NPO-Magazin 01 / 2010

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1 NPO-Magazin 01 / 2010 Informationen des Studiengangs DLM / Non-Profit-Organisationen, Verbände und Stiftungen an der Dualen Hochschule Baden- Württemberg Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde des Studiengangs, Duale Partner, Ehemalige, Studierende und Dozentinnen und Dozenten! In Ihren Händen oder auf Ihrem Bildschirm finden Sie die erste Ausgabe unseres NPO-Magazins. Mit diesem Heft wollen wir über Aktivitäten, Geschehnisse und Veränderungen des Studiengangs Non-Profit-Organisationen, Verbände und Stiftungen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart berichten. Immer wieder mal wird der Wunsch an uns herangetragen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, über die Ereignisse im und rund um den Studiengang zu berichten. Gerne kommen wir diesem Wunsch nach, da es ja ein Zeichen von Verbindung zum Studiengang ist, ein positives Interesse an der Entwicklung des Studiengangs im Speziellen und an der DHBW im Allgemeinen. Mit diesem Heft wollen wir Verbindungen herstellen, erhalten und pflegen zu unseren Dualen Partnern, zu ehemaligen und aktuellen Studierenden, zu Dozenten und zu allen, die sich mit diesem Studiengang verbunden fühlen und Interesse an Informationen über den Studiengang haben. Natürlich darf dieses Heft auch dazu gedacht sein, für unseren interessanten, abwechslungsreichen und vielfältigen Studiengang zu werben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude bei der Lektüre, interessante Informationen und gute Gedanken und Erinnerungen an die DHBW Stuttgart. Stefan Fünfgeld NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 1

2 INHALTSVERZEICHNIS AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STUDIENGANG... 3 NEUIGKEITEN... 4 AKTIVITÄTEN DER STUDIERENDEN STUTTGARTER STIFTUNGSTAG... 6 EXKURSION NACH WEIL DER STADT ZUM UNTERNEHMENSPLANSPIEL... 7 KONGRESS ZU DEN FOLGEN DES NEUEN DEUTSCHEN BILANZRECHTS... 8 CONSOZIAL DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG BERICHTE VON EHEMALIGEN DES STUDIENGANGS KLEINE BETRÄGE ABER GROßE WIRKUNG! KLEINGEWERBEGRÜNDUNG IN ÄTHIOPIEN BERICHTE VON DUALEN PARTNERN BILDUNG JENSEITS DER STANDESUNTERSCHIEDE DIE STIFTUNG KUNST UND RECHT AUS TÜBINGEN TÄTIGKEITSVERGÜTUNGEN AN VEREINSVORSTÄNDE PUBLIKATIONEN DES STUDIENGANGS LITERATURANSCHAFFUNGEN DES STUDIENGANGS DAS STUDIENGANGS-TEAM IMPRESSUM/KONTAKT NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 2

3 Aktuelle Entwicklungen im Studiengang Zum 01. Oktober 2009 hat zum ersten Mal seit vielen Jahren ein eigenständiger Kurs Non-Profit-Mangement das Studium an der DHBW Stuttgart aufgenommen. Während der Studiengang NPO, Verbände und Stiftungen schon lange Jahre besteht, setzten sich die Kurse in den Lehrveranstaltungen meist mit Studierenden des Sportmanagements zusammen. Dies führte zu einer interessanten und spannenden Mischung, von Studentinnen und Studenten aus unterschiedlichen Branchen, was auch zu fruchtbaren Diskussionen und Gedankenaustausch führte. Jedoch war es manchmal nicht ganz einfach auf die spezifischen Belange und fachlichen Besonderheiten der im Studiengang vertretenen Institutionen und Branchen einzugehen. Ziel im ersten Jahr des eigenständigen Studienganges war es somit - innerhalb des durch die Akkreditierung vorgegeben Rahmens in allen drei Jahrgängen neue oder veränderte Vorlesungen aufzunehmen, die den Besonderheiten des Studiengangs und den verbundenen Dualen Partnern besser entsprechen. In diesem Sinne wurden folgende Lehrveranstaltungen neu aufgenommen: - Kammer- und Verbandswesen, Lehrveranstaltung im 2. Semester - Team-Building und Persönlichkeits-Seminar im 2. Semester - Kulturmanagement, Lehrveranstaltung im 3. Semester - Stiftungsmanagement, Lehrveranstaltung im 4. Semester - Unternehmensplanspiel Social Management, 3-tägiges externes Seminar im 5. Semester (s. dazu auch Bericht auf S. 7) - Controlling für Non-Profit-Unternehmen im 5. Semester - Fallstudien-Seminar Stiftungsgründung im 6. Semester Zur Person: Prof. Stefan Fünfgeld Studiengangsleiter Diplom-Volkswirt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Seit 09/2000 Professor für Lehraufgaben an der Berufsakademie Stuttgart für ABWL, Rechnungswesen und SAP Davor Tätigkeit in der Grundsatzabteilung einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt Öffentliche und gemeinnützige Unternehmen, Krankenhäuser und Stiftungen Seit 2007 Studiengangsleiterfunktion Seit 01/2010 Prodekan der Fakultät Wirtschaft an der DHBW Stuttgart Rückmeldungen der Studentinnen und Studenten bestätigen die Passgenauigkeit der Lehrangebote und die kompetente und engagierte Tätigkeit der Lehrenden. NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 3

4 Neuigkeiten Studienreferent: Umzug: Heilbronner Straße 7 Seit 01. September 2009 ist Herr Dipl. Oec. Stefan Mößner als Studienreferent im Studienzentrum DLM (Non-Profit-Management, Sportmanagement, Gesundheitswirtschaft) beschäftigt. Seine Tätigkeiten sind insbesondere die Unterstützung der Studierenden bei wissenschaftlichen Arbeiten und Beratung in Studienangelegenheiten. Auch die Organisation von Lehrmaterialien und Exkursionen gehört zu seinem Aufgabengebiet. Die DHBW Stuttgart wächst seit Jahren stetig und hat zu Beginn des Studienjahres 2009/2010 fast Studierende. Dies bedeutet derzeit 18 Standorte in der Innenstadt von Stuttgart. Dadurch wurde eine Neuordnung der Räumlichkeiten notwendig. Unser bisheriger Standort in der Kronenstraße 53 A wird nun von der Fakultät Technik belegt. Unser Studiengang ist seit Anfang Dezember 2009 in der Heilbronner Straße 7 untergebracht, direkt gegenüber dem Hauptbahnhof im ehemaligen Gebäude der Bundesbahn-Regionaldirektion. Ein imposantes Anwesen mit Tradition und Charme. Ein Besuch lohnt sich. Studierende und Mitarbeiter fühlen sich wohl. Unser neuer Standort: Heilbronner Straße 7, direkt beim Hauptbahnhof Stuttgart Quelle: GoogleEarth Abschlussfeier Jahrgang 2006: Am Freitag 06. November 2009 fand die Abschlussfeier des Jahrgangs 2006 statt. Nach der Zeugnis- und Urkundenübergabe im Kreis des Studienganges fand die offizielle Abschlussfeier des Studienzentrums DLM im würdigen Rahmen im Neuen Schloss der Landeshauptstadt Stuttgart statt. 18 Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs konnten sich über ihre Bachelor-Titel freuen. NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 4

