Techniken wie etwa der Murabaha, dem Salam oder der Istisna. Auch Leasing oder Miete ist in Form der Ijara im Islamic Banking möglich.

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3 Einleitung Das Islamic Banking verzeichnet im Mittleren Osten seit Jahren zweistellige Wachstumsraten. In dieser Region sind daher zunehmend auch internationale und deutsche Banken vertreten, die sich im Islamic Banking engagieren. In Europa jedoch bestehen für Muslime kaum Angebote, islamkonforme Anlagen zu tätigen; dabei leben geschätzte 15 Millionen Muslime im europäischen Raum, mehr als 3,5 Millionen davon in Deutschland 1 und der weltweite Jahresumsatz des Islamic Banking wird auf zwischen 700 Milliarden USD und einer Billionen USD geschätzt. 2 Islamic Banking bedeutet das Tätigen von Bankgeschäften, die im Einklang mit der Scharia, dem islamischen Gesetz, stehen. 3 Für das Islamic Banking spielen insbesondere die aus der Scharia hervorgehenden Verbote eine große Rolle. Neben den Verboten der Spekulation, des Glückspiels und des Handels mit verbotenen Produkten wie etwa Schweinefleisch, Alkohol, Waffen und Pornographie ist das grundlegende Prinzip des Islamic Banking das Verbot von Riba - das Zinsverbot. Verboten ist dabei nicht nur der Zinswucher, sondern jegliche Art der Verzinsung. 4 Weiterhin fällt unter das Riba-Verbot nicht nur das Verbot, Zinsen irgendeiner Art zu nehmen, sondern ebenso ist es nicht erlaubt, Zinsen zu zahlen. 5 Während Zinsen einen wesentlichen Bestandteil des uns bekannten Geschäftsmodells des konventionellen Banking ausmachen, existieren sie im Islamic Banking damit nicht. Vielmehr wurden von den islamischen Rechtsgelehrten zahlreiche Finanzierungstechniken entwickelt, bei denen auf Zinsen verzichtet wird und die Banken dennoch ihre konventionelle Rolle zu erfüllen vermögen. Bei diesen Techniken mangelt es dabei weder an eigenkapitalbasierten Finanzierungstechniken wie der Mudaraba und der Musharaka, noch an fremdkapitalbasierten Techniken wie etwa der Murabaha, dem Salam oder der Istisna. Auch Leasing oder Miete ist in Form der Ijara im Islamic Banking möglich Eine exakte Statistik über die in Europa und Deutschland lebenden Muslime gibt es nicht, da Religionszugehörigkeit staatlicherseits nicht erfasst wird; zu Angaben der Schätzungen s. aber Ueberblick/ThemenUndPerspektiven/Islam/Deutschland/deutschland-node.html? nnn= true; Sites/Integration/DE/01 Ueberblick/ThemenUndPerspektiven/Islam/Europa/europa-node.html? nnn=true; nach der Studie Muslimisches Leben in Deutschland, S. 85, leben in Deutschland 3,8 bis 4,3 Mio. Muslime; Wackerbeck/Heimer, Die Bank 2006, 42, 43; Focus 1/2007, S. 39. Auch der Jahresumsatz des Islamic Banking ist nicht statistisch erfasst, sondern wird lediglich geschätzt, s. Schindler, Sparkasse 2009, 23, 24. Ashrati, Islamic Banking, S. 45; Gassner/Wackerbeck, Islamic Finance, S. 21. Mahlknecht, Islamic Finance, S. 17. Bergmann, Islamic Banking, S. 33. S. zur Erklärung der Finanzierungsarten Kapitel 2 II., S. 48 ff.

