltend gemachte Steuerermäßigung nicht. Im Urteilsfall vertrat der BFH die Rechtsauffassung, dass die gezahlten Pauschalen für die Schönheitsreparaturen an der Dienstwohnung des Steuerpflichtigen keine Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Sinne der einkommensteuerlichen Vorschriften darstellten und er somit die entsprechende Steuerermäßigung nicht erhalten konnte. Dieses Ergebnis leitete der BFH aus dem Mietvertrag zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Vermieter ab. Danach hatte der Steuerpflichtige jeden Monat einen bestimmten Betrag an den Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen an seiner Dienstwohnung abzuführen, unabhängig davon, ob der Vermieter diese auch tatsächlich durchführte oder nicht. Der Vermieter wiederum erfüllte mit den Mitteln aus dem Fond seine vertragliche Verpflichtung für die Schönheitsreparaturen an der Dienstwohnung. Der Steuerpflichtige musste somit keine Zahlungen für bestimmte Handwerkerleistungen erbringen. Seitens des Vermieters wurden in dem Fall auch keine konkreten Handwerkerleistungen im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Steuerpflichtigen abgerechnet, woraus sich ein Anspruch für die Berücksichtigung der Aufwendungen als Handwerkerleistungen ableiten ließe. Der Vermieter hatte daneben die pauschalen Zahlungen für die Schönheitsreparaturen auch nicht in besonderen Konten erfasst. Der Steuerpflichtige erbrachte somit keine Aufwendungen für konkrete Handwerkerleistungen. HINWEIS Durch ein Schreiben des BMF vom 11. Januar 2013 wurde dieses Urteil für allgemein anwendbar erklärt. Quelle: BFH-Urteil vom 5. Juli 2012, VI R 18/10, BStBl II S. 14 meditaxa August 19

20 immobilien Werbungskostenabzug bei Untervermietung und vorübergehend leerstehenden Zimmern Bei Leerstand eines zur Vermietung vorgesehenen Wohnobjekts können grundsätzlich auch die in der Zeit des Leerstands anfallenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fraglich kann dies aber dann sein, wenn eine Verbindung zum privaten Bereich besteht. Für den Fall der Untervermietung von einzelnen Zimmern in der eigenen Wohnung hat der Bundesfinanzhof jetzt eine Entscheidung getroffen. Danach sind vorübergehende übliche Leerstandszeiten der Vermietung zuzurechnen und die darauf entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Unerheblich ist die fehlende räumliche Trennung zum privaten Wohnbereich sowie die nicht vorhandene Abgeschlossenheit der zur Vermietung vorgesehenen Räume. Dem Werbungskostenabzug steht nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen, dass jederzeit eine private Selbstnutzung der betreffenden leerstehenden Räume möglich wäre. Quelle: BFH Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 19/11. inventarlieferungen zusammen mit grundstück umsatzsteuerpflichtig Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind von der Umsatzsteuer befreit, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Zu den Grundstücken gehören allerdings nicht Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Allerdings sind so genannte wesentliche Bestandteile des Grundstücks diesem zuzurechnen und gehören dann wiederum zum umsatzsteuerbefreiten Grundstück. Hierzu zählen z. B. Umzäunungen und andere Befestigungen und Betriebsvorrichtungen, z.b. Schornsteine, Schwerlastkrananlagen etc. Die Abgrenzung ist manchmal nicht einfach. Gegen die Umsatzbesteuerung von Inventarlieferungen im Zusammenhang mit einem Gebäude wehrte sich ein Steuerpflichtiger. Bei dem mitveräußerten Inventar handelte es sich in einem Fall um Mobiliar und Bestuhlung, in einem zweiten Fall um die Mitveräußerung eines Fuhrparks, Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen. Der Steuerpflichtige war der Auffassung, dass die Lieferung des Inventars als Nebenleistung zur Grundstückslieferung ebenfalls steuerfrei sein müsse. Dem trat jedoch sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht München entgegen. Selbst in den Fällen, in denen die Lieferung des Inventars Eingang in den notariellen Grundstückskaufvertrag gefunden habe, liege keine unselbständige Nebenleistung vor. Die Lieferung von Inventar könne nur umsatzsteuerfrei sein, wenn es sich dabei um wesentliche Bestandteile des Grundstücks handele. hinweis Die Belastung mit Grunderwerbsteuer wäre in vielen Fällen günstiger, da sie in den meisten Bundesländern nur 5 % im Vergleich zu 19 % Umsatzsteuer beträgt. Die Zuordnung, ob wesentlicher Grundstücksbestandteil oder Lieferung von Inventar liegt jedoch nicht im Ermessen des Steuerpflichtigen. Entscheidend sind die zivilrechtlichen Grundsätze. Da unterschiedliche Bezirke im Finanzamt für die jeweiligen Steuern zuständig sind, empfiehlt es sich darauf zu achten, dass es nicht zu einer Doppelbelastung kommt. Wir beraten Sie gerne. Quelle: FG München, Urteil vom 16. April 2013, 2 K 3443/10 20 meditaxa August

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