5 Studiengebühren: Seit Sommersemester 2007 werden auch die Studierenden der DHBW, wie alle Studierenden an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg über die Studiengebühren an den Kosten des Studiums beteiligt. Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden zweckgebunden für Studium und Lehre eingesetzt. Der dem Studiengang zustehende Anteil der Studiengebühren wird im Einvernehmen mit den Studierenden verwendet. Daraus wurden vor allem folgende Ausgaben getätigt: Skripten und Kopien, Lehrbücher für Studierende, Exkursionen, Zusatz-Lehrveranstaltungen, Betreuung der Studierenden durch Studienreferenten. Web-TV DHBW Stuttgart realisiert als eine der ersten Hochschulen Web-TV Die DHBW Stuttgart ist eine der ersten Hochschulen in Deutschland, die einen Web-TV-Auftritt realisiert hat. Rechtzeitig zum Studienstart am sind auf einem eigenen Kanal im Internetportal YouTube siebzehn Videoclips über die Fakultät Wirtschaft eingestellt worden. In kurzen Interviews geben Prof. Dr. Müllerschön (Dekan und Prorektor) und die Studiendekane einen interessanten Einblick in die einzelnen Studiengänge und erläutern die Besonderheiten der DHBW Stuttgart. Zu finden auf der Homepage der DHBW Stuttgart unter: Für die Studiengänge Non-Profit-Management, Sport-Management und Gesundheitswirtschaft begrüßt Prof. Fünfgeld die Erst-Semester und Interessierte. Sie finden das Video unter: NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 5

6 Aktivitäten der Studierenden Neben zahlreichen klassischen Lehrveranstaltungen, Seminaren, Prüfungen und Klausuren gab es für die Studierenden auch Ereignisse außerhalb des regulären Unterrichtsbetriebes, die den Blick über den Tellerrand ermöglichen und das Lernen in anderen Formen zulassen sollen. Besuch des 6. Kongresses zur nationalen und internationalen Rechnungslegung zum Thema Der Ü- bergang auf das neue deutsche Bilanzrecht (BilMoG) in der Praxis. 30. September 2009 an der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart. 5. Semester 3-tägiges Planspielseminar Social Management in der Jugendakademie Weil der Stadt, 7. bis , 5. Semester Besuch der Messe ConSozial Fachmesse und Congress des Sozialmarktes in Nürnberg ( ) 5. Semester Besuch des 13. Stuttgarter Stiftungstages am 13. November 2009, 1. Semester Vortrag von Herrn Tobias Messner über Entwicklungshilfearbeit in Äthiopien, Semester Besuch des Südwestrundfunks Stuttgart am Semester Besuch der Robert-Bosch-Stiftung mit Fallstudie zum Stiftungsmanagement am Semester 13. Stuttgarter Stiftungstag Am 13. November 2009 fand der 13. Stuttgarter Stiftungstag statt. Die Studierenden des ersten Semesters waren von den Veranstaltern zur Teilnahme am Stuttgarter Stiftungstag eingeladen worden. Bereits zum 13. Mal trafen sich Stifterinnen und Stifter aus der Region Stuttgart im November 2009 im LBBW-Forum am Hauptbahnhof zum Stuttgarter Stiftungstag. Die alljährlich im November stattfindenden Stuttgarter Stiftungstage sind längst zu einer guten Tradition geworden. Sie locken rund 300 Stifterinnen und Stifter aus der ganzen Region nach Stuttgart zu Diskussion, Gedankenaustausch und Fortbildung. Veranstalter sind die Landeshauptstadt Stuttgart und der Initiativkreis Stuttgarter Stiftungen e.v. (ISS), ein Zusammenschluss von über 100 Stiftungen, die sich der Verbreitung des Stiftungsgedankens verschrieben haben. Nach der Eröffnung des Stiftungstags durch den Vorstandsvorsitzenden des ISS, Helmut Nanz, wurden die Gäste vom Vorstand der gastgebenden LBBW begrüßt. Der bekannte Musiker Peter Maffay berichtete danach im Festvortrag "Schutzräume für Kinder" über die Arbeit seiner Peter Maffay Stiftung und über die Tabaluga-Kinderstiftung zugunsten traumatisierter Kinder, deren Schirmherr er ist. Die Moderation übernimmt der Intendant des Stuttgarter Kammerorchesters, Max Wagner. Stefan Mappus, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag und Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftungen der LBBW, spracht danach ein Grußwort zum Jubiläum der LBBW-Stiftungen. Nach dem Festakt wurden in drei parallel stattfindenden "Wortwechseln" fachlich hochrangig besetzte Workshops zu aktuellen Themen zum Stiftungsgedanken veranstaltet. Die Studierenden hatten somit Gelegenheit sich aus erster Hand zu aktuellen Stiftungsthemen zu informieren. ***** NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 6

