Spar. so retten sie ihre mäuse. einspruch! Steuern Sparen mit dem Nachwuchs. steuerfalle ehrenamt Was Sie unbedingt beachten müssen

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1 SteuerSparMagazin 2013 Spar Ausgabe 2013 Euro 4,90 steuermann BFH-Richter Jürgen Brandt im Interview einspruch! so retten sie ihre mäuse bei Fehlern im Bescheid Mein erstes mal Wenn der Fiskus bei Ruheständlern anklopft Steuern Sparen mit dem Nachwuchs Zehn Top-Tipps, die für Eltern bares Geld wert sind steuerfalle ehrenamt Was Sie unbedingt beachten müssen

2 Anzeige Steuer-Rechtschutz inklusive. Streit mit dem Finanzamt gibt es öfter, als man denkt. Etwa, weil Ausgaben nicht anerkannt werden. Oder Sie müssen sogar Steuern nachzahlen, weil das Amt einen Fehler gemacht hat. Exklusiv bei Buhl können Sie sich dagegen schützen: Mit dem Gold- Paket Ihrer Buhl-Steuersoftware. Der zusätzliche Steuerrechtschutz der ARAG hilft Ihnen, Ihr gutes Recht durchzusetzen durch Online-Rechtsservice und telefonische Erstberatung durch einen Anwalt. Und falls der Streit vor Gericht geht, übernimmt die ARAG die Prozesskosten. Bis zu 1 Million Euro pro Fall und ohne Selbstbeteiligung. Für nur 10 Euro extra sichern Sie Ihre Steuererklärung 2012 ab. Mit dem Gold-Paket Ihrer Buhl-Steuersoftware. Wir beraten Sie gerne. Tel /

3 editorial Geschenke vom Amt Foto: Matthias Sandmann Ach, wie war es doch vordem mit den Heinzelmännchen so bequem! Doch seit eine neugierige Kölner Hausfrau vor einigen Jahrhunderten die leißigen kleinen Helfer verbotenerweise bei ihrer nächtlichen Tätigkeit zu beobachten versuchte, müssen wir uns wieder selber um die lästigen Plichten in Haus und Küche kümmern. Aber immerhin haben wir es dabei inzwischen viel leichter als unsere Eltern und Großeltern. Denn neben den vielen von Elektronen statt von Heinzelmännchen betriebenen Helfern von der Waschund Spülmaschine über die Kafeemaschine, den staubsaugenden Roboter oder die elektrische Zahnbürste bis hin zum Computer unterstützt uns sogar das Finanzamt bei der Hausarbeit. Zwar können dessen Mitarbeiter nicht persönlich beim Putzen, Kochen und Bügeln helfen, aber sie übernehmen immerhin bei haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen, bei der Kinderbetreuung oder Plege bereitwillig einen Teil der Kosten. Das Finanzamt hilft aber auch gern, wenn ein neuer PC angeschaft, Büromaterial gekauft, eine hohe Krankenhausrechnung oder der immer teurere Sprit für die Fahrt zur Arbeit bezahlt werden müssen. Die Liste der kleinen und großen Hilfen, die der Fiskus uns anbietet, ist so lang, dass an dieser Stelle gar nicht alles aufgezählt werden kann. Aber wenn Sie das vorliegende Magazin durchblättern, werden Sie feststellen, dass der Fiskus einen sehr umfangreichen Katalog mit schönen Geschenkartikeln für Sie bereithält. Und anders als bei einem kommerziellen Anbieter müssen Sie für die von Ihnen ausgewählten Angebote nichts zahlen. Im Gegenteil: Sie bekommen auch noch Geld dafür. Ist das nicht wunderbar? Ganz ohne ein paar Eigenleistungen geht es allerdings auch bei den freundlichen Damen und Herren vom Finanzamt nicht. Sie müssen schon bereit sein, ein paar klitzekleine Belege einzureichen, rechtzeitig vor Jahresschluss noch Anschafungen zu machen, die eine oder andere Dienstreise zu unternehmen, einen doppelten Wohnsitz zu führen oder sich vom Zahnarzt für viel Geld ein paar Zähne ziehen zu lassen. Wenn Sie dann auch noch einige andere außergewöhnliche Belastungen auf sich nehmen oder gar des Splittingtarifs wegen heiraten, ist Ihr zuständiger Sachbearbeiter darüber so erfreut, dass er Ihnen bereitwillig einige Hunderter oder gar Tausender aus der Staatskasse zurückgibt oder sie Ihnen erst gar nicht abknöpft. Damit die netten Leute vom Finanzamt jede sich bietende Möglichkeit ausschöpfen können, Ihnen inanziell unter die Arme zu greifen, müssen Sie ihnen aber auch Ihrerseits etwas entgegenkommen. Das bedeutet vor allem, dass Sie die Damen und Herren nach Kräften dabei unterstützen sollten, aus dem leider etwas unübersichtlich gestalteten staatlichen Geschenkekatalog alles herauszusuchen, was Ihnen zusteht. Es könnte sonst sein, dass die Mitarbeiter des Finanzministers angesichts ihrer großen Arbeitsbelastung hier und da staatliche Angebote übersehen. In dem vorliegenden SteuerSparMagazin inden Sie dazu wichtige Tipps und Hinweise. Und wenn Sie dann auch noch die Steuersoftware für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen, die Sie automatisch auf weitere Sparmöglichkeiten hinweist und alles so sauber und übersichtlich aufbereitet, dass Ihr Sachbearbeiter seine helle Freude daran hat, steht dem baldigen Versand der Ihnen zugedachten Gaben eigentlich nichts mehr im Weg. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Amt für Steuergeschenke. Michael Jungblut Herausgeber Michael Jungblut SteuerSparMagazin

4 impressum SteuerSparMagazin ,90 Herausgeber: Michael Jungblut (V.i.S.d.P.) c/o Buhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen Vertrieb: Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen Verlag, Redaktion und Anzeigenleitung: corps. Corporate Publishing Services GmbH Kasernenstraße Düsseldorf Chefredaktion: Florian Flicke Chein vom Dienst: Jana Nölle Redaktionsleitung: Axel vom Schemm Mitarbeiter dieser Ausgabe: Constanze Hacke, Mirko Hackmann, Christoph Iser, Eva Neuthinger, Christian Ollick, Daniel Schönwitz, Heinz-Josef Simons Anzeigenleitung: Ralf Zawatzky Tel. 0211/ Art-Direktion: Katharina Höhner Bildredaktion: Wolfgang Herget Druck: Weiss-Druck Hans-Georg-Weiss-Straße Monschau Lithograie: TiMe GmbH Titelillustration: Jonas Lauströer Service-Telefon für Ihre Fragen, Anregungen und Kritik: / magazin@steuernsparen.de Steuererklärung 8 Endspurt Was Sie in den kommenden Wochen noch tun können, um Ihre Steuerlast zu senken. 12 Gewinn mit Verlusten. Altverluste aus Börsengeschäften lassen sich auch zu Zeiten der Abgeltungsteuer nutzen. 14 Richtig Einspruch einlegen. Angeblich ist fast jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft. So können Sie sich wehren. 19 Steuerirrwitz. Wann der Fiskus selbst bei Scheingewinnen zulangt. 22 Die Bank als steuerlicher Partner. Warum Kreditinstitute gute Ansprechpartner in Steuerdingen sind. 26 Beschlossen & verkündet. Wissenswertes zu Ihrer Steuererklärung familie 8 28 Einfach außergewöhnlich. Tipps und Tricks zur letzten Steuersparbastion 32 Beitragslast senken. Wie privat Krankenversicherte ohne Leistungsverzicht ihre Prämie drücken können. 36 Studienkosten reloaded. Viel Ärger um Kosten für die Erstausbildung 38 Entweder-oder-Konto. Das Gemeinschaftskonto als böse Steuerfalle 40 Kinder, Kinder. Mit dem Nachwuchs können Eltern Steuern sparen wenn sie alle Spielregeln beachten. 45 Familiärer Plegefall. Wenn nahe Angehörige erkranken, belastet das emotional, aber auch inanziell. 49 Allein, allein. Was Alleinerziehende in Sachen Steuerrecht wissen müssen. 52 Beschlossen & verkündet. Aktuelle Urteile rund um das Thema Familie 4 SteuerSparMagazin 2013