4 2 Ein gesteigertes Interesse wird von den muslimischen Investoren der schariakonformen Immobilienfinanzierung entgegengebracht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei nicht nur bei ausländischen muslimischen Geschäftspartnern, Immobilien in Deutschland zu erwerben, sondern auch zwei Drittel der in Deutschland lebenden Muslime sind an Immobilienfinanzierungen nach der Art des Islamic Banking interessiert. 7 I. Problemstellung Das Interesse an schariakonformen Immobilienfinanzierungen wurde in Deutschland von den ansässigen Banken bisher noch nicht aufgegriffen. Während etwa Großbritannien schon die Gründung einer Bank, die nur nach den Vorgaben des Islamic Banking agiert, vermelden kann und in anderen westlichen Staaten islamische Immobilienfinanzierungen durch islamische Geschäftsbereiche, sog. Islamic Windows, auch von den konventionellen Banken angeboten werden, besteht bei den deutschen Banken bisher noch kein Angebot an Islamic Banking und schariakonformen Immobilienfinanzierungen. Daher stellt sich die Frage, inwieweit schariakonforme Immobilienfinanzierungen in Deutschland erwünscht und vor allem möglich sind. Fraglich ist dabei zunächst, ob eine islamische Bank in Deutschland tätig werden könnte und islamische Immobilienfinanzierungen anbieten könnte. Auch ist fraglich, wie hoch in Deutschland die Nachfrage für schariakonforme Immobilienfinanzierungen tatsächlich ist und welche islamischen Finanzprodukte sich überhaupt für die Immobilienfinanzierung eignen. Weiterhin ist problematisch, inwieweit diese Finanzprodukte in Deutschland realisierbar sind, d.h. inwieweit sich das deutsche Recht in der Form ausgestalten lässt, dass die Vorgaben des islamischen Rechts berücksichtigt werden und dennoch ein nach deutschem Recht wirksamer Vertrag zustande kommt. Dies gilt es in dieser Arbeit zu untersuchen, wobei sich auf die Berücksichtigung der privaten Immobilienfinanzierung beschränkt wird. II. Gang der Untersuchung Der Problemstellung und Gang der Untersuchung folgen die Skizzierung des Islamic Banking in Großbritannien und in Deutschland, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Entwicklungsstand des Islamic Banking in den beiden Ländern gerichtet ist. Während für Großbritannien die dort schon bestehende islamische Vollbank, die Islamic Bank of Britain, vorgestellt wird, wird für Deutschland kurz die Möglichkeit der Gründung einer islamischen Bank sowie das Marktpotential für islamische Immobilienfinanzierungen dargelgegt. 7 Wackerbeck, VW 2006, 452, 455; ders., Vermögen & Steuern 2008, 26, 27.

5 In dem der Einleitung nachfolgenden Kapitel 1 werden die Grundlagen des islamischen Rechts dargestellt. Dabei wird zunächst auf den Begriff und die Bedeutung des islamischen Rechts eingegangen sowie die Rechtsquellen des islamischen Rechts vorgestellt. Weiterhin befasst sich dieses Kapitel mit den aus der Scharia hervorgehenden Verboten, ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem das Islamic Banking besonders prägenden Zinsverbot. Nach der begrifflichen Definition des Zinsverbotes und der Darstellung der Quellen, aus denen dieses hervorgeht, wird auf dessen Begründung eingegangen sowie eine Beurteilung des Verbots vorgenommen. Weiterhin werden die Grundlagen des islamischen Vertragsrechts dargestellt. Das sich anschließende Kapitel 2 widmet sich aufbauend auf den Grundlagen des Kapitels 1 den bankbetriebswirtschaftlichen Grundlagen des Islamic Banking. Nach Darstellung der Grundzüge und der Entwicklung des Islamic Banking werden die daraus hervorgegangenen Finanzprodukte vorgestellt und auf ihre Eignung zur privaten Immobilienfinanzierung untersucht. Es folgt ein Vergleich zur konventionellen Immobilienfinanzierung. Kapitel 2 endet mit der Vorstellung und Erklärung der Funktion des sog. Scharia Boards. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in Kapitel 3, das sich mit den rechtlichen Problemen der schariakonformen Immobilienfinanzierung in Deutschland beschäftigt. Nach der ausführlichen Diskussion kollisionsrechtlicher Probleme nimmt die vertragsrechtliche Ausgestaltung der islamischen Produkte zur Immobilienfinanzierung nach deutschem Recht eine zentrale Stellung ein. Für jedes Produkt, das sich nach islamischem Recht für die Immobilienfinanzierung eines Häuslebauers eignet, wird ein vergleichbares Institut des deutschen Rechts gesucht und geprüft, inwieweit sich dieses Institut vertraglich ausgestalten lässt, sodass es den Vorgaben des islamischen Rechts genügt und der Vertrag nach deutschem Recht wirksam ist. Weiterhin wird anhand eines Vertrags über eine schariakonforme Immobilienfinanzierung aus Großbritannien verglichen, inwieweit die dort getroffenen Regelungen auch auf das deutsche Recht übertragbar sind. Im abschließenden Kapitel 4 werden die erlangten Ergebnisse in Thesen zusammengefasst und ein Ausblick für die schariakonforme Immobilienfinanzierung in Deutschland gegeben. 3

