Hintergrundpapier: Islamic Banking und Mikrofinanzierung Herausforderungen für die Finanzsystementwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit

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1 Abteilung Wirtschaft und Beschäftigung Sektorvorhaben Finanzsystementwicklung Hintergrundpapier: Islamic Banking und Mikrofinanzierung Herausforderungen für die Finanzsystementwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit

2 Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg Eschborn Internet: Abteilung 4100 Wirtschaft und Beschäftigung Sektorvorhaben Finanzsystementwicklung Autor: Alexander Solyga Verantwortlich: Dr. Brigitte Klein Ansprechpartner beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Hendrik Denker September 2006

3 Grundlagen: Islamische Wirtschaftsordnung und Islamic Banking 1. Im Gegensatz zur westlichen Marktwirtschaft werden ordnungspolitische Fragen im Islam - wie z.b. die Gestaltung des Wirtschafts- und Finanzsystems - religiös durch Rückbezug auf die primären Rechts- und Erkenntnisquellen des Islam (Koran und Sunna) hergeleitet und legitimiert. 2. Der Begriff Islamic Banking (I.B.) bezeichnet die Konformität ökonomischer Handlungen und Finanztechniken mit den in Koran und Sunna dargelegten Bestimmungen des islamischen Rechts. Kernelemente sind das allgemeine Zinsverbot (Riba), das Verbot der vertraglichen Unsicherheit und Spekulation (Gharar) und des Glücksspiels (Maysir, Quimar). Bei Investitionen sind soziale und ethische Ausschlusskriterien (Haram) zu beachten: Alkoholherstellung und -vertrieb, Prostitution und Pornografie sowie die Verarbeitung und der Handel mit Schweinefleisch. 3. Die Popularität des I.B. setzte mit dem Ende der säkularen panarabischen und der beginnenden Ausbreitung panislamischer Bewegungen in den 70er Jahren ein; Meilensteine waren die Gründung der Islamic Development Bank (1974) und der Dubai Islamic Bank (1975). 4. Nur in drei Ländern, Pakistan [1979], Iran [1983] und Sudan [1983], unterliegt die Finanzwirtschaft vollständig I-B.-Prinzipien; die Mehrzahl islamischer Banken operiert in dualen Finanzsystemen, in der konventionelle und islamische Banken der Zentralbankaufsicht (ZB) unterliegen. Bank- und Unternehmensgesetzgebungen in dualen Systemen ähneln westlichen Gesetzen, ohne den besonderen Anforderungen von I.B. zu entsprechen; die Konformität von I.B. wird hier typischerweise durch Selbstverpflichtung seitens der Shariah - Boards der Banken, nicht der ZB, überwacht. 5. Global ist Islamic Banking mit jährlich ca. 15% ein Wachstumssektor, der mit einer Größe von ca. 270 Mrd. US$ peripher ist, zunehmend aber für westliche Banken an Attraktivität gewinnt. Dabei ist ein Trend hin zu neuen, ausgeklügelten Finanzprodukten und zinsfreien (multinationalen) Kapital- und Geldmärkten zu beobachten. Regional sind ca. 42% der islamischen Finanzinstitutionen auf Süd- und Südostasien verteilt, gefolgt von den Mitgliedsstaaten des Gulf Cooperation Council (GCC) mit ca. 22% und anderen Staaten der MINO-Region (Mittelmeerraum und Naher Osten) mit ca. 15%. Unterteilt nach dem Finanzvermögen ergibt sich ein differenzierteres Bild: ca. 84% des Vermögens islamischer Finanzinstitutionen sind in den GCC Staaten (65%) und in der MINO-Region (19%) konzentriert. 6. Die Mehrzahl der Armen in islamischen Ländern bleibt vom Wachstum des I.B. und allgemein vom Zugang zu Mikrofinanzprodukten ausgeschlossen: Insbesondere im arabischen Raum liegt die Marktdurchdringung mit deutlich unter 20% (Jemen 2%, Syrien 8%, Ägypten 16%) weit unter dem anderer Entwicklungsregionen. Erfahrungen mit islam-konformen Finanztechniken existieren kaum: Die dt. EZ fördert islamische Mikrofinanz bislang in Mali und Indonesien. Insbesondere die, von der GTZ in Mali 1