5 inhalt 106 Neue Regeln. Was für Mietverträge unter Verwandten seit 2012 gilt und worauf der Fiskus genau achtet. 109 Eigenleistung. Beim Hausbau helfen oft Verwandte oder Nachbarn mit. Diese sollten gut abgesichert sein. 112 Beschlossen & verkündet. Aktuelle Urteile aus dem Bereich Wohnen. SelbStändig Illustration: Jonas Lauströer Fotos: istockphoto, Andreas Fischer Alternative Leasing. Wer sich für die Mietvariante entscheidet, sollte die Veträge stets sehr genau prüfen. 118 ELSTER im Anlug. Wer handlungsfähig bleiben will, braucht ein Zertiikat. 120 Das Chi-Quadrat. Wie der Fiskus Steuersünder per Mathetest sucht und manchmal die Falschen indet. 122 Fiskus 2.0. Die neue ebilanz was sie bringt und wer sie machen muss. 124 Stolperfalle Online-Banking. Digitale Bankgeschäfte sind bequem, aus steuerlicher Sicht aber nicht ohne Tücken. 126 Alternative Mini-GmbH. Selbständig machen und das theoretisch schon mit nur einem Euro Startkapital. 128 Beschlossen & verkündet. Aktuelle Urteile für Selbständige. rubriken arbeit 54 Doppelt gemoppelt. Mit doppelter Haushaltsführung Steuern sparen. 58 Ehrenamt. Der Lohn ist gering aber steuerplichtig. Wer die richtigen Ausnahmen kennt, zahlt aber nicht. 61 Jubiläum mit dem Fiskus. Wenn der Fiskus beim Arbeitsessen in die Suppe spuckt 64 Alles über Minijobs. Was Sie über geringfügige Beschäftigungen wissen müssen. 67 Pendlerpauschale. Warum der Umweg zur Arbeit ab sofort kein Steuertabu mehr ist. 70 Einsatzort. Für viele Arbeitnehmer sind Fahrten zur Arbeit nun Dienstreisen. Warum sich das steuerlich lohnt. 73 Gemischte Aufwendungen. Sprachkurs plus Strand? Der Fiskus sagt Ja. 76 Arbeitszimmer und Arbeitsmittel. Wie Sie mit dem Büro zu Hause die Steuerlast senken können. 80 Rente im Ausland. Wohin der lange Arm des Finanzamts reicht. 83 Mein erstes Mal. Wie einem Rentnerpaar die erste Steuererklärung im neuen Lebensabschnitt gelingt. 86 Beschlossen & verkündet. Aktuelle Urteile aus dem Bereich Arbeit. Wohnen 94 Sparen mit Immobilien. Kauf Besitz Verkauf: In welcher Phase Sie welchen Steuerturbo zünden können. 98 Schuldzinsen. Clever umgewandelt, können aus privaten Zinsen abzugsfähige Werbungskosten werden. 102 Hilfe im Haushalt. Sparen mit der Putzfrau sowie Handwerkern & Co. 87 Exklusiv-Interview mit BFH-Richter Jürgen Brandt. 101 Cartoon 130 Kreuzworträtsel So nutzen Sie die CD-Codes: Am Ende einiger Artikel inden Sie ein CD-Symbol. Wenn Sie den danebenstehenden SoftWare- Code in das Suchfenster Ihrer Steuersoftware eingeben, führt dieser Sie automatisch zu einem Workshop. Der erklärt, wie Sie das Programm beim entsprechenden Sachverhalt optimal nutzen. In der Steuersoftware: CSXXXX Geben Sie den Web-Code neben der Weltkugel ins Suchfeld auf ein und Sie inden ergänzende Beiträge zum Magazinthema. Auf steuernsparen.de: CWXXXX SteuerSparMagazin

6 SOFTWARE Ihre neue Steuersoftware 2013 ANLEITUNG. Auf der CD-ROM, die Sie mit dem SteuerSparMagazin erhalten haben, inden Sie die neue Steuersoftware 2013, mit der Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 erledigen. Ihre Erklärung können Sie entweder amtlich anerkannt ausdrucken oder über das Internet per ELSTER an Ihr Finanzamt übertragen. Installation der Software Legen Sie die CD in das Laufwerk Ihres Rechners ein. Die Installation startet danach automatisch. Während der Installation fragt der Installationsassistent nach Ihrer persönlichen Garantie-Nummer. Sie inden Ihre Garantie-Nummer auf der Rechnung zu Ihrem Steuer-Spar-Vertrag oder in Ihrem Kundenkonto im Internet unter A Anmeldung im Online-Kundenkonto Öfnen Sie Um sich anzumelden, benötigen Sie Ihre Kundennummer und Ihr Passwort. Ihre Kundennummer inden Sie auf der Rechnung zu Ihrem Steuer-Spar-Vertrag sowie auf allen weiteren Schreiben aus dem Hause Buhl. Sollten Sie für Ihr Kundenkonto bisher noch kein Passwort vergeben haben, melden Sie sich einfach mit Ihrer Kundennummer und der Garantie-Nummer Ihrer Software an. Danach können Sie ein Passwort vergeben. Wie erhalten Sie Ihre Rechnung? Die Rechnung zu Ihrem Steuer-Spar-Vertrag erhalten Sie ganz bequem als PDF per . Prüfen Sie gegebenenfalls den Werbeilter Ihres -Programms, um sicherzustellen, dass Sie die Rechnung erhalten. Falls Sie nicht am Rechnung- Online-Versand teilnehmen, erhalten Sie Ihre Rechnung per Post. Sie können Ihre Rechnung auch ab Ende November im Online-Kundenkonto unter Meine Rechnungen herunterladen. Ihre CD ist beschädigt? Für den Fall der Fälle: Falls Ihre CD einen Defekt hat, senden wir Ihnen gerne kostenfrei Ersatz. Um eine Ersatz-CD anzufordern, melden Sie sich im Online-Kundenkonto unter an. Unter Meine Verträge inden Sie eine Übersicht Ihrer Vertragsprodukte. Klicken Sie auf Details neben dem gewünschten Produkt, um eine Ersatz-CD anzufordern. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Versandkosten. Sie möchten die Software lieber sofort herunterladen? Wenn Sie nicht auf die Lieferung einer Ersatz-CD warten möchten, können Sie das Installationsprogramm auch direkt aus dem Internet laden. Zum Download melden Sie sich einfach im Online-Kundenkonto an. Klicken Sie danach im Bereich Komfortfunktionen auf Meine Downloads. In der folgenden Übersicht können Sie Ihre Steuersoftware 2013 mit einem Klick herunter laden. Sie wünschen ein gedrucktes Handbuch? Sowohl die Bedienanleitung als auch der Steuerratgeber werden bei Installation der Software als PDF-Dokumente auf Ihrem Rechner installiert. Sie können diese elektronischen Bücher über das Menü Hilfe Ihrer Steuersoftware öfnen. Falls Sie ein gedrucktes Handbuch bevorzugen, fordern Sie dieses unter Meine Verträge im Online-Kundenkonto an. Innerhalb weniger Tage liefern wir Ihnen das gewünschte Buch für Sie selbstverständlich kostenlos und versandkostenfrei. Sie haben Fragen zur Software? Unter haben Sie Zugrif auf unsere Wissensdatenbank, die viele Ihrer Fragen direkt beantwortet. Sollten Sie dort nicht fündig werden, hilft Ihnen unser tele fonischer Support gerne weiter. Die Kontakt daten inden Sie im Menü Hilfe Ihrer Steuersoftware. B Fotos: istockphoto, Project Photos 6 SteuerSparMagazin 2013