7 Exkursion nach Weil der Stadt zum Unternehmensplanspiel Von Wirtschaftsspionage und dem praktischen Nutzen der KLR-Vorlesung Vom 7. bis 9. Oktober 2009 bekam unser integrierter Kurs Dienstleistungsmanagement für Non- Profit-Organisationen und Sportmanagement die Gelegenheit, im Rahmen eines Unternehmensplanspiels die bislang im Studium hart erarbeiteten theoretischen Grundlagen an einem praktischen Modell anzuwenden. Die eine oder andere Gruppe gelangte dabei zu der bitteren Erkenntnis, dass es doch hilfreich gewesen wäre, die Inhalte der Kosten-Leistungs-Rechnung- Vorlesung noch etwas detaillierter abrufen zu können. Wir 21 Studierenden befanden uns zu dieser Zeit am Beginn des 5. Semesters, so dass bereits relativ gute Fachkenntnisse bestanden, welche es nun in vier Teams zu beweisen galt. Foto: Intensive Arbeitsatmosphäre während der Entscheidungsphasen Foto: Kreative Unternehmenspräsentationen werben für die Unternehmen und deren Konzepte. Unser sympathisches Anleiter-Duo bestehend aus Birgit Zürn (Zentrum für Managementforschung der DHBW) und Samir Khezzar (Firma Tata Interactive Systems) erklärte es zu unserer Aufgabe, die Geschäftsführung eines fiktiven Altenheims zu einem festgelegten Zeitpunkt zu übernehmen. Ziel war es, sich von den drei Konkurrenz-Einrichtungen durch geschicktes unternehmerisches Handeln in Bereichen wie Marktanteil, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit usw. zu distanzieren und nach fünf computersimulierten Geschäftsjahren als Altenheim Nummer 1 den Markt zu beherrschen. Diese Teilnehmer konnten dann aber beim Entwurf der Marketing-Strategie und dem dazugehörigen Werbeplakat wieder auftrumpfen. Einige Spezialisten suchten auch ihr Glück während der Gruppenarbeiten, die sich über das ganze Gelände der Bildungseinrichtung verteilten, mehr oder weniger erfolgreich in der Wirtschaftsspionage. Auch kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass während der ausgiebigen nächtlichen informellen Zusammenkünfte die eine oder andere geheime Information von einem Lager ins andere floss. Alles in allem waren diese drei Tage für uns eine willkommene Abwechslung zum Studienalltag sowohl in fachlicher aber vor allem in gesellschaftlicher Hinsicht. Unser Dank gilt der Studiengangsleitung, die uns dies ermöglichte. Allen anderen Studierenden legen wir die Durchführung eines solchen Unternehmensplanspiels wärmstens ans Herz. Julian Juhrs DLM NPO 2007 NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 7

8 Kongress zu den Folgen des neuen deutschen Bilanzrechts Am 30. September 2009 fand an der DHBW Stuttgart eine Fachveranstaltung zur Modernisierung des Deutschen Bilanzrechts statt. Die Studierenden des 5. Semesters konnten sich im Rahmen dieser Veranstaltung über die gravierenden Veränderungen für die Praxis informieren. Der folgende Bericht ist der Homepage der DHBW Stuttgart entnommen, mit freundlicher Genehmigung des Studiengangs Steuern und Prüfungswesen. Die Organisatoren Prof. Dr. Klaus Hahn, DHBW Stuttgart (2.v.r.), und Prof. Dr. Reinhard Heyd, HfWU Nürtingen- Geislingen (3.v.l.), mit Prof. Dr. Joachim Weber, Rektor der DHBW Stuttgart (3.v.r.), sowie den Referenten Dr. Wolfgang Bauer (r.), Douglas Nelson (l.) und Frank Reuther (2.v.l.). Die Modernisierung des deutschen Bilanzrechts bringt mehr Transparenz für Gläubiger und Aktionäre, aber auch mehr Bürokratie und ungelöste Rechtsprobleme für Unternehmen. Dies ist ein Resümee des 6. Kongresses zur nationalen und internationalen Rechnungslegung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Stuttgart. Der Praxistransfer und die Erfahrungsberichte stießen auf großes Interesse, sagte Prof. Dr. Reinhard Heyd, Wirtschaftsprofessor an der Hochschule Nürtingen-Geislingen nach der Veranstaltung. Und die Referenten konnten konkrete Handlungsempfehlungen bieten, erklärt Prof. Dr. Klaus Hahn, Studiengangsleiter für Steuern und Prüfungswesen an der DHBW Stuttgart. Die beiden Wissenschaftler hatten gemeinsam zu dem Kongress eingeladen. Das deutsche Bilanzrecht wird durch das am 29. Mai in Kraft getretene BilMoG grundlegend reformiert und an die Internationalen Rechnungslegungsstandards, die so genannten International Financial Reporting Standards (IFRS), angenähert. Die Unternehmen müssen zukünftig zwei Bilanzen erstellen. Zum einen nach den unveränderten Regelungen die Steuerbilanz, zum anderen die Handelsbilanz nach den neuen Regelungen des Bil- MoG. Dieser Zweiklang der Rechnungslegungsvorschriften bedeutet für die Unternehmen auf der einen Seite eine zusätzliche Kostenbelastung. Auf der anderen Seite wird durch die Abkopplung von Steuerbilanz der Informationsgehalt der Handelsbilanz für die Anteilseigner und Gläubiger deutlich erhöht. Allerdings werde die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zumindest in den nächsten Jahren stark beeinträchtigt sein, hob Prof. Dr. Hahn in seiner Einführung hervor. Unternehmen könnten wählen, auf welche Weise sie ihren Betrieb auf die meist ab 2010 geltenden Bilanzierungsregelungen umstellten. Der Finanzvorstand der Schuler AG in Göppingen, Dr. Wolfgang Baur, stellte in seinem Erfahrungsbericht heraus: Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen wie der Schuler AG führt das BilMoG zu einem Dreiklang in der Rechnungslegung. Das Unternehmen mit rund Mitarbeitern müsse in Zukunft drei Bilanzen erstellen: eine Steuerbilanz nach deutschen Steuerrecht, eine Einzelbilanz nach dem neuen BilMoG und eine Konzernbilanz nach IFRS. Der Rechnungslegungsexperte Douglas Nelson, ehemals Direktor der KPMG, verdeutlichte, welche Rückstellungen zukünftig nicht mehr zulässig sind und warum die neuen, komplexen Regelungen gerade für Mittelständler eine zusätzliche Kostenbelastung darstellen. Der Leiter des Konzernrechnungswesens und -controlling Frank Reuther von der Weinheimer Freudenberg & Co. KG zeigte schließlich auf, dass mit der Einführung des BilMoG der ideale Zeitpunkt in den Unternehmen gekommen sei, um den Wegfall der Einheitsbilanz durch die Vorteile der Harmonisierung der externen und internen Rechnungslegungsvorschriften auszugleichen. Die Zahlen der externen Rechnungslegung seien nunmehr auch für die interne Steuerung von Bedeutung. ***** NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 8