4 aufgebaute regionale MFI, demonstriert jedoch eindrucksvoll das Potential des islamischen Mikrofinanzwesens. Derzeit bereitet die KfW eine Erweiterung dieses Ansatzes durch die Gründung einer Apex-Institution vor, die den Aufbau von bis zu zehn solcher MFI unterstützen wird. Die Apex-Institution wird sich an den MFI beteiligen und sie refinanzieren. Instrumente des Islamic Banking 7. Prinzipiell kann I.B. in Beteiligungsfinanzierungen, wobei Risiken und Erträge unternehmerischen Handelns geteilt werden, sowie in Sachmittelkredite in Form von Aufschlagsfinanzierungen zur Handelsfinanzierung und zum Anlagenleasing unterschieden werden. 8. Beteiligungsfinanzierungen auf der Basis von variablen Gewinn- und Verlustbeteiligungen werden zur Bereitstellung von Eigenkapital ohne Rückzahlungsgarantie verwendet. A) Musharaka: Bei dieser, einem Joint Venture ähnelnden Finanzierung bringen beide Partner (Bank und Unternehmer) sowohl Kapital als auch Management Knowhow ein und vereinbaren prozentuale Anteile am erwarteten Gewinn und - vom Kapitaleinsatz abhängige - Anteile an möglichen Verlusten. B) Im Gegensatz dazu wird bei Mudaraba - Finanzierungen das Kapital vollständig von der Bank, das Projektmanagement jedoch vom Unternehmer beigesteuert, der prozentual am Gewinn, nicht aber an Verlusten beteiligt ist: Die Bank trägt das vollständige monetäre Investitionsrisiko; sie darf keine Sicherheiten einfordern. 9. Sachmittelkredite in Form des Abzahlungskaufs von Gütern: A) Murabaha: Doppelte Kreditgeschäfte mit Gewinnaufschlag, bei denen die Bank als Zwischenhändler im Kundenauftrag Rohstoffe oder Handelswaren kauft, diese dem Unternehmen weiterverkauft und den Kaufpreis stundet, bzw. Ratenzahlung vereinbart; der vom Unternehmer zu zahlende Preis liegt um einen festen Prozentsatz über dem Einstandspreis der Bank. B) Ijara: Sachmittelleasing mit einem fest vereinbarten Betrag und Zeitraum, oder C) Ijara wa Iqtina: Leasing-Kauf, bei dem der Unternehmer am Ende der Leasingperiode das Sachmitteleigentum zu einem vorher vereinbarten Preis erwirbt. Relevanz des Islamic Banking für die Mikrofinanzierung 10. Beteiligungsfinanzierungen, überwiegend für mittel- und langfristige Investitionen in Industrie und Landwirtschaft, die nach den Vorstellungen der Verfechter des I.B. die eigentlich überlegene Alternative zu zinsbasierten Gelddarlehen darstellen, spielen in der Praxis islamischer Banken mit ca % aller Tansaktionen nur eine geringe Rolle. Kennzeichnend für Islamic Banking sind dagegen (ca %) Murabaha Sachmittelkredite für kurzfristige low-risk Investitionen zur Handelsfinanzierung mit geringen Profitmargen. Diese Präferenzen sind den Instrumenten selbst (Punkte 11-12) wie auch dem wirtschaftlichen Umfeld der Banken (Punkte 13-15) geschuldet. 2