7 STEUERERKLÄRUNG Fiskus bezeichnet den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt. Weniger fachlich ausgedrückt heißt das: Er kassiert Steuern und macht es seinen Bürgern nicht immer leicht. Mehr denn je lautet der Leitspruch: Hilf dir selbst dann sparst du Steuern! Und wir helfen Ihnen. 8 Steuer-Endspurt Was Sie bis zum Jahresende noch tun können, um die Steuerlast zu senken. Foto: Lorem Fotolia Ipsum 12 Gewinn mit Verlusten Altverluste aus Börsengeschäften lassen sich auch zu Zeiten der Abgeltungsteuer nutzen. 14 Richtig Einspruch einlegen. Angeblich ist fast jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft. So können Sie sich wehren. 19 Steuer-Irrwitz. Warum der Fiskus selbst bei Scheingewinnen zulangt. 22 Die Bank als steuerlicher Partner. Warum Kreditinstitute vermehrt Ihr Ansprechpartner in Steuerdingen sind. 26 Beschlossen & verkündet. Aktuelle Urteile rund ums Thema Steuererklärung SteuerSparMagazin

8 STEUERERKLÄRUNG ENDSPURT 2012 LAST-MINUTE-TIPPS. Kurz vor dem Jahreswechsel lässt sich die Steuerlast für 2012 noch kräftig drücken. Wer einige Sofortmaßnahmen ergreift, kann sich im nächsten Jahr auf eine Steuererstattung von mehreren Hundert Euro freuen. Schon der Briefumschlag aus Recyclingpapier machte Karsten Steiner nervös. Als der 32 Jahre alte Mechatroniker den Brief vom Finanzamt öfnet, fällt er aus allen Wolken: Euro sollen er und seine Frau Eva dem Finanzamt für das Jahr 2011 nachzahlen. Dass der Fiskus sie derart zur Kasse bitten würde, damit hatten sie nicht gerechnet. Eigentlich waren die beiden sogar von einer Steuererstattung ausgegangen, nicht zuletzt, weil sie für 2011 etliche Ausgaben beim Finanzamt abrechnen konnten. Schließlich hatten sie die Elektrik und die Sanitäranlagen ihres Einfamilienhauses komplett erneuern lassen und die entstandenen Handwerkerlöhne von Euro auf dem Hauptvordruck abgesetzt. Eva Steiner hatte zudem 2011 Zahnbehandlungskosten von Euro selbst getragen auch diese Kosten waren als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung einge- Foto: Illustration: Lorem Jonas Ipsum Lauströer 8 SteuerSparMagazin 2013

9 STEUERERKLÄRUNG jeder Steuerzahler das sogenannte Ablussprinzip zunutze machen, das im deutschen Einkommensteuerrecht gilt. Es besagt, dass Ausgaben in dem Jahr steuerlich abgesetzt werden dürfen, in dem sie gezahlt werden. Steuerzahler können den Zahlungszeitpunkt absetzbarer Ausgaben daher strategisch so wählen, dass sie die steuerlichen Höchstbeträge möglichst efektiv ausschöpfen. Handwerkerleistungen optimal absetzen Foto: Lorem Ipsum gangen. Hatten sie die Steuerformulare etwa falsch ausgefüllt? Oder hatte das Finanzamt die Kosten nicht anerkannt? Beratungsgespräch bringt Klarheit Keinesfalls, wie das Gespräch mit einem befreundeten Steuerberater ergab. Die Steiners hatten alle Beträge richtig in ihre Formulare eingetragen, auch das Finanzamt hatte alles anerkannt. Das Problem war einzig, dass sich die Ausgaben 2011 steuerlich nur begrenzt oder gar nicht ausgewirkt hatten. Die Handwerkerlöhne, die zu 20 Prozent von der Einkommensteuer abziehbar sind, wurden aufgrund des gesetzlichen Höchstbetrags auf Euro gekappt, sodass die restlichen Lohnkosten von Euro steuerlich verpuft sind. Bei den außergewöhnlichen Belastungen hatten die Steiners noch mehr Pech: Die Kosten entfalteten überhaupt keine steuerentlastende Wirkung, da die sogenannte zumutbare Belastung, also der selbst zu tragende Eigenanteil, bei Euro lag. Bis zu dieser Höhe waren die Krankheitskosten Privatvergnügen und wurden vom Finanzamt nicht abgezogen. Da die Steiners demnach kaum Ausgaben absetzen konnten, war an eine Steuererstattung nicht zu denken. Stattdessen hatten Karsten Steiners Euro Nebeneinkünfte aus Vortragstätigkeit und Evas Elterngeld in Höhe von Euro die Steuerlast ungehindert in die Höhe getrieben. Absetzbare Ausgaben gezielt steuern Was den Eheleuten Steiner passiert ist, kann durch eine gute Steuerplanung vermieden werden. Dabei kann sich Besonders gut funktioniert dieser Trick bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Wer zu Hause Handwerker, Putzhilfe, Gärtner & Co. beschäftigt, kann die Lohnkosten auf dem Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung absetzen. Das Finanzamt zieht dann 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der tarilichen Einkommensteuer ab. Der Steuerbonus gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Wichtig ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt ausgeführt wurde. Die Steuer - ersparnis wird durch drei Höchstbeträge gedeckelt: A Bei Handwerkerleistungen werden nur Lohnkosten von maximal Euro jährlich anerkannt, der Steuerbonus beträgt also höchstens Euro pro Jahr. A Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen in Form eines Minijobs werden maximal Lohnkosten von Euro berücksichtigt, sodass jährlich ein Steuerbonus von höchstens 510 Euro erzielbar ist. A Haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe sozialversicherungsplichtige Beschäftigungsverhältnisse sind mit maximal Euro pro Jahr absetzbar, was die Steuerersparnis auf Euro begrenzt. Will der Steuerzahler die Höchstbeträge optimal nutzen, sollte er Ausgaben für Handwerker & Co. so vorziehen oder verzögern, dass die Höchstbeträge möglichst in keinem Jahr überschritten werden. Abschlagszahlung oder Aufschub vereinbaren Zeichnet sich ab, dass einer der Höchstbeträge zum Jahresende noch nicht ausgeschöpft ist, gehört es zum Einmaleins vorausschauender Steuerplanung, einige Kosten vorzuziehen. So nutzt der Steuerzahler nicht nur optimal die Höchstbeträge, sondern sichert sich seine Steuerersparnis auch noch ein Jahr früher. So kann es sich lohnen, Baumaßnahmen noch vor dem Jahresende durchführen zu lassen und sofort zu bezahlen. Erstrecken sich Umbau und Renovierung der eigenen vier Wände über den Jahreswechsel, sollte mit dem Handwerksunternehmen zudem noch im auslaufenden Jahr eine Abschlagszahlung vereinbart werden. Im Fall der Steiners wäre das problemlos möglich gewesen, weil sich die Sanierung ihres Altbaus von November 2010 bis Januar 2011 hingezogen hatte. Hätten die Steiners noch im Dezember 2010 eine Kurz & knapp A Handwerker und Putzfrau noch vor dem Jahresende bezahlen A Arbeitnehmer- Pauschbetrag strategisch nutzen A Spenden als Sonderausgaben absetzen SteuerSparMagazin

