Besondere Vertragsbedingungen: Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. (BVB: SEO/SEM) (Stand 07/2016)

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1 Besondere Vertragsbedingungen: Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing (BVB: SEO/SEM) (Stand 07/2016) 1. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing (im Folgenden: BVB SEO/SEM oder BVB ) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die Envonia im Bereich der Softwarepflege zur Verfügung stellt. 1.2 Envonia ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/ oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn Envonia auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. 2. Gegenstand 2.1 Gegenstand ist die entgeltliche Erbringung von Leistungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Webseiten (im Folgenden: Webseite ) durch Envonia im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (im Folgenden: SEO ) und des Suchmaschinenmarketings (im Folgenden: SEM ). Art und Umfang sind ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 2.2 Envonia ist berechtigt, die Leistungen im Wege des Fernzugriffs oder der Ferndiagnose zu erbringen. 2.3 Envonia schuldet lediglich ein redliches Bemühen, die Position der entsprechenden Webseite innerhalb der Suchergebisse der jeweiligen Suchmaschine zu verbessern. Das Erreichen und/oder Beibehalten einer bestimmten Position innerhalb der Suchergebnisse der jeweiligen Suchmaschine sowie einer bestimmter Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet. 2.4 Envonia schuldet lediglich ein redliches Bemühen, die Position der entsprechenden Werbeschaltung innerhalb der Werbeanzeigen der jeweiligen Suchmaschine zu verbessern. Das Erreichen und/oder Beibehalten einer bestimmten Position innerhalb der Werbeanzeigen der jeweiligen Suchmaschine sowie einer bestimmter Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet. 2.5 Dem Kunden ist bekannt, dass Envonia keinen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der jeweiligen Suchmaschinenanbieter hat. Die Suchergebnisse und Werbeanzeigen sind daher alleine der Steuerung durch die jeweiligen Suchmaschinenanbieter unterworfen. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Platzierung innerhalb der Suchergebnisse von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus den Suchergebnissen der jeweiligen Suchmaschine können nicht ausgeschlossen werden. Änderungen seitens des Suchmaschinenanbieters, insbesondere durch Änderung des Suchalgorithmus oder der Qualitätseinordnung können daher zu Veränderungen in den Suchergebnissen oder Werbeanzeigen führen, ohne dass dies auf die Leistung von Envonia zurückzuführen sein muss.

2 2.6 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller von Envonia vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. 2.7 Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, beziehen sich die Leistungen von Envonia alleine auf die Suchmaschine der Firma Google Inc. für den deutschen Markt (google.de). 2.8 Soweit in der Leistungsbeschreibung zusätzlich und ausdrücklich vereinbart, bemüht sich Envonia um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Verlinkungen auf die gegenständlichen Webseiten des Kunden (im Folgenden: Backlinks ). Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks sowie ein entsprechender Erfolg und/oder die nachhaltige Beibehaltung der Backlinks werden ausdrücklich nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, wird sich Envonia auch um die Buchung von Backlinks von Webseiten Dritter gegen Entgelt bemühen. 3. Übernahme / Voraussetzungen für SEO/SEM / Kontodaten 3.1 Webseiten, die nicht von Envonia erstellt worden sind, werden zuvor von Envonia überprüft, bewertet und ggf. in einen lauffähigen Zustand versetzt, falls dies für die Prüfung erforderlich ist (in Folgenden: Übernahmeprüfung ). Envonia kann diese Übernahmeprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen. 3.2 Werbekonten, die vorher nicht durch Envonia betreut worden sind, werden ebenfalls einer Übernahmeprüfung unterzogen. Envonia kann diese Übernahmeprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen. 3.3 Für die Erbringung der Leistungen ist es notwendig, dass Envonia Zugriff auf Webseiten bzw. Konten des Kunden, insbesondere Werbekonten erhält, bzw. dass Kundenkonten mit dem Werbekonto von Envonia verknüpft werden. Der Kunde wird Envonia zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages einen Zugang zu den entsprechenden Webseiten bzw. Kundenkonten einrichten, bzw. Zugang gewähren. 3.4 Im Falle dass Envonia der Zugang zu der Webseite oder zu dem Werbekonto aus einem vom Kunden zu vertretenen Umstand entzogen wird, so ist Envonia berechtigt, die Leistungen so lange einzustellen, bis der Zugang wiederhergestellt worden ist. Envonia wird dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Auch während dieser Zeit ist der Kunde verpflichtet eine Vergütung fortlaufend zu bezahlen. 3.5 Dem Kunden obliegt es, nach Beendigung der Zusammenarbeit, die Zugangsdaten zu den entsprechenden Webseiten bzw. Kundenkonten zu ändern, bzw. Verknüpfungen zu den Konten von Envonia aufzuheben. 4. Analyse/Statistiken 4.1 Die Verantwortung für den Einsatz von Analysesoftware liegt - unabhängig von den Leistungen von Envonia - stets ausschließlich beim Kunden. 4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Analysesoftware besonderen rechtlichen Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Envonia erbringt keine rechtlichen Leistungen, insbesondere keine rechtliche Beratung. Es obliegt dem Kunden, vor dem Einsatz von Analysesoftware die rechtlichen Anforderungen selbst, beispielsweise durch Beauftragung eines Rechtsanwalts, abzuklären. Für den rechtskonformen Betrieb der Webseite ist der Kunde ausschließlich alleine verantwortlich. 4.3 Im Falle dass Envonia kostenpflichtige Analysewerkzeuge für den Kunden einsetzt, bzw. dem Kunden Zugriff darauf gewährt, kann Envonia den Einsatz dieser Werkzeuge, bzw. den Zugriff darauf von einer gesonderten Gebühr abhängig machen.

