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1 Juristische Lehrgänge Verlagsges.mbH & Co. KG Alter Fischmarkt MÜNSTER Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch per in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Als weitere Neuerung führen wir nun sukzessive die digitale Korrektur derjenigen Ausarbeitungen ein, die uns per Mail eingeschickt werden. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45 der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45.pdf pro bitte nur eine Ausarbeitung einsenden Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die adresse klausur@alpmann-schmidt.de Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Einführungsphase nicht garantieren können, dass Ihre Ausarbeitung digital korrigiert wird, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Mittelfristig streben wir aber die digitale Korrektur sämtlicher digitaler Klausureinreichungen an. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post an uns einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt.

2 Klausuren für das 2. Examen C 129 Aktenauszug Sieber./. Rufius Frank Müller Rechtsanwalt Gerichtsstraße 7 Dr. A. Hauser Paderborn Datum: Telefon: (05251) Telefax: (05251) Mail: rahauser@t-online.de Mein Zeichen: Ha/ZR-110/15 Ra Dr. A. Hauser, Gerichtsstr. 7, Paderborn Bitte immer angeben An das Amtsgericht Gerichtsstraße Paderborn Amtsgericht Paderborn Eingang: (3fach) Kostenstempel: 381,00 Klage des Herrn Walter Sieber, Düppelstraße 17, Paderborn, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hauser in Paderborn gegen Klägers, die Firma Ernst Rufius GmbH, Bahnhofstraße 95, Paderborn, vertreten durch den Geschäftsführer Max Rufius, ebenda, wegen Erteilung einer löschungsfähigen Quittung. Beklagte, Namens und im Auftrage des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit dem Antrag, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger eine löschungsfähige Quittung über hinsichtlich der im Grundbuch von Paderborn, Band 208, Blatt 3271 für die Beklagte eingetragenen Zwangshypothek zu erteilen. Ich beantrage ferner, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteil zu entscheiden.

3 2 C 129 Begründung Der Kläger war Eigentümer des im Grundbuch von Paderborn, Band 208, Blatt 3271 eingetragenen Grundstücks. Dieses Grundstück war unter anderem in Abt. III Nr. 3 mit einer Sicherungshypothek (Zwangshypothek) zugunsten der Beklagten i.h.v nebst Kosten und Zinsen belastet. Beweis: Auszug aus dem vorgenannten Grundakten, Anlage K 1 Die Beklagte hat wegen ihrer persönlichen, dieser Hypothek zugrunde liegenden Darlehensforderung die Zwangsversteigerung des Grundstücks betrieben. Beweis: Akten 6 K 47/15 Amtsgericht Paderborn Den Zuschlag hat am Herr Dr. Helm in Paderborn für den durch Zahlung zu erbringenden Betrag von erhalten. Nach den Versteigerungsbedingungen ist die für die Beklagte in Abt. III Nr. 3 eingetragene Sicherungshypothek bestehen geblieben. Gemäß dem Teilungsplan hat die Beklagte aus dem Barerlös auf ihre Forderung einen Betrag von erhalten. Beweis: Akten 6 K 47/15 Amtsgericht Paderborn In Höhe dieses Betrages von ist die Hypothek auf den Kläger übergegangen ( 1164 Abs. 1 S. 1 BGB, 53 Abs. 1 ZVG, 416, 415 Abs. 3 BGB). Der Kläger hat demgemäß einen Anspruch gegen die Beklagte auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung, soweit die Forderung der Beklagten erfüllt worden ist (3.900 ). Trotz mehrfacher Mahnungen hat die Beklagte die Quittung jedoch immer noch nicht erteilt, sodass daher Klage geboten ist. Dr. Hauser Rechtsanwalt 2 C 187/15 Vfg. 1) An Beklagte PZU : a) Abschriften der Klageschrift, b) Aufforderung gemäß 276 Abs. 1 ZPO (weitere Frist: 2 Wochen). 2) Mitteilung von 1 b) an Kläger-Vertreter. 3) Folgende Akten beifügen: a) Grundakten Paderborn, Band 208, Blatt 3271 b) 6 K 47/15 Amtsgericht Paderborn 4) Wiedervorlage: 2 Wochen. Paderborn, den Das Amtsgericht gez. Grosser, RiAG

4 C Zustellungsurkunde über die Zustellung der Klage an den Beklagten: Horst Fink RECHTSANWALT Kaiserallee 5 Paderborn Tel.: Fax: Paderborn, den An das Amtsgericht Gerichtsstraße Paderborn Amtsgericht Paderborn Eingang: zeige ich an, dass ich die Beklagte vertrete. In Sachen Sieber./. Rufius GmbH 2 C 187/15 Die Beklagte will sich gegen die Klage verteidigen. Demgemäß werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen, Begründung: die Klage kostenpflichtig abzuweisen. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung nicht zu. Es ist zwar richtig, dass die Beklagte auf ihre Forderung in Höhe von (nebst Kosten) aus dem Versteigerungserlös im Verfahren 6 K 47/15 Amtsgericht Paderborn erhalten hat. Den verbleibenden Betrag der Forderung hat der Ersteher des Grundstücks, Herr Dr. Helm, der Beklagten angeboten, und zwar unter der Bedingung, dass ihm die Löschungsbewilligung und zwar in voller Höhe erteilt wird. Beweis: Zeugnis des Herrn Dr. Franz Helm, Fürstenbergstraße 93, Paderborn Außerdem hat eine weitere Gläubigerin des Klägers, nämlich die Fa. Wenzel AG, Paderborn, Goethestraße , dessen angeblichen Anspruch auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom pfänden und sich überweisen lassen. Beweis: Akten 7 M 324/15 Amtsgericht Paderborn Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist der Beklagten als Drittschuldnerin am zugestellt worden. Beweis: Vorlage des Beschlusses, Anlage B 1