5 11. Beteiligungsfinanzierungen (Musharaka, Mudaraba) bergen hohe Risiken für MFI- Institutionen und Sparer: Durch die Nicht-Konformität des Einforderns von Sicherheiten nach islamischem Recht tragen Banken überwiegend das finanzielle Risiko mit kaum oder keinen Mitbestimmungsrechten; fehlende Möglichkeiten der ex ante Festlegung flexibler Tilgungsraten als Prozentsatz des erwarteten Gewinns sowie die Offenlegung des Gewinns erfordern komplexe und - im Gegensatz zu zinsbasierten Krediten - kontinuierliche Verwaltungsabläufe; außerdem werden Kleinsparer von Mudaraba basierten Konten am Gewinn, aber auch an Verlusten der Bank beteiligt, ohne dass die Substanz der Einlagen rechtlich garantiert ist oder sie in der Lage wären, eine effektive Kontrolle der Verwendung der Gelder auszuüben. Als Instrument eignen sich Beteiligungsfinanzierungen daher eher für mittel- und langfristige KMU und Agrarfinanzierungen und nur eingeschränkt für die Mikrofinanzierung. 12. Sachmittelkredite (Murabaha, Ijara) besitzen ein hohes Potential für armutsorientierte islamische Mikrofinanz, insbesondere zur Förderung von Kleinstunternehmen: Es sind einfach zu verwaltende und zu überwachende Instru-mente für low-risk Investitionen, die durch die Rolle der Bank als Zwischenhändler jedoch höhere Transaktions- und Kreditkosten verursachen. Als best practice kann das 1997 mit UNDP-Unterstützung etablierte jemenitische Hodeidah Microfinance Programm dienen, das Murabaha - Kredite für Kunden mit einem aktiven Kreditvolumen von US$ (2002) bereitstellt. Daneben bietet die, im Koran stipulierte zinslose Geldleihe, für bedürftige Zwecke, Quard al-hasanah - ähnlich dem Prinzip rotierender Sparvereine - ein hohes Potential für islamische Mikrofinanz. Praktisch sind solche Instrumente bisher kaum kommerziell durchgeführt worden. 13. Auf der Makroebene existieren Defizite in Bezug auf Lizensierung, Regulierung und Überwachung: Islamische Banken können nicht auf (zinsbasierte) Refinanzierungsmöglichkeiten der Zentralbank als Lender of Last Resort zurückgreifen bzw. es fehlen Alternativen zur Absicherung von Depositen durch zinstragende Wertpapiere/ Staatsanleihen; ebenso fehlen Alternativen zur Verzinsung der, durch die Zentralbank, eingeforderten Reserven islamischer Banken; nationale (int.) Standards/ Institutionen zur Überwachung der Konformität angebotener Produkte mit den Bestimmungen des islamischen Rechts, besonders zu Aufgaben, Rolle und Abgrenzung der Sharia- Boards der Banken gegenüber der Zentralbank, sowie verbindliche Buchhaltungsstandards fehlen oder sind unzureichend; es gibt eine steuerliche Diskriminierung Islamic Bankingkonformer gegenüber zinsbasierter Produkte; es besteht die Notwendigkeit, Gesetze bezüglich Zahlungsverzug / Insolvenz von Schuldnern auf Instrumente des Islamic Banking anzupassen etc. 14. Auf der Mesoebene fehlen oder sind defizitär: auf Islamic Banking zugeschnittene Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Bankenverbände und Rating Agenturen; APEX- Institute für Refinanzierung/Liquiditätsausgleich und anreizkompatible Einlagenversicherungs- und Zahlungsverkehrssysteme für Inter-Bank-Transaktionen mit (islamischen) Finanzintermediären; verlässliche Daten und Statistiken. 15. Auf der Mikroebene fehlen, besonders im ruralen Raum, islamische MFI und gut ausgebildetes Personal mit doppelter Spezialisierung in Mikrofinanz und Islam für die 3