3 5. Schlüsselbegriffe/Keywords 5.1 Zur Suchmaschinenoptimierung bzw. Suchmaschinenmarketing wird in Zusammenarbeit mit dem Kunden eine Liste von relevanten Schlüsselbegriffen (im Folgenden: Keywords ) erstellt. Der Kunde wird Envonia bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Webseiten und mögliche Suchbegriffe liefern. Anhand dieser Keyword-Liste werden im Anschluss die Maßnahmen von Envonia ausgerichtet. 5.2 Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Envonia wird die Keyword-Liste erst nach Freigabe durch den Kunden für entsprechende Maßnahmen einsetzen. Es obliegt dem Kunden die Keywords sowie deren Einsatz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit, insbesondere in Bezug auf das Kennzeichenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht und/oder Berufsrecht zu prüfen oder durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Envonia führt selbst keine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung durch und übernimmt keine Haftung für die Rechtskonformität der Keyword-Liste oder deren Einsatz. Widerspricht der Kunde den vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben. 6. Zusatzleistungen Folgende Leistungen sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten, sofern sie nicht bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten sind: - Leistungen vor Ort beim Kunden. - Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Bürostunden (Montag bis Freitag, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von Envonia vorgenommen werden. - Leistungen an der Webseite oder des Werbekontos, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen oder Nutzungsbedingungen, erforderlich werden. - Einweisung und Schulung bzgl. der Webseite oder des Werbekontos. - Beseitigung von Funktionsstörungen aufgrund von Eingriffen Dritter oder durch Schadprogramme, insbesondere Computerviren, -würmer oder Trojaner. - Beratungsleistungen für Webseiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind. - Leistungen an der Webseite oder des Werbekontos, die der Beseitigung ungewöhnlicher, nicht von Envonia zu vertretender Störungen dienen, insbesondere aufgrund von Katastrophen, Naturkatastrophen, Feuer, Unfällen, mangelnder Pflege, Missbrauch, Vandalismus, Überspannung, Blitzschlag, Stromausfall, Feuchtigkeit und Wasserschäden. - Anpassungen der Webseite auf Wunsch des Kunden und Anpassungen, die aufgrund von gesetzlichen, regulatorischen, behördlichen oder verordnungsrechtlichen Vorgaben erforderlich werden. - Leistungen, die den Umfang der Leistungsbeschreibung überschreiten oder zusätzliche, nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegte Leistungen. 7. Ergänzende Gewährleistungsbeschränkungen 7.1 Envonia bemüht sich darum, alle Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen für SEO oder SEM gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch Envonia darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen von Envonia in Kenntnis der Richtlinien freigegeben hat.

4 7.2 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Envonia Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von Envonia zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt. 8. Vertragslaufzeit, Kündigung 8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. 8.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und nicht abschließend. 8.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem entweder - der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt; - oder der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht; - oder Envonia wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird - oder der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten dieser BVB verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich. 8.4 Die Kündigung von Zusatzleistungen lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt. 8.5 Envonia ist berechtigt, mit Ablauf von einem (1) Monat nach Wirksamwerden der Kündigung und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen. 9. Backup Der Kunde ist für seine Daten ausschließlich alleine verantwortlich. Envonia ist nicht verpflichtet für die Sicherung von Daten (Backup) zu sorgen, außer dies ist ausdrücklich vereinbart worden. 10. Mitwirkungspflichten 10.1 Der Kunde wird Envonia bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf eigene Kosten unterstützen und alles dafür Notwendige veranlassen Der Kunde wird insbesondere Envonia den Zugang, insbesondere Fernzugriff zu den Rechnern, bzw. Servern, bzw. Werbekonten gewähren, auf denen die gegenständliche Webseite gespeichert und/oder geladen ist oder die Werbemaßnahmen gesteuert werden. Der Kunde wird Envonia alle Informationen, insbesondere Zugangsdaten mitteilen, die dafür erforderlich sind. 11. Rechteeinräumung 11.1 Der Kunde räumt Envonia ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, alle Marken und/oder Namen und/oder Geschäftsbezeichnungen und/oder sonstige Kennzeichen und/oder Logos sowie Urheber-, und/oder Nutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte für die Durchführung der gegenständlichen Leistungen zu nutzen und/oder einzusetzen Die Rechteinräumung umfasst auch das Recht zur Unterlizenzierung.

5 12. Sonstiges Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es Envonia gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Kunden. 13. Datenschutz Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von 11 BDSG zustande kommen kann, für die der Kunde mit der Envonia ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, wird Envonia die Leistungsaufträge gem. auf 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BDSG ausführen.

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