10 STEUERERKLÄRUNG Abschlagszahlung von Euro geleistet, wären die Handwerkerlöhne steuerlich plett abziehbar gewesen mit Euro für kom und Euro für Dieser einfache Knif hätte die Einkommensteuerlast der Steiners in 2010 um Euro drücken können, da der Höchstbetrag in diesem Jahr noch nicht ausgeschöpft war. Tipp für 2012: Rechnen Sie grob durch, ob Sie die gesetzlichen Höchstbeträge für 2012 schon überschritten haben. Wenn noch Abzugspotenzial besteht, ziehen Sie Kosten für Handwerker und Haushaltshilfe vor. Der Trick mit der Abschlagszahlung lässt sich auch umkehren: Erkennt der Steuerzahler, dass die Höchstbeträge im aktuellen Jahr bereits bis zum Limit ausgeschöpft sind, kann er versuchen, mit dem Handwerker oder Dienstleister einen Zahlungsaufschub bis in das Folgejahr zu vereinbaren. Das wird vermutlich nur funktionieren, wenn der Rechnungsbetrag ohnehin erst im Dezember fällig ist, eine Nachfrage ist es aber in jedem Fall wert. dazu ab Seite 28). Ein Paar mit zwei Kindern und Einkünften von Euro muss beispielsweise jährlich Kosten von Euro (= 4 Prozent) selbst schultern. Nur die darüber hinausgehenden außergewöhnlichen Belastungen wirken sich steuermindernd aus. Außergewöhnliche Belastungen zusammenfassen Krankheitskosten werden gekappt Auch wer Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel hat, kann den Fiskus beteiligen. Die Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen auf dem Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Damit sich ein Steuersparefekt einstellt, muss der Steuerzahler aber die sogenannte zumutbare Belastung überspringen. Dieser Eigenanteil bemisst sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe der Einkünfte und wird vom Finanzamt in jedem Jahr neu berechnet (mehr Last-Minute-Tipps Wer vor dem Jahreswechsel noch handelt, schafft sich zusätzliche Sonderausgaben. Steuerbonus bei Kosten für Handwerker, Haushaltshilfe & Co. Maximal absetzbare Lohnkosten pro Jahr maximale Steuerersparnis Handwerkerleistungen Haushaltsnahe Beschäftigungs verhältnisse in Form eines Minijobs Haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Um die Hürde der zumutbaren Belastung zu überspringen, empiehlt es sich, außergewöhnliche Belastungen möglichst zusammengeballt in einem Jahr geltend zu machen. Krankheitskosten sind zwar häuig nicht planbar, dennoch können Steuerzahler auch hier strategisch handeln. Beispielsweise sollten sie mit umfangreicheren Zahnbehandlungen sofern möglich zum Jahresanfang beginnen, damit alle Krankheitskosten in einem Jahr anfallen. Jahre, in denen bereits hohe außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, bieten sich zudem an, um darin weitere abziehbare Ausgaben zu platzieren (zum Beispiel Kauf einer Brille, Vorsorgeuntersuchungen). Tipp für 2012: Wer strategisch vorgehen will, sollte noch vor Jahresende seine außergewöhnlichen Belastungen für 2012 zusammenrechnen und anhand seiner voraussichtlichen Einkünfte die ungefähre zumutbare Belastung ermitteln. Wenn der Eigenanteil bereits überschritten ist, kann er notwendige Ausgaben noch bis zum Jahresende vorziehen. Im Fall des Ehepaars Steiner beruhten die außergewöhnlichen Belastungen auf einer Implantatbehandlung der Ehefrau. Sie hatte die Rechnung, die ihr Zahnarzt am 14. Dezember 2010 ausgestellt hatte, sofort bezahlt. Auch diese Kosten hätten die Steiners steuergünstiger verteilen können: Hätte Eva Steiner die Zahnarztrechnung erst Anfang 2011 beglichen, wäre die zumutbare Belastung in diesem Jahr wegen anderer Kosten übersprungen worden und die Kosten wären in voller Höhe steuermindernd wirksam gewesen. Für 2010 war die Wirkung verpuft. Werbungskosten geschickt verteilen Sparpotenzial indet sich auch bei den Werbungskosten, denn das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer alljährlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von Euro unabhängig davon, ob ihm überhaupt Werbungskosten entstanden sind. Der Steuerstratege erkennt schnell: Es ist sinnlos, tatsächliche Werbungskosten bis zu dieser Höhe überhaupt geltend zu machen, denn Euro gibt es ohnehin geschenkt. Da Werbungskosten bis zu dieser Höhe somit keinerlei zusätzliche steuerentlastende Wirkung entfalten, bietet es sich auch hier an, die Kosten möglichst in einem Jahr zusammenzufassen. Wer beruliche Ausgaben, beispielsweise für Notebook, Aktentasche und Bürobedarf gezielt in ei- Illustration: Jonas Lauströer 10 SteuerSparMagazin 2013

11 STEUERERKLÄRUNG Lukrative Aufwendungen So viel Steuerersparnis bringen zusätzliche Ausgaben 1 in 2012 voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen 2012 in I. Bei Alleinstehenden (Grundtarif) Steuerersparnis bei zusätzlichen Ausgaben in 2012 von und höher II. Bei Ehepaaren (Splitting-Tarif) voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen 2012 in Steuerersparnis bei zusätzlichen Ausgaben in 2012 von und höher ) Gilt für außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung, für Werbungskosten über dem Pauschbetrag von und für Sonderausgaben über der Pauschale von 36. nem einzigen Jahr tätigt und in anderen Jahren sparsam ist, kann seine Werbungskosten im Anschafungsjahr ohne große Mühe über die Euro-Grenze hieven und in den anderen Jahren dann den Pauschbetrag abziehen, ohne tatsächliche Kosten zu haben. Tipp für 2012: Wer in diesem Jahr bereits Werbungskosten über Euro getragen hat, sollte notwendige Anschafungen noch vor dem Jahreswechsel tätigen. Büromaterial darf auch auf Vorrat gekauft werden. Der Trick mit der Zusammenballung muss auf die Einkommenssituation des Steuerzahlers abgestimmt sein. Wer beispielsweise ein Sabbatjahr einlegt und vorübergehend nur geringen oder gar keinen Arbeitslohn bezieht, sollte in diesem Jahr keine Werbungskosten zusammenballen. Denn Werbungskosten wirken sich in Jahren mit hohen Einkünften weitaus stärker aus als in Jahren mit geringen Einkünften. Dies liegt daran, dass sich der efektive Steuersatz im deutschen Einkommensteuersystem mit steigendem Einkommen ebenfalls erhöht (sogenannte Steuerprogression). So führen beispielsweise Euro Werbungskosten bei einem ledigen Angestellten mit einem zu versteuernden Einkommen von Euro zu einer Steuerersparnis von 805 Euro, während sich die gleichen Ausgaben bei einem Einkommen von Euro nur mit 315 Euro steuermindernd auswirken (siehe Tabelle oben). Spenden und sparen Der einfachste und wohl ehrenhafteste Weg, um seine Steuer zu optimieren, führt über Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen. Wer seine Steuerlast für 2012 noch kurzfristig senken will, muss das Geld aber unbedingt noch vor dem Jahreswechsel überweisen. Denn auch beim Spendenabzug kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an. Steuerzahler können die geleisteten Zahlungen auf dem Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung eintragen, müssen dem Finanzamt aber zusätzlich eine Zuwendungsbestätigung vorlegen. Die Spenden werden dann in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen, der Abzug ist lediglich auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt. B SteuerSparMagazin