6 Handhabung, das komplexe Risikomanagement sowie Markt- und Produkterweiterungen: Die angebotenen Produkte bleiben auf althergebrachte Verfahren beschränkt und schließen beispielsweise Spar- und Versicherungsprodukte kaum mit ein; die Kundentransparenz der Bankgeschäfte und die Offenlegung der Finanzverwendung ist gering. 16. Gesellschaftliche Normen und Wertesysteme wie der Islam beinflussen als Rahmenbedingungen das Finanz- und Wirtschaftssystem. In vielen muslimischen Gesellschaften sind westliche (soz./kap.) Wirtschaftsmodelle diskreditiert, während das Wirken islamischer Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen auf der Mikroebene oft positiv erfahren wurde; in einigen islamischen Ländern werden zinssatzorientierte Finanzdienstleistungen von Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert. Mit der zunehmenden Politisierung des Islam wächst das Bewusstsein und die Nachfrage nach islamkonformen Finanzprodukten, wie auch der Wille der Regierungen, das islamische Finanzwesen weiter zu verbreiten. Dennoch bestehen in der überwiegenden Zahl islamischer Länder islamische und nicht-islamische Finanzsysteme nebeneinander. Ein breitenwirksamer Zugang zu armutsorientierten Finanzdienstleistungen in diesen Ländern kann nur erreicht werden, wenn verstärkt konventionelle, darüber hinaus aber auch neue, islam-konforme Formen der Mikrofinanzierung gefördert werden. 17. Für die EZ mit islamischen Staaten ist ein Mikrofinanz-Ansatz erforderlich, der dem finanzsystemischen Ansatz in MFI auf der Mikroebene beschränken, sondern sollte auch notwendige Reformprozesse im Finanzsektor auf Makro- und Mesoebene unterstützen. Dabei ist die Heterogenität des Islam in seinen unterschiedlichen Ausprägungen in den einzelnen Ländern bzw. Regionen differenziert mit einzubeziehen. 18. Ein islamisch orientierter Mikrofinanzansatz stellt dennoch kein Allheilmittel für die vielfältigen Probleme muslimischer Gesellschaften dar. Er sollte behutsam durch die EZ auf seine funktionale Tauglichkeit im Vergleich zum Status quo überprüft und praktisch umgesetzt werden. Eine solche Vorgehensweise würde von islamischen Gesellschaften nicht nur als eine in der eigenen Kultur und Weltanschauung wurzelnde Alternative wahrgenommen werden, sondern die Zusammenarbeit mit nationalen, internationalen oder supranationalen islamischen Finanzinstitutionen kann durchaus auch als ein Beitrag zum interkulturellen Dialog aufgefasst werden. 4

7 Aus der Arbeit der GTZ: Kleinbank in der Marktstadt Lélé im Norden Malis Die Lage: Das Ziel: Ländliche Armut im Norden Malis ist eine latente Gefahr für bewaffnete und blutige Konflikte. Die Einwohner in der km² großen Region Timbuktu sollen das wirtschaftliche Entwicklungspotential der Region besser ausschöpfen können. Das Konzept: Ein Netz kleiner nachhaltiger Finanzdienstleister mit Sitz an den wichtigsten Marktorten eröffnet den örtlichen Kleinst- und Kleinunternehmen einen Zugang zum Finanzsektor. Da die westliche Bankenpraxis von den lokalen Ethnien abgelehnt wird, konzentrierte sich die GTZ auf den Punkt, der alle Zielgruppen verband: den Islam. Der Partner: Kosten: Azaouad Finances in der Marktstadt Léré war die erste Bank vor Ort, die Regeln des Islam für Finanzgeschäfte anwendete. Neben Sparprodukten werden Kredite für Handelsgeschäfte mit Laufzeiten von vier bis sechs Wochen bei einem Disagio von 17-25% jährlich angeboten; ein weiterer Geschäftszweig unterstützt Frauen bei der Finanzierung von Marktständen. Weitere kleine Finanzinstitutionen werden unter dem Dach des Programms Mali-Nord durch die GTZ aufgebaut. Das BMZ fördert den Aufbau einer Mikrofinanz-Struktur im Programm Mali-Nord mit 2,5 Mio. Euro für die Technische Zusammenarbeit. Die Refinanzierung der Geschäftsbanken erfolgt zu Marktbedingungen. 5

8 Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg Eschborn/Deutschland T F E info@gtz.de I

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