5 4 C 129 Die Beklagte muss nach alledem davon ausgehen, dass der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung nicht hat. Dieser Anspruch steht allenfalls dem Ersteigerer des Grundstücks, Herrn Dr. Helm, oder der Pfändungsgläubigerin Fa. Wenzel AG zu, die ja die eventuellen Rechte des Klägers hat pfänden und sich überweisen lassen. Fink Rechtsanwalt 2 C 187/15 Vfg. 1) Verhandlungstermin: 5. Oktober 2015, 9.00 Uhr. 2) Kläger-Vertreter laden EB, mit a) Abschriften Schriftsatz Beklagte vom b) Aufforderung zur Erwiderung bis zum ) Beklagte-Vertreter laden EB. 4) Akten 7 M 324/15 Amtsgericht Paderborn beifügen 5) Zum Termin Paderborn, den gez. Grosser, RiAG Empfangsbekenntnisse der Prozessbevollmächtigten:

6 C Rechtsanwalt Gerichtsstraße 7 Dr. A. Hauser Paderborn Datum: Telefon: (05251) Telefax: (05251) Mail: rahauser@t-online.de Mein Zeichen: Ha/ZR-110/15 Ra Dr. A. Hauser, Gerichtsstr. 7, Paderborn Bitte immer angeben An das Amtsgericht Gerichtsstraße 10 Amtsgericht Paderborn Eingang: (1fach) Paderborn In Sachen Sieber./. Rufius GmbH 2 C 187/15 erkläre ich den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und beantrage, der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Herr Dr. Helm, der jetzige Eigentümer des Grundstücks, hat inzwischen den dem Kläger aufgrund der ihm zustehenden Hypothek geschuldeten Betrag in Höhe von 3.900,00 an die Fa. Wenzel AG ausgezahlt. Beweis: Zeugnis des Herrn Dr. Helm, Fürstenbergstraße 93, Paderborn Der vom Kläger mit der Klage letztlich verfolgte Zweck ist damit erreicht. Die Kosten des Rechtsstreits muss die Beklagte tragen, da der Anspruch des Klägers im Gegensatz zu den Ausführungen der Beklagten begründet war. Warum dem Ersteigerer des Grundstücks, Herrn Dr. Helm, der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung hinsichtlich der aus dem Versteigerungserlös gezahlten zustehen sollte, bleibt das Geheimnis der Beklagten. Die von der Fa. Wenzel AG ausgebrachte Pfändung konnte ebenfalls an dem Anspruch des Klägers nichts ändern: Sinn des Vorgehens des Klägers war es gerade, auf diese Weise die Befriedigung der Firma Wenzel AG zu erreichen. Zudem dürfte der Anspruch des Klägers wegen Unabtretbarkeit auch gar nicht pfändbar gewesen sein, jedenfalls aber nicht mit dem Ergebnis, dass der Kläger selbst den Anspruch nicht mehr hätte geltend machen können. Gegner hat Abschrift Dr. Hauser Rechtsanwalt

7 6 C 129 Horst Fink RECHTSANWALT Kaiserallee 5 Paderborn Tel.: Fax: Paderborn, den An das Amtsgericht Gerichtsstraße 10 Amtsgericht Paderborn Eingang: Paderborn In Sachen Sieber./. Rufius GmbH 2 C 187/15 schließt sich die Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers an. Ich beantrage, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur bisherigen Sach- und Rechtslage verweise ich auf meinen Schriftsatz vom Die Rechtsausführungen des Klägers im Schriftsatz vom liegen völlig neben der Sache. Gegner hat Abschriften unmittelbar erhalten. Fink Rechtsanwalt

8 C Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Paderborn, den 5. Oktober C 187/15 Gegenwärtig Richter am Amtsgericht Grosser erschienen bei Aufruf: 1. für den Kläger RA Dr. Hauser, 2. für die Beklagte RA Fink In dem Rechtsstreit Sieber./. Rufius GmbH Die Akten 7 M 324/15 AG Paderborn lagen zu Informationszwecken vor; sie wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht. Aus den Akten ergibt sich, dass die Fa. Wenzel AG den Anspruch des Klägers auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Sicherungshypothek und auf Erteilung einer löschungsfähigen Quittung durch Beschluss des AG Paderborn vom wegen ihrer Forderung gegen den Kläger und bis zur Höhe von hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers stellte den Antrag aus dem Schriftsatz vom , der Prozessbevollmächtigte der Beklagten den Antrag aus dem Schriftsatz vom Die Anwälte verhandelten sodann zur Sache. b.u.v.: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf den gez. Grosser 16. Oktober 2015, 9.00 Uhr. Bearbeitungsvermerk: Die Entscheidung des Amtsgerichts ist zu entwerfen. Auch die Akten 6 K 47/15 Amtsgericht Paderborn und die Grundakten Paderborn, Band 208, Blatt 3271 haben vorgelegen; der diesbezügliche Vortrag der Parteien trifft zu.

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