9 ConSozial 2009 Die Gemeinschaftsveranstaltung des 78. Fürsorgetags und der ConSozial Messe und Kongress brach laut Veranstalter diesen Herbst alle Rekorde: Mit knapp 6000 Besuchern und 288 Ausstellern konnte sich dieses Großereignis der Sozialwirtschaft einer starken Nachfrage erfreuen. Mit dem Wunsch nach einem "Blick über den Tellerrand" der eigenen Einrichtung fuhr der Jahrgang 2007 des Studiengangs DLM-NPO erstmals nach Nürnberg zu einer solchen Großveranstaltung. Diese Exkursion konnte durch Studiengebühren finanziert werden. Das umfangreiche Kongressprogramm überzeugte durch die ausgewogene Mischung aus rein pflegerischen oder pädagogischen Fachvorträgen und Beiträgen über betriebswirtschaftliche Themen, die für uns besonders relevant waren. So weckte beispielsweise die Podiumsdiskussion über "Corporate Citizenship" unser Interesse, da wir dieses aktuelle Thema noch nicht in unseren Vorlesungen behandelt hatten. Um auch den Besuchern, die nicht mit Corporate Citizenship vertraut waren, einen Überblick zu verschaffen, wurden in der Veranstaltung zunächst Impulsvorträge von Dozenten aus Theorie und Praxis geliefert. Anschließend folgten Verständnisfragen und Diskussionsbeiträge aus dem Publikum. Im Hinblick auf unsere bevorstehende Bachelor-Thesis dienten die Vorträge auch als Inspiration zur Themenwahl. Auf der Fachmesse, auf der Einrichtungen, Verbände, sowie verbundene Unternehmen vertreten waren, hatten wir die Gelegenheit, interessante Gespräche zu führen und auch unseren Studiengang etwas bekannter zu machen. Außerdem gab es viele Informationsmöglichkeiten über berufliche Perspektiven. Im Bildungsbereich wurden beispielsweise neue Master-Studiengänge im sozialwirtschaftlichen Bereich vorgestellt. Die Nürnberger Messe überraschte uns insgesamt durch ihre Größe und die moderne Ausstattung, die durchaus mit der neuen Stuttgarter Messe vergleichbar ist. Dennoch nutzten wir die Exkursion nicht nur zum fachlichen Austausch. Durch die Nähe der Messe zum Dokumentationszentrum des ehemaligen Nazi-Reichsparteitagsgeländes, konnten wir dieses ebenfalls besuchen und viel über die Rolle Nürnbergs in der Nazi-Zeit lernen. Abends blieb natürlich auch noch Zeit, um die wunderschöne Altstadt der fränkischen Hauptstadt und die Burg, in der wir in der Jugendherberge untergebracht waren, zu erkunden. Sabine Leutz (WDNO07) Plenumsvortrag von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 9

10 Duale Hochschule Baden-Württemberg Zum 01. März 2009 wurde aus der ehemaligen Berufsakademie (BA) die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist die erste duale, praxisintegrierende Hochschule in Deutschland. Hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der acht ehemaligen Berufsakademien in Baden-Württemberg blickt die DHBW bereits auf eine über 35-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Mit ihren derzeit rund Studierenden an den acht Standorten und vier Campus zählt die Duale Hochschule Baden-Württemberg zu den größten Hochschulen des Landes. Bewährtes bleibt erhalten, Positives kommt hinzu Markenzeichen der Dualen Hochschule Baden- Württemberg ist das duale Studienkonzept mit wechselnden Theorie- und Praxisphasen sowie die enge Verzahnung mit den kooperierenden Unternehmen und sozialen Einrichtungen. Die Dualen Partner sind Mitglieder der Hochschule und können sich in den Organen und Gremien beteiligen. Mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule ist auch ein Forschungsauftrag zur Realisierung kooperativer Forschungsprojekte verbunden. Dadurch wird die Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern vertieft und die Aktualität der wissenschaftlichen Lehre weiter verbessert. Auch für die Studierenden sind mit der Umwandlung der Berufsakademie in die Duale Hochschule Baden-Württemberg zahlreiche Vorteile verbunden: Durch den Hochschulstatus erhalten sie mit ihrem Abschluss einen akademischen Grad und können damit problemlos weiterführende Studiengänge im In- und Ausland aufnehmen. Neben den Bachelor- Abschlüssen, die allesamt mit 210 ECTS-Punkten akkreditiert und damit als Intensivstudiengänge anerkannt sind, bietet die Duale Hochschule Baden- Württemberg künftig auch berufsbegleitende Masterstudiengänge an. Organisationsstruktur Bundesweit einmalig ist die dezentrale Struktur der Dualen Hochschule Baden-Württemberg nach dem Vorbild des US-amerikanischen State University- Modells. Sitz der Hochschule mit Vorstand, Senat und Aufsichtsrat ist Stuttgart. Die acht Standorte und drei Außenstellen verfügen über eigene Strukturen und bilden mit ihren Kompetenzen und ihrer engen Vernetzung mit der jeweiligen regionalen Wirtschaft die tragenden Säulen der Dualen Hochschule. Bachelor-Abschluss Dem Bologna-Prozess entsprechend wurden im Studienjahr 2006/07 die Diplom-Studiengänge der Berufsakademien in Bachelor-Studiengänge umgewandelt und von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) evaluiert und akkreditiert. Die Abschlussbezeichnungen lauten seither Bachelor of Arts in den Bereichen Wirtschaft und Sozialwesen sowie Bachelor of Engineering" im Bereich Technik. Bei informatikorientierten Studiengängen heißt der Abschluss Bachelor of Science". Im Zuge der Evaluierung im Jahr 2008 wurden alle Studiengänge als Intensivstudiengänge mit 210 ECTS-Punkten bewertet. Weitere Informationen finden Sie unter ***** NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 10

