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1 Juristische Lehrgänge Verlagsges.mbH & Co. KG Alter Fischmarkt MÜNSTER Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch per in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Als weitere Neuerung führen wir nun sukzessive die digitale Korrektur derjenigen Ausarbeitungen ein, die uns per Mail eingeschickt werden. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45 der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45.pdf pro bitte nur eine Ausarbeitung einsenden Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die adresse klausur@alpmann-schmidt.de Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Einführungsphase nicht garantieren können, dass Ihre Ausarbeitung digital korrigiert wird, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Mittelfristig streben wir aber die digitale Korrektur sämtlicher digitaler Klausureinreichungen an. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post an uns einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt.

2 Klausuren für das 2. Examen C 58 Aktenauszug Gerichtliche Entscheidung/ Zivilprozessrecht Paul./. Bär Frank Müller H o r s t K r a u s e R e c h t s a n w a l t An das Amtsgericht Rostock Zochstr Rostock Eingangsvermerk: 14. Januar 2016 (3fach) Anlage 1 Rostock, 14. Januar 2016 Lindenstraße Rostock Telefon Telefax info@krause.de 1. des Herrn Otto P a u l, 2. der Frau Magda P a u l geb. Müller, beide wohnhaft Dierkower Allee 100, Rostock, Antragsteller, Prozessbevollmächtigter: Horst Krause in Rostock g e g e n Herrn Ewald B ä r, Malchiner Straße 29, Rostock, Antragsgegner, beantrage ich namens der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Verfügung, und zwar wegen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, mit folgendem Inhalt: Dem Antragsgegner wird bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Geld- oder Haftstrafe aufgegeben, es zu unterlassen, den Antragstellern den Zutritt zu dem Garten des Grundstücks Dierkower Allee 100, Rostock zu verwehren, ausgenommen den Teil des Gartens, der vom Wirtschaftsgebäude bis zum Graben reicht. Begründung Die Antragsteller sind seit November 2015 Mieter einer Wohnung im Hause des Antragsgegners Rostock, Dierkower Allee 100, und eines Teils des vor dem Hause gelegenen Gartens.

3 2 C 58 Vormieter des Mietobjekts war das Ehepaar Lemke. In dem zwischen diesem und dem Antragsgegner geschlossenen Mietvertrag ist auch ausdrücklich der Garten, mit Ausnahme des im Antrag umschriebenen Teils, für monatlich 30 mitvermietet. Als am 09. Januar 2016 die Antragsteller anfingen, den Garten umzugraben, erklärte der Antragsgegner den Antragstellern, dass sie den Garten nicht mehr benutzen dürften. Er verschloss die in den Garten führende Tür, zu der die Antragsteller keinen Schlüssel haben, und schnitt damit den Antragstellern den Zutritt zu dem gemieteten Garten ab. Dazu ist der Antragsgegner nicht berechtigt. Die Frühjahrsbearbeitung des Gartens muss dringend vorgenommen werden. Der Antragsgegner darf die Antragsteller nicht an der Nutzung des Gartens hindern. Ich füge eine eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin bei. Krause Anlage zum Schriftsatz vom 14. Januar 2016: Eidesstattliche Versicherung Nach Belehrung über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt versichere ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides statt: Mein Mann und ich sind seit November 2015 Mieter einer Wohnung im Hause von Herrn Bär, Rostock, Dierkower Allee 100, und eines Teils des vor dem Hause gelegenen Gartens. Vormieter des Mietobjekts war das Ehepaar Lemke. In dem zwischen dem Ehepaar Lemke und dem Herrn Bär geschlossenen Mietvertrag ist auch ausdrücklich der Garten, mit Ausnahme des Teils vom Wirtschaftsgebäude bis zum Graben, für 30 monatlich mitvermietet. Als wir am 09. Januar 2016 anfingen, den Garten umzugraben, erklärte Herr Bär, dass wir den Garten nicht mehr benutzen dürften. Er verschloss die in den Garten führende Tür, zu der wir keinen Schlüssel haben, und schnitt uns damit den Zutritt zu dem gemieteten Garten ab. Rostock, 14. Januar 2016 Magda Paul geb. Müller