6 4 III. Islamic Banking in Großbritannien In Großbritannien erlebt das Islamic Banking seit einigen Jahren großen Zuwachs, was unter anderem zur Gründung der ersten und bisher einzigen rein islamischen Bank in Europa, der Islamic Bank of Britain, führte. Für das Islamic Banking in Europa stellt diese einen großen Fortschritt dar und die stetige Weiterentwicklung des Islamic Banking in Großbritannien könnte als Vorbild für andere europäische Länder, so auch für Deutschland, dienen. Daher folgt nun eine kurze Darstellung des Islamic Banking in Großbritannien und seiner Entwicklung in den letzten Jahren. Laut des Institute for Islamic Banking and Finance (IFIBAF) leben in Großbritannien 1,8 Millionen Muslime in rund Haushalten. 8 Zehn bis fünfzehn Prozent von ihnen bezeichnen sich als gläubig und den Gesetzen des Islams folgend. 9 Das Sparvolumen dieser Muslime lag im Jahr 2002 nach Angaben der britischen Finanzaufsicht, der Financial Service Authority (FSA), bei einer Milliarde GBP. 10 Diese Zahlen sowie die Motivation, London als Finanzplatz zu stärken und die muslimischen Bürger mit in das Finanzwesen einzubinden, gaben der Bank of England und der FSA Grund zum Anlass, den Weg für eine gänzlich nach islamischen Vorschriften arbeitende Bank frei zu machen. Ein erster Versuch der Etablierung einer islamischen Bank in Großbritannien war schon 1987 durch Zulassung der saudi-arabischen Al-Baraka als Bank unternommen worden. 11 Dieser Versuch scheiterte jedoch, als sich herausstellte, dass die Al-Baraka in ihrem Heimatland Saudi-Arabien keine Bankerlaubnis besaß und daher auch in Großbritannien nicht als Bank hätte zugelassen werden dürfen. 12 Daher wurde der Al-Baraka 1993 die Bankerlaubnis wieder entzogen, wobei sie weiterhin noch als Investmentgesellschaft in London fungiert. 13 London wurde aber weiterhin und wird nach wie vor als zentraler Standort des Islamic Banking in Europa gesehen Valda, Cash 2003, 71, Ahmed, Islamic Banking, Finance and Insurance, S Wilson, Thunderbird International Business Review 1999, 421, Kharbari/Naser/Shahin, Thunderbird International Business Review 2004, 521, Wilson, Thunderbird International Business Review 1999, 421, Vgl. Wilson, Thunderbird International Business Review 1999, 421, 442; Schindler, Sparkasse 2009 Nr. 1, 23, 24, Wilson, RSCAS Policy Paper 2007, 2; Ahmed, Islamic Banking, Finance and Insurance, S. 269; Zerwas, Demgensky, WM 2010, 692, 701.

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