12 STEUERERKLÄRUNG Gewinn mit Verlusten AKTIENVERLUSTE. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer ist bei der Besteuerung von Aktiengewinnen nichts mehr so, wie es einmal war. Übergangsweise müssen Anleger zwischen Alt- und Neuverlusten unterscheiden. Wer noch Verluste aus Zeiten vor der Abgeltungsteuer hat, sollte tätig werden, damit diese nicht steuerlich verloren gehen. Für Anleger wurde 2009 durch die Abgeltungsteuer alles anders zumindest steuerlich betrachtet. Bis dahin wurden Gewinne aus Wertpapiergeschäften im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte besteuert. Verluste aus Spekulationen ließen sich mit künftigen Börsengewinnen verrechnen. Eine steuermindernde Nutzung erlittener Verluste war allerdings zeitlich begrenzt: Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten galt nur für Wertpapiere, die innerhalb eines Jahres gekauft beziehungsweise wieder verkauft wurden. Danach war ein bei Verkauf erzielter Gewinn steuerfrei, ein erlittener Verlust dagegen konnte nicht mehr verrechnet werden. Wertpapiergewinne sind immer steuerplichtig Diese Jahresfrist für Wertpapiergeschäfte ist Geschichte. Der Gewinn aller ab dem 1. Januar 2009 gekauften Börsenpapiere unterliegt der Abgeltungsteuer. Wie lange sie im Depot bleiben und ob eine Haltedauer von einem Jahr unter- oder überschritten ist, spielt bei der Besteuerung keine Rolle mehr. Insbesondere für Anleger mit Altverlusten aus der Zeit vor 2009 ist das ein Problem. Denn es besteht die Gefahr, diese nicht mehr steuermindernd mit neuen Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen zu können. Der Grund: Mit Einführung der Abgeltungsteuer werden Aktiengewinne nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft, sondern im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Diese Systemumstellung führt dazu, dass sogenannte Altverluste, die vor 2009 verbucht wurden, nicht mehr mit künftigen Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden können. Um diese Ungerechtigkeit zu entschärfen, hat der Gesetzgeber als Übergangsregelung eine erweiterte Verlustverrechnung der Altverluste geschafen. Danach können noch bis Ende 2013 Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit neuen Aktiengewinnen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen steuermindernd verrechnet werden. Ab 2014 ist damit endgültig Schluss. Wer dann noch Altverluste hat, kann diese nur noch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (beispielsweise dem Ertrag aus einem Immobilienkauf und -verkauf innerhalb von zehn Jahren) verrechnen. Neu erzielte Gewinne aus Aktienverkäufen sind voll steuerplichtig, selbst wenn noch Verlustvorträge aus alten Börsengeschäften vorhanden sind. Ab 2009 erzielte Gewinne und Verluste können dagegen miteinander verrechnet werden. Wem die nahende Frist Sorgenfalten auf die Stirn treibt, der sollte sich mit der Möglichkeit befassen, einen sogenannten Buchgewinn zu machen. Ein Beispiel: Ein Anleger führt in seinem Depot ausschließlich Wertpapiere, die er erst im Abgeltungsteuerzeitalter erworben hatte. Alle diese Aktien wiesen in der kurzen Zeit beachtliche Kursgewinne auf. Obwohl seine Strategie eigentlich vorsieht, Foto: Fotolia 12 SteuerSparMagazin 2013

13 STEUERERKLÄRUNG gleichen Papiere noch am Veräußerungstag neu gekauft. Für die Transaktion fallen zwar Bankgebühren an, diese sind mit Blick auf die Steuererstattung von 1.318,75 Euro aber marginal. Wer Glück hat, erwischt beim Neukauf vielleicht sogar einen Kurs, der unter dem Verkaufswert liegt, und holt so die Gebühren direkt wieder rein. Ein kleiner Trick, aber eine rechtmäßige Aktion, wie der Bundesinanzhof am 25. August 2009 höchstrichterlich geurteilt hat (Az. IX R 60/07). Clever rechnen: Wer Altverluste aus Aktiengeschäften hat, kann den Steuerspareffekt mit Buchgewinnen oder Zertiikaten retten. Verluste trotz leeren Depots sämtliche Papiere langfristig zu halten, verkauft der Anleger im Jahr 2012 seine Aktien und erzielt damit Kursgewinne von Euro, die einem Altverlust aus 2008 entsprechen. Vom Gewinn behält die Bank zunächst Steuern in Höhe von 1.318,75 Euro ein 25 Prozent Abgeltungsteuer (1.250 Euro) sowie darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (68,75 Euro) (Wann die Bank Kirchensteuer einbehält, lesen Sie ab Seite 22). Buchgewinne realisieren Steuern sparen Anfang 2013 stellt das Kreditinstitut ihm eine Jahressteuerbescheinigung für 2012 aus, aus der sowohl der Kursgewinn aus Aktiengeschäften in Höhe von Euro als auch die einbehaltene Steuer in Höhe von 1.318,75 Euro hervorgeht. Diese Bescheinigung muss der Einkommensteuererklärung für 2012 beigelegt werden, zugleich muss der Anleger beantragen, die aktuellen Gewinne von Euro mit den Alt-Verlustvorträgen aus 2008 von ebenfalls Euro zu verrechnen. Im Ergebnis erstattet der Fiskus die Abgeltungsteuer und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag von insgesamt 1.318,75 Euro. Da die verkauften Aktien aus dem Depot auf langfristigen Wertzuwachs angelegt waren, hat der Anleger die Wer aktuell keine Wertpapiere, dafür aber einen Altverlustvortrag aus der Zeit vor 2009 hat, kann diesen mit einem weiteren Knif steuerlich nutzen. Dazu kauft man zwei gegenläuige Zertiikate auf den Deutschen Aktienindex (DAX). Das heißt: Ein Zertiikat, das im Kurs zulegt, wenn der DAX steigt. Und eines, das bei fallendem DAX an Wert gewinnt. Stagniert der Aktienindex, entwickeln sich auch die Zertiikatskurse seitwärts. In der Summe ist mit den Zertiikaten weder ein Gewinn noch ein Verlust zu erwirtschaften. Sobald aber eines der Zertiikate einen Kursgewinn in Höhe des Altverlusts erreicht hat, kann es verkauft werden. Der Gewinn aus diesem Wertpapiergeschäft wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit den Altverlusten verrechnet. Selbst wenn das gewinnbringende Zertiikat die Höhe des Altverlustvortrags nicht ganz erreicht, muss es Ende 2013 veräußert werden, damit überhaupt eine Verlustverrechnung erreicht wird. Auf diese Weise hat der Anleger seinen Altverlust zumindest anteilig gerettet. Wird das verlustbringende Zertiikat Anfang 2014 verkauft, entsteht ein Neuverlust, der wiederum unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen werden kann und direkt mit Zinsen und Dividenden steuermindernd verrechnet werden darf. B Mehr Infos: In der Steuersoftware: CS5100 Auf steuernsparen.de: CW4002 Wie Sie die Codes anwenden, lesen Sie auf Seite 5. SteuerSparMagazin

14 steuererklärung Einspruch! STEUERBESCHEID. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Fehlerhafte Bescheide sind keine Seltenheit. Doch wann können sich Steuerzahler wehren und wann nicht? Wie lässt sich ein anhängiges Musterverfahren nutzen, wenn der eigene Bescheid schon da ist? Die Grafi k zeigt: Das steuerliche Verfahrensrecht wird schnell zu einem verfahrenen Recht. Die Erläuterungen zur Grafik lesen Sie auf den nachfolgenden Seiten 16 bis 18. ERFOLGREICH? 3 schlichter änderungsantrag (Einspruch ist zu bevorzugen) 4 einspruch einlegen 9 ERFOLGREICH? Weitere änderungsvorschriften ERFOLGREICH? 5 Ihnen bleibt nur die klage am Finanzgericht MÖGLICHER ÄNDERUNGSANTRAG ERFORDERLICH? ZIEL ERREICHT ZIEL ERREICHT 14 SteuersparMagazin 2013