4 C 58 3 Amtsgericht Rostock Rostock, 14. Januar C 255/16 1. des Herrn Otto P a u l, 2. der Frau Magda P a u l geb. Müller, B e s c h l u s s beide wohnhaft Dierkower Allee 100, Rostock, Prozessbevollmächtigter: Horst Krause in Rostock g e g e n Herrn Ewald B ä r, Malchiner Straße 29, Rostock, hat das Amtsgericht Rostock am 14. Januar 2016 durch die Richterin am Amtsgericht Brandtner beschlossen: Antragsteller, Antragsgegner, Im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, wird unter Bezugnahme auf die angeheftete Antragsschrift, die zum Bestandteil dieses Beschlusses gemacht wird, gemäß 935 ff., 890, 91 ZPO angeordnet: 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, den Antragstellern den Zutritt zu dem Garten des Grundstücks Dierkower Allee 100, Rostock zu verwehren, ausgenommen den Teil des Gartens, der vom Wirtschaftsgebäude bis zum Graben reicht. 2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner die Verurteilung zu Ordnungsgeld bis zu und/oder Ordnungshaft angedroht. 3. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf 300 festgesetzt. Brandtner Richterin am Amtsgericht

5 4 C 58 8 C 255/16 Sofort! Vfg. 1. Ausfertigung des Beschlusses vom 14. Januar 2016 mit der Antragsschrift fest verbinden und an Antragsteller-Vertreter übersenden EB. 2. Wv.: 3 Monate Rostock, den 14. Januar 2016 Amtsgericht Geschäftsstelle 8 Krämers, JOS Empfangsbekenntnis Krause: 15. Januar 2016.

6 C 58 5 Arno Hopke Rostock, 18. Januar 2016 An das Amtsgericht Rostock Zochstr Rostock Arno Hopke Am Stadtblick Rostock Fon Fax Mail: RA-Hopke@info.de Eingangsvermerk: 18. Januar 2016 (3fach) Eheleute Paul./. Bär 8 C 255/16 vertrete ich den Antragsgegner, für den ich einlege mit dem Antrag, W i d e r s p r u c h unter Aufhebung des Beschlusses vom 14. Januar 2016 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Begründung: Als die Antragsteller in die Wohnung einzogen, hat der Antragsgegner den Vormietern und den Antragstellern ausdrücklich erklärt, dass der Garten nicht mehr mitvermietet werde. Der Antragsgegner beabsichtigt nämlich, in dem Garten Garagen zu errichten. Im Übrigen hat der Antragsgegner die Gartentür auf Veranlassung der Mitmieterin Frau Fischer abgeschlossen, da seit dem Einzug der Antragsteller eine erhebliche Unruhe in das Haus gekommen ist, weil die Kinder der Antragsteller dauernd vor den Fenstern der Frau Fischer spielen und die Fenstersimse verschmutzt haben. Hopke

7 6 C 58 8 C 255/16 Eilt sehr! Vfg. 1. Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch des Antragsgegners: 02. Februar 2016, Uhr, Saal Das persönliche Erscheinen der Parteien wird angeordnet. 3. Antragsteller-Vertreter laden EB, mit Abschriften der Widerspruchsschrift. 4. Antragsgegner-Vertreter laden EB. 5. Parteien persönlich laden PZU. 6. Zum Termin. Rostock, den Amtsgericht, Brandtner, RinAG Empfangsbekenntnisse und Zustellungsurkunden. H o r s t K r a u s e R e c h t s a n w a l t Rostock, An das Amtsgericht Rostock Zochstr Rostock Eingangsvermerk: (3fach) Anlage 1 Lindenstraße Rostock Telefon Telefax info@krause.de werde ich beantragen, Paul./. Bär 8 C 255/16 die einstweilige Verfügung vom 14. Januar 2016 zu bestätigen. Die in der Widerspruchsschrift des Antragsgegners vorgebrachten Tatsachen treffen nicht zu.