11 Berichte von Ehemaligen des Studiengangs In dieser Rubrik berichten Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs über Ihren weiteren Berufs- und Lebensweg nach Beendigung ihres Studiums. Gerne nehmen wir für unsere nächsten Ausgaben Berichte, Artikel oder Geschichten von Alumnis entgegen. In dieser Ausgabe berichtet Herr Dipl. Betriebswirt (BA) Tobias Messner (Absolvent im Jahr 2005) über seine Tätigkeit in der Entwicklungsarbeit in Äthiopien. Herr Messner hat am 14. Januar 2010 einen Vortrag als Zusatz-Lehrveranstaltung für die Studierenden des 3. Semesters gehalten. Kleine Beträge aber große Wirkung! Kleingewerbegründung in Äthiopien Äthiopien ist ein Land der Kontraste: wunderschöne Landschaften, gastfreundliche und gottesfürchtige Menschen, lächelnde Kinder und leckeres Essen auf der einen Seite, menschliches Leid, soziale Not, Kinderarmut und politische Probleme auf der anderen Seite. In dieses widersprüchliche ostafrikanische Land machte ich mich nach meinem Studium an der Berufsakademie Stuttgart im Oktober 2005 auf, ohne einen entwicklungstypischen Beruf erlernt zu haben. Ich bin kein Lehrer, Arzt oder Agraringenieur, sondern Betriebswirt für "Non-Profit- Organisationen", also Unternehmen, die leistungsorientiert arbeiten, aber nicht die Gewinnmaximierung als oberstes Unternehmensziel verfolgen. Etwas angespannt und nervös, was mich in dieser komplett anderen Kultur erwarten wird, landete ich in Addis Abeba, der Hauptstadt Äthiopiens, um dort mit der Entwicklungsorganisation Serving in Mission (SIM) zusammen Kleingewerbegründungsprojekte umzusetzen. Anfänglich war eine Tätigkeit von einem Jahr angedacht, doch schnell wurden die Aufgaben NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 11

12 immer umfangreicher und vielfältiger und ich beschloss, meinen Vertrag zu verlängern. Jetzt sind es schon über 4 Jahre und ich kann nur sagen, es war eine gute Entscheidung. Äthiopien ist mir ans Herz gewachsen. Ich liebe die Menschen und meine Arbeit. Neben Spendengeldern werben, Buchhaltung, Broschüren entwerfen, Berichte erstellen und Präsentationen halten, wurde mein Hauptaufgabengebiet die Koordination der Kleingewerbegründungsprojekte. Erklärtes Ziel des Projektes ist es, Äthiopier zu schulen und zu fördern, dass sie mit einer gezielten "start-up"-finanzierung ein Kleingewerbe gründen können, um z.b. eine Schneiderei, einen Schuhladen, ein Lebensmittelgeschäft oder eine Bäckerei aufzubauen. Das sichert diesen Menschen den Lebensunterhalt und macht sie langfristig von fremder Hilfe unabhängig. Ganz nach dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe". So ist es auch Tesfaye ergangen der sich von dem gewährten Kleinkredit zwei Milchkühe gekauft hatte. Die Kühe geben genug Milch um nicht nur den Tagesbedarf seiner 5-köpfigen Familie zu decken, sondern darüber hinaus auch einige Liter Milch auf dem nahe gelegenen Markt zu verkaufen. Oder Sara die mit ihrem Schönheitssalon eine Marktlücke in ihrem Wohnort gefunden hat und seither ein erfolgreiches Kleingewerbe führt. Damit die Kleingewerbe auch nachhaltig erfolgreich sind, müssen sich die Begünstigten an bestimmte Managementvorgaben und Rückzahlungsmodalitäten halten. In enger Zusammenarbeit mit einheimischen Organisationen wurden so in den letzten drei Jahren über 100 solcher Kleingewerbe gegründet. Und die meisten bestehen heute noch und bewähren sich. Mancher Äthiopier hat eine Existenzgrundlage gefunden. So haben kleine, überschaubare Investitionen eine große Wirkung. Ich staune manchmal ein bisschen: Wenn mir jemand vor 5 Jahren gesagt hätte, ich würde in der Entwicklungshilfe in Äthiopien tätig sein, hätte ich wohl nur ungläubig den Kopf geschüttelt. Dankbar und erfüllt darf ich nun auf 4 spannende, bereichernde und unvergessliche Jahre zurückblicken... Weitere Informationen unter: tobias.messner@gmx.de NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 12

13 Berichte von Dualen Partnern An dieser Stelle erfahren Sie mehr über die Arbeit unserer Dualen Partner. Dieses Mal finden Sie Berichte von KinderBerg International e.v. aus Stuttgart und der Stiftung Kunst und Recht aus Tübingen. Gerne nehmen wir für die nächsten Ausgaben Artikel über Ihre Institution entgegen. Bildung jenseits der Standesunterschiede Seit Ihrer Gründung 1992 ist es Hauptanliegen der humanitären Hilfsorganisation KinderBerg International e.v., vor allem bedürftige Frauen, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ihr Leben nach Kriegen oder Naturkatastrophen wieder aufzubauen. Die Aufgabe von KinderBerg ist es, zu diesem Zeitpunkt vielseitige gemeinwesenorientierte Projektangebote zu entwickeln. Diese Förderung von Eigeninitiativen und Selbstheilungskräften der betroffenen Menschen zielt darauf, ihr allgemeines Wohlbefinden (psychologisch, körperlich, intellektuell und emotional) wieder zu erlangen. Student der DHBW bei KinderBerg International e.v. im Projektbüro in Abidjan Der Zugang zur Bildung spielt hierbei eine übergeordnete Rolle: z.b. wird in Afghanistan neben medizinischen Projekten afghanischen Mädchen aus ländlichen Regionen zu einer Hebammenausbildung verholfen. An der Côte d'ivoire werden von HIV/AIDS betroffene Familien unterstützt und in den ärmsten Stadtbezirken Abidjans (Côte d Ivoire) Straßenkindern Unterricht in Rechnen, Lesen und Stuttgart, den Schreiben ermöglicht. Im ländlichen Nepal führt die Organisation Operationscamps durch, gründete ein Frauenhaus für Verbrennungsopfer und bildet gleichzeitig nepalesische Ärzten in komplizierten chirurgischen Eingriffen aus. Die Projekte finanzieren sich aus privaten Spenden und öffentlichen Geldern des Auswärtigen Amtes, der UN, des BMZ, der UNHCR und der Landesstiftung Baden-Württemberg. Kinderberg International e.v. ist Träger des»dzi-spendensiegels«, das vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) verliehen wird Im November 2009 erhielt der Verein den Marion Dönhoff - Förderpreis und wurde damit für seine vielfältige und nachhaltige Unterstützung von bedürftigen Menschen gewürdigt. Seit 2003 ist der Verein Kooperationspartner der Dualen Hochschule Baden Württembergs in Stuttgart und ermöglicht jungen engagierten Mitarbeitern ein praxisorientiertes Studium. Dabei erhalten die Studenten die Möglichkeit, Kinderberg International e.v. weit reichend kennen zu lernen: Arbeitseinsätze erstrecken sich von der Verwaltung in der Zentrale bis in die ausländischen Projektbüros, in denen die Studierenden neben der Betriebswirtschaftslehre Erfahrungen für Ihr Leben sammeln können. Sabine Becker KinderBerg International e.v. Unserem Dualen Partner KinderBerg International e.v. wurde im November 2009 der MARION GRÄFIN DÖNHOFF Förderpreis der Wochenzeitung DIE ZEIT verliehen. Zur Verleihung dieses renommierten Preises gratulieren wir ganz herzlich. NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 13