15 steuererklärung START 1 Ziffern führen Sie zu den zugehörigen Erläuterungen im Text auf den nachfolgenden drei Seiten. Grüner Smiley: Alles klar! Sie können ohne Umweg direkt zum nächsten Punkt des Verfahrens weitergehen. 1 Prüfung des Bescheids Roter Smiley: Hier ist ein kleiner Umweg gefragt. Doch mit unserem Routenplaner ist das kein Problem. 2 Liegen Sie innerhalb der einspruchsfrist? 6 Liegen Sie innerhalb der Festsetzungsfrist? 8 a Vorläufige Steuerfestsetzung 7 a Bescheid unter Vorbehalt der nachprüfung 8 b änderungsantrag nach 165 AO 7 b änderungsantrag nach 164 AO ERFOLGREICH? ERFOLGREICH? 10 ZIEL ERREICHT keine Bescheidänderung möglich SteuersparMagazin

16 steuererklärung Es lohnt immer, genau hinzuschauen. 1 Prüfung des Bescheids Im Frühjahr ergehen die Steuerbescheide vorausgesetzt das Finanzamt kommt mit der Bearbeitung voran. Alle Jahre wieder stellt sich dann die Frage, ob der Clinch mit dem Finanzamt lohnt. Dabei sind die Fehlermöglichkeiten im Einkommensteuerbescheid zahlreich. Hier die Top Drei der Änderungswünsche aus Sicht des Steuerplichtigen:? FAlsCHe ZAHlen? Zum einen können schlicht die Zahlen falsch sein. Dies kann daran liegen, dass der Fiskus bestimmte Posten rechtlich anders würdigt als der Steuerplichtige und im Klartext ablehnt. Möglich sind aber auch Zahlendreher oder vergessene beziehungsweise doppelt angesetzte Posten. Nur wer in seinem Steuerbescheid das zu versteuernde Einkommen wiederindet, das seine Steuersoftware schon beim Anfertigen der Steuererklärung errechnet hat, ist auf der sicheren Seite.? Alles AnerkAnnt? Zum anderen muss auch die Steuerfestsetzung geprüft werden. Insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie politische Spenden mindern die Steuerfestsetzung. Passiert hier ein Fehler, ist dieser nicht auf den ersten Blick an der Höhe des zu versteuernden Einkommens zu erkennen. Es lohnt daher, genau hinzuschauen.? MusterVerFAHren? Zu guter Letzt erfährt man auch häuig erst dann von Musterverfahren, die zum eigenen Steuerfall passen, wenn der Einkommensteuerbescheid schon angekommen ist. In diesem Fall gilt zu prüfen, ob es nicht doch noch eine Chance gibt, sich an dieses Verfahren anzuhängen. Tag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, würde die Frist erst am daraufolgenden Werktag enden. 3 Schlichter Änderungsantrag Innerhalb der Einspruchsfrist kann eine Änderung zugunsten des Steuerplichtigen auch mit einem schlichten Änderungsantrag erreicht werden. Zu empfehlen ist aber in jedem Fall der Einspruch, da er eine größere Rechtssicherheit bietet. Andernfalls kann der Steuerplichtige in die Röhre schauen, wenn zwar der Änderungsantrag innerhalb der Einspruchsfrist erfolgt, seine Begründung aber erst später nachgereicht wird. 2 Liegen Sie innerhalb der Einspruchsfrist? Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat das sind nicht unbedingt vier Wochen. Die Frist läuft grundsätzlich ab dem dritten Tag nachdem das Finanzamt den Bescheid in die Post gegeben hat. Die Dreitagefrist nennt man Bekanntgabeiktion. Weder die Bekanntgabeiktion noch das tatsächliche Fristende dürfen auf das Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fallen. In diesen Fällen wird das Fristende auf den nächsten Werktag verschoben. Ein Beispiel: Der Steuerbescheid trägt das Datum Mittwoch, 6. Februar Die Bekanntgabe des Bescheids würde nach Ablauf der Dreitagefrist auf Samstag, den 9. Februar 2013, fallen. Da das gegen die Regel verstößt, gilt der Bescheid erst am Montag, 11. Februar 2013, als bekanntgegeben. Die Einspruchsfrist endet folglich mit Ablauf des 11. März Dies ist ein Montag. Wäre dieser 4 Einspruch einlegen Ein Einspruch bietet den größten Rechtsschutz, wenngleich der Steuerfall damit auch komplett änderbar ist. Das heißt: Auch eine Änderung zulasten des Steuerplichtigen ist möglich. Allerdings muss das Finanzamt auf eine Änderung zuungunsten des Bürgers hinweisen und ihm so die Möglichkeit auf Rücknahme des Einspruchs geben. Die nachteilige Änderung des Bescheides kann so also verhindert werden. Der Einspruch sollte schriftlich oder per Fax eingelegt werden. Um die Frist zu wahren, ist zunächst eine einfache Formulierung wie Hiermit lege ich gegen den XX Bescheid Einspruch ein vollkommen ausreichend. Eine Begründung oder auch eine Erweiterung des Einspruchs kann jederzeit nachgereicht werden. Foto: Fotolia 16 SteuersparMagazin 2013

17 Steuererklärung Ein Monat, nicht vier Wochen: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat das sind nicht unbedingt vier Wochen. Die Frist läuft grundsätzlich ab dem dritten Tag nachdem das Finanzamt den Bescheid in die Post gegeben hat. mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird. Beispiel: Die Einkommensteuererklärung für 2012 wird 2013 eingereicht. Die Festsetzungsfrist für 2012 beginnt mit Ablauf Sie endet am 31. Dezember Die Frist beginnt spätestens mit Ablauf des dritten Jahres. Für 2012 ist daher der späteste Fristbeginn mit Ablauf des Jahres 2015 gegeben. Das Ende der Festsetzungsfrist fällt somit auf den 31. Dezember Ihnen bleibt nur die Klage am Finanzgericht Sollte der Einspruch per Einspruchsentscheidung abgelehnt werden, kann der Steuerplichtige dagegen vor dem Finanzgericht klagen. Die Klagefrist beträgt hier wiederum einen Monat. Auch wenn vor den erstinstanzlichen Finanzgerichten jeder Steuerplichtige selber auftreten darf, ist es sinnvoll, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu zuziehen. 6 Liegen Sie innerhalb der Festsetzungsfrist? Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, werden weder ein schlichter Antrag auf Änderung noch ein Einspruch Erfolg haben. Dann ist zu prüfen, ob die individuelle Festsetzungsfrist noch läuft. Ist auch diese abgelaufen, hat der Steuerplichtige selbst bei einem nachweislich fehlerhaften Bescheid Pech gehabt. Im Einkommensteuerrecht beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre. Hierbei lohnt der Blick auf den tatsächlichen Beginn dieser Frist. Denn der ist unterschiedlich, je nachdem, ob eine Steuererklärungsplicht besteht oder nicht. Wer lediglich Einkünfte als Angestellter erzielt, ist grundsätzlich nicht zur Abgabe der Steuererklärung verplichtet. In diesen Fällen beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Beispiel: Die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2012 beginnt mit Ablauf des Jahres 2012 und endet am 31. Dezember Steuerplichtige, die beispielsweise selbständig sind oder eine Immobilie vermieten, unterliegen einer Steuererklärungsplicht. Bei ihnen beginnt die Festsetzungsfrist erst 7a Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung Sofern die Festsetzungsfrist noch läuft, sollte im nächsten Schritt geprüft werden, ob der Steuerbescheid einen entsprechenden Vermerk trägt. Dann indet sich auf der ersten Seite des Einkommensteuerbescheids folgender Satz: Der Bescheid ergeht nach 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Gut für den Steuerplichtigen: Er kann beantragen, die Steuerfestsetzung in vollem Umfang ändern oder aufheben zu lassen. Mit Blick auf anhängige Musterverfahren kann zudem beantragt werden, den Bescheid im Sinne der zu verhandelnden Klage zu ändern. Solange im entsprechenden Verfahren noch kein Urteil gefällt wurde, wird das Finanzamt den Änderungsantrag regelmäßig ablehnen. Dagegen kann binnen eines Monats erneut Einspruch eingelegt werden. Endet das Musterverfahren dann wie erhoft, proitiert man auch vom positiven Urteil. 7b Änderungsantrag nach 164 AO Der Änderungsantrag kann formlos gestellt werden, also auch mündlich per Telefon. Aus Gründen der Nachweisbarkeit über Zeitpunkt und Inhalt empiehlt sich jedoch die Schriftform. Folgende Formulierung ist dabei denkbar: Hiermit beantrage ich die Änderung des XX Bescheides aufgrund 164 Abs. 2 AO. Der Bescheid soll hinsichtlich folgender Punkte geändert werden: 8a Vorläuige Steuerfestsetzung Das Finanzamt setzt die Steuerschuld vorläuig fest, wenn zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids ungewiss ist, ob die Steuerfestsetzung in allen Punkten tatsächlich richtig ist. Größter Unterschied zum Vorbehalt der Nachprüfung ist die lediglich punktuell wirkende Vorläuigkeit. Ihr Umfang und der Grund müssen im Bescheid aufgelistet werden. Regelmäßig indet sich daher auf der ersten Seite des Bescheids der Satz: Der Bescheid ist nach 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläuig. Im Erläuterungsteil indet sich SteuersparMagazin