8 C 58 7 Die Antragsteller sind in den Mietvertrag und damit in die Rechte und Pflichten der Vormieter im Einverständnis mit dem Antragsgegner eingetreten. In diesem Mietvertrag ist ausdrücklich die Gartennutzung erwähnt und gewährt worden. Die zur Verfügung gestellte Gartenfläche umfasste praktisch den gesamten Garten, mit Ausnahme des Gartenteils, welcher der Mitmieterin Frau Fischer überlassen worden war und der vom Wirtschaftsgebäude bis zum Graben reicht. Der Antragsgegner hat sich bis zu seinem unberechtigten Vorgehen, das den Gegenstand dieses Verfahrens bildet, an die vertragliche Regelung gehalten und den Antragstellern die ungehinderte Gartennutzung gewährt. Es ist also unrichtig, dass der Antragsgegner anlässlich des Einzuges der Antragsteller erklärt hat, der Garten werde nicht mehr mitvermietet. Unrichtig ist weiter, dass auf dem streitigen Gelände in Kürze Garagen gebaut werden sollen. Schließlich trifft es nicht zu, dass die Kinder der Antragsteller die Mitmieterin Frau Fischer in der angegebenen Form belästigt haben, ganz abgesehen davon, dass selbst bei gelegentlicher Verschmutzung der Fenstersimse durch das Spielen der Kinder die vom Antragsgegner getroffenen Maßnahmen nicht gerechtfertigt wären. Die Kinder befinden sich täglich außer samstags und sonntags von 8.30 bis Uhr in einer Kindertagesstätte und werden im Übrigen von den Antragstellern ordnungsgemäß beaufsichtigt. Ich verweise auf die anliegende eidesstattliche Versicherung der Antragsteller. Krause, Anlage zum Schriftsatz vom Eidesstattliche Versicherung Nach Belehrung über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt versichern wir hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides statt: wiedergegeben wird der tatsächliche Inhalt des Schriftsatzes vom , hier nicht im Einzelnen nochmals abgedruckt - Rostock, Otto Paul Magda Paul geb. Müller

9 8 C 58 8 C 255/16 Eilt sehr! Vfg. 1. Abschriften des Schriftsatzes der Antragsteller vom an Antragsgegner-Vertreter EB. 2. Zum Termin. Rostock, den Amtsgericht, Brandtner, RinAG Empfangsbekenntnis Hopke: Arno Hopke Rostock, An das Amtsgericht Rostock Zochstr Rostock Bitte sofort vorlegen! Arno Hopke Am Stadtblick Rostock Fon Fax Mail: RA-Hopke@info.de Eingangsvermerk: (1fach) Eheleute Paul./. Bär 8 C 255/16 nehme ich zum Schriftsatz der Antragsteller vom wie folgt Stellung: Es trifft durchaus zu, dass auf dem streitigen Gartenstück Garagen gebaut werden sollen. Der Antragsgegner hat mit der GARAG-Bau-GmbH am 19. Januar 2016 einen notariellen Kaufvertrag über das streitige Grundstück abgeschlossen. Die Auflassung wird in Kürze erfolgen. Schon jetzt beabsichtigt die Gesellschaft, mit dem Bau der Garagen unverzüglich zu beginnen. Der Antragsgegner hat sich daher in dem Kaufvertrag verpflichtet, der Gesellschaft bereits jetzt die Möglichkeit zum

10 C 58 9 unbeschränkten Zutritt des Grundstücks zu verschaffen und den Besitz auf sie zu übertragen. Angestellte der Gesellschaft haben daraufhin das Grundstück besichtigt und ein neues Schloss für die Gartentür angebracht. Der Antragsgegner ist damit nicht mehr in der Lage, die von den Antragstellern begehrte Leistung zu erbringen. Der Antrag muss daher auch schon aus diesem Grunde zurückgewiesen werden; denn zu einer unmöglichen Leistung kann niemand verurteilt werden. Gegner hat Abschrift unmittelbar erhalten. Hopke, H o r s t K r a u s e R e c h t s a n w a l t Rostock, 29. Januar 2016 An das Amtsgericht Rostock Zochstr Rostock Bitte sofort vorlegen! Lindenstraße Rostock Telefon Telefax info@krause.de Eingangsvermerk: 01. Februar 2016 Eheleute Paul./. Bär 8 C 255/16 haben sich die Antragsteller zwischenzeitlich davon überzeugt, dass der Antragsgegner den streitigen Gartenteil tatsächlich an die GARAG-Bau-GmbH verkauft hat. Diese Tatsache ist aber für den Ausgang des Verfahrens ohne Bedeutung: Der Antragsgegner hatte von dem vorliegenden Verfahren Kenntnis, als er den Vertrag mit der GARAG-Bau-GmbH abschloss. Wer sich aber vorsätzlich einer ihm obliegenden Verpflichtung entzieht, kann sich später nicht darauf berufen, dass ihm die Leistung unmöglich geworden sei. Welche Maßnahmen der Antragsgegner ergreift, um den Antragstellern den Besitz an dem Garten wieder zu verschaffen, ist seine

11 10 C 58 Sache und nicht die der Antragsteller. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner sicherlich die GARAG-Bau-GmbH bei Vertragsschluss über das anhängige Verfügungsverfahren unterrichtet hat. Es dürfte ihm deshalb nicht unmöglich sein, sich den Besitz des Grundstücks wieder zu verschaffen. Krause Öffentliche Sitzung Rostock, 02. Februar 2016 des Amtsgerichts Rostock Geschäftsnummer: 8 C 255/16 Gegenwärtig: Richterin am Amtsgericht Brandtner ohne Zuziehung eines Urkundsbeamten erschienen bei Aufruf: Paul./. Bär 1. die Verfügungsklägerin zu 2. und Krause, 2. der Verfügungsbeklagte und Hopke. Die Verfügungsklägerin zu 2. beantragte, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Der Verfügungsbeklagte beantragte, den Beschluss des Amtsgerichts aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Der Verfügungsbeklagte erhielt Abschrift des Schriftsatzes der Verfügungskläger vom 29. Januar Die Verfügungsklägerin zu 2. erklärte auf Befragen: Wir haben sogleich nach dem Einzug im vorigen Jahr den streitigen Gartenteil genutzt. Wir hatten Gartenarbeiten verrichtet es war nämlich dringend erforderlich, die Unmengen an Laub zu beseitigen. Ferner haben wir Sträucher zurückgeschnitten. Auch haben wir ein kleines Gartenhäuschen für die Gartengeräte aufgestellt, ohne dass der Verfügungsbeklagte, der das gesehen hat, dem widersprochen hätte. Schon vor Beginn der Nutzung des Gartenteils hatten wir diese Absicht gegenüber dem Verfügungsbeklagten kundgetan. Wir haben das Mietobjekt übernommen, wie es die Vormieter innehatten. Der Verfügungsbeklagte erklärte mir einige Zeit nach dem Einzuge, er wolle auf dem streitigen Teil Garagen bauen. Die Richtigkeit vorstehender Angaben versichere ich an Eides Statt. Der Verfügungsbeklagte erklärte: v.u.g. Ich habe dem Verfügungskläger zu 1. bei Abschluss des Mietvertrages sofort erklärt, dass ich ihm den Garten nicht mitvermiete. Ich habe auch die GARAG-Bau-GmbH über dieses Verfahren und die näheren Umstände, die dazu geführt haben, unterrichtet. Die Richtigkeit vorstehender Angaben versichere ich an Eides Statt.

12 C v.u.g. Die Parteien verhandelten mit den eingangs gestellten Anträgen. b.u.v. Eine Entscheidung soll am Schluss der Sitzung verkündet werden. Langer Schneider JAng für die Richtigkeit der Übertragung Bearbeitervermerk: Die Entscheidung des Amtsgerichts ist zu entwerfen. Die Formalien sind in Ordnung.

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