14 Die Stiftung Kunst und Recht aus Tübingen Die Tübinger Stiftung Kunst und Recht steuert auf ihr zehnjähriges Bestehen in 2011 hin. Es ist eine, als gemeinnützig anerkannte, nicht rechtsfähige Stiftung. Diese wird von der gemeinnützigen GmbH, dem Tübinger Privaten Institut Recht Mensch Beratung als Treuhand begleitet. Der Treuhänder wurde parallel von der Stifterin Donata Bretschneider, die sich mit der Juristin/Beraterin Heidi Naujoks die Geschäftsführung teilt, gegründet. Die Intention damals wie heute war, nicht fremdbestimmt, sondern in einem hohen Maß eigene Ideen und Ressourcen der Stiftung (z.b. eine große wie wertvolle Bildersammlung) einzubringen und das spannende Zusammenleben der Begriffe Kunst und Recht lebendig werden zu lassen. Dazu gehören 5 Prinzipien, die die beiden Geschäftsführerinnen damals in einem Leitbild festhielten: Selbst initiierte Projekte gleichberechtigt mit fremd initiierten Projekten, Nachhaltigkeit der Projektideen und Projektergebnisse, Verästelung in den Kommunikationswegen mit den Projektpartnern, Qualitätssicherung bei den Kooperationen vor allem durch Evaluationen in der Ergebnisüberprüfung. Das Ergebnis der Arbeit sind fünf Bereiche, die von der Stiftung entweder alleine initiiert, oder in einem intensiven und qualitätsorientierten Kommunikationsprozess mit Kooperationspartnern erarbeitet wurden: Poetry Slam ( Dichterschlachten ) als Bildungsprojekt für Schulen/Deutschunterricht Kunstbaukasten für Kinder - Kinder entwickeln sich vom eigenen künstlerischen Erleben hin zum Ausstellungsführer für Kinder (mit Zertifikat) Kunst im Rechtsalltag - Rechtsbegriffe und Gesetze werden durch künstlerische Gestaltung lebendig und besser nachvollziehbar BilderLesungen und Ausstellungen mit der stiftungseigenen Sammlung zur Förderung der abstrakten und im speziellen informellen Kunst Graphothek - Bilderleihe aus der stiftungseigenen Sammlung (Kunst nach 1945) Fast 10 Jahre, 4 engagierte Menschen, inzwischen 4 feste Sponsoren der Stiftungsarbeit, über 40 kleinere und größere Projekte in den Jahren - mehr dazu lesen Sie auf der Website unter NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 14

15 Tätigkeitsvergütungen an Vereinsvorstände In nachfolgendem Fachaufsatz setzt sich WP/StB Michael Sonnabend*, langjähriger Lehrbeauftragter im Studiengang mit der rechtlichen und steuerlichen Behandlung von Tätigkeitsvergütungen an Vereinsvorstände auseinander. Einleitung Sicher, der erste Impuls für die Bereitschaft eine verantwortliche Position in einem Verein zu übernehmen entstammt selten dem Wunsch eine (weitere) persönliche Einnahmenquelle zu generieren. Eher stehen Gründe wie Verantwortung, Berufung, Verpflichtung oder einfach das Gefühl der Rückzahlung für eine selbst jahrelang empfangene Betreuung, z.b. als aktives Mitglied im Vordergrund. Je mehr sich die Tätigkeit des jeweiligen Vereins wirtschaftlichen Interessen nähert, desto stärker tritt aber auch die Frage nach der Vergütung der eigenen Leistung in den Fokus des eigenen Engagements. Für die zivil- und steuerrechtliche Behandlung etwaig gewährter Vergütungen und Zahlungen an Vereinsvorstände ist zunächst die Frage zu klären ob die entsprechende Tätigkeit gemäß Satzung bzw. individueller Absprache ehrenamtlich oder entgeltlich ausgeübt wird. Ehrenamtliche Tätigkeit Ansprüche im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit beruhen auf der Grundlage des schuldrechtlichen Auftragsverhältnis, denn mit der Bestellung zum Vorstandsmitglied wird auch das Auftragsverhältnis nach 670 BGB begründet. Daraus erwirbt das Vorstandsmitglied gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, sofern das Mitglied die Aufwendungen auch tatsächlich für erforderlich halten durfte. Dies gilt z.b. für Fahrtkosten, Parkgebühren, Telefonkosten, Übernachtungskosten sowie Büromaterialien und Porti. Auch Verpflegungsmehraufwendungen gehören dabei zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Soweit sich die Erstattungsbeträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge bewegen, können diese steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Sofern (lediglich) Aufwandsersatz durch den Verein geleistet wird, ist die Frage nach der Ehrenamtlichkeit bzw. Entgeltlichkeit entbehrlich, da dieser (in bestimmten Grenzen) immer geleistet werden kann. Aufwandsersatz ist aber keine Aufwandsentschädigung, da beim Ersatz ein materieller Aufwand und eben nicht eine Tätigkeit bzw. eine Arbeitsleistung entschädigt werden soll. Entgeltliche Vorstandstätigkeit Grundlage für eine bezahlte Vorstandstätigkeit ist das Dienstvertragsrecht gem. 611 ff BGB. Entgegen manch verbreiteter Ansicht können zwar auch im Rahmen des Dienstvertragsrecht Elemente des Arbeitsrechtes integriert werden, eine Arbeitnehmereigenschaft des zur Vertretung der juristischen Person berufenen Vorstandsmitglied wird damit aber nicht begründet. Insofern sind zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften nicht einschlägig. Soll einem Vorstandsmitglied nicht nur der Ersatz seiner Auslagen bezahlt werden, sondern auch eine Vergütung für die von ihm erbrachte Arbeitszeit und Arbeitsleistung erhalten, ist dazu eine entsprechende Satzungsbestimmung erforderlich. Sollte diese rechtliche Grundlage fehlen, steht dem Verein für etwaig dennoch gewährten Vergütungen theoretisch sogar ein Herausgabeanspruch zu. In der Praxis stellt sich die Frage der zivilrechtlich korrekten und angemessenen Vergütung besonders bei den als Aufwandsentschädigungen bezahlten sogenannten Sitzung- oder Tagungsgeldern. Dem gewährten Ersatz stehen dabei oft tatsächlich keine oder nur sehr geringe (materielle) Aufwendungen gegenüber. Die Zahlung der Vergütungen erfolgen zudem meistens in pauschaler Höhe. *Der Autor ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Stuttgart. NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 15