18 Steuererklärung A Neue Tatsachen oder Beweismittel: Eine Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden ist möglich, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die eine andere Steuer zur Folge hätten. In der Praxis ist dabei zu unterscheiden, ob eine Änderung zuungunsten oder zugunsten des Steuerplichtigen die Folge wäre. Da der Staat seine Einnahmen schützen möchte, ist eine Änderung zuungunsten des Steuerplichtigen innerhalb der Festsetzungsfrist bei Bekanntwerden neuer Tatsachen oder Beweismittel jederzeit möglich. Eine Änderung zum Vorteil des Steuerplichtigen kommt grundsätzlich nur infrage, wenn dieser an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden hat. dann eine Aulistung, in welchen Punkten der Bescheid vorläuig ist. Nur hinsichtlich dieser Aspekte ist eine Änderung des Bescheids möglich. Von Musterverfahren kann der Steuerplichtige nur noch proitieren, wenn die Streitfrage im Katalog der Vorläuigkeit aufgeführt wird. Die Ablehnung eines Antrages aufgrund vorläuiger Steuerfestsetzung ist ein Verwaltungsakt wie grundsätzlich jede Ablehnung eines Änderungsantrags. Daher kann dagegen wiederum Einspruch eingelegt werden. 8b Änderungsantrag nach 165 AO Soweit die Einkommensteuer vorläuig festgesetzt ist, kann der Steuerplichtige sie mit einem formlosen Antrag aufheben oder ändern lassen. Grundsätzlich empiehlt sich jedoch auch hier ein Antrag in Schriftform. Folgende Formulierung ist denkbar: Der XX Bescheid ist in der Frage YY vorläuig im Sinne von 165 AO ergangen. Im Rahmen der vorläuigen Steuerfestsetzung wird folgende Änderung beantragt: 9 Weitere Änderungsvorschriften Neben den schon genannten Berichtigungsmöglichkeiten kennt die Abgabenordnung noch eine Vielzahl weiterer Änderungsvorschriften. Die aufgeführten Varianten gehören zwar zu den gängigsten. Die folgenden zusätzlichen Änderungsmöglichkeiten können im Einzelfall aber von großem Nutzen sein. Diese Korrekturmöglichkeiten greifen in der Regel nur punktuell, eine vollumfängliche Änderung des Bescheids ist meist ausgeschlossen. Mehr Infos: In der Steuersoftware CS12000 Auf steuernsparen.de CW4001 Wie Sie die Codes anwenden, lesen Sie auf Seite 5. A Ofenbare Unrichtigkeiten: Wenn dem Finanzamt bei Erlass des Steuerbescheides eine ofenbare Unrichtigkeit zu Deutsch: ein Fehler unterlaufen ist, kann diese bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung jederzeit berichtigt werden. Darunter fallen Schreib- und Rechenfehler sowie ähnliche falsche Angaben. Man muss an der Stelle aber präzisieren, denn bei ofenbaren Unrichtigkeiten handelt es sich um ganz besondere Arten von Fehlern. Maßgebend ist immer: Dem Fehler darf keine rechtliche Würdigung zugrunde gelegen haben. Das heißt vereinfacht: Als der Fehler begangen wurde, durfte der Verursacher ihn nicht bewusst in dem Glauben gemacht haben, in der Sache richtig zu handeln. Ein Beispiel: Ein Finanzbeamter addiert die Werbungskosten und kommt auf eine Summe vom Euro. Korrekt wären aber Euro, er hat sich schlicht verrechnet. In diesem Fall handelt es sich um eine ofenbare Unrichtigkeit. Hat er nur Euro Werbungskosten anerkannt, weil er glaubt, die restlichen Euro seien nicht abzugsfähig, liegt keine ofenbare Unrichtigkeit vor. Die Berichtigungsmöglichkeit gilt dabei auch für ofenbare Unrichtigkeiten, die dem Steuerplichtigen unterlaufen sind und vom Finanzamt übersehen wurden. So kann ein nicht aufgefallener Rechenfehler des Steuerplichtigen innerhalb der Festsetzungsfrist jederzeit berichtigt werden, unabhängig davon, ob sich der unterlaufene Fehler nachteilig oder vorteilhaft für den Steuerplichtigen auswirkt. 10 Keine Änderung möglich Ist die Festsetzungsfrist abgelaufen und greift keine verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeit mehr, ist selbst an einem fehlerhaften Steuerbescheid nicht mehr zu rütteln. Dabei ist es irrelevant, ob der Steuerbescheid zugunsten oder zuungunsten des Steuerplichtigen falsch ist. B Foto: Fotolia 18 SteuersparMagazin 2013

19 Beraten, verraten,verkauft KApitalerträge. Betrogene Anleger sind gleich doppelt bestraft neben dem inanziellen Verlust droht auch noch Ärger mit dem Fiskus, selbst bei Scheingewinnen. Wie sich betroffene Steuerzahler davor schützen. Foto: Fotolia Phoenix, Ambros, Commodity Trading Service (CTS) oder European Kings Club: Das sind Namen, mit denen Sparer nichts Gutes verbinden. Denn es handelt sich um sogenannte Schneeball- oder Pyramidensysteme, die viele Anleger um Millionen Euro gebracht haben. Solche Gesellschaften haben einen betrügerischen Hintergrund. Sie halten sich am Leben, indem sie frisches Anlegergeld aufnehmen, ingierte Gewinne buchen und diese nie an die Sparer auszahlen, erläutert Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Steuerrecht in Dresden. Diese Systeme wollen das Geld der Sparer nur kassieren und nicht damit arbeiten, um Erträge zu erzielen. Deshalb laufen sie, solange sich immer wieder neue, gutgläubige Investoren inden. Die Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH zum Beispiel bot vermeintliche renditestarke Optionsgeschäfte an. Allerdings wurden die Aufträge der Anleger in den seltensten Fällen ausgeführt das meiste Kapital loss in ein Schneeballsystem meldete Phoenix Insolvenz an. Die Investoren kämpfen bis heute um ihr eingezahltes Kapital, das sie nie wieder sahen. Auch die Anlagegesellschaft CTS prellte ihre Anleger um mindestens 74 Millionen Kurz & knapp A Anlagebetrüger werben mit Renditen von zehn Prozent und sogar mehr A Zinsen auf Scheingewinne aus Schneeballsystemen sind steuerplichtig, sobald sie dem Anleger gutgeschrieben werden A Betroffene können mit Verweis auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Saarland (Az. 1 V 1266/11) Einspruch einlegen Euro, zudem sollen Scheingewinne von bis zu 430 Millionen Euro sollen angefallen sein. Die Firma köderte die Geldgeber mit Renditeversprechen von 15 und mehr Prozent. Davon sollten 30 Prozent in die eigene und 70 Prozent in die Tasche der Investoren gehen. Viele Anleger sahen keinen Cent. Auch die bekannten Pyramidensysteme Ambros oder European Kings Club gingen in Konkurs. Das war bereits vor mehreren Jahren. Wie viele munter weitermachen, wird meist erst bekannt, wenn das Unglück passiert ist. Experten schätzen, dass die Dunkelzifer solcher Pyramidensysteme hoch ist. Erst im Nachhinein sind die Sparer klüger. Schneeballsysteme wird es vermutlich immer geben, meint Kerstin Bontschev. Den Schaden haben die Anleger doppelt: Zum einen verlieren sie Geld, weil sie vielfach von ihrem Ersparten nichts mehr wiedersehen. Zum anderen müssen sie in vielen Fällen auf ih- SteuerSparMagazin

20 STEUERERKLÄRUNG re iktiven Gewinne auch noch Steuern zahlen, weiß die Expertin. Das bestätigt Guido Theißen, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei LLR LegerlotzLaschet in Köln: Es kann durchaus dazu kommen, dass am Ende Steuern zu zahlen sind, die höher liegen als der ursprüngliche Kapitaleinsatz. Die iktiven Gewinne türmen sich nämlich zu solch hohen Summen auf, dass sie schließlich um ein Vielfaches höher liegen als die ersten Einzahlungen. Mehrere Urteile des Bundesinanzhofs ermöglichen die strenge Vorgehensweise der Finanzämter (Az. VIII R 36/04 und Az. VIII R 4/07). Die obersten Finanzrichter lassen keine Gnade mit den Betrogenen walten. Denn Kapitaleinnahmen sind nach dem Einkommensteuergesetz steuerplichtig. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Erträge etwa Wichtige Urteile in verschiedenen Urteilen haben sich die Finanzgerichte mit kritischen Fragen zu Schein gewinnen beschäftigt. Die wichtigen ergebnisse. A Finanzgericht rheinland-pfalz: In mehreren Eilverfahren (Az. 2 V 2333/02 und Az. 6 V 2563/02) gewährten die Richter Steuerzahlern Aussetzung der Vollziehung. Im letztgenannten Fall hatten Anleger hatten zwischen 1996 und 2000 insgesamt rund D-Mark investiert. Die Gesellschaft schrieb ihnen Erträge bis zu mehr als einer Million D-Mark gut. Allerdings erhielten die Sparer nur die Hälfte ausgezahlt. Das Finanzamt wollte jetzt den Gesamtbetrag besteuern, also auch den nur iktiv zugeflossenen Anteil. Die Gesellschaft sei bereits zahlungsunfähig gewesen, meinten die Richter. Deshalb unterlagen nur die Auszahlungen der Steuer. A Finanzgericht München: Ein Anleger leistete Einlagen in Höhe von Euro und Euro. Es wurden Gebühren von über Euro fällig, plus Umsatzsteuer. Diese wurden von der Gesellschaft gestundet und verzinst. Die Gewinne verrechnete die Gesellschaft später mit dem Stundungsbetrag. Dennoch waren die Erträge für die Richter voll steuerpflichtig (Az. 9 K 108/04). A Finanzgericht Köln: In dem Fall ging es um den Unterschied zwischen steuerpfl ichtigen Zinsen und einer steuerfreien Kapitalrückzahlung (Az. 8 K 5126/01). Ein Steuerzahler gab einer Anlagegesellschaft ein Darlehen. Diese zahlte ihm später auf einen Schlag zwar einen höheren Betrag aus, jedoch nicht sein gesamtes Darlehen plus Zinsen zurück. Der Anleger erhielt also nur einen Teil seiner Forderung überwiesen. Er deklarierte die Summe als steuerfreie Kapitalrückzahlung. Das Finanzamt sah das anders. Es ging von einer steuerpfl ichtigen Zinszahlung aus. Nur den darüber hinausgehenden Teil werteten die Richter als Rückzahlung. Der Fiskus behandelt Scheingewinne so, als seien sie den Anlegern auch tatsächlich zugelossen. von einer seriösen Bank, einem Fondsanbieter oder einem anrüchigen Schneeballsystem kommen. Dem Finanzamt ist das prinzipiell egal, sagt Ulf Knorr von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis AG in Berlin. Der Knackpunkt dabei: Der Fiskus geht davon aus, dass die Scheingewinne den Anlegern auch tatsächlich zugelossen sind. Der Bundesinanzhof sieht das so: Wird der Gewinn dem Sparer auf einem eigenen Konto zum Beispiel bei seiner Hausbank verbucht, ist die Sache eindeutig. Der Anleger kann hier frei verfügen, also hat er seine Erträge erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er später aufgrund der Insolvenz des Schneeballsystems sämtliche Einlagen verloren hat. Komplizierter wird es, wenn der Gewinn thesauriert also einbehalten und wieder angelegt wird. Der Bundesinanzhof sagt dazu: Falls der Anleger die freie Wahl hat, ob er seine Erträge reinvestiert und damit scheinbar immer mehr Geld bei der Gesellschaft anspart, gilt die Wiederanlage als Zuluss. Im Klartext: Die iktiven Renditen sind in solchen Fällen steuerplichtig. Voraussetzung: Die Gesellschaft hat noch nicht Insolvenz angemeldet. Sie wäre also prinzipiell in der Lage gewesen, die Erträge auszuzahlen. Das Geschäft mit der Gier Kann der Sparer dagegen nicht frei wählen und die Firma bestimmt, dass sie die Erträge einbehält, zählen die Einnahmen als nicht zugelossen. Folge: Der Steuerzahler braucht zunächst nichts zu versteuern. Allerdings liegt genau hier das Problem: Denn zumindest in der Anfangsphase verwenden die Betrüger das Kapital der Anleger bewusst dazu, neu hinzukommende Sparer erst mal mit hohen Auszahlungen zu beglücken. Ein geschickter Schachzug. Die Gesellschaft stärkt zunächst das Vertrauen der Investoren. Viele lassen danach die Erträge freiwillig stehen, um noch mehr Kapital anzusparen, in der Hofnung, auf diese Art gigantische Erträge zu erzielen, sagt Theißen. Nur wenige Steuerzahler werden einen Beleg bekommen, dass sie die Auszahlung ihrer Erträge von der Gesellschaft verlangt haben und diese das Kapital gegen ihren Wunsch einbehalten hat. Liegt dazu Schriftverkehr vor, ist der Steuerzahler aus dem Schneider, sagt Knorr. Jüngst hat sich das Finanzgericht Saarland in einem Beschluss vom Oktober 2011 (Az. 1 Foto: Fotolia 20 SteuerSparMagazin 2013

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