16 Steuerrechtliche bzw. gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung Neben der zivilrechtlichen Einordnung der gewährten Vergütungen steht in jüngster Zeit gerade die steuerliche Behandlung von Zahlungen an das Vorstandsmitglied im Mittelpunkt der Diskussion. Steuerlich könnten die Einnahmen beim Vorstandsmitglied zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gem. 19 EStG oder zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gem. 18 EStG subsumiert werden. a) Einkünfte gem. 19 EStG In der Regel dürften die Einnahmen zu solchen nach 19 EStG gehören, so dass für diese Einkünfte Sozialversicherungspflicht und Lohnsteuereinbehaltungspflicht seitens des Vereins besteht, sofern hier nicht die sogenannte Minijob-Regelung angewandt werden soll und die entsprechenden (pauschalen) Aufwendungen alleine durch den Verein getragen werden. Ansonsten ist das vergütete Vorstandsmitglied für die korrekte Versteuerung selbst verantwortlich. b) Ehrenamtsfreibetrag gem. 3 Nr. 26a EStG Seitens der Politik wird allerdings verstärkt anerkannt, dass die Führung und Betreuung sowie die Organisation von Vereinen durch steuerpolitisch entlastende Maßnahmen gefördert und unterstützt werden muss. Mit dem Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements vom wurde in der Folge ein neuer Freibetrag in Höhe von 500,- EUR pro Jahr für Aufwandsentschädigungen eingeführt; auch vor dem Hintergrund die Motivation für die Übernahme von Ehrenämtern zu stärken. Die Neuregelung des 3 Nr. 26a EStG folgt grundsätzlich der Konzeption des Übungsleiterfreibetrag nach 3 Nr. 26 EStG. In der konkreten Praxisanwendung führte die Neuregelung jedoch zu zahlreichen Problemen, Missverständnissen und Irritationen. Daher sah sich das BMF veranlasst im Rahmen des BMF-Schreiben vom einige Klarstellungen vorzunehmen. Da auch dies nicht zur Klärung aller Verunsicherungen beitrug folgten inzwischen drei weitere Schreiben innerhalb kürzester Zeit. Neben der Frage, welche Tätigkeiten auch in Abgrenzung zum Übungsleiterfreibetrag begünstigt sind, wurde die Frage der Voraussetzung für eine Vergütung an Vorstände erläutert. Zunächst steht der neue Freibetrag nunmehr neben dem Platzwart, Reinigungspersonal, Bürokräften und weiteren Helfern, selbst wenn diese nicht Mitglieder sind, auch Vorständen zur Verfügung, sofern die Tätigkeit nicht (ausschließlich) im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bzw. der Vermögensverwaltung erfolgt. Die Tätigkeit muss somit in Erfüllung des Satzungszweckes ausgeübt werden. Allerdings darf die Tätigkeit nur nebenberuflich erfolgen, d.h. die Arbeitszeit darf nicht mehr als 1/3 derer eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs betragen. Tatsächlich ausgeübt muss der Hauptberuf allerdings nicht werden, so dass die Regelung auch für Rentner, Hausfrauen, Schüler, Arbeitslose, etc. anwendbar ist. Neben dem neuen Freibetrag kann auch die bisherige Regelung des 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden, wenn es sich hierbei um zwei getrennte Tätigkeiten handelt, klare Vereinbarungen vorliegen und der jeweilige Freibetrag der entsprechenden Tätigkeit zugeordnet werden kann, wie z.b. Vorstandstätigkeit und Übungsleiter bei einer Jugendmannschaft des Vereins. Der Freibetrag ist personenbezogen und kann (z.b. bei nicht ausgeschöpftem Volumen) nicht übertragen werden. Selbst wenn die Tätigkeit nur zeitweise im Jahr ausgeübt wurde, erfolgt keine zeitanteilige Aufteilung des Freibetrages, so dass dieser immer als Jahresbetrag gewährt wird. Allerdings dürfen die Vergütungen nicht unangemessen hoch sein. Damit kann es bei kleineren Vereinen zu Abgrenzungsproblemen kommen. Durch den Ansatz des Ehrenamtsfreibetrag und dem Werbungskostenpauschbetrag gem. 9 EStG können Vorstandsmitglieder somit für steuerliche Zwecke, sofern sie nicht einer anderweitigen nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, 1.420,- EUR ohne der Verpflichtung zum Nachweis von Aufwendungen steuerfrei beziehen. Besonderheiten bestehen bei der Vergütung an Vorstandsmitglieder, welche nach der Satzung ihre Tätigkeit ehrenamtlich bzw. unentgeltlich ausüben oder die Satzung dazu keine Aussage trifft. Hier gilt der Grundsatz, dass eine gemeinnützige Organisation durch Zahlungen an die Vorstandsmitglieder gegen das Gebot der Mittelverwendung nach 55 Abs. 1 Nr. 1 AO verstößt. Sofern die Zahlungen NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 16

17 jedoch im Zeitraum vom bis erfolgten, führte dies zu keinen negativen Konsequenzen wenn die Zahlungen nicht unangemessen hoch waren und die Mitgliederversammlung bis zum diesbezüglich eine (positive) Satzungsänderung beschloss. Mit den BMF-Schreiben vom und erfolgte zur o.g. Problematik des Zwangs zur Satzungsänderung eine erneute Klarstellung. Hierdurch wurde zunächst die Frist für die notwendige Satzungsänderung auf den und anschließend nochmals bis zum verlängert. Die verlängerte Übergangsfrist war notwendig, da viele Vereine die zeitliche Vorgabe für die satzungsändernden Beschlüsse nur durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung hätten einhalten können. Jetzt liegt das vierte BMF- Schreiben vom vor. Auch hier wird als erster Schritt eine weitere Fristverlängerung auf den gewährt. Aber: Mit der Veröffentlichung des letzten BMF- Schreiben besteht die reelle Gefahr, dass es bei Auszahlungen nach dem ohne Satzungsänderung es zu negativen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit kommen kann, da die Finanzbehörden hier Bösgläubigkeit unterstellen könnten. Ein Verzicht auf satzungsgemäße Vergütungen ist jedenfalls ohne weitere Satzungsänderung jederzeit möglich. Sollte die (pauschale) Vergütung den Ehrenamtsfreibetrag gem. 3 Nr. 26a EStG nicht übersteigen, ist dieser Betrag zudem gem. 14 Abs.1 S.3 SGB IV sozialversicherungsfrei. Für gewährte Tätigkeitsvergütungen (auch oberhalb) des Freibetrages ist eine Rückspende möglich. Allerdings sind dabei die strengen Voraussetzungen zur Anerkennung von Aufwandsspenden zu beachten. Eine Spendenbescheinigung kann nach 10b Abs. 3 EStG dann ausgestellt werden, wenn der Auszahlungsverzicht freiwillig erfolgte und der Verein die zur Auszahlung kommenden Mittel auch tatsächlich parat hätte. Auch dazu enthält das BMF- Schreiben vom weitere, klarstellende Ausführungen. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gem. 18 EStG Sollte die Tätigkeit des Vorstandsmitglied als hauptberuflich freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren sein, gehören dessen Einnahmen zu solchen aus 18 EStG. Der BFH begründet dies damit, dass dann die gezahlte Entschädigung als Ersatz für die im Zusammenhang mit der freiberuflichen Betätigung entstehen Nachteile gilt und somit im Rahmen dieser Einkunftsart zu erfassen wären (BFH vom , III R 241/84, BStBl II S. 615). Damit gehören dann aber auch die anfallenden Aufwendungen bei dem Vorstandsmitglied zu dessen Betriebsausgaben. Zudem besteht für das Vorstandsmitglied, sofern dieses nicht die Kleinunternehmerregelung anwendet in vollem Umfang Umsatzsteuerpflicht. ***** NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 17

18 Publikationen des Studiengangs Fünfgeld, Stefan (2009): DAS HGB ENTRÜMPELN Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Veränderungen und Auswirkungen Im HGB dominiert das Vorsichtsprinzip. Dies manifestiert sich in einer Vielzahl handelsrechtlicher Bewertungsansätze. Unter anderem wird sich das durch das BILMOG bald ändern. Unser Autor aus Stuttgart stellt die wesentlichen Änderungen vor und erläutert die wichtigsten Auswirkungen auf den Jahresabschluss. ECONOMAG AUSGABE 09/ Fünfgeld, Stefan (2009): BIS IN ALLE EWIGKEIT Stiftungen und ihre Bedeutung Die deutsche Stiftungslandschaft blüht. Zu den Stiftern zählen allerdings keineswegs ausschließlich reiche Familien oder Kirchen, sondern auch durchaus engagierte Bürger. Mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung sind Stiftungen auf ewig angelegt und verfolgen einen genau festgelegten Zweck. Ein Stuttgarter Fachmann taucht in die Welt der Stiftungen ein und stellt die verschiedenen Arten im Detail vor. Er erklärt außerdem, warum auch eine Stiftung alle 30 Jahre mit einem fingierten Erbfall konfrontiert ist. ECONOMAG AUSGABE 05/ Literaturanschaffungen des Studiengangs Die DHBW Stuttgart verfügt über eine moderne und gut ausgestatte Bibliothek, mit Lehrbüchern, Zeitschriften und verstärkt auch Zugang zu elektronischen Medien wie E-Books und digitalen Zeitschriften. Ständig wird das Angebot an studiengangsspezifischer Literatur aktualisiert und erweitert. Wir können dabei auf Wünsche und Anregungen von Studenten und Dozenten eingehen. Beispielsweise wurden im abgelaufenen Jahr folgende Titel angeschafft: Finanzmanagement von Nonprofit-Organisationen Personale Arbeit in Nonprofit-Organisationen : Grundlagen, Theorie, Ökonomik Rechtliche Grundlagen des Fundraising: Praxisleitfaden für Non-Profit-Organisationen Ganzheitliche Unternehmensführung in Nonprofit-Organisationen: Vernetzung von Balanced Scorecard, Risiko- und Wissensmanagement, Controlling, Personalentwicklung Strategische Führung von Nonprofit-Organisationen Praxisorientiertes Qualitätsmanagement für Non-Profit-Organisationen NPOs erfolgreich führen: Handbuch für Nonprofit-Organisationen Finanzierung von Sozialunternehmern: Konzepte zur finanziellen Unterstützung von Social Entrepreneurs Erfolgsfaktoren im Stiftungsmanagement: Erfolgsfaktorenforschung im Nonprofit-Sektor Stiftungen in der Praxis: Recht, Steuern, Beratung Steuerrecht der Vereine Und viele weitere mehr NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 18

19 Das Studiengangs-Team Prof. Stefan Fünfgeld Studiengangsleiter und Prodekan Fakultät Wirtschaft Tel.: 0711/ Fax: 0711/ Frau Ulrike Wolf Sekretariat Tel.: 0711/ /848 Fax: 0711/ Dipl. Oec. Stefan Mößner Studienreferent Tel.: 0711/ Fax: 0711/ Impressum/Kontakt Herausgeber: Prof. Stefan Fünfgeld (V.i.S.d.P.) Studiengangsleiter Non-Profit-Organisationen, Verbände und Stiftungen Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Heilbronner Straße Stuttgart Stand: Februar 2010 Redaktion: Sabine Becker, Stefan Fünfgeld, Julian Juhrs, Sabine Leutz, Tobias Messner, Moritz Naujoks, Stefan Mößner, Michael Sonnabend, Ulrike Wolf Fotos: Birgit Zürn (Zentrum für Managementforschung der DHBW) Tobias Messner Sabine Becker Kinderberg International e. V. Stiftung Kunst und Recht Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt der Studiengang Non-Profit-Organisationen, Verbände und Stiftungen der DHBW Stuttgart keine Gewähr. NPO-Magazin 01 / 2010 